Projekt Entbürokratisierung
|
|
- Hajo Kurzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Projekt Entbürokratisierung
2 Die Entwicklung des Pflegeprozess, meine Vita 1986 Im Krankenhausbereich erste Ansätze im Intensivpflegebereich und neurologische Pflege 1990 Dokumentationsfirmen schulen Pflegeprozessplanung privat meine ersten Schulungen zum Pflegeprozess und zu Pflegemodellen 1990 Eindeutige allgemein gültige Definition der NANDA Pflegediagnosen Schulungen auf PERS umgestellt 1995 Start der Pflegeversicherung fragmentierte Leistungserfassung gemäß BRI Schulungen analog der BRI hinsichtlich detaillierter Leistungserfassung Seit 2002 Qualitätsprüfungen stationär und ambulant 2008 Transparenzkriterienregelung 2
3 Tagesablauf 10:30 Uhr - Teil 1 Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege o Projekt / Grundgedanken des Systems o Grundprinzip des Systems o Pflegeprozess in vier Phasen o Aufbau Strukturierte-Informations-Sammlung (SIS) o Varianten der Maßnahmenplanerstellung o Evaluation 12:00 Uhr - Mittagimbiss 12:45 Uhr - Teil 2 o Umsetzung aus praktischer Sicht ( Beispiele) o Vorbereitung in der Einrichtung o Juristischer Exkurs o Aufgaben und Maßnahmen im QM o Schulungskonzept o Formularwesen Ende ca. 14:30 Uhr 3
4 Handlungsanleitung entbuerokratisierung-in-der-pflege.html 4
5 Strukturmodell ambulant 5
6 Strukturmodell ambulant 6
7 Strukturmodell stationär 7
8 Strukturmodell stationär 8
9 Neues NBA 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade Ergebnisse Anfang 2015! 9
10 Neues NBA Mit dem neuen Begutachtungsassessment(NBA) wird gemessen, was der Pflegebedürftige noch kann Erfasst wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits-und therapiebedingten Anforderungen Das Instrument berücksichtigt auch den besonderen Hilfe-und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, was bisher nicht möglich war Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade Die Prüfergebnisse von zwei weiteren Modulen (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) gehen nicht in die abschließende Bewertung der Pflegebedürftigkeit einer Person ein 10
11 WICHTIGE Voraussetzungen Pflegefachliche Einschätzung Abbildung der Individualität im Pflege- und Betreuungsprozess Lust auf Neues! 11
12 Der Pflegeprozess Neue Transparenzkriterienvereinbarung Neues BegutachtungsassessmentNBA Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen Pflegestärkungsgesetz 07/2014 Entbürokratisierungsprojekt 12
13 13 Jetzt wird verschlankt!
14 Das Projekt Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege ImAuftragdes BMGs und Zusammenarbeitmit: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.v. (BAGFW) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) 14
15 Abschlussbericht 04/ tisierung/abschlussbericht_und_anlagen fin _sicher.pdf Elisabeth Beikirch Ombudsfrau des BMG Start des ProjektesJuni monatiger Praxistest in den Bundesländern: Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Herr Laumann: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege 15
16 16
17 Grundprinzip des Strukturmodells SIS Evaluierung Maßnahmenplan Berichteblatt 17
18 Pflegeprozess in vier Phasen Einstieg in den Pflegeprozess mit SIS Maßnahmenplanung Berichteblatt mit Fokus auf Abweichungen Evaluation mit Fokus auf Erkenntnissen aus SIS, Maßnahmen- Planung und Berichteblatt 18
19 Element 1 SIS: 1 a Erläuterung zur Sichtweise der Person In der Informationssammlung werden die Angeben der pflegebedürftigen Person zu Gewohnheiten und Fähigkeiten sowie ihre Hilfe-und Pflegebeschreibung im Originalton festhalten. Die pflegebedürftige Person erzählt erzähltim Erstgespräch von sich und ihrer Lebens- Situation, insbesondere im Hinblick auf den Hilfe- und Pflegebedarf. Als Option werden die Erfahrungen und Einschätzungen der Angehörigen und Betreuer hinzugezogen. 19
20 Element 1 SIS: 1 b Erläuterung zur professionellen Perspektive Fachliche Expertise der pflegebedürftigen Person; Sinnverstehendes Deuten von Symptomen und Äußerungen bei Menschen mit Demenz; Es erfolgt eine fachliche Einschätzung und Beratung; 20
21 Element SIS 1 c und 1 d Erläuterungen zum Schritt der Verständigung Dialog Bewohner Pflegefachkraft Angehörige Entscheidung Art und Umfang von Pflege und Betreuung Erhalt von Gewohnheiten, Autonomie und Selbstkompetenz SIS Risikomatrix Einschätzung der individuellen Situation 21
22 Neues Themenfeld stationär Wohnen / Häuslichkeit: Ziel ist die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit in der stationären Einrichtung umsetzen kann. Sie sind wichtig für die Erhaltung von Gesundheit, Kompetenz und Wohlbefinden und die Möglichkeit sich zu orientieren, sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen insbesondere in der unmittelbaren Lebensumwelt. 22
23 SIS Bogen stationär 23
24 SIS ambulant 24
25 Kognition und Kommunikation Themenfeld 1: Kognition und Kommunikation Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren, zu interagieren sowie Risiken und Gefahren zu erkennen. Hier ist auch das Auftreten von herausfordernden Verhaltensweisen wie z.b. nächtlicher Unruhe, Umherwandern (Weglaufen) oder aggressiv-abwehrendes Verhaltenzu beschreiben. Die Pflegefachperson sollte möglichst prägnant diesbezüglich die pflegerische Situation mit Handlungs-und Gestaltungsräumen der pflegebedürftigen Person, ihren Kompetenzen, Gewohnheiten, Risiken und fachlichen Erfordernissen festhalten. 25
26 Mobilität und Bewegung Themenfeld 2: Mobilität und Bewegung Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich frei und selbstständig innerhalb und außerhalb der Wohnung bzw. des Wohnbereichs zu bewegen. Wichtig ist dabei die fachliche Einschätzung/Beschreibung der Möglichkeiten der Person, sich durch Bewegung in angemessenem Umfang Anregung verschaffen zu können sowie an der Alltagswelt teilzuhaben und teilzunehmen. Der Aspekt des herausfordernden Verhaltens muss dabei berücksichtigt werden. 26
27 Krankheitsbezogene Anforderungen u. Belastungen Themenfeld 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen Leitfrage/Leitgedanke: 27 In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person durch ihre gesundheitliche Situation/ihre Einschränkungen und Belastungen und deren Folgen pflegerischfachlichen Unterstützungsbedarf zeigt. Insbesondere sind die individuellen Belastungsfaktoren, die therapeutischen Settings, die Compliance oder der Handlungsbedarf und die eventuellen Unterstützungsbedarfe bei der Bewältigung von Risiken und Phänomenen (z. B. Schmerz /Inkontinenz) oder deren Kompensation zu beschreiben und hinsichtlich ihrer krankheits-und therapiebedingten Anforderungen einzuschätzen. Es geht nicht um die ausschließliche Aufzählung von Diagnosen und ärztlichen Therapien/Medikamente, die bereits in anderer Weise erfasst und dokumentiert sind.
28 Selbstversorgung Themenfeld 4: Selbstversorgung Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, z. B. Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken etc. selbstständig/mit Unterstützung zu realisieren. Ziel ist die Unterstützung größtmöglicher Autonomie, Selbstverwirklichung und Kompetenz. Eventuelle (fachliche und ethische) Konflikte zwischen den obengenannten Werten und die Verständigungsprozesse sind nachvollziehbar zu beschreiben. 28
29 Leben in sozialen Beziehungen Themenfeld 5: Leben in sozialen Beziehungen Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person Aktivitäten im näheren (häuslichen) Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbstständig/mit Unterstützung gestalten kann und wer sie ggf. dabei unterstützt (privates Umfeld). 29
30 Haushaltsführung (ambulant) Themenfeld 6a: Haushaltsführung (ambulant) Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person ihren eigenen Haushalt noch selbst oder mit Unterstützung organisieren und bewältigen kann. Es erfolgen Hinweise zur Abstimmung mit den Angehörigen über ein arbeitsteiliges oder aufgabenorientiertes Vorgehen in der Versorgung der pflegebedürftigen Person. Hierbei geht es auch um die nachvollziehbare Beschreibung von Konflikt-, Risiko-und Aushandlungssituationen, die sich z. B. infolge psychischer und sozialer Pflege-, Wohn-und Lebenssituationen ergeben. 30
31 Haushaltsführung (stationär) Themenfeld 6b: Wohnen/Häuslichkeit (stationär) Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit in der stationären Einrichtung umsetzen kann. Sie sind wichtig für die Erhaltung von Gesundheit, Kompetenz und Wohlbefinden und die Möglichkeit, sich zu orientieren sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen insbesondere in der unmittelbaren Lebensumwelt (eigenes Apartment, im Doppelzimmer, Küchenzeile für bestehende Selbstversorgungspotenziale, Biografie, insbesondere bei Menschen mit Demenz). 31
32 SIS Risikomatrix Die Matrix Risikoeinschätzung wird als wissenschaftbasiertes Initialassessment betrachtet. Der fachgerechte Umgang mit pflegerelevanten Risikofaktoren ist ein zentrales Element zur sicheren Gestaltung des Pflegeprozesses. Im Zentrum steht die pflegefachliche Einschätzung und das berufliche Erfahrungswissen. Zur vertieften Einschätzung kann die Entscheidung zur weiteren Beobachtung oder zur Anwendung eines vertiefenden Assessmentsgetroffen werden. 32
33 Element 2: Maßnahmenplanung 33
34 Element 2: Maßnahmenplanung Aussagen zu nachfolgenden Kernbereichen Alltagsgestaltung Grundpflegerische Regelversorgung Behandlungspflege Risikomanagement 34
35 Praktische Fragen / Antworten im Prozess Welche Ressourcen bestehen? Welche Problemkonstellationen sind vorhanden? Welche Zielsetzungen sind anzustreben? 35
36 Element 2: Maßnahmenplanung Inhalte Erkenntnisse aus dem Erstgespräch SIS sechs wissenschaftsbasierte Themenfelder Einbezug der Matrix zur Erfassung der Risiko- und Pflegephänomene Abstimmung zu den Sichtweisen, Bedürfnissen und Vorgaben der pflegebedürftigen Person Ziele sind, wenn auch im Strukturmodel nicht explizit dokumentiert, ein Teil des professionellen Denkens und der Evaluation 36
37 Element 3: Berichteblatt (Verlauf) Es wird fokussiert, das grundsätzlich und gemäß Funktion sowie Verantwortungsbereich alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen im Berichteblatt eintragen 37
38 Element 3: Berichteblatt (Verlauf) Die Fokussierung auf das Dokumentieren von Abweichungen hat sowohl fachliche als auch relevante haftungsrechtliche Aspekte. Die Frage, ob jede routinemäßige Handlung einzeln abgezeichnet werden muss, kann für die Leistungen der grundpflegerischen Routineversorgung klar mit NEIN beantwortet werden, soweit die Prinzipien des Strukturmodells eingehalten sind. 38
39 Schichtbezogene Abzeichnung ACHTUNG: Die schichtbezogene Abzeichnung ist aus haftungsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht empfehlenswert, weil an der Versorgung in der Regel immer mehrere Personen beteiligt sind. Insofern sind die Leistungen von demjenigen abzuzeichnen, der diese auch tatsächlich erbracht hat. 39
40 Juristische Sicht Wichtig ist in diesem Zusammenhang die klare Trennung von Grundund Behandlungspflege. Aus juristischer Sicht ist bei der Umsetzung des Vorgehens deutlich zu trennen zwischen den sogenannten routinemäßigen und wiederkehrenden Abläufen der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung und der Durchführung von ärztlichen Anordnungen der sog. Behandlungspflege. 40
41 Folgerung In einem möglichen Haftungsprozess mit einem vorgeworfenen Dokumentationsmangel in Bezug auf nicht schriftlich geführte Einzelleistungsnachweise kann auf eine übergeordnete Leistungsbeschreibung, die die einzelnen grundpflegerischen Elemente darlegt, Bezug genommen werden. Der Immer-so Beweis belegt in Zusammenhang mit einem Zeugenbeweis, dass die grundpflegerischen Elemente in ihrem Ob und Wie beschrieben werden. Urteile belegen, dass unter diesen Voraussetzungen die beweisrechtliche Situation nicht verschlechtert ist. 41
42 Vorbereitung zur Implementierung Voraussetzung innerhalb der Einrichtungsstrukturen: Strukturen Dokumentation SIS, Maßnahmenpläne, Fallbesprechungsformulare Organisationsstrukturen Ermittlung von Schulungsbedarfen Prozesse Aufnahmemanagement, Zielgruppenspezifische Prozesse Organisation Dienst-Schicht-Übergaben, Dokumentationsstandard, Einzugsmanagement Pflegeverständnis Leitbild Autonomie, Evaluationsbedeutung, Veränderungen im Umgang mit den Dokumentationsformularen und dem Risikomanagement 42
43 Voraussetzungen Die Voraussetzung, um im Berichteblatt nur noch die Abweichungen zu erfassen, ist die Hinterlegung von schriftlichen Verfahrensanleitungen für die wichtigsten Pflegehandlungen, z.b. im einrichtungsinternen QMH. Diese beschreiben die zentralen Aspekte immer wiederkehrender Pflegehandlungenfachlichaussagefähigund prägnant. 43
44 Ablaufstandards 44
45 QM Überprüfungsinstrumente Fallbesprechungen Prüfungen Kontroll- und Aufsichtspflicht der verantwortlichen PFK bzw. der Pflegedienstleitung 45
46 Fallbesprechung Abschluss SIS ind. Beispiel 46
47 Bezugspflegenachweis ein Beispiel aus der Praxis 47
48 Bezugspflegenachweis ein Beispiel aus der Praxis 48
49 Element 4 Evaluation 49 Abhängig ist die Evaluierung von nachfolgenden Aspekten: stabile oder instabile Gesundheitssituation und Pflegebedarf Festlegungen des QMs zur routinemäßigen Überprüfung der aus der SIS abgeleiteten Maßnahmen Aktive Setzung von Evaluationsdaten im Kontext Fokus auf Abweichungen im Pflegebericht kurzfristig festzusetzende Evaluationsdaten im Kontext der Risikoeinschätzung Evaluierung bei unklaren Ausgangslagen (Ja oder Nein-Matrix) anlassbezogene Evaluierungen
50 Zusätzlichen Ziel Evaluierung Kritisches Hinterfragen von schematischen Routinen im Umgang mit Assessments, Skalen, Trink-und Essprotokollen Wichtig ist die gezielte fachliche Entscheidung und die Würdigung der Gesamtsituation der pflegebedürftigen Person 50
51 Praktische Umsetzung Qualitätszirkel zur Entwicklung der Formulare 51
52 Praktische Umsetzung Konzepterstellung 52
53 Praktische Umsetzung Erstellung von Schulungsunterlagen 53
54 SIS Beispiel 54
55 SIS 55
56 SIS 56
57 SIS 57
58 Prophylaxenplanung ein Beispiel aus der Praxis 58
59 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 1: Die individuellen Wünsche und Vorlieben der pflegebedürftigen Person werden in der individuellen Tagesstrukturierung als eine Grundbotschaft vorangestellt. Die pflegerischen Planungen orientieren sich an den Themenfeldern. Hierzu zählen auch die Prophylaxen, die in den Ablauf der Routinepflegemaßnahmen eingebunden sind. Die alltäglichen pflegerischen Handlungen strukturieren sich gemäß den Themenfeldern. 59
60 Grundbotschaft: Herr Mustermann legt Wert auf Förderung der Selbstständigkeit, er möchte soviel wie möglich selbst gestalten und übernehmen. Herr Mustermann sucht gerne Gesellschaft und geniest die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen. Ein enger Bezug besteht zur Tochter, die mehrmals in der Woche zu Besuch kommt. 60
61 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 2: Tagesstruktur ausführlich: Hierbei wird der gesamte Tagesablauf Schritt für Schritt in der zeitlichen Reihenfolge tagesindividuell einmal beschrieben. 61
62 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 3: Leistungsbezogen ohne Tagesstruktur: Die Angebote / Maßnahmen werden den Themenfeldern ohne Zeitangaben zugeordnet. Hier kann jede Pflegeeinrichtung mit ihrem Team das eigene Vorgehen entwickeln und entlang der einrichtungsbezogenen Rahmenbedingungen und Zielgruppen die gebotenen Strukturen und Prozesse gestalten. 62
63 Variante 3 Maßnahmenplanung 63
64 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 4: Mix aus eins und zwei: Voranstellung der individuellen Wünsche und dann ausführliche Beschreibung des Tagesablaufs, wobei regelhaft wiederkehrende Handlungen im Tagesablauf nur einmal beschrieben und dann mit einem Kürzel eingepflegtwerden. 64
65 Variante 4 Maßnahmenplanung 65
66 Freiraum für spezielle Pflege- und Betreuungsprobleme Zu jedem Komplex ist auf der Rückseite genügend Freiraum für spezielle Probleme zur Verfügung 66
67 Maßnahmenplanung Die Maßnahmenplanung erfolgt frei für FD, SD und ND 67
68 Maßnahmenplanung pro Schicht 68
69 Leistungserfassung Die Leistungserfassung erfolgt in Form von Sammelbestätigung der durchgeführten Leistungen gemäß Maßnahmenplanung im FD, SD und ND 69
70 Leistungserfassung Übersichtsleistungen wie Duschen, Nagelpflege etc. sind im unteren Teil als sog. Info-Leistungen einzutragen 70
71 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen Konzeptauszug: 71
72 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 72
73 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 73
74 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 74
75 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 75
76 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 76
77 Offene Fragen? 77
78 Viel Erfolg bei der Umsetzung 78
79 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Veränderungen sind auf den Weg gebracht! 79
Entbürokratisierte Pflegedokumentation
Entbürokratisierte Pflegedokumentation QM-Netzwerk-Hamburg 16.Juli 2015 Jeanette Kück Themen des Vortrages 1. Historie 2. Projektbüro 3. Multiplikatoren-Prinzip 4. Das Strukturmodell 5. Juristischer Hintergrund
MehrEntbürokratisierung der Pflegedokumentation
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Diakonie-Pflege Verbund Berlin Frank Gruhle Referent für Pflege und Qualitätsmanagement Nichts, was lebt, ist fertig... Heinrich Böll Start der bundesweite Entbürokratisierungstour
MehrÜbersicht. von der Pflegeplanung zur Maßnahmenplanung, eine kurze Beschreibung Vorstellung der Handlungsanleitung zur Pflegedokumentation
Übersicht I. das Projekt und seine Hintergründe II. III. von der Pflegeplanung zur Maßnahmenplanung, eine kurze Beschreibung Vorstellung der Handlungsanleitung zur Pflegedokumentation IV. rechtliche Rahmenbedingungen
MehrStrukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung
Strukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen Einschränkungen Strukturierte Informationssammlung SIS ambulant
MehrProjekt: Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - endlich mehr Zeit für die Pflegebedürftige?
Altenheim Rechtstag 2014 20. und 21. Mai 2014 Hannover Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Michael Wipp,
MehrWas haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun?
Was haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun? Andreas Büscher Wissenschaftliche Leitung des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung
MehrQualitätsprüfungen und das Konzept der Entbürokratisierung in der Pflege
Qualitätsprüfungen und das Konzept der Entbürokratisierung in der Pflege 23. Januar 2015 Bernhard Fleer Team Pflege Entbürokratisierungsprojekt des BMG Im Rahmen des Projektes Praktische Anwendung des
MehrEntbürokratisierung aus
Entbürokratisierung aus Einrichtungen der Unternehmensgruppe Sicht der Einrichtungsleitung Mitglied im Andreas Atzler Einrichtungsleitung Gesundheits-und Sozial-Ökonom (VWA) Aus Sicht der Einrichtungsleitung
MehrPflegeheim Am Nollen Gengenbach
Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach
MehrAls Betreuungskraft in der Altenpflege
Jürgen Link Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen prüfungssicher dokumentieren teamorientiert arbeiten pflege kolleg 19 Die Pflegestärkungsgesetze I und II Betreuung für alle Lernen
MehrDas Strukturmodell Chancen einer schlanken Pflegedokumentation Konferenz zur Pflegedokumentation
Das Strukturmodell Chancen einer schlanken Pflegedokumentation Konferenz zur Pflegedokumentation, Konrad -Adenauer-Stiftung, Haus auf dem Wimberg in Calw, 19. September 2015 Elisabeth Beikirch, Fachliche
MehrDie neue Pflegedokumentation
Wissen schafft Erfolg und Kompetenz Die neue Pflegedokumentation Herbert Müller AGewiS-Trägerkonferenz 09.09.2014 Orga - Schwerte 1 Qualitätsmanagement Abschlussbericht Projekt Praktische Anwendung des
MehrDas neue Begutachtungsassessment (NBA)
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument
MehrSchlank und effizient: Neue Pflegedokumentation mit Strukturierter Informationssammlung (SIS)
Schlank und effizient: Neue Pflegedokumentation mit Strukturierter Informationssammlung (SIS) von Thomas Güttner Der Abschlussbericht zur Praktischen Anwendung des Strukturmodells - Effizienzsteigerung
Mehrcareplan e-selekt caresystem e-assist e-timer Module Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sicher & einfach
careplan e-selekt caresystem e-assist e-timer Module Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sicher & einfach Das neue Strukturmodell Effizienzsteigerung in der Pflege - sicher & einfach Als Anbieter
MehrZiele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells
Ziele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells Elisabeth Beikirch, Projektbüro Ein-STEP / IGES Institut Info-Veranstaltung Entbürokratisiertes Pflegemodell, Nürnberg,
Mehr- Aus Sicht der Medizinischen Dienste
Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege - Aus Sicht der Medizinischen Dienste Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 30./31.Januar 2015 in Berlin Gliederung 1. Entbürokratisierung
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrDie Pflegereform 2017 Fragen und Antworten
Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen
MehrEntbürokratisierung der Pflegedokumentation
VI.2 Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Informationen strukturiert sammeln Pflege effizient planen und dokumentieren Worum geht es? Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrDer neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann
Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege Sarah Oswald, Christof Wiesmann Expertenstandards Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und
MehrEffizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege
Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege ein Projekt im Auftrag des BMG in Zusammenarbeit mit dem bpa, der BAGFW und der Ombudsfrau zur Entbürokratisierung
MehrHintergründe der NEUEN Struktur
Hintergründe der NEUEN Struktur Der Dokumentationsaufwand in der Pflege hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen Der finanzielle Aufwand wird auf jährlich 2,7 Milliarden Euro beziffert (Grundlagen
MehrSozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
MehrOptionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus
MehrSTADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017
STADT BECKUM Das neue PSG II Pflegeversicherungsreform Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017 Neu: Begriff der Pflegebedürftigkeit Fokus auf Selbstständigkeit im Alltag In der Begutachtung durch den MDK
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrVon Pflegestufen zu Pflegegraden
1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der
MehrModul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt
Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:
MehrExpertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen
Wenn Papier die Geduld verlieren könnte Berlin, 26.03.2014 Expertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen Andreas Büscher Expertenstandards
MehrAlles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf
Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
MehrAndrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
MehrSVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz
MehrQualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim
dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de
MehrWarum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II
Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen
MehrDas zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?
Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue
MehrProjekt PraxSIS Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bistum Münster
Projekt PraxSIS Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bistum Münster 14.08.2015 Projekt PraxSIS Referat Altenhilfe 1 Was ist PraxSIS? PraxSIS die Umsetzung des Strukturmodells mit der Strukturierten
MehrProjekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick
Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014 Dominique Labouvie Teamkoordinator 2 Projekt
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage
MehrDie Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:
Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.
MehrDokumentation in der ambulanten Pflege. 11.02.2013 Seite 1
Dokumentation in der ambulanten Pflege Seite 1 Reduktion der Dokumentation Projekt des BMG Praktische Anwendung des Strukturmodell- Effizienzsteigerung in der Pflegedokumentation in der ambulanten und
MehrPflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
MehrPflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf
Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG
MehrWillkommen zur Informationsveranstaltung
Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.v. Willkommen zur Informationsveranstaltung der Verbände DVMD e.v. und FINSOZ e.v. mit Unterstützung des bvitg e.v.
MehrWeniger Bürokratie wagen
Pflegedokumentation Weniger Bürokratie wagen Das neue Strukturmodell in Vivendi www.connext.de Agenda I. Grundlagen des Strukturmodells II. Umsetzung des vierstufigen Strukturmodells in Vivendi 1) Erstgespräch
MehrKatholische Pflegehilfe e.v. Implementierung des Expertenstandards chronischer Schmerz im ambulanten Pflegedienst. Nina Pöggel (Leitung QM)
Katholische Pflegehilfe e.v. Implementierung des Expertenstandards chronischer Schmerz im ambulanten Pflegedienst Ausblick Katholische Pflegehilfe Vorgehen im Projekt Umsetzung aktuell Dokumente Standard/
MehrFragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren
MehrVeranstaltung: Modellprojekt entschlackt Pflegedokumentation Referent: Jochen Fallenberg (Geschäftsführer VICA Die ambulante Pflege GmbH)
Veranstaltung: Modellprojekt entschlackt Pflegedokumentation Referent: Jochen Fallenberg (Geschäftsführer VICA Die ambulante Pflege GmbH) Hintergründe der NEUEN Struktur Der Dokumentationsaufwand in der
MehrInformationen für Bildungsträger in der Fort- und Weiterbildung für Pflegeeinrichtungen
Informationen für Bildungsträger in der Fort- und Weiterbildung für Pflegeeinrichtungen Implementierungsstrategie zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Die Initiative des Pflegebevollmächtigten
MehrExpertenstandards und Strukturmodell
Fachtag PraxSIS Entbürokratisierung Pflegedokumentation Münster, 04.09.2015 Expertenstandards und Strukturmodell Andreas Büscher Übersicht Zielsetzung des Strukturmodells Pflegewissenschaftliches Fundament
MehrKontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen?
Kontrakturenprophylaxe Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Matthias Ernst MDK Niedersachsen DBfK Fachgespräch Kontrakturenprophylaxe 22. November 2012 Hannover Geschäftsbereich Qualitätsmanagement
MehrFAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen
FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen
MehrPFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE
Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE DIE NEUEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Wir helfen hier und jetzt. Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2017 greifen
MehrAusweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds
PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung
MehrInformationen für Ausbildungsträger der Pflegefachberufe
Informationen für Ausbildungsträger der Pflegefachberufe Implementierungsstrategie zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Die Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab
Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
MehrWie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität
Fachtagung der BIVA Was kommt nach den Pflegenoten? Frankfurt, 1. Juli 2015 Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität Klaus Wingenfeld Institut
Mehr3. Ausbildungsjahr. Selbsteinschätzung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu Beginn des. Name. Praxisanleiter/in.
3. Ausbildungsjahr Selbsteinschätzung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu Beginn des praktischen Ausbildungsabschnittes Name Praxisanleiter/in Pflegeeinrichtung Einsatz vom bis zum Termin Erstgespräch
MehrBegriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen
MehrErfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK
Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Fachtag Lebensqualität für Menschen mit Demenz am 22.4.2015 in Kronshagen Herausforderungen in der Versorgung
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Mehr26.05.2014. Nach 15-20 Blättern zur Informationssammlung fehlt noch immer der Plan zur Versorgung, es fehlt der Pflegeplan!
Jutta König Pflege-Prozess-Beratung Eichendorffweg 10 65205 Wiesbaden www.pflege-prozess-beratung.de Stammblatt Anamnese ärztliche Verordnungen Ärztliche Kommunikation Vitalwerte Pflegeberichte Biografiebogen
MehrEntbürokratisierung in Pflegeeinrichtungen & -diensten - Was bisher geschah...
Entbürokratisierung in Pflegeeinrichtungen & -diensten - Was bisher geschah... von Benjamin Borowski, Regionalverkaufsleitung Niedersachen/Hessen/Sachsen-Anhalt Eine einfache und übersichtliche Dokumentation,
MehrSitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
MehrVerbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK
Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Pflege und Teilhabe bei Menschen in unterschiedlichen Lebenssituation Schulbegleitung
MehrDie Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument
MehrPflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand
Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrI. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6
Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich fördernden Prozesspflege von Frau Prof. Monika Krohwinkel.
MehrWir stärken die Pflege. Gemeinsam.
Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Die wesentlichen Neuerungen des Ersten sowie die geplanten Neuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I und II) im Überblick Praxisseiten Pflege Das Fachangebot
MehrAuf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen
Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.
MehrWie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS
Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14
MehrT Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?
T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen
MehrDie modulare Pflegevisite Version 1.02
Die modulare Pflegevisite Version 1.02 Ein Instrument zur Qualitätssicherung von Pflege- und Betreuungsleistungen mit statistischer Auswertung für den Pflegeprozess Einrichtungsträger: Einrichtung: Highland
MehrPRAXIS FÜR PRAKTIKER. Seminare/Coaching. Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg
PRAXIS FÜR PRAKTIKER Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg In Zusammenarbeit und mit freundlicher Unterstützung des VDAB e.v. Kurzbeschreibung
Mehr1. Arbeitsgruppensitzung Technischer Implementierungsleitfaden Neues Strukturmodell Pflege
Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.v. 1. Arbeitsgruppensitzung Technischer Implementierungsleitfaden Neues Strukturmodell Pflege der Verbände DVMD e.v.
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?
Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrEinführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Multiplikatoren für die Umsetzung
MehrLernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen
Qualifikationsschein 6.1.0.1 Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen erkennt die Bedeutung von Alter, Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit reflektiert ihre persönlichen
MehrINFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF
Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern
MehrEin Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven
Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen
MehrAmbulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.
Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Änderungen in der Pflegedokumentation Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH
Entbürokratisierung in der Pflege Änderungen in der Pflegedokumentation Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH Status Quo in der Pflege des SGB XI Steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen Zunehmender
MehrVitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf
Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Konzept zusätzliche Betreuung gemäß 87b SGB XI Jahnstraße 3 32361 Preußisch Oldendorf Tel. (0 57 42) 96 97-7 Fax (0 57 42) 96 97 98 www.vitalis-wohnpark.de Email: vpro@vitalis-wohnpark.de
MehrDas Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe
Das Beste für die Betroffenen Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Wiederkehrende Fragen in der Berufspraxis: Wie werden wir den
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1
Mehr13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich
13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai 2015 Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich Hintergrund Träger u.a. 5 vollstationäre Einrichtungen Pflege und
MehrPflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer
Pflegequalität Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Prüfungen Einzelprüfungen Stichproben Vergleichende Prüfungen Im Auftrag der Pflegekassen
MehrAmbulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH
Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie
MehrWas bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
MehrDie Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes
Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Prof. Dr. Andreas Büscher Pflege im Umbruch Aschaffenburg, 16.11.2016 Einführung Viele Pflegereformen Weiterentwicklung, Neuausrichtung, Stärkung Aktuelle
MehrAmbulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung
Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,
MehrKann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden?
Site des Pflegebeauftragten Laumann: Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden? Bei dem neuen Modell der Pflegedokumentation
MehrB E N D E R & P H I L I P P RECHTSANWÄLTE
Entbürokratisierung in der Pflege - Haftungs- und sozialrechtliche Einordnung - Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.v. München, 29. September 2014 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrUmsetzung der relevanten Expertenstandards unter Berücksichtigung des kompensierten Risikos gemäß des BMG-Projektes zur Entbürokratisierung der
Umsetzung der relevanten Expertenstandards unter Berücksichtigung des kompensierten Risikos gemäß des BMG-Projektes zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation 1 Informationen zur Risikobewertung im
MehrDas Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS
Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Mehr