Grünbuch der EU-Kommission vom 01.12.2010 über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System -



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Transkript:

DEUTSCHE SOZIALVERSICHERUNG Europavertretung MAISON EUROPEENNE DE LA PROTECTION SOCIALE Rue d Arlon 50, B-1000 Bruxelles Telefon: +32 2 282.05.50 Telefax: +32 2 282.04.79 E-Mail: dsv@esip.org www.deutsche-sozialversicherung.de Grünbuch der EU-Kommission vom 01.12.2010 über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System - [KOM(2010) 695 endg.] Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung vorgelegt am 12.05.2011

Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung vorgelegt am 12.05.2011 Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung (DSV) unterhalten seit 1993 eine gemeinsame Europavertretung in Brüssel. Die Einrichtung hat die Aufgabe die Sparten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über alle relevanten Entwicklungen des europäischen Einigungsprozesses zu informieren und deren Interessen auf europäischer Ebene zu vertreten. Ferner sorgt sie dafür, dass das Fachwissen der DSV und die sie tragenden Prinzipien der Solidarität und Staatsferne wirkungsvoll in die gemeinschaftliche Politikbildung einfließen. ------------------------- Deutsche Sozialversicherung Europavertretung Seite: 2

Das Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer ist Teil der seit Jahren geplanten Reform der diesbezüglichen Rechtsmaterie. Die im Grünbuch aufgeworfenen Fragen betreffen im Wesentlichen generelle Änderungen, um insbesondere die bestehenden Verfahren einfacher und unbürokratischer zu gestalten. Es werden jedoch auch bestimmte Aspekte angesprochen, die für die Sozialversicherung konkret von Bedeutung sind. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung begrüßen grundsätzlich das Anliegen der EU-Kommission, das Mehrwertsteuersystem zu vereinfachen. Insbesondere der damit einhergehende reduzierte Verwaltungsaufwand bei der Behandlung grenzüberschreitender Umsätze in der Europäischen Union entlastet die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung. Gleichzeitig weisen die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung darauf hin, dass die von der EU-Kommission anvisierte Reform nicht dazu führen darf, dass die derzeit geltenden Mehrwertsteuerbefreiungen und -ermäßigungen sowie die Sonderstellung von öffentlichen Einrichtungen der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung abgeschafft werden. Das in Deutschland geltende Umsatzsteuerrecht berücksichtigt bereits heute umfassend das von der EU-Kommission verfolgte Prinzip der Steuerneutralität und bedarf insoweit keiner Anpassung. So unterliegen Betriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß 2 Abs. 3 i.v.m. 2 Abs. 1 Satz 1 UStG und 4 KStG der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachgehen und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben ( 4 Abs. 1 S. 1 KStG). Gemäß 4 Abs. 4 KStG gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Verpachtung eines solchen Betriebes. Nicht zu den Betrieben gewerblicher Art gehören solche, die überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen ( 4 Abs. 5 S. 1 KStG). Eine darüber hinaus gehende generelle Einbeziehung öffentlicher Einrichtungen in die Umsatzsteuerpflicht auch im hoheitlichen Bereich wird ausdrücklich abgelehnt, da die Einbeziehung aller an Sozialversicherte erbrachten Leistungen in die Umsatzsteuerpflicht zu unabsehbaren Bürokratiekosten und kaum überschaubaren finanziellen Mehrbelastungen für die Versicherten bzw. die Systeme der sozialen Sicherheit führen würde. Dasselbe gilt für eine Einbeziehung in die Mehrwertsteuerpflicht von bisher steuerbefreiten oder steuerermäßigten Leistungen, welche die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben von öffentlichen oder privaten Leistungserbringern (z.b. von Ärzten, Kliniken oder Gutachtern) einkaufen bzw. im Rahmen des Sachleistungsprinzips vergüten. In diesem Zusammenhang weisen die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung darauf hin, dass insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks auf die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme sowohl an den umsatzsteuerrechtlichen Befreiungstatbeständen zu Gunsten der dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten als auch an der Befreiung für nicht gemeinwohlorientierte Umsätze unbedingt festzuhalten ist. Gleiches gilt für die Steuerermäßigungstatbestände. Eine Deutsche Sozialversicherung Europavertretung Seite: 3

Abschaffung der Steuerbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände würde den Bezug von Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung erheblich verteuern und zu einem Anstieg der Verwaltungskosten führen. Beides müsste durch höhere Bundeszuschüsse aufgefangen werden und/oder durch eine Anhebung der Sozialabgaben refinanziert werden. Letzteres würde bedeuten, dass im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung die Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung allein die Arbeitnehmer und die anderen Versicherten und im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung die Arbeitgeber die Mehrkosten zu tragen hätten. Die daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft sind im Rahmen der Debatte um Lohnnebenkosten hinreichend diskutiert. Darüber hinaus würden zur Gegenfinanzierung auch Leistungskürzungen nicht zu vermeiden sein. Eine Abschaffung der Steuerbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände würde folglich die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Sozialschutzsysteme deutlich einschränken und somit in die ihnen nach dem AEUV vorbehaltene Kompetenz eingreifen. Hinzu kommt, dass sich allgemein die Preise für Güter und Leistungen der Daseinsvorsorge durch eine Einbeziehung in die Mehrwertsteuerpflicht verteuern würden. Dies ist umso schwerwiegender, als sich europaweit der Staat im Zuge der Finanzkrise und der Haushaltskonsolidierung aus seiner Verantwortung zurückzieht und dem Bürger die Beschaffung sowie Finanzierung existenzieller Güter und Leistungen auferlegt, ohne ihn an anderer Stelle entsprechend zu entlasten. Die von der EU-Kommission anvisierte Reform sollte daher aus Sicht der Spitzenverbände der Deutschen Sozialversicherung zum Anlass genommen werden, grundsätzlich zu hinterfragen, ob die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Güter und Leistungen überhaupt der Mehrwertsteuer unterworfen werden sollten. In diesen Fällen finden lediglich Verschiebungen zwischen verschiedenen öffentlichen Haushalten statt und in Zukunft wohl verstärkt zugunsten des europäischen Haushalts, was nicht der Sinn von Sozialausgaben ist. Die EU-Kommission stellt im Interesse einer breiteren Bemessungsgrundlage unter anderem die derzeit erlaubten Steuerbefreiungen für die dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, etwa sozialer Art, in Frage. Damit macht sie deutlich, dass sie unabhängig von der Art der Erzeugung von Gütern den Einsatz von Mehrwertsteuern (bzw. ihre Reduzierung) als sozialpolitisches Instrument prinzipiell beenden möchte. Güter des täglichen Bedarf oder selbst soziale Dienste (egal, wer sie produziert und vertreibt), die in sozialen Notlagen oder im Fall der Verwirklichung elementarer Lebensrisiken oder Bedarfslagen zum Einsatz kommen, sollen prinzipiell genau so besteuert werden wie Luxusgüter. Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die zu erwartenden Auswirkungen exakt zu beziffern, eine weitaus höhere finanzielle Belastung der Sozialversicherungsträger als bisher ist jedoch bereits jetzt absehbar. Allein für die gesetzlichen Krankenkassen droht eine Mehrbelastung im zweistelligen Milliardenbereich. Angesichts der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2010 in Höhe Deutsche Sozialversicherung Europavertretung Seite: 4

von 55 Milliarden Euro würde dieser Bereich bei dem derzeitigen Mehrwertsteuersatz um 10,45 Milliarden Euro teurer werden. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung sprechen sich deswegen für die Beibehaltung der Steuerbefreiungen im Anwendungsbereich der gesetzlichen Sozialversicherung aus. Deutsche Sozialversicherung Europavertretung Seite: 5

Diese Stellungnahme hat die Unterstützung aller Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung: AOK-Bundesverband, Berlin BKK Bundesverband, Essen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin IKK e.v., Berlin Knappschaft, Bochum Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin Deutsche Sozialversicherung Europavertretung Seite: 6