Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie

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1 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 2471/VIII Beratungsfolge: Bezirksvertretung Ost Jugendhilfeausschuss TOP: Bericht über die Maßnahmen zur Schließung der Versorgungslücke für Kinder im Vorschulalter im "ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen" Durch den Beschluss der Bezirksvertretung Ost vom wurde die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen zur Schließung der Versorgungslücke mit Kinderbetreuungsplätzen in Giesenkirchen aufzuzeigen. Mit der in der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013 stellte sich die Versorgungssituation der Kinder im Vorschulalter im ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen zum Stichtag wie folgt dar: Plätze für Kinder im Alter Plätze für Kinder unter drei 302 von Alter von 3 6 Alter unter drei 254 Versorgungsquote 82,7 % Versorgungsquote 19,3 % Die jeweilige Anzahl der zu versorgenden Kinder wurde hierbei der Bevölkerungsstatistik Stand entnommen. Bei einem Abgleich der Bevölkerungszahlen der Kinder im Vorschulalter anhand der Bevölkerungsstatistik (Stand ) war festzustellen, dass nunmehr 344 Kinder im Alter von 3 6 und 262 Alter unter drei in Giesenkirchen wohnen. Zur Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder unter drei, konnte zudem als ein erster Standort für eine LENA-Gruppe eine geeignete Wohnung am Ahrener Feld gefunden werden, die zukünftig mit der städtischen Kindertageeinrichtung Lorenz-Görtz- Straße kooperiert. Zusammengefasst stellt sich, unter Einbeziehung von inzwischen vorgenommenen notwendigen Gruppenveränderungen in den Kindertagesstätten, die Versorgungssituation der Kinder im Vorschulalter im ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen aktuell wie folgt dar:

2 Plätze für Kinder im Alter Plätze für Kinder unter drei 309 von Alter von 3 6 Alter unter drei 262 Versorgungsquote 89,8 % Versorgungsquote 21,4 % Festzustellen ist bei einer Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020, dass die zu versorgende Anzahl der Kindern im Alter von 3 6 und der Kinder im Alter unter drei nahezu konstant bleibt. Kindergartenjahr Anzahl der zu versorgenden Kinder im Alter von 3 6 Anzahl der zu versorgenden Kinder unter drei 2012/ / / / / / / / / Ausgehend von unveränderten Gruppenstrukturen innerhalb der Kindertagesstätten im ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen besteht bei einem Zielwert einer 95 %igen Versorgung der Kinder im Alter von 3-6 bis zum Kindergartenjahr 2020/2021 ein Defizit von 18 Betreuungsplätzen und bei einem Zielwert einer 35%igen Versorgung der Kinder im Alter unter drei bis zum Kindergartenjahr 2020/2021 ein Defizit von 34 Betreuungsplätzen. Dem vom Fachbereich Stadtentwicklung und Planung aufgestellten Stadtteilentwicklungskonzept Dialog Giesenkirchen ist im Kapitel Siedlungsflächen die Weiterentwicklung des Wohnstandortes Giesenkirchen zu entnehmen. In Giesenkirchen liegen etwa 100 Baulücken mit einer Gesamtgröße von 8 Hektar vor. Eine sukzessive Aktivierung dieser Flächenpotenziale wird angestrebt. Darüber hinaus bestehen folgende Potenzialflächen als Siedlungsflächen: - Parkplatz Kruchenstraße (mögliche Wohneinheiten ca. 25) - Aschenplatz an der Lorenz-Görtz-Straße (mögliche Wohneinheiten ca. 30) - Arrondierung des Neubaugebietes Meerkamp hin zur Nesselrodestraße (mögliche Wohneinheiten ca. 50) - Ahrener Feld 3 (mögliche Wohneinheiten ca ) Für einen Großteil der vorgenannten möglichen Siedlungsflächen existiert noch kein Bebauungsplan bzw. ist bisher auch kein Investor bekannt. Nach Auskunft des Fachbereiches Stadtentwicklung und Planung ist aus derzeitiger Sicht davon auszugehen, dass der zuvor genannten Wohneinheiten bis zum Jahr 2020 verwirklicht werden. Ausgehend davon, dass 70 Wohneinheiten realisiert werden, ist ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von 4 Kindern je Jahrgang innerhalb der Kindergartenbedarfsplanung einzubeziehen.

3 Ausgehend von unveränderten Gruppenstrukturen innerhalb der Kindertagesstätten im ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen und unter der Voraussetzung, dass die zuvor beschriebenen 70 Wohneinheiten verwirklicht werden, besteht bei einem Zielwert einer 95 %igen Versorgung der Kinder im Alter von 3-6 bis zum Kindergartenjahr 2020/2021 ein Defizit von 29 Betreuungsplätzen und bei einem Zielwert einer 35%igen Versorgung der Kinder im Alter unter drei bis zum Kindergartenjahr 2020/2021 ein Defizit von 38 Betreuungsplätzen. Aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung sollten zur Deckung des erkennbaren Bedarfes weitere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschulalter geschaffen werden. Aus fachlicher Sicht bieten sich folgende Lösungsvarianten an: 1. Umbau einer nicht mehr für Schulzwecke benötigten Grundschule Innerhalb des ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen werden ab die Schulgebäude auf der Friesenstraße, Konstantinstraße und Kleinenbroicher Straße nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt. Zusammen mit dem Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb wurden alle drei Gebäude besichtigt und daraufhin überprüft, ob mit den vorhandenen Raumflächen ein Umbau in eine Kindertagesstätte realisiert werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude Konstantinstraße über eine veraltete Elektrik und Heizungstechnik verfügt und das Gebäude Friesenstraße Feuchtigkeitsschäden aufweist, wurde unter Einbeziehung der Vorgaben des Landesjugendamtes zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb eine Umbauplanung für das Gebäude Kleinenbroicher Straße erstellt. Die inzwischen vom Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb erstellte Umbauplanung erlaubt den Betrieb einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung und geht von Umbaukosten in einer Größenordnung von aus. Die Umbauplanung liegt inzwischen dem Landesjugendamt zur Prüfung vor. In den ersten Gesprächen mit dem Landesjugendamt zeichnet sich eine Inaussichtstellung einer späteren Betriebserlaubnis für eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit 22 Plätzen für Kinder unter drei und 28 Plätzen für Kinder im Alter von 3 6 ab. Aufgrund der baulichen Gegebenheit sehen die Planungen die Unterbringung einer Kindergartengruppe im Hauptgebäude und die Unterbringung jeweils einer Kindergartengruppe in den auf dem Schulhof befindlichen zwei Pavillons vor. Damit trotz dieser räumlich getrennten Situation eine gemeinschaftliche Kindergartenarbeit stattfinden kann, wird das Landesjugendamt eine erweiterte pädagogische Konzeption fordern. Eine Inbetriebnahme dieser Einrichtung könnte nach den notwendigen Umbauarbeiten noch im Jahr 2013 erfolgen. 2. Neubau einer Kindertageseinrichtung Mit Datum vom wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Planung um Mitteilung gebeten, ob ein Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte in Giesenkirchen-Mitte besteht. Hintergrund ist eine dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung vorliegende Anfrage eines möglichen Investors. Durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Planung wurden als möglich Standorte hierbei der Bereich des Schulzentrums am Asternweg, oder ein Teil des Spielplatzgeländes zwischen Lutherstraße und Schweitzerstraße benannt. Vorbehaltlich der noch mit einem möglichen Träger zu führenden Gespräche, wird davon ausgegangen, dass in der zu errichtenden dreigruppigen Kindertageseinrichtung 18 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre und 22 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 6 angeboten werden können. Eine Inbetriebnahme dieser Einrichtung ist aus fachlicher Sicht im Verlauf des Kindergartenjahres 2013/2014 möglich.

4 3. Aufbau eines Waldkindergartens Dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie liegt eine Interessensbekundung eines Freien Trägers vor einen Waldkindergarten im Stadtgebiet zu eröffnen. Der Träger ist als Träger eines Waldkindergartens in einer Nachbarkommune tätig und betreibt derzeit die Eröffnung eines zweiten Waldkindergartens. Sofern ein entsprechendes Grundstück im ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen zur Verfügung steht, ist die Inbetriebnahme eines Waldkindergartens in einem kurzen Zeitkorridor möglich. Üblicherweise werden Waldkindergärten in einer Gruppenform I mit 6 Plätzen für Kinder unter drei und 14 Plätzen im Alter von 3 6 betrieben. Eine Inbetriebnahme dieser Einrichtung ist aus fachlicher Sicht mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zum möglich. 4. Aufbau von schlüsselfertigen Raummodulen oder Mietpavillons auf Grundstücken von städtischen Kindertageseinrichtungen Vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird geprüft, ob die Umsetzung des Aufbaus von schlüsselfertigen Raummodulen oder Mietpavillons innerhalb der Grundstücke der städtischen Kindertageseinrichtungen möglich ist. Innerhalb des "ehemaligen Stadtbezirk Giesenkirchen" befinden sich die städtischen Kindertageseinrichtungen Lorenz-Görtz-Straße (Eigentum der Stadt Mönchengladbach) und Kruchenstraße (Eigentum der städtischen Kreisbau AG). In Abstimmung mit den Eigentümern wird derzeit der Kostenaufwand der notwendigen vorbereitenden Arbeiten (Fundamentierung und Bereitstellung der notwendigen Versorgungsleitungen) berechnet. Aus Sicht des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie wird unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und unter Berücksichtigung von pädagogischen Gesichtspunkten eine Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen Nr. 2 und Nr. 3 bevorzugt. Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen können 36 neue Plätze für Kinder im Alter von 3 6 und 24 neue Plätze für Kinder unter drei angeboten werden. Die somit gute Versorgung mit Plätzen für Kinder im Alter von 3 6 kann dazu genutzt werden, in den weiteren Kindertageseinrichtungen des ehemaligen Stadtbezirks Giesenkirchen weitere Plätze für Kinder unter drei durch Umwandlung von Plätzen für Kinder im Alter von 3 6 zur Verfügung zu stellen. Zur Erfüllung der 35%igen Versorgungsquote der Kinder im Alter unter drei ist darüber hinaus der Aufbau mindestens einer weiteren LENA-Gruppe im ehemaligen Stadtbezirks Giesenkirchen notwendig. Neben einer ständigen intensiven Suche auf dem freien Wohnungsmarkt werden hierzu in Kürze Gespräche mit der katholischen Kirche stattfinden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird zeitnah eine Entscheidungsvorlage erarbeiten. In Vertretung Dr. Schmitz Beigeordneter

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