Positionen & Forderungen zur

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Transkript:

Positionen & Forderungen zur LANDTAGSWAHL 2012

Ansprechpartner: Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.v. Bernhard von Grünberg, Vorsitzender RA in Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin Oststr. 55, 40211 Düsseldorf Tel.: 0211/586009-0, Fax: 0211/586009-29, Mobil: 0171/8694219 elisabeth.gendziorra@dmb-nrw.de Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.v. (DMB NRW) ist die Dachorganisation für 52 Mietervereine. Er vertritt die wohnungspolitischen Interessen der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Über eine Mio. Mieter vertrauen auf die Rechtsberatung der Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.v. ist Mitglied des Die Initiative wird von einem breiten Bündnis nordrhein-westfälischer Verbände, Kammern und Institutionen, darunter unter anderem die Freien Berufe mit der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW, verschiedene Verbände der Bau- und der Wohnungswirtschaft, der Baugewerblichen Verbände sowie der VdK-NRW und der SoVD Nordrhein-Westfalen, getragen. Unterstützt wird die Aktion darüber hinaus vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und dem nordrhein-westfälischen Städtetag. Das Aktionsbündnis setzt sich für die Sicherstellung der langfristigen Versorgung mit ausreichendem, bezahlbarem und an die Herausforderungen der Zukunft angepasstem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen ein.

Positionen & Forderungen zur Landtagswahl 2012 Wohnen ist mehr als das Dach über dem Kopf. Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt des Menschen: Wohlfühlort, Rückzugsgebiet, Heimat. In Nordrhein-Westfalen leben und wohnen derzeit 17,9 Mio. Menschen in 8,5 Mio. Wohnungen. Mehr als 60 % der Menschen wohnen zur Miete. Hier entsteht allmählich eine Zwei-Klassengesellschaft. Mittlerweile sind weniger als zehn % der Wohnungen in Nordrhein- Westfalen noch preisgebundene Sozialwohnungen. Die Nachfrage ist wesentlich höher. Auch Mieter sind für den Klimaschutz. Aber nur wenige können die Mieterhöhung nach einer Sanierung aus eigener Kraft tragen. Deshalb müssen ALG II-Leistungen und Wohngeld an diese Situation angepasst werden. Gerade einkommensschwache Haushalte leben in sanierungsbedürftigen Gebäuden mit feuchten Wohnungen und Schimmelproblemen als Folge. Wird aufgrund einer Modernisierung die Miete erhöht ist der Umzug vorprogrammiert. Gesundes, klimafreundliches Wohnen darf kein Luxusgut werden und muss auch der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppe zugänglich bleiben. Nur, wer ein entsprechend hohes Einkommen hat, kann sich das Wohnen in der Stadt und in gut sanierten Wohnungen noch leisten. Wer wenig verdient, muss außerhalb wohnen und immer weitere Wege zur Arbeitsstelle, zum Ausbildungsplatz oder zur Universität in Kauf nehmen. Das spaltet unsere Städte. Sozialen Schieflagen und Spannungen sind vorprogrammiert, wenn bestimmte gesellschaftliche Gruppen auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr in angemessener Form berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund fordern wir, Wohnungspolitik endlich zu einem zentralen Politikfeld zu machen. Bernhard von Grünberg 1. Vorsitzender 3

Soziale Wohnraumförderung Für 2012 wurden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von bislang 800 Mio. Euro auf 850 Mio. Euro aufgestockt. Davon gehen für 450 Mio. Euro in die beiden Bereiche Mietwohnungsneubau und in den Bau von Wohnungen für Ältere und Menschen mit Behinderungen jeweils hälftig. Die alte Landesregierung hat hier erste richtige Weichen gestellt. Die Höhe der Fördermittel reicht jedoch nicht aus. Wohnen bezahlbar machen Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung aller Haushalte liegt derzeit bei 34 %. Bei Haushalten mit geringem Einkommen (unter 60 % des Durchschnittseinkommens) liegt die Wohnkostenbelastung bei knapp 50 % des verfügbaren Einkommens. Die Veränderung des Arbeitsmarktes wirkt sich auf die Zahlungskraft der Haushalte aus. Mittlerweile sind rund 50 % aller Arbeitsverhältnisse befristet. Das Phänomen der Arbeitsüberlassung durch Zeitarbeitsfirmen ist ebenso stark angestiegen wie die Gruppe der Geringverdiener (2010 erhielten mehr als 2 Mio. Arbeitnehmer weniger als 6 Euro/h brutto). Viele Arbeitnehmer sind trotz Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung auf ergänzende Transferleistungen angewiesen. Letzteres gilt auch für immer mehr Rentner. In den rheinischen Ballungszentren und Universitätsstädten fehlt bezahlbarer Wohnraum. Der Bestand von Sozialwohnungen geht seit Jahren zurück, während immer mehr Menschen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Mit Wohnen Klimaziele erreichen Die energetische Sanierung unserer Wohnungsbestände ist ein Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele. Der Gebäudesektor in Nordrhein-Westfalen verursacht mittelund unmittelbar fast ein Drittel der deutschen CO 2 -Emmissionen und rund 40 % des Energieverbrauchs. Rund 75 % der 8,6 Mio. Wohneinheiten sind energetisch nachrüstungsbedürftig. Alleine für die energetische Ertüchtigung von 75 % der Sozialwohnungen (540.000 WE) wären ca. 8,1 Mrd. Euro erforderlich. Graue Wohnungsnot verhindern Bis zum Jahre 2025 muss etwa ein Drittel des Wohnungsbestands in Nordrhein- Westfalen umgebaut und modernisiert werden, um den Anforderungen, die sich aus der Überalterung der Gesellschaft ergeben, gerecht zu werden. Derzeit ist nur 1 % des Wohnungsbestands alten bzw. behindertengerecht. Zur Schaffung eines ausreichenden Angebots altengerechter, barrierefreier oder barrierearmer Wohnungen wird ein Finanzrahmen von 400 500 Mio. Euro jährlich benötigt. Es ist untragbar, wenn Menschen alleine wegen unzureichender Wohnverhältnisse in ein Heim müs- 4

sen. Diese Perspektive beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität, sondern belastet die öffentlichen Haushalte mit zusätzlichen Unterbringungskosten. Fördermittel zweckgebunden erhalten und aufstocken Wir fordern eine dauerhafte Sicherung dieser Förderschwerpunkte sowie eine Aufstockung der Fördermittel auf mindestens 1 Mrd. Euro. Weiterhin erwarten wir Initiativen des Landes, auch den frei finanzierten Mietwohnungsbau verstärkt zu fördern. Die Fördermittel für den Wohnungsbau stammen aus dem ehemaligen Wohnungsbauvermögen und sind ausschließlich für diese Zwecke zu verwenden. Es besteht mehr Förderbedarf als Mittel derzeit verfügbar sind. Sicherlich sinnvoll wären eine Auslagerung der Eigenheimförderung und eine Verschiebung der dadurch frei werdenden 200 Mio. Euro zugunsten des Mietwohnungsbaus. Insofern entspricht aus unserer Sicht die Eigenheimförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nicht mehr der Wohnungsmarktlage. Von Einfamilienhäusern im ländlichen Bereich profitieren nur wenige. Der Wertverlust ist vorprogrammiert. Bei Arbeitslosigkeit oder Scheidung werden die Häuser schnell zur Schuldenfalle für ihre Besitzer. Wohnungspolitik ist Zukunftsaufgabe Seitdem der Bund die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus an die Länder abgegeben hat, haben diese ihre Verantwortung nur unzureichend wahrgenommen. Es ist höchste Zeit, dass Wohnungspolitik ein zentrales Aufgabenfeld der Politik wird und mehr bezahlbarer Wohnraum für Jung und Alt geschaffen wird. Wohnungsbau erfordert langfristiges Denken. Was heute versäumt wird, müssen nachfolgende Generationen teuer bezahlen. Neues Sondervermögen aufbauen Wir fordern den Aufbau eines neuen Sondervermögens für den Wohnungsbau. Dies kann durch die Kompensationszahlungen des Bundes für die Wohnungsbauförderung an die Länder (NRW: 97,1 Mio. Euro) nach dem Vorbild von Niedersachsen erfolgen. Gleichzeitig sollte sich die neue Regierung für die Fortführung der Kompensationszahlungen in gleicher Höhe auch nach 2013 einsetzen. Enquete-Kommission fortsetzen, Handlungskonzepte entwickeln Die Einrichtung der Enquete-Kommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW" war und ist weiterhin 5

notwendig, um sich mit der Eindämmung der vielen negativen Begleiterscheinungen, die die Vernachlässigung von Wohnungsbeständen durch internationale Finanzinvestoren mit sich bringt, zu befassen. Wir fordern die Fortführung dieser Kommission und die Entwicklung von Handlungskonzepten, die übergreifend mit betroffenen Städten und Gemeinden, mit den Jobcentern, Mieterinitiativen und Mietervereinen vor Ort die Eigentümer der vernachlässigten Wohnungsbestände zu einer sozialverantwortlichen Bewirtschaftung ihrer Bestände veranlassen oder alternativ die Eigentümer motivieren, ihre Bestände an nachhaltig orientierte Investoren zu verkaufen. Insbesondere ein Weiterverkauf der bereits heruntergewirtschafteten Bestände an ebenfalls renditeorientierte Investoren muss verhindert werden. Richtwerte der Sozialleistungen anpassen Kosten der Unterkunft an Mieterhöhungen nach Modernisierung anheben Insbesondere einkommensschwache Mietergruppen und viele Transferleistungsbezieher leben in energetisch sanierungsbedürftigen Gebäuden. Hier können Modernisierungen zugunsten des Klimaschutzes nur erreicht werden, wenn Mieterhöhungen nach der Modernisierung sozial abgefedert werden. Eine Anpassung von ALG II und Wohngeld sowie die Einführung energiepolitischer Komponenten ist deshalb notwendig. Andernfalls entsprechen die Mieten nach einer Wohnungsmodernisierung nicht mehr den Regelsätzen für die angemessenen Kosten der Unterkunft. Durch eine Verfahrensregelung des Bundesgesetzgebers im SGB II ist abzusichern, dass die Kommunen als Kostenträger für das ALG II die Richtsätze für die angemessenen Kosten der Unterkunft an den energetischen Modernisierungsbedarf anpassen. Im Falle einer energetischen Sanierung sind die berücksichtigungsfähigen angemessenen Kosten der Unterkunft anzuheben. Kosten der Unterkunft an Bauzustand ohne Modernisierung anpassen Vermieter, die die Instandhaltung ihrer Mietbestände vernachlässigen und notwendige Reparaturen nicht durchführen, erbringen gegenüber dem Mieter keine volle Leistung. Dennoch erhalten sie fast immer die volle Miete, wenn Sozialleistungsträger für die Mieter die Kosten übernehmen. Hier muss eine Anpassung des Begriffs der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft erfolgen. Die Angemessenheit sollte nicht länger an der Durchschnittsmiete gemessen werden, sondern am Bauzustand des Mietobjekts ausgerichtet sein. 6

Kündigungssperrfristverordnung prüfen Wir fordern die Landesregierung auf, die bisherigen Messkriterien für die Anwendung der Kündigungssperrfristverordnung zu prüfen, insbesondere aber den Wohnungsmarkt in den Gebieten, die nicht berücksichtigt wurden, zu beobachten und gegebenenfalls die Verordnung anzupassen. Bei der derzeitigen Verordnung ist nicht nachvollziehbar, dass Städte mit vergleichbar angespannten und teuren Wohnungsmärkten unterschiedlich beurteilt wurden. Aufgrund der anstehenden Umfinanzierungen im Jahr 2013 bei den größten Bestandhaltern in Nordrhein-Westfalen wie GAGFAH und Deutsche Annington befürchten wir zudem den Verkauf kleinerer Pakete an Investoren, deren Geschäftsstrategie in der Umwandlung und dem Verkauf von Wohnungen an Einzeleigentümer liegt. Tatsächlich haben die ersten Verkäufe im Ruhrgebiet schon begonnen. Förderung kommunaler Wohnungsbaukonzepte Wir fordern die Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung eigener Wohnungsbaukonzepte im Sinne von Quartierskonzepten, die Aspekte des Wohnens, der Bildung, der Arbeit, der Demografie, der Nachbarschaft und der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund enthalten. Solche Gesamtkonzepte sollten unter Einbeziehung der örtlichen Wohnungswirtschaft, der Mietervereine und der sozialen Verbände erarbeitet werden. Energieausweis stärken Wir fordern den Einsatz für die ausschließliche Verwendung des Bedarfs- Energieausweises. Dieser gibt auf Grundlage des Bedarfs im Gegensatz zum Energieausweis auf Basis des Verbrauchs Aufschluss über die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik und somit über die energetische Qualität des Gebäudes. Grundlage für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfs-Energieausweis ist der Primärenergiebedarf. Dabei werden der bauliche Standard und die Heizungsanlage berücksichtigt, aber auch angegeben, wie umweltfreundlich und effizient die für Heizung und Warmwasser benötigte Energie erzeugt wird. Auf der Grundlage dieser Ausweisdaten ließen sich dann auch Kriterien für die örtlichen Mietspiegel ableiten, nach denen der energetische Gebäudezustand beurteilbar und vergleichbar wird. 7