1 of 5 DePlan2000 V6.01.11 vom 05.02.2008 Neuigkeiten in dieser Version: Die Laufzeit der Evaluation Version ist bis zum 31.12.2009 verlängert Überstunden aus Rufdienst können, analog den Iststunden aus Bereitschaftsdiensten, in die Istarbeitszeit übernommen werden Den allgemeinen Abrechnungskriterien haben wir neben der Wahl des Tarifvertrages weitere Optionen hinzugefügt: Nicht in Freizeit ausgeglichene Stunden nach 3 Monaten automatisch auszahlen Nachtarbeit im Sinne des Zusatzurlaubs sind auch Stunden aus Ruf- und Bereitschaftsdiensten. Beide Berechnungswege für Zusatzurlaub gleichzeitig verwenden (Zusatzurlaub gemäß Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie additiv gemäß Nachtarbeitsstunden) Stunden aus Ruf- und Bereitschaftsdiensten in Istarbeitszeit übernehmen Bisher konnten die aus Bereitschaftszeiten resultierenden Iststunden (Umrechnung gemäß Bereitschaftsdienststufe) automatisch in den Übertrag des Folgemonats übernommen werden. Dies gilt nun auch für Überstunden aus Rufdiensten! Grundsätzlich haben Sie die Wahl nicht in Freizeit ausgeglichene Stunden aus Rufund Bereitschaftsdiensten automatisch auszuzahlen oder in den Übertrag und somit in das Iststundenkonto zu übernehmen. Welche Option Sie verwenden möchten bleibt Ihnen überlassen und ist von folgenden Einstellungen abhängig: In der Abteilungskonfiguration wählen Sie die Standardvorgabe wie mit Stunden aus Ruf- und Bereitschaftsdiensten umgegeangen werden soll. Die Abteilungskonfiguration finden Sie im Menü Administration => Programmeinstellungen => 3.Abteilungen-Konfiguration.
2 of 5 Gemäß dieser Einstellung arbeitet jeder Monatsdienstplan dieser Abteilung mit dieser Vorgabe. SIe haben jedoch die Möglichkeit die Einstellung für jeden einzelnen Monat wieder zu ändern. Um die Voreinstellung zu ändern, laden Sie den gewünschten Monat und wählen im Menü Abrechnung den ersten Menüpunkt Monatliche Abrechnung aktueller Dienstplan durchführen. Auch ohne die Abrechnung zu starten können Sie in diesem Fenster die Einstellung für den betreffenden Monat ändern: Wählen Sie die gewünschte Einstellung für Stunden aus Ruf- und Bereitschaftsdienst und klicken den Button Speichern um die Einstellung für den aktuellen Monat festzulegen. Gewählte Option: Wählen Sie diese Option so werden die Stunden aus Bereitschaftsdienst, die nicht in Freizeit ausgeglichen worden sind und bezahlt werden sollen, auf der Zeitzuschlagsliste in der Spalte Bezahlung Bereitschaftsdienststunden aufgeführt. Die Stunden werden gemäß der eingestellten Bereitschaftsdienststufe umgerechnet. Überstunden aus Rufdiensten werden ebenfalls bezahlt und auf der Liste der Zeitzuschläge in der Spalte ÜStd. aus Rufbereitschaft ohne FZA aufgeführt. Gewählte Option: Wählen Sie diese Option werden die nicht in Freizeit ausgeglichenen Stunden aus
3 of 5 Ruf- und Bereitschaftsdiensten in den Übertrag der +/- Std. für den nächsten Monat übertragen wollen. Diese Einstellung hat zu Folge dass alle geleisteten Überstunden aus Rufbereitschaft und alle geleisteten Bereitschaftszeiten grundsätzlich in das Iststundenkonto übertragen werden und nicht ausgezahlt werden können! Bei geladenem Dienstplan werden Ihnen im Bereich der Stundenrechnung die jeweiligen Werte ständig angezeigt: Unabhängig von der hier eingestellten Option, haben Sie die Möglichkeit für einen einzelnen Mitarbeitereintrag grundsätzlich die Stunden aus Ruf- und Bereitschaft in den nächsten Monat übertragen zu lassen. Diese Eigenschaft können Sie in der Stammdatenverwaltung für den gewünschten Mitarbeiter festlegen. Wählen Sie hierzu das Menü Administration => Stammdaten Mitarbeiter.
4 of 5 Allgemeine Abrechnungskriterien - Neue Optionen In der letzten Version (V5.04.03) wurde für die Einstellung Tarifvertrag Marburger Bund die Funktion Nicht in Freizeit ausgeglichene Stunden nach 3 Monaten automatisch auszahlen eingeführt. Diese Funktion ist ab sofort nicht mehr automatisch aktiviert weil Sie den Tarifvertrag Marburger Bund gewählt haben! Unabhängig vom gewählten Tarifvertrag können Sie nun folgende Optionen zu dem von Ihnen gewählten Tarifvertrag einstellen: Nicht in Freizeit ausgeglichene Stunden nach 3 Monaten automatisch auszahlen Nachtarbeit im Sinne des Zusatzurlaubs sind auch Stunden aus Ruf- und Bereitschaftsdiensten. Beide Berechnungswege für Zusatzurlaub gleichzeitig verwenden (Zusatzurlaub gemäß Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie additiv gemäß Nachtarbeitsstunden) Im Menü Administration => Programmeinstellungen => 6.Monatliche Abrechnung aktuelles Kalenderjahr können Sie die allgemeinen Abrechnungskritierien einstellen: Bei den Einstellungen für den Abrechnungslauf Monatliche Abrechnung müßen Sie zunächst wählen welcher Tarifvertrag für die Berechnungsgrundlagen verwendet werden soll. Es stehen die Tarifverträge BAT, TVöD und Marburger Bund zur Wahl. Zusätzlich können Sie weitere Optionen unabhängig vom Tarifvertrag auswählen: Nicht in Freizeit ausgeglichene Stunden nach 3 Monaten auszahlen. Mit dieser Option werden alle Mehrarbeitsstunden eines Monats automatisch ausgezahlt wenn sie älter als 3 Monate sind. Haben Sie diese Option gewählt so hat dies folgende Auswirkungen:
5 of 5 Bei geladenen Dienstplänen wird Ihnen der aktuelle Stand der Auszahlungsstunden automatisch errechnet und im re. unteren Bereich des Bildschirm bei der Stundenberechnung ständig angezeigt: Bei der Monatlichen Abrechnung erhalten Sie die Liste Überstunden ohne FZA in 3 Monaten auf der Sie alle automatisch berechneten Auszahlungsstunden in der Abteilungsübersicht sehen. Auf der Liste der Zeitzuschläge werden diese Stunden in der Spalte Überstunden ohne FZA mitgeführt. Nachtarbeit im Sinne des Zusatzurlaubs auch für Zeiten aus Ruf- und Bereitschaftsdienst berücksichtigen. Normalerweise wird Bereitschaftsdienst und Rufdienst nicht als Nachtarbeit für die Ermittlung von Zusatzurlaub herangezogen. Haben Sie diese Option eingeschaltet werden auch die Nachtarbeitszeiten aus Bereitschaftsdiensten und die Überstunden aus Rufdiensten für die Ermittlung von Zusatzurlaub gewertet. Beide Berechnungen für Zusatzurlaube gleichzeitig verwenden. D. h. der Zusatzurlaub wird gemäß Schichtarbeit und additiv gemäß Nachtarbeitsstunden berechnet. Auch hierbei gilt die Höchstgrenze aus der Kombination von Tarifurlaub und Zusatzurlaub von 35 bzw. 36 Tagen. Ende von Neuigkeiten DePlan2000 V6.01.11 vom 05.02.2008