Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

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Transkript:

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament Der Vorsorgeauftrag Daniela Clément, Behördenmitglied KESB Seeland

Vorsorgeauftrag was ist das?

Gesetzliche Grundlage Art. 360 369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) diese Bestimmungen gibt es seit dem 01.01.2013

Der Vorsorgeauftrag ist eine Art Vollmacht, die ich jemandem erteile, damit er/sie mich vertreten kann und für mich meine Angelegenheiten erledigen kann. Es geht dabei nicht um das Jetzt, sondern um die Zukunft, für den Fall, dass ich nicht mehr urteilsfähig bin.

Definition Urteilsfähigkeit Urteilsfähigkeit = in der Lage sein, in einer konkreten Situation vernunftgemäss zu handeln. Das heisst, die Tragweite eines Handelns zu begreifen und fähig zu sein, sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten.

Merke: Die Frage der Urteilsfähigkeit bezieht sich IMMER auf die konkrete Situation!

Vorsorgeauftrag warum brauche ich das?

damit kann ich über meine Zukunft so gut wie möglich selbst bestimmen ich treffe damit eine eigene Vorsorge Ich kann vorausschauend regeln, wer sich später (wie) um welche meiner Angelegenheiten kümmern soll

Konkurrenzen Ehegattenvertretung: der Vorsorgeauftrag geht der Ehegattenvertretung vor es könnte als Bedingung in den Vorsorgeauftrag genommen werden, dass dieser nur gültig wird, wenn die Ehegattenvertretung nicht mehr greift Beistandschaft: die Beistandschaft ist zum Vorsorgeauftrag subsidiär ggf. bestehen beide Vertretungen nebeneinander, je für bestimmte Angelegenheiten Vollmacht/Auftrag nach OR: im Normalfall ist ein solcher Auftrag nur bis zur Urteilsunfähigkeit gültig es besteht aber die Möglichkeit, einen Auftrag über die Urteilsfähigkeit hinaus als wirksam zu erklären jedoch: Rechtsunsicherheit Patientenverfügung: ein Vorsorgeauftrag kann auch Elemente einer Patientenverfügung beinhalten, und umfasst somit auch die Elemente der Personensorge. In diesem Fall müssen nicht zwei separate Dokumente erstellt werden

Brauche ich nun einen Vorsorgeauftrag, Oder kann einer meiner Verwandten auch als Beistand eingesetzt werden? Was ist denn der Unterschied?

Zentrale Unterschiede Beistandschaft- Vorsorgeauftrag: Anteil Selbstbestimmung Involvierung Behörde (auch für sog. zustimmungsbedürftige Geschäfte) Rechenschaftspflicht Wobei: Möglichkeit der Befreiung (420 ZGB)

Wie kommt ein Vorsorgeauftrag zu Stande?

Wie kommt ein Vorsorgeauftrag zu Stande? Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten? Was muss im Vorsorgeauftrag enthalten sein? Was kann im Vorsorgeauftrag geregelt werden? Wichtige Formvorschriften? Ab wann ist der Vorsorgeauftrag gültig und anwendbar?

die Errichtung eines Vorsorgeauftrags setzt Handlungsfähigkeit voraus, Der Auftraggeber muss also: volljährig (über 18 Jahre alt) und urteilsfähig sein (d.h.: Begreifen der Tragweite dieses Vorsorgeauftrags und sind Fähigkeit, eben genau deswegen einen Vorsorgeauftrag zu schreiben) und darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen

Merke: Unbedingt in den Vorsorgeauftrag gehört: Definition Beauftragter Mindestdefinition der Aufgabenbereiche «für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit»

Für welche Angelegenheiten? Aufgabenbereiche: Personensorge persönliches Wohl kann auch die Befugnis umfassen, über medizinische Massnahmen zu entscheiden kann die Entscheidung beinhalten, ob man zuhause gepflegt wird oder in einem Heim Vermögenssorge Finanzen Zahlungsverkehr Bewirtschaftung/Verwaltung von Einkommen und Vermögen Rechtsvertretung hier vor allem wichtig: Verträge abschliessen oder auflösen

der Auftrag kann so konkret ausgestaltet werden, wie der Auftraggeber will, unter Beachtung des Mindestinhalts der Auftrag kann sehr spezifisch ausgestaltet werden, nur für gewisse einzelne Angelegenheiten, oder auch sehr generell gehalten werden der beauftragten Person können Weisungen erteilt werden auch kann festgelegt werden, dass die beauftragte Person überwacht wird mit speziellen Massnahmen wie z.b. dem periodischen Überprüfen der Buchhaltung durch eine Revisionsstelle es können Handlungs- und Entscheidungsrichtlinien aufgestellt werden, nach denen sich der Beauftragte zu richten hat die Frage der Entschädigung für die beauftragte Person kann festgelegt werden

Merke: Ich kann den Vorsorgeauftrag so konkret gestalten wie ich will mit allen Auflagen, Regeln und Bedingungen, die ich für wichtig halte.

Wichtige Formvorschriften 2 Möglichkeiten: eigenhändige Erstellung, d.h., der ganze Text muss von Hand geschrieben werden. Es darf nichts mit Maschine oder PC geschrieben worden sein und es darf auch kein vorgedrucktes Formular verwendet werden! Dabei muss das Dokument datiert und unterzeichnet sein öffentliche Beurkundung durch einen Notar Andernfalls ist der Vorsorgeauftrag ungültig.

Merke: Der Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn ich ihn komplett eigenhändig schreibe oder ihn öffentlich beurkunden lasse. Ein ausgefülltes Formular ist kein gültiger Vorsorgeauftrag!

der Vorsorgeauftrag kann jederzeit widerrufen werden, solange der Auftraggeber urteilsfähig ist (durch Vernichtung des Dokuments, oder in derselben Form wie der Auftrag errichtet wurde) >>> nur so lange das Original existiert und auffindbar ist, kann der Vorsorgeauftrag gültig werden!

Nur wenn bekannt ist, dass ein Vorsorgeauftrag existiert, kann dieser gültig werden. Deshalb: Wahl eines sinnvollen Hinterlegungsorts! mögliche Hinterlegungsorte: z.b. bei einem Notar an einem für die beauftragte Person zugänglichen Ort Übergabe des Dokuments an die beauftragte Person im Kanton Bern bieten viele Einwohnergemeinden an, dass Vorsorgeaufträge bei ihnen hinterlegt werden können die Tatsache, dass es einen Vorsorgeauftrag gibt und der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags kann beim Zivilstandsamt gemeldet werden, dies wird dort registriert (kostenpflichtig)

der Vorsorgeauftrag kann erst dann gültig werden, wenn der Auftraggeber urteilsunfähig geworden ist damit der Vorsorgeauftrag gültig wird, muss er durch die KESB gültig erklärt (sog. Validierung) werden. Der Beauftragte erhält eine entsprechende Urkunde. nach erfolgtem Validierungsentscheid der KESB ist der Vorsorgeauftrag gültig und anwendbar und damit kann gehandelt werden

Merke: Der Vorsorgeauftrag ist erst nach Validierung durch die KESB gültig und anwendbar. Die KESB muss deshalb umgehend informiert werden, wenn der Auftraggeber urteilsunfähig geworden ist.

Wenn Sie vorgängig sicherstellen möchten, dass Sie bei der Erstellung des Vorsorgeauftrags alles richtig gemacht haben und ob der Auftrag später für gültig erklärt werden kann: Sie können sich gerne bei der KESB melden im Sinne einer Voranfrage und sich absichern. Wir helfen Ihnen gerne!

Wen kann ich überhaupt beauftragen?

jede handlungsfähige Person, die älter als 18 Jahre alt ist es kann auch eine juristische Person eingesetzt werden (z.b. Genossenschaft, Verein, Stiftung, AG, GmbH) sinnvoll ist die Nennung einer Ersatzperson, falls die erste Wahl nicht in der Lage ist oder nicht willens ist, den Auftrag anzunehmen es können im Vorsorgeauftrag auch Bedingungen formuliert werden, die die besagte Person erfüllen muss, damit ihr der Auftrag erteilt wird es können auch mehrere Beauftragte eingesetzt werden, entweder je für verschiedene Aufgaben oder auch gemeinsam für dieselben Aufgaben

Entschädigung für die beauftragte Person die Höhe des Honorars kann im Vorsorgeauftrag festgelegt werden es ist möglich, die beauftragte Person vorab zu fragen, was für ein Honorar sie sich vorstellt die beauftragte Person darf selbstverständlich auf ein Honorar verzichten wenn im Vorsorgeauftrag nichts festgelegt wird, entscheidet die KESB über die Höhe des Honorars (die KESB haltet sich im Normalfall an die Richtlinien bei Entschädigung privater Beistände) eine Entschädigung ist aus dem Vermögen des Auftraggebers zu bezahlen auch notwendige Spesen dürfen dem Vermögen des Auftraggebers belastet werden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Adresse: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland Stadtplatz 33 3270 Aarberg Telefon: 031 636 30 30 Fax: 031 636 30 31 Email: info.kesb-se@jgk.be.ch Website: www.be.ch/kesb