BILDUNGAKTUELL. 1 / Februar 2014. 1 / Februar 2014 INHALTSVERZEICHNIS. REGIONALREPORT IHK zu Essen



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Transkript:

Industrie- und Handelskammern Bochum Dortmund Duisburg Essen BILDUNGAKTUELL INHALTSVERZEICHNIS Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Deutschland: Jeder sechste Erwachsene liest wie ein Zehnjähriger Weiterbildung forciert nicht Arbeitgeberwechsel Kaufmann/frau für Büromanagement im Bundesgesetzblatt erschienen Verhaltensbedingte Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2014 REGIONALREPORT IHK zu Essen Anzahl der Ausbildungsverhältnisse zum 31. Dezember 2013 Fachkräftesicherung - Neue Ansprechperson bei der IHK zu Essen Impressum

Industrie- und Handelskammern Bochum Dortmund Duisburg Essen BILDUNGAKTUELL Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen? Erläuterungen zum DQR-/ EQR-Hinweis auf dem IHK Zeugnis Die EU-Staaten haben unterschiedliche Bildungssysteme mit einer Fülle verschiedener Abschlüsse. Das macht es schwer einzuschätzen, welche Kompetenzen ein im EU-Ausland erworbener Abschluss beinhaltet. Die EU-Kommission hat deshalb den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bzw. European Qualification Framework (EQF) entwickelt. Er soll Transparenz über Landesgrenzen hinweg schaffen und damit die europaweite Mobilität von Arbeitnehmern fördern. Der EQR unterscheidet acht Qualifikationsniveaus. Je höher das Niveau, desto höher sind die erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Fortsetzung auf Seite 2 Niveau 8 Promotion Niveau 7 Strategischer Professional (IT), gleichrangig mit Master Niveau 6 Meister, Fachwirt, Fachkaufmann u. a., gleichrangig mit Bachelor Niveau 5 IT-Spezialist (Zertifizierter), Servicetechniker (Geprüfter) Niveau 4 Ausbildungsberufe 3- und 3 1/2-jährig Niveau 3 Ausbildungsberufe 2-jährig Niveau 2 Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule Niveau 1 Berufsausbildungsvorbereitung PVSt, Deutsche Post AG, entgelt bezahlt, K 53393 Industrie- und Handelskammer zu Essen, 45117 Essen BildungAktuell als Newsletter Wenn Sie die BildungAktuell regelmäßig als Newsletter auf Ihrem PC lesen möchten, können Sie Ihr kostenloses Abonnement auf unserer Homepage bestellen: www.essen.ihk24.de Dokument 25139 Neuanmeldung zu den Newslettern oder Startseite IHK Newsletter Neuanmeldung zu den Newslettern

Fortsetzung von Seite 1 Am 1. Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft getreten. Er überträgt das achtstufige EQR-Modell auf das deutsche Bildungssystem. Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Ausbildungsabschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit dreijähriger und 3 ½-jähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt oder Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich diese Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss der Hochschulen. Das jeweilige DQR-Niveau und das diesem entsprechende EQR-Niveau werden auf Aus- und Fortbildungszeugnissen entsprechend ausgewiesen. Die Zuordnung zu DQR und EQR kann Absolventen z. B. bei Bewerbungen helfen, potenziellen Arbeitgebern im EU-Ausland, aber durchaus auch im Inland die eigene berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen. Anhand der Qualifizierungsrahmen können zudem der eigene Karriereweg geplant und bei Bedarf geeignete weiterführende Bildungsmaßnahmen ausgewählt werden. DQR und EQR können ferner im Rahmen von Prüfungen die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und den Zugang zu Bildungsgängen erleichtern. Rechtliche Ansprüche werden durch die Zuordnung allerdings nicht begründet. Starttermin des DQR-/EQR-Hinweises auf IHK-Zeugnissen In der Ausbildung fällt der Startschuss für die Ausweisung des DQR- und EQR-Niveaus der Abschlüsse auf IHK-Zeugnissen am 01.01.2014. Für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen gilt als Starttermin der 01.03.2014. Weitere Informationen zum DQR und EQR finden Sie unter www.dqr.de. Deutschland: Jeder sechste Erwachsene liest wie ein Zehnjähriger Ergebnisse der PIAAC-Studie im Bereich Lesen Durchschnittliche Punktzahl So viel Prozent der Teilnehmer sind höchstens in der Lage, kurze Texte mit einfachen Worten zu lesen und ihnen in stark begrenztem Maße Informationen zu entnehmen Japan Finnland Niederlande Australien Schweden Norwegen Estland Tschechien Slowakei Kanada Südkorea Durchschnitt Dänemark Deutschland USA Österreich Irland Polen Frankreich Spanien Italien 296 288 284 280 279 278 276 274 274 271 270 270 269 267 267 262 252 250 PIAAC: Programme for the International Assessment of Adult Competencies; an dieser Studie, die die Kompetenzen von Erwachsenen im internationalen Vergleich untersucht, haben pro Land mindestens 5.000 Erwachsene zwischen 16 und 65 Jahren teilgenommen Quelle: OECD Kaufmann/frau für Büromanagement im Bundesgesetzblatt erschienen Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement ist am 17. Dezember 2013 im Bundesgesetzblatt, Teil 1 Nr. 72, S. 4125ff., veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt 4,9 10,7 11,7 12,5 13,3 12,3 13,0 11,8 11,6 16,4 12,8 15,5 15,7 15,3 18,7 21,5 27,5 27,7 am 1. August 2014 in Kraft. Weiterhin ist die Erprobungsverordnung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen erschienen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten ihrer IHK. 2013 IW Medien iwd 42 Foto: Alexandr Mitiuk - Fotolia.com Weiterbildung forciert nicht Arbeitgeberwechsel Das BiBB hat ein Forschungsprojekt abgeschlossen, mit dem auch die These einer angeblichen Kausalität zwischen Weiterbildungsunterinvestition und Abwanderungsrisiko überprüft wurde. Das Forschungsprojekt hat untersucht, ob Poaching ( Wilderei ) Betriebe von einer Investition abhält. Denn die Sorge der Betriebe um ein erleichtertes Abwandern ihrer Beschäftigten könnte begründen, dass betriebliche Weiterbildungsangebote nicht größer ausfallen. Die Befragung unter 1.238 deutschen Betrieben konnte diesen Zusammenhang jedoch nicht bestätigen. Die Betriebe assoziieren mit Weiterbildung kaum das Abwanderungsrisiko. Sie sehen in der der Weiterbildung vielmehr ein Mittel der Mitarbeiterbindung. In einem zweiten Arbeitspaket wurde untersucht, worin die wichtigsten Kriterien für eine Weiterbildungsteilnahme bestehen. Die Untersuchung unter 1.600 Beschäftigten ergab, dass sie in besonderem Maße von der subjektiven Erwartungshaltung abhängt. Also kann man von einer Entscheidungsrationalität der Beschäftigten ausgehen.

Verhaltensbedingte Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Wenn eine Auszubildende kurz vor dem Ende der Ausbildung zwei Wochen unentschuldigt fehlt, kommt eine fristlose Kündigung erst nach vorheriger Abmahnung in Betracht. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln im Fall einer Auszubildenden als Goldschmiedin entschieden. Sie fehlte im Anschluss an eine Erkrankung zwei Wochen unentschuldigt. Ihr Arbeitgeber hatte sie für die Zeit der Krankheit abgemahnt, weil er die Krankheit bezweifelte. Als sie anschließend zwei Wochen unentschuldigt fehlte, erklärte er die fristlose Kündigung. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass unentschuldigtes Fehlen von über zwei Wochen eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstelle. Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung sei allerdings die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung einzubeziehen. Kurz vor der Abschlussprüfung sei eine fristlose Kündigung von Auszubildenden nur bei besonders gravierenden Verfehlungen zulässig. Es könne dabei nicht von den Maßstäben ausgegangen werden, die bei Erwachsenen in einem Arbeitsverhältnis anzulegen sind. Jugendliche und Heranwachsende Auszubildende verfügten noch nicht über eine abgeschlossene geistige, charakterliche und körperliche Entwicklung. Deren Förderung gehöre auch zu den Aufgaben der Ausbildung. Daher sei eine Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung gerechtfertigt. Da die vorangegangene Abmahnung, die sich auf die nachgewiesene Krankheit bezogen habe, unberechtigt gewesen sei, habe sie keine Wirkung für die anschließende Fehlzeit entfalten können. Die Kündigung sei daher unwirksam gewesen. ZINSEN Eine Investition in Wissen bringt immer noch die meisten Zinsen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 22. Januar 2013; Az.: 11 Sa 783/12 (Hans-Joachim Beckers) Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2014 2014 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte: Sachbezugswerte für freie Verpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt kalendertäglich 1,63 3,00 3,00 7,63 monatlich 49,00 90,00 90,00 229,00 Unterkunft belegt mit Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt 1 Mitarbeiter 187,85 154,70 2 Mitarbeiter 99,45 66,30 3 Mitarbeiter 77,35 44,20 mehr als 3 Mitarbeiter 55,25 22,10 IMPRESSUM Herausgeber Die Industrie- und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen Redaktion Hans Michaelsen (verantwortlich) Tel.: 0201 1892-250 hans.michaelsen@essen.ihk.de Käthe Reismann Tel.: 0201 1892-234 kaethe.reismann@essen.ihk.de Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen www.essen.ihk24.de

REGIONALREPORT IHK zu Essen Gewerbliche Berufe gesamt Anzahl der Ausbildungsverhältnisse zum 31. Dezember 2013 im Bezirk der IHK zu Essen Essen Mülheim an der Ruhr Oberhausen IHK-Bezirk 1.895 1.862-1,7 803 779-3,0 517 533 3,1 3.215 3.174-1,3 davon: Bergbau - - - - - - - - - - - - Metalltechnik 682 659-3,4 519 470-9,4 267 275 3,0 1.468 1.404-4,4 Elektrotechnik 642 674 5,0 174 201 15,5 94 113 20,0 910 988 8,6 Bau, Steine, Erden 153 131-14,4 11 8 27,3 26 19-26,9 190 158-16,8 Chemie, Physik, Biologie 145 152 4,8 60 60-78 88 12,8 283 300 6,0 Holz 10 14 40,0 1 1-5 4-20,0 16 19 18,8 Papier, Druck 179 152-15,1 26 26-37 30-18,9 242 208-14,0 Leder, Textil, Bekleidung 12 9-25,0 6 6-3 3-21 18-14,3 Nahrung und Genuss 26 24-7,7 6 7 16,7 - - - 32 31-3,1 Glas, Keramik u.ä. 13 13 - - - - - - - 13 13 - gew. Sonderberufe z. B. Fachpraktiker Metallbau, Hauswartsgehilfe 33 34 3,0 - - - 7 1-85,7 40 35-12,5 Kaufmännische Berufe gesamt 5.236 5.146-1,6 1.125 1.129 0,4 1.243 1.241 0,2 7.599 7.516 1,1 davon: Industrie 345 357 3,5 87 92 5,7 74 84 13,5 506 533 5,3 Handel 1.631 1.643 0,7 503 490-2,6 529 549 3,8 2.663 2.682 0,7 Banken 379 372-1,8 58 64 10,3 48 50 4,2 485 486 0,2 Versicherungen 122 127 4,1 22 26 18,2 27 25-7,4 171 178 4,1 Hotel- und Gaststättengewerbe Verkehrs- u. Transportgewerbe 501 467-6,8 63 50-20,6 95 80-15,8 659 597-9,4 195 185-5,1 51 55 7,8 38 54 42,1 284 294 3,5 Sonstige kfm. Berufe 1.965 1.909-2,8 340 352 3,5 398 378-5,0 2.708 2.639-2,5 kfm. Sonderberufe z. B. Fachpraktiker Küche, Fachpraktiker Verkauf 93 86-7,5 1 - - 100,0 34 21-38,2 128 107-16,4 Gew. und kfm. Ausbildungsverhältnisse insgesamt 7.131 7.008-1,7 1.928 1.908-1,0 1.760 1.774 0,8 10.814 10.690-1,1 Fachkräftesicherung - Neue Ansprechperson bei der IHK zu Essen Seit September 2013 ist Frau Dipl. Kffr. (FH) Käthe Reismann als neue Mitarbeiterin der IHK zu Essen Ihre Ansprechperson zum Thema Fachkräftesicherung. Beruf, Übergang Schule-Beruf, Gewinnung von Studienaussteigern als Fachkräfte für die Region oder Personalentwicklung für klein- und mittelständische Unternehmen. Foto: www.henning-photographie.de Nachdem sie eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in Düsseldorf abgeschlossen hat, absolvierte sie ein Diplom-Wirtschaftsstudium in Bielefeld mit dem Schwerpunkt Personal/Organisation. Anschließend war Frau Reismann im Bildungswesen tätig. Zu Ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem Vereinbarkeit von Familie und Spätestens jetzt müssen die Unternehmen auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam werden und rechtzeitig handeln. Die Intensivierung von Aus- und Weiterbildung, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und Kontakten zu Hochschulen sind nur einige nennenswerte Aspekte. Käthe Reismann, Tel.: 0201/1892-234, E-Mail: kaethe.reismann@essen.ihk.de