Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz 1 Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann den Fiskus an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen. Wir zeigen, wie Sie die Aufwendungen rund um Ihren Zweitwohnsitz ganz bequem in die WISO steuer:software eintragen und dabei nichts vergessen. Wenn Sie wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung einen zweiten Wohnsitz unterhalten, dürfen Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Wichtig: Das Finanzamt muss einen zweiten Hausstand grundsätzlich sogar dann anerkennen, wenn Sie Ihren Haupthausstand aus privaten Gründen nicht am Beschäftigungsort unterhalten oder ihn sogar von dort wegverlegen. Der private Anlass eines Umzugs ändert nichts daran, dass die (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort beruflich veranlasst ist! Allerdings erkennen Finanzämter die Kosten der doppelten Haushaltsführung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen an: Der Arbeitnehmer, sein Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte ist Eigentümer oder Mieter der Erstwohnung. Der Arbeitnehmer hat seinen Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz und ist finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt, die dort entstehen. Der Zweitwohnsitz befindet sich am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe. In der Nähe des Arbeitsplatzes liegt eine Zweitwohnung nach Auffassung der Finanzverwaltung dann, wenn die Entfernung kürzer ist als die Hälfte der Entfernung zwischen Erstwohnung und Arbeitsplatz. Die Fahrtzeit zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte beträgt mehr als eine Stunde. Bei der Fahrtzeit- Ermittlung muss das Finanzamt Verzögerungen durch Staus zu Hauptverkehrszeiten berücksichtigen. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung erkennt das Finanzamt höchstens 1.000 Euro pro Monat an. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Pauschale. Die tatsächlich entstandenen Kosten müssen nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie: Ausführliche Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der doppelten Haushaltsführung und Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile finden Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 82 bis 85. Passende Steuertipps bietet auch die WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen.
2 1. Grund und Dauer der doppelten Haushaltsführung Die Ausgaben für einen zweiten Wohnsitz und die damit verbundenen sonstigen Kosten tragen Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre im Abschnitt Ausgaben (Werbungskosten) ein. Dort klicken Sie auf das Stiftsymbol rechts neben der Zeile Doppelter Haushalt : Im Erfassungsdialog zur doppelten Haushaltsführung tragen Sie die folgenden Daten ein: Bestätigung der beruflichen Veranlassung, Bestätigung eines eigenen Hausstandes am Hauptwohnsitz (= Lebensmittelpunkt ), Gründungszeitpunkt, Postleitzahl und Ort des Lebensmittelpunkts, Grund der doppelten Haushaltsführung (lässt sich aus der Auswahlliste übernehmen, die sich nach einem Mausklick auf den Abwärtspfeil öffnet), Beginn der doppelten Haushaltsführung, Ende der doppelten Haushaltsführung im Jahr 2018 (sofern zutreffend) sowie Angaben zum Beschäftigungsort (= Zweitwohnsitz):
3 Per Mausklick auf das Stiftsymbol rechts neben der Zeile Angaben zu den Aufwendungen rufen Sie anschließend den Eingabedialog zu den einzelnen Kostenpositionen auf.
4 2. Kosten des Zweitwohnsitzes eintragen Hier machen Sie die folgenden Angaben: Fahrtkosten für die erste Hinfahrt zum Beschäftigungsort bzw. letzte Rückfahrt zum Lebensmittelpunkt, sofern diese Fahrten im Jahr 2018 stattfanden. Tipp Falls Sie mit Ihrem eigenen Pkw gefahren sind und die Entfernung nicht notiert haben, klicken Sie auf das Routensymbol neben der Zeile Zurückgelegte Entfernung. Daraufhin öffnet sich ein komfortabler Assistent, der für Sie die Entfernungsberechnung übernimmt: Fahrtkosten für alle folgenden Familienheimfahrten sowie Gebühren für Telefonate mit der Familie, Verpflegungsmehraufwendungen (immerhin 24 Euro pro Tag zumindest für die ersten drei Monate), Kosten der Unterkunft am Zweitwohnsitz (z. B. Mieten, Hotel- oder Pensionskosten) sowie alle anderen Ausgaben, die mit dem auswärtigen Beschäftigungsort zusammenhängen (z. B. Parkgebühren).
5 Die Angaben zu den Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten machen Sie mithilfe komfortabler Eingabehilfen, die Sie jeweils per Mausklick auf das Stiftsymbol rechts neben den betreffenden Zeilen aufrufen: Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, im Abschnitt Steuerfreie Erstattungen eventuelle Sachleistungen und Kostenerstattungen durch Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur einzutragen soweit diese nicht ohnehin auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. Mit OK beenden Sie Ihre Eingaben zur doppelten Haushaltsführung. Auf der Überblicksseite zu den Werbungskosten sehen Sie dann auf einen Blick, wie hoch Ihr zusätzlicher Abzugsbetrag ist. Je nach Dauer, Entfernung, Wohnlage und -komfort kommen hier pro Jahr schnell mehrere Tausend Euro zusammen!
6 3. Nicht vergessen: Umzugs- und Einrichtungskosten Bei längerfristiger doppelter Haushaltsführung ist es mit Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten erfahrungsgemäß nicht getan. Schließlich muss am auswärtigen Beschäftigungsort eine dauerhafte Bleibe gesucht werden. Dafür sind oft Maklergebühren zu entrichten. Das Zimmer, die Wohnung oder das Haus muss renoviert, eingerichtet und möbliert werden. Nicht zuletzt gilt es, den Umzug an den Zweitwohnsitz zu organisieren und zu bezahlen. Und nicht nur das: Wenn Sie den Zweitwohnsitz später wieder aufgeben, fallen manche dieser Kosten erneut an denken Sie nur an die beim Auszug fällige Renovierung oder auch den Umzug zurück an den Hauptwohnsitz. All das geht spürbar ins Geld: An den Ausgaben können und sollten Sie das Finanzamt beteiligen. Den Eingabedialog für Umzugskosten aller Art finden Sie wieder im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre im Abschnitt Ausgaben (Werbungskosten) : Falls Sie Ihre Umzugskosten bereits in einer eigenen Nebenrechnung ermittelt haben, tragen Sie den Gesamtbetrag direkt in der Zeile Umzugskosten ein. Wenn nicht, nutzen Sie die Rechenhilfe des Programms. Die ist nicht nur sehr bequem: Sie können dann auch sicher sein, dass Sie nichts vergessen haben!
7 Um die empfohlene Detaillierte Eingabe zu nutzen, klicken Sie auf das Stiftsymbol rechts neben der Zeile Umzugskosten und dann auf die Schaltfläche Neuer Eintrag. Dort machen Sie zunächst Angaben zum Umzugsdatum, zu Start und Ziel des Umzugs sowie zum Grund des Umzugs (in diesem Fall: Bezug der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung ): Als Umzugskosten tragen Sie bei den einzelnen Kostenarten wahlweise die bereits ermittelten Gesamtausgaben ein oder Sie wählen wieder die Eingabehilfen des Programms. Ein Mausklick auf das jeweilige Stiftsymbol am rechten Zeilenrand genügt. Bitte beachten Sie: Bei Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung haben Sie leider keinen Anspruch auf die in anderen Fällen üblichen Pauschalen für sonstige Umzugskosten.