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Sehr geehrte Damen und Herren,

Transkript:

19 04.11.2013, WiKi/Hil, 90-3305 u:\19.2\fnp\asp\131002-1.doc 6, 61 FNP-Neuaufstellung - hier: Artenschutz-Vorprüfung für den Umweltbericht zusätzliche Flächen Bei der Aufstellung oder Änderung der Flächennutzungspläne ist keine vollständige Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. Es genügt eine überschlägige Vorabschätzung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren bezüglich der verfahrenskritischen Vorkommen (Stufe I). Dabei sind verfügbare Informationen bereits bekannter Vorkommen von Arten einzuholen und zu berücksichtigen. Wenn bereits auf dieser Ebene artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen sind, ist auf Grundlage einer prognostischen Beurteilung zu prüfen, ob im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine artenschutzkonforme Konfliktlösung zu erwarten ist. In diesem Fall ist die Darstellung im Flächennutzungsplan zulässig und angemessen. Im Umweltbericht sind die für die ASP nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsverfahren erforderlichen Angaben der Flächennutzungsplan-Ebene angemessen darzulegen. (aus: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und es Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) Nachfolgend werden die potenziellen Konfliktflächen, d. h. FNP-Änderungen, die eine Nutzung vorsehen, die mit einer Neuversiegelung oder Umnutzung von Freiflächen bzw. Biotopstrukturen verbunden ist, einzeln betrachtet und nach ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz bewertet. Bereich Hammfeld Fläche Wendersplatz (Nutzung: Parkplatz) Änderung: Gemeindebedarfsfläche in gemischte Baufläche, angrenzend bk 4806-091 Rennbahngelände Nutzungsänderung möglich Ha 1 I

Seite 2 des Schreibens vom 04.11.2013 Bei allen o. g. Arten sind keine essentiellen (Teil-)Lebensräume betroffen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung daher nicht zu erwarten. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Änderung kann die Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen im Rahmen der Vorhabenzulassung durch bauzeitliche Einschränkungen geregelt werden. Fläche Umwandlung BSA Hammfeld (Nutzung: Acker) Änderung: gemischte Baufläche bleibt Biotopkataster: bk 4706-063 nicht geprüft Nachtigall (Luscinia megarynchos) Mittelspecht (Dendrocopus medius) Ha 1 A Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich: Nachtigall (Luscinia megarynchos) Mittelspecht (Dendrocopus medius) Im südlichen Teil der Fläche befindet sich ein Feldgehölz, das eine ähnliche Qualität aufweist, wie der im Rahmen des B-Plans 483 einer ASP unterzogene Baumbestand am ehemaligen Reitstall Schanowski (siehe Anlage). Es ist davon auszugehen, dass dieses Feldgehölz aus Artenschutzsicht eine ähnliche Relevanz besitzt. Durch die Rodung des Gehölzbestandes am ehemaligen

Seite 3 des Schreibens vom 04.11.2013 Reitstall kommt diesem Feldgehölz zusätzlich eine Bedeutung als (potenzielles) Ersatzhabitat insbesondere für Fledermäuse, Specht und Nachtigall zu. Außerdem fungiert es als Trittsteinbiotop zwischen der Rheinaue einerseits und dem Rennbahngelände sowie Obererft andererseits. Von daher schlage ich vor, diese Fläche im neuen FNP aus der Darstellung als Gemischte Baufläche herauszunehmen und als Grünfläche oder Maßnahmenfläche mit Privater Grünfläche darzustellen. Unabhängig davon ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. Vorhabenzulassung für die gesamte Fläche eine vertiefende ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Fledermäusen und Avifauna durchzuführen. Bereich Grimlinghausen Fläche Ortsarrondierung Kuhweg (Nutzung: Grünland, Friedhofsreserve) Änderung: Grünfläche wird Wohnbaufläche nicht geprüft Gr 2 A Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feld- und Greifvögeln sowie Fledermäusen durchzuführen.

Seite 4 des Schreibens vom 04.11.2013 Fläche Ortsumgehung Grimlinghausen (Nutzung: Fläche für die Landwirtschaft) Änderung: Landwirtschaftliche Fläche in Verkehrsfläche Biotopkataster: bk 4806-125 nicht geprüft Gr 1 V Aus hiesiger Sicht wird die Ausweisung als Verkehrsfläche abgelehnt. Die Trasse verläuft größtenteils durch das Landschaftsschutzgebiet Erftaue. Zudem tangiert oder durchschneidet sie die Entwicklungsmaßnahme 6.5.1.83 (Gehölzreihe) des LP Neuss. Die Durchschneidung großer zusammenhängender Acker- und Grünlandflächen wäre ein massiver Eingriff in die gesamte Fauna dieses Bereichs. Ein Teil der heutigen landwirtschaftlichen Flächen würden aufgegeben werden und so als Habitat insbesondere für die Feldvogelfauna verloren gehen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feld- und Greifvögeln sowie Fledermäusen durchzuführen.

Seite 5 des Schreibens vom 04.11.2013 Fläche: Friedhofsreserve Grimlinghausen (Nutzung: Brachfläche) Änderung: Grünfläche (Friedhof) bleibt Nutzungsänderung möglich Gr 1 F Bei allen o. g. Arten sind keine essentiellen (Teil-)Lebensräume betroffen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung daher nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Bereich Uedesheim Fläche: GE Koblenzer Straße (Nutzung: Sukzessionsfläche und Wohnen) Änderung: Gewerbefläche bleibt Biotopverbund: besonders wertvoll Verbundflächen Biotopkataster: z.t. bk 4806-117 nicht geprüft U 3 A

Seite 6 des Schreibens vom 04.11.2013 Kreuzkröte (Bufo calamita) Zauneidechse (Lacera agilis) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich: Kreuzkröte (Bufo calamita) Zauneidechse (Lacera agilis) ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Avifauna, Fledermäusen, Kreuzkröte und Zauneidechsen durchzuführen. Bereich Reuschenberg Fläche: Friedhofsreserve Reuschenberg (Nutzung: landwirtschaftliche Nutzung) Änderung: Grünfläche (Friedhof) bleibt Biotopkataster: nein nicht erfolgt Re 1 F

Seite 7 des Schreibens vom 04.11.2013 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feld- und Greifvögeln durchzuführen. Bereich Pomona Fläche: BSA Erweiterung (Nutzung: Weidefläche) Änderung: Grünfläche (Sportanlage) bleibt Biotopverbund: besonders wertvolle Verbundfläche, grenzt zudem direkt an Vorrangraum für Fauna der Fluss- und Bachauen (Amphibien, Fledermäuse) Biotopkataster: ja, Teil von bk 4806-014 (Groovsches Loch) nein P 1 F Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine andere Nutzung ist bei folgenden Arten möglich:

Seite 8 des Schreibens vom 04.11.2013 ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit der Avifauna und Fledermäusen durchzuführen. Bereich Stadionviertel Fläche: Grünzug Eselspfad neu (Nutzung: Acker) Änderung: Landwirtschaftliche Fläche in Grünfläche als Park und Friedhofsreserve Biotopverbund: besonders wertvolle Biotopverbundflächen an der westlichen und östlichen Grenze der Fläche nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4805 (Korschenbroich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Breitflügelfledermaus (Eptesius serotinus) Graureiher (Ardea cinerea) Saatkrähe (Corvus frugilegus) Grauammer (Emberiza calandra) Schleiereule (Tyto alba) SV 1 F und SV 3 F Im Falle einer Erhaltung der im Biotopverbundplan ausgewiesenen besonders wertvollen Verbundflächen ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung eine Verschlechterung des Erhaltungszustands lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Fläche: Grünzug Eselspfad alt (Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft) Änderung: Landwirtschaftliche Fläche in Grünfläche als Park und Friedhofsreserve Biotopverbund: besonders wertvolle Biotopverbundflächen an der westlichen und SV 2 F

Seite 9 des Schreibens vom 04.11.2013 östlichen Grenze der Fläche teilweise geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4805 (Korschenbroich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Breitflügelfledermaus (Eptesius serotinus) Graureiher (Ardea cinerea) Saatkrähe (Corvus frugilegus) Grauammer (Emberiza calandra) Schleiereule (Tyto alba) Im Falle einer Erhaltung der im Biotopverbundplan ausgewiesenen Vorrangräume für Offenlandarten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung eine Verschlechterung des Erhaltungszustands lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Bereich Furth Fläche: Waldvermehrung Steinhausstraße (Nutzung: Kleingärten, Gartenbetriebe) Änderung: Waldfläche bleibt nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4705 FS 1 F

Seite 10 des Schreibens vom 04.11.2013 (Willich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Baumfalke (Falco subbuteo) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Waldkauz (Strix aluco) Kreuzkröte (Bufo calamita) Bei allen o. g. Arten sind keine essentiellen (Teil-)Lebensräume betroffen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung daher nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Fläche: M / W Kaarster Straße (Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft) Änderung: Darstellung der gemischten und der Wohnbauflächen bleibt nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4705 (Willich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) FN 1 A

Seite 11 des Schreibens vom 04.11.2013 Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch eine Wohnbaunutzung sind bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit der Avifauna und Fledermäuse durchzuführen. Bereich Weißenberg Fläche: Wohnen Gladbacher Straße (Nutzung: Gärten) Änderung: Darstellung Wohnbauflächen bleibt, grenzt an bk 4705-003, Stingesbachaue nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4705 (Willich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Baumfalke (Falco subbuteo) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Schleiereule (Tyto alba) Waldkauz (Strix aluco) Wb 2 I Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch eine Wohnbaunutzung sind bei folgenden Arten möglich: Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Schleiereule (Tyto alba)

Seite 12 des Schreibens vom 04.11.2013 Waldkauz (Strix aluco) ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit der Avifauna und Fledermäuse durchzuführen. Bereich Vogelsang Fläche: Waldvermehrung entlang der A 52 (Nutzung: landwirtschaftliche und Sukzessionsflächen) Änderung: Grünfläche in Waldflächen Biotopverbund: kein Eintrag gem. städt. Biotopkataster: ASP für den BPL Nr. 458 Bataverstraße (Hamann & Schulte 2011) bestätigt das Vorkommen von Sperber, Mäusebussard sowie Zwergund Rauhhautfledermaus. BPL 458 / ASP Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4706 (Düsseldorf) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Graureiher (Ardea cinerea) Baumfalke (Falco subbuteo) Waldkauz (Strix aluco) Kreuzkröte (Bufo calamita) V 2 F Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung nicht zu erwarten, sondern eher eine Verbesserung. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist bei Einhaltung der im ASP entwickelten Minderungs- und Schutzmaßnahmen durch die vorgesehene Nutzung nicht zu erwarten. Fläche: GE südl. Bataverstraße (Nutzung: Grünfläche) Änderung: Gewerbefläche bleibt Biotopverbund: kein Eintrag Biotopkataster: Teil von bk 4706-004, grenzt an bk 4706-042, Laacher Abzugsgraben V 3 A

Seite 13 des Schreibens vom 04.11.2013 nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4706 (Düsseldorf) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Graureiher (Ardea cinerea) Baumfalke (Falco subbuteo) Waldkauz (Strix aluco) Kreuzkröte (Bufo calamita) Bei allen o. g. Arten sind keine essentiellen (Teil-)Lebensräume betroffen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Die für den BP Nr. 458 geplanten Kompensationsmaßnahmen für den Artenschutz decken diese Fläche mit ab. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Bereich Holzheim Fläche: Wohnen Kloster Kreitz (Nutzung: Acker) Änderung: Wohnbaufläche bleibt Biotopverbund: besonders wertvolle Verbundfläche im nordöstliche Teil der Fläche Biotopkataster: z.t. bk 4805-013, Kloster Kreitz Bisherige Beurteilung durch 19 des RSK / Arrondierungsflächen / Baulückenkataster: nicht geprüft Hol 2 A Aus hiesiger Sicht wird die Bebauung dieser Fläche abgelehnt. Die Fläche ist Teil einer besonders wertvollen Verbundfläche, die durch eine Wohnbebauung ihre Funktion verlieren würde. Sie bildet einen Trittstein zwischen den Freiflächen des Westfeldes und der Deponie im Norden und den Ackerflächen im Süden. Der ökologische Wert und die Trittsteinfunktion der westlich angrenzenden Ausgleichsfläche (Streuobstwiese) würde durch eine solche FNP-Änderung stark gemindert. Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4805

Seite 14 des Schreibens vom 04.11.2013 (Korschenbroich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Feldhamster (Cricetus cricetus) Breitflügelfledermaus (Eptesius serotinus) Graureiher (Ardea cinerea) Saatkrähe (Corvus frugilegus) Grauammer (Emberiza calandra) Schleiereule (Tyto alba) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Gewerbenutzung ist bei folgenden Arten möglich: Grauammer (Emberiza calandra) ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feldhamster und Feldvögeln durchzuführen. Fläche: Parkanlage Holzheim (Nutzung: landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Grünfläche (Kleingärten) wird Grünfläche (Park), grenzt aber an Biotopverbundelement ehm. strategischer Bahndamm Biotopkataster: nein Bisherige Beurteilung durch 19 im Rahmen der Flächenentwicklung: nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4805 (Korschenbroich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Feldhamster (Cricetus cricetus) Breitflügelfledermaus (Eptesius serotinus) Hol 2 F

Seite 15 des Schreibens vom 04.11.2013 Graureiher (Ardea cinerea) Saatkrähe (Corvus frugilegus) Grauammer (Emberiza calandra) Schleiereule (Tyto alba) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch die Umnutzung ist bei folgenden Arten möglich: Im Zusammenhang mit den Zielen des Grünentwicklungsplans und denen des Raumortlabors wird sich die Fläche langfristig schwerpunktmäßig für Halboffenlandarten eignen. Daher ist aus hiesiger Sicht keine ASP (Stufe II) für Feldvögel notwendig. Die Feldhamsterkartierung (Straube 2010) auf den nördlich angrenzenden Flächen hat keine Hinweise auf Feldhamster ergeben. Aufgrund der Nähe und der gleichen Bodenbeschaffenheit, ist demnach auch auf dieser Fläche nicht mit Feldhamstern zu rechnen. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Bereich Grefrath Fläche: Deponie (Nutzung: Deponiegelände) Änderung: landwirtschaftliche Fläche wird Grünland (naturnahe Entwicklung) Biotopkataster: nein gem. städt. Biotopkataster: Avifaunistisches Gutachten Tillmanns (Fertigstellung voraussichtlich 12/2013) Bisherige Beurteilung durch 19: nicht geprüft Ein Vorkommen folgender, planungsrelevanter Arten gem. Messtischblatt 4805 (Korschenbroich) ist nach hiesiger Einschätzung möglich: Breitflügelfledermaus (Eptesius serotinus) Gf 1 F

Seite 16 des Schreibens vom 04.11.2013 Graureiher (Ardea cinerea) Saatkrähe (Corvus frugilegus) Grauammer (Emberiza calandra) Schleiereule (Tyto alba) Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Bereich: Hoisten (Nutzung: landwirtschaftliche Flächen) Änderung: Landwirtschaftliche Fläche in Verkehrsfläche Biotopverbund: Durchschneidung des Vorrangraums für Fauna der Fluss- und Bachauen nein Hoi 1 V Aus hiesiger Sicht wir die Ausweisung als Verkehrsfläche abgelehnt. Die Trasse würde die Hummelbachaue und damit einen Vorrangraum aus Artenschutzsicht durchschneiden. In diesem Bereich ist der Hummelbach ein wechselfeuchter, unverbauter Graben mit einem Mosaik aus sonnenexponierten Stellen und beschattenden Feldgehölzen. Die Durchschneidung der großen zusammenhängenden Acker- und Grünlandflächen und die Querung der Hummelbachaue wäre ein massiver Eingriff für die gesamte Fauna, insbesondere die Feldvögel, in diesem Bereich. Waldohreule (Asio otus)

Seite 17 des Schreibens vom 04.11.2013 Baumfalke (Falco subbuteo) Nachtigall (Luscinia megarhynchos) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Waldkauz (Strix aluco) Kreuzkröte (Bufo calamita) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Gewerbenutzung ist bei folgenden Arten möglich: Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Kreuzkröte (Bufo calamita) ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Fledermäusen, Avifauna und Amphibien durchzuführen. Bereich Norf Fläche: Wohnen Nievenheimer Str. Süd (Nutzung: Parkplatz und landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Wohnbaufläche bleibt Biotopverbund: kein Eintrag gem. städt. Biotopkataster: für den nördlich angrenzenden Bereich wurde vom Büro Henf (2010) zum BPL 460 A eine ASP durchgeführt, die verschiedene Tag- und Nachtgreife nachwies, welche auch hier zu vermuten sind. Ferner stellte der Gutachter einen Feldlerchenbrutstandort auf der hier behandelten Fläche fest. nicht geprüft N 2 A

Seite 18 des Schreibens vom 04.11.2013 Waldohreule (Asio otus) Schleiereule (Tyto alba) Nachtigall (Luscinia megarhynchos) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Wohnnutzung ist bei folgenden Arten möglich: Feldlerche (Alauda arvensis, ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feldvögeln und Fledermäusen durchzuführen. Fläche: Kleingartenreserve (Nutzung: landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Grünfläche (Kleingärten) bleibt Biotopverbund: kein Eintrag gem. städt. Biotopkataster: für den nördlich angrenzenden Bereich wurde vom Büro Henf (2010) zum BPL 460 A eine ASP durchgeführt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere zum Schutz der Fledermäuse und der Feldlerche der Erhalt von großen zusammenhängenden Flächen nötig ist. Daher wäre der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen aus hiesiger Sicht begrüßenswert. Hinweise auf das Vorkommen von planungsrelevanten oder gefährdeten Arten: Feldlerche Waldohreule (Asio otus) Schleiereule (Tyto alba) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) N 1 F

Seite 19 des Schreibens vom 04.11.2013 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Umnutzung in Kleingärten ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feldvögeln und Fledermäusen durchzuführen. Fläche: Friedhofsreserve (Nutzung: landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Grünfläche (Friedhof) bleibt Biotopverbund: kein Eintrag gem. städt. Biotopkataster: Feldlerche (Gutachten Henf 2010) Nach dem Gutachten (Henf 2010) tangiert die Fläche möglicherweise einen Brutstandort der Feldlerche. N 2 F Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung aufgrund der Kleinräumigkeit nicht zu erwarten. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Fläche: Erweiterung Dieselstraße (Nutzung: landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Verkehrsfläche bleibt N 1 V

Seite 20 des Schreibens vom 04.11.2013 gem. städt. Biotopkataster: Feldlerche, Tag- und Nachtgreife und Fledermäuse (Henf 2010) In der betreffenden Feldflur wurden gutachterlich u. a. Brutvorkommen der streng geschützten, z. T. planungsrelevanten europäischen Vogelarten Feldlerche, Schleiereule, Waldohreule und Sperber nachgewiesen (Henf 2010). Eine Durchschneidung des dargestellten Planbereiches könnte zu einer Beeinträchtigung der lokalen Populationen dieser Arten und damit zum Eintritt eines Verbotstatbestandes gem. 44 (1) bzw. (5) BNatSchG führen. Waldohreule (Asio otus) Schleiereule (Tyto alba) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Wohnnutzung ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feldvögeln und Fledermäusen durchzuführen. Bereich Rosellen Fläche Wohnen Schwarzer Graben: (Nutzung Acker, Garten) Änderung: Wohnbaufläche bleibt EF-Kataster: am östlichen Rand der Fläche Ersatzmaßnahme für Erweiterung BZA Rosellen Nördlich und westlich des Gebietes grenzt die Norfbachaue (Schwarzer Graben, Rosellener Bruch) an, die als wertvolles Biotopverbundele- Ro 4 A

Seite 21 des Schreibens vom 04.11.2013 ment und als Vorrangraum aus Artenschutzsicht für Arten des Halboffenlandes sowie der Fluss- und Bachauen klassifiziert ist. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch eine Wohnbaunutzung ist bei folgenden Arten möglich: ASP (Stufe II) zur Prüfung der Betroffenheit von Feld- und Greifvögeln sowie Fledermäusen durchzuführen. Fläche: Friedhofsreserve Rosellen (Nutzung: landwirtschaftliche Fläche) Änderung: Grünfläche (Friedhof) bleibt EF-Kataster: am östlichen Rand der Fläche Ersatzmaßnahme ef 5036 für Erweiterung BZA Rosellen Nördlich und westlich des Gebietes grenzt die Norfbachaue (Schwarzer Graben, Rosellener Bruch) an, die als wertvolles Biotopverbundelement und als Vorrangraum aus Artenschutzsicht für Arten des Halboffenlandes sowie der Fluss- und Bachauen klassifiziert ist. Ro 2 F

Seite 22 des Schreibens vom 04.11.2013 Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen planungsrelevanter oder gefährdeter Arten ist durch die vorgesehene Nutzungsänderung nicht zu erwarten, da angrenzend genug Lebensraum für die Arten verbleibt. Der Eintritt von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die vorgesehene Nutzung daher nicht zu erwarten. Eine vertiefende ASP (Stufe II) ist nicht erforderlich. Anlage