Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. DE Kaltenkirchener Heide

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Transkript:

Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 2125-334 Kaltenkirchener Heide

Der Managementplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Eigentümern durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erarbeitet und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Aufgestellt durch das MELUR (i. S. 27 Abs. 1 Satz 3 LNatSchG): Kiel, den 20. August.2012. Titelbild: Offenflächen Übungsplatz (Foto: Fa. LEGUAN) 2

Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkung... 5 1. Grundlagen... 5 1.1. Rechtliche und fachliche Grundlagen... 5 1.2. Verbindlichkeit... 5 2. Gebietscharakteristik... 6 2.1. Gebietsbeschreibung... 6 2.1.1. Größe und Lage:... 6 2.1.2. Naturräumlich, standörtliche Situation:... 7 2.1.3. Bedeutung:... 8 2.2. Einflüsse und Nutzungen... 9 2.2.1. Fahrschulgelände... 9 2.2.2. Landwirtschaftliche Nutzung... 9 2.2.3. Forstwirtschaftliche Nutzung... 9 2.2.4. Nutzung als Ausgleichflächen der Straßenbauverwaltung... 10 2.2.5. Betreten... 10 2.2.6 Sonstige Nutzungsansprüche und wünsche... 10 2.3. Eigentumsverhältnisse... 10 2.4. Regionales Umfeld... 11 2.5. Schutzstatus und bestehende Planungen... 11 3. Erhaltungsgegenstand... 12 3.1. FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie... 12 3.2. Weitere Arten und Biotope... 13 4. Erhaltungsziele... 14 4.1. Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele... 14 4.2. Weitere Schutzobjekte und Schutzziele... 15 5. Analyse und Bewertung für das Gebiet DE-2125-334 Kaltenkirchener Heide... 15 5.1. Aktuelle Situationsanalyse und Gesamtbewertung... 15 5.1.1. Bewertung einzelner Lebensraumtypen und Arten... 17 5.2. Bewertung der Erholungs- und Nutzungsansprüche... 20 5.3. Bewertung der Ersatzmaßnahmen.... 21 6.1. Bisher auf Teilflächen durchgeführte Maßnahmen... 22 6.2. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen... 22 6.2.1. Erhalt des Offenlandes... 23 6.2.2. Erhalt der Wälder... 23 6.2.3. Notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen... 24 6.3 Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen... 24 6.3.1. Grünland... 25 6.3.2. Waldbereiche... 25 6.3.4. Waldweide... 26 6.4. Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen... 26 6.4.1. Sicherung und Entwicklung der Kontaktlebensräume... 26 6.4.2. Rückbau der Wege... 26 6.5.. Flächenbezogene Einzelmaßnahmen... 27 6.6. Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien... 29 6.7. Verantwortlichkeiten... 29 6.8. Kosten und Finanzierung... 29 6.9. Öffentlichkeitsbeteiligung... 30 7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen... 30 3

8. Literatur:... 30 9. Anhang... 31 4

0. Vorbemerkung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Auswahl und Meldung von Natura 2000-Gebieten hinaus gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie und Art. 2 und 3 Vogelschutz-Richtlinie verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Dieser Verpflichtung kommt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten mit diesem Managementplan nach. Der Plan erfüllt auch den Zweck, Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Natura 2000-Gebieten zu schaffen. Er ist daher nicht statisch, sondern kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes bzw. der jeweiligen Schutzobjekte fortgeschrieben werden. 1. Grundlagen 1.1. Rechtliche und fachliche Grundlagen Das Gebiet Kaltenkirchener Heide (Code-Nr: DE-2125-344) wurde der Europäischen Kommission im Jahr 2006 zur Benennung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen. Das Anerkennungsverfahren gem. Art. 4 und 21 FFH-Richtlinie wurde mit Beschluss der Kommission vom 12. November 2007 abgeschlossen. Das Gebiet ist in der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische Region im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. L 30 vom 02.02.2010; S. 50). Die nationalen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus 32 Abs. 5 BNatSchG (Fassung vom 29.07.2009) in Verbindung mit 27 Abs. 1 LNatSchG (Fassung vom 24.02.2010). Folgende fachliche Grundlagen liegen der Erstellung des Managementplanes zu Grunde: Standarddatenbogen in der Fassung von 2011 (Anlage 9.1.). Gebietsabgrenzung in den Maßstäben 1 : 25.000 und 1 : 5.000 Gebietsspezifische Erhaltungsziele (Amtsbl. Sch.-H. 39/40, (S. 883)) (Anlage 9.2.). Folgemonitoring zum FFH-Gebiet Kaltenkirchener Heide (2125-334) vom 14.09.2010; vorgelegt von NLU-Projektgesellschaft mbh Co. KG. Ausgleichsflächenkonzept für den Neubau der A 20 und der A 7 der Garten- und Landschaftsarchitekten GmbH Kortemeier & Brokmann im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein 1.2. Verbindlichkeit Dieser Plan ist nach intensiver, möglichst einvernehmlicher Abstimmung mit den Flächeneigentümern/innen und den örtlichen Akteuren aufgestellt worden. Neben erforderlichen Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen werden auch weitergehende Maßnahmen zu einer wünschenswerten Entwicklung des Gebietes dargestellt. 5

Die Ausführungen des Managementplanes dienen u. a. dazu, die Grenzen der Gebietsnutzung (Ge- und Verbote), die durch das Verschlechterungsverbot ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit 24 Abs. 1 LNatSchG) in Verbindung mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen rechtverbindlich definiert sind, praxisorientiert und allgemein verständlich zu konkretisieren. In diesem Sinne ist der Managementplan in erster Linie eine verbindliche Handlungsleitlinie für Behörden und eine fachliche Information für die Planung von besonderen Vorhaben, der für die einzelnen Grundeigentümer/-innen keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entfaltet. Da der Plan in enger Kooperation und weitgehendem Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort erstellt wurde, kann der Plan oder können einzelne Maßnahmen durch schriftliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen oder einer vertraglichen Vereinbarung mit diesen als verbindlich erklärt werden. Darüber hinaus bieten sich Freiwillige Vereinbarungen an, um die im Plan ggf. für einen größeren Suchraum dargestellten Maßnahmen flächenscharf mit den Beteiligten zu konkretisieren. Die Darstellung von Maßnahmen im Managementplan ersetzt nicht ggf. rechtlich erforderliche Genehmigungen, z.b. nach Naturschutz-, Wasserrecht oder Landeswaldgesetz. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollen verschiedene Instrumente wie Vertragsnaturschutz, Flächenkauf, langfristige Pacht und die Durchführung von konkreten Biotopmaßnahmen zur Anwendung kommen. Sollte in Ausnahmefällen kein Einvernehmen bei notwendigen Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen erzielt werden können, ist das Land Schleswig- Holstein verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen. Hierbei können die Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet werden, die Maßnahmendurchführung durch die Naturschutzbehörde zu dulden ( 65 BNatSchG i. V. mit 48 LNatSchG). 2. Gebietscharakteristik 2.1. Gebietsbeschreibung 2.1.1. Größe und Lage: Das geschützte Gebiet Kaltenkirchener Heide liegt im Kreis Segeberg, westlich der Stadt Kaltenkirchen und südlich der Stadt Bad Bramstedt. Das geschützte Gebiet wird durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesstraße B 4 durchschnitten. Es besteht aus insgesamt 3 Teilgebieten: 1. Standortübungsplatz Kaltenkirchener Heide mit angrenzenden Waldflächen 2. Heidkatener Heide mit angrenzendem Wald 3. Kleiner Moor-/Waldkomplex am Westrand der ehemaligen Nützener Heide Allein das östliche Teilgebiet umfasst etwa 97 % des insgesamt 511 ha großen Schutzgebietes. 6

2.1.2. Naturräumlich, standörtliche Situation: Das Gebiet Kaltenkirchener Heide umfasst Teile der Kaltenkirchener und Nützener Heide innerhalb des Naturraums Barmstedt-Kisdorfer Geest. Das GGB gehört somit zur atlantischen biogeographischen Region und zur naturräumlichen Haupteinheit D22, Schleswig-Holsteinische Geest (SSYMANK et al. 1998). Die Geschiebe der Barmstedt-Kisdorfer Geest wurden in der Saale-Kaltzeit abgelagert, insbesondere fluvioglaziale Ablagerungen des Warthe-Stadials (jüngstes Stadial der Saale-Kaltzeit) bilden die sogenannte Hohe Geest. Das Gebiet wurde zwar nicht mehr von den Eismassen der folgenden Kaltzeit, der Weichsel-Kaltzeit, überfahren. Allerdings überprägten die Schmelzwassermassen der zurückweichenden Weichsel-Gletscher den Altmoränenkörper. So wurden die Altmoränen Schleswig-Holsteins durch Flussmündungen in 5 größere Geestkerne geteilt, von denen die Barmstedter-Pinneberger Geest eine darstellt. Die Barmstedter-Kisdorfer Geest bildet somit eine Teilfläche dieses Geestkernes. An den Geestkörpern wurden die - aus dem östlichen Hügelland stammenden - weichselkaltzeitlichen Schmelzwässer an zahlreichen Stellen gestaut. Einhergehend mit einem postglazialen Meeresanstieg und verschiedenen Transgressionen, kam es zu weiträumigen, holozänen Vermoorungen und zur Bildung mächtiger Torfsubstrate. Großflächig haben sich auf den Sanden Eisenhumuspodsole gebildet, die in weiten Bereichen durch Orterde- oder Ortsteinbildung gekennzeichnet sind. Die carbonatfreien Böden sind podsoliert und werden durch ein geringes bis mittleres Bindungsvermögen für Nährstoffe und eine geringe bis mittlere nutzbare Feldkapazität gekennzeichnet. Es besteht eine hohe Wasserdurchlässigkeit, die eine Ansiedlung von Heiden und Trockenrasen fördert. Der Grundwasserstand ist tiefer als 2,0m. Im Bereich der Schirnauniederung sind grundwasserbeeinflusste Bodentypen vorhanden. Der Eisenhumuspodsol ist zum Teil vergleyt oder hat sich zu der Übergangsform des Gley-Podsols entwickelt. Auch kommen hier Moor-Podsole 7

vor, die aus Moorerde oder Torfresten entstanden sind. In trockenen Zeiten liegt der Grundwasserflurabstand bei 1,0 1,5 m, in feuchten Zeiten bei 0,5 bis 1,0m. An Bodentypen sind im GGB westlich der Bundesstraße B 4 Hochmoorböden zu finden, die zwar großflächig abgetorft sind, jedoch stellenweise noch Mächtigkeiten von mehreren Metern aufweisen. Östlich der B 4 dominieren dagegen Sandund Lehmböden. In der Topographisch Militärischen Karte des Herzogtums Holstein (1789-1796) ist zu erkennen, dass die Fläche vor über 200 Jahren großflächig eine Heidefläche mit Moorbereichen an der Schirnau war. 2.1.3. Bedeutung: Die im Gebiet vorkommenden Offenbereiche in einer Größe von rd. 170 ha bestehen aus Trockenrasen sowie mesophilem Grünland. Eingelagert sind Heide und Borstgrasbestände, die in Schleswig-Holstein insbesondere in der atlantischen Region wegen der bekannten Entwicklung der Landnutzung nur noch in vergleichsweise geringen Resten bzw. nicht günstigen Erhaltungszuständen vorhanden sind. Hohe Wiederherstellungspotentiale für Heiden und Trockenrasen finden sich insbesondere auf den Flächen, die bislang keiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (ohne Düngung und Pflanzenschutzmittel) zugeführt sind. Es finden sich auch heute noch Refugien verschiedener seltener, charakteristischer und standorttypischer Arten, für die ein erhebliches Ausbreitungspotential in dem Gebiet besteht. Im Oktober 2007 wurden mindestens 20 Arten der Roten Liste Schleswig- Holsteins festgestellt. Besonders bemerkenswert ist das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Knorpelkrauts. Es kommt im Südteil auf feuchtem Sandboden sehr kleinflächig und in wenigen Individuen vor. Die vom Aussterben bedrohte Art wird durch das Motocrossfahren stark in seiner Entwicklung gestört. Bei den einbezogenen Wäldern in einer Größe von rd. 340ha handelt es sich vorrangig um angepflanzte Nadelgehölze unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Zusammensetzung. Diese Nadelholzbestände werden durch nichtheimische Baumarten geprägt. Zwischen den älteren Nadelgehölzen gibt es zahlreiche Laubgehölze, vor allem Buchen und Birken sowie vereinzelt Eichen und Erlen sowie standortfremde Pappeln und Rot-Eichen, wegbegleitend auch Linden. Hauptbaumarten sind jedoch Fichte, Sitkafichte, verschiedene Kiefernarten, Japanlärche und Douglasie. Ein erheblicher Teil der Nadelgehölze wurde aufgelockert und mit zumeist Buchen unterbaut. Teilweise haben diese bereits eine dichte weite Baumschicht bis 8 Meter Höhe aufgebaut. Darüber hinaus haben sich in Kahlschlagfluren Pionierwälder vornehmlich aus Hänge-Birken (Betula pendula) und Weiden entwickelt. Die Wälder bieten gute Voraussetzungen für die Entwicklung und dauerhafte Sicherung naturnahen bodenständigen Beständen und haben gleichzeitig Schutzfunktionen für die Offenlandbereiche vor Einträgen aus der Luft. Auf dem ehemaligen Standortübungsplatz kommen insbesondere im Eingangsbereich vereinzelt Baumreihen und Knicks vor, auch breite frisch aufgesetzte Wälle mit jungen Baumreihen sind vereinzelt vorhanden. Landschaftsprägend ist die ebene bis flachwellige großflächig offene Landschaft mit niedrigwüchsigen Trockenrasen, die durch kleine, optisch auffallende Sandhügel mit Baumgruppen unterbrochen wird. 8

Floristisch sind die Gehölze meist artenarm und unspezifisch ausgebildet. In den naturnäheren und lichteren Beständen dominiert die Drahtschmiele, vereinzelt kommen Pfeifengras, Weiches Honiggras, Land-Reitgras, verschiedene Farnarten und Rankender Lärchensporn vor. Einige Bestände haben Besenheide im Unterwuchs. Die in das geschützte Gebiet einbezogenen degenerierten Hochmoorflächen westlich der Bundesstraße B 4 (Teilbereich 3) sind derzeit vollständig bewaldet und haben aufgrund ihrer geringen Größe, isolierten Lage und wasserwirtschaftlichen Situation nur geringes Wiederherstellungspotential als Hochmoorlebensraumtyp, eine Entwicklung zum Moorwald ist jedoch nicht ausgeschlossen. 2.2. Einflüsse und Nutzungen 2.2.1. Fahrschulgelände Die Bundeswehr hat bis zum Jahre 2007 weite Teile der offenen Grünlandflächen des Standortübungsplatzes Kaltenkirchen als Fahrschulgelände genutzt. Insbesondere im Bereich der Hauptschranke im Südosten des Geländes wurden großflächige Bereiche im Jahr 2004 vegetationsfrei gestaltet, was einerseits zum Verlust von Trockenheide-Flächen führte, andererseits seltenen Pflanzenarten die Möglichkeit zur Ansiedlung bot. Diese Bereiche, wie auch Teile des übrigen Standortübungsplatz, werden derzeit von Moto-Cross-Fahrern befahren. Im Bereich der Sandkuhle erfolgt dieses in sehr hoher Intensität. Die Genehmigung des Bundes zur Nutzung der Sandkuhle besteht aktuell nicht mehr. Der Motorsportclub Kaltenkirchen e.v. strebt eine zukünftige Nutzung insbesondere der Sandkuhlenflächen an Samstagen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Der Verein erwartet, dass durch eine evtl. Nutzungsgenehmigung die bestehende illegale Nutzung bei Anwesenheit der Vereinsmitglieder reduziert werden kann. 2.2.2. Landwirtschaftliche Nutzung Die Grünlandflächen wurden bis 2004 von Schafen beweidet. Diese Nutzung wurde zum Jahr 2005 eingestellt. Eine Wiederaufnahme einer Schafbeweidung ist anzustreben. 2.2.3. Forstwirtschaftliche Nutzung Großflächige Bereiche des Standortübungsplatzes sowie der umliegenden Flächen werden forstwirtschaftlich genutzt. Zudem finden sich Waldlichtungsfluren nach Kahlschlägen, in denen sich Birkenpionierwälder und kleinflächig Trockenheiden etabliert haben. Fichtenaltbestände (60-80Jahre) sind im Laufe der letzten 15 Jahre im Bemühen den Wald naturnah umzubauen vielfach mit Buchen unterpflanzt worden. Auch die nördlich an den ehemaligen Übungsplatz angrenzenden Flächen werden als Wald forstwirtschaftlich genutzt. Die Heidefläche und Waldflächen westlich der Bundesstraße 4 stehen im Eigentum bzw. der Verwaltung der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). Es handelt sich um zwei Restflächen des ehemals ausgedehnten Moor- Heidekomplexes Nützener Heide. Die Heideflächen ( Heidkatener Heide ) werden von der SHLF durch Mahd gepflegt und entkusselt. Umgeben sind sie von einem als Naturwald ausgewiesenen bodensauren Eichenwald. Im nördlich gele- 9

genen Teilgebiet befindet sich ein Gehölzbestand aus Roterle, Birke und Bergahorn auf Moorstandort, dessen Nutzung durch die SHLF ruht. 2.2.4. Nutzung als Ausgleichflächen der Straßenbauverwaltung Die Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes in einer Größe von rd. 460 ha stehen derzeit in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Gehölze nehmen auf dem ehemaligen Standortübungsplatz eine Fläche von 278 ha ein und werden vorrangig forstwirtschaftlich betreut. Die Fläche des Standortübungsplatzes ist als Ausgleichsfläche für Eingriffe der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein vorgesehen. Dabei sind vorrangig die gebietsspezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsziele des geschützten Gebietes zu beachten 2.2.5. Betreten Als Standortübungsplatz war eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bis vor wenigen Jahren nicht gegeben. Die Stadt Kaltenkirchen strebt die Herstellung einer Wegeverbindung (Fuß- Radweg) zwischen den Ortsteilen Heidkaten und Moorkaten an. 2.2.6 Sonstige Nutzungsansprüche und wünsche - Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen bei Springhirsch Der Trägerverein verfolgt Überlegungen zum Ausbau eines Wegenetzes zur Errichtung eines Gedenklehrpfades an geeigneter Stelle mit dem Zielpunkt der Gedenkstätte Springhirsch. Bei einer naturnahen Ausgestaltung und Orientierung an dem in Karte 7 (Seite 28) dargestellten Wegekonzept sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht zu erwarten. - Schlittenhunde-Sportverein Nord e.v. Ein zentraler Übungsplatz für Schlittenhunde wurde bislang in Schleswig- Holstein nicht gefunden. Nach Auffassung des Vereins würde sich die Fläche des ehemaligen Standortübungsplatzes für diese Zwecke hervorragend eignen. Die geplanten Trainingszeiten -von Sept. bis April - berücksichtigen evtl. Brutzeiten. - DRK Rettungshundestaffel Die DRK-Rettungshundestaffel benötigt zum Training der Hunde große Waldflächen von mindestens 30 ha. Da nur jeweils 1 Hund zurzeit trainiert werden kann, ist eine übermäßige Nutzung nach Auffassung des DRK auszuschließen. - Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft (FAG) Die FAG hatte einen Gestattungsvertrag zur Nutzung des ehemaligen Standortübungsplatzes, der jedoch ausgelaufen ist. Geplant ist eine Nutzung im 14 Tage-Rhythmus für jeweils 5 Modellflieger. - Feuerwehr Die Feuerwehr erwartet im Hinblick auf den Brandschutz eine angemessene Berücksichtigung und Bereitstellung von Löschwasserbrunnen. 2.3. Eigentumsverhältnisse Das Gesamtgebiet ist ca. 511 ha groß und lässt sich 5 Eigentümern zuordnen (Siehe Karte 2) wobei über 99% im Eigentum des Bundes, der Schleswig- Holsteinischen Landesforsten und der Flughafen Hamburg GmbH stehen. Kleine- 10

re Flächen (meist Wege) stehen im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen sowie der Gemeinde Nützen. Karte 2: Eigentumsverhältnisse (SHLF-Flächen zum Teil langfristig angepachtet) 2.4. Regionales Umfeld Direkt nordöstlich an das Schutzgebiet anschließend werden die fluvioglazialen Sande und Kiese von verschiedenen Unternehmen großflächig abgebaut. Ebenfalls direkt anschließend liegt die KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen im Nordwesten. Die Hamburger Flughafen GmbH ist Eigentümerin größerer Flächenteile im Norden und Nordwesten des Gebietes. Der Erwerb der Flächen steht im Zusammenhang mit früheren Planungen zum Bau eines Flughafens. 2.5. Schutzstatus und bestehende Planungen Mit der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007 gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5396) wurde das vom Land Schleswig-Holstein im Jahre 2006 der europäischen Kommission in geänderter Abgrenzung vorgeschlagene FFH-Gebiet Kaltenkirchener Heide (2125-334) im Einvernehmen mit der Bundesrepublik Deutschland in die Liste der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. In einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung besteht in Verbindung mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen das Verschlechterungsverbot ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit 24 Abs. 1 LNatSchG). Einzelne Flächen und Habitate sind darüber hinaus insbesondere geschützt: 11

30 Bundesnaturschutzgesetz i.v.m. 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope Im Gebiet betrifft dies Moore, Sümpfe, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Heiden, Trockenrasen und Borstgrasrasen, Umwandlungs- und Kahlschlagverbot für Wälder (LWaldG) Schutz bestimmter Horst- und Höhlenbäume ( 28a LNatSchG) Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten Das GGB ist Teil des Schwerpunktbereiches Nr. 166 Nützener Heide. Im Nordosten grenzt das FFH-Gebiet 2024-391 Mittlere Stör, Bramau und Bünzau an und bindet das Gebiet in den Biotopverbund ein. Das Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes wird vom Eigentümer vollständig für die Umsetzung von Ausgleichverpflichtungen insbesondere der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein vorgehalten und ist zum Teil bereits entsprechend überplant. 3. Erhaltungsgegenstand Die Angaben zu der Ziffer 3.1. entstammt den jeweiligen Standarddatenbögen (SDB) sowie den aktuellen Ergebnissen des Folgemonitorings (Siehe auch Darsstellung der räumlichen Zuordnung in Karte 3) sowie Erhebungen im Rahmen der Erstellung des Ausgleichsflächenkonzeptes. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes können sich diese Angaben ändern. Die SDB werden regelmäßig an den aktuellen Zustand angepasst und der Europäischen Kommission zur Information übermittelt 3.1. FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie Tabelle 1: Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen Angaben Standarddatenbogen 2125-334 (Stand 09.2010) Code FFH Name Fläche Fläche Erhaltungszustand Fläche Kartierung 2010 Erhaltungszustand Summe 4010 Feuchte Heidegebiete des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix 4030 Europäische trockene Heiden 4030 Europäische trockene Heiden 6230 Artenreiche Borstgrasrasen 6230 Artenreiche Borstgrasrasen 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen [ha] [%] [ha] 0,80 0,16 C 0,14 C 4,96 B 10,61 2,08 C 2,12 0,54 0,11 B 1,74 B 21,00 4,11 C 20,031 C 8,65 1,69 B 25,00 4,90 C 7,83 C 12

1) A: hervorragend; B: gut; C: ungünstig Karte 3: FFH-Lebensraumtypen (einschließlich Übergangsbereiche) Im äußersten Westen befinden sich auf Hochmoorböden Wälder, die potentiell dem LRT 7120 degradierte Hochmoore zugeordnet werden können, jedoch derzeit im Hinblick auf die bestehende Entwässerung innerhalb der Gebietskulisse als nicht renaturierbar bewertet sind. Der gesetzliche Biotopschutz nach 30 BNatSchG ist hier jedoch gegeben (in Karte 3 nicht dargestellt) 3.2. Weitere Arten und Biotope Tabelle 2: Vorkommen weiterer Arten und Biotope Artname/Bezeichnung Biotop Gewöhnlicher Steinquendel (Acinos arvensis Nelkenschmiele (Aira caryophyllea) Echte Mondraute (Botrychium lunaria) Kleines Leinkraut (Chaenorhinum minus) Schutzstatus/ Gefährdung RL 2 in SH RL 3 in SH RL 1 in SH RL 3 in SH Bemerkung 13

Hirschsprung (Corrigiola litoralis) Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) Steifer Augentrost (Euphrasia stricta) Hunds-Veilchen (Viola canina) Behaarter Ginster (Genista pilosa) Gewöhnlicher Dreizahn (Danthonia decumbens) Borstgras (Nardus stricta) Sparrige Binse (Juncus squarrosus) Schönes Johanniskraut (Hypericum pulchrum) Rankender Lerchensporn (Corydalis claviculata) Gewöhnlicher Sumpfquendel (Peplis portula) Zwerg-Filzkraut (Filago minima) Englischer Ginster (Genista anglica) Knorpelmiere (Illecebrum verticillatum) Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum) Großer Klappertopf (Rhinanthus angustifolium agg.) 14 RL 1 in SH RL V in SH RL 3 in SH RL 3 in SH RL 3 in SH RL 2 in SH RL 3 in SH RL 3 in SH RL 3 in SH RL 2 in SH RL 3 in SH RL 2 in SH RL V in Sh RL 3 in SH RL 1 in SH RL 2 in SH RL 3 in SH Feldlerche (Alauda arvensis) RL 3 in SH 53 RP Sperber (Accipiter nisus) RL 3 insh 1-2 RP Kolkrabe (Corvus corax) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Uhu (Bubo bubo) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Trauerschnäpper Anh. I EGV Anh. I EGV Anh. I EGV Heidelerche (Lullula arborea) Anh. I EGV 6 BP RL-SH: Rote Liste Schleswig-Holstein Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Moore, Trockenrasen, Heiden und Borstgrasrasen (Siehe für den Teilbereich 1 die entsprechende Darstellung in der Karte der Anlage 9.3.). 4. Erhaltungsziele 4.1. Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Die Ableitung gebietsspezifischer Erhaltungsziele sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgt aus den Angaben - des Standarddatenbogens zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-2125-334 Kaltenkirchener Heide (Stand: 2011 Anlage 9.1.), - die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele für das Gebiet DE-2125-333 Kaltenkirchener Heide. Der vollständige Text ergibt sich aus Anlage 9.2. und ist Bestandteil dieses Planes. - den Kurzgutachten (Stand: 2006) zum Gebietsvorschlag P DE-2125-333 Kaltenkirchener Heide (erstellt im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Gebietsmeldung). sowie den Aussagen

- der Ergebnisse der Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH- Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 im FFH-Gebiet Kaltenkirchener Heide (2125-334) : - Ausgleichsflächenkonzept der für den Neubau der A 20 zwischen der L 114 und der A 7 vom Februar 2008 im Auftrage des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Gutachterliche Stellungnahme zur Machbarkeit von Kompensationsmaßnahmen auf dem Standortübungsplatz Kaltenkirchen im Zuge des Neubaus der A 20 (Stand: Februar 2009), Landschaftsarchitekten Kortemeier Brokmann 4.2. Weitere Schutzobjekte und Schutzziele Den besonderen Wert des Gebietes DE-2125-334 Kaltenkirchener Heide machen die Großflächigkeit des Gebietes und der zusammenhängenden Offenflächen, Nährstoffarmut, Habitatkontinuität sowie Vorkommen der gesetzlich geschützten Biotope ( 30 BNatSchG) Heiden, Borstgrasrasen, Moore sowie Trockenrasen mit ihren charakteristischen Arten aus 5. Analyse und Bewertung für das Gebiet DE-2125-334 Kaltenkirchener Heide Die Situationsanalyse und Gesamtbewertung richtet sich aus an der Formulierung des übergreifenden Entwicklungszieles Erhaltung eines großflächigen naturnahen, standorts- und naturraumtypischen Geestlebensraumkomplexes als Offenlandschaft mit geringem Gehölz- und Waldanteil, u.a. mit Borstgrasrasen, trockenen Sandheiden, Trocken- und Magerrasen, Feuchtheiden, Moor- und Moorübergangsstadien sowie den Quellbereichen der Schirnau, einem naturgemäßen Grund- und Bodenwasserhaushalt, der nährstoffarmen Grundsituation und unbeeinträchtigter Bodenstrukturen. Für die Lebensraumtypen 4010 und 6230* soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden. 5.1. Aktuelle Situationsanalyse und Gesamtbewertung Insbesondere die Nutzung überwiegender Teile des GGB als Standortübungsplatz haben den Offenlandaspekt des Plangebiets wesentlich geprägt und zum Erhalt der Lebensraumtypen und Arten sowie der insgesamt hohen naturraumtypischen Biodiversität beigetragen. Hierbei spielte der relativ geringe Nährstoffeintrag, auch aus der näheren Umgebung eine wesentliche Rolle. Wertgebender Bestandteil des FFH-Gebietes sind insbesondere die Heideflächen und Trockenrasen unterschiedlicher Ausprägung. Deren Bestand und Erhaltungszustand wird durch Überwachsungen von Gräsern und vor allem Gehölzen bedroht und müssen also aktiv erhalten werden. Des Weiteren sind von Bedeutung die Vorkommen der alten bodensauren Eichenwälder, deren Verjüngung durch die Ausbreitung der Traubenkirche und durch den Bestand von Nadelgehölzen behindert bzw. sogar vollständig unter- 15

bunden ist. Im Nordosten sind im bestehenden Bestand des LRT 9190 zudem Schäden durch Trockenheit erkennbar, deren Ursache evtl. in der Absenkung von Grundwasserständen zu finden ist. Das Gebiet der Kaltenkirchnener Heide ist bezogen auf die genannten Erhaltungsziele insgesamt in einem nur mäßig günstigen bis unzureichenden Zustand. Die Defizite liegen zum Teil in der Historie begründet (Aufforstungen), zum Teil an der aktuellen Nutzungssituation (Aufgabe des Übungsbetriebes, fehlendes Nutzungskonzept, Nutzungsaufgabe bzw. ungelenkte Nutzungen) sowie einem erhöhten Nährstoffgehalt, dessen alleinige Zufuhr aus der Luft unwahrscheinlich ist. Diese fortschreitenden Verschlechterungen erfordern notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Heiden und des Offenlandes. Dort muss der alte, teils bereits etablierte sowie der jährlich neu aufkommende Gehölzanflug zurückgedrängt und die Heide verjüngt werden. Bei den Maßnahmen sollten Rohbodenstandorte erhalten und dynamisch neue geschaffen werden, um den spezifische Tier- und Pflanzenarten dauerhaft besiedelbare Lebensräume zu schaffen. Zielführend ist hierbei, einen hohen Vernetzungsgrad im Sinne des Biotopverbundes zu erreichen. Weiterhin ist für eine naturraumtypische Ausstattung der Offenlandlebensräume unabdingbar, diese möglichst großflächig zu erhalten. Zum einen kann dann auch lebensraumtypischen raumgreifenden Arten wie z.b. der Heidelerche (VSchRL 1) ein adäquater Lebensraum erhalten werden. Zum anderen sind durch die Einhaltung von Mindestgrößen negative Randeffekte, z.b. Beschattung und Samenanflug aus den Gehölzen zu minimieren. Diese Anforderungen an die Ausbildung der Offenland-Lebensraumtypen werden bei der Formulierung der notwendigen Maßnahmen berücksichtigt Aufgrund der ungünstigen Erhaltungszustände bestehen für die Feuchtheiden und die Borstgrasrasen Wiederherstellungsverpflichtungen. Als aktuelles Hauptproblem sind anzusprechen: o o o o o o Verbrachung bzw. Verbuschung der Offenlandbiotope wie z.b. Heiden, Trockenrasen, Borstgrasrasen sowie offener Bodenstellen Nährstoffeinträge Ausbreitung von Neophyhten wie z.b. der Spätblühenden Traubenkirsche Naturverjüngung nicht heimischer Waldbaumarten MotoCross-Nutzung vielfältige Nutzungsinteressen 16

5.1.1. Bewertung einzelner Lebensraumtypen und Arten Bezogen auf die vorhandenen Lebensraumtypen lässt sich folgender Überblick über den Qualitätszustand abgeben 5.1.1.1. Feuchte Heidegebiete des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix (LRT 4010) Im Nordosten des Standortübungsplatzes findet sich eine mit Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) aufgeforstete Fläche, die Feuchtheide-Elemente, jedoch in geringer Deckung enthält. Neben den Erlen wird die Fläche vom Pfeifengras (Molinia caerulea) dominiert. Darüber hinaus finden sich Torfmoose (Sphagnum spp.), Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium), Glockenheide (Erica tetralix) und Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris) sowie Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre) und Sumpf-Ziest (Stachys palustris). Allerdings wandern zahlreiche standortfremde Pflanzenarten wie Himbeere (Rubus idaeus) oder Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium) ein. Direkt an den aufgeforsteten Bereich schließt eine etwa 0,5 m tiefe Abgrabung an, in der sich Feuchtheidebestände mit Dominanz von Glockenheide (Erica tetralix) entwickelt hat. Darüber hinaus wachsen hier Pfeifengras (Molinia caerulea), Blaugrüne Segge (Carex flacca) und Besenheide (Calluna vulgaris). Direkt nordwestlich an die Erlenpflanzung anschließend, befindet sich - ebenfalls in einer Abschiebung - eine kleinflächige Feuchtheide mit Glockenheide (Erica tetralix) bei Dominanz des Pfeifengrases (Molinia caerulea). Erhaltungszustand: C 5.1.1.2. Europäische trockene Heiden (LRT 4030) Die Flächen der trockenen Heiden haben eine Größe von 60 m 2 bis knapp 5 ha und befinden sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Standortübungsplatzes Kaltenkirchen. Sie weisen unterschiedliche Ausprägungen auf. Die größte und am besten ausgeprägte Trockenheidefläche liegt im südwestlichen Teil des FFH-Gebietes und wird dort von Laub- und Nadelholzbeständen umgeben. Insgesamt ist die Deckung der Besenheide (Calluna vulgaris) hoch, stellenweise wächst sie lückig und vergraste Bereiche nehmen hohe Flächenanteile ein. Insbesondere randlich ist ein hoher Birkenanflug zu erkennen. Im nordwestlichen Bereich stocken Stieleichen (Quercus robur) als Solitärbäume. Hinzu treten Sämlinge der Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Grau-Weide (Salix cinerea) und der Späten Traubenkirsche (Prunus serotina). Vor einigen Jahren wurde eine Entkusselung durchgeführt, die sich positiv auf die Besenheide ausgewirkt hat. Dies wird in den nächsten Jahren wieder erforderlich sein. Neben der Besenheide (Calluna vulgaris) dominieren Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Harz-Labkraut (Galium saxatile) sowie lokal Pfeifengras (Molinia caerulea). Darüber hinaus finden sich auch Bereiche mit Rentier-Flechte (Cladonia sp.). Weitere, zum Teil sehr gut ausgeprägte Bestände des FFH-LRT 4030 finden sich auf dem Fahrschulgelände des Standortübungsplatzes Kaltenkirchen. Im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen des Jahres 2004 wurden einige Trockenheidenflächen abgeschoben bzw. überschüttet oder durch Fahrspuren zerschnitten. Neben der Besenheide (Calluna vulgaris), finden sich Trockenrasenarten, wie 17

Dreizahn (Danthonia decumbens), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Berg- Sandglöckchen (Jasione montana), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) oder Zwerg-Filzkraut (Filago minima). Zum Teil ist die Besenheide dominant. In weiteren Flächen stockt ein relativ hoher Anteil an Gehölzen mit Kiefern (Pinus sylvestris) und Hänge-Birken (Betula pendual) in den Heideflächen. Die Flächen sind durch Zerschneidung und Fahrspuren innerhalb der noch verbliebenen Besenheide durch Moto-Cross-Sport beeinträchtigt, so dass die derzeitige Nunzungsintensität als mit den Erhaltungszielen nicht vereinbar einzustufen ist. Weitere Teilflächen befinden sich auf den trockenen Grünlandbereichen innerhalb des Standortübungsplatzes oder in Waldlichtungen. Sie sind zum einen kleinflächig ausgeprägt und weisen zum Teil einen hohen Vergrasungsanteil auf. Bei unterbleibender Pflege werden diese Bestände mittelfristig verschwinden. Innerhalb von Kahlschlägen bestehen auf Lichtungen weitere Trockenheideflächen, die in Konkurrenz zum aufkommenden Pionierwald stehen. Auch diese Bestände bedürfen der Pflege durch Entkusselungsmaßnahmen, um eine Verdrängung durch die Pioniergehölze zu verhindern bzw. um der Vergrasung entgegenzuwirken. Innerhalb der Grünlandflächen finden sich Bereiche mit sehr geringer Deckung der Besenheide und hohen Grasanteilen. Angrenzend an eine Feuchtheide (4010) liegt im Nordosten des FFH-Gebietes ein kleinflächiger Bereich mit dem Englischen Ginster (Genista anglica), jedoch kommt keine Besenheide (Calluna vulgaris) vor. 5.1.1.3 *Artenreiche Borstgrasrasen (LRT *6230) Auf dem Standortübungsplatz Kaltenkirchen, westlich des 2004 umgestalteten Fahrschulgeländes, wurden zwei Borstgrasbereiche auf trockenem Grünland mit lückigem aber regelmäßigen Vorkommen des Borstgrases (Nardus stricta) nachgewiesen. Die angrenzenden trockenen Grünlandbereiche bzw. Trockenrasen, die nur vereinzelt oder gar kein Borstgras (Nardus stricta) aufweisen, in denen jedoch regelmäßig Schafschwingel (Festuca ovina) und Dreizahn (Danthonia decumbens) vorkommen, wurden ebenfalls dem FFH-LRT *6230 zugeordnet. Problematisch erscheint die eingetretene Sukzession, die das Borstgras langfristig verdrängen könnte, so wie die Aufgabe des Standortübungsplatzes durch die Bundeswehr seit dem Jahr 2007. Neben dem o.g. Arten konnten in den Flächen, die Gräser Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Rot-Schwingel (Festuca rubra), sowie Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera) festgestellt werden. An Kräutern fanden sich zudem Schafgarbe (Achillea millefolium), Echtes Johanneskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides) und Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa). Entlang einer von West nach Ost verlaufenden Straße erstrecken sich auf beiden Seiten Borstgrasrasen auf sandig-steinigem Untergrund. Die Vegetation hat sich als lückige Pioniervegetation auf ehemals abgeschobenem Boden etabliert und wird insbesondere von Borstgras (Nardus stricta) gebildet. In den offenen Bereichen tritt das Kleine Habichtskraut (Hieracium pilosella) stetig und mit hoher Artmächtigkeit auf. Weiterhin wurden Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus), Fünfmänniges Hornkraut (Cerastium semidecandrum), Berg-Jasione (Jasione monatana), Zwerg-Filzkraut (Filago minima), 18

Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Dreizahn (Danthonia decumbens) und Gewöhnliche Hainbinse (Luzula campestris) erfasst. Durch Moto-Cross-Fahrten ist die Vegetation stellenweise aufgerissen. 5.1.1.4. Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen (LRT 9190) Im nördlichen Teil des FFH-Gebietes stockt ein junger, lichter Eichenbestand auf bodensaurem Standort. In der Strauchschicht wachsen verstreut Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) und Vogelbeere (Sorbus aucuparia). Die Krautschicht ist lückig ausgebildet mit Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Weißem Straußgras (Agrostis stolonifera), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Himbeere (Rubus idaeus) und selten auch Pillen-Segge (Carex pilulifera) oder Heidelbeere (Vaccinium myrtillus). Bäume im starken Baumholzalter, Altbäume, Totholz oder vertikale Wurzelteller fehlen. Eine Baumverjüngung wird vermutlich durch Wildverbiss gehemmt und es finden sich in der Kraut- und Strauchschicht außer Fichten und Traubenkirchen keine nachwachsenden Baumarten. Durch einen Weg getrennt stockt südlich des Eichenbestandes ein Birken- Eichen-Wald. In aufgelichteten Bereichen kommen Stiel-Eichen in der Verjüngung auf Höhe der Strauchschicht mit hoher Deckung vor, sie sind jedoch auffällig stark verbissen. In der Krautschicht ist Pfeifengras (Molinia caerulea) lokal dominant, weiterhin wird der Waldboden stetig von Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa) besiedelt. Eine Beeinträchtigung stellt Moto-Cross dar, es führen vegetationsfreie Fahrspuren durch die Parzelle sowie Reitspuren. Im Südwesten des GGB stockt ein lichter, junger Birken-Eichenwald auf nährstoffarmen Sanden. Er grenzt an eine großflächige trockene Heide sowie an Nadelforste. Eine kleinflächige Insel mit Besenheide (Calluna vulgaris) liegt im Bestand. Die Baumschicht wird von Hänge-Birke (Betula pendula) dominiert und junge Stiel-Eichen (Quercus robur) sind beigemischt. In der Krautschicht ist im mittleren Teil des Bestandes Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) mit hoher Deckung dominierend, während östlich und westlich daran angrenzend eine lückige Vegetation mit Aspekt von Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa) vorherrscht. In der spärlich ausgebildeten Strauchschicht wachsen Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) und Faulbaum (Frangula alnus). Eine Baumverjüngung wird vermutlich durch Wildverbiss gehemmt, es finden sich in der Kraut- und Strauchschicht keine nachwachsenden Baumarten. Der Bestand wird jedoch forstlich nicht genutzt und hat ein gutes Entwicklungspotential. Es sind strukturarme Bestände. Bäume im starken Baumholzalter, Altbäume, Totholz oder vertikale Wurzelteller fehlen. Erhaltungszustand: C 5.1.1.5. Degenerierte Hochmoorreste westlich der B 4 Die innerhalb des Teilgebietes westlich der B4 liegenden, degenerierten Hochmoorreste werden nicht dem FFH-LRT 7120 zugeordnet, da die Hochmoorreste außer den Degradierungszeigern Moorbirke (Betula pubescens) und Pfeifengras (Molinia caerulea) keine oder nur sehr vereinzelte Moorzeigerarten aufweisen. Ein kleinflächiger gefluteter Torfstich liegt isoliert im nordwestlichen Randbereich 19

des GGB. Neben Pfeifengras und Moorbirken kommt hier auch das Scheidige Wollgras (Eriophorum vaginatum) vor. Inmitten des vom Pfeifengrasdegenerationsstadium dominierten Bereiches des ehemaligen Hochmoores finden sich kleinflächige, feuchte Moorbereiche, die vegetationsfreie Bereiche aufweisen. Möglicherweise sind diese von Wildschweinen verursacht, da eine anthropogene Nutzung der Flächen nicht erfolgt. Auf dem Torfsubstrat wachsen mit sehr geringer Deckung Besenheide (Calluna vulgaris) und Glockenheide (Erica tetralix) sowie vereinzelte Torfmoose (Sphagnum spp.). Die derzeit hohen Wasserstände tragen zu einer positiven Entwicklung der Moorstandorte bei. Die vom Eigentümer erbetene verbesserte Räumung des querenden Grabens sollte deshalb bis zu einer einvernehmlichen Lösung zurückgestellt werden. 5.2. Bewertung der Erholungs- und Nutzungsansprüche 5.2.1. Betreten Die Ersatzmaßnahmenplanung des Landesbertriebes Straßenbau und Verkehr schließt u.a. auch ein Wegekonzept ein (Karte der Anlage 9.3.), auf dessen Grundlage der Managementplan eine Wegeführung zur Erholungsnutzung vorschlägt (Karte 6). Der Erhalt von Wegen für Pflege- u. Entwicklungsarbeiten sowie ruhige Erholung ist vorgesehen. Das Betreten der Offenflächen außerhalb der Wege wird durch die Beweidung der Flächen in Anlehnung an das Umtriebsweideprinzip minimiert. Weiterhin wird eine Besucherlenkung favorisiert, um Beeinträchtigungen in der Brutzeit z.b. von Feld- und Heidelerche entgegenzuwirken. Diese Planungen sind mit den FFH-Erhaltungszielen verträglich. Die von der Stadt Kaltenkirchen angestrebte Möglichkeit einer West-/Ostquerung des Gebietes zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist dabei konzeptionell berücksichtigt. Entsprechendes gilt für die evtl. Einrichtung eines Gedenklehrpfades unter Einbeziehung der Gräberstätte Moorkaten. Es sollte jedoch für Hunde ein genereller Leinenzwang sichergestellt sein. Die tatsächliche Bereitstellung bleibt jedoch von entsprechenden Vereinbarungen mit der die Liegenschaft verwaltenden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abhängig. Zu beachten sind bei evtl. Rückbaumaßnahmen bestehender Wege die Vorkommen wegbegleitender und im Bestand bedrohter Pflanzenarten. Bei Abschluss der im Rahmen von Ausgleichverpflichtungen notwendigen waldbaulichen Maßnahmen (ca. 2040) werden die zusätzlichen Walderschließungswege nicht mehr erhalten, da im Naturwald eine entsprechende technische Erschließung nicht mehr erforderlich sein wird. Das Betreten der Wälder ist im Rahmen der Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zulässig und wird in extensiver Form als verträglich eingestuft. Bei einer evtl. Rinderbeweidung von Waldflächen im Rahmen einer forstrechtlichen Umwandlungsgenehmigung werden insbesondere im Süden des Gebietes Zaunbauten erforderlich werden, die hier ein Betreten nur auf ausgewiesenen Wegen möglich machen. Ein Betreten der Offenflächen außerhalb von Wegen wird in der Brutzeit z.b. der Feld- und Heidelerche sowie aufgrund der Trittempfindlichkeit charakteristischen Arten nicht generell freigestellt werden können. Hierzu sind im Einzelfall konkretisierende Planungen ggf. mit Verträglichkeitsprüfung erforderlich 20

Eine Ausweitung der im Konzept dargestellten Verbindungskorridore und eine Intensivierung der Nutzung durch Schlittenhundegespanne und Reiter kann nicht von vorneherein als verträglich mit den Erhaltungszielen eingestuft werden und bedarf ggf. einer Verträglichkeitsprüfung. Hierbei stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit eine entsprechende Nutzung der Trassen konfliktfrei mit anderen vorrangig zulässigen Nutzungsformen (Radfahren, Spazieren usw.) möglich ist und wäre ggf. auch mit dem Träger der Wege (Wegeunterhaltung, Verkehrssicherung usw.) zu klären. 5.2.2. Moto-Cross: Auch wenn Bodenverwundungen die Standortvielfalt des Geländes positiv beeinflussen können wird die derzeitige Nutzungsintensität und -form als unverträglich bewertet. Ob und inwieweit negative Aspekte einer Moto-Cross-Nutzung durch zeitliche und räumliche Lenkung ins Positive gekehrt werden können, wäre im Rahmen einer gesonderten Verträglichkeitsprüfung zu prüfen und ggf. im Rahmen einer Erprobungsphase zu bewerten. 5.2.3. Sonstige Nutzungsformen Sonstige Nutzungsformen, die über die ruhige Erholungsnutzung der ausgewiesenen Wege hinausgehen sind vor ihrer Zulassung in der Regel auf ihre Verträglichkeit mit den FFH-Erhaltungszielen aber auch den Zielen der Ersatzmaßnahmen zu prüfen. 5.3. Bewertung der Ersatzmaßnahmen. Die mit den durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vorgesehenen Ersatzmaßnahmen angestrebten Ziele sind: - Erhaltung des naturnahen Lebensraumkomplexe der Offenlandschaft - Entwicklung von Brutrevieren für Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen und Wachtel - Naturnaher Waldumbau und Herausnahme der Flächen aus der Nutzung. Diese Ziele sollen durch die in der Karte der Anlage 9.3. dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden. Insbesondere anzusprechen sind hier: - Waldweide und Beweidung der Offenlandbiotope - Anlage von Feldlerchenfenster im Offenlandbereich - Maßnahmen zur Ansiedlung artenschutzrechtlich relevanter Vogelarten - Entwicklung naturnaher Laubmischwälder - Erhalt/Entwicklung von Grünland außerhalb der Weideflächen - Entwicklung von Hochstaudenfluren im Wald Die in der Karte dargestellten Maßnahmen der Waldweide und Beweidung der Offenlandbiotope, der Entwicklung naturnaher Laubmischwälder sowie der Entwicklung von Hochstaudenfluren im Wald stehen den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen Ziff. 6.2. nicht entgegen und setzen die weitergehenden Maßnahmen entsprechend Ziff. 6.3.1 und 6.3.2. in wesentlichen Teilen um. 21

6. Maßnahmenkatalog Die Ausführungen zu den Ziffern 6.2. bis 6.5. werden durch die Maßnahmenblätter in der Anlage 9.4. ergänzt. 6.1. Bisher auf Teilflächen durchgeführte Maßnahmen Westlich der Bundesstraße 4 Heidepflege durch gelegentliches Entkusseln und Vernässung von Moorteilen. Mähen bzw. Mulchen der Offenlandflächen auf dem Übungsplatz. Bis 2004 gelegentliche Beweidung. Ausweisung eines Naturwaldbereiches (SHLF: Abtl. 1150D) Der Umbau von naturfernen Nadelholzreinbeständen in Laubwaldgesellschaften. Verzicht auf Düngung und auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel. 6.2. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen (unter Einbeziehung der Wiederherstellungsverpflichtungen für die LRT 4010 und 6230 (Siehe Darstellung der räumlichen Zuordnung in der Karte 4 sowie Maßnahmenblätter 1 und 10) Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen dienen der Umsetzung des sog. Verschlechterungsverbots ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit 24 Abs. 1 LNatSchG). Diese Vorgaben sind somit verbindlich einzuhalten. Bei Abweichungen hiervon ist i.d.r. eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, - Kein Grünlandumbruch und keine Graseinsaat, - keine Dränage, keine Absenkung von Grundwasserständen Karte 4. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen 22

6.2.1. Erhalt des Offenlandes 6.2.1.1. Heiden - Offenhaltung der Flächen - Regelmäßiges Mähen (ca alle 10 Jahre) und/oder Beweiden der Heidebestände; vorrangig durch Wanderschafherde (Hütebeweidung) unter ggf. Beimischung von Ziegen. Auf eine Wanderschafherde kann verzichtet werden, soweit die geplante 5-jährig Erprobungsphase einer Umtriebsweide günstige Erhaltungszustände sichert. - Stopp der natürlichen Neuwaldentwicklung ggf. durch regelmäßige Entnahme der Sträucher und der Bäume - Naturnahe Waldrandgestaltung (möglichst ohne Buchenanpflanzungen bzw. hochwachsenden Bäumen) - Kleinflächiges Plaggen oder Brennen überalterter Heidebestände - Wiederherstellung von Feuchtheiden durch Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts - Besucherlenkung. 6.2.1.2. Erhalt der Trocken- und Borstgrasrasen - Regelmäßiges Mähen und/oder Beweiden der Trocken- und Borstgrasrasenbestände. Möglichst im Rahmen Hütebeweidung mit Schafen oder einer mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzustimmende Standbeweidung durch Extensivrinder. Offene Sandflächen sind ggf. einzubeziehen oder neu zu schaffen. - Stopp der Waldenwicklung ggf. durch Entnahme der Sträucher und der Bäume - Besucherlenkung. 6.2.1.3. Erhalt des Grünlandes - Extensive Beweidung oder einschürige bis zweischürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes 6.2.2. Erhalt der Wälder 6.2.2.1. Erhalt der ausgewiesenen Naturwälder - Der im Bereich der SHLF bestehende Nutzungsverzicht von bestimmten Waldflächen ist beizuhalten. 6.2.2.2. Naturnahe Waldbewirtschaftung (Außerhalb Waldweide) - Die Nutzung der Waldbestände erfolgt bestandes- und bodenpfleglich. Das eingeschlagene Holz wird auf Rückegassen abgefahren. Dabei sind tiefe Fahrspuren zu vermeiden. - Vorhandene Habitat Strukturen besonders geschützter Arten sind zu erhalten und Bäume mit Höhlen und Horsten zu schützen und nicht zu nutzen. (Die Verkehrssichtungspflicht obliegt unter Beachtung des Artenschutzrechtes dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten.) 23

6.2.2.3. Für die als FFH-Lebensraumtyp ausgewiesen bzw. wiederhergestellten Waldbestände sowie Waldbiotope - Die Absenkung des Bestockungsgrades innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren übersteigt den Wert von 0,3 nicht, um die Alters- und Bestandes Struktur und die Bodenvegetation zu sichern. Eine Restbestockung darf einen Mindestvorrat von 30 cbm/ ha nicht unterschreiten. - Standortfremde Baumarten, insbesondere Nadelbaumarten werden vorrangig genutzt und nicht angepflanzt. 6.2.3. Notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen 6.2.3.1. Entwicklung feuchter Heiden (LRT 4010) - Nahe der östlichen Grenze des Standortübungsplatzes werden auf ca. 9 ha. (ggf. unter Einbeziehung der Funkstation des französischen Militärs) Maßnahmen zur Heideentwicklung eingeleitet. Die Möglichkeit der Vernässung ist umzusetzen und die Flächen mit Schafen zu beweiden. - Ggf. Herstellung kleinflächiger Geländevertiefungen mit Oberbodenmodellierung. Weitere Detailplanungen sind erforderlich. 6.2.3.2. Entwicklung von Borstgrasrasen (LRT 6230*) Südlich des innerhalb des ehemaligen Standortübungsplatzes in Ost-West- Richtung verlaufenden Weges ist die Beseitigung von Streuschichten und graduelle Ausmagerung z.b. durch Schafbeweidung erforderlich. 6.3 Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die über das Verschlechterungsverbot hinausgehen und einer Verbesserung des Zustandes der in den Erhaltungszielen genannten Lebensraumtypen oder Arten dienen. Sie werden auf freiwilliger Basis durchgeführt (siehe auch Darstellung der räumlichen Zuordnung in der Karte 5). Karte 5: Weitergehende und sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 24

6.3.1. Grünland - Grünlandpflege unter besonderer Beachtung des Vogelschutzes z.b. der Feldlerche. - Einbindung in ein naturschutzfachliches Beweidungskonzept. Grundsätzlich wird eine Hüteschafbeweidung bevorzugt. Ein alternatives Herdenmanagement sollte einen Mischbesatz z.b. mit Robustrindern (z.b. Galloways, Highland), Pferden, Schafe oder Ziegen berücksichtigen. Der Tierbesatz ist abhängig von Nahrungsangebot (Orientierungswert bei Beweidung ~ 0,5 bis 1 GV/ha). Die Offenflächen müssen zur tierschutzgerechten Ernährung ausreichend sein. - Anlage von Kleingewässern, auch als evtl. Tränkekuhlen sowie Schaffung von Waldweidekorridoren auch als Vernetzungsstruktur für Arten des Offenlandes. - Förderung der Artenvielfalt aus der bestehenden Samenbank durch Schaffung von Offenbodenstellen. - Errichtung evtl. Zaunanlagen aus Holzspaltpfählen unter Beachtung Wegekonzept (Siehe Karte 6.) 6.3.2. Waldbereiche Insbesondere die strukturärmeren Waldteile mit naturfernen Nadelholzreinbeständen sollen aufgelockert sowie durch geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Die anzustrebenden Waldentwicklungstypen ergeben sich aus den Standortverhältnissen und der Zusammensetzung der Bestände. Gradlinie Waldränder werden durchbrochen und durch forstliche Maßnahmen naturnah gestaltet. (Biotope der Heidelerche) : Im Einzelnen können durch den Umbau im Rahmen des Ausgleichsflächenkonzeptes der Straßenbauverwaltung folgende Anteile erreicht werden: - Bodensauerer Laubmischwald (ca 140 ha) - Bodensaurer Buchenwald (ca. 70 ha) - Birken-Eichenwald (ca. 60 ha), wobei für etwa 30 ha durch Waldweide lichte Wälder mit artenreichem Unterwuchs entwickelt werden. - Pflanzung von Eichenhorsten in Kleingattern - Pflanzung von Waldrandgehölzen Soweit eine Umsetzung im Rahmen des Ersatzmaßnahmenkonzeptes des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr erfolgt, werden die Laubbaumbestände nach einer etwa 30-jährigen Umbauphase dauerhaft nicht mehr genutzt und als Naturwald ausgewiesen. Weitere Maßnahmen sind: - Erhalt der Staudenfluren der Waldränder 25

- Sicherung des Altbaumanteils, insbesondere Sicherung des Anteils von alten Eichen, Birken, Hainbuchen und Eschen durch eine zeitlich entsprechend nachhaltige Nutzung vorhandener Bestände in Verbindung mit Ausreifenlassen vorhandener mittelalter und jüngerer Bäume und Baumgruppen. - Liegendes und stehendes Totholz soll, sofern es sich nicht im Gefahrenbereich der Wege befindet, im Wald verbleiben. In Totholzarmen Beständen soll über Reife- und Altholzphasen die Entwicklung von Totholz gefördert werden. 6.3.4. Waldweide Bestimmte Waldbereiche werden in eine Waldweide einbezogen, die vorrangig im Rahmen eines Umtriebweideprinzip insbesondere mit Ziegen, ggf, aber auch im Rahmen einer halboffenen Weidelandschaft mit Rindern und/oder Pferden umgesetzt werden kann. Ziel dieser Beweidung ist die Schaffung von Wanderkorridoren für wärme- und trockenheitsliebende Arten sowie Erhalt lichter Wälder mit hohen Anteilen von Borstgräsern und Heidepflanzen in der Krautschicht. Gleichzeitig sollen lockere Übergänge zwischen den Wald- und Offenlandflächen erhalten bzw. geschaffen werden. 6.4. Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung von Schutzgütern durchgeführt werden sollen, die nicht in den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes aufgeführt sind (z.b. gesetzlich geschützte Biotope, gefährdete Arten etc.), aber dennoch für das betrachtete Gebiet naturschutzfachlich von Bedeutung sind. Sofern es sich um Maßnahmen handelt, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.b. gesetzlicher Biotopschutz) wird hierauf verwiesen (ohne räumliche Konkretisierung). 6.4.1. Sicherung und Entwicklung der Kontaktlebensräume - Anlage von Dornenstrauchreichen Knicks und Waldrändern als Lebensraum insbesondere für den Neuntöter - Anlage von ein bis mehrjährigen Brachestreifen als Lebensraum z.b. für Wachtel und Rebhuhn - auf rd. 3 ha Prüfung der Möglichkeit gelenkter kleinflächiger und zeitlich variierender Bodenverwundungen ggf. unter Beteiligung des MotoCross- Clubs. Weitere Detailplanungen sind erforderlich (Option Rohboden). 6.4.2. Rückbau der Wege Die befestigten Wege werden, soweit sie nicht der naturnahen Erholung gewidmet sind, nicht mehr unterhalten. Die Tragfähigkeit ggf. für Feuerlöschfahrzeuge bleibt damit gegeben. Bei der evtl. Nutzung ist insbesondere der Brutvogelschutz zu beachten. Ein mit der naturschutzfachlichen Zielsetzung übereinstimmendes mögliches Wegekonzept ist in der Karte 6 dargestellt. Vor der Umsetzung dieser Konzeption sind noch weitere planerische und rechtliche Schritte (Festlegung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht usw.) erforderlich. 26

Karte 6: Wegekonzept 6.5.. Flächenbezogene Einzelmaßnahmen (Siehe auch Darstellung der räumlichen Zuordnung in der Karte 7) Blatt 1 (Siehe Maßnahmenblatt 1) Der Gehölzbestand aus Roterle, Birke und Bergahorn wird von der SHLF forstwirtschaftlich nicht genutzt. Die Moorfläche wurde bislang gelegentlich durch Einzelstammentnahme entkusselt. Prunus serotina stellt im Gebiet ein Problem dar. Der die Teilfläche querende Graben wurde längere Zeit nicht unterhalten und durch Aktivitäten von Wildschweinen im Unterlauf gestaut. Eine Sicherung und Anhebung des Wasserstandes ist anzustreben. Durch den Anstau negativ Betroffene Nutzflächen der FHG sollten ggf. erfasst und entschädigt werden. Die Einleitung eines wasserrechtlichen Verfahrens ist zu prüfen. Blatt 2 (Siehe Maßnahmenblatt 2) Es handelt sich um eine Restfläche des ehemaligen Moor-Heidekomplexes Nützener Heide. Für die Nadelholzbestände gilt die in den Handlungsgrundsätzen für die SHLF vom 19.12.2008 vereinbarte Regelung- Umbau im Rahmen der forstlichen Nutzung zu Bodensauren Eichen- bzw. Buchenwäldern. Der Status des LRT-9190 als Naturwald ist zu erhalten sowie die Heidepflege fortzuführen. Blatt 3 (Siehe Maßnahmenblatt) 27

Es handelt sich um einen vermutlich durch Trockenheit geschädigten Eichenwald im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) (Belegarbeit über den Lebensraumtyp 9190 in der Kaltenkirchener Heide DE 2125-334, von Jule Merono vom 30.Okt. 2011.) Für den Bestand gilt, durch forstliche Maßnahmen die Naturverjüngung durch Nadelgehölze sowie die Ausbreitung der Spätblühenden Traubenkirche zu begrenzen. Stehendes Totholz sollte im Bestand belassen werden und randliche Nadelholzbestände zu naturnahen Wäldern umgebaut werden. Blatt 4 (Siehe Maßnahmenblatt) Potentialfläche für Wiederherstellung Feuchtheide (LRT 4010). Entwässerungen der Flächen sind aufzuheben. Flächen sind zu mähen und Mähgut ist abzufahren. Ergänzend ist Schafbeweidung möglich. Ggf. als Grundmaßnahme Abschiebung organischer Oberboden bzw. Grassoden auf kleinen Teilflächen in unregelmäßigen Abständen. Einbringung von Saatmaterial aus Umgebung. Blatt 5 (Siehe Maßnahmenblatt) 13 jähriger Roteichenjungbestand sowie flächig abgängiger Schwarzerlenbestand. Herausnahme des Schwarzerlenbestandes und starke Zurücknahme der Jungeichen. Horstweise Pflanzung von Stieleichen. Teilbereich in aktuelle Waldweideplanung einbezogen. Option für zukünftige vollständige Einbeziehung. Vorrang Waldrandgestaltung durch Unterbrechung der geraden Linien durch natürliche Gehölzentwicklung sowie kleinflächige randliche Freistellungen Blatt 6 (Siehe Maßnahmenblatt) Potentialfläche zur Wiederherstellung von Borstgrasrasen. Ggf. gelenkte Bodenverletzungen sowie besondere Beweidungsintensität im Rahmen der Schafbeweidung. Blatt 7 (Siehe Maßnahmenblatt) Umfasst Trockenrasen und alten lichten, artenreichen Kiefernwald mit Laubgehölzen im Unterbau. Teile sind Kiefernforst und Wege die weiter ausgelichtet werden. Auflösung gerader Waldrandlinien und Einbeziehung in die angrenzende Offenlandbeweidung. Blatt 8 (Siehe Maßnahmenblatt) Umwandlung der Waldbestände in halboffene Weidelandschaft, ggf. auch als im Rahmen gezäunter Rinderbeweidung. Blatt 9 (Siehe Maßnahmenblatt) Grünlandfläche, die sich zu einer gelegentlich gemähten bzw. beweideten Hochstaudenflur entwickeln soll. Schaffung charakteristischer Waldrandsäume. Blatt 10 (Siehe Maßnahmenblatt) Offenlandfläche im Zentrum und Südwesten des Gebietes. Aufwertung der Waldränder durch Dornensträucher und Rücknahme der Nadelgehölze. Besondere Förderung der Feldlerchenhabitate. Blatt 11 (Siehe Maßnahmenblatt) Neuanlage Pflanzstreifen zur Bundesstraße. 28

Karte 7: Lage der Einzelmaßnahmen 6.6. Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien Für das Gebiet ist insbesondere auch auf Grund der Regelungserfordernisse zum Betreten und Befahren eine Ausweisung als Naturschutzgebiet zu prüfen. Die Maßnahmen sollen möglichst im Rahmen der Umsetzung von Ausgleichsverpflichtungen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein umgesetzt werden. 6.7. Verantwortlichkeiten Nach den Bestimmungen des 27 (2) LNatSchG setzen die Unteren Naturschutzbehörden die festgelegten Maßnahmen um, soweit die Oberste Naturschutzbehörde im Einzelfall keine andere Regelung trifft. Im Falle der Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Kaltenkirchener Heide wird die Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde bleibt im Übrigen unberührt. 6.8. Kosten und Finanzierung Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen werden von der zuständigen Naturschutzbehörde veranlasst und finanziert, soweit der Eigentümer nicht zur Durchführung und/oder zur Kostentragung verpflichtet ist. Von der Naturschutzbehörde durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen sind vom Eigentümer zu dulden. Ihm ist zuvor Gelegenheit zu geben, diese Maßnahmen selbst durchzuführen, nach Maßgabe des Bun- 29