Umsetzung des AEAO 2016 im. Martinshof Rothenburg Diakoniewerk

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Transkript:

Umsetzung des AEAO 2016 im Martinshof Rothenburg Diakoniewerk Martinshof Rothenburg Diakoniewerk Kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts Mühlgasse 10 02929 Rothenburg Tel. (035891) 38 0 www.martinshof-diakoniewerk.de info@martinshof-diakoniewerk.de Schomerus & Partner Berlin Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbb Bülowstraße 66 10783 Berlin Tel. (030) 23 60 88 6-0 www.schomerus-npo.de npo@schomerus.de

Inhalt I. Vorstellung des Martinshof II. Änderung des Anwendungserlass zu 66 Abgabenordnung III. Lösungsansätze I. Gewinn II. Quersubventionierung IV. Handlungsempfehlungen

I. Vorstellung des Martinshof

I. Vorstellung

Bereich Altenhilfe 6 ambulante Pflegedienste in Görlitz, Krauschwitz, Rothenburg, Schleife, Weißwasser und Forst Tagespflege- und Kurzzeitpflege in Görlitz, Rothenburg, Schleife und Forst Altenpflegeheime in Rothenburg und Klein Priebus mit insgesamt 117 Plätzen Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen Spezielle Wohnungsangebote für das Wohnen im Alter Physiotherapeutischer Bereich: von Krankengymnastik, Lymphdrainage, Massagen, Bäder bis Hausbesuch

Bereich Behindertenhilfe/Eingliederungshilfe Menschen mit geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung finden im Martinshof den von ihnen gewünschten Lebensraum. 190 Plätze in externer Tagesstruktur 122 Plätze in interner Tagesstruktur 18 Plätze im Wohnpflegeheim 12 Plätze Intensivpädagogische Wohnstätte 63 Plätze für ambulant betreutes Wohnen Heilpädagogische Tagesstätte Beratungs- und Begegnungsstätte/Assistenzdienst

Werkstatt für Menschen mit Behinderung Standorte in Rothenburg, Niesky, Kodersdorf und Kreba bieten 271 Arbeitsplätze für geistig, psychisch und mehrfach behinderte Menschen. Wir arbeiten in den Bereichen der Industriemontage für Aufträge aus der freien Wirtschaft, fertigen in der Keramikwerkstatt und der Korbflechterei. Wir übernehmen im Dienstleistungsbereich Aufgaben in der Hauswirtschaft, der Gärtnerei und Landschaftspflege und der Wäscherei. Die Anleitung und Hilfestellung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeitende. In allen Arbeitsbereichen steht modernste Technik zur Verfügung. Die individuelle Betreuung und Einarbeitung ist im Berufsbildungsbereich möglich.

Bildungs- und Begegnungsstätte Bereiche: Gästebereich mit 9 Einzel- und 5 Doppelzimmern 6 Seminarräume von 5 bis 100 Personen, werden für Fort- und Weiterbildungen genutzt (z.b.: Schülergruppen, interne- und externe Weiterbildungen) 2 Kindertagesstätten (Rothenburg und Klitten) Mehrgenerationenhaus mit Kontaktstelle zum Thema: Asyl

Martinshof Rothenburg Küchenbetriebe GmbH Tagesgastronomie Martins Küche mit abwechslungsreichem Speisenangebot Italienisches Restaurant Enoiteca Martini mit umfangreichem Weinsortiment verschiedene Themenabende in der Enoiteca Martini und in Martins Küche (z.b.: Martinsgans-Essen) Lieferservice außer Haus für Unternehmen und Einrichtungen Essen auf Rädern, der mobile Essens-Service Catering für kleine und große Veranstaltungen

Im Medizinisches Versorgungszentrum Martinshof ggmbh arbeiten derzeit 6 Fachärzte: Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Notfall- und Palliativmedizin Psychiatrie Dermatologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Frauenheilkunde und Geburtshilfe Augenheilkunde die kleinste Apotheke im Osten Deutschlands

II. Änderung des Anwendungserlass zu 66 Abgabenordnung 66 AO 1. Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist ein Zweckbetrieb, wenn sie in besonderem Maß den in 53 genannten Personen dient. 2. Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. 3. Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege dient in besonderem Maße den in 53 genannten Personen, wenn diesen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen zugutekommen. Für Krankenhäuser gilt 67.! Keine Änderung der AO

II. Änderung des Anwendungserlass zu 66 Abgabenordnung AEAO zu 66 Wohlfahrtspflege alt 1. Die Bestimmung enthält eine Sonderregelung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die sich mit der Wohlfahrtspflege befassen. 2. Die Wohlfahrtspflege darf nicht des Erwerbs wegen ausgeführt werden. Damit ist keine Einschränkung gegenüber den Voraussetzungen der Selbstlosigkeit gegeben, wie sie in 55 AO bestimmt sind.

II. Änderung des Anwendungserlass zu 66 Abgabenordnung AEAO zu 66 Wohlfahrtspflege neu 1. analog Regelung alt 2. Die Wohlfahrtspflege darf nicht des Erwerbs wegen ausgeführt werden. Eine Einrichtung wird dann "des Erwerbs wegen" betrieben, wenn damit Gewinne angestrebt werden, die den konkreten Finanzierungsbedarf des jeweiligen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs übersteigen, die Wohlfahrtspflege mithin in erster Linie auf Mehrung des eigenen Vermögens gerichtet ist. Dabei kann die Erzielung von Gewinnen in gewissem Umfang - z. B. zum Inflationsausgleich oder zur Finanzierung von betrieblichen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - geboten sein, ohne in Konflikt mit dem Zweck der steuerlichen Begünstigung zu stehen (BFH-Urteil vom 27.11.2013, I R 17/12, BStBl 2016 II S. 68). Ein Handeln "des Erwerbs wegen" liegt auch vor, wenn durch die Gewinne der Einrichtung andere Zweckbetriebe nach 65, 67, 67a und 68 AO bzw. die übrigen ideellen Tätigkeiten finanziert werden; die Mitfinanzierung eines anderen Zweckbetriebs i. S. d. 66 AO ist unschädlich

III. Lösung Gewinnproblematik Martinshof 66 amb. Dienst Hausnotruf Beförderung - amb. Dienst - betr. Wohnen - Kurzzeitpflege - Tagespflege - Kita - WfbM - EGH Wohnen - Beförderung - AH stationär - Jugendhilfe - Asyl - Beherbergung Rest

III. Lösung Gewinnproblematik Dabei kann die Erzielung von Gewinnen in gewissem Umfang - z. B. zum Inflationsausgleich oder zur Finanzierung von betrieblichen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Welche Gewinne sind eigentlich gemeint, bei einer nicht abschließenden Aufzählung wie im AEAO?

III. Lösung Gewinnproblematik Nach unserer Auffassung natürlich die Gewinne nach Rücklagen gemäß 62 AO Betriebsmittelrücklage Wiederbeschaffungsrücklage Rücklage zum Erwerb von Gesellschafterrechten freie Rücklage Darüber hinaus dann wie im AEAO aufgezählt: Rücklage zum Inflationsausgleich Rücklage für betrieblichen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen! mit der örtlichen Finanzverwaltung abgestimmt!

III. Lösungsansatz - Quersubventionierung Neuerung: Keine Mittelverwendung in anderen Zweckbetrieben oder für andere ideellen Tätigkeiten Problem: Was ist die Mittelverwendung? Gewinn oder Liquiditätsbetrachtung? Wann kommt man in den Problemkreis?

III. Lösungsansatz - Quersubventionierung Lösungsmöglichkeiten 1) Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Bereich der Zweckbetriebe des 66 AO 2) 66 AO gegen den Rest 3) Möglichst viele Zweckbetriebe unter dem Kreis der Wohlfahrtpflege fassen 66 4) Hypothese: was für einen wgb gilt, muss auch für den Zweckbetrieb gelten amb. 68 1) Verluste sind unschädlich, wenn sie ausschließlich durch die Berücksichtigung anteiliger AfA gemischt genutzer TagesDienst Wirtschaftsgüter entstehen pflege 2) Verbleibt weiterhin ein Verlust, muss die Vergangenheit (6 Jahre) betrachtet werden; analog Abschnitt 46 Nr. 4 AEAO zu 55 Abs. 1 Nr.1 AO 68 Betr. Wohnen 68 Kita 66 Hausnotruf WG Verm.V. 68 Jugend hilfe

IV. Handlungsempfehlungen 1) Zuordnung zu den einzelnen Zweckbetrieben prüfen 2) Bildung von einzelnen Profitcentern 3) Überprüfung der Umlagen (Aktives Steuern) 4) Abstimmung mit dem Finanzamt

Kontaktdaten Robert Dünnbier Kaufm. Vorstand Mühlgasse 10 02929 Rothenburg Telefon +49 35891 38 100 vorstand@martinshof-diakoniewerk.de Kai Specht Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bülowstraße 66 10783 Berlin Telefon +49 30 23 60 886 6035 Kai.Specht@schomerus.de

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