nforderungsprofil für die bbildung des Strukturmodells in Dokumentationssystemen* Im nachfolgenden nforderungsprofil sind die Mindestanforderungen zur Umsetzung des Struktur-modells in der Pflegedokumentation festgelegt. Für die laufenden Nummern der Themen wurden Kategorien vergeben, welche die unterschiedliche Verbindlichkeit der einzelnen Themen deutlich machen. Kategorie : Kategorie : Kategorie : Muss-Kriterien Soll-Kriterien Kann-Kriterien bzw. Gestaltungsempfehlungen ei bweichungen von den Kriterien handelt es sich definitiv nicht mehr um eine bbildung des Strukturmodells. Die empfohlene usprägung beruht auf fundierten fachlichen Überlegungen. bweichungen davon können dazu führen, dass die fachlichen und praktischen Intentionen des gesamten Konzepts beeinträchtigt werden. Die Empfehlung beruht nicht auf einer fachlichen oder wissenschaftlichen egründung bzw. Vorgabe. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich die hier empfohlene Gestaltung als ein Standard etabliert bzw. in der Praxis als bewährt angesehen wird, so dass bweichungen nicht empfehlenswert sind. Grafische Darstellung mit ezeichnung der Felder der SIS Im Folgenden sind zum besseren Verständnis die ezeichnungen der einzelnen Felder der SIS, auf die im nforderungsprofil ezug genommen wird, aufgeführt. Seite 1 von 13
Seite 2 von 13
Lfd. Nr.hema bzw. Fragestellun Empfehlung, Leitsatz egründung KategorieGeltungsbereich Element 1 - Strukturierte Informationssammlung (SIS) Felder des SIS ogens gesamt 1 Die Strukturierte Informationssammlung ist ein Felder weglassen Keine Felder weglassen. wissen-schaftsbasiertes Konzept zum Einstieg in den vierphasigen Pflegeprozess, welches durch die Strukturierung anhand von 4 Feldern (,, 1, 2) inhaltlich aufeinander abge-stimmt ist. Durch die systematische nwendung werden alle für die pflegerische Versorgung und etreuung not-wendigen Informationen erfasst. 2 Die nzahl und die Funktion der Felder wurde in den Felder ergänzen Keine Felder ergänzen. Ex-pertengruppen unter dem Gesichtspunkt gute Orientie-rung und Übersichtlichkeit sowie auf der Grundlage fach-wissenschaftlicher spekte entwickelt und festgelegt. Voraussetzung war, dass in den vorgegebenen Feldern die wesentlichen pflegerelevanten Informationen zur indivi-duellen Situationseinschätzung bei der pflege- und hilfebedürftigen Person erfasst werden können und die Struk-tur Verknüpfungen abbildet. 3 Der zur Verfügung stehende Raum soll bewusst Text in den Feldern mindestens in der Größe 11 Größe des Freitextes begrenzt sein, um eine knappe und auf das der Themenfelder Wesentliche beschränk-te Dokumentation zu pt, max. 1024 Zeichen. stimulieren. Ist für die Felder und 1 zutreffend. 4 Format der SIS Der gesamte SIS ogen ist druckbar in 3 oder 2 Seiten 4 quer (bei Schriftgröße 11 pt). 5 Rechtschreibprüfung Möglichkeit, bei ITgestützter Dokumentation eine automatische Rechtschreibprüfung nutzen zu können. Dieses Format ist der optimale Kompromiss zwischen Übersichtlichkeit und ausreichend Platz für eine kurze und knappe bbildung der Pflegesituation. Es ist der Wunsch der nwender, eine automatische Rechtschreibprüfung benutzen zu können. Felder Seite 3 von 13
6 Handzeichen der Pflegefachkraft Die SIS muss von der Pflegefachkraft abgezeichnet werden. Dies gilt in gleicher Weise für Papier- wie IT-gestützte Dokumentation. Da es um eine qualifizierte fachliche Situationseinschät-zung geht, muss die SIS von einer Pflegefachkraft abge-zeichnet werden, welche die Strukturierte Informations-sammlung verantwortlich durchgeführt hat. 7 Unterschrift der pflegebedürftigen Person 8 Sechs Kästchen obere rechte Ecke Die Unterschrift der pflegebedürftigen Person/ ngehörige/ etreuer ist fakultativ. Die Nutzung dieser Kästchen ist fakultativ und unterliegt der Entscheidung der Einrichtung. Freiwilliges Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung des gemeinsamen Verständigungsprozesses in der SIS. Die Kästchen wurden im Praxistest aus administrativen Gründen eingeführt und auf Wunsch der Einrichtungen beibehalten. Dieses Feld kann für die Ergänzung des Ge-burtsdatums genutzt werden. Keine Kategorie Felder 9 rt des Feldes Freitextfeld. Das Zitieren der wörtlichen Rede der pflegebedürftigen Person ist im Rahmen des personzentrierten nsatzes ein Kernelement der SIS mit uswirkungen auf weitere Ele-mente des Strukturmodells. 10 rt der Felder 1 (Themenfelder) 11 Farbgestaltung der Themenfelder Freitextfelder ohne automatische Vorgaben oder Hinterlegung von Verknüpfungen in Form von Schlagwortkatalogen oder uswahllisten. Textfelder in den vorgegebenen Farben belassen. Felder 1 Der individuellen und fachlichen Situationseinschätzung sowie ggf. dem Verständigungsprozess wird durch die freie Formulierung Rechnung getragen. Hierbei fließen pflegerelevante biografische Daten sowie Informationen Dritter mit ein. Die Dokumentationshersteller gehen davon aus, dass die Farben sich als de facto-standard bereits etabliert ha-ben. Seite 4 von 13
12 Reihenfolge der Themenfelder 13 Hinterlegung der Themenfelder mit den entsprechend definierten Leitfragen 14 nwendung der Themenfelder Die Themenfelder sind in der vorgegebenen Reihenfolge unverändert beizubehalten. Zu den einzelnen Feldern können die festgelegten Leitfragen als didaktische/ unterstützende Maßnahme hinterlegt werden. Diese sollten editierbar sein. In allen Themenfeldern sind Informationen zur Situationseinschätzung vorzunehmen. Die wissenschaftsbasierten Themenfelder stellen auf die zentralen Themen im Kontext des Pflege- und Hilfebedarfs ab. Sie bauen fachlich aufeinander auf und bedingen sich gegenseitig. Insbesondere für den Gesprächsverlauf ist es von edeutung, sich zunächst zu den beiden ersten The-men einen Überblick zu verschaffen. In der Einführungsphase des Strukturmodells kann für die Pflegefachkraft die Orientierung an den Leitfragen hilf-reich sein damit sie so mittels training on the job an das neue Modell herangeführt wird. Mit zunehmender n-wendung wird eine Nutzung durch die Pflegefachkraft immer weiter zurückgehen. Deshalb kann diese IT-technische Möglichkeit mit einer bschaltfunktion eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Themenfeder dienen nicht nur der defizitorientierten Situationseinschätzung, sondern auch der Erfassung von Ressourcen oder Fähigkeiten sowie pflege- und be-treuungsrelevanter biografischer Daten. Insbesondere dürfen Themenfelder und Risikomatrix nicht separat voneinander bearbeitet werden. 15 utomatische Verknüpfung der Themenfelder mit der Risikomatrix Keine Kopplung der Felder der Risikomatrix an die Textfelder und umgekehrt. Keine automatische Vorbelegung zu Risiken und Phänomenen aufgrund von Texteingaben bei ITgestützten Systemen. Das Konzept der SIS sieht vor, zunächst den Prozess der fachlichen Einschätzung und des Verständigungsprozesses entlang der Themenfelder abzuschließen und dann erst die Risikoeieinschätzung aufgrund des Gesamtbildes vor-zunehmen. Seite 5 von 13
16 Struktur der Risikomatrix in der SIS Die Risikomatrix ist zwingend in der vorgegebenen Form am Ende des ogens anzuordnen. Sie darf inhaltlich und in ihrer Funktion nicht verändert werden. Die Risikomatrix ist ein konzeptioneller Kernbestandteil der SIS. Sie dient der Pflegefachkraft zur fachlichen Ein-schätzung und Dokumentation individueller Risiken und Phänomene der pflegebedürftigen Person (Initialassess-ment). Hierbei werden die Themenfelder mit den häufigs-ten Risiken und Phänomenen pflegebedürftiger Men-schen in einen Zusammenhang (Kontextkategorien) ge-stellt. Die nwendung gibt ein definiertes Vorgehen bei der fachlichen Einschätzung vor. 17 Feld Sonstige in Risikomatrix Freitextfeld, damit im Einzelfall die Einschätzung zu weiteren Risiken und Phänomenen dokumentiert werden kann. egrenzung auf eine Spalte. Die Matrix bildet die international häufigsten, mit Pflege-bedürftigkeit assoziierten pflegesensitiven Risiken und Phänomene ab. Das Feld Sonstiges symbolisiert, dass die ufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall bei edarf ein anderes Thema benannt werden kann. Dies ist sowohl eine fachliche als auch juristisch geprägte Ent-scheidung. 18 Spalte J/ NEIN zu Risiken und Phänomenen in der Matrix Zu jeder Thematik muss eine Einschätzung J oder NEIN mit ezug zu einem Themenfeld (Kontextkategorien) getroffen werden. Wird ein Risiko/ Phänomen mit NEIN bewertet, ist die Einschätzung für dieses Thema beendet. Die Dokumentation der fachlichen Einschätzung zu Risiken und Phänomenen der pflegebedürftigen Person wird übersichtlich und in ihrer usprägung dargestellt. Die aktive Entscheidung zu J oder NEIN über alle Themenfel-der dient der Qualitätssicherung. Seite 6 von 13
19 Spalte Weitere Einschätzung notwendig J/ NEIN 20 Spalte Weitere Einschätzung notwendig J/ NEIN Sofern ein Risiko/ Phänomen mit J angekreuzt wurde, ist zwingend eine Entscheidung mit J oder NEIN in der Spalte Weitere Einschätzung notwendig zu treffen. Die Spalte Weitere Einschätzung notwendig bleibt grundsätzlich sichtbar, auch wenn ein Risiko/ Phänomen mit NEIN angekreuzt ist. Vertretbar ist es, in IT-gestützten Systemen die heckbox in der Spalte Weitere Einschätzung notwendig in diesem Fall optisch auszugrauen. Hat die Pflegefachkraft J angekreuzt, muss sie zusätz-lich fachlich entscheiden, ob sie tiefergehende Erkennt-nisse zur Einschätzung der Situation und für die Maßnah-menplanung benötigt (z.. durch ein Differential-assessment/ weitere Expertenmeinung). Um an dieser Stelle schematischen Routinen im Hinblick auf die Ver-wendung von Instrumenten/Skalen etc. entgegen zu wir-ken, muss sie sich wiederum in der Spalte Weitere Einschätzung notwendig fachlich für J oder Nein ent-scheiden. Die Risikomatrix ist ein eigens für das Strukturmodell entwickeltes Konzept. Es dient der fachlichen Einschät-zung von Risiken und Phänomenen der pflegebedürftigen Person durch die Pflegefachkraft im Rahmen der SIS. Hierbei ist eine systematische Schrittfolge einzuhalten, die auch durch die Optik der Matrix unterstützt wird. U.a. sollte deshalbunbedingt auf eine unveränderte bbildung der Matrix in allen Dokumentationssystemen derzeit abgestellt werden (IT-gestützt/ Papier). Dies dient auch der Qualitätssicherung und der Verstetigung des konzeptionellen nsatzes. In IT-gestützten Systemen ist es ver-tretbar, die heckbox in der Spalte Weitere Einschätzung notwendig zu disablen und optisch auszugrauen. 21 Spalte eratung in der SIS ambulant Eine durchgeführte eratung im Rahmen des Erst- / Folgegespräches zu einem erkannten Risiko/ Phäno-men wird in der Spalte angekreuzt. Der Komplexität der Situation in der Häuslichkeit ist durch eratung zu wahrgenommenen individuellen Risiken und Phänomenen, insbesondere im Rahmen des Erstbesuchs, Rechnung zu tragen. Dies muss sowohl aus fachlichen als auch aus rechtlichen Gründen dokumentiert werden, auch wenn es nicht zwingend uswirkungen auf den Leis-tungsvertrag hat. amb Seite 7 von 13
22 Versionierung des SIS- ogens Der SIS-ogen wird bei Ergänzungen/ Änderungen immer als ganzes Dokument durch bzeichnung der ausführenden Pflegefachkraft bestätigt. Damit erhält er einen neuen ktualisierungsstand (neue Version). ei einer ktualisierung der SIS muss immer aus fachli-chen und juristischen spekten nachvollziehbar sein, welche Pflegefachkraft die Änderungen vorgenommen hat (Versionierung). Änderung der Informationen zur Situation der pflegebedürftigen Person in der SIS haben uswirkungen auf die individuelle Prozesssteuerung (z.. Zusammenhang Themenfelder und Risikomatrix, Maßnahmenplanung) und die Verantwortung hierfür muss dokumentiert werden. 23 Darstellung des freien Feldes Grundbotschaft Der Maßnahmenplanung ist ein Freitextfeld von max. 320 Zeichen vorangestellt. Keine automatische Übernahme des Textes aus der SIS, keine Textbausteine. Das Eingabefeld steht initial zur Verfügung und kann einrichtungsspezifisch ausgeblendet oder nicht bearbeitet werden, wenn sich die Einrichtung bewusst dafür entscheidet, das Feld Element 2 - Maßnahmenplanung Gestaltung/ufbau der Maßnahmenplanung Die Grundbotschaft dient der kurzen und knappen Erinne-rung/ eachtung von wichtigen Hinweisen zum Umgang mit der pflegebedürftigen Person im Rahmen des person-zentrierten nsatzes. Seite 8 von 13
24 ufbau der Maßnahmenplanung Das System muss so flexibel sein, dass unterschiedliche Varianten und Strukturierungen für die ambulante und/ oder stationäre Dokumentation möglich sind. Das Strukturmodell macht keine Vorgaben zum konkreten ufbau der Maßnahmenplanung. Sie dient der Übersicht-lichkeit und schnellen Orientierung zu individuellen Maß-nahmen aus den Erkenntnissen der SIS. Im Rahmen der praktischen Umsetzung haben sich be-stimmte Vorgehensweisen als praktikabel herauskristalli-siert. Vergleiche dazu Handlungsanleitung (Version 1.1). Eine möglichst große Flexibilität auf Seiten des Dokumentationssystems ist wünschenswert, damit die Einrichtun-gen im Rahmen eines Lernprozesses die für sie optimale Lösung finden können. Die rechtlichen nforderungen an eine Dokumentation sind einzuhalten (Handzeichen der Pflegefachkraft, 25 Ergänzende Felder zur Strukturierung der Maßnahmenplanung Die Einrichtung entscheidet optional entlang der gewählten Struktur über eine Differenzierung. Das Pflege- und Qualitätsmanagement entscheidet über einrichtungsinterne Vorgaben zur Erweiterung der Maß-nahmenplanung, wie zum eispiel Hilfsmittel oder Hilfe- und Unterstützungsbedarf, ggf. Verweis auf Verfahrens-anleitungen, Feld für Evaluationstext. 26 Darstellung von Zielen, Ressourcen und Problemen 27 rt des Maßnahmenfeldes Ziele, Probleme und Ressourcen werden nicht separat in eigenen Feldern in der Maßnahmenplanung dargestellt. Die Maßnahmen sollen primär als Freitext innerhalb der einrichtungsindividuellen Struktur formuliert werden. Durch das Konzept der SIS als neuer Einstieg in den vier-phasigen Pflegeprozess sind diese je nach individueller Situation bereits erfasst. uf dieser Grundlage sind sie in der handlungsleitenden Maßnahmenplanung enthalten. In den Schulungsunterlagen wurde deshalb der egriff immanent verwandt. ei Nutzung von Textbausteinen besteht die Gefahr der standardisierten und nicht individuellen Darstellung der Maßnahmen der pflegebedürftigen Person, was dem person-zentrierten nsatz des Strukturmodells sowie der erücksichtigung individueller spekte entgegensteht. Seite 9 von 13
28 Verknüpfung/ Verlinkung zu Verfahrensanleitungen der Einrichtung 29 Hinterlegung von Maßnahmenkatalogen 30 Sonstige Leistungen in der ambulanten Pflege Optional für die Einrichtung kann eine, mit einer Maßnahme verknüpfte, Verfahrensanleitung zur nsicht eingeblendet oder als Link angeboten werden. Die Hinterlegung einer Liste von Verfahrensanleitungen zum Leistungsgeschehen ist zulässig. Eine uswahlliste der Maßnahmen, zu denen eine Verfahrensanleitung existiert, kann angeboten werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmenkataloge nicht zu hinterlegen. Die Dokumentation von sonstigen Leistungen kann integriert in die Maßnahmenplanung oder gesondert erfolgen. Die Verfahrensanleitungen sind den Mitarbeitern/ Mitar-beiterinnen bekannt und werden zum Nachlesen zur Ver-fügung gestellt. In der Handlungsanleitung (Version 1.1) wird der egriff Verfahrensanleitung benutzt. uf betrieb-licher Ebene wird ggf. auch der egriff Verfahrensanwei-sung verwendet (im Praxistest wurden hierfür synonym auch die egriffe Standard oder Leitlinie verwandt). Es ist nicht Intention des Strukturmodells, über die Ver-fahrensanleitungen hinaus mit weitergehenden Maß-nahmenkatalogen im Rahmen der Dokumentation zu arbeiten. ei der Formulierung individueller Maßnahmen stellen standardisierte Kataloge keine zielführende Unter-stützung der Pflegfachkräfte dar. ufgrund unterschiedlicher vertraglicher und betriebsor-ganisatorischer Regelungen werden Entscheidungen zur Darstellung sonstiger Leistungen einrichtungsintern getroffen. Doppeldokumentation ist zu vermeiden. Sons-tige Leistungen sind z.. etreuungs- und individuell vereinbarte Entlastungsleistungen. Hierunter fallen nicht ambulante Pflegeleistungen gemäß SG XI und XII sowie die ehandlungspflege gemäß SG V. ambulant Seite 10 von 13
31 Hinterlegung von Evaluationsdaten Die Evaluation für die gesamte Maßnahmenplanung muss generell möglich sein. ei einzelnen Maßnahmen ist die Eingabe von Evaluationsdaten fakultativ. Die Festlegung von individuellen Evaluationsdaten und Zeiträumen unterliegt der fachlichen Entscheidung der Pflegefachkraft und ist nicht standardisiert Sie erfolgt auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der SIS, insbesondere der Risikomatrix und im Verlauf aus dem erichteblatt. Zusätzlich sind Vorgaben des Pflege- und Qualitätsmana-gements für einzelne standardisierte Evaluationsverfah-ren, zum eispiel bei stabilen Pflegesituationen oder nach dem Zeitraum des Einzugs, festzulegen. Eine IT-gestützte Dokumentation kann hier für eine bessere 32 Versionierung des Maßnahmenplans Der Maßnahmenplan wird immer als ganzes Dokument bestätigt und erhält bei der Evaluation einen neuen ktualisierungsstand (neue Version). ei Evaluation einer einzelnen Maßnahme stellt die Pfle-gefachkraft sicher, dass alle uswirkungen dieser Ände-rung in der Prozesssteuerung berücksichtigt sind und die ktualität der gesamten Maßnahmenplanung weiterhin besteht. 33 Dokumentation der ehandlungspflege in der Maßnahmenplanung ambulant 34 Dokumentation der ehandlungspflege in der Maßnahmenplanung stationär Die Dokumentation von Maßnahmen der ehandlungspflege kann integriert in die Maßnahmenplanung oder gesondert erfolgen. Die Dokumentation von Maßnahmen der ehandlungspflege muss in die Maßnahmenplanung integriert werden. ehandlungspflege Maßnahmen der ehandlungspflege sind in den blauf der Pflege und etreuung der pflegebedürftigen Person einzugliedern. Doppeldokumentation ist zu vermeiden. ufgrund unterschiedlicher vertraglicher und betriebsorganisatorischer Regelungen sind einrichtungsindividuelle Entscheidungen zu treffen. Gewährleistung einer handlungsleitenden und übersichtli-chen Maßnahmengestaltung der pflegerischen Versor-gung über 24 Stunden. In der stationären Pflege bezieht sich die Versorgung auch auf den ereich der ehand-lungspflege. Element 3 - erichteblatt ambulant stationär Seite 11 von 13
35 Multidisziplinäre Nutzung des erichteblattes 36 Such-/ Filterfunktion von Einträgen im erichteblatt 37 Funktionalität der Erinnerung an gesetzte Evaluationsdaten 38 nlassbezogene Evaluation Möglichkeiten der Nutzung des erichteblattes für alle an der Pflege und etreuung beteiligten Personen gemäß ihrer Funktion sowie ihres Verantwortungsbereichs sollte, unter eachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Datenschutz), gewährleistet sein. Such-/ Filterfunktionen nach Einträgen im erichteblatt der IT-gestützten Dokumentation sind optional. Verknüpfung mittels einer Erinnerungsfunktion an gesetzte Evaluationsterminen (sowohl intern als auch individuell) im Rahmen der Prozesssteuerung ist bei nwendung eines ITgestützten Dokumentationssystems sinnvoll. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit eine anlassbezogene Evaluation möglich ist, auch wenn das geplante Datum erst einen späteren Zeitraum vor-sieht. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zur Sicherung der Versorgung. In stationären Einrichtungen kann, an der Versorgung und etreuung beteiligten, Dritten ein Zugriffs- und Schreib-recht gewährt werden. Dies liegt im Ermessen der jeweili-gen Einrichtung. Schnelle Informationen im edarfsfall und Übersicht zu themenbezogenen Ereignissen und Verläufen. Verbesser-te Übersichtlichkeit für individuelle Prozesssteuerung und ggf. Evaluation. Element 4 - Evaluation Die edeutung der fachlichen Entscheidung von Pflege-fachkräften im Rahmen des Strukturmodells drückt sich insbesondere auch durch die individuell festzulegenden Evaluationstermine zu geplanten Maßnahmen aus. Zu-sätzlich liegt es in der Verantwortung des Pflege- und Qualitätsmanagements, Vorgaben für einzelne standardi-sierte Situationen, zur Evaluation festzulegen. Die Erinne-rungsfunktion unterstützt ein qualitätsgesichertes Vorge-hen. Die Pflegefachkraft muss anlassbezogen bei unvorherge-sehenen Ereignissen zur Steuerung des Pflegeprozesses eine Evaluation sowohl einzelner Maßnahmen als auch der gesamten Maßnahmenplanung vornehmen können. Thema Einzelleistungsnachweise Seite 12 von 13
39 Einzelleistungsnachweise der grundpflegerischen Versorgung und etreuung in der stationären Pflege 40 Einzelleistungsnachweise für zusätzliche etreuung gemäß 87b SG XI 41 Nachweispflicht für durchgeführte ewegung und Lagerung 42 Verknüpfung der Maßnahmen der ehandlungspflege mit Einzelleistungsnachweisen 43 Leistungsnachweise in der ambulanten Pflege ei immer wiederkehrenden Maßnahmen der grundpflegerischen Versorgung und etreuung müssen keine Funktionalitäten für Einzelleistungsnachweise vorhanden sein. Für Leistungen gemäß 87b SG XI müssen Einzelleistungsnachweise möglich sein. Die Dokumentation des Nachweises für durchgeführte Lagerung und ewegung im Rahmen der Dekubitusprophylaxe muss möglich sein. Eine Verknüpfung ist in der IT-gestützten Dokumentation möglich. Funktionalitäten für Leistungsnachweise über alle Leistungsarten müssen vorhanden sein. ei Vorliegen entsprechender Verfahrensanleitungen sowie einer individuellen Maßnahmenplanung auf der Grundlage der Strukturierten Informationssammlung und entsprechender Regelungen des Pflege- und Qualitätsma-nagements kann auf Einzelleistungsnachweise verzichtet werden. Vergleiche hierzu auch usführungen der juristischen Experten in Form der Kasseler Erklärung sowie in einschlägigen Publikationen. ufgrund vertragsrechtlicher Regelungen zur brechnung mit den Kostenträgern sind Einzelleistungsnachweise zu führen. Die haftungsrechtliche Rechtsprechung verlangt bisher gezielt im Rahmen der Dekubitusprophylaxe Durchfüh-rungsnachweise, auch wenn die Lagerung und ewegung routinemäßige und wiederkehrende Handlungen der Versorgung darstellen können. Einrichtungsinterne Entscheidung zur Form/ rt des Do-kumentationsprozesses der ehandlungspflege und Leis-tungsnachweisen. In der ambulanten Pflege sind aufgrund vertragsrechtli-cher Regelungen zur brechnung mit diversen Kostenträ-gern Leistungsnachweise zu führen. Keine Kategorie stat stat ambulant * Quelle: rbeitsgruppe technischer Implementierungsleitfaden, FINSOZ e.v., Projektbüro Ein-STEP und DVMD e.v., nforderungsprofil für Seite 13 von 13