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Transkript:

Reha, Pflege, andere Leistungen: Wie kann der Sozialdienst unterstützen? Dipl. Sozialarbeiterin/pädagogin Cindy Stoklossa Gliederung Schwerbehinderung Anschlussheilbehandlung Häusliche Versorgung Soziale Absicherung Rente Kinderbetreuung Pflege Beratung bei Rezidiv

Schwerbehinderung (GdB) Def.: Behinderte sind körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Personen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend (mehr als 6 Mo) wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. - auf fünf Jahre befristet - mind. einen Grad von 50->Ausweis - Vorteile: - Kündigungsschutz - Anspruch auf mehr Tage Urlaub im Jahr - Lohnsteuerlich (Freibetrag) - KFZ Steuerermäßigung - Ermäßigung bei Bus und Bahn - Begleitperson - vorzeitiger Beginn der Altersrente (63/65 Jahre) Anschlussheilbehandlung Def: Die AHB ist eine unmittelbar an einer Krankenhausbehandlung oder ambulanten Chemo-/Strahlentherapie anschließende erforderliche Weiterbehandlung in einer spezialisierten Rehaeinrichtung. Sie zählt zu den medizinischen Rehabilitationen. nach Op oder nach Chemotherapie (Beginn 4-5 Wochen nach Therapieende/ Krankenhausaufenthalt) Dauer 3 Wochen ambulant (in Berlin im Vivantes am AVK) oder stationär Wunsch- und Wahlrecht der Rehaeinrichtung Kostenträger: Rentenversicherung /private Krankenkasse und Beihilfe Zuzahlung: 10 Euro/Tag 14 Tage bei stationärer AHB Übergangsgeld (75% oder 68%) Onkologische Nachsorge: innerhalb von einem Jahr nach Erstbehandlung

Asklepios Klinik Bad Schwartau Tel. 0451 20040 Röpersbergklinik Ratzeburg -> Tel. 04541 133450 Klinik Nordfriesland St. Peter Ording Tel. 04863 4010 Klinik Bad Oexen Oeynhausen Tel. 05731 5370 Deister Weser Klinik Bad Münder Tel. 05042 600235 Klinik Lehmrade bei Mölln -> Tel. 04542 8060 Median Klinik Kalbe/Milde -> Tel. 039080 71500 Schönebeck- Bad Salzelmen -> Tel. 03928 7180 Vivantes ambulante AHB am AVK -> Tel. 030 13010 Klinik Burggraben Bad Salzuflen Tel. 05222 370 Klinik Reinhardshöhe Wildungen-Reinhardshausen Tel. 05621 7050 Reichshof -> Tel. 02265 9950 Rhön Klinik Gersfeld -> Tel. 06654 150 Klinik Nahetal Bad Kreuznach Tel. 0671 3750 Klinik Bellevue Soden Salmünster Tel. 06056 720 Hochwald Klinik Weiskirchen Tel. 06876 170 Srheingau-Taunus Klinik Schwalbach Tel. 06124 5090 Stuttgart (ambulant) -> Tel. 0711 2394315 Asklepios Triberg -> Tel. 07722 9550 Freiburg -> Tel. 0761 20601 Rehazentrum Lübben -> Tel. 03546 2380 Paracelsus Klinik Gandersheim -> Tel. 05382 917196 Eisenmoorbad Klinik Bad Schmiedeberg ->Tel. 034925 60 Sonnenbergklinik Bad Sooden Allendorf -> Tel. 05652 541 Bavaria Kreischa -> Tel. 035206 61000 Median Klinik Bad Berka -> Tel. 036458 380 Paracelsusklinik Bad Elster -> Tel. 037437 700 Masserberger Kliniken -> Tel. 036870 81590 Inselbergklinik Tabarz/Thüringen -> Tel. 036259 530 Bavaria Freyung -> Tel. 08551 990 Klinik Prof. Schedel Kellberg/ Thyrnau -> Tel. 08501 8090 Medical Park Prien/ Chiemsee -> Tel. 08051 680 Parksanatorium Aulendorf Tel.07525 9310 Helios Oberstaufen ->Tel. 08386 7010 Klinik Maximilianbad Waldsee ->Tel. 07524 940 Paracelsus Klinik Scheidegg -> Tel. 0180 55546450 Häusliche Versorgung Behandlungspflege (Verbandwechsel, künstliche Ernährung) durch eine Sozialstation Zuzahlungspflichtig Haushaltshilfe bei Kindern bis zu 12 teilweise bis 14 Jahren Zuzahlungspflichtig Ausnahmeregelung bei manchen Kassen möglich (wenn keine Kinder im Haushalt) Pflegestufe (1 bis 3) Hilfsmittel (z.b. Gehstock, Rollator, Perücke) Zuzahlungspflichtig

Soziale Absicherung Zuzahlungsbefreiung ( Medikamenten usw.) bei Überschreitung der Belastungsgrenze (2% vom Bruttoeinkommen der Familie) Chroniker Regelung 1% (wenn Erkrankung seit einem Jahr feststeht und sie dauerhaft in medizinischer Behandlung sind sowie eine Schwerbehinderung von 60 besteht) Serienfahrten Chemotherapie Zuzahlungspflichtig Stiftungsgelder (Berliner oder Dt. Krebshilfe) Zuzahlung in der Regel 10 % (mind. 5 max 10 Euro) Rente 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren mit einer Erkrankung-> Lohnfortzahlung und Krankengeld (70%) Erneuter Beginn von Lohnfortzahlung nach 6 Monaten Berufstätigkeit Erwerbsminderungssrente (Teil- oder volle Erwerbsunfähigkeit) befristet auf 3 Jahre, anschließend erneute Prüfung

Kinderversorgung Hilfe bei der Haushaltsführung durch Familienpflegestellen Finanzierung durch die Krankenkasse Zuzahlungspflichtig Mitaufnahme in AHB Klinik bis 12 Jahre (Kinder bis zu 6 Jahren teilweise unentgeltlich) Kinder- und Jugendpsychotherapeuten der Charité Campus Virchow Pflege Pflegestufe 1 erhebliche Pflegebedürftigkeit: 90 Minuten Hilfe; 46 Minuten Grundpflege -> 225 Euro Pflegegeld bzw. 440 Euro als Sachleistung ausgezahlt. Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftigkeit: drei Stunden Hilfe zwei Stunden Grundpflege -> 430 Euro Pflegegeld bzw. 1040 Euro als Sachleistung ausgezahlt. Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit: fünf Stunden Hilfe; vier Stunden Grundpflege Härtefallregelung -> 685 Euro Pflegegeld bzw. 1510 Euro (in Härtefällen 1.918 Euro) als Sachleistung ausgezahlt.

Beratung bei Rezidiv Höherstufung der Schwerbeschädigung Erneute Beantragung AHB Ambulanter Pflegedienst ggf. ambulanter Hospizdienst ggf. Home-Care Versorgung-> spezialisierte ambulante Palliative Versorgung ggf. Möglichkeiten der stationären Versorgung (Pflegeinrichtung oder Hospiz) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bei weiteren Fragen: cindy.stoklossa@charite.de Tel. 030/450 571688