"' 1 Behö ien u Amt a les, Fa ration, r Soziales (BASFI) rg, ilie ü em. ri un Leistu en SGB i.v.m 41 SGB IX vom 1.01.2014 bis zum 31.12.2016. 1
nach I XII in Fashinaus werden Verabredungen L und Umsetzung und turen in gemeinsamen Zuständigkeit der Beschäftigungsangebote im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen in der und Hansestadt Hamburg. Ihr gemeinsames Ziel die Weiterentwicklung bestehenden Angebote und damit die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und bedingungen von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung der werkstattrechtiichen und sozialpolitischen Entwicklungen. Ein zukunftsorientiertes Unternehmenskonzept, welches einen personenzentrierten sowie sozialraumorientierten Ansatz berücksichtigt, ist die Voraussetzung perspektivischer Planungen. 2. Die Bereitstellung individueller Beschäftigungsangebote im Unternehmen, die Schaffung ausgelagerter Arbeits- und Qualifizierungsplätze sowie eine aktive und engagierte Beteiligung im Rahmen des "Hamburger Budgets für Arbeit" stellen die Weiterentwicklung sicher. Dabei sollen die erwartete Belegung des Arbeitsbereiches sowie die daraus resultierenden Kosten nicht überschritten werden. Die Einhaltung der vereinbarten Beschäftigtenzahlen bzw. deren Unterschreitung ist u.a. durch gezielte Maßnahmen auf den folgenden Handlungsfeldern sicher zu stellen: a. Optimierung der Berufswegeplanung für Menschen mit Behinderungen und Anpassung an aktuelle sozialpolitische Vorgaben. b. Erhöhung der Anzahl von Außenarbeitsplätzen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, um Außenarbeitsplätze gezielt in betriebliche Arbeitsverhältnisse zu überführen. c. Erhöhung der Anzahl der Übergänge auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt( 41 (2) Nr.3 SGB IX), u.a. mit dem 11 Hamburger Budget für Arbeit". d. Schaffung altersgerechter Alternativangebote im Rahmen der Teilhabepauschale für ältere Beschäftigte nach deren Ausscheiden aus dem Arbeitsbereich. 2
mengen Zahlungsverpflichtungen anderer in gungen die jeweils für sozialhilferechtlichen das Zugangs- und Leistungsge- Steuerungsfragen zu erörtern zeitnah 5. Die BASFI, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe, und die Geschäftsleitung der Elbe-Werkstätten führen bereits bestehenden Quartalsgespräche im Interesse einer optimalen sozialhilferechtlichen Steuerung sowie einer kontinuierlichen Überprüfung der Einhaltung der Vertragsinhalte fort. Damit wird frühzeitige Identifizierung möglicher Risiken sowie gegenläufiger Entwicklungen ermöglicht. 6. Sollte die tatsächliche Belegung die vereinbarten gewichteten Ganztagsplätze gemäß Anlage 1 dieser Rahmenvereinbarung über- oder unterschreiten, vereinbaren beide Vertragsparteien bereits heute, sich über weitergehende Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. über die wirtschaftlichen Auswirkungen zu verständigen. 7. In den Quartalsgesprächen I/2014 und II/2014 wird darüber beraten und abgestimmt, welche zahlenmäßigen Daten zu Bewilligungen Beschäftigten sowie weiteren Dokumentationen zu erfassen sind, um die Entwicklung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die noch zu entwickelnden Datenblätter werden dieser Vereinbarung als Anlage 2 beigefügt und sind gemeinsam abgestimmt mit Datum zu kennzeichnen. 3
8. Salvatorische Klausel a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. b. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der sozialpolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. c. Die vo rstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, soziales, Familie und Integration, 1 1 Amt für Soziales, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe ' l. \ -, ~~. 1.1 lf Datum, Unters Elbe-Werkstätten GmbH Geschäftsführer /( { 61. 10 ( lr Datum, Unterschri Elbe-Werkstätten GmbH Geschäftsführer Datum, Unterschrift 4
Rahmenvereinbarung Elbe Werkstätten GmbH BASFI, 01.01.2014-31.1 Anlage 1 Trägerbudget Gesamtbudget Elbe Werkstätten behinderte Menschen GmbH die bis Jahr Gewichtete Ganztagsplätze Durchschnittlicher eskostensatz 2014 2.420 1 2.420 : 2.400 48 21 '48 94 Ba nkverbindunq: Elbe Werkstätten GmbH August-Krogmann-Straße 52 22159 Hamburg Bank für Sozialwirtschaft BLZ 1 205 10, Konto 945 0000 IBAN DE53 2512 0510 0009 4500 00 BIC BFSWDE33HAN * vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse der Harnburgischen rgerschaft.
Träger: Elbe Werkstätten 1. Die für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014: Investitionsbetrag J reduzierte Beschäftigung SUMME tgl. Gesamtvergütung reduzierte Beschäftigung /Monat reduzierte Beschäfti ung ": 10,85 Euro 23,73 Euro 7,70 Euro Euro Ganztagsplätze Grundpauschale/tgl. Ganztagsplätze Maßnahmepauschale /tgl, Ganztagsplätze Investitionsbetrag /tal. Ganztagsplätze SUMME tgl. GesamtvergütungGanztagsplätze Vergütung/Monat Ganztagsplätze* : *Anzahl Be!nebstage: 365,25 Tage/Jahr; Faktor zur Berechnung des Monatssatzes: 30,44 10,85 Euro 28 95 Euro 7,70 Euro 47,50 Euro 1.445,90 Euro 2. und Fortzahlung der Hinsichtlich der Vergütung bei der Betreuung von Sozlalhilfeempfängern gilt: a. Wird der Leistungsberechtigte den vollen Monat in der Einrichtung betreut, so ist als Abrechnungsbetrag die Monatsvergütung zugrunde zu legen. Wird der Leistungsberechtigte im laufe des Monats in die Einrichtung aufgenommen, entlassen oder verstirbt er während des Monats, so ist für die Abrechnung der Vergütung die tägliche Gesamtvergütung zugrunde zu legen. b. Der Tag der Aufnahme und der Tag der Entlassung gelten als je ein Tag, Für die Zeit nach der Entlassung aus der Einrichtung bzw. nach dem Todestag des Betreuten wird keine Vergutung mehr gezahlt c. Bis zu 6 Wochen wird bei ärztlich nachgewiesenen krankheits- oder behinderungsbedingten Ausfällen die Vergütung weitergezahlt. Bei Vorliegen einer Langzeiterkrankung {von mehr als 6 Wochen bis max. 3 Monate zusammenhängend) sowie einer realistischen Perspektive der Fortführung ruht die Maßnahme und es wird kein Tagessatz mehr gezahlt. Zum Fortsetzen der Leistung meldet der Maßnahmeträger der bewilligenden Dienststelle den
Abschluss der medizinischen bzw. die Sinne e. und Nebenleistungen zu in diesem nur berechnet werden, wenn unter Ziffer 3 Bewilligung der ~~~ ~ ~lernstste!le im Einzelfall 3. bzw. Abweichung zu 1 und 2 für die Abrechnung der der Elbe Werkstätten GmbH in Zuständigkeit des der Regelungen nach 3 der Rahmenvereinbarung vom 22.0i.2014. In Abweichung zu Ziffer 2. c erfolgt in die Weiterzahlung der Vergütung nicht die im EinzelfaiL Im Übrigen bleiben die Regelungen der 2. c unberührt. und die zuständigen Dienststellen diese Anlage zur Unterschrift Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Soziales Abteilung Rehabilitation und Teilhabe Unterschrift... -Elbe Werkstätten GmbH ()C Z Cr Datum.......;....... Datum 03.02.2014 Anl 2 Vereinbarung 75 2014 WtbM Elbe-WfbM 2