Sitzungsvorlage zur Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2016

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Transkript:

Sitzungsvorlage zur Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2016 I. Öffentliche Sitzung: TOP 2 Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 1. Bedarfsplanung ab 2017 Die Gemeinde hat sich eine qualitative Kinderbetreuung zum Ziel gesetzt. Neben der Schülerbetreuung und dem Ferienprogramm ist der Krippen- und Kindergartenbereich ein wichtiger Bestandteil des familienfreundlichen sehr günstigen Betreuungsangebotes der Gemeinde. Für die Planung der Betreuungskapazitäten wird jährlich der Kindergartenbedarf fortgeschrieben. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens im November 2016 kann nun die weitere Planung erfolgen. Dazu werden verschiedenen Planungsfaktoren zu einer Bedarfszahl an Betreuungsplätzen für die nächsten Jahre zusammengefasst und diese mit den vorhandenen Plätzen verglichen. a) Planungsfaktor Geburtenzahlen und Anmeldeverfahren 70 60 Grundlage für jede Bedarfsplanung sind die jeweiligen Geburtenzahlen, die sich in Allensbach ab dem Jahr 2006 bis zum aktuellen Stand wie folgt darstellen: 60 59 58 61 Geburten Allensbach 62 63 60 50 40 46 39 42 50 30 20 10 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

2 In der Vergangenheit ging man in Baden-Württemberg, wie im gesamten Bundesgebiet, eher von einem Rückgang der Kinderzahlen aus. Die tatsächliche Entwicklung steigt jedoch grundsätzlich seit dem Jahr 2011 auch im Landkreis Konstanz wieder an. 105000 Geburten Baden Württemberg 100000 95000 90000 85000 80000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2600 Geburten Landkreis Konstanz 2500 2400 2300 2200 2100 2000 1900 1800 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Tendenziell kann danach die Aussage getroffen werden, dass eher wieder mit einer Steigung der Geburtenrate zu rechnen ist. Dies zeigt auch die Entwicklung der Geburten in Baden- Württemberg und im Landkreis Konstanz. Zuletzt wurde vom Bundesamt für Statistik zudem ein neuer Höchstwert für die sog. Geburtenrate pro Frau mit einer Zahl von 1,5 bekannt gegeben. Die Bedarfsplanung der Gemeinde ist daher an diese Entwicklung der Geburtenzahlen anzupassen.

3 b) Weitere Planungsfaktoren Neben den Geburten als Planungsfaktoren ergibt sich jedes Jahr noch ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen durch: - Kinder von Neubürgern innerhalb des laufenden Jahres - Kinder von Neubürgern in der Anschlussunterbringung für Asylsuchende - Mehrbedarf durch Neubaugebiete Die oben dargestellten Faktoren wurden rechnerisch in einem aufwendigen Verfahren ermittelt und stellen sich durchschnittlich wie folgt dar: Faktor für zusätzlich zu berücksichtigende Kinderzahlen 1-3jährige (davon 60% Anmeldungen = benötigte U3-Plätze) bisher übliche Zuzüge jährlich 8-9 (5-6) Asylsuchende Zuzüge 6-7 jährlich (3-4) Neubaugebiete 2017/2018 4-5 (2-3) Neubaugebiete 2018-2020 8-9 (5-6) 3-6jährige 4-5 7-8 5-6 9-10 c) Kindergartenjahre 2017 bis 2021 3-6jährige Nach Berechnung der Plangrößen für die unbekannten Variablen werden diese mit in die Bedarfsplanung aufgenommen. Die nachfolgenden Diagramme zeigen die Planung des Ü3- und U3 Bereichs der nächsten 3 Kindergartenjahre als Hochrechnung.

4

Bedarfsplanung Ü3 Kindergartenjahr 2020/2021 5

6 d) Kindergartenjahre 2017 bis 2019 0-3jährige *ohne Spielgruppe Kinderschutzbund und Flohzirkus

7 e) Fazit der Bedarfsplanung Es ergibt sich folgender Bedarf für die Kindergartenbedarfsplanung: Bedarf benötigte U3- Plätze jeweils zusätzliche U3- Gruppen bei 100% Versorgung benötigte Ü3- Plätze 2017 / 2018 29 3 45 2 2018 / 2019 33 3 22 1 2019 / 2020 4 0 jeweils zusätzliche Ü3- Gruppen Als Fazit kann heute davon ausgegangen werden, dass wegen der Geburtenschwankungen in den Jahren 2010-2011 insgesamt 2 Ü3-Gruppen kurzfristig für das kommende Kindergartenjahr benötigt werden. In der unten dargestellten, vereinfachten summarischen Betrachtung der Durchschnittswerte zeichnet sich langfristig allerdings nur eine weitere Gruppe ab. Im U3-Bereich sind bei einer 100%igen Versorgung 3 U3-Gruppen denkbar. Insgesamt kann für die weitere Planung davon ausgegangen werden, dass ca. 60-70 Plätze geschaffen werden müssen, sodass insgesamt zur Verfügung stehen: Gesamtsumme der Ü3-Betreuung Platzkapazitäten vorhandene Plätze 178 langfristig benötigte 198 Plätze davon Neuanmeldungen jährlich 55 davon 4 jährige 55 davon 5 jährige 55 davon 6 jährige (50% 25-28 wegen Einschulung) Zuzüge etc. 5 neu benötigte 20 Ü3 - Plätze benötigte 1 Ü3 - Gruppen

8 f) Vergleich im Landkreis und Entwicklung der Betreuungszahlen im Land aa) Übersichtskarte Landkreis

9 bb) Vergleich in Diagrammen 120% 100% 80% Versorgungsquote Ü3 Kinder - Ü3 Plätze 84% 87% 89% 93% 96% 98% 99% 100% 110% 60% 40% 20% 0% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Versorgungsquote U3 Kinder - U3 Plätze 57% 49% 39% 28% 30% 32% 24% 25% 63% *ohne die 30 privaten Betreuungsplätze in der Gemeinde

10 cc) Ergebnis Landkreisvergleich Ü3- Betreuung Der kreisweite Vergleich zeigt, dass die Gemeinde mit den Ü3-Plätzen im hinteren Bereich des Versorgungsangebots mit nur 178 Plätzen liegt. Eine Quote KiGa-Platz pro KiGa-Kind als Vergleichswert von 87 % ist eher unterdurchschnittlich. Die durchschnittliche Versorgungsquote für Ü3-Plätze liegt im Landkreis bei rund 95 %. U3- Betreuung Im U3-Bereich zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier ist die Gemeinde mit 28 % Versorgungquote (ohne die Privatangebote in der Gemeinde) auf den hinteren Rängen. Die Zielquote des Landes Baden-Württemberg ist eine Versorgung von rund 35 % durch kommunale Angebote. Dieses Bild relativiert sich aber, wenn man nicht kommunale Angebote mit rund 30 Plätzen des Kinderschutzbundes und der Tagesmütter im Flohzirkus hinzurechnet. Dann zeigt sich, dass eine Versorgung mit insgesamt 60 Plätzen im guten mittleren Bereich liegt und es im Landkreis noch geringere Versorgungsquoten gibt. dd) Kinder-Betreuungszahlen im Land Baden-Württemberg Baden-Württemberg 2012 2013 2014 2015 2016 Betreute Kinder 390.657 396.117 404.282 406.430 410.000 davon unter 3 54.272 58.805 +8,3 % 66.465 +13,0 % 68.909 +3,7 % 71.000 +3,0 % davon 3-6 266.339 266.521 265.770 266.753 266.000 Bei den in BW insgesamt betreuten Kindern steigt insbesondere die Zahl der Kinder unter 3 Jahren, während die Betreuung von 3-6jährigen sich dauerhaft im Rahmen von ca. 266.000 betreuten Kindern bewegt. Diese Entwicklung zeigt sich auch bei der Statistik des Betreuungspersonals: Personal 2013 2014 2015 2016 Personal in Tageseinrichtungen Ba-Wü 69.127 76.437 +10,5 % 81.680 +6,85 % Allensbach 12,27 12,25-0,16% 16,91 +38 % Walzenberg Anbau 86.210 +5,5 % 17,38 +2,7 %

11 bb) Geburtenrate bundes- / landesweit Vom Bundesamt für Statistik wurde kürzlich ein neuer Höchstwert seit 33 Jahren für die Geburtenzahl pro Frau veröffentlicht. Diese liegt erstmals seit langem bei 1,5 Geburten pro Frau. Es ist auch in diesem Hinblick, wie schon beschrieben, von einer Steigerung der Geburtenzahlen auszugehen. (Statistisches Bundesamt Geburten pro Frau) cc) Fazit Der aktuelle Bedarf ist bereits unter Punkt 1e) auf Seite 7 dargestellt. Eine zunehmende Wahrnehmung von Betreuungsangeboten zeichnet sich nach den hier dargestellten Ausführungen auch mittel- bis langfristig im Land, im Landkreis sowie auch in Allensbach ab. Die Schaffung von Kapazitäten ist aus Sicht der Verwaltung daher sinnvoll. 2. Lösungen zur Schaffung von Kapazitäten Zur Bereitstellung der bei der Bedarfsplanung ermittelten Kapazitäten wurden zunächst die bestehenden Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde betrachtet. a) Kinderhaus Am Walzenberg Das Gelände des Kinderhauses Am Walzenberg ist bzgl. der Grundstückskapazität durch die Außenanlagen und insbesondere durch das anschließende Wasserschutzgebiet ausgeschöpft. Eine Erweiterung des Hauses auf dem gleichen Grundstück scheidet damit aus Sicht der Verwaltung aus. Der im Jahr 2012 errichtete Anbau des Kinderhauses Am Walzenberg war aber damals so konzipiert, dass eine Aufstockung baulich als Obergeschoss möglich ist. Nach einer vorläufigen Einschätzung des damaligen Architekten ist dies auch im laufenden Betrieb bzw. in den Ferien darstellbar. Eine Kostenannäherung für die Aufstockung beläuft sich auf rund 800.000. Klar ist dabei, dass bei einer Aufstockung nur von einer Erweiterung um höchstens 2 Gruppen die Rede sein kann und damit der Gesamtbedarf nicht ausreichend gedeckt wäre. Die Prüfung wurde daher vorerst zurückgestellt, insbesondere da auch grundsätzlich Bedenken bestehen bzgl. der Investitionskosten im Vergleich zu einem Neubau, der Aufstockung im laufenden Betrieb und der ausreichenden Infrastruktur im Kinderhaus Am Walzenberg insgesamt.

12 b) Kindergarten Montessori Anbau Die Gemeinde konnte das Gebäude des Montessori-Kindergartens in der Höhrenbergstraße vom Hegner Provinzhaus käuflich erwerben. Damit kann die Gemeinde auf eigenem Grund und Boden in eigenes Eigentum investieren. Für das Gebäude gibt es seit einiger Zeit Handlungsbedarf. Im Rahmen des Erwerbs war der Gebäudesubstanzwert sehr nieder angesetzt worden. Hintergrund ist, dass das ca. 90 100 Jahre alte Gebäude zwar modernisiert und erneuert wurde, dennoch gibt es stetigen Handlungsbedarf, um die Substanz zu erhalten. Grundsätzlich war 2014 bei einer ersten Beratung zu diesem Thema die Möglichkeit einer Erweiterung des Gebäudes um 1 Gruppe diskutiert worden. Damals wurde für die Sanierung mit Anbau im OG ein Aufwand von ca. 450.000 ermittelt worden. Auch hier ergibt sich die Problematik, dass die Erweiterung für den Gesamtbedarf nicht ausreichend ist und daher auch nicht im Verhältnis zu weiteren notwendigen Aufwendungen steht. Bei näherer Betrachtung zeigt sich außerdem, dass die notwendigen Investitionen in das Bestandsgebäude sehr hoch sind. Nach wie vor gilt dabei, dass auch mit einer Kostensumme von rund einer halben Million Euro ein altes und unterhaltungsaufwendiges Gebäude bestehen bleibt. Zudem ist unklar, inwiefern sich bei einer weiteren Gruppe noch ein zusätzlicher Bedarf an Infrastruktur, wie. z.b. Mensa, Außenanlagen etc., ergibt. Diese Infrastruktur wäre flächenmäßig auf dem Grundstück nicht darstellbar. Auch eine nochmalige Erweiterung bei Bedarf wäre aufgrund der Grundstücksverhältnisse ausgeschlossen. Denkbar ist in diesem Zusammenhang daher auch, die Gruppe des Montessori-Kindergartens in der weiteren Konzeption in neuen Räumlichkeiten mit zu berücksichtigen. c) Kinderhaus Kaltbrunn Eine Lösung in Zusammenhang mit dem Kinderhaus Kaltbrunn muss unter Berücksichtigung der dortigen Grundstücks- und Flächenverhältnisse außer Betracht bleiben. d) Kinderhaus St. Nikolaus Im Kinderhaus St. Nikolaus als kirchliche Einrichtung werden derzeit 65 Ü3-Plätze für die Kinderbetreuung sowie rund 40 Plätze für die Schülerbetreuung angeboten. Die Beteiligung der Gemeinde an diesem Betreuungsangebot gestaltet sich über eine Finanzierung von rund 88% des Betriebskostendefizits. Damit werden jährlich bisher rund 560.000 durch den Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt. Auch bei Betrachtung dieser Einrichtung ist klar, dass etwaige Kapazitäten nicht für den langfristigen Gesamtbedarf von ca. 4-5 Gruppen ausreichen.

13 Hinsichtlich des bestehenden Gebäudes ist es aber aus Sicht der Verwaltung ein Ansatz, die Möglichkeiten für den Bedarf von 1-2 zusätzlichen Gruppen ohne größere bauliche Investitionen zu prüfen. Dabei wäre ein vorstellbarer Lösungsansatz, die Räumlichkeiten der Schülerbetreuung für die Kindergartenbetreuung umzunutzen. Die Gegebenheiten vor Ort sind vom Kinderhaus St. Nikolaus im Rahmen einer Ausschuss- Sitzung bereits vorgestellt werden. Der Lösungsansatz hätte erhebliche Auswirkungen auf die bisherige konzeptionelle Ausrichtung des Kinderhauses sowie auch auf die gemeindliche Schülerbetreuung. Die Schulkindbetreuung von derzeit rund 40 Kindern im Kinderhaus St. Nikolaus müsste in diesem Fall über die vorhandenen Schulgebäude erfolgen. Die räumlichen Kapazitäten im Schulgebäude müssen bei einer Aussprache für den Lösungsansatz genauer betrachtet und mit berücksichtigt bzw. im Detail noch untersucht werden. Klar ist, dass sich auf Seite der Gemeinde für die Schulkindbetreuung der Sach- und Personalaufwand entsprechend erhöht. Die Zuwendungen für die Schülerbetreuung sowie die Einnahmen durch die neuen Schülerbeiträge steigen dabei nur leicht. e) Neubaulösung Bei einer Neubaulösung handelt es sich um eine Dimension nach der aktuellen Bedarfslage von ca. 4-5 Gruppen (inkl. ggf. Montessori-KiGa), also in der Größenordnung des Kinderhaus Am Walzenberg. Wichtig ist dabei, dass ein zeitlicher Vorlauf mit zu berücksichtigen ist und daher eine Betreuung im Kinderhaus St. Nikolaus, wie oben dargestellt, trotzdem aus Sicht der Verwaltung sinnvoll zu prüfen wäre. Die Bauzeit mit Genehmigungsphasen und Ausschreibung wird sicherlich rund 1 Jahr in Anspruch nehmen. Für einen Neubau stellt sich zunächst die Frage nach einem geeigneten Standort. Mögliche Standortalternativen sind in der Anlage 1 dargestellt. Diese sind nach Ansicht der Verwaltung wie folgt zu bewerten. 1 Engelbert-Weltin-Weg / Setze Wasserschutzzone, zu wenig Fläche 2 Gnadenseeblick Baugebiet Himmelreich Baugrundstück eher zur Wohnbebauung geeignet 3 Prof.-Schmieder-Str. -östlich neuer Friedhof Erweiterungsfläche Friedhof/Bauhof, Anbauverbot B33 4 Ackerweg gegenüber Bodanrückhalle Erschließung problematisch, kein Flächennutzungsplan, kein Bebauungsplan

14 5 Engelbert-Weltin-Weg Baugrundstück eher zur weiteren Entwicklung geeignet 6 Grundstück südlich Sportplatz bei der Bodanrückhalle Landwirtschaftsfläche nach Flächennutzungsplan, kein Bebauungsplan, Fläche eher gering, Wasserschutzzone II 7 Ackerweg Aufstockung Kinderhaus Am Walzenberg als Einzellösung zu klein, könnte zusätzlich erfolgen 8 Schulstraße südlich Bodanrückhalle, ehemalige Tennisplätze ab Grundstücksgrenze mög- optimale Lage. Erschließung lich. Allerdings Entwicklungsfläche Bodanrückhalle. 9 Schulstraße Aufstockung Schulgebäude als Einzellösung zu klein, könnte zusätzlich erfolgen 10 Schulstraße Höhrenberg, neben der Schule, südöstlich Schulhof optimale Lage, Erschließung möglich f) Zeithorizont für die Lösungsansätze Der Bedarf gestaltet sich zeitlich im Jahr 2017/2018 wie folgt, sodass durch die 33 freien Plätze ab September 2017 (Schulgänger) zunächst der Zeitraum bis voraussichtlich Februar 2018 keine Problematik hervorruft. Zielhorizont für die dargestellten Lösungen sollte aber Februar 2018 sein: Monatsauflistung der Bedarfsplanung 2017/2018 Juni 2018 16.05.2018-30.06.2018; 14 Kinder Sep 17; 10 Kinder Okt 17; 2 Kinder Nov 17; 2 Kinder Mai 18 bis 15.05.2018; 7 Kinder Apr 18; 6 Kinder Mrz 18; 5 Kinder Feb 18; 6 Kinder Dez 17; 4 Kinder Jan 18; 4 Kinder Freie Plätze ab September 2017: 33 Benötigte Plätze bis Februar 2018: 28

15 3. Runder Tisch Nachdem in der Sitzung die weitere Vorgehensweise beraten werden kann, ist angedacht, einen sog. Runden Tisch einzuberufen. An diesem können Vertreter des Gemeinderats, der Kindergärten, der Schulen, der Elternvertreter und weiterer Bildungs- und Betreuungsträger der Gemeinde sowie der Lokalen Agenda etc. teilnehmen. 4. Weitere Vorgehensweise Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass ein Bedarf für 4-5 zusätzliche Betreuungsgruppen im Kindergarten- bzw. Krippenbereich besteht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine konkrete Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf 2 in der Sitzung näher ausgewählten Standorten zu erstellen und wieder vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinderhaus St. Nikolaus in Gespräche über die Prüfung der Übernahme einer Kindergarten-/Krippengruppe einzutreten und dahingehend ein Not-Konzept zu erarbeiten. 4. Sollte sich bei den Gesprächen nach Ziff. 3. ergeben, dass zugunsten der Kleinkindbetreuung eine Umnutzung der Schülerbetreuung im Kinderhaus St. Nikolaus stattfindet, wird die Verwaltung beauftragt, die erweiterte Schülerbetreuung im Schulgebäude der GHS Allensbach hinsichtlich der Kapazitäten und notwendigen Investitionen zu überprüfen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch zur Kinderbetreuung mit dem Personalausschuss am 26. Januar 2017 einzuladen: - 3 Leiterinnen der gemeindlichen Kinderhäuser - 4 Elternbeiratsvorsitzende der 4 Kinderhäuser - 2 Vertreter des Kinderhaus St. Nikolaus bzw. der kath. Kirchengemeinde - 2 Rektorinnen der Schulen - 2 Elternbeiratsvorsitzende der Schulen - 1 Vertreter des Montessori-Vereins - 1 Vertreter der Lokalen Agenda - 1 Vertreter des Kinderschutzbundes - 1 Vertreter der Einrichtung Flohzirkus