Konzept zur Nutzung des Greening im Rahmen der EU-Agrarpolitik als Beitrag zum Gewässerschutz und zur Biodiversität

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Transkript:

Beschluss des Forums Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz Ein Bestandteil des Greening der europäischen Agrarpolitik GAP ist es, dass Landwirte 5 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) zur Verfügung stellen. Das Forum Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln setzt sich das Ziel, die neuen agrarpolitischen Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik auch für die Ziele des NAP nutzbar zu machen, um mit den vom Greening der GAP vorgegebenen Maßnahmen Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirkungsvoll zu reduzieren. Das Forum Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz ist der Ansicht, dass die vorrangige Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen zur Schaffung von Pufferstreifen, Feldrandstreifen oder Waldrandstreifen, bei denen nach den Greening-Vorgaben eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten ist, einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Gewässer einerseits und den Erhalt der Biodiversität durch Erhöhung des Anteils von Lebens- und Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft andererseits leisten kann. Das Forum Nationaler Aktionsplan empfiehlt deshalb den Betrieben, in ihrer betrieblichen Entscheidung der Umsetzung des Greening insbesondere die positiven Aspekte von Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen für den Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen. Mit Blick auf eine mögliche höhere wirtschaftliche oder betriebliche Attraktivität anderer ÖVF im Rahmen des Greenings fordert das Forum die Bundesregierung auf, Hemmnisse für die breite Akzeptanz in der Landwirtschaft bei der Anlage von Puffer-, Feldrand- und Waldrandstreifen auszuräumen. Ein solches Hemmnis wäre beispielsweise die Forderung, zu solchen Streifen Abstände bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten. Die Arbeitsgruppen Pflanzenschutz und Gewässerschutz und Pflanzenschutz und Biodiversität werden beauftragt, das Konzept weiter auszugestalten. I. Hintergrund Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wurde für die Jahre 2015 bis 2020 verpflichtend eingeführt, dass Landwirte als Empfänger von Direktzahlungen das sogenannte Greening erfüllen müssen. Das Greening besteht aus den Maßnahmen (1) Anbaudiversifizierung, (2) Dauergrünlanderhalt und (3) Schaffung ökologischer Vorrangflächen ÖVF auf 5 % der beihilfefähigen Ackerfläche von Betrieben mit mehr als 15 ha Ackerland. Als ÖVF sind zukünftig nach den europäischen und nationalen Vorgaben auch Gewässerrandstreifen, Blühstreifen, Stilllegung und Feldrandstreifen anrechenbar. 1

Greening als Beitrag zum Gewässerschutz Bezug zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz 04.12.2014 Der NAP sieht als Ziele vor (Zitat): Schaffung dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite an allen Oberflächengewässern, insbesondere in Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und in durch Hot- Spot-Analysen identifizierten sensiblen Gebieten. Schaffung wirksamer Pufferstreifen zum Gewässerschutz dauerhaft bewachsen oder in landwirtschaftlicher Nutzung ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (gilt nur für solche Bewirtschaftungsmaßnahmen, die im Rahmen von Agrar- Umweltmaßnahmen als förderungsfähig eingestuft sind) Greening als Beitrag zum Schutz der Biodiversität Bezug zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz Der NAP sieht als Ziele vor (Zitat): Erhöhung des Anteils von Lebens- und Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft, die zur Schonung und Förderung von Nutzorganismen und Nichtzielorganismen beitragen können, u. a. durch Erhöhung der Diversität von Ackerwildkräutern oder durch Schaffung von Rückzugshabitaten (z. B. Hecken, Brachen, Blühstreifen) Erhöhung der landwirtschaftlich genutzten Fläche, auf der im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme (Agrar- Umweltprogramme, Vertragsnaturschutz, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, Schutzäcker etc.) angepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität (einschl. zum Schutz der Wildkrautdiversität im Randbereich) durchgeführt werden Schaffung von ökologischen Vorrangflächen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (in Abstimmung mit den Beschlüssen zur GAP-Reform) II. Ansatz Die Arbeitsgruppen Pflanzenschutz und Gewässerschutz und Pflanzenschutz und Biodiversität verfolgen das Ziel, die neuen agrarpolitischen Vorgaben der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik auch für die Erfüllung der Ziele des NAP zu nutzen. Die Arbeitsgruppen halten es für vorteilhaft, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen der Agrarumweltpolitik möglichst gezielt und sinnvoll im Sinne des Schutzes der Gewässer und der Biodiversität umgesetzt werden. Je nach Auswahl der Greening-Maßnahmen der GAP kann es wichtige Beiträge einerseits zum Gewässerschutz durch die Schaffung von Pufferstreifen und andererseits zum Erhalt der Biodiversität durch Erhöhung des Anteils von Lebens- und Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft leisten. Vorrangig wird in diesem Zusammenhang die Schaffung von Pufferstreifen und Feldrand- bzw. Waldrandstreifen entlang von Gewässern, Weg- und Waldrändern sowie als Streifen innerhalb von Schlägen für sinnvoll erachtet. Dabei kommt blütenreichen Flächen eine besondere Bedeutung zu. 2

Landwirte entscheiden im Rahmen ihres Anbaus und auf Basis der konkreten betrieblichen Situation darüber, mit welchen Maßnahmen sie das Greening erfüllen. Im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bietet es sich deshalb an, Empfehlungen für die Betriebe auszusprechen, mit welchen ÖVF die größten Beiträge zum Schutz der Gewässer und der Biodiversität einerseits und zu den Zielen des NAP andererseits erzielt werden können. III. Kommunikation Erstmals zum Antragsjahr 2015 werden die Betriebe, die Direktzahlungen von der EU beantragen, 5 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Die Betriebe haben hierbei verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist, den Betrieben gezielt und möglichst einheitlich zu kommunizieren, mit welchen Maßnahmen im Rahmen des Greening der größte Beitrag zum Schutz der Gewässer und der Biodiversität erzielt werden kann. Die regionale Beratung vor Ort sollte hierbei eine wesentliche Rolle spielen. Dabei wird auch der Austausch vor Ort über die Umsetzung von Greening-Maßnahmen mit Imkern, Jägern, Naturschutzberatern als sinnvoll angesehen. Empfehlungen für die Betriebe sollten auf praxistaugliche Maßnahmen ausgerichtet sein, die den größten Nutzen für Umwelt und Natur haben. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Botschaft gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben von einer breiten Gruppe von Verbänden und Institutionen getragen wird. IV. Multiplikatoren für Empfehlungen zum Greening Forum Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Agrar- und Umweltministerien von Bund und Ländern Nachgelagerte Behörden des Bundes Verbände der Landwirtschaft, der Pflanzenschutz- und Düngemittelindustrie, Wasserwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes Maschinenringe und Lohnunternehmen Pflanzenschutzberatung, Pflanzenschutzdienste der Länder Landwirtschaftliche Ausbildung, Schulung und Weiterbildung V. Mögliche Aktivitäten/Weitere Schritte Weitere Ausgestaltung der Empfehlungen 3

Erstellung von Flyern 04.12.2014 Presseveröffentlichungen der beteiligten Institutionen, Ministerien, Verbände Aufnahme der Thematik in die Beratung, Schulung, Information von Landwirten Umsetzung des Konzepts in den Demonstrationsbetrieben Entwicklung von Agrarumweltmaßnahmen als Top-up zur Aufwertung von Greening- Flächen in den Ländern Mittelfristig auch die Weiterentwicklung der GAK hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufwertung von Greening-Flächen. Im Zusammenhang mit den INVEKOS-Vorgaben zur Kontrolle und Administration von Mindestbreiten und größen für Randstreifen sollten Bund und Länder eine praxistaugliche Ausgestaltung sicherstellen. Spielräume der Kontrollbehörden sollten soweit als möglich ausgeschöpft werden, damit sich die administrativen Vorgaben nicht kontraproduktiv für die Anlage von Rand- und Pufferstreifen auswirken. Kontroll- und Sanktionsrisiken für die Landwirte sollten soweit als möglich reduziert werden, um zu verhindern, dass die Betriebe aus Sicherheitsgründen auf kleinflächige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer oder der Biodiversität verzichten. Unter anderem sollte geklärt werden, ob Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung Zielkonflikte im Zusammenhang mit der Anlage von Rand- und Pufferstreifen zur Folge haben. A. Greening und Gewässerschutz Das Greening der europäischen Agrarpolitik beinhaltet drei zentrale Auflagen (1) Anbaudiversifizierung; (2) Grünlanderhalt; (3) Flächennutzung im Umweltinteresse - Ökologische Vorrangflächen. Der Tabelle zu entnehmen sind die auf Basis des EU-Rechts national als Ökologische Vorrangflächen festgelegten Elemente. Für den Gewässerschutz relevant sind insbesondere die folgenden Ökologischen Vorrangflächen: Pufferstreifen, d.h. bewachsene Randstreifen entlang des Gewässers zur Verminderung der diffusen Einträge von Pflanzenschutzmittel durch Run-off, Erosion und Abdrift, ggfs. in Verbindung mit Ufervegetation Feldrandstreifen Anlage / Erhalt von Brachflächen (für extreme Hangbereiche in den Schlägen, Bereich vor den Gewässern bzw. am Gewässerrand) Zwischenfruchtanbau (im Zusammenhang mit Mulchsaatverfahren) Untersaaten (Bodenbedeckung schützt den Boden vor Erosion in Folge von Starkniederschlägen) 4

Tabelle: Ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening der Europäischen Agrarpolitik 1 Empfehlungen aus der o. g. Auswahl der ÖVF Empfohlen wird die Anlage von Feldrand-, Waldrand- und Pufferstreifen mit einer Breite von nicht weniger als 5 Metern. Rand- und Pufferstreifen sollten insbesondere an periodisch oder ständig wasserführenden Fließ- und stehenden Gewässern sowie an hängigem Gelände zu Oberflächengewässern angelegt werden. Anzustreben sind ortstreue Feldrand- und Pufferstreifen, da deren Wirkung über mehrere Jahre in der Regel zunimmt. 1 Zusammenstellung des Deutschen Bauernverbandes Quellen: - Verordnung (EU) 1307/2013 (Direktzahlungen-Verordnung) - Verordnung (EU) 639/2014 (Delegierte Verordnung Direktzahlungen) - Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (konsolidierte Fassung) - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Entwurf nach Beschluss des Bundesrates) - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Entwurf nach Verbändeanhörung) Änderungen können sich noch in laufenden Gesetzgebungsverfahren ergeben. 5

Welche Vorteile hat die Anlage von Pufferstreifen und Feldrandstreifen an Gewässern? Diffuse Pflanzenschutzmitteleinträge in Gewässer durch Erosion, Run-off und Abdrift werden vermindert. Abstandsauflagen zu Gewässern beim Pflanzenschutz werden je nach Breite erfüllt. Ggfs. vorhandene Auflagen für Abstände nach Wasser- und Düngerecht werden je nach Breite erfüllt. Freiwilligkeit der Anlage von Pufferstreifen bleibt erhalten. Ackerstatus der Pufferstreifen bleibt erhalten, der Streifen bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche. Vorgaben des Greening können erfüllt werden. B. Greening und Biodiversität Für den Schutz der Biodiversität relevant sind insbesondere die folgenden Ökologischen Vorrangflächen: Anlage / Erhalt von Brachen Pufferstreifen (hier als Blühstreifen angelegt), Waldrandstreifen, Feldrandstreifen Empfehlungen aus der o. g. Auswahl der ÖVF Empfohlen wird die Anlage von Feldrand- und Pufferstreifen mit einer Breite von nicht weniger als 5 Metern. Anzustreben sind ortstreue Feldrand- und Pufferstreifen, da deren Wirkung über mehrere Jahre zunimmt. Welche Vorteile hat die Anlage von Pufferstreifen und Feld- sowie Waldrandstreifen für die Biodiversität? Biotopvernetzung durch lineare Elemente in Kombination mit Trittsteinbiotopen. Verbesserung des Lebensraum- und Nahrungsangebotes für heimische Wildtiere und pflanzen, insbesondere Vogelarten und Insekten, wie z. B. Bienen und Tagfalter Verringerung von Erosion und Stoffeinträgen in Biotope. Freiwilligkeit der Anlage von Randstreifen bleibt erhalten. Ackerstatus der Pufferstreifen bleibt erhalten, der Streifen bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche. Greening Randstreifen sind mit Agrarumweltprogrammen zur Aufwertung kombinierbar (sofern in den Bundesländern angeboten). 6

Erhöhung des Beitrags für die Biodiversität durch Umsetzung des Greening in Form von streifenförmigen ÖVF im Vergleich zur Umsetzung des Greening auf flächigen ÖVF. Vorgaben des Greening können erfüllt werden. Das Papier wurde erstellt von den Unterarbeitsgruppen Greening der AG Pflanzenschutz und Gewässerschutz und der AG Pflanzenschutz und Biodiversität. Eingearbeitet wurden auch Änderungsvorschläge aus den eigentlichen AG Pflanzenschutz/Gewässerschutz und AG Pflanzenschutz/Biodiversität. Im Rahmen der Sitzung des Forums Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz am 3. und 4. Dezember 2014 wurde das Papier eingehend diskutiert und vom Forum angenommen. 7