Warenlehre für Biologielehrkräfte



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Transkript:

Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai 2014 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 27. Mai 2014 Curriculum erstellt am Dienstag, 06. Mai 2014

Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte Studienplanversion V01 1

Inhaltsverzeichnis 1 QUALIFIKATIONSPROFIL... 4 1.1 Fachphilosophie... 4 1.2 Lehrgangsziele... 5 1.3 Kompetenzen und Qualifikationen... 5 1.4 Vergleichbarkeit... 6 2 CURRICULUM... 7 2.1 Allgemeines... 7 2.1.1 Inhaltsverzeichnis... 7 2.1.2 Erlassung durch die Studienkommission... 8 2.1.3 Genehmigung durch das Rektorat... 8 2.1.4 Kenntnisnahme durch den Hochschulrat... 8 2.1.5 Umfang und Dauer des lehrgangs... 8 2.1.6 Arten von Lehrveranstaltungen... 9 2.2 Kompetenzkatalog... 9 2.3 Zulassungsvoraussetzungen... 11 2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen... 11 2.3.2 Besondere Voraussetzungen... 11 2.4 Vom Rektorat verordnete ReihungskriterienModulraster... 11 2.5 Modulübersicht... 12 2.6 Modulbeschreibungen... 15 2.7 Prüfungsordnung... 20 2.7.1 Geltungsbereich... 20 2.7.2 Art und Umfang der Prüfungen... 21 2.7.3 Generelle Beurteilungskriterien... 21 2.7.4 Informationspflicht der/des Modulverantwortlichen... 22 2.7.5 Bestellungsweise der Prüfer/-innen... 22 2

2.7.6 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren... 22 2.7.7 Art der Modulbeurteilung... 22 2.7.8 Prüfungswiederholungen... 22 2.7.9 Rechtsschutz bei Prüfungen... 22 2.7.10 Nichtigerklärung von Beurteilungen... 22 2.8 Beendigung des Studiums... 23 2.9 Zertifizierung... 23 2.10 Inkrafttreten... 23 2.11 Inkrafttreten und allfällige Übergangsbestimmungen... 23 3 KOSTENKALKULATION... 23 3.1 Darlegung der personellen und finanziellen Ressourcen... 23 3.2 Deckung durch die PH... 24 4 DOKUMENTE FÜR DAS BMUKK... 24 4.1 Angaben zum Curriculum... 24 4.1.1 Beabsichtigter Start... 24 4.1.2 Organisationsstruktur... 24 4.1.3 Version... 24 4.1.4 Zuordnung... 24 4.1.5 Angaben zum Bedarf... 25 4.1.6 Ansprechperson für das BMUKK... 25 4.2 Angaben zum Begutachtungsverfahren... 25 4.2.1 Begutachtungsverfahren... 25 4.3 Reihungskriterien... 25 3

1 QUALIFIKATIONSPROFIL 1.1 FACHPHILOSOPHIE Die Ware umfasst als Wissenschaftsbegriff alles was als Produkt, Erzeugnis, Material, Versorgungsartikel, Handelsware, Handelsgut, Gut usw. benannt wird. Waren sind stets gleichzeitig stofflich wie immateriell zu betrachten: Die technischnaturwissenschaftlichen sowie ökologischen Betrachtungen decken die materielle Ebene ab, während die sozioökonomische Sichtweise die immaterielle Seite darstellt. Die Warenlehre hat somit ein wirtschaftliches, ökologisches, soziales und technologisches Umfeld. Durch Waren verursachte ökonomische Probleme haben häufig ökologische Ursachen, die letztlich zu sozialen Problemen führen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind Waren bezüglich ihrer Struktur, Eigenschaften und Verwendungen gleichzeitig vom Standpunkt der Produzenten, Händler und Konsumenten zu betrachten, da die Interessenslagen aller von Waren betroffenen Gruppen verschieden sind. Dies ist für die Persönlichkeitsbildung wichtig, die Elemente wie Einschätzungsfähigkeit und Eigenkompetenz einschließt. In der Berufsbildung sind Waren untrennbar mit Entrepreneurship und Management verbunden. Der Ökologie kommt im interdisziplinären Gefüge der Warenlehre eine Brückenfunktion zu: Sie stellt über die naturwissenschaftliche Basis von Biologie, Chemie und Physik durch den Aspekt der Nachhaltigkeit die Verbindung zur Wirtschaft- sowie Sozialwissenschaft her. Warenlehre ist auch angewandte Naturwissenschaft, da Waren chemische, physikalische und biologische Eigenschaften haben, die bei ihrer Verwendung zum Tragen kommen. Waren schaffen Bewusstsein, dass alles, was unser Leben betrifft, Chemie ist: Lebens- und Genussmittel, Reinigungs-, Wasch-, Körperpflege- und Arzneimittel üben als Waren biologischen oder chemischen Ursprungs chemischen Einfluss auf uns aus. Ökobilanzen von Waren lassen Vergleiche zu, welche Produkte gesamtwirtschaftlich vorteilhafter und weniger umweltschädlich sind. Die Bilanz kann insbesondere durch Betrachtung des ökologischen Warenlebenszyklus erstellt werden. 4

1.2 LEHRGANGSZIELE Der Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte soll die Absolvent/innen befähigen im Sinne von Life Science über die Warenlehre die naturwissenschaftlichen Disziplinen Biologie, Chemie und Physik zu vernetzen über die Ware ökologische, ökonomische und soziologische Aspekte von Gegenständen des Handels zu verknüpfen Zusammenhänge zwischen rechtlichen Voraussetzungen mit Produktion, Handel und Konsum von Waren herzustellen fachwissenschaftliche Erkenntnisse der Warenlehre für den Unterricht zu transformieren Warentests im Sinne der Erziehung der Schüler/innen zu mündigen Bürger/innen gezielt im Unterricht einzusetzen auf Basis im Lehrgang vertiefter Unterrichtsbeispiele durch Abstraktion eigene Beispiele zu erarbeiten Waren systemisch zu analysieren und ihre ökologischen, ökonomischen wie soziologischen Wirkungen einzuschätzen die Bedeutung bestimmter Technologien für die Gesellschaft einzuschätzen und dies unterrichtlich zu nutzen die Marktsituation der einzelnen Branchen der Produktionswirtschaft zu vergleichen und Zusammenhänge zwischen ihnen herzustellen die Zusammenhänge zwischen Struktur, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen in der Produktionswirtschaft herzustellen wesentliche Verkaufsargumente und Konsumentenfragen für bestimmte Waren zu formulieren Mindmaps von Produkten zu erstellen bzw. den Produktlebenszyklus von Waren aller Art zu skizzieren die Unterschiede zwischen der Primär- und Sekundärproduktion von Waren im Unterricht zu verdeutlichen 1.3 KOMPETENZEN UND QUALIFIKATIONEN Der Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte soll Biolog/innen, die nach den Lehrplänen der Handelsschule (HAS) 2003 bzw. Handelsakademie (HAK) 2004 Biologie, Ökologie und Warenlehre bzw. nach den Lehrplänen 2015/16 Naturwissenschaften sowie Technologie, Ökologie und Warenlehre in der HAK sowie Angewandte Naturwissenschaften und Warenlehre in der HAS unterrichten, für diese Aufgabe fachlich qualifizieren. Die Teilnehmer/innen des Lehrgangs erwerben fundierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen, um einen Qualität vollen Warenlehreunterricht in diesen Schultypen sowie deren berufstätigen Formen und Sonderformen (Aufbaulehrgang, Kaufmännisches Kolleg) sicher zu stellen. Die fachwissenschaftlichen Inhalte des Lehrgangs orientieren sich an den Lehrplänen 2015/16 von Handelsakademie und Handelsschule. 5

Da nicht alle fachwissenschaftlichen Inhalte in das Detail gehend bearbeitet werden können, sollen sich die Teilnehmer/innen durch entsprechende Schulungen in einem ausreichenden Maß die Eigenschaft der Abstraktionsfähigkeit aneignen. Diese Kompetenz befähigt sie, das Wissen über schulrelevante Inhalte der Warenlehre selbstständig im Eigenstudium zu erwerben. Die fachliche Qualifizierung berücksichtigt die Planungs- und Beurteilungskompetenz für Aspekte der Fachdidaktik sowie das Aneignen handlungsorientierter Methoden für einen Kompetenz orientierten Warenlehreunterricht. Damit einher geht der Erwerb der Fähigkeit, sich bei der didaktischen, methodischen und mathetischen Unterrichtsplanung von Inhalten der Warenlehre an den von einer Arbeitsgruppe des BMUKK entwickelten Bildungsstandards zu orientieren. Damit verbunden ist der Erwerb der Kompetenz, mit Deskriptoren für Bildungsstandards umgehen zu können sowie den Umgang mit Deskriptoren zur Umsetzung einer Kompetenz orientierten Leistungsbeurteilung zu beherrschen. Die Methodenkompetenz der Teilnehmer/innen des Lehrgangs wird durch praktische Durchführung, Präsentation und fachdidaktische Analyse der einzelnen für den Warenlehreunterricht geeigneten Methoden erworben. Insbesondere sollen Exkursionen, Experimente, Warenrecherchen, Marktanalysen, Warentests, Verkostungen und Schulungen mit Unterrichtsmitteln durchgeführt werden. Sowohl die Inhalte als auch die Durchführung des Lehrgangs sind durch Praxisbezug geprägt. Im Mittelpunkt der Selbststudienanteile des Lehrgangs steht die Reflexion und Entwicklung des eigenen Warenlehreunterrichtes. Besonderes Augenmerk wird bei der Ausbildung auf den systemischen Ansatz der Warenlehre gelegt. Fachwissenschaftliche Inhalte und fachdidaktische Unterrichtsstrategien unterliegen dem Prinzip von fächerverbindendem Denken und Arbeiten. 1.4 VERGLEICHBARKEIT Die Struktur der Lehrgänge Chemie für Biologielehrkräfte sowie Physik für Biologielehrkräfte an der Pädagogischen Hochschule Tirol ist analog. 6

2 CURRICULUM 2.1 ALLGEMEINES 2.1.1 INHALTSVERZEICHNIS Die Inhalte dieses Lehrgangs decken sich mit den Inhalten der Lehrpläne für Naturwissenschaften sowie Technologie, Ökologie und Warenlehre der Handelsakademien und Aufbaulehrgänge bzw. der Lehrpläne für Angewandte Naturwissenschaften & Warenlehre der Handelsschulen. Allgemeine Warenlehre Fachphilosophie Das System Ware (Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte) Warenlehre als angewandte Naturwissenschaft, im Besonderen angewandte Biologie Nahrungs- und Genussmittel Nahrungs- und Genussmittelproduktion Waren betreffende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Handel mit und Kennzeichnung von Waren Lebensmittelkontrolle und konservierung Technologie Technik und Technologie Nanotechnologie und Bionik Solar- und Umwelttechnologie Informationstechnologie Anorganische Warenlehre Metalle Bauwirtschaft Abfallwirtschaft Energiewirtschaft Experimentelle Anwendungen Textilien und Kunststoffe Textile Rohstoffe und ihre Verarbeitung Kunststoffindustrie Bekleidungsbranche Grundlagen von Sales Management Warenethik 7

Schmuck, Holz, Papier Schmuck- und Edelsteine sowie Schmuckmaterialien Schmuckproduktion Holzprodukte Papierindustrie Produkte, Ökologisches Wirtschaften, Qualität Produktlebenszyklus (Phasen wie Lagerung, Verpackung) Wirtschaftsökologische Begriffe (Termini wie Ökologischer Fußabdruck bzw. Rucksack oder Faktor 4) Nachhaltigkeit Biokybernetik Ökodesign Ökobilanzen Zertifizierungen (Normen, ISO, EMAS) Qualität 2.1.2 ERLASSUNG DURCH DIE STUDIENKOMMISSION 2.1.3 GENEHMIGUNG DURCH DAS REKTORAT 2.1.4 KENNTNISNAHME DURCH DEN HOCHSCHULRAT 2.1.5 UMFANG UND DAUER DES LEHRGANGS Der Lehrgang umfasst 300 Stunden, das sind 12 ECTS. Dauer des Lehrgangs: 3 Semester 2.1.5.1 STUDIENFACHBEREICHE Fachwissenschaften und Fachdidaktik Schulpraktische Studien Ergänzende Studien In drei Modulen werden Erkenntnisse aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik vermittelt. Das pädagogische Rüstzeug wird über Übungen der Fachpraxis und Exkursionen sowie Anlegen eines Portfolios über Eigenstudien mit pädagogischem Feedback mitgegeben. 2.1.5.2 STUNDENAUSMASS Von den 300 Echtstunden sind je 150 betreut bzw. unbetreut (= je 50%). 8

2.1.6 ARTEN VON LEHRVERANSTALTUNGEN 2.1.6.1 SEMINAR (SE) Fachdidaktik und Fachwissenschaften werden in dieser Art von Lehrveranstaltung durchgeführt 2.1.6.2 ÜBUNG (UE) Die Schulpraktischen Studien werden in dieser Art von Lehrveranstaltung durchgeführt 2.1.6.3 EXKURSION (EX) Sie werden den Ergänzenden Studien zugerechnet, da sie von den Studierenden fachlich analysiert und didaktisch aufbereitet werden 2.1.6.4 FERNSTUDIEN (FE) Sie sind Hauptbestandteil der Ergänzenden Studien, welche die Erstellung eines fachlichen Portfolios, Warenrecherchen, Marktanalysen uam umfassen 2.2 KOMPETENZKATALOG Die meisten erworbenen Kompetenzen spiegeln Eigenschaften grundsätzlicher Professionalität im Lehrberuf auf Master-Ebene wieder. Sie werden durch Fach orientierte Kompetenzen kongenial ergänzt. Im Einzelnen sollen von den Teilnehmer/innen folgende Kompetenzen erworben werden: Pädagogische Eigenkompetenz Sie besteht in der sinnvollen Verknüpfung von Didaktik, Methodik und Mathetik in der Warenlehre. Fachkompetenz Sie umfasst Kenntnisse über Informationsquellen, Bildungs- und Lehraufgaben, Stärken und Schwächen von Methoden und Denkmuster von Schüler/innen. Planungskompetenz Planung setzt analytisches wie synthetisches Denken voraus. Die Teilnehmer/innen erhalten das analytische Rüstzeug, Literatur und Produktbeschreibungen aufzubereiten, Betriebsanleitungen Nutzer orientiert zu lesen und Grafiken zu interpretieren. 9

Gleichzeitig bekommen sie synthetische Fähigkeiten mit, Fachinhalte auf den Gebieten der Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Technik zu vernetzen. Abstraktions- und Selektionskompetenz Die Vielfalt an Inhalten auf dem Gebiet der Warenlehre macht einen allumfassenden Unterricht nicht möglich. Lehrer/innen müssen daher in der Lage sein, auf Basis gut aufbereiteter Unterrichtsbeispiele durch Analogieschlüssen selbständig eigene exemplarische Beispiele zu erstellen. Zudem gibt es bei Waren stets Innovationen, über die man zunächst nur Autodidakt Informationen erhält. Die Vielfalt an fachlichen Inhalten zwingt Lehrer/innen zudem aus zeitlichen Gründen, das Wesentliche in der Fülle an Informationen zu erkennen und für gute Beispiele im Unterricht zu nutzen. Transformations- und Kommunikationskompetenz Fachwissenschaftliche Primärinformationen stammen von Praktikern aus Wirtschaft und Forschung. Sie schreiben in einer Sprache, die nicht Unterricht gerecht ist. Es ist Aufgabe der Lehrer/innen diese für die Schüler/innen quasi zu übersetzen. Trotzdem ist das einschlägige Fachvokabular zu verwenden. Es liegt in der Entscheidungskompetenz der Lehrer/innen in der Fachterminologie relevante von irrelevanten Begriffen zu unterscheiden. Wirtschaftskompetenz Warenlehre hat trotz seiner naturwissenschaftlichen Basis einen sehr starken ökonomischen Bezug. Die Lehrer/innen müssen Ökonomie und Naturwissenschaften vor allem über die Ökologie verknüpfen können. Dazu gehören Kenntnisse über Handel, Börse, Marken, Qualitätskriterien und die Marktsituation von Waren hinsichtlich, Trends, Entwicklungen und Sortiments. Besonders wichtig ist im Sinne ökosozialer Entwicklungen die Bewusstseinsbildung für Mechanismen der Bioökonomie, ökologischen Wirtschaft, Ökobilanzen etc. Rechtskompetenz Produktionswirtschaft hat in vielfältiger Weise Bezug zu rechtlichen Fragen. Es ist für Lehrer/innen relevant, Grundkenntnisse über Gesetze der Abfallwirtschaft, des Umweltschutzes, des Handels und Verordnungen bzw. Richtlinien der Produktion zu erwerben. 10

Systemische Kompetenz Verständnis für Warenlehre fordert systemisches Denken im Sinne von Ganzheitlichkeit ein. Die naturwissenschaftliche Basis des Faches muss mit Erkenntnissen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften vernetzt werden, um z.b. die Nachhaltigkeit von Waren einschätzen und beurteilen zu können. 2.3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 2.3.1 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN 2.3.1.1 19 ABS. 1 HCV 2.3.1.2 12 HZV 2.3.2 BESONDERE VORAUSSETZUNGEN Lehrer/innen an Handelsakademien, Handelsschulen und Kaufmännischen Aufbaulehrgängen sowie deren Sonderformen aus dem gesamten Bundesgebiet. Damit sind Biologielehrkräfte angesprochen, welche die Vorprüfungsfächer Chemie und Physik der 1. Diplomprüfung laut Studienpläne 1982/1986/1989/1993/1997 für die Studienrichtung Biologie und Erdwissenschaften absolviert haben. 2.4 VOM REKTORAT VERORDNETE REIHUNGSKRITERIENMODULRASTER 11

2.5 MODULÜBERSICHT Pädagogische Hochschule Tirol Modulübersicht Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte M-1 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. ECTS- Credits Allgemeine Warenlehre, Nahrungs- und Genussmittel, Technologie Fachphilosophie, Das System Ware, Angewandte Naturwissenschaften HW FW SP ES VO/SE/ UE/ Präsenzstud ienanteile Betreute Studienan teile gemäß 37 HG Betreute Studiena nteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium 0,32 SE 0,75 9,00 7,00 0,64 Nahrungs- und Genussmittelproduktion, Warenrecht, Handel, Lebensmittelkontrolle und Konservierung 0,44 SE 1,00 12,00 8,00 0,80 Technik & Technologie, Bionik, Nano-, Solar-, Umwelt-, Informationstechnologie 0,44 SE 1,00 12,00 8,00 0,80 M-1: Warenexperimente, Fachwissenschaftliches Referat mit Analyse, Lehrbucheinsatz und Fachterminologie 0,84 UE 0,50 0,25 9,00 13,00 0,88 M-1: Portfolio, Warenrecherche, Exkursionsbericht, Marktanalyse 0,84 UE 0,50 0,25 9,00 13,00 0,88 Summe M-1 0,00 1,20 0,84 0,84 3,75 0,50 51,00 49,00 4,00 12

M-2 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. ECTS- Credits Anorganische Warenlehre, Abfall- und Energiewirtschaft, Textilien und Kunststoffe HW FW SP ES VO/SE/ UE/ Präsenzstud ien- Betreute Studienan Betreute Studiena unbetreutes Selbststudium anteile teile gemäß 37 HG nteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Metallindustrie und Bauwirtschaft 0,56 SE 0,75 9,00 5,00 0,56 Abfall- und Energiewirtschaft 0,44 SE 0,50 6,00 5,00 0,44 Textile Rohstoffe & ihre Verarbeitung, Kunststoffindustrie, Bekleidungsbranche 0,56 SE 0,75 9,00 5,00 0,56 Sales Management und Warenethik 0,48 SE 0,50 6,00 6,00 0,48 M-2: Warenexperimente, Fachwissenschaftliches Referat mit Analyse, Lehrbucheinsatz und Fachterminologie 1,00 UE 0,50 0,25 9,00 16,00 1,00 M-2: Portfolio, Warenrecherche, Exkursionsbericht, Marktanalyse 0,96 UE 0,50 0,25 9,00 15,00 0,96 Summe M-2 0,00 2,04 1,00 0,96 3,50 0,50 48,00 52,00 4,00 13

M-3 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. ECTS- Credits Schmuck, Holz, Papier, Produkte, Ökologisches Wirtschaften, Qualität Schmuck- und Edelsteine, Schmuckmaterialien und -produktion HW FW SP ES VO/SE/ UE/ Präsenzstud ienanteile Betreute Studienan teile gemäß 37 HG Betreute Studiena nteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium 0,56 SE 0,75 9,00 5,00 0,56 Holz- und Papierindustrie 0,56 UE 0,75 9,00 5,00 0,56 Produktlebenszyklus, Bioökonomie und kybernetik, Nachhaltigkeit 0,60 SE 0,75 9,00 6,00 0,60 Ökodesign und bilanzen, Qualität und Zertifizierungen 0,60 SE 0,75 9,00 6,00 0,60 M-3: Warenexperimente, Fachwissenschaftliches Referat mit Analyse, Lehrbucheinsatz und Fachterminologie 0,84 UE 0,50 0,25 9,00 12,00 0,84 M-3: Portfolio, Warenrecherche, Exkursionsbericht, Marktanalyse 0,84 UE 0,25 0,25 6,00 15,00 0,84 Summe M-3 0,00 2,32 0,84 0,84 3,75 0,50 51,00 49,00 4,00 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. ECTS- Credits HW FW SP ES VO/SE/ UE/ Präsenzstud ienanteile Betreute Studienan teile gemäß 37 HG Betreute Studiena nteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Gesamtsummen: 0,00 5,56 2,68 2,64 11,00 1,50 150,00 150,00 12,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV UE Übung Lehrveranstaltung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO Vorlesung SE Seminar SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten 14

2.6 MODULBESCHREIBUNGEN Kurzzeichen: M1 Lehrgang: Modulthema: Allgemeine Warenlehre, Nahrungs- & Genussmittel, Technologie Modulverantwortliche: Warenlehre für Biologielehrkräfte N.N. Studienjahr: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: ECTS: 1./WS2014 1. Geblockte Modulveranstaltungen 4,00 Kategorien: Niveaustufe (Studienabschnitt): Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: M2 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen Systemische Kompetenz durch Kenntnis der Fachphilosophie von Warenlehre, die Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte von Waren bekommen. Fachkompetenz im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel durch Kenntnis wesentlicher Gesetze und Verordnungen, der Verfahrensweisen von Lebensmittelkontrolle und konservierung entwickeln Planungskompetenz durch Verknüpfen didaktischer, methodischer und mathetischer Aspekte von Waren des Lebens- bzw. Genussmittelbereiches aufbauen. Transformationskompetenz im komplexen Bereich der Technologie durch Festigung der Fachterminologie, Kenntnis gängiger Methoden bzw. Verfahren der Bionik und Nanotechnologie bekommen. Assessmentfähigkeit im Bereich der Energiewirtschaft und hinsichtlich Umweltstandards entwickeln. Bildungsinhalte: Fachphilosophie Das System Ware (Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte) Warenlehre als angewandte Naturwissenschaft, im Besonderen angewandte Biologie Nahrungs- und Genussmittelproduktion Waren betreffende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Handel mit und Kennzeichnung von Waren Lebensmittelkontrolle und konservierung Technik und Technologie Nanotechnologie und Bionik Solar- und Umwelttechnologie 15

Informationstechnologie Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen können den Unterschied zwischen Nahrungs- und Genussmitteln erklären sowie die Zuordnung von Produkten zu einzelnen Gruppen argumentieren. können einen Überblick über die Nahrungs- und Genussmittelproduktion geben und dazu jeweils exemplarische Beispiele genau erklären. wissen über in Nahrungsmitteln enthaltene Nährstoffe bescheid und können deren Bedeutung für die menschliche Ernährung vermitteln. kennen wesentliche Methoden bzw. Verfahren der Nano und Solartechnologie, die sie in ihrem Unterricht sinnvoll umsetzen können. können einen Überblick über die für Österreich wesentlichen Umwelttechnologien geben und davon wenigstens 2 genau erklären. Literatur: Anderle, P. und Schwarz, H., Warenkunde Lebens- und Genussmittel, Warenspezifisches Verkaufspraktikum, Verlag Jugend und Volk Wien 2011 Lehr- und Lernformen: Studierendenzentrierte Lehr- und Lernformen Leistungsnachweise: Aktive Teilnahme an den Präsenzlehrveranstaltungen Literaturstudium Portfolio Erfüllung der Studienaufträge Präsentation der Ergebnisse Sprache(n): Deutsch 16

Kurzzeichen: M2 Lehrgang: Modulthema: Anorganische Warenlehre, Abfall- und Energiewirtschaft, Textilien und Kunststoffe Modulverantwortliche: Warenlehre für Biologielehrkräfte N.N. Studienjahr: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: ECTS: 1./SS2015 2. Geblockte Modulveranstaltungen 4,0 Kategorien: Niveaustufe (Studienabschnitt): Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von M1 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: M3 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen Wirtschaftskompetenz durch Kenntnisse über die wichtigsten Metalle und Baustoffe unter Bezug auf Marktsituation in Österreich Bezug bekommen. Fachkompetenz durch Verschaffen eines Überblicks über die österreichische Energie- und Abfallwirtschaft erlangen, die sie mit der Bauwirtschaft vernetzen und argumentieren können. Fachkompetenz durch Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Strukturen, Eigenschaften, Verwendungen, Typen und Pflege von Textilfasern entwickeln. Fachkompetenz durch Kennnisse über textile Verarbeitungstechniken und das Sortiment im Textilhandel bekommen. Fachkompetenz durch Verschaffen eines Überblicks über Kunststoffe nach ihrer chemischen Zusammensetzung und ihren Eigenschaften erlangen. Wirtschaftskompetenz durch Kenntnisse über Sales Management als Handlung bekommen, deren Ziel der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist. Sozialkompetenz durch Kenntnisse über Warenethik als Philosophie für Markt, Produkte, Verkauf bzw. Konsum bekommen, die sie Waren zuordnen können Bildungsinhalte: Metallindustrie und Bauwirtschaft Abfallwirtschaft Energiewirtschaft Experimentelle Anwendungen Textile Rohstoffe und ihre Verarbeitung Kunststoffindustrie Bekleidungsbranche Grundlagen von Sales Management Warenethik 17

Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen kennen das Abfallwirtschaftsgesetz sowie das ARA-System und verwandte gesetzliche Bestimmungen, das sie im Zusammenhang mit dem Thema Recycling in ihrem Unterricht sinnvoll behandeln können. können warenbezogene Experimente aus dem Bereich, Baustoffe, Metalle, Textilien planen, durchführen und betreuen. kennen die für Österreich relevanten Formen der Energiegewinnung und können dieses Wissen in ihrem Unterricht umsetzen. können textile Fasern nach ihrer chemischen Zusammensetzung einteilen, Textilwaren den Materialgruppen zuordnen sowie hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Pflegekennzeichnung analysieren. kennen die Grundzüge über Mode bzw. Verkauf von Textilien, können deren ökonomische, ökologische und soziale Position von Textilwaren am Markt sowie ihn selbst beurteilen. wissen Bescheid über die Zusammenhänge zwischen Strukturen und Verwendungen von Kunststoffen, ihren Einsatz in verschiedenen Industrien sowie Formen von Wiederverwertung und Wiederverwendung. können Aspekte des Managements wie Werbung, Psychologie, Kommunikation und Handelsrecht beim Verkauf von Waren an Beispielen verknüpfen können den Verkauf von Waren nach deren Werten und Qualitäten mit der entsprechenden Fachterminologie argumentieren. kennen für den Verkauf relevante Fakten, Trends sowie Sortiments von Waren und können diese in Unterrichtskonzepte integrieren. Literatur: Dorner, H., Koller, K., Lassnig, W., Warenkunde Bekleidung und Textilien, Bohmann Verlag Wien 1996 Gabernig, H., Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung, Verlag Jugend und Volk Wien 2009, Hollnbuchner, P. und Hunger, G., Warenkunde für Eisen und Hartwaren, Jugend und Volk 2012 Lehr- und Lernformen: Studierendenzentrierte Lehr- und Lernformen; Leistungsnachweise: Aktive Teilnahme an den Präsenzlehrveranstaltungen Literaturstudium Portfolio Erfüllung der Studienaufträge Präsentation der Ergebnisse Sprache(n): Deutsch 18

Kurzzeichen: M3 Lehrgang: Modulthema: Schmuck, Holz, Papier, Produkte, Ökologisches Wirtschaften, Qualität Modulverantwortliche: Warenlehre für Biologielehrkräfte N.N. Studienjahr: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: ECTS: 2./WS2015 3. Geblockte Modulveranstaltungen 4,00 Kategorien: Niveaustufe (Studienabschnitt): Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von M1 und M2 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: M1 und M2 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen Fachkompetenz durch Wissen über Metalle sowie Schmuck- und Edelsteine als Rohstoffe der Schmuckindustrie erwerben und die Fähigkeit bekommen, Schmuckstücke zu bewerten. Fachkompetenz hinsichtlich organischer Schmuckmaterialien bekommen. Systemische Kompetenz durch Wissen über ökologische, natur- und wirtschaftswissenschaftliche Aspekte der Holz- und Papierindustrie erwerben. Systemische Kompetenz durch ganzheitliches Erfassen von Fakten des Produktlebenszyklus erwerben Wirtschaftskompetenz durch die Verknüpfung von Kenntnissen über Biokybernetik, die ökologischen Zertifizierung von Betrieben und Qualitätsmanagement entwickeln.. Bildungsinhalte: Schmuck- und Edelsteine sowie Schmuckmaterialien Schmuckproduktion Holz- und Papierindustrie Produktlebenszyklus (Phasen wie Lagerung, Verpackung) Wirtschaftsökologische Begriffe (Termini wie Ökologischer Fußabdruck bzw. Rucksack oder Faktor 4) Nachhaltigkeit Biokybernetik Ökodesign Ökobilanzen Zertifizierungen (Normen, ISO, EMAS) Qualität 19

Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden wissen Bescheid über mineralogische und wirtschaftliche Eigenschaften von Edelsteinen und Edelmetallen sowie den Altmetall- und Börsenhandel. können Warenproben der Schmuck- und Edelsteinindustrie sowie darauf bezogenes Bildmaterial analysieren und mit ihnen einfache Experimente durchführen können die Verwendung von Holzarten den Rohprodukten, Halb- und Fertigerzeugnissen der Holz bearbeitenden Industrie zuordnen. können auf Basis von Warenproben ein Sortiment für Papierwaren in Form einer mind map erstellen und Zusammenhänge mit der ökologischen Beschaffung von Büros herstellen. kennen den Ablauf sowie den ganzheitlichen Charakter vom Produktlebenszyklus,können ihn auf Beispiele im Unterricht anwenden und so ganzheitliche Analysen von Waren durchführen beherrschen das wirtschaftsökologische Vokabular und können für den Verkauf relevante Fakten, Trends und Kenntnisse über Sortiments auf praktische Warenbeispiele im Unterricht anwenden. kennen Begriffe der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 wie Ökodesign,, Ökolabels und Ökobilanz, die sie Produkt bezogen anwenden können. Literatur: Kiridus-Göller, R. und Seifert, E., Evolution Ware Ökonomie, Bioökonomische Grundlagen zur Warenlehre, Verlag oekom, München 2012 Schmidt-Bleek, F., Das MIPS-Konzept, Weniger Naturverbrauch Mehr Lebensqualität durch Faktor 10, Droemer sche Verlagsanstalt Knaur, München 2000 Lehr- und Lernformen: Studierendenzentrierte Lehr- und Lernformen; Leistungsnachweise: Aktive Teilnahme an den Präsenzlehrveranstaltungen Literaturstudium Portfolio Erfüllung der Studienaufträge Präsentation der Ergebnisse Sprache(n): Deutsch 2.7 PRÜFUNGSORDNUNG 2.7.1 GELTUNGSBEREICH Diese Prüfungsordnung gilt für den dreisemestrigen Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte an der Pädagogischen Hochschule Tirol gemäß 35 Z 3 HG. 20

2.7.2 ART UND UMFANG DER PRÜFUNGEN 2.7.2.1 ART UND UMFANG DER PRÜFUNGEN BZW. LEISTUNGSNACHWEISE Die Prüfungsanforderungen der Module sind auf die für das jeweilige Modul bzw. den Lehrgang gültigen (Teil)Kompetenzen abgestimmt und entsprechen somit der in 3 Abs. 1 der HCV 2006 genannten Kompetenzorientierung des Studiums bzw. des Studienganges. Die Arten der Leistungsfeststellung lassen eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zu. 2.7.3 GENERELLE BEURTEILUNGSKRITERIEN 2.7.3.1 GRUNDLAGEN FÜR DIE LEISTUNGSBEURTEILUNG Der positive Abschluss eines Moduls wird erlangt durch die positive Einzelbeurteilung der in den jeweiligen Modulteilen zu erbringenden Leistungsnachweise durch lehrveranstaltungsimmanente Leistungsfeststellung, Erfüllung von Arbeitsaufträgen, Seminararbeiten, schulpraktische Übungen, Portfolios, Reflexionen, Referate, Protokolle etc. 2.7.3.2 KRITERIEN FÜR DIE LEISTUNGSBEURTEILUNG Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderer Leistungsfeststellungen ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) "Genügend" (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind nicht zulässig. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. 21

Weiter ist eine davon abweichende Beurteilungsform (positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen, negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen ) möglich, welche in der Rubrik Leistungsnachweise der einzelnen Modulbeschreibungen vermerkt ist. Leistungsnachweise sind Mit Erfolg teilgenommen zu beurteilen, wenn die in den Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Die negative Beurteilung Ohne Erfolg teilgenommen hat zu erfolgen, wenn Leistungen die Erfordernisse für eine Beurteilung Mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 2.7.4 INFORMATIONSPFLICHT DER/DES MODULVERANTWORTLICHEN Die/Der Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. 2.7.5 BESTELLUNGSWEISE DER PRÜFER/-INNEN Für die Durchführung von Prüfungen bzw. anderen Leistungsnachweisen über Lehrveranstaltungen eines Moduls gelten die Lehrenden als bestellt, die im jeweiligen Modul unterrichten. Der/die Modulverantwortliche trägt die Noten in PH-Online ein. 2.7.6 ANMELDEERFORDERNISSE UND ANMELDEVERFAHREN 2.7.7 ART DER MODULBEURTEILUNG 2.7.8 PRÜFUNGSWIEDERHOLUNGEN Nach negativer Beurteilung einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls wird in Absprache mit der Lehrgangsleitung ein Nachbringen der Leistungsnachweise vereinbart. Längstens sind diese aber bis sechs Monate nach Abschluss des betreffenden Moduls zu erbringen. 2.7.9 RECHTSSCHUTZ BEI PRÜFUNGEN Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz 2005. 2.7.10 NICHTIGERKLÄRUNG VON BEURTEILUNGEN Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz 2005. 22

2.8 BEENDIGUNG DES STUDIUMS Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind. Die Gesamtdauer des Studiums darf die doppelte Anzahl der im Curriculum vorgesehenen Semester nicht überschreiten. Andernfalls gilt das Studium als nicht erfolgreich abgeschlossen und beendet. 2.9 ZERTIFIZIERUNG Nach positiver Absolvierung des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen ein Abschlusszeugnis (Gesetzliche Grundlage: Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr.30/2006 (Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien) über 12 Credits (nach der Norm des European Credit Transfer System) mit der Qualifikationsbezeichnung Lehrbefähigung für Warenlehre an Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen ausgestellt. 2.10 INKRAFTTRETEN Dieses Curriculum für den Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte tritt mit dem Studienjahr 2014/15 in Kraft. 2.11 INKRAFTTRETEN UND ALLFÄLLIGE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 3 KOSTENKALKULATION 3.1 DARLEGUNG DER PERSONELLEN UND FINANZIELLEN RESSOURCEN Hauptreferent/innen: Mag. Dr. HR Wolfgang Haupt, Direktor, Universitätslektor für Warenlehre, Dozent für Fachwissenschaften Pädagogische Hochschule Tirol, Institut für Berufspädagogik, Lehrgangsbegleiter & Coach Mag. Dr. Otto Lang, Direktor, Universitätslektor für Warenlehre, Lehrgangsbegleiter & Coach 23

3.2 DECKUNG DURCH DIE PH Finanzierungszusage seitens Mag. OStR MR Ingrid Weger, BMUKK, Abt. II/3 für die Durchführung des Lehrganges als Bundesveranstaltung. Kalkulation der Dotierung von Referenten im Verhältnis der Gebührensätze litera a: litera b im Verhältnis 66,66:33,33 %. Berücksichtigung eines Reisekostenrahmens im Ausmaß von 15%. 4 DOKUMENTE FÜR DAS BMUKK 4.1 ANGABEN ZUM CURRICULUM 4.1.1 BEABSICHTIGTER START Studienjahr 2014/15, Wintersemester 2014 4.1.2 ORGANISATIONSSTRUKTUR Auftraggeberin: Mag. OStR MR Ingrid Weger, BMUKK, Abt. II/3 Lehrgangskoordination: Lehrgangsleiter (N.N.), Pädagogische Hochschule Tirol, Institut für berufsbegleitende Professionalisierung begleitet administrativ und organisatorisch den Gesamtprozess und gibt die anschließende Beurteilung über die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs. Die Lehrgangsbegleiter wählen Fachkräfte als Referent/innen aus. Anforderungsprofil und Qualifikation der Referent/innen: Die ausgewählten Referent/innen verfügen über Fachkompetenz im jeweiligen Feld und sind dem Gesamtprozess verpflichtet. Die Referent/innen tauschen sich mit den Lehrgangsbegleitern regelmäßig über Inhalte, Transferaufgaben und Entwicklungsstand der Teilnehmer/innen aus. 4.1.3 VERSION 4.1.4 ZUORDNUNG 24

4.1.5 ANGABEN ZUM BEDARF Warenlehre ist Bestandteil der Lehrpläne für Handelsakademien und Handelsschulen bzw. dieser Schulformen für Berufstätige sowie Kaufmännischer Aufbaulehrgänge und Kollegs. Mit dem Schuljahr 2014/15 kommen durch bundesweit von der Abt. II/3 des BMUKK verordnete Schulversuche neue Lehrpläne für diese Schultypen zur Anwendung, die ab dem Schuljahr endgültig gesetzlich in Kraft treten. Die Inhalte der Warenlehre sind in Handelsakademie und Aufbaulehrgang in Unterrichtsgegenständen des Clusters Mathematik und Naturwissenschaften unter den Bezeichnungen Naturwissenschaften sowie Technologie, Ökologie und Warenlehre abgebildet. Die Inhalte der Warenlehre sind in der Handelsschule im Unterrichtsgegenstand Angewandte Naturwissenschaften und Warenlehre des Clusters Gesellschaft und Umwelt abgebildet. Warenlehre ist auf dem Prinzip doppelter Vernetzung aufgebaut: Zunächst vernetzt sie im Sinne von Life Science biologische, chemische, physikalische und ökologische Inhalte. Diese naturwissenschaftliche Basis wird wiederum mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Inhalten verknüpft. Die Lehrkräfte können im Regelfall entsprechend ihrer ausschließlichen universitären Ausbildung als Biologen nur biologische und teilweise ökologische Aspekte der Naturwissenschaft inhaltlich abdecken. Für den Erwerb ganzheitlicher Fachkompetenz ist daher das Absolvieren von Lehrgängen in Chemie und Physik sowie Warenlehre nötig. In der Warenlehre ist der Bedarf zur Ausbildung durch den interdisziplinären Charakter des Faches und die Anwendungsorientierung der Naturwissenschaften von besonderer Bedeutung. Sie ist dem Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte insofern beizumessen, als in ganz Österreich keine derartige Ausbildung angeboten wird, aber dafür bundesweit Bedarf besteht. 4.1.6 ANSPRECHPERSON FÜR DAS BMUKK Prof. Ing. Dipl.-Päd. Markus Schöpf Pädagogische Hochschule Tirol Pastorstraße 7 A 6020 Innsbruck T + 43.512 599 23 1006 E markus.schoepf@ph-tirol.ac.at www.ph-tirol.ac.at 4.2 ANGABEN ZUM BEGUTACHTUNGSVERFAHREN 4.2.1 BEGUTACHTUNGSVERFAHREN 4.3 REIHUNGSKRITERIEN 25