Zur Eine Einführung Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages Geschäftsführender Vorstand des s Zur Ehemaliges Hauptzollamt Hamburg 29. Oktober 2009
2 Agenda Haushaltskrise der öffentlichen Hand Insolvenzfähigkeit der öffentlichen Hand Übertragbarkeit der Grundgedanken des privaten Insolvenzrechts Möglichkeit eines modifizierten Insolvenzverfahrens
3 Haushaltskrise der öffentlichen Hand Bereits vor der Finanz- und Wirtschaftskrise angespannte Finanzlage des Staates Antizyklische Finanzpolitik führt zur Rekord-Neuverschuldung Erfüllung der Maastricht-Kriterien voraussichtlich erst 2013 Gefährdung für die Leistungsfähigkeit des demokratischen Rechts- und Sozialstaats
4 Haushaltskrise der öffentlichen Hand Schuldenbremse in Art. 109 GG Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden Unzulässiger Übergriff in den Kernbereich der Staatlichkeit der Länder Erschwerung künftiger Steuersenkungen Stetiger Aufgabenzuwachs der öffentlichen Hand bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalkosten im theoretisch erforderlichen Ausmaß nicht möglich
5 Insolvenzfähigkeit der öffentlichen Hand Allgemeiner Ausschluss nach 12 Abs.1 InsO Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen 1.des Bundes oder eines Landes; 2.einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht eines Landes untersteht, wenn das Landesrecht dies bestimmt. Einzelzwangsvollstreckung nach 882a ZPO Die Zwangsvollstreckung ist unzulässig in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Schuldners unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht.
6 Insolvenzfähigkeit der öffentlichen Hand Staatsbankrott: die völlige oder teilweise Nichterfüllung der vertragsgemäß übernommenen Schuldverbindlichkeiten seitens eines Staates seinen Gläubigern gegenüber, gleichviel, i l ob dies aus Zahlungsunfähigkeit it oder aus Mangel an Zahlungswillen oder aus beiden Ursachen zugleich erfolgt Geschichte Voraussetzungen Beispiel Argentinien
7 Übertragbarkeit der Grundgedanken des privaten Insolvenzrechts Grundgedanken des privaten Insolvenzrechts: Bestmögliche Gläubigerbefriedigung durch Liquidation des Schuldnervermögens Sanierung des Unternehmens
8 Übertragbarkeit der Grundgedanken des privaten Insolvenzrechts Verschlechterung der Kreditfinanzierungsmöglichkeit Sanierung der öffentlichen Haushalte zur Eröffnung von Handlungsspielräumen Rating von Kommunen Heilsame disziplinierende Wirkung eines Insolvenzverfahrens Vertrauensverlust bei privaten Auftragnehmern Anerkennung der ökonomischen Realität
9 Übertragbarkeit der Grundgedanken des privaten Insolvenzrechts Die besondere Funktion von Gebietskörperschaften, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, muss berücksichtigt werden: Schaffung einer Grundlage für die Zukunft und nicht die Gläubigerbefriedigung muss im Vordergrund stehen.
10 Möglichkeit eines modifizierten Insolvenzverfahrens Kommunen ist die Übertragung und Anwendung zivilrechtlicher Instrumentarien nicht fremd Verfassungsrechtliche Zulässigkeit? Lösungsvorschläge zur Ausgestaltung eines Insolvenzverfahrens für Kommunen Dr. Sönke E. Schulz
11 Möglichkeit eines modifizierten Insolvenzverfahrens Modifizierte Übertragung der 217ff InsO Kombination aufsichtsrechtlicher Instrumentarien t mit insolvenzrechtlichen Elementen
12 Möglichkeit eines modifizierten Insolvenzverfahrens Fazit: Aufgrund der bestehenden Finanzlage sollte auch die Insolvenz in Betracht gezogen werden Besonderheiten der öffentlichen Hand müssen berücksichtigt werden Die konkrete Ausgestaltung ist komplex und lässt mehrere Lösungsansätze zu Aufgabe des Dogmas der fehlenden Insolvenzfähigkeit der öffentlichen Hand
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Olshausenstraße 75 24118 Kiel