Projekt Entbürokratisierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Projekt Entbürokratisierung"

Transkript

1 Projekt Entbürokratisierung

2 Die Entwicklung des Pflegeprozess, meine Vita 1986 Im Krankenhausbereich erste Ansätze im Intensivpflegebereich und neurologische Pflege 1990 Dokumentationsfirmen schulen Pflegeprozessplanung privat meine ersten Schulungen zum Pflegeprozess und zu Pflegemodellen 1990 Eindeutige allgemein gültige Definition der NANDA Pflegediagnosen Schulungen auf PERS umgestellt 1995 Start der Pflegeversicherung fragmentierte Leistungserfassung gemäß BRI Schulungen analog der BRI hinsichtlich detaillierter Leistungserfassung Seit 2002 Qualitätsprüfungen stationär und ambulant 2008 Transparenzkriterienregelung 2

3 Tagesablauf 10:30 Uhr - Teil 1 Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege o Projekt / Grundgedanken des Systems o Grundprinzip des Systems o Pflegeprozess in vier Phasen o Aufbau Strukturierte-Informations-Sammlung (SIS) o Varianten der Maßnahmenplanerstellung o Evaluation 12:00 Uhr - Mittagimbiss 12:45 Uhr - Teil 2 o Umsetzung aus praktischer Sicht ( Beispiele) o Vorbereitung in der Einrichtung o Juristischer Exkurs o Aufgaben und Maßnahmen im QM o Schulungskonzept o Formularwesen Ende ca. 14:30 Uhr 3

4 Handlungsanleitung entbuerokratisierung-in-der-pflege.html 4

5 Strukturmodell ambulant 5

6 Strukturmodell ambulant 6

7 Strukturmodell stationär 7

8 Strukturmodell stationär 8

9 Neues NBA 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade Ergebnisse Anfang 2015! 9

10 Neues NBA Mit dem neuen Begutachtungsassessment(NBA) wird gemessen, was der Pflegebedürftige noch kann Erfasst wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits-und therapiebedingten Anforderungen Das Instrument berücksichtigt auch den besonderen Hilfe-und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, was bisher nicht möglich war Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade Die Prüfergebnisse von zwei weiteren Modulen (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) gehen nicht in die abschließende Bewertung der Pflegebedürftigkeit einer Person ein 10

11 WICHTIGE Voraussetzungen Pflegefachliche Einschätzung Abbildung der Individualität im Pflege- und Betreuungsprozess Lust auf Neues! 11

12 Der Pflegeprozess Neue Transparenzkriterienvereinbarung Neues BegutachtungsassessmentNBA Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen Pflegestärkungsgesetz 07/2014 Entbürokratisierungsprojekt 12

13 13 Jetzt wird verschlankt!

14 Das Projekt Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege ImAuftragdes BMGs und Zusammenarbeitmit: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.v. (BAGFW) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) 14

15 Abschlussbericht 04/ tisierung/abschlussbericht_und_anlagen fin _sicher.pdf Elisabeth Beikirch Ombudsfrau des BMG Start des ProjektesJuni monatiger Praxistest in den Bundesländern: Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Herr Laumann: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege 15

16 16

17 Grundprinzip des Strukturmodells SIS Evaluierung Maßnahmenplan Berichteblatt 17

18 Pflegeprozess in vier Phasen Einstieg in den Pflegeprozess mit SIS Maßnahmenplanung Berichteblatt mit Fokus auf Abweichungen Evaluation mit Fokus auf Erkenntnissen aus SIS, Maßnahmen- Planung und Berichteblatt 18

19 Element 1 SIS: 1 a Erläuterung zur Sichtweise der Person In der Informationssammlung werden die Angeben der pflegebedürftigen Person zu Gewohnheiten und Fähigkeiten sowie ihre Hilfe-und Pflegebeschreibung im Originalton festhalten. Die pflegebedürftige Person erzählt erzähltim Erstgespräch von sich und ihrer Lebens- Situation, insbesondere im Hinblick auf den Hilfe- und Pflegebedarf. Als Option werden die Erfahrungen und Einschätzungen der Angehörigen und Betreuer hinzugezogen. 19

20 Element 1 SIS: 1 b Erläuterung zur professionellen Perspektive Fachliche Expertise der pflegebedürftigen Person; Sinnverstehendes Deuten von Symptomen und Äußerungen bei Menschen mit Demenz; Es erfolgt eine fachliche Einschätzung und Beratung; 20

21 Element SIS 1 c und 1 d Erläuterungen zum Schritt der Verständigung Dialog Bewohner Pflegefachkraft Angehörige Entscheidung Art und Umfang von Pflege und Betreuung Erhalt von Gewohnheiten, Autonomie und Selbstkompetenz SIS Risikomatrix Einschätzung der individuellen Situation 21

22 Neues Themenfeld stationär Wohnen / Häuslichkeit: Ziel ist die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit in der stationären Einrichtung umsetzen kann. Sie sind wichtig für die Erhaltung von Gesundheit, Kompetenz und Wohlbefinden und die Möglichkeit sich zu orientieren, sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen insbesondere in der unmittelbaren Lebensumwelt. 22

23 SIS Bogen stationär 23

24 SIS ambulant 24

25 Kognition und Kommunikation Themenfeld 1: Kognition und Kommunikation Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren, zu interagieren sowie Risiken und Gefahren zu erkennen. Hier ist auch das Auftreten von herausfordernden Verhaltensweisen wie z.b. nächtlicher Unruhe, Umherwandern (Weglaufen) oder aggressiv-abwehrendes Verhaltenzu beschreiben. Die Pflegefachperson sollte möglichst prägnant diesbezüglich die pflegerische Situation mit Handlungs-und Gestaltungsräumen der pflegebedürftigen Person, ihren Kompetenzen, Gewohnheiten, Risiken und fachlichen Erfordernissen festhalten. 25

26 Mobilität und Bewegung Themenfeld 2: Mobilität und Bewegung Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich frei und selbstständig innerhalb und außerhalb der Wohnung bzw. des Wohnbereichs zu bewegen. Wichtig ist dabei die fachliche Einschätzung/Beschreibung der Möglichkeiten der Person, sich durch Bewegung in angemessenem Umfang Anregung verschaffen zu können sowie an der Alltagswelt teilzuhaben und teilzunehmen. Der Aspekt des herausfordernden Verhaltens muss dabei berücksichtigt werden. 26

27 Krankheitsbezogene Anforderungen u. Belastungen Themenfeld 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen Leitfrage/Leitgedanke: 27 In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person durch ihre gesundheitliche Situation/ihre Einschränkungen und Belastungen und deren Folgen pflegerischfachlichen Unterstützungsbedarf zeigt. Insbesondere sind die individuellen Belastungsfaktoren, die therapeutischen Settings, die Compliance oder der Handlungsbedarf und die eventuellen Unterstützungsbedarfe bei der Bewältigung von Risiken und Phänomenen (z. B. Schmerz /Inkontinenz) oder deren Kompensation zu beschreiben und hinsichtlich ihrer krankheits-und therapiebedingten Anforderungen einzuschätzen. Es geht nicht um die ausschließliche Aufzählung von Diagnosen und ärztlichen Therapien/Medikamente, die bereits in anderer Weise erfasst und dokumentiert sind.

28 Selbstversorgung Themenfeld 4: Selbstversorgung Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, z. B. Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken etc. selbstständig/mit Unterstützung zu realisieren. Ziel ist die Unterstützung größtmöglicher Autonomie, Selbstverwirklichung und Kompetenz. Eventuelle (fachliche und ethische) Konflikte zwischen den obengenannten Werten und die Verständigungsprozesse sind nachvollziehbar zu beschreiben. 28

29 Leben in sozialen Beziehungen Themenfeld 5: Leben in sozialen Beziehungen Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person Aktivitäten im näheren (häuslichen) Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbstständig/mit Unterstützung gestalten kann und wer sie ggf. dabei unterstützt (privates Umfeld). 29

30 Haushaltsführung (ambulant) Themenfeld 6a: Haushaltsführung (ambulant) Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person ihren eigenen Haushalt noch selbst oder mit Unterstützung organisieren und bewältigen kann. Es erfolgen Hinweise zur Abstimmung mit den Angehörigen über ein arbeitsteiliges oder aufgabenorientiertes Vorgehen in der Versorgung der pflegebedürftigen Person. Hierbei geht es auch um die nachvollziehbare Beschreibung von Konflikt-, Risiko-und Aushandlungssituationen, die sich z. B. infolge psychischer und sozialer Pflege-, Wohn-und Lebenssituationen ergeben. 30

31 Haushaltsführung (stationär) Themenfeld 6b: Wohnen/Häuslichkeit (stationär) Leitfrage/Leitgedanke: In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit in der stationären Einrichtung umsetzen kann. Sie sind wichtig für die Erhaltung von Gesundheit, Kompetenz und Wohlbefinden und die Möglichkeit, sich zu orientieren sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen insbesondere in der unmittelbaren Lebensumwelt (eigenes Apartment, im Doppelzimmer, Küchenzeile für bestehende Selbstversorgungspotenziale, Biografie, insbesondere bei Menschen mit Demenz). 31

32 SIS Risikomatrix Die Matrix Risikoeinschätzung wird als wissenschaftbasiertes Initialassessment betrachtet. Der fachgerechte Umgang mit pflegerelevanten Risikofaktoren ist ein zentrales Element zur sicheren Gestaltung des Pflegeprozesses. Im Zentrum steht die pflegefachliche Einschätzung und das berufliche Erfahrungswissen. Zur vertieften Einschätzung kann die Entscheidung zur weiteren Beobachtung oder zur Anwendung eines vertiefenden Assessmentsgetroffen werden. 32

33 Element 2: Maßnahmenplanung 33

34 Element 2: Maßnahmenplanung Aussagen zu nachfolgenden Kernbereichen Alltagsgestaltung Grundpflegerische Regelversorgung Behandlungspflege Risikomanagement 34

35 Praktische Fragen / Antworten im Prozess Welche Ressourcen bestehen? Welche Problemkonstellationen sind vorhanden? Welche Zielsetzungen sind anzustreben? 35

36 Element 2: Maßnahmenplanung Inhalte Erkenntnisse aus dem Erstgespräch SIS sechs wissenschaftsbasierte Themenfelder Einbezug der Matrix zur Erfassung der Risiko- und Pflegephänomene Abstimmung zu den Sichtweisen, Bedürfnissen und Vorgaben der pflegebedürftigen Person Ziele sind, wenn auch im Strukturmodel nicht explizit dokumentiert, ein Teil des professionellen Denkens und der Evaluation 36

37 Element 3: Berichteblatt (Verlauf) Es wird fokussiert, das grundsätzlich und gemäß Funktion sowie Verantwortungsbereich alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen im Berichteblatt eintragen 37

38 Element 3: Berichteblatt (Verlauf) Die Fokussierung auf das Dokumentieren von Abweichungen hat sowohl fachliche als auch relevante haftungsrechtliche Aspekte. Die Frage, ob jede routinemäßige Handlung einzeln abgezeichnet werden muss, kann für die Leistungen der grundpflegerischen Routineversorgung klar mit NEIN beantwortet werden, soweit die Prinzipien des Strukturmodells eingehalten sind. 38

39 Schichtbezogene Abzeichnung ACHTUNG: Die schichtbezogene Abzeichnung ist aus haftungsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht empfehlenswert, weil an der Versorgung in der Regel immer mehrere Personen beteiligt sind. Insofern sind die Leistungen von demjenigen abzuzeichnen, der diese auch tatsächlich erbracht hat. 39

40 Juristische Sicht Wichtig ist in diesem Zusammenhang die klare Trennung von Grundund Behandlungspflege. Aus juristischer Sicht ist bei der Umsetzung des Vorgehens deutlich zu trennen zwischen den sogenannten routinemäßigen und wiederkehrenden Abläufen der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung und der Durchführung von ärztlichen Anordnungen der sog. Behandlungspflege. 40

41 Folgerung In einem möglichen Haftungsprozess mit einem vorgeworfenen Dokumentationsmangel in Bezug auf nicht schriftlich geführte Einzelleistungsnachweise kann auf eine übergeordnete Leistungsbeschreibung, die die einzelnen grundpflegerischen Elemente darlegt, Bezug genommen werden. Der Immer-so Beweis belegt in Zusammenhang mit einem Zeugenbeweis, dass die grundpflegerischen Elemente in ihrem Ob und Wie beschrieben werden. Urteile belegen, dass unter diesen Voraussetzungen die beweisrechtliche Situation nicht verschlechtert ist. 41

42 Vorbereitung zur Implementierung Voraussetzung innerhalb der Einrichtungsstrukturen: Strukturen Dokumentation SIS, Maßnahmenpläne, Fallbesprechungsformulare Organisationsstrukturen Ermittlung von Schulungsbedarfen Prozesse Aufnahmemanagement, Zielgruppenspezifische Prozesse Organisation Dienst-Schicht-Übergaben, Dokumentationsstandard, Einzugsmanagement Pflegeverständnis Leitbild Autonomie, Evaluationsbedeutung, Veränderungen im Umgang mit den Dokumentationsformularen und dem Risikomanagement 42

43 Voraussetzungen Die Voraussetzung, um im Berichteblatt nur noch die Abweichungen zu erfassen, ist die Hinterlegung von schriftlichen Verfahrensanleitungen für die wichtigsten Pflegehandlungen, z.b. im einrichtungsinternen QMH. Diese beschreiben die zentralen Aspekte immer wiederkehrender Pflegehandlungenfachlichaussagefähigund prägnant. 43

44 Ablaufstandards 44

45 QM Überprüfungsinstrumente Fallbesprechungen Prüfungen Kontroll- und Aufsichtspflicht der verantwortlichen PFK bzw. der Pflegedienstleitung 45

46 Fallbesprechung Abschluss SIS ind. Beispiel 46

47 Bezugspflegenachweis ein Beispiel aus der Praxis 47

48 Bezugspflegenachweis ein Beispiel aus der Praxis 48

49 Element 4 Evaluation 49 Abhängig ist die Evaluierung von nachfolgenden Aspekten: stabile oder instabile Gesundheitssituation und Pflegebedarf Festlegungen des QMs zur routinemäßigen Überprüfung der aus der SIS abgeleiteten Maßnahmen Aktive Setzung von Evaluationsdaten im Kontext Fokus auf Abweichungen im Pflegebericht kurzfristig festzusetzende Evaluationsdaten im Kontext der Risikoeinschätzung Evaluierung bei unklaren Ausgangslagen (Ja oder Nein-Matrix) anlassbezogene Evaluierungen

50 Zusätzlichen Ziel Evaluierung Kritisches Hinterfragen von schematischen Routinen im Umgang mit Assessments, Skalen, Trink-und Essprotokollen Wichtig ist die gezielte fachliche Entscheidung und die Würdigung der Gesamtsituation der pflegebedürftigen Person 50

51 Praktische Umsetzung Qualitätszirkel zur Entwicklung der Formulare 51

52 Praktische Umsetzung Konzepterstellung 52

53 Praktische Umsetzung Erstellung von Schulungsunterlagen 53

54 SIS Beispiel 54

55 SIS 55

56 SIS 56

57 SIS 57

58 Prophylaxenplanung ein Beispiel aus der Praxis 58

59 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 1: Die individuellen Wünsche und Vorlieben der pflegebedürftigen Person werden in der individuellen Tagesstrukturierung als eine Grundbotschaft vorangestellt. Die pflegerischen Planungen orientieren sich an den Themenfeldern. Hierzu zählen auch die Prophylaxen, die in den Ablauf der Routinepflegemaßnahmen eingebunden sind. Die alltäglichen pflegerischen Handlungen strukturieren sich gemäß den Themenfeldern. 59

60 Grundbotschaft: Herr Mustermann legt Wert auf Förderung der Selbstständigkeit, er möchte soviel wie möglich selbst gestalten und übernehmen. Herr Mustermann sucht gerne Gesellschaft und geniest die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen. Ein enger Bezug besteht zur Tochter, die mehrmals in der Woche zu Besuch kommt. 60

61 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 2: Tagesstruktur ausführlich: Hierbei wird der gesamte Tagesablauf Schritt für Schritt in der zeitlichen Reihenfolge tagesindividuell einmal beschrieben. 61

62 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 3: Leistungsbezogen ohne Tagesstruktur: Die Angebote / Maßnahmen werden den Themenfeldern ohne Zeitangaben zugeordnet. Hier kann jede Pflegeeinrichtung mit ihrem Team das eigene Vorgehen entwickeln und entlang der einrichtungsbezogenen Rahmenbedingungen und Zielgruppen die gebotenen Strukturen und Prozesse gestalten. 62

63 Variante 3 Maßnahmenplanung 63

64 Gestaltung der Maßnahmenplanung Variante 4: Mix aus eins und zwei: Voranstellung der individuellen Wünsche und dann ausführliche Beschreibung des Tagesablaufs, wobei regelhaft wiederkehrende Handlungen im Tagesablauf nur einmal beschrieben und dann mit einem Kürzel eingepflegtwerden. 64

65 Variante 4 Maßnahmenplanung 65

66 Freiraum für spezielle Pflege- und Betreuungsprobleme Zu jedem Komplex ist auf der Rückseite genügend Freiraum für spezielle Probleme zur Verfügung 66

67 Maßnahmenplanung Die Maßnahmenplanung erfolgt frei für FD, SD und ND 67

68 Maßnahmenplanung pro Schicht 68

69 Leistungserfassung Die Leistungserfassung erfolgt in Form von Sammelbestätigung der durchgeführten Leistungen gemäß Maßnahmenplanung im FD, SD und ND 69

70 Leistungserfassung Übersichtsleistungen wie Duschen, Nagelpflege etc. sind im unteren Teil als sog. Info-Leistungen einzutragen 70

71 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen Konzeptauszug: 71

72 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 72

73 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 73

74 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 74

75 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 75

76 Risikoeinschätzung und Planung prophylaktischer Maßnahmen 76

77 Offene Fragen? 77

78 Viel Erfolg bei der Umsetzung 78

79 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Veränderungen sind auf den Weg gebracht! 79

Entbürokratisierte Pflegedokumentation

Entbürokratisierte Pflegedokumentation Entbürokratisierte Pflegedokumentation QM-Netzwerk-Hamburg 16.Juli 2015 Jeanette Kück Themen des Vortrages 1. Historie 2. Projektbüro 3. Multiplikatoren-Prinzip 4. Das Strukturmodell 5. Juristischer Hintergrund

Mehr

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Diakonie-Pflege Verbund Berlin Frank Gruhle Referent für Pflege und Qualitätsmanagement Nichts, was lebt, ist fertig... Heinrich Böll Start der bundesweite Entbürokratisierungstour

Mehr

Übersicht. von der Pflegeplanung zur Maßnahmenplanung, eine kurze Beschreibung Vorstellung der Handlungsanleitung zur Pflegedokumentation

Übersicht. von der Pflegeplanung zur Maßnahmenplanung, eine kurze Beschreibung Vorstellung der Handlungsanleitung zur Pflegedokumentation Übersicht I. das Projekt und seine Hintergründe II. III. von der Pflegeplanung zur Maßnahmenplanung, eine kurze Beschreibung Vorstellung der Handlungsanleitung zur Pflegedokumentation IV. rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Strukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung

Strukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung Strukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen Einschränkungen Strukturierte Informationssammlung SIS ambulant

Mehr

Projekt: Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - endlich mehr Zeit für die Pflegebedürftige?

Projekt: Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - endlich mehr Zeit für die Pflegebedürftige? Altenheim Rechtstag 2014 20. und 21. Mai 2014 Hannover Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Michael Wipp,

Mehr

Was haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun?

Was haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun? Was haben das Strukturmodell, Ergebnisqualität, das Neue Begutachtungsassessment und Expertenstandards miteinander zu tun? Andreas Büscher Wissenschaftliche Leitung des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung

Mehr

Qualitätsprüfungen und das Konzept der Entbürokratisierung in der Pflege

Qualitätsprüfungen und das Konzept der Entbürokratisierung in der Pflege Qualitätsprüfungen und das Konzept der Entbürokratisierung in der Pflege 23. Januar 2015 Bernhard Fleer Team Pflege Entbürokratisierungsprojekt des BMG Im Rahmen des Projektes Praktische Anwendung des

Mehr

Entbürokratisierung aus

Entbürokratisierung aus Entbürokratisierung aus Einrichtungen der Unternehmensgruppe Sicht der Einrichtungsleitung Mitglied im Andreas Atzler Einrichtungsleitung Gesundheits-und Sozial-Ökonom (VWA) Aus Sicht der Einrichtungsleitung

Mehr

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach

Mehr

Als Betreuungskraft in der Altenpflege

Als Betreuungskraft in der Altenpflege Jürgen Link Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen prüfungssicher dokumentieren teamorientiert arbeiten pflege kolleg 19 Die Pflegestärkungsgesetze I und II Betreuung für alle Lernen

Mehr

Das Strukturmodell Chancen einer schlanken Pflegedokumentation Konferenz zur Pflegedokumentation

Das Strukturmodell Chancen einer schlanken Pflegedokumentation Konferenz zur Pflegedokumentation Das Strukturmodell Chancen einer schlanken Pflegedokumentation Konferenz zur Pflegedokumentation, Konrad -Adenauer-Stiftung, Haus auf dem Wimberg in Calw, 19. September 2015 Elisabeth Beikirch, Fachliche

Mehr

Die neue Pflegedokumentation

Die neue Pflegedokumentation Wissen schafft Erfolg und Kompetenz Die neue Pflegedokumentation Herbert Müller AGewiS-Trägerkonferenz 09.09.2014 Orga - Schwerte 1 Qualitätsmanagement Abschlussbericht Projekt Praktische Anwendung des

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Schlank und effizient: Neue Pflegedokumentation mit Strukturierter Informationssammlung (SIS)

Schlank und effizient: Neue Pflegedokumentation mit Strukturierter Informationssammlung (SIS) Schlank und effizient: Neue Pflegedokumentation mit Strukturierter Informationssammlung (SIS) von Thomas Güttner Der Abschlussbericht zur Praktischen Anwendung des Strukturmodells - Effizienzsteigerung

Mehr

careplan e-selekt caresystem e-assist e-timer Module Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sicher & einfach

careplan e-selekt caresystem e-assist e-timer Module Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sicher & einfach careplan e-selekt caresystem e-assist e-timer Module Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sicher & einfach Das neue Strukturmodell Effizienzsteigerung in der Pflege - sicher & einfach Als Anbieter

Mehr

Ziele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells

Ziele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells Ziele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells Elisabeth Beikirch, Projektbüro Ein-STEP / IGES Institut Info-Veranstaltung Entbürokratisiertes Pflegemodell, Nürnberg,

Mehr

- Aus Sicht der Medizinischen Dienste

- Aus Sicht der Medizinischen Dienste Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege - Aus Sicht der Medizinischen Dienste Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 30./31.Januar 2015 in Berlin Gliederung 1. Entbürokratisierung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation VI.2 Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Informationen strukturiert sammeln Pflege effizient planen und dokumentieren Worum geht es? Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann

Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege Sarah Oswald, Christof Wiesmann Expertenstandards Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und

Mehr

Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege

Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege ein Projekt im Auftrag des BMG in Zusammenarbeit mit dem bpa, der BAGFW und der Ombudsfrau zur Entbürokratisierung

Mehr

Hintergründe der NEUEN Struktur

Hintergründe der NEUEN Struktur Hintergründe der NEUEN Struktur Der Dokumentationsaufwand in der Pflege hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen Der finanzielle Aufwand wird auf jährlich 2,7 Milliarden Euro beziffert (Grundlagen

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus

Mehr

STADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017

STADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017 STADT BECKUM Das neue PSG II Pflegeversicherungsreform Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017 Neu: Begriff der Pflegebedürftigkeit Fokus auf Selbstständigkeit im Alltag In der Begutachtung durch den MDK

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

Expertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen

Expertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen Wenn Papier die Geduld verlieren könnte Berlin, 26.03.2014 Expertenstandards als Unterstützung und nicht als bürokratisches Ärgernis in der fachlichen Pflege einsetzen Andreas Büscher Expertenstandards

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

Projekt PraxSIS Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bistum Münster

Projekt PraxSIS Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bistum Münster Projekt PraxSIS Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bistum Münster 14.08.2015 Projekt PraxSIS Referat Altenhilfe 1 Was ist PraxSIS? PraxSIS die Umsetzung des Strukturmodells mit der Strukturierten

Mehr

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014 Dominique Labouvie Teamkoordinator 2 Projekt

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Dokumentation in der ambulanten Pflege. 11.02.2013 Seite 1

Dokumentation in der ambulanten Pflege. 11.02.2013 Seite 1 Dokumentation in der ambulanten Pflege Seite 1 Reduktion der Dokumentation Projekt des BMG Praktische Anwendung des Strukturmodell- Effizienzsteigerung in der Pflegedokumentation in der ambulanten und

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

Willkommen zur Informationsveranstaltung

Willkommen zur Informationsveranstaltung Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.v. Willkommen zur Informationsveranstaltung der Verbände DVMD e.v. und FINSOZ e.v. mit Unterstützung des bvitg e.v.

Mehr

Weniger Bürokratie wagen

Weniger Bürokratie wagen Pflegedokumentation Weniger Bürokratie wagen Das neue Strukturmodell in Vivendi www.connext.de Agenda I. Grundlagen des Strukturmodells II. Umsetzung des vierstufigen Strukturmodells in Vivendi 1) Erstgespräch

Mehr

Katholische Pflegehilfe e.v. Implementierung des Expertenstandards chronischer Schmerz im ambulanten Pflegedienst. Nina Pöggel (Leitung QM)

Katholische Pflegehilfe e.v. Implementierung des Expertenstandards chronischer Schmerz im ambulanten Pflegedienst. Nina Pöggel (Leitung QM) Katholische Pflegehilfe e.v. Implementierung des Expertenstandards chronischer Schmerz im ambulanten Pflegedienst Ausblick Katholische Pflegehilfe Vorgehen im Projekt Umsetzung aktuell Dokumente Standard/

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

Veranstaltung: Modellprojekt entschlackt Pflegedokumentation Referent: Jochen Fallenberg (Geschäftsführer VICA Die ambulante Pflege GmbH)

Veranstaltung: Modellprojekt entschlackt Pflegedokumentation Referent: Jochen Fallenberg (Geschäftsführer VICA Die ambulante Pflege GmbH) Veranstaltung: Modellprojekt entschlackt Pflegedokumentation Referent: Jochen Fallenberg (Geschäftsführer VICA Die ambulante Pflege GmbH) Hintergründe der NEUEN Struktur Der Dokumentationsaufwand in der

Mehr

Informationen für Bildungsträger in der Fort- und Weiterbildung für Pflegeeinrichtungen

Informationen für Bildungsträger in der Fort- und Weiterbildung für Pflegeeinrichtungen Informationen für Bildungsträger in der Fort- und Weiterbildung für Pflegeeinrichtungen Implementierungsstrategie zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Die Initiative des Pflegebevollmächtigten

Mehr

Expertenstandards und Strukturmodell

Expertenstandards und Strukturmodell Fachtag PraxSIS Entbürokratisierung Pflegedokumentation Münster, 04.09.2015 Expertenstandards und Strukturmodell Andreas Büscher Übersicht Zielsetzung des Strukturmodells Pflegewissenschaftliches Fundament

Mehr

Kontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen?

Kontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Kontrakturenprophylaxe Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Matthias Ernst MDK Niedersachsen DBfK Fachgespräch Kontrakturenprophylaxe 22. November 2012 Hannover Geschäftsbereich Qualitätsmanagement

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE DIE NEUEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Wir helfen hier und jetzt. Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2017 greifen

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Informationen für Ausbildungsträger der Pflegefachberufe

Informationen für Ausbildungsträger der Pflegefachberufe Informationen für Ausbildungsträger der Pflegefachberufe Implementierungsstrategie zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Die Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität

Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität Fachtagung der BIVA Was kommt nach den Pflegenoten? Frankfurt, 1. Juli 2015 Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität Klaus Wingenfeld Institut

Mehr

3. Ausbildungsjahr. Selbsteinschätzung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu Beginn des. Name. Praxisanleiter/in.

3. Ausbildungsjahr. Selbsteinschätzung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu Beginn des. Name. Praxisanleiter/in. 3. Ausbildungsjahr Selbsteinschätzung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu Beginn des praktischen Ausbildungsabschnittes Name Praxisanleiter/in Pflegeeinrichtung Einsatz vom bis zum Termin Erstgespräch

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK

Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Fachtag Lebensqualität für Menschen mit Demenz am 22.4.2015 in Kronshagen Herausforderungen in der Versorgung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

26.05.2014. Nach 15-20 Blättern zur Informationssammlung fehlt noch immer der Plan zur Versorgung, es fehlt der Pflegeplan!

26.05.2014. Nach 15-20 Blättern zur Informationssammlung fehlt noch immer der Plan zur Versorgung, es fehlt der Pflegeplan! Jutta König Pflege-Prozess-Beratung Eichendorffweg 10 65205 Wiesbaden www.pflege-prozess-beratung.de Stammblatt Anamnese ärztliche Verordnungen Ärztliche Kommunikation Vitalwerte Pflegeberichte Biografiebogen

Mehr

Entbürokratisierung in Pflegeeinrichtungen & -diensten - Was bisher geschah...

Entbürokratisierung in Pflegeeinrichtungen & -diensten - Was bisher geschah... Entbürokratisierung in Pflegeeinrichtungen & -diensten - Was bisher geschah... von Benjamin Borowski, Regionalverkaufsleitung Niedersachen/Hessen/Sachsen-Anhalt Eine einfache und übersichtliche Dokumentation,

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK

Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Pflege und Teilhabe bei Menschen in unterschiedlichen Lebenssituation Schulbegleitung

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt

Mehr

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich fördernden Prozesspflege von Frau Prof. Monika Krohwinkel.

Mehr

Wir stärken die Pflege. Gemeinsam.

Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Die wesentlichen Neuerungen des Ersten sowie die geplanten Neuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I und II) im Überblick Praxisseiten Pflege Das Fachangebot

Mehr

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.

Mehr

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

Die modulare Pflegevisite Version 1.02

Die modulare Pflegevisite Version 1.02 Die modulare Pflegevisite Version 1.02 Ein Instrument zur Qualitätssicherung von Pflege- und Betreuungsleistungen mit statistischer Auswertung für den Pflegeprozess Einrichtungsträger: Einrichtung: Highland

Mehr

PRAXIS FÜR PRAKTIKER. Seminare/Coaching. Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg

PRAXIS FÜR PRAKTIKER. Seminare/Coaching. Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg PRAXIS FÜR PRAKTIKER Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg In Zusammenarbeit und mit freundlicher Unterstützung des VDAB e.v. Kurzbeschreibung

Mehr

1. Arbeitsgruppensitzung Technischer Implementierungsleitfaden Neues Strukturmodell Pflege

1. Arbeitsgruppensitzung Technischer Implementierungsleitfaden Neues Strukturmodell Pflege Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.v. 1. Arbeitsgruppensitzung Technischer Implementierungsleitfaden Neues Strukturmodell Pflege der Verbände DVMD e.v.

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege

Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Multiplikatoren für die Umsetzung

Mehr

Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen

Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen Qualifikationsschein 6.1.0.1 Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen erkennt die Bedeutung von Alter, Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit reflektiert ihre persönlichen

Mehr

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Mehr

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen

Mehr

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel. Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation

Mehr

Entbürokratisierung in der Pflege Änderungen in der Pflegedokumentation Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH

Entbürokratisierung in der Pflege Änderungen in der Pflegedokumentation Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH Entbürokratisierung in der Pflege Änderungen in der Pflegedokumentation Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH Status Quo in der Pflege des SGB XI Steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen Zunehmender

Mehr

Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf

Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Vitalis Wohnpark Preußisch Oldendorf Konzept zusätzliche Betreuung gemäß 87b SGB XI Jahnstraße 3 32361 Preußisch Oldendorf Tel. (0 57 42) 96 97-7 Fax (0 57 42) 96 97 98 www.vitalis-wohnpark.de Email: vpro@vitalis-wohnpark.de

Mehr

Das Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe

Das Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Das Beste für die Betroffenen Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Wiederkehrende Fragen in der Berufspraxis: Wie werden wir den

Mehr

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1

Mehr

13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich

13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich 13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai 2015 Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich Hintergrund Träger u.a. 5 vollstationäre Einrichtungen Pflege und

Mehr

Pflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer

Pflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Pflegequalität Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Prüfungen Einzelprüfungen Stichproben Vergleichende Prüfungen Im Auftrag der Pflegekassen

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Prof. Dr. Andreas Büscher Pflege im Umbruch Aschaffenburg, 16.11.2016 Einführung Viele Pflegereformen Weiterentwicklung, Neuausrichtung, Stärkung Aktuelle

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden?

Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als isoliertes Formular in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden? Site des Pflegebeauftragten Laumann: Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden? Bei dem neuen Modell der Pflegedokumentation

Mehr

B E N D E R & P H I L I P P RECHTSANWÄLTE

B E N D E R & P H I L I P P RECHTSANWÄLTE Entbürokratisierung in der Pflege - Haftungs- und sozialrechtliche Einordnung - Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.v. München, 29. September 2014 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt

Mehr

Umsetzung der relevanten Expertenstandards unter Berücksichtigung des kompensierten Risikos gemäß des BMG-Projektes zur Entbürokratisierung der

Umsetzung der relevanten Expertenstandards unter Berücksichtigung des kompensierten Risikos gemäß des BMG-Projektes zur Entbürokratisierung der Umsetzung der relevanten Expertenstandards unter Berücksichtigung des kompensierten Risikos gemäß des BMG-Projektes zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation 1 Informationen zur Risikobewertung im

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr