Mit dem Antrag 13/223 wurde die Verwaltung aufgefordert, bei der Leistung zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung folgende Ziele aufzunehmen:
|
|
- Frieda Kranz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Begründung: Mit dem Antrag 13/223 wurde die Verwaltung aufgefordert, bei der Leistung zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung folgende Ziele aufzunehmen: Die Teilhabe am Arbeitsleben wird von einer einrichtungsorientierten zu einer personenorientierten Leistung ausgerichtet. Dabei wird der Leistungsanspruch an die Leistung und nicht den Erbringungsort geknüpft. Die Leistungen zur Beschäftigung können durch anerkannte Werkstätten (WfbM) sowie andere Leistungserbringer erbracht werden. Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wird aktiv unterstützt. Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung, wie die Zielsetzung des Antrages auf Basis der aktuellen Rechtslage umgesetzt wird. 1. Ausgangs- und Rechtslage Mit Artikel 27 der UN-Behindertenrechts-Konvention erkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht der Menschen mit Behinderung auf Arbeit an; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. In der Realität werden Menschen mit wesentlicher Behinderung nur selten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts ausgebildet bzw. werden dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für sie bieten derzeit die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) das einzig flächendeckende Beschäftigungsangebot. Die Werkstätten haben nach 136 SGB IX die Verpflichtung, Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Werkstätten stellen somit für diesen Personenkreis den Rechtsanspruch auf Beschäftigung sicher. Voraussetzung für die Erbringung einer Werkstattleistung ist, dass es sich bei dem Maßnahmeträger um eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen i.s.d. 142 SGB IX handelt. Nach 56 SGB XII können Hilfen in einer den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach 41 SGB IX vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätte geleistet werden, wenn die berufliche Teilhabe in gleicher Weise wie in einer anerkannten Werkstatt erreicht werden kann. Nach 41 Abs. 2 SGB IX sind diese Leistungen ausgerichtet auf: 1. Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, 2. Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sowie 3. Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen.
2 2 Eine sonstige Beschäftigungsstätte hat vergleichbar die Voraussetzungen nach der Werkstättenverordnung (WVO) in Verbindung mit 136 ff SGB IX zu gewährleisten. Dies sind insbesondere folgende Voraussetzungen: - Die Werkstatt soll in der Regel über mindestens 120 Plätze verfügen ( 7 WVO) - Eignung des Standortes und bauliche Anforderungen müssen erfüllt sein ( 8 WVO) - Fachliche und pädagogische Eignung des Personals ist zu gewährleisten ( 9 f WVO) - Die Werkstatt ist konzeptionell auf die Bereiche Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich auszurichten ( 41 SGB IX) - Die Werkstatt muss wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anstreben ( 41 SGB IX) - Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten ( 136 Abs. 1 SGB IX). - Es müssen angemessene Arbeitsentgelte gezahlt werden ( 138 SGB IX) Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung gehört gemäß 54 SGB XII in Verbindung mit 41 SGB IX die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Diese Leistung ist nach 17 SGB IX grundsätzlich budgetfähig, sofern an der Stelle der Sachleistung Leistung zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen die Geldleistung Persönliches Budget mit den beschriebenen Voraussetzungen in Anspruch genommen wird. Damit ist nach heutiger Rechtslage nicht die Möglichkeit verbunden, Leistungen von anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen, die weder anerkannte Werkstatt noch sonstige Beschäftigungsstätte sind. Darüber hinaus gelten die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Werkstattbeschäftigte nur in einer anerkannten Werkstatt; ebenso besteht außerhalb der Werkstatt kein Anspruch auf Arbeitsfördergeld nach 43 SGB IX. Die Bewilligung einer Leistung zur Beschäftigung als Persönlichen Budgets in Zuständigkeit des LVR ist damit im Rahmen der Eingliederungshilfe ohne Anbindung an eine WfbM nicht möglich. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt der LVR die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wie folgt: 2. Aktive Unterstützung zur Inanspruchnahme als Persönliches Budget Seitens des LVR wurden Möglichkeiten zur Realisierung als Persönliches Budget entwickelt und aktiv unterstützt. Die Förderung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ist seit 2008 Bestandteil der Vereinbarungen mit den rheinischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den bilateralen Zielvereinbarungen mit jeder Werkstatt. In den jährlichen Bilanzierungsgesprächen mit jeder Werkstatt werden die Beratung durch die Werkstatt und die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets thematisiert.
3 3 Folgende Fallkonstellationen sind umsetzbar: - Alle Bestandteile der WfbM-Leistung werden bei einer WfbM in Anspruch genommen Diese Fallkonstellation, bei der die leistungsberechtigte Person die Leistung der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung an Stelle der Sachleistung als Persönliches Budget in Anspruch nimmt, aber weiter Beschäftigter/Beschäftigte einer Werkstatt ist und alle Leistungen in der Werkstatt in Anspruch nimmt, ist rechtlich unproblematisch. Die Werkstatt kann frei gewählt werden und ist regional nicht gebunden. Diese Fallkonstellation kommt der als kalte Sachleistung oder kaltes Budget bezeichneten Variante, in der die Leistungsberechtigten ihre Ansprüche an den Leistungsanbieter abtreten sehr nahe, da hier im Grunde das sozialhilferechtliche Dreieck weiter besteht und lediglich der Zahlweg geändert wird. Die leistungsberechtigte Person schließt einen Werkvertrag mit der WfbM ab, der Leistungsträger schließt mit der leistungsberechtigten Person eine Zielvereinbarung gemäß der Budgetverordnung ab, die die Werkstattleistung vollständig abbildet. - Die Beschäftigung erfolgt auf einem Betriebsintegrierten Arbeitsplatz Der/die Leistungsberechtigte ist weiterhin Beschäftigter/Beschäftigte einer Werkstatt mit einem Werkstattvertrag. Die Werkstatt kann frei gewählt werden und ist regional nicht gebunden. Die individuelle Beschäftigung erfolgt in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Hierzu schließt die Werkstatt mit dem Arbeitgeber des Außenarbeitsplatzes einen Dienstleistungsvertrag. Das gesamte Vertragswerk muss die WfbM-Leistung in Gänze abbilden. In die Zielvereinbarung ist dieses Erfordernis aufzunehmen. So kann die Leistung als Persönliches Budget bewilligt werden. Im Einzelfall kann so eine Beschäftigung beispielsweise bei einem Bäcker, einer Jugendherberge oder einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. In diesem Sinne bieten sich im Rheinland bereits erfolgreich praktizierte Beschäftigungsalternativen an, welche im Rahmen von Kooperationen zwischen den Werkstätten und Anbietern von Außenarbeitsplätzen (Füngeling Router, Fußballleistungszentrum, Zwischen Uns e.v., Kindertraum, ) entwickelt wurden. - Möglichkeiten der Modularisierung Der/die Leistungsberechtigte ist weiterhin Beschäftigter/Beschäftigte einer Werkstatt mit einem Werkstattvertrag. Bei dieser Konstellation werden die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, einzelne Leistungen außerhalb der Werkstatt in Anspruch zu nehmen. Wie mit den rheinischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt vereinbart, wird derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Empfehlungsvereinbarung zur Modularisierung von Werkstattleistungen erarbeitet. Die Arbeitsgruppe orientiert sich an den Ergebnissen des Abschlussberichtes zum WerkstattBudget ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte. Dieses wurde gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM (BAG-WfbM) durchgeführt. (
4 4 In Anlehnung an dieses Projekt wurden einzelne Module der Werkstattleistungen entwickelt um die Inanspruchnahme budgetfähige Einzelleistungen als Persönliches Budget zu ermöglichen: LVR-Dezernat Soziales und Integration Modularisierung von Werkstattleistungen 1. Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich 2. Angemessene Beschäftigung im Arbeitsbereich 3. Berufliche Bildung im Arbeitsbereich (zielgerichtete Qualifizierung: z.b. Staplerschein) 4. Persönliche Förderung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit (z.b. Kurse in Kulturtechniken oder Sport) 5. Personalmehrbedarf gem. 10(2) WVO (z.b. Einsatz spezialisierter, externer Pflegedienste) Pflichtleistungen Wahlleistungen 6. Übergangsförderung WfbM 7. Beförderungsleistungen» Pflichtleistungen können aufgrund der aktuellen Rechtslage nur durch anerkannte WfbMs erbracht werden. Nach Abschluss der gemeinsamen Empfehlungsvereinbarung mit den rheinischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung hierzu erneut berichten. 3. Differenzierung und Personenzentrierung der Werkstattleistungen 3.1. Werkstattbeschäftigung auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf der NRW-Weg Anders als in anderen Bundesländern, können in NRW auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ein Beschäftigungsangebot in einer Werkstatt in Anspruch nehmen. Jeder Mensch mit Behinderung unabhängig von Art und Umfang seines behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfs- erbringt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung, hat damit einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einer WfbM und wird in das Arbeitsleben integriert. Auf diesem Hintergrund wurde mit den rheinischen Werkstätten eine differenzierte Entgeltsystematik entwickelt. Personenzentriert wird festgestellt, in welchem Umfang diese Werkstattbeschäftigten einen zusätzlichen Betreuungsaufwand benötigen und dieser im Rahmen der Eingliederungshilfe zu finanzieren ist. Der NRW-Weg als Alternative zu Tagesförderstätten für Menschen mit schweren Behinderungen, wie sie exklusiv in anderen Bundesländern Praxis sind, genießt aktuell
5 5 bundesweit eine hohe Aufmerksamkeit und gehört heute zum politischen Grundkonsens des Landtages sowie der Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in NRW Vielfältige und zielgruppenspezifische Tätigkeitsbereiche in den Werkstätten Mit den Rahmenzielvereinbarungen zwischen den rheinischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Landschaftsverband Rheinland wurden Ziele und Handlungsfelder definiert und mit allen Werkstattträgern vereinbart, die auf eine stetige Weiterentwicklung der Teilhabeangebote hinwirken. Durch die Schaffung und Ausweitung des Angebots differenzierter Beschäftigung sollen Selbständigkeit, Leistungsfähigkeit und Selbstwertgefühl der Menschen mit Behinderung entsprechend der individuellen Möglichkeiten erhöht werden und eine Vielfalt an Tätigkeitsbereichen vorgehalten werden. Auf der Basis gemeinsam entwickelter Eckpunkte zur Förderung besonderer Zielgruppen (schwerst mehrfach behinderte Menschen, Menschen mit psychischer Behinderung, Menschen mit Behinderung aus dem Autismus-Spektrum, älteren Menschen mit Behinderung) wurden personenorientierte Konzepte in den Werkstätten erarbeitet und befinden sich in der Umsetzungsphase. Auch die weiteren Handlungsfelder wie die individuelle Förderplanung, passgenaue Bildungsangebote, Mobilität und Teilzeitbeschäftigung orientieren sich an einer personenzentrierten Grundausrichtung der Unterstützungsleistungen LVR-Budget für Arbeit Ein Schwerpunkt der Zielvereinbarungen mit den Werkstätten ist die Förderung des Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Übergangsförderung ist eng verknüpft mit dem LVR-Budget für Arbeit und den Anreizen darin aufgehender Modellprojekte. Mit dem LVR-Budget für Arbeit werden insbesondere alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zur Werkstattbeschäftigung und Übergänge auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert. Es umfasst im Einzelnen folgende Modellprojekte: - STAR / Initiative Inklusion (von der Schule in den Beruf) - Teilhabe an Arbeit betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen - Übergang 500 plus mit dem LVR-Kombilohn (von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt) - aktion 5 (Arbeitsmarktprogramm der Integrationsämter) - Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) Begründet durch die jahrzehntelange Entwicklung der Werkstatt als Sondereinrichtung zeigt sich, dass eine auf Inklusion ausgerichtete Zielorientierung Überzeugungskraft und Ausdauer bei allen Beteiligten erfordert, aber langfristige Wirkung erzielt (Beschäftigte fördern und fordern, Arbeitgeber gewinnen, ). So können sich inklusive Arbeitsmarktstrukturen auf dem Hintergrund der Dämpfung des Kostenanstieges und gleichzeitiger fachlicher Weiterentwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten entfalten.
6 6 Um noch mehr Menschen mit Behinderung in ihren Möglichkeiten zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und auch mehr Menschen als bisher eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zur Werkstatt zu eröffnen, führt das Dezernat Soziales, Integration wie schon mit Vorlage 13/3216 beschrieben - die dem LVR als Integrationsamt und überörtlichen Träger der Sozialhilfe zur Verfügung stehenden Instrumente zusammen und nutzt somit die Chancen, die sich aus der Zuständigkeit für beide Aufgabenbereiche unter dem Dach des LVR in einem Fachdezernat ergeben, noch intensiver als bisher. Dies erfolgt insbesondere durch die verstärkte Vernetzung und Bündelung der Aktivitäten der LVR-Fachbereiche 61 (LVR- Integrationsamt) sowie 72 und 73 (Sozialhilfe). Hierzu führen die Fachbereiche beispielsweise einen regelmäßigen Strategieworkshop mit den für diesen Aufgabenschwerpunkt verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch. Diese enge Verzahnung ermöglicht insbesondere auch gemeinsame Aktivitäten um noch wirksamer und zielgerichteter auf die beteiligten Akteure WfbM und IFD einzuwirken. Zur Unterstützung dieser Prozesse wird ein gemeinsames Fortbildungskonzept für Fallmanager/Fallmanagerinnen, Koordinatoren/Koordinatorinnen, Beratungsstellen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung wie auch Wohnen entwickelt Personenorientierte Qualitätsentwicklung Ein weiterer Handlungsbedarf liegt in der Qualitätsentwicklung der Fachausschussarbeit. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Bundesagentur für Arbeit plant die Verwaltung in einer NRW-weiten Arbeitsgruppe in Kooperation mit der LAG-WfbM Qualitätsstandards für die Beratung in Fachausschüssen zu entwickeln. Folgende Themen sollen dabei im Fokus stehen: Erarbeitung von Eckpunkten und Kriterien für eine personenzentrierte Teilhabeplanung Aktive Beteiligung der FA-Mitglieder hinsichtlich arbeitsbegleitender und übergangsfördernder Angebote Einbindung des Netzwerkes Definition von Routinearbeiten und Vorschläge zum Verfahren 4. Ausblick Im Rahmen der Bilanzierungen der laufenden Zielvereinbarungen wird der bisherige Prozess qualitativ und unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention stetig weiter entwickelt. Von besonderer Bedeutung wird für die Zukunft sein, in wie weit die aktuellen Beschlüsse der ASMK zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit und Beschäftigung im Rahmen einer Reform der Eingliederungshilfe (hier u.a. Zulassung anderer Anbieter) mit dem erwarteten Bundesleistungsgesetz umgesetzt werden. In Vertretung F a n k h a e n e l
LVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrBiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen
Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als
MehrLeistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil
MehrNRW-Budget für Arbeit
NRW-Budget für Arbeit Chancen nutzen Wege zum Arbeitsplatz finden NRW-Budget für Arbeit Kernelemente landesweit für Nordrhein-Westfalen einheitlich punktuelle Unterschiede bei der Leistungsausführung LVR-Budget
MehrBAG - Bundesarbeitsgemeinschaft. Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie
BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie Sozialgesetzbuch - SGB IX Neuerungen: Zunehmende Anzahl von Modellprojekten Integrationsfirmen und -projekte - 132-135
MehrIst die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?!
Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?! Workshop beim Fachtag Inklusion für Menschen mit Behinderung Schlagwort oder mehr? des Caritas-Verbandes Freiburg-Stadt e.v. 17. November 2009 Zur
MehrLVR-Dezernat Soziales und Integration. Modellprojekt. Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst. Thomas Fonck Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Modellprojekt a Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst Thomas Fonck Landschaftsverband Rheinland (LVR) Der Landschaftsverband Rheinland Regionaler Kommunalverband der 13 kreisfreien Städte und 12
Mehrbag if Das Netzwerk sozialer Unternehmen. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Vision.
Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben durch Zuverdienst Was Sie erwartet o bag if das Netzwerk sozialer Unternehmen o Begriffsbestimmung
MehrBericht und Präsentation zum bilateralen Zielvereinbarungsprozess 2012 bis 2014 mit den rheinischen Werkstätten
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/1030 öffentlich Datum: 25.01.2016 Dienststelle: Fachbereich 72 Bearbeitung: Herr Fonck Sozialausschuss 15.02.2016 zur Kenntnis Tagesordnungspunkt:
MehrWerkstätten für Menschen mit psychischen Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit psychischen Behinderungen Chancen Grenzen Visionen Gliederung: 1. Allgemeine Rahmenbedingungen der Werkstatt für Menschen mit psychischen Behinderungen Gesetzliche Grundlagen
Mehr61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit
Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget
MehrBerufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe
Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe
MehrRechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum
1 Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum Autismus-Fachtagung des Regionalverbandes autismus Saarland e.v. und des Autismus-Therapie-Zentrums Saar ggmbh
MehrModellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern
Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs
MehrEin regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt LVR-Richtlinien Stand: 01.01.2016
MehrFinanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen
MehrInklusion braucht Information und Beratung
Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen
MehrStellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen
Berlin, 16.09.2015 Stellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen des BMAS zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Fachexperten-AG am 10.07.2015 (Top 6) Die Fachverbände begrüßen das Ziel des BMAS,
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrQualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung
Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung Unterstützte Beschäftigung Informationen für Arbeitnehmer Unterstützte Beschäftigung Neue Perspektiven Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen
Mehr38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung
38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung Erste Anfänge Ende der 1970 Jahre: Entwicklung des Konzeptes in den USA (1984 gesetzliche Verankerung) Erste Projekte in Europa: Ende der
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben 7, 14, 15, 17, 18, 33, 34, 38 bis 40 und 44 SGB IX Geschäftsanweisungen (Stand: 30.04.2012) Inhaltsübersicht Rechtsanwendung Gesetzliche Grundlage Bezeichnung 7 Vorbehalt
MehrDurchlässigkeit BTHG-Referentenentwurf Politische und rechtliche Betrachtung der Situation von Menschen mit hohem Hilfebedarf
Politische und rechtliche Betrachtung der Situation von Menschen mit hohem Hilfebedarf Erste Konturen eines Bundesteilhabegesetz Horst Frehe Staatsrat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen
MehrBeschäftigungsmöglichkeiten im Überblick
Beschäftigungsmöglichkeiten im Überblick 1. Mini-Job 1 2. Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst 3 3. Betriebsintegrierter Arbeitsplatz 5 4. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 5 Seite 1 Anstellung
MehrKonzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03
Konzeption Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Gesetzlicher Auftrag und Ziele Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages fördern und unterstützen die Delme- Werkstätten (dw) den Übergang von behinderten
Mehrnamens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Rohde u. a. und der Fraktion der FDP BT-Drs., 16/6687, betreffend,,ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets
MehrDas Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung
Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,
MehrGemeinsame Arbeitshilfen für die Arbeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderte Menschen
Gemeinsame Arbeitshilfen für die Arbeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderte Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM), der Bundesagentur für
MehrGemeinsam für mehr Teilhabe
Fachtag Inklusion 01. Oktober 2014 Gemeinsam für mehr Teilhabe Inklusion im Bereich des Arbeitslebens zwischen Anspruch und Realität Michael Korden, Geschäftsführer michael.korden@vitus.info Geschäftsführung
MehrUmsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden
Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Gliederung: Situation in der Stadt Emden Beispiele aus der Praxis Ausblick Allgemeine
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrKonzeption der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
Konzeption der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Anschrift: Gesellschafter: Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen Hinter der Steinmühle 6
MehrDie Strategie des Vorstands der BAG:WfbM zur Weiterentwicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben. Fachausschuss Arbeit VEBA am 10.11.
Maßarbeit Neue Chancen mit Sozialunternehmen Die Strategie des Vorstands der BAG:WfbM zur Weiterentwicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben Fachausschuss Arbeit VEBA am 10.11.2011 Warum Maßarbeit?
MehrLeistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de
MehrPersönliches Budget und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Folie 1 Persönliches Budget und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung Personenkreis der Anspruchsberechtigten Voraussetzungen Umsetzung und rechtliche Konsequenzen Anmerkungen
MehrRechtsgrundlagen für den Sozialen Dienst in Werkstätten für behinderte Menschen
Rechtsgrundlagen für den Sozialen Dienst in Werkstätten für behinderte Menschen 14.03.2013 Werkstätten:Messe in Nürnberg 1 Themenübersicht: 1. Darstellung der Rechtsgrundlagen 2. Verfahrensrechtliche Sicht
MehrII. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrMitteilung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1120 (zu Drs. 18/569) 08. 11. 13 Mitteilung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend Budget für Arbeit in Bremen einführen
MehrWorkshop 5: Was können wir vom Konzept Supported Employment (SE) lernen?
Workshop 5: Was können wir vom Konzept Supported Employment (SE) lernen? anlässlich der Fachkonferenz zu 21 Jahre Arbeitsvermittlung Oststeiermark am 09. Juni 2011 in Gleisdorf Andrea Seeger, ACCESS Integrationsbegleitung
MehrDie Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz
Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am 06.11.2015 in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrIntegrationsbetriebe fördern Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen Drucksache 18/5377 vom
Positionspapier zum Ausbau und zur rechtlichen Verankerung eines neuen Moduls Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst als Teil der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe 1) Ausgangsbasis Zuverdienst
MehrRechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien
Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien SGB XII 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB IX 2 Behinderung SGB XII 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX 55 Leistungen zur Teilhabe
MehrZwischen Mensch und Profit Berufliche Teilhabe erfolgreich sicherstellen
Zwischen Mensch und Profit Berufliche Teilhabe erfolgreich sicherstellen Diskussionsforum A 4: Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf? Vorstellung der Referenten: Bernd
MehrDas Persönliche Budget
Eva-Maria Rothenburg Das Persönliche Budget Eine Einführung in Grundlagen, Verfahren und Leistungserbringung Juventa Verlag Weinheim und München 2009 Inhalt Einleitung 9 TeilA Idee und Entwicklung des
MehrDas Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen
Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2385 03.09.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Peter Rotter (CDU) Deutschland hat sich zur UN-Menschenrechtskonvention
MehrTeilhabe durch Arbeit - Maßnahmen zur Förderung chronisch psychisch Kranker, Suchtkranker und Leistungsgeminderter verbessern
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1491 Landtag (zu Drs. 18/1374) 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Teilhabe durch Arbeit
MehrZukünftige Entwicklung der Werkstätten unter dem Gesichtspunkt der Inklusion
Zukünftige Entwicklung der Werkstätten unter dem Gesichtspunkt der Inklusion Sozialraumorientierung Erfahrungen aus der Praxis 1 Traditionelle WfbM 1. Problemindividualisierung 2. Fachkräftemonopolisierung
MehrRatsantrag nach 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates
Ratsantrag nach 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit
MehrBudget für Arbeit. Westfalen-Lippe und. der. Entwicklungszahlen in den Werkstätten. Landschaftsverband Rheinland. Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Budget für Arbeit der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland Entwicklungszahlen in den Werkstätten 70000 65000 60000 55000 50000 2001 2003 2005 2007 2009 Prognose con_sens Studie Ist-Belegung
MehrAufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk
MehrWie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam?
Wie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam? Erfahrungen aus dem Rheinland Wikimedia Commons CC-BY; CC-BY-1.0. Henri Camus 2006 Der Landschaftsverband Rheinland erfüllt für 13 kreisfreie
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrPersönliches Budget (PB) in der Suchthilfe
Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Definition Rechtliche Grundlage Ziele des Budgets Budgetfähige Leistungen Modellphase & Modellregionen Ziele der Suchthilfe Warum ein Budget oder : Warum kein
MehrWfbM 2.0 Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Referent: Ferdinand Schäffler 8. März 2012
Die Management- und Unternehmensberatung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft WfbM 2.0 Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Referent: Ferdinand Schäffler 8. März 2012 Der gemeinsame Weg zum Ziel
MehrWohnen und Angebote zur Tagesstruktur in der Stadt was klappt gut und was klappt nicht so gut? Dr. Laurenz Aselmeier Bereichsleitung Wohnen
Wohnen und Angebote zur Tagesstruktur in der Stadt was klappt gut und was klappt nicht so gut? Dr. Laurenz Aselmeier Bereichsleitung Wohnen Die Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH Vier Bereiche:
MehrLebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v.
Die Lebenshilfe Thüringen engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen in allen
MehrAktion 1000 Perspektive 2020 und zur
Ausgewählte Evaluationsergebnisse zur Aktion 1000 Perspektive 2020 und zur Abschluss der Aktion 1000plus Umsetzung Initiative der Initiative Inklusion Inklusion in und Baden-Württemberg Auftakt der Aktion
MehrDie Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der UN- Behindertenrechtskonvention
Ulrich Hellmann; Bundesvereinigung Lebenshilfe ZUKUNFTSWERKSTATT Pforzheim-Hohenwart, 13. Oktober 2010 Die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der UN- Behindertenrechtskonvention
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrMichael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe
LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Der ASMK-Prozess: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - Wohnstättenleitertagung des Lebenshilfe Landesverbands NRW am 10. Mai 2011
MehrAmbulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption
Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.v. Alte Landstraße 4 57462 Olpe Tel. 02761-9668-0 info@caritas-olpe.de www.caritas-olpe.de
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrLeistungsbeschreibung für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
1.06.2005 Leistungsbeschreibung für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 1. Art der Leistung 1.1. Die Werkstatt für behinderte Menschen ( WfbM ) ist eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter
MehrBehinderungen vom Seite 1 von 6. 1 Siehe hierzu auch Eckpunkte der BAGFW zu einem Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu den Umsetzungsvorschlägen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur "Teilhabe am Arbeitsleben" auf Grundlage
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 11/2012
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 11/2012 27.04.2012 Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets für Leistungen der beruflichen Bildung nach 40 SGB IX auch außerhalb
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrDer Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -
Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe
MehrDie Behindertenhilfe auf dem Prüfstand Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb und außerhalb von Werkstätten
Hans Böckler Stiftung EKD Diakonie Deutschland ver.di VERANSTALTUNGSREIHE DIE RÜCKKEHR DES SOZIALEN IN DIE POLITIK? Veranstaltung am 14. Januar 2015 Inklusion von Menschen mit Behinderung und psychischer
MehrVernetzung der Beratung auf Seiten der Leistungserbringer
13. April 2011 Beratung Perspektiven - Inklusion Forum 2: Zuständigkeiten und Finanzierung Vernetzung der Beratung auf Seiten der Leistungserbringer Dr. Lutz Galiläer (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung,
MehrWir realisieren Teilhabe am Arbeitsleben und ermöglichen Inklusion durch Kooperation.
Wir realisieren Teilhabe am Arbeitsleben und ermöglichen Inklusion durch Kooperation. Wir sind die Profis für die berufliche Vorbereitung und Erstausbildung junger Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf.
MehrNACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.
KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw
MehrDer Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger
. Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen
MehrAG 2: Persönliches Budget und Berufliche Bildung
AG 2: Persönliches Budget und Berufliche Bildung Berit Blesinger Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 123 Fax: 040 / 432 53 125
MehrWie Arbeit seelische Gesundheit fördert Stabilisierung für Menschen mit seelischer Behinderung in einer WfbM
Arbeitswelt(en) und psychosoziale Gesundheit Handlungsfelder für Soziale Arbeit Wie Arbeit seelische Gesundheit fördert Stabilisierung für Menschen mit seelischer Behinderung in einer WfbM Arbeitswelt(en)
MehrBehindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Inklusion und Menschenrechte im Rheinland Fachtagung der LVR-Kommission Inklusion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention am 5. Sept.
MehrGewinner auf beiden Seiten Betriebsintegrierte. Arbeitsplätze
Gewinner auf beiden Seiten Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP) Das sind Außenarbeitsplätze, die aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) heraus in Betriebe
MehrBudget für Arbeit. in Rheinland Pfalz. Vortrag von Edith Bartelmes
Budget für Arbeit in Rheinland Pfalz Vortrag von Edith Bartelmes Ziele: Budget für Arbeit RLP Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes realisieren Selbstbestimmung
MehrBundesarbeitsgemeinschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster, 15.07..2005 Stellungnahme zu den Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen zu Werkstätten nach dem ab 01.01.2005 geltenden
MehrWie betreut man Wohnen?
Wie betreut man Wohnen? Ansätze der personenzentrierten Leistungsgewährung von Hilfen Institutionsorientierte Hilfesysteme das Verfahren des Aufbaus ca. 180 Jahre Erfahrung Neu: Ergänzend: das persönliche
MehrLange Werkbank Ausbildungsbetriebe, Werkstätten und Integrationsfirmen
Lange Werkbank Ausbildungsbetriebe, Werkstätten und Integrationsfirmen Eine Chance für Klienten und Unternehmen Karsten Hohler, Geschäftsführer SFZ Förderzentrum ggmbh Werkstatt für behinderte Menschen
MehrDie Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick
Netzwerktreffen berufliche Bildung in den Unterallgäuer Werkstätten am 15.04.2015 Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick Leistungen der Arbeitsförderung 3
MehrRedemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrIntegrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen
Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung
MehrMenschen mit Autismus in der WfbM Möglichkeiten und Grenzen. am Beispiel der Evangelischen Stiftung Hephata Werkstätten ggmbh Mönchengladbach
Menschen mit Autismus in der WfbM Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel der Evangelischen Stiftung Hephata Werkstätten ggmbh Mönchengladbach Vorbereitung: - Sabine Noack, Abteilungsleitung Sonderbetreuung
MehrAbbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.
Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil
MehrBundesteilhabegesetz/ Reform der Eingliederungshilfe Eckpunkte der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Themenfeld: Teilhabe am Arbeitsleben
Caritas Behindertenhilfe und Psychatrie e.v. Karlstraße 40 79104 Freiburg Telefon 0761 200-301 Telefax 0761 200-666 cbp@caritas.de Berlin, 06.10.2014 Bundesteilhabegesetz/ Reform der Eingliederungshilfe
MehrRede. des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Guntram Schneider
Rede des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Guntram Schneider zum Thema Aktionsplan der Landesregierung Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv - Stand der
Mehr0. Rechtsgrundlagen. 1. Maßnahme
Stand: 01.11.08 30-5, Tel.: 361 6276 Integration/Förderung von behinderten Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf in der Werkstatt für behinderte Menschen (Martinshof) des Eigenbetriebes der Stadtgemeinde
MehrTeilhabemöglichkeiten von Menschen mit besonderem Assistenzbedarf im Werkstattalltag
Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit besonderem Assistenzbedarf im Werkstattalltag Chancen und Grenzen von Inklusion Paderborn, 04. Dezember 2012 Karla Bredenbals Klassentreffen von Karla Bredenbals
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen
MehrARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung
Neue Wege zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Eva Maria Müller ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer ARGE Landkreis Kaiserslautern
Mehr