18 1. AUSBILDUNGSVERTRAG Regelung Für Jugendliche Für Erwachsene Sonntagsarbeit: Grundsätzlich keine Beschäftigung. Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. Im Hinblick auf die Fünf-Tage-Woche gilt dieselbe Regelung wie bei der Samstagsarbeit. Grundsätzlich keine Beschäftigung. Innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen muss ein Ersatzruhetag gewährt werden. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Feiertagsarbeit: Am 24. und 31. Dezember nach 14:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Hier bestehen dieselben Ausnahmen wie bei der Sonntagsarbeit. Eine Beschäftigung am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai ist generell nicht zulässig. Grundsätzlich keine Beschäftigung. Fällt der Feiertag auf einen Werktag, muss innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Welche Tätigkeiten dürfen von Auszubildenden nicht ausgeübt werden? Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Dem Ausbildungszweck dienen grundsätzlich nicht z. B. private Besorgungen für den Ausbildenden wie etwa Einkaufen oder Kinderbetreuung. Zumutbar sind dagegen Aufgaben, die mit der Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Pflege von Waren, Maschinen, Geräten und Werkzeugen zusammenhängen, soweit Auszubildende damit persönlich umzugehen haben. Gibt es Sonderregelungen für Jugendliche? Für Jugendliche ist die Beschäftigung mit Arbeiten verboten, welche die körperlichen Kräfte übersteigen oder bei denen sie gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren ausgesetzt sind.
1.3 RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS 19 Untersagt sind insbesondere Akkordarbeiten und Fließbandarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. Was passiert, wenn ich mich weigere diese Tätigkeiten auszuführen? Arbeitsanweisungen, welche diesen Verboten widersprechen, brauchen vom Auszubildenden nicht ausgeführt werden. Eine Weigerung ist kein wichtiger Grund zur Kündigung. Muss ich vor der Berufsschule noch in den Betrieb? Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden. Für volljährige Auszubildende, die noch berufsschulpflichtig sind, gilt dieselbe Regelung. Für alle anderen gibt es keine entsprechende Regelung. TIPP Die Berufsschulpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Stelle nach der für Ihr Bundesland geltenden Regelung. Ist Berufsschulunterricht Arbeitszeit? Bei Jugendlichen gilt: Fall Berufsschultage mit bis zu 5 Unterrichtsstunden. Anrechnung auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40 Stunden und Beschäftigung im Betrieb Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Nebenzeiten (Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb und ggf. Zeit zum Waschen und Umkleiden). Eine Beschäftigung ist an diesem Tag noch möglich.
20 1. AUSBILDUNGSVERTRAG Fall Ein Berufsschultag in der Woche mit mindestens 6 Unterrichtsstunden. Mehr als ein Berufsschultag in der Woche mit mindestens 6 Unterrichtsstunden. Blockunterricht mit mindestens 25 Zeitstunden planmäßigen Unterricht an 5 Tagen in der Woche. Anrechnung auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40 Stunden und Beschäftigung im Betrieb Der Tag wird mit 8 Stunden angerechnet. Eine Beschäftigung ist an diesem Tag nicht mehr möglich. Ein Tag wird mit 8 Stunden angerechnet. An diesem Tag ist auch keine Beschäftigung mehr möglich. Welcher Tag das ist, bestimmt der Ausbildungsbetrieb. Weitere Tage werden mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Nebenzeiten angerechnet. 40 Stunden. Fallen einzelne Stunden aus, hat dies keinen Einfluss auf die Anrechnung. Fällt jedoch ein ganzer Tag aus, muss der Auszubildende an diesem Tag in den Betrieb. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. Bei Erwachsenen gilt: Volljährige Auszubildende sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Ihnen ist für die Zeit der Freistellung die Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Diese umfasst auch die Pausen in der Berufsschule und die Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb. Sie können an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb ausgebildet werden. Länger als die betriebsüblichen täglichen Arbeitszeiten dürfen sie jedoch nicht beschäftigt werden. Auch ein Nachholen der ausgefallenen Ausbildungszeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten ist unzulässig. Allerdings kann die Summe der anzurechnenden Berufsschulzeiten, Wegezeiten und betrieblichen Ausbildungszeiten größer sein als die wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb. In diesem Fall sind diese Zeiten jedoch nicht als Mehrarbeit zu berücksichtigen. Werde ich für die Teilnahme an Prüfungen freigestellt? Ja. Hier gilt dieselbe Regelung wie beim Berufsschulbesuch. Der Auszubildende ist für die Prüfungszeit einschließlich der erforderlichen Wegezeit freizustellen. Das Gleiche gilt bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
1.3 RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS 21 Muss ich einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen? Ja. Die Führung der schriftlichen Ausbildungsnachweise gehört zu den Pflichten des Auszubildenden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Ausbildungsnachweis wird jedoch nicht bewertet. BEACHTE In bestimmten Kammerbezirken wird die Vorlage des Ausbildungsnachweises bereits bei der Zwischenprüfung verlangt. In der Einladung zur Zwischenprüfung befindet sich ein Hinweis, welche Unterlagen zur Zwischenprüfung mitzubringen sind. In welcher Form muss der Ausbildungsnachweis geführt werden? Viele Kammern haben Richtlinien für das Führen von Berichtsheften in Form des Ausbildungsnachweises herausgegeben. Diese schreiben oftmals auch die Verwendung von bestimmten Mustern vor. Der Ausbildungsbetrieb muss Ihnen die Berichtshefte kostenlos aushändigen. Die Ausbildungsnachweise sind üblicherweise täglich oder wöchentlich anzufertigen. TIPP Schauen Sie auf der Homepage Ihrer zuständigen Kammer nach. Hier finden Sie die Hinweise zum Führen des Berichtsheftes und oftmals auch Ausbildungsnachweise zum Herunterladen. Welche Bedeutung hat der Ausbildungsnachweis? Durch den Ausbildungsnachweis soll der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für alle Beteiligten in möglichst einfacher Form dokumentiert werden.
22 1. AUSBILDUNGSVERTRAG Darf ich den Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeit führen? Ja, der Ausbildende hat Ihnen Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Arbeitzeit zu führen. 1.4 Probezeit Wie lange dauert die Probezeit? Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Sie muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Welchen Zweck hat die Probezeit? Die Probezeit ist eine Bedenkzeit für Sie, ob Sie die richtige Entscheidung bei Ihrer Berufswahl getroffen haben und für Ihren Ausbildungsbetrieb, ob Sie für den Beruf geeignet sind und ob Sie sich in das Betriebsgeschehen eingepasst haben. Gibt es eine Kündigungsfrist während der Probezeit? Nein. Das Ausbildungsverhältnis kann von Ihnen und von Ihrem Ausbildungsbetrieb jederzeit während der Probezeit beendet werden. Muss die Kündigung während der Probezeit begründet werden? Nein, die Kündigung kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen.
1.5 BEENDIGUNG DES AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSES VOR DER ABSCHLUSSPRÜFUNG 23 Kann die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses mündlich erfolgen? Nein, die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Der Formzwang soll beide Seiten vor unbedachten Handlungen schützen. 1.5 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor der Abschlussprüfung Nach Ablauf der Probezeit gibt es unterschiedliche Formen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Der Regelfall, hoffentlich auch für Sie, ist jedoch die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit kündigen? Die Kündigung kann ohne Einhalten einer Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen oder mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen erfolgen, wenn Sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder Sie sich für einen anderen Ausbildungsberuf ausbilden lassen wollen. Was kann ein wichtiger Grund sein? Wichtige Gründe sind z. B. die Anwendung von Gewalt gegenüber dem Auszubildenden, Beleidigungen durch den Ausbildenden oder den Ausbilder, sexuelle Belästigungen durch den Ausbildenden, den Ausbilder oder durch Arbeitskollegen, die mehrmalige Zahlung der Ausbildungsvergütung erst nach vorheriger Anmahnung, die nicht vorhandene Berechtigung des Ausbildenden zum Einstellen oder Ausbilden.