9. Jahrgang Seelow, den 18. Dezember 2002 Nr. 7

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Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 9. Jahrgang Seelow, den 18. Dezember 2002 Nr. 7 Inhaltsverzeichnis: Seite Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 6 vom 26. November 2002 1 Kreistag aktuell 2-3 Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland 4 zur Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland 4 Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes des Landkreises an Unternehmen und 5 Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- 5 6 und Gesamtschule Heckelberg (1. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- 6 7 und Gesamtschule Heckelberg (2. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- 7-9 und Gesamtschule Heckelberg (3. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 6 vom 26. November 2002 Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Märkisch- Oderland im Jahre 2003 Der 1 Abs. 1 a) muss richtig lauten: (1) Verkaufsstellen in nachstehend genannten Gemeinden dürfen geöffnet sein: a) in der Gemeinde Fredersdorf - Vogelsdorf aus Anlass - des Frühlingsfestes am 23. März 2003; - des jährlichen Florianfestes und des Europa-Laufs am 4. Mai 2003 - des Sommer- und Familienfestes am 24. August 2003; - des jährlichen Erntedankfestes am 5. Oktober 2003 an den genannten Sonntagen in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr.

Seite 2 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seelow, 18.12.2002 Kreistag aktuell Am 11.12.2002 führte der Kreistag seine 28. Sitzung durch. Der Kreistag nahm den Bericht der Ausländerbeauftragten des Landkreises Märkisch-Oderland 2001, eine Information zur Strukturveränderung in der Kreisverwaltung ab 01.01.2003, eine Information zur Vorbereitung der Anhörung des Landkreises Märkisch-Oderland im Ausschuss für Inneres des Landtages Brandenburg am 16.12.2002 zur Gemeindegebietsreform, eine Information zur personellen Veränderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (alte Besetzung: Herr Prumbs, Vertreter des Caritas Verbandes für Brandenburg e. V., als Mitglied mit beschließender Stimme Frau Swoboda als Ersatzmitglied; neue Besetzung: Frau Lux-Hahn als Mitglied mit beschließender Stimme Herr Prumbs als Ersatzmitglied), eine Information zu vorgenommenen Umschuldungen vom 10. September 2002, 30. Oktober 2002 und 30. November 2002, die Auswertung des deutsch-polnischen Kulturmarktes vom 25.10.2002 entgegen Der Kreistag entband Herrn Dr. med. Wolfgang Krebs von der Funktion als leitender Notarzt für den Bereich Bad Freienwalde/Wriezen und berief Frau Dipl. Med. Cornelia Briese in diese Funktion (Vorlage Nr. 680/2002, Beschluss Nr. 537-28/2002) beschloss über die Einwendungen der Kommunen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2003 (Vorlage Nr. 694/2002, Beschlüsse Nr. 538-28/2002 bis 546-28/2002) beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Märkisch-Oderland für das Haushaltsjahr 2003 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen (Vorlage Nr. 674/2002, Beschlüsse Nr. 547-28/2002, 548-28/2002, 549-28/2002) nahm die durch den Kämmerer bis zum 6. November 2002 bewilligten unerheblichen überund außerplanmäßigen Ausgaben gem. 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg und 4 der Haushaltssatzung des Landkreises Märkisch- Oderland für das Haushaltsjahr 2002 zur Kenntnis (Vorlage Nr. 675/2002, Beschluss Nr. 550-28/2002) genehmigte eine Eilentscheidung des Landrates zur Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Fertigstellung des Feuertechnischen Zentrums in Strausberg, 4. BA (Vorlage Nr. 693/2002, Beschluss Nr. 551-28/2002) Zur Jahresrechnung 2001 des Landkreises Märkisch-Oderland für das Haushaltsjahr 2001 fasste der Kreistag folgenden Beschluss: 1. Die gemäß 93 GO Bbg vom Kämmerer auf- und vom Landrat festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes 2001 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß 115 GO Bbg geprüft und das Ergebnis im Schlussbericht in seiner Sitzung am 28.10.2002 zusammengefasst worden. Die Jahresrechnung wird hiermit gemäß 93 Abs. 3 GO Bbg beschlossen. 2. Der Kreistag nimmt von dem vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Schlussbericht über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 Kenntnis. Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Landrat gemäß 93 Abs. 3 GO Bbg für die Haushaltswirtschaft Entlastung zu erteilen. (Vorlage Nr. 677/2002, Beschluss Nr. 555-28/2002) Der Kreistag beschloss den Jugendförderplan 2003 für den Landkreis Märkisch-Oderland (Vorlage Nr. 684/2002, Beschluss Nr. 556-28/2002) zur Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung, 1. die Kindertagesstätte Apfelbäumchen in Neuenhagen b. Berlin in der Trägerschaft der Elterninitiative Christlicher Naturkindergarten Neuenhagen e. V. ab 01.09.2002 mit 19 Plätzen in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung aufzunehmen 2. die Kindertagesstätte in Leuenberg in der Trägerschaft des Amtes Falkenberg-Höhe im Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung ab 01.10.2002 zu streichen. (Vorlage Nr. 685/2002, Beschluss Nr. 557-28/2002) die Ausreichung der Mittel für die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2003 erfolgt durch eine allgemeine Pauschale je Kind im Alter bis zum

Seelow, 18.12.2002 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seite 3 vollendeten 12. Lebensjahr im Umfang von 70 v. H. des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages; zusätzlich kann an die Leistungsverpflichteten, unter Berücksichtigung der für die Kindertagesbetreuung aufzuwendenden Eigenmittel, eine Ausgleichszahlung im Rahmen der verbleibenden Mittel gewährt werden (Vorlage Nr. 692/2002, Beschluss Nr. 558-28/2002) auf der Basis des 102 Abs. 3 BbgSchulG die 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Landkreis Märkisch-Oderland für den Zeitraum 2002 2007 (Vorlage Nr. 676/2002, Beschluss Nr. 559-28/2002) die Prioritätenliste für die Ausreichung der Investpauschale gemäß 17 und 21 GFG 2003 (Vorlage Nr. 681/2002, Beschluss Nr. 560-28/2002) zur zukünftigen Struktur der Wirtschafts- und Tourismusförderung im Landkreis Märkisch- Oderland beauftragte der Kreistag den Landrat, die in Verantwortung des Landkreises befindliche Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus und Abfallentsorgung umzustrukturieren. In der Tourismusförderung ist über den Tourismusverband Märkisch-Oderland e.v. eine kooperative Zusammenarbeit mit der Nachbarregion (Oder-Spree, Frankfurt (Oder)) anzustreben. Dem Kreistag ist bis zum 30. Juni 2003 über die erreichten Ergebnisse Bericht zu erstatten. (Vorlage Nr. 682/2002, Beschluss Nr. 561-28/2002) Der Kreistag nahm den Beteiligungsbericht 2002 mit dem Stichtag 31.12.2001 zur Kenntnis (Vorlage Nr. 690/2002, Beschluss Nr. 563-28/2002) Der Kreistag beschloss, die Liste der Investitionsvorhaben für die kommunale ÖPNV-Infrastruktur und die ÖPNV- Betriebsanlagen (Anlage 11 des Nahverkehrsplanes) aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland 2001 2005 herauszulösen und durch die in der Anlage zur Vorlage befindlichen Liste zu aktualisieren. (Vorlage Nr. 683/2002, Beschluss Nr. 564-28/2002) nahm im Rahmen der Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des Landkreises Märkisch-Oderland die vorgelegte Planungsgrundlage zur Kulturlandschaft Oderbruch zur Kenntnis (Vorlage Nr. 662/2002, Beschluss Nr. 565-28/2002) beschloss die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (Vorlage Nr. 672/2002, Beschluss Nr. 566-28/2002) beschloss die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland (Vorlage Nr. 691/2002, Beschluss Nr. 567-28/2002) beschloss erhebliche überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 - im Sozialbereich (Vorlage Nr. 679/2002, Beschluss Nr. 552-28/2002) - im Bereich der erzieherischen Hilfen (Vorlage Nr. 688/2002, Beschluss Nr. 553-28/2002) - für pädagogischen Mehrbedarf (Vorlage Nr. 689/2002, Beschluss Nr. 554-28/2002) Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erteilte der Kreistag den Zuschlag zur Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Märkisch-Oderland (Vorlage Nr. 678/2002, Beschluss Nr. 568-28/2002) beschloss der Kreistag den Verkauf von Geschäftsanteilen der Strausberger Verkehrsgesellschaft mbh (SVG) und der Seelower Verkehrsgesellschaft mbh (SEVG) (Vorlage Nr. 695/2002, Beschluss Nr. 569-28/2002) beschloss der Kreistag Maßnahmen in Bezug auf Forderungen des Landkreises Märkisch-Oderland zur Rückzahlung von Darlehen, Zins- und Pachtzahlungen (Vorlage Nr. 687/2002, Beschluss Nr. 570-28/2002) beschloss die Aufhebung des Pkt. 1 des Beschlusses 105-7/99 (bezüglich der Privatisierung der STIC GmbH) (Vorlage Nr. 686/2002, Beschluss Nr. 562-28/2002)

Seite 4 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seelow, 18.12.2002 Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene vom 11.12.2002 Änderung der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene Die Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene vom 07.11.2001, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 8 vom 13.11.2001, wird wie folgt geändert: 1. 2 Pkt 1.2 wird wie folgt gefasst: Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland vom 11.12.2002 Gemäß 6 Abs. 2 Nr. 4 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) hat der Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland auf seiner Sitzung am 11.12.2002 folgende Satzung beschlossen: Änderung der Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland Die Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland vom 12.12.2001, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 9 vom 20.12.2001, wird wie folgt geändert: 2 der Satzung der Sparkasse Märkisch-Oderland wird wie folgt geändert: Einhufer Rinder Schafe/Ziegen 13,69 EURO 10,44 EURO 4,70 EURO 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 2 Trägerschaft 2. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: Schweine 5,51 EURO 2. 2 Pkt. 1.4 ändert sich wie folgt: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 1.4 S o n s t i g e T i e r e b) Das Wort Fleischuntersuchung wird durch Hauskaninchen/Fleischuntersuchung ersetzt c) Nach Hauskaninchen/Fleischuntersuchung wird angefügt: Strauß/Fleischuntersuchung 5,65 EURO 3. 2 Pkt. 1.5 entfällt In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 01.01.2003 in Kraft. Seelow, 16.12.2002 gez. W. Heinze gez. i.v. M. Bonin W. Heinze Reinking Vorsitzender des Kreistages Landrat Träger der Sparkasse ist der Landkreis Märkisch-Oderland 3. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Die Sparkasse haftet für Ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen; im Übrigen gilt das Brandenburgische Sparkassengesetz in seiner jeweiligen Fassung. 4. Absatz 3 wird aufgehoben. In-Kraft-Treten Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Märkisch-Oderland vom 11.12.2002 tritt am 19.07.2005 in Kraft. ausgefertigt: Seelow, 16.12.2002 gez. W. Heinze gez. i.v. M. Bonin W. Heinze Reinking Vorsitzender des Kreistages Landrat

Seelow, 18.12.2002 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seite 5 Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes des Landkreises an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts Gemäß 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) ist ein Bericht über die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts des Landkreises zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Märkisch- Oderland liegt im Landratsamt Wirtschaftsamt Zimmer A 120 Puschkinplatz 12 15306 Seelow zur Einsichtnahme vom 18. Dezember 2002 bis 22. Januar 2003 Öffnungszeiten: Dienstag : Freitag: i.a. aus. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gez. Schinkel Beigeordneter u. Leiter Wirtschaftsamt Der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Bekanntmachung Nachfolgend mache ich gemäß 20 Abs. 6 i. V. m. 11 Abs. 1 Satz 1 GKG die am 13. November 2002 durch die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg (1. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 bekannt. Diese Satzung bedarf nicht der Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Verbandsmitglieder auf diese Veröffentlichung in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form hinzuweisen haben. Seelow, 27. November 2002 gez. Reinking Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund und Gesamtschule Heckelberg (1. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 hat folgenden Wortlaut: Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg (1. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Auf der Grundlage des 101 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG) vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78), der 1, 7, 9, 15, 20 und 21 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194), der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154) und des 5 der Satzung des Schulzweckverbandes vom 05.10.2000 hat die Verbandsversammlung des Heckelberg auf ihrer Sitzung am 13.11.2002 die folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- und Gesamtschule Heckelberg beschlossen:

Seite 6 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seelow, 18.12.2002 Änderung der Schulzweckverbandssatzung Die Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg vom 05.10.2000 wird wie folgt geändert: 1. 1 Mitglieder, Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel wird wie folgt geändert: Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Inkrafttreten Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg tritt mit Wirkung vom 31.12.2001 in Kraft. Falkenberg, den 13.11.2002 Die Gemeinden Beiersdorf-Freudenberg, Falkenberg für den Ortsteil Kruge/Gersdorf, Heckelberg-Brunow, Leuenberg, Steinbeck, Tiefensee und Wölsickendorf-Wollenberg sind Mitglieder des Schulzweckverbandes. gez. Holger Dahme Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Ingrid Freier Verbandsvorsteherin 2. 4 Verbandsversammlung wird wie folgt geändert: Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Verbandsversammlung besteht aus 7 Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Jedes Verbandsmitglied hat je angefangene 100 Einwohner eine Stimme. Maßgeblich ist die amtliche Einwohnerstatistik des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik per 31.12.2000 und im weiteren mit Beginn jeden Kalenderjahres per 30.06. des Vorjahres. Für die Gemeinden, deren Mitgliedschaft im Verband sich nur auf die in 1 Abs. 1 genannten Ortsteile der Gemeinden beschränkt, sind die von den jeweils zuständigen Einwohnermeldeämtern amtlich ermittelten Einwohnerzahlen für den betreffenden Ortsteil per 30.06. des Vorjahres maßgebend. 3. Die Anlage der Schulzweckverbandssatzung erhält folgende neue Fassung: Anlage zu 4 Abs. 1 der Schulzweckverbandssatzung Stimmenzahl der Verbandsmitglieder Lfd. Nr. Verbandsmitglied Stimmenzahl 1. Beiersdorf-Freudenberg 7 (654) 2. Falkenberg, OT Kruge/Gersdorf 5 (494) 3. Heckelberg-Brunow 10 (916) 4. Leuenberg 4 (382) 5. Steinbeck 3 (230) 6. Tiefensee 3 (278) 7. Wölsickendorf-Wollenberg 5 (452) Gesamtstimmenzahl 37 Der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Bekanntmachung Nachfolgend mache ich gemäß 20 Abs. 6 i. V. m. 11 Abs. 1 Satz 1 GKG die am 13. November 2002 durch die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg (2. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 bekannt. Diese Satzung bedarf nicht der Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Verbandsmitglieder auf diese Veröffentlichung in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form hinzuweisen haben. Seelow, 27. November 2002 gez. Reinking Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund und Gesamtschule Heckelberg (2. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 hat folgenden Wortlaut:

Seelow, 18.12.2002 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seite 7 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg (2. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Auf der Grundlage des 101 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG) vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) und der 1, 4, 7, 9, 15, 20 und 21 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194), der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 298) und des 5 der Satzung des Schulzweckverbandes vom 05.10.2000, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.11.2002, hat die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes der Grund- und Gesamtschule Heckelberg auf ihrer Sitzung am 13.11.2002 die folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes beschlossen: Änderung der Schulzweckverbandssatzung Die Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg vom 05.10.2000, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.11.2002, wird folgendermaßen geändert: 1. 1 Mitglieder, Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel wird wie folgt geändert: Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Gemeinden Beiersdorf-Freudenberg, Falkenberg für den Ortsteil Kruge/Gersdorf, Hekkelberg-Brunow, Höhenland, Tiefensee und Wölsickendorf-Wollenberg sind Mitglieder des Zweckverbandes. 2. 4 Verbandsversammlung wird wie folgt geändert: Der Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Verbandsversammlung besteht aus 6 Vertretern der Verbandsmitglieder. 3. Die Anlage der Schulzweckverbandssatzung erhält folgende neue Fassung: Anlage zu 4 Abs. 1 der Schulzweckverbandssatzung Stimmenzahl der Verbandsmitglieder Lfd. Nr. Verbandsmitglied Stimmenzahl 1. Beiersdorf-Freudenberg 7 (654) 2. Falkenberg, OT Kruge/Gersdorf 5 (494) 3. Heckelberg-Brunow 10 (916) 4. Höhenland 7 (612) 5. Tiefensee 3 (278) 6. Wölsickendorf-Wollenberg 5 (452) Gesamtstimmenzahl 37 Inkrafttreten Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg tritt mit Wirkung vom 01.05.2002 in Kraft. Falkenberg, den 13.11.2002 gez. Holger Dahme Vorsitzender der Verbandsversammlung Der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Bekanntmachung gez. Ingrid Freier Verbandsvorsteherin Nachfolgend mache ich gemäß 20 Abs. 6 i. V. m. 11 Abs. 1 Satz 1 GKG die am 13. November 2002 durch die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes beschlossene Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg (3. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 bekannt. Diese Satzung bedarf nicht der Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Verbandsmitglieder auf diese Veröffentlichung in der für

Seite 8 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seelow, 18.12.2002 ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form hinzuweisen haben. Seelow, 27. November 2002 gez. Reinking Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund und Gesamtschule Heckelberg (3. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 hat folgenden Wortlaut: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg (3. Änderungssatzung) vom 13.11.2002 Auf der Grundlage des 101 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG) vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) und der 1, 4, 7 und 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194) und des 5 der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- und Gesamtschule Heckelberg vom 05.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 13.11.2002, hat die Verbandsversammlung des Heckelberg auf ihrer Sitzung am 13.11.2002 die folgende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes der Grund- und Gesamtschule Heckelberg beschlossen: Änderung der Schulzweckverbandssatzung Die Satzung des Schulzweckverbandes der Grundund Gesamtschule Heckelberg vom 05.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 13.11.2002, wird wie folgt geändert: 1. 9 Verbandsverwaltung wird wie folgt neu gefasst: Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte werden durch das Amt Falkenberg-Höhe, Karl- Marx-Straße 2 in 16259 Falkenberg, wahrgenommen. Das Nähere regelt eine öffentlichrechtliche Vereinbarung. 2. 15 Bekanntmachungen wird wie folgt neu gefasst: (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Verbandsvorsteher. (2) Satzungen und sonstige Vorschriften des Verbandes, die Haushaltssatzung sowie ihre Nachtragssatzungen für das jeweilige Haushaltsjahr des Verbandes werden im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch- Oderland und im Amtsblatt für das Amt Werneuchen (Amtsbote) bekannt gemacht. In der Bekanntmachung ist, soweit erforderlich, auf eine aufsichts-behördliche Genehmigung unter Angabe der genehmigenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens hinzuweisen. Ist für eine Genehmigung kein Aktenzeichen angegeben, bedarf es statt der Angabe des Aktenzeichens des Hinweises, dass die Genehmigung ohne ein solches Zeichen erteilt worden ist. (3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile nach Abs. 2 dadurch ersetzt werden, dass sie im Verwaltungsgebäude des Amtes Falkenberg-Höhe in 16259 Falkenberg, Karl-Marx-Straße 2, für zwei Wochen ausgelegt werden. Die Ersatzbekanntmachung ist nur zulässig, wenn der Inhalt dieser Teile zugleich in der Satzung in groben Zügen umschrieben wird. Auf die Ersatzbekanntmachung ist unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach Abs. 2 hinzuweisen. (4) Für sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes gelten die Abs. 2 und 3 entsprechend. (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden in der Märkischen Oderzeitung, Regionalausgaben Bad Freienwalde/Seelow ( Oderland Echo ) und Bernau ( Niederbarnim-Echo ) mindestens 7 volle Tage vor dem Tag der Sitzung der Verbandsversammlung öffentlich bekannt gemacht. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung der Sitzung am Tage, nach dem die Einladungen an die

Seelow, 18.12.2002 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 7 Seite 9 Schulverbandsmitglieder zur Post gegeben wurden. (6) Beschlüsse des Verbandes und deren wesentlicher Inhalt werden der Öffentlichkeit im Amtsblatt für das Amt Falkenberg-Höhe und im Amtsblatt für das Amt Werneuchen (Amtsbote) zugänglich gemacht. Inkrafttreten Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Heckelberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Falkenberg, den 13.11.2002 gez.holger Dahme Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Ingrid Freier Verbandsvorsteherin Impressum Herausgeber: Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Redaktion: Büro des Kreistages Puschkinplatz 12 15306 Seelow Redaktionsschluss: 13.12.2002 Das Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland ist unter der Internetadresse www.maerkischoderland.de in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und kann unter oben genannter Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Kostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.