Produktbeschreibung Die Minimax-Floater Anleihe ist eine variabel verzinsliche Schuldverschreibung. Es handelt sich dabei um ein auf den Inhaber lautendes Wertpapier, das dem Erwerbenden (der/die Gläubiger ) ein Verzinsungsrecht und ein Recht auf Rückzahlung bei Fälligkeit verbrieft. Die Minimax-Floater Anleihe der Deutsche Postbank AG (die Postbank ) hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Während der Laufzeit ist die Höhe des Zinssatzes von der Entwicklung eines Basiswertes abhängig. Der halbjährlich nachträglich gezahlte Zins entspricht dem jeweils zu Beginn der Zinsperiode festgestellten 6-Monats-EURIBOR (der Basiswert ), wobei mindestens 1,80 % p.a. und höchstens 4,75 % p.a. gezahlt werden. Der EURIBOR (European InterBank Offered Rate) ist ein handelstäglich festgestellter Zins, zu dem sich Banken für den genannten Zeitraum untereinander Geld leihen. Die Veröffentlichung erfolgt unter www.euribor.org. Die Postbank Minimax-Floater Anleihe eignet sich für Kunden mit der Anlagestrategie wachstumsorientiert, dass heißt höheren Ertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber. Gleichzeitig sollten die Kunden an einer langfristigen Euro-Anlage mit einer Laufzeit von 7 Jahren interessiert sein und davon ausgehen, dass mit einem steigenden 6-Monats-EURIBOR bis zum Maximalzins in Höhe von 4,75% p.a. zu rechnen ist. Angebotsbedingungen Emittentin: Deutsche Postbank AG Rating der Emittentin: Moody s A1, Standard & Poors A-, Fitch A+ (Stand vom 26. April 2010; das aktuelle Rating der Postbank finden Sie unter https://ir.postbank.de/rating) Gesamtnennbetrag: Angeboten wird ein Volumen von Euro 50.000.000. Die Postbank behält sich vor, das Angebotsvolumen der Schuldverschreibungen während der Angebotsfrist zu erhöhen. Sollte die Summe der Zeichnungen ein geringeres Volumen ergeben, so wird nur das tatsächlich gezeichnete Volumen an Investoren emittiert. Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): ISIN: A1C950 DE000A1C9509 Festgelegte Stückelung/Nennbetrag Euro 1.000,- Angebotspreis: Ausgabeaufschlag: Platzierungsprovision: Zeichnungsfrist: Emissionstag: 27. Juli 2010 Verzinsungsbeginn: 29. Juli 2010 Emissionsvaluta: Fälligkeitsvaluta: Zinssatz (Kupon): Der Angebotspreis für die Schuldverschreibungen beträgt 100 % des Nennbetrages zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von 1,50 % des Nennbetrages. 1,50 % des Nennbetrages Den Ausgabeaufschlag zahlt der Kunde an die Postbank. Der Ausgabeaufschlag wird der vertreibenden Stelle der Postbank bankintern gutgeschrieben. Darüber hinaus schreibt die Postbank aus dem von ihr erzielten Emissionserlös eine zusätzliche Vertriebsvergütung in Höhe von 2,00 % des Angebotspreises bankintern der vertreibenden Stelle gut. 30. Juni 2010 bis 27. Juli 2010, 12.00 Uhr (vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots) Das Produkt wird von der Postbank Anlegern in Deutschland öffentlich angeboten. Es handelt sich um eine Eigenemission der Postbank. Die Postbank behält sich vor, bis zum letzen Tag der Angebotsfrist (einschließlich) von der Platzierung der Emission und dem Angebot ohne Angabe von Gründen Abstand zu nehmen. Die Postbank ist berechtigt, die Angebotsfrist der Schuldverschreibungen vorzeitig zu beenden bzw. das Angebotsvolumen zu kürzen. 29. Juli 2010 (T+2) 29. Juli 2017 (Die Rückzahlung erfolgt zum Nennbetrag (100 %) ohne Ausgabeaufschlag) 6-Monats-EURIBOR, mindestens 1,80 % p.a., höchstens 4,75 % p.a. 1
Basiswert: Zinstagequotient: Zahltag: 6-Monats-EURIBOR. Der EURIBOR (European InterBank Offered Rate) ist ein handelstäglich festgestellter Geldmarktzins, zu dem sich Banken für den genannten Zeitraum untereinander Geld leihen. Veröffentlichung: www.euribor.org Actual/360 Bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrages auf die Minimax-Floater Anleihe für einen beliebigen Zeitraum (den "Zinsberechnungszeitraum") die tatsächliche Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360. Beispiel: genaue Anzahl der Tage des Zinsberechnungszeitraums (z.b. 29. Juli 2010 bis 29. Januar 2011) dividiert durch 360. Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf eine Schuldverschreibung auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächstfolgenden Zahltag ( Folgender Geschäftstag-Konvention ). Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund verspäteter Zahlung zu verlangen. Für diese Zwecke bezeichnet "Zahltag" einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem das Clearing System und das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 oder ein Nachfolgesystem (TARGET) Zahlungen abwickeln. Zinszahlungstage: Jeder 29. Januar und 29. Juli eines jeden Jahres, beginnend am 29. Januar 2011 (vorbehaltlich einer Anpassung gem. den Emissionsbedingungen). Zinsperiode: Bezeichnet den Zeitraum von dem Verzinsungsbeginn, 29.07.2010 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2011 (ausschließlich), danach den Zeitraum vom 29. Januar eines jeden Jahres (einschließlich) bis zum 29. Juli eines jeden Jahres (ausschließlich) und vom 29. Juli eines jeden Jahres (einschließlich) bis zum 29. Januar eines jeden Jahres (ausschließlich) bis zum Fälligkeitstag. Folgende Zinsperioden gelten: 1.Zinsperiode: vom 29. Juli 2010 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2011 (ausschließlich) 2.Zinsperiode: vom 29. Januar 2011 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2011 (ausschließlich) 3.Zinsperiode: vom 29. Juli 2011 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2012 (ausschließlich) 4.Zinsperiode: vom 29. Januar 2012 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2012 (ausschließlich) 5.Zinsperiode: vom 29. Juli 2012 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2013 (ausschließlich) 6.Zinsperiode: vom 29. Januar 2013 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2013 (ausschließlich) 7.Zinsperiode: vom 29. Juli 2013 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2014 (ausschließlich) 8.Zinsperiode: vom 29. Januar 2014 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2014 (ausschließlich) 9.Zinsperiode: vom 29. Juli 2014 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2015 (ausschließlich) 10.Zinsperiode: vom 29. Januar 2015 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2015 (ausschließlich) 11.Zinsperiode: vom 29. Juli 2015 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2016 (ausschließlich) 12.Zinsperiode: vom 29. Januar 2016 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2016 (ausschließlich) 13.Zinsperiode: vom 29. Juli 2016 (einschließlich) bis zum 29. Januar 2017 (ausschließlich) 14.Zinsperiode: vom 29. Januar 2017 (einschließlich) bis zum 29. Juli 2017 (ausschließlich) Zinsfestlegungstag: Bezeichnet den zweiten TARGET-Geschäftstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode. "TARGET-Geschäftstag" bezeichnet einen Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 oder ein Nachfolgesystem (TARGET) betriebsbereit ist. Folgende Zinsfestlegungstage gelten: 1. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Juli 2010 2. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Januar 2011 3. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Juli 2011 4. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 26. Januar 2012 5. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 26. Juli 2012 6. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 25. Januar 2013 7. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 25. Juli 2013 8. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Januar 2014 9. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 25. Juli 2014 10. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Januar 2015 11. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Juli 2015 12. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Januar 2016 13. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 27. Juli 2016 14. Zinsperiode: Zinsfestlegung: 26. Januar 2017 Festgelegt wird jeweils der 6-Monats-EURIBOR, mindestens 1,80% p.a., maximal 4,75% p.a. Berechnungsstelle: Zinsbetrag: Börsennotierung: Die anfänglich bestellte Berechnungsstelle und deren anfänglich bezeichneten Geschäftsstellen ist die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn. Der Zinsbetrag wird in Euro ausgezahlt und errechnet sich pro festgelegter Stückelung in Höhe von Euro 1.000 für einen Zinstermin wie folgt: Zinsbetrag in Euro = Zinssatz in % 2 x Euro 1.000 x Zinstagequotient Es ist beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen nach ihrer Ausgabe in den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Notierungsart Market Making: Bekanntmachungen: Prozentnotierung Unter normalen Marktbedingungen wird die Postbank voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Briefkurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die erwartete Geld-/Briefspanne beträgt 1 Prozentpunkt. Alle die Minimax-Floater Anleihe betreffenden Mitteilungen (insbesondere die Feststellung des jeweils gültigen Zinssatzes (Kupon)) sind, soweit gesetzlich erforderlich, im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einer führenden Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung in Deutschland, voraussichtlich die Börsen-Zeitung, in deutscher Sprache zu veröffentlichen. Jede derartige Mitteilung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem Tag der ersten solchen Veröffentlichung) als wirksam erfolgt. Ferner werden alle Mitteilungen im Internet unter www.postbank.de im Download Center Fonds - Börse bereitgehalten. Wirtschaftliche Betrachtung und Auszahlungsprofil Die Minimax-Floater Anleihe der Postbank hat eine Laufzeit von 7 Jahren und ist mit einem variablen Zinssatz abhängig von dem 6-Monats-EURIBOR ausgestattet. Während der Laufzeit ist der Zinssatz von der Entwicklung des Basiswertes an den Zinsfestlegungstagen abhängig. Der Zins wird auf mindestens 1,80 % p.a. und maximal auf 4,75 % p.a. festgelegt. Dabei basiert der am Ende der jeweiligen Zinsperiode ausgezahlte Zins auf dem zu Beginn der relevanten Zinsperiode fixierten Zinssatz des Basiswertes. Sollte der Basiswert zum relevanten Zinsfestlegungstag weniger als 1,80 % betragen, wird die Mindestverzinsung i.h. von 1,80 % p.a. ausgezahlt. Sollte der Basiswert zum relevanten Zinsfestlegungstag mehr als 4,75 % betragen, wird lediglich die Maximalverzinsung i.h. von 4,75 % p.a. ausgezahlt. Bei Erwerb der Anleihe ist ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 1,50% auf den Nennbetrag zu zahlen. Zur Fälligkeit am 29.Juli 2017 erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag (100 %) ohne Ausgabeaufschlag. Die Rückzahlung hängt ausschließlich von der Bonität und Zahlungsfähigkeit der Postbank ab. Eine formale Garantie besteht nicht. Die Minimax-Floater Anleihe ist nicht durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken oder eine andere Einlagensicherungseinrichtung geschützt. Szenarioanalyse Annahmen für die Szenarioanalyse: Laufzeit der Minimax-Floater Anleihe: 7 Jahre Basiswert: 6-Monats-EURIBOR Zinsbestimmung für die erste variable Zinsperiode im Beispiel: Szenario Zinsniveau 6-Monats-EURIBOR zu Beginn der Zinsperiode (=Zinsfestlegung) 6-Monats-EURIBOR während der Zinsperiode Festzulegender Zinssatz Stark steigend 6,50 % 6,75 % 4,75 % (Maximalverzinsung) Steigend 4,50 % 4,55 % 4,50 % Gleichbleibend 2,70 % 2,70 % 2,70 % Fallend 0,50 % 0,43 % 1,80 % (Mindestverzinsung) Die Zinsberechnungen für die weiteren Zinsperioden erfolgen nach gleichem Schema. Hinweis: Frühere Wertentwicklungen, Simulationen und Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Wertentwicklungen. 3
Chancen: Die Höhe des Zinssatzes der Minimax-Floater Anleihe entspricht dem zu Beginn der jeweiligen Zinsperiode fixierten 6-Monats-EURIBOR. Anleger können somit an einem steigenden 6- Monats-EURIBOR partizipieren, begrenzt auf den Maximalkupon von 4,75 % p.a.; Im Fall niedrigerer Geldmarktzinsen erhält der Investor eine Mindestverzinsung von 1,80 % p.a.; Bei Fälligkeit erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag (100 %) ohne Ausgabeaufschlag. Risiken: Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Deutsche Postbank AG (Emittentenausfallrisiko); Bei einer Bonitätsverschlechterung des Emittenten kann es während der Laufzeit zu Kursrückgängen kommen; Die Anlage in der Minimax-Floater Anleihe unterliegt nicht der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken; Der Wert der Minimax-Floater Anleihe kann während der Laufzeit auch unter ihrem anfänglichen Emissionspreis liegen, insbesondere dann, wenn der 6-Monats-EURIBOR über die Maximalverzinsung steigt (Kursschwankungsrisiko); Der Anleger trägt das Risiko, dass die Verzinsung seiner Anlage Schwankungen unterliegen kann. Dem entsprechend trägt der Anleger das Risiko, bei stark fallendem Basiswert lediglich die Mindestverzinsung i.h. von 1,80 % p.a. zu erhalten. Bei stark steigendem Basiswert besteht das Risiko, dass der Anleger lediglich den Maximalkupon i.h. von 4,75 % p.a. erhält. (Zinsänderungsrisiko); Mangels Marktnachfrage kann die generelle Marktgängigkeit der Minimax-Floater Anleihe während der Laufzeit dahingehend eingeschränkt sein, dass gegebenenfalls ausschließlich die Postbank als Handelspartner für Verkäufe zur Verfügung steht. Ein Preisvergleich ist in diesem Fall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Die Postbank wird für die Minimax-Floater Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis der Minimax-Floater Anleihe von der Entwicklung des Basiswertes, dem EURIBOR-Zinsniveau, der EURIBOR-Zins-Schwankungsintensität und anderen Einflussfaktoren ab. Die Minimax-Floater Anleihe kann während der Laufzeit auch unterhalb des Ausgabepreises notieren. Insbesondere folgende Einflussfaktoren können bei isolierter Betrachtung wertsteigernd auf die Minimax-Floater Anleihe wirken: Allgemeiner Rückgang des Zinsniveaus; Steigender Wert der erwarteten Zinszahlungen; Steigende Bonität der Emittentin kann zu sinkenden Refinanzierungskosten der Emittentin an den Kapitalmärkten führen. Umgekehrt können diese Faktoren wertmindernd auf den Wert der Minimax-Floater Anleihe wirken. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumuliert auftreten oder sich gegenseitig aufheben können. Allgemeine Hinweise zum Emissionspreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt 1. Bestimmungsfaktoren des Emissionspreises: Rechnerisch fairer Wert: Der theoretische, mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbeschreibung ). Der rechnerisch faire Wert kann unter dem Ausgabepreis liegen. Marge: Im Ausgabepreis kann ein, für den Anleger als solcher nicht erkennbarer, weiterer Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten sein ( Marge ), welcher von der Postbank 4
nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für Strukturierung und Vertrieb dieser Minimax-Floater Anleihe abdeckt. Zusätzlich kann die Postbank auf den so bestimmten Ausgabepreis einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, zur Marge sowie zum Ausgabeaufschlag und seiner Verwendung enthält dieses Dokument im Rahmen der Darstellung der Angebotsbedingungen auf der Seite 1. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage die Postbank im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehört insbesondere: Der rechnerisch faire Wert; (siehe oben Ziff. 1) Die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt die Postbank abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest; Die im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1). Die von der Postbank im Sekundärmarkt gestellten Kurse können von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann die Postbank die Methodik, nach der sie die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. Zusatzinformationen Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar. Allein der Basisprospekt vom 17. Dezember 2009 im Zusammenhang mit dem "Euro 15,000,000,000 Debt Issuance Programme for the issue of the Notes (including Pfandbriefe)" der Deutsche Postbank AG sowie die dazugehörigen Nachträge, die Endgültigen Bedingungen und die Konsolidierten Bedingungen enthalten die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der Steuer beratenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Wichtige Hinweise Der Stand dieses Dokuments ist der 22.Juni 2010. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers wieder. Anleger sollten (erforderlichenfalls zusammen mit einem Anlageberater) die im Basisprospekt vom 17. Dezember 2009 sowie etwaiger Nachträge zum Basisprospekt dargestellten emittentenspezifischen und wertpapierspezifischen Risiken und sonstigen Informationen vor einem Investment in diese Schuldverschreibungen der Postbank sorgfältig und unter Berücksichtigung aller anderen Informationen, die in den Endgültigen Bedingungen und den Konsolidierten Bedingungen enthalten sind, abwägen. Die gesetzlich erforderlichen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Postbank sind den Endgültigen Bedingungen, den Konsolidierten Bedingungen, dem Basisprospekt sowie den dazugehörigen Nachträgen zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Deutschen Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn kostenfrei erhältlich oder können unter https://ir.postbank.de/dip-prospekt heruntergeladen werden. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Basisprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen verboten oder nur eingeschränkt möglich. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen sind untersagt. 5