Haese Büro für Umweltplanung
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- Sara Rothbauer
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1 . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße Stolberg/Rhld Tel.: 02402/ mobil: Anlage 7 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/325 Waldstraße (Derichsweiler, Stadt Düren, Kreis Düren) Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) Februar 2017 Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis Bankverbindung: Sparkasse Aachen IBAN: DE
2 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 2 1 Aufgabenstellung Das letzte Stück der Waldstraße führt einseitig bebaut bis zum Ortsrand von Derichsweiler. Die bebaute Seite weist eine größere Baulücke auf, die nun geschlossen werden soll (Titelfoto). Dies wurde ausgelöst durch den Rückbau einer Freileitung, deren Schutzkorridor im Bereich dieser Baulücke entfallen ist. Dadurch kann insgesamt eine Neuordnung der bisher geplanten Bebauung erfolgen, die auch eine Verlagerung und Vereinheitlichung von Baufeldern vorsieht. Der Ortsrand selbst bleibt unverändert, ebenso die offene Feldflur auf der anderen Straßenseite. Die planerische Neuordnung erfolgt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/325 Waldstraße im vereinfachten Verfahren ( Innenentwicklung ). Da das Plangebiet bisher unbebaute Flächen einschließt, war aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Belange des gesetzlichen Artenschutzes von Tieren berührt sein könnten. Daher wurde eine Artenschutzvorprüfung erforderlich, um mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen zu können. Gemäß dem Erlass Artenschutz in der Bauleitplanung vom wird das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und geprüft. Erfassungen vor Ort sind in diesem Rahmen zunächst auf eine orientierende Ortsbegehung beschränkt. Diese erfolgte am 9. Februar Aus dieser Vorprüfung sollen sich Hinweise auf Arten ergeben, bei denen ein Konflikt erwartet werden könnte. Für diese wären dann ggf. vertiefende artspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. 2 Planungsrelevante Arten Nach Angaben des zuständigen Landesamtes (LANUV) sind im Bereich der hier zu Grunde zu legenden topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt) TK 5204 Kreuzau innerhalb des zweiten Quadranten insgesamt Vorkommen von 50 geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt; dies sind überdurchschnittlich viele. Im Folgenden wird näher diskutiert, für welche dieser letzteren Arten eine Betroffenheit überhaupt plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sein könnten. Betrachtet wird diese Artenliste:
3 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite Säugetiere: Abendsegler Braunes Langohr Europäischer Biber Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Zwergfledermaus Bechsteinfledermaus Breitflügelfledermaus Großes Mausohr Rauhautfledermaus Wildkatze 11 Arten 2.2 Vögel: Baumfalke Baumpieper Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Feldsperling Gartenrotschwanz Graureiher Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mehlschwalbe Mittelspecht Mäusebussard Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschalbe Rebhuhn Saatkrähe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Schwarzstorch Sperber Steinkauz Tafelente Turmfalke Turteltaube Waldkauz Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper 36 Arten 2.3 Amphibien: Geburtshelferkröte Springfrosch 2 Arten 2.4 Insekten: Grüne Flussjungfer 1 Art
4 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 4 Das Plangebiet soll entlang der Waldstraße nun im Bereich der Freileitung bebaut werden. Rückwärtig verbleiben Grünflächen. Maßstab ca. 1 : Das Luftbild zeigt den Baumbestand im Plangebiet, der auf Höhlungen und Nester zu untersuchen war. Maßstab ca. 1 :
5 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 3.1 Säugetiere Die Wildkatze bewohnt große zusammenhängende Waldflächen, der Biber benötigt Gewässer. Beide Arten sind somit im Plangebiet nicht betroffen. Bei Fledermäusen (9 Arten) kann eine Betroffenheit dagegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Tiere sind in erster Linie in ihren Quartieren empfindlich. Diese können sich je nach Art sowohl in Höhlungen und Spalten von Bäumen oder in Gebäuden befinden. Im Plangebiet gibt es hölzerne Schuppen, die in dieser Hinsicht in Frage kommen. Außerdem ist der Baumbestand entsprechend zu untersuchen. Im Vorfeld wurden im Plangebiet 14 ältere Bäume ermittelt, von denen aus planerischen Gründen 8 zur Erhaltung festgesetzt wurden. Somit waren vor allem die 6 entfallenden Gehölze zu überprüfen, was bei der Begehung am erfolgte. Eine orientierende Prüfung ist im Winter zur laubfreien Zeit sinnvoll. Dabei werden alle betroffenen Bäume mit Fernglas auf Höhlungen oder starke Stammverletzungen abgesucht. Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um Obstbäume, die nicht allzu hoch gewachsen sind. Es wurden jedoch keine Indizien dafür gefunden, dass diese Bäume potentielle Fledermausquartiere aufweisen könnten, die näher untersucht werden müssten. Bei den beiden Schuppen kann dies jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Abriss müssten sie zuvor genauer untersucht werden. Generell ist die stark durchgrünte Struktur des Plangebietes auch möglicherweise ein geeignetes Jagdgebiet für Fledermäuse. Die Funktion als Jagdgebiet unterliegt aber keinem so strikten Schutz. Der Nachweis jagender Tiere durch eine entsprechende Untersuchung (z.b. mit Bat-Detektor) im Sommer ist daher entbehrlich. Durch die Umwandlung von ehemaligen Ackerflächen in heutiges Grünland wurde diesbezüglich auch bereits ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes geschaffen. Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut- sowie Wasserfledermaus sind typischerweise den Wald bewohnende Arten, die in dieser Lage kaum zu erwarten sind. Das Große Mausohr könnte Gebäude im Dorf außerhalb des Plangebietes, die Breitflügel- und die Zwergfledermaus auch die Schuppen im Plangebiet bewohnen. Diese Gebäude-bewohnenden Arten besetzen im Einzelfall zudem auch Baumhöhlenquartiere. Insofern war eine Suche nach Baumhöhlen notwendig.
6 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite Vögel Im Plangebiet und seinem direkten seitlichen Umfeld gibt es wenige Bäume, die groß genug sind, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen oder anderen Arten überlassen. Alle diese Bäume wurden bei der örtlichen Überprüfung auf Nester und Horste abgesucht, was wegen des unbelaubten Zustandes gut möglich war. Außerdem sind die Bäume vom Grundstück aus gut einsehbar. Größere Horste von Greifvögeln oder Krähen oder überhaupt irgendwelche Nester wurden aber nicht gefunden. Somit sind Brutvorkommen von Saatkrähe, Graureiher, Habicht, Mäusebussard und Sperber sowie der in solchen Nestern als Nachfolger auftretenden Waldohreule hier auszuschließen. Der Waldkauz kommt dagegen in Grünflächen dieser Art nicht vor, sondern benötigt zusammenhängende Waldflächen oder zumindest ausgedehnte Parkanlagen. Auch Schwarzmilan und Baumfalke sind keine Arten, die Ortslagen besiedeln. Turmfalke und Schleiereule kommen zwar als Gebäudebrüter im Siedlungsbereich vor, suchen aber ganz andere Gebäudetypen als das im Plangebiet liegende Wohnhaus. Ortsnahe Grünlandflächen sind für beide Arten als Jagdgebiet von Bedeutung, weshalb die Erhaltung der Wiese im rückwärtigen Teil des Plangebietes für beide Arten interessant sein kann, zumal die Wiese an andere innerörtlich verbliebene Freiräume anschließt. Die Kombination von Grünlandflächen mit älteren Obstbäumen kann aber für den Steinkauz einen geeigneten Lebensraum darstellen. Die offensichtlich kaum genutzten Holzschuppen könnten dabei sogar als Brutplatz in Frage kommen. Bisher sind in diesem Teil von Derichsweiler allerdings noch keine Vorkommen bekannt, weshalb diese Möglichkeit unwahrscheinlich ist. Zu einer abschließenden Beurteilung ist es aber erforderlich, während der Balzzeit im März eine konkrete Überprüfung durchzuführen. Das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) sieht hierfür 3 nächtliche Begehungen im Zeitraum ab Ende Februar bis Anfang April als Mindestaufwand vor. Die typischen Arten des (Auen -)Waldes sind im Plangebiet generell nicht zu erwarten, somit Nachtigall, Pirol, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch und Waldschnepfe. Gleiches gilt für die Wasservögel Eisvogel, Tafelente und Waldwasserläufer.
7 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 7 Auch die Arten der offenen Feldflur Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind hier nicht betroffen, auch nicht im Bereich der ehemaligen Ackerfläche, weil sie keine hinreichende Ausdehnung für diese Arten hatte. Als Bodenbrüter meiden sie die Nähe von Häusern, von denen eine Gefährdung durch Katzen ausgeht. Der Feldsperling als Höhlenbrüter kann schon eher auch in der siedlungsnahen Feldflur vorkommen. Geeignete Brutplätze könnte es ebenfalls im Bereich der beiden Holzschuppen geben. Dies wäre aber erst bei einem beabsichtigten Abriss zeitnah zu prüfen. Ggf. kann dann ein Angebot von Nistkästen erwogen werden. Die selteneren Vogelarten der halboffenen oder besonders strukturreichen Landschaften mit hohem Brachlandanteil wie Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Kuckuck, Neuntöter, Turteltaube und Wiesenpieper sind im Plangebiet keinesfalls zu erwarten. Das extensiv genutzte Agrarland am Ortsrand von Derichsweiler wird immerhin vom Schwarzkehlchen besiedelt. Ihm fehlen im Plangebiet aber die zur Anlage von Nestern erforderlichen sonnig-offenen, aber rauen Flächen wie z.b. ungemähte Böschungen. Der Graben entlang der verlängerten Waldstraße ist zu diesem Zweck aufgrund der unmittelbaren Störwirkungen ungeeignet. Der Kleinspecht braucht nicht unbedingt Wälder, sondern baut auch Höhlen in Bäumen in parkartigen Landschaften. Ein Vorkommen im Plangebiet ist aber auszuschließen, weil die hierfür in Frage kommenden Stammbereiche gut genug einsehbar waren. Spechthöhlen sind noch klarer erkennbar als mögliche Verstecke von Fledermäusen. Nach Nestern von Mehlschwalben wurde das Haus im Plangebiet aus der durch die Umzäunung des Grundstückes gegebenen Entfernung abgesucht. Das Haus weist aber keine geeignete Struktur für Nester auf, insbesondere weil es keine rauen Wände hat, an denen Nester haften könnten. Zudem bleibt das Haus bestehen. Rauchschwalben nisten dagegen praktisch ausschließlich im landwirtschaftlichen Umfeld (Ställe). Insgesamt wird somit nur für den Steinkauz ein Bedürfnis für eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung zur Brut- und Balzzeit (Stufe II der Artenschutzprüfung) gesehen.
8 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite Amphibien Aufgrund fehlender Laichgewässer, auch im Umfeld, und der räumlichen Entfernung zu als Amphibienlebensräumen bekannten Feuchtgebieten ist ein Vorkommen von Springfrosch und Geburtshelferkröte im Plangebiet generell nicht zu erwarten. Das Plangebiet liegt auch nicht im Bereich denkbarer Wanderwege von Amphibien. 3.4 Insekten Die in der Rur erst kürzlich (2015) erstmals festgestellte Grüne Flussjungfer ist ausschließlich im Bereich der Fließgewässer anzutreffen. 4 Zusammenfassendes Fazit Durch den Rückbau einer Freileitung wurde eine Neuordnung der geplanten Bebauung entlang der einseitig bebauten Waldstraße notwendig. Dadurch entstehen Eingriffe in einen kleinen Obstbaumbestand. Das Plangebiet war unter dem Gesichtspunkt zu untersuchen, ob es Lebensstätten für gesetzlich geschützte Tierarten bieten könnte. Innerhalb des Plangebietes wurden aber am keine Bäume entdeckt, die größere Nester oder Baumhöhlen aufweisen. Jedoch gibt es im Hinblick auf zwei Holzschuppen im Plangebiet eine Prognoseunsicherheit bezüglich der Eignung als Quartier für Fledermäuse und Feldsperlinge. Soweit diese Schuppen abgerissen werden sollten, müssten sie zuvor entsprechend von innen und außen auf eine derartige Besiedlung untersucht werden. Ein solcher Abriss ist aber zunächst noch nicht geplant. Zusätzlich könnte einer der Schuppen auch als Brutplatz für den Steinkauz in Frage kommen. Dies muss tatsächlich durch eine Untersuchung (Stufe II der Artenschutzprüfung) im März überprüft werden, weil ein solches Vorkommen auch ohne Abriss des Schuppens durch die zunehmende Bebauung gefährdet wäre. Für alle anderen planungsrelevanten Tierarten wird die Erwartung begründet, dass sie nicht von der Planung betroffen sind. Geprüft wurden insgesamt 50 solche Arten. Aufgestellt: Stolberg, den 10. Februar 2017 Anlage: 4 Fotos (Seiten )
9 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 9 Obst- und Nussbäume in Verbindung mit offenen Grasflächen können für einen Steinkauz attraktiv wirken. (alle Fotos ) Einen geeigneten Nistplatz gäbe es statt in den Bäumen eher in zwei hölzernen Nebengebäuden, hier die Rückansicht der Garage (vgl. oben).
10 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 10 Solche wenig genutzten Schuppen können auch für Fledermäuse oder Feldsperlinge interessant sein. Bei einem Abriss wäre dies zuvor zu prüfen. Neben einem älteren Amselnest auf der Kabelrolle war bei der ersten Sichtung nichts erkennbar. Aber sogar der Holzstapel kann besiedelt sein.
11 . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße Stolberg/Rhld Tel.: 02402/ mobil: Änderung Bebauungsplan Nr. 7/325 Waldstraße (Derichsweiler, Stadt Düren, Kreis Düren) Prüfung der Artenschutzbelange April 2017 Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis Bankverbindung: Sparkasse Aachen IBAN: DE
12 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 2 1 Aufgabenstellung Das letzte Stück der Waldstraße führt einseitig bebaut bis zum Ortsrand von Derichsweiler. Die bebaute Seite weist eine größere Baulücke auf, die nun geschlossen werden soll (Titelfoto). Dies wurde ausgelöst durch den Rückbau einer Freileitung, deren Schutzkorridor im Bereich dieser Baulücke entfallen ist. Dadurch kann insgesamt eine Neuordnung der bisher geplanten Bebauung erfolgen, die auch eine Verlagerung und Vereinheitlichung von Baufeldern vorsieht. Der Ortsrand selbst bleibt unverändert, ebenso die offene Feldflur auf der anderen Straßenseite. Die planerische Neuordnung erfolgt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/325 Waldstraße im vereinfachten Verfahren ( Innenentwicklung ). Da das Plangebiet bisher unbebaute Flächen einschließt, war aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Belange des gesetzlichen Artenschutzes von Tieren berührt sein könnten. Daher wurde eine Artenschutzvorprüfung erforderlich, um mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen zu können. Gemäß dem Erlass Artenschutz in der Bauleitplanung vom wird das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und geprüft. Erfassungen vor Ort sind in diesem Rahmen zunächst auf eine orientierende Ortsbegehung beschränkt. Diese erfolgte am 9. Februar Aus dieser Vorprüfung sollten sich Hinweise auf Arten ergeben, bei denen ein Konflikt erwartet werden könnte. Für diese waren dann noch vertiefende Untersuchungen erforderlich, die im März und April 2017 durchgeführt werden konnten. 2 Planungsrelevante Arten Nach Angaben des zuständigen Landesamtes (LANUV) sind im Bereich der hier zu Grunde zu legenden topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt) TK 5204 Kreuzau innerhalb des zweiten Quadranten insgesamt Vorkommen von 50 geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt; dies sind überdurchschnittlich viele. Im Folgenden wird näher diskutiert, für welche dieser letzteren Arten eine Betroffenheit überhaupt plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sein könnten. Betrachtet wird diese Artenliste:
13 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite Säugetiere: Abendsegler Braunes Langohr Europäischer Biber Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Zwergfledermaus Bechsteinfledermaus Breitflügelfledermaus Großes Mausohr Rauhautfledermaus Wildkatze 11 Arten 2.2 Vögel: Baumfalke Baumpieper Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Feldsperling Gartenrotschwanz Graureiher Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mehlschwalbe Mittelspecht Mäusebussard Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschalbe Rebhuhn Saatkrähe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Schwarzstorch Sperber Steinkauz Tafelente Turmfalke Turteltaube Waldkauz Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper 36 Arten 2.3 Amphibien: Geburtshelferkröte Springfrosch 2 Arten 2.4 Insekten: Grüne Flussjungfer 1 Art
14 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 4 Das Plangebiet soll entlang der Waldstraße nun im Bereich der Freileitung bebaut werden. Rückwärtig verbleiben Grünflächen. Maßstab ca. 1 : Das Luftbild zeigt den Baumbestand im Plangebiet, der auf Höhlungen und Nester zu untersuchen war. Maßstab ca. 1 :
15 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 3.1 Säugetiere Die Wildkatze bewohnt große zusammenhängende Waldflächen, der Biber benötigt Gewässer. Beide Arten sind somit im Plangebiet nicht betroffen. Bei Fledermäusen (9 Arten) kann eine Betroffenheit dagegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Tiere sind in erster Linie in ihren Quartieren empfindlich. Diese können sich je nach Art sowohl in Höhlungen und Spalten von Bäumen oder in Gebäuden befinden. Im Plangebiet gibt es hölzerne Schuppen, die in dieser Hinsicht in Frage kommen. Außerdem ist der Baumbestand entsprechend zu untersuchen. Im Vorfeld wurden im Plangebiet 14 ältere Bäume ermittelt, von denen aus planerischen Gründen 8 zur Erhaltung festgesetzt wurden. Somit waren vor allem die 6 entfallenden Gehölze zu überprüfen, was bei der Begehung am erfolgte. Eine orientierende Prüfung ist im Winter zur laubfreien Zeit sinnvoll. Dabei werden alle betroffenen Bäume mit Fernglas auf Höhlungen oder starke Stammverletzungen abgesucht. Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um Obstbäume, die nicht allzu hoch gewachsen sind. Es wurden jedoch keine Indizien dafür gefunden, dass diese Bäume potentielle Fledermausquartiere aufweisen könnten, die näher untersucht werden müssten. Bei den beiden Schuppen kann dies jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Abriss müssten sie zuvor genauer untersucht werden. Generell ist die stark durchgrünte Struktur des Plangebietes auch möglicherweise ein geeignetes Jagdgebiet für Fledermäuse. Die Funktion als Jagdgebiet unterliegt aber keinem so strikten Schutz. Der Nachweis jagender Tiere durch eine entsprechende Untersuchung (z.b. mit Bat -Detektor) im Sommer ist daher entbehrlich. Durch die Umwandlung von ehemaligen Ackerflächen in heutiges Grünland wurde diesbezüglich auch bereits ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes geschaffen. Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut- sowie Wasserfledermaus sind typischerweise den Wald bewohnende Arten, die in dieser Lage kaum zu erwarten sind. Das Große Mausohr könnte Gebäude im Dorf außerhalb des Plangebietes, die Breitflügel- und die Zwergfledermaus auch die Schuppen im Plangebiet bewohnen. Diese Gebäude-bewohnenden Arten besetzen im Einzelfall zudem auch Baumhöhlenquartiere. Insofern war eine Suche nach Baumhöhlen notwendig.
16 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite Vögel Im Plangebiet und seinem direkten seitlichen Umfeld gibt es wenige Bäume, die groß genug sind, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen oder anderen Arten überlassen. Alle diese Bäume wurden bei der örtlichen Überprüfung auf Nester und Horste abgesucht, was wegen des unbelaubten Zustandes gut möglich war. Außerdem sind die Bäume vom Grundstück aus gut einsehbar. Größere Horste von Greifvögeln oder Krähen oder überhaupt irgendwelche Nester wurden aber nicht gefunden. Somit sind Brutvorkommen von Saatkrähe, Graureiher, Habicht, Mäusebussard und Sperber sowie der in solchen Nestern als Nachfolger auftretenden Waldohreule hier auszuschließen. Der Waldkauz kommt dagegen in Grünflächen dieser Art nicht vor, sondern benötigt zusammenhängende Waldflächen oder zumindest ausgedehnte Parkanlagen. Auch Schwarzmilan und Baumfalke sind keine Arten, die Ortslagen besiedeln. Turmfalke und Schleiereule kommen zwar als Gebäudebrüter im Siedlungsbereich vor, suchen aber ganz andere Gebäudetypen als das im Plangebiet liegende Wohnhaus. Ortsnahe Grünlandflächen sind für beide Arten als Jagdgebiet von Bedeutung, weshalb die Erhaltung der Wiese im rückwärtigen Teil des Plangebietes für beide Arten interessant sein kann, zumal die Wiese an andere innerörtlich verbliebene Freiräume anschließt. Die Kombination von Grünlandflächen mit älteren Obstbäumen kann aber für den Steinkauz einen geeigneten Lebensraum darstellen. Die offensichtlich kaum genutzten Holzschuppen könnten dabei sogar als Brutplatz in Frage kommen. Zu einer abschließenden Beurteilung war es daher erforderlich, während der Balzzeit eine konkrete Überprüfung durchzuführen. Das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) sieht hierfür 3 nächtliche Begehungen im Zeitraum ab Ende Februar bis Anfang April vor. Diese erfolgten am 10.3., und , blieben aber ohne positives Ergebnis. Damit kann ein Vorkommen des Steinkauzes im Plangebiet ausgeschlossen werden. Die typischen Arten des (Auen -)Waldes sind im Plangebiet generell nicht zu erwarten, somit Nachtigall, Pirol, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch und Waldschnepfe. Gleiches gilt für die Wasservögel Eisvogel, Tafelente und Waldwasserläufer.
17 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 7 Auch die Arten der offenen Feldflur Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind hier nicht betroffen, auch nicht im Bereich der ehemaligen Ackerfläche, weil sie keine hinreichende Ausdehnung für diese Arten hatte. Als Bodenbrüter meiden sie die Nähe von Häusern, von denen eine Gefährdung durch Katzen ausgeht. Der Feldsperling als Höhlenbrüter kann schon eher auch in der siedlungsnahen Feldflur vorkommen. Geeignete Brutplätze könnte es ebenfalls im Bereich der beiden Holzschuppen geben. Dies wäre aber erst bei einem beabsichtigten Abriss zeitnah zu prüfen. Ggf. kann dann ein Angebot von Nistkästen erwogen werden. Die selteneren Vogelarten der halboffenen oder besonders strukturreichen Landschaften mit hohem Brachlandanteil wie Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Kuckuck, Neuntöter, Turteltaube und Wiesenpieper sind im Plangebiet keinesfalls zu erwarten. Das extensiv genutzte Agrarland am Ortsrand von Derichsweiler wird immerhin vom Schwarzkehlchen besiedelt. Ihm fehlen im Plangebiet aber die zur Anlage von Nestern erforderlichen sonnig-offenen, aber rauen Flächen wie z.b. ungemähte Böschungen. Der Graben entlang der verlängerten Waldstraße ist zu diesem Zweck aufgrund der unmittelbaren Störwirkungen ungeeignet. Der Kleinspecht braucht nicht unbedingt Wälder, sondern baut auch Höhlen in Bäumen in parkartigen Landschaften. Ein Vorkommen im Plangebiet ist aber auszuschließen, weil die hierfür in Frage kommenden Stammbereiche gut genug einsehbar waren. Spechthöhlen sind noch klarer erkennbar als mögliche Verstecke von Fledermäusen. Nach Nestern von Mehlschwalben wurde das Haus im Plangebiet aus der durch die Umzäunung des Grundstückes gegebenen Entfernung abgesucht. Das Haus weist aber keine geeignete Struktur für Nester auf, insbesondere weil es keine rauen Wände hat, an denen Nester haften könnten. Zudem bleibt das Haus bestehen. Rauchschwalben nisten dagegen praktisch ausschließlich im landwirtschaftlichen Umfeld (Ställe). Insgesamt wurde somit nur für den Steinkauz ein Bedürfnis für eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung zur Brut- und Balzzeit gesehen, die auch bereits im methodisch geeigneten Zeitraum ohne einen tatsächlichen Nachweis durchgeführt wurde.
18 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite Amphibien Aufgrund fehlender Laichgewässer, auch im Umfeld, und der räumlichen Entfernung zu als Amphibienlebensräumen bekannten Feuchtgebieten ist ein Vorkommen von Springfrosch und Geburtshelferkröte im Plangebiet generell nicht zu erwarten. Das Plangebiet liegt auch nicht im Bereich denkbarer Wanderwege von Amphibien. 3.4 Insekten Die in der Rur erst kürzlich (2015) erstmals festgestellte Grüne Flussjungfer ist ausschließlich im Bereich der Fließgewässer anzutreffen. 4 Zusammenfassendes Fazit Durch den Rückbau einer Freileitung wurde eine Neuordnung der geplanten Bebauung entlang der einseitig bebauten Waldstraße notwendig. Dadurch entstehen Eingriffe in einen kleinen Obstbaumbestand. Das Plangebiet war unter dem Gesichtspunkt zu untersuchen, ob es Lebensstätten für gesetzlich geschützte Tierarten bieten könnte. Innerhalb des Plangebietes wurden aber am keine Bäume entdeckt, die größere Nester oder Baumhöhlen aufweisen. Jedoch gibt es im Hinblick auf zwei Holzschuppen im Plangebiet eine Prognoseunsicherheit bezüglich der Eignung als Quartier für Fledermäuse und Feldsperlinge. Soweit diese Schuppen abgerissen werden sollten, müssten sie zuvor entsprechend von innen und außen auf eine derartige Besiedlung untersucht werden. Ein solcher Abriss ist aber zunächst noch nicht geplant. Zusätzlich könnte einer der Schuppen auch als Brutplatz für den Steinkauz in Frage kommen. Dies war durch eine methodisch korrekte Untersuchung zur Balzzeit zu überprüfen, weil ein solches Vorkommen durch die zunehmende Bebauung gefährdet gewesen wäre. Es wurde aber kein Steinkauz festgestellt. Für alle anderen planungsrelevanten Tierarten wird die Erwartung begründet, dass sie nicht von der Planung betroffen sind. Geprüft wurden insgesamt 50 solche Arten. Aufgestellt: Stolberg, den 4. April 2017 Anlage: 4 Fotos (Seiten )
19 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 9 Obst- und Nussbäume in Verbindung mit offenen Grasflächen können für einen Steinkauz attraktiv wirken. (alle Fotos ) Einen geeigneten Nistplatz gäbe es statt in den Bäumen eher in zwei hölzernen Nebengebäuden, hier die Rückansicht der Garage (vgl. oben).
20 2. Änderung Bebauungsplan 7/325 Waldstraße (Stadt Düren): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 10 Solche wenig genutzten Schuppen können auch für Fledermäuse oder Feldsperlinge interessant sein. Bei einem Abriss wäre dies zuvor zu prüfen. Neben einem älteren Amselnest auf der Kabelrolle war bei der ersten Sichtung nichts erkennbar. Aber sogar der Holzstapel kann besiedelt sein.
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