Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Wachtendonk Lessingstraße. Bagatellfallerklärung

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1 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Wachtendonk Lessingstraße Bewertung einer Hecke Im Auftrag: Welp & Partner, Wülfrath Projektbetreuung: A.Welp Bearbeiter: Manfred Henf Foto 1: Im Hintergrund Betrachtungsfläche an der Lessingstraße in Wachtendonk. MANFRED HENF BÜRO FÜR ÖKOLOGIE, KARTIERUNGEN UND Flächenbewertungen September 2013

2 Büroanschrift: MANFRED HENF BÜRO FÜR ÖKOLOGIE, KARTIERUNGEN UND FLÄCHENBEWERTUNGEN Talstraße 85 b Mettmann Tel.: Fax: mobil: m.henf@freenet.de Homepage:...buerofueroekologie.de Mettmann im September 2013 Manfred Henf 2

3 Inhalt Seite 1. Einleitung Festlegung des Betrachtungsrahmens Abgrenzung und Charakterisierung der Betrachtungsfläche Bestehende Schutzgebietsausweisungen und planungsrelevante Arten Potenzielle zu erwartende Auswirkungen der Flächenumnutzung Methoden Planungsrelevantes Artenspektrum Säugetiere (Mammalia, Chiroptera) Lurche (Amphibia) Kriechtiere (Reptilia) Vögel (Aves) Zusammenfassung und Prognose Vorschläge zur Integration des Artenschutzes in die Planung Literatur Anhang

4 Karten-, Tabellen-, Luftbild- und Fotoverzeichnis Karten Karte 1: Lage der Betrachtungsfläche im Raum (Ausschnitt aus der DTK10)....5 Karte 2: Lage der Betrachtungsfläche in Wachtendonk (Ausschnitt aus der DGK5)....8 Karte 3: Schutzstati nach LINFOS (zuletzt besucht )....9 Karte 4: Mögliche Flächennutzung im Bereich der Betrachtungsfläche....9 Tabellen Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt Luftbild Luftbild 1: Lage der Betrachtungsfläche in Wachtendonk im Luftbild....8 Fotos Foto 1: Im Hintergrund Betrachtungsfläche an der Lessingstraße in Wachtendonk....1 Foto 2: Hecke aus dem Blickwinkel Auf dem Bock Foto 3: Die Hecke gegenüber der Bebauung Lessingstraße 16 bis 22 ist gut entwickelt. Hier liegen mit großer Sicherheit günstige Brutplätze von Heckenbrütern Foto 4: Die Gehölzsäume an der L361 und der Lessingstraße gehören mit großer Sicherheit zum Jagdrevier von Fledermäusen Fotos im Anhang Foto 5: Amsel-Nest im Bereich der Hecke Foto 6: Mangels gezielter Pflege, z. B. durch auf den Stock setzen, der Gehölze beginnt die Hecke durchzuwachsen. Der Bestand wird an der Basis lichter Foto 7: Die ältesten der wüchsigen Bäume erreichen derzeit einen Durchmesser von kaum 20cm Foto 8: Nur wenige Überhälter sind im Bestand vorhanden Fotos Henf, Mettmann 4

5 1. Einleitung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Wachtendonk Lessingstraße Mit Auftrag vom wurde das Büro des Verfassers vom Büro Welp & Partner, Wülfrath mit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung hinsichtlich der projektierten Bebauung einer bisher ungenutzten Fläche an der Lessingstraße in Wachtendonk betraut. Die Lage der Betrachtungsfläche ist den Karten 1 und 2 zu entnehmen. Im Vorfeld der möglichen Umnutzung (Änderung des derzeit gültigen B-Plans) sind artenschutzrechtliche Belange zu beachten, die auf der Basis der vorliegenden artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung diskutiert werden. Karte 1: Lage der Betrachtungsfläche im Raum (Ausschnitt aus der DTK10). In Folge einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen seit Beginn des Jahres 2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2013), der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 1992) und der Vogelschutz-Richtlinie (EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE 2009) neben dem direkten Zugriff (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der europäischen Vogelarten ( 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VS-RL). Ausnahmen können - falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die betroffenen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFH- Richtlinie) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert ( 44, 45 BNatSchG). In der VV-Artenschutz (MUNLV ) wird darauf hingewiesen, dass Auf Bestandserfassungen vor Ort in Bagatellfällen (z. B. das Schließen klei- 1 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v , - III i. d. Fassung der 1. Änderung vom , 32 S. u. Anhang. 5

6 ner Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) oder wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprüchen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten sichere Rückschlüsse auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen bestimmter Arten zulassen.", verzichtet werden kann. Es ist also im engen Rahmen (Bagatellfälle) möglich, auf niedrigem Niveau, noch unterhalb der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (s. VV-Artenschutz), Aussagen zur möglichen Betroffenheit von Arten zu tätigen. 6

7 2. Festlegung des Betrachtungsrahmens 2.1 Abgrenzung und Charakterisierung der Betrachtungsfläche Die Abgrenzung der Betrachtungsfläche ist der folgenden Karte 2 und dem folgenden Luftbild 1 zu entnehmen. Die von der projektierten Planung betroffene etwa 1250m² große Fläche liegt am Rand der geschlossenen Bebauung von Wachtendonk westlich der L361 innerhalb eines Gewerbegebiets. Im Nordwesten grenzt die Lessingstraße (Wohnbebauung) an, die auf Höhe der Betrachtungsfläche in einem Wendehammer endet. Südwestlich und südöstlich grenzen jeweils bereits bebaute Flächen im Gewerbegebiet an (s. Karte 2). Etwa die Hälfte der Betrachtungsfläche wird als Zierrasen gepflegt. Im Bereich der übrigen Fläche stocken Hecken. Die Hecke im Nordwesten besitzt die Funktion einer Abpflanzung gegenüber dem Gewerbegebiet. Die im Bereich der Grundstücksgrenze zur L361 liegende Hecke dürfte im Zug der Eingrünung der Straße gepflanzt worden sein. Bei der Pflanzung wurden überwiegend folgende Gehölze genutzt: Holunder (Sambucus nigra), Eiche (Quercus), Spitzahorn (Acer platanoides), Brombeere (Rubus), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Birke (Betula), Hunds-Rose (Rosa canina), Weißdorn (Crataegus) und Hasel (Corylus). An der L361 stocken auch einige Kiefern (Pinus) (s. Luftbild 1). Stehende oder fließende Gewässer sind im Bereich der Betrachtungsfläche nicht vorhanden. 2.2 Bestehende Schutzgebietsausweisungen und planungsrelevante Arten Für den Bereich der Betrachtungsfläche bestehen weder Ausweisungen im Landschaftsplan des Kreises Kleve als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, noch sind Hinweise auf weitere Schutzaspekte (Flächen- oder Artenschutz) im Landschaftsinformationssystem des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu entnehmen (s. LINFOS 2 des LANUV 3, Karte 3). Hinweise auf streng geschützte oder sonstige planungsrelevante Arten im Betrachtungsbereich liegen dem Verfasser nicht vor. Als planungsrelevant gelten die vom MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (MUNLV 2008) festgelegten besonders und streng geschützten Arten. Als Basis für die Ersteinschätzung dienen die Angaben des LANUV zu planungsrelevanten Arten für das Messtischblatt (MTB) Kerken (4504). 2.3 Potenzielle zu erwartende Auswirkungen der Flächenumnutzung In Folge der projektierten Bebauung sind vor allem die heute vorhandenen Zierrasenflächen betroffen. Die Anbindung der Fläche an die vorhandenen Verkehrswege ist über die Lessingstraße vorgesehen. Hierzu muss ein Teil der ca. 90m langen Hecke beseitigt werden, in der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere (vgl. 44 BNatSchG), insbesondere europäischer Vogelarten, bestehen könnten. 2 Landschaftsinformationssammlung 3 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 7

8 Karte 2: Lage der Betrachtungsfläche in Wachtendonk (Ausschnitt aus der DGK5). Luftbild 1: Lage der Betrachtungsfläche in Wachtendonk im Luftbild. 8

9 Karte 3: Schutzstati nach LINFOS (zuletzt besucht ). Betrachtungsfläche Naturpark NTP Naturpark Maas-Schwalm-Nette Bäume im Alleenkataster Schutzwürdige Biotope Dauergrünlanderhaltungskulisse Karte 4: Mögliche Flächennutzung im Bereich der Betrachtungsfläche. 9

10 Foto 2: Hecke aus dem Blickwinkel Auf dem Bock. Foto 3: Die Hecke gegenüber der Bebauung Lessingstraße 16 bis 22 ist gut entwickelt. Hier liegen mit großer Sicherheit günstige Brutplätze von Heckenbrütern. 2.4 Methoden Die in der vorliegenden Arbeit geführte Diskussion über die Betroffenheit planungsrelevanter Arten basiert neben Internet-, Datenbank-, Literaturrecherchen und Befragungen auf dem Ergebnis einer stichprobenhaften Begehung 10

11 am sowie der Einschätzung des Biotoppotenzials durch den Verfasser. Methodenkritik Der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, dass keine systematischen Kartierungen durchgeführt wurden. 11

12 3. Planungsrelevantes Artenspektrum In der folgenden Tabelle werden die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für das Messtischblatt (MTB) 4504 Kerken gelisteten, planungsrelevanten Arten dargestellt. Die genannten Arten bilden in der Regel die Basis für weitere Untersuchungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Bewertung (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2008). Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4504 Art Status für das MTB Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung zum Vorkommen auf der Betrachtungsfläche Fledermäuse Braunes Langohr Art vorhanden G - Breitflügelfledermaus Art vorhanden G? Fransenfledermaus Art vorhanden G - Graues Langohr Art vorhanden S - Großer Abendsegler Art vorhanden G? Kleiner Abendsegler Art vorhanden U? Rauhautfledermaus Art vorhanden G? Wasserfledermaus Art vorhanden G - Zwergfledermaus Art vorhanden G? Amphibien Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G - Reptilien Zauneidechse Art vorhanden G - Vögel Baumfalke sicher brütend U - Baumpieper sicher brütend G - Eisvogel sicher brütend G - Feldlerche sicher brütend G - Feldsperling sicher brütend G - Flussregenpfeifer sicher brütend U - Gartenrotschwanz sicher brütend U - Grauammer sicher brütend S - Habicht sicher brütend G - Kiebitz sicher brütend G - Kleinspecht sicher brütend G - Kuckuck sicher brütend G - Mäusebussard sicher brütend G - Mehlschwalbe sicher brütend G - Nachtigall sicher brütend G? Pirol sicher brütend U - Rauchschwalbe sicher brütend G - Rebhuhn sicher brütend U - Rohrweihe sicher brütend U - Rotmilan sicher brütend S - Saatkrähe sicher brütend G - Schleiereule sicher brütend G - Schwarzspecht sicher brütend G - Sperber sicher brütend G? Steinkauz sicher brütend G - Teichrohrsänger sicher brütend G - 12

13 Turmfalke sicher brütend G? Turteltaube sicher brütend U? Uferschwalbe sicher brütend G - Wachtel sicher brütend U - Waldkauz sicher brütend G - Waldlaubsänger sicher brütend G - Waldohreule sicher brütend G - Waldschnepfe sicher brütend G - Wespenbussard sicher brütend U - Quelle LANUV-Internetpräsentation (zuletzt besucht ) ATL = atlantischer Bereich in NRW X = Art nachgewiesen G = günstiger Erhaltungszustand in NRW? = Vorkommen möglich U = ungünstiger Erhaltungszustand in NRW - = Art nicht relevant S = schlechter Erhaltungszustand in NRW = abnehmend = zunehmend 13

14 3.1 Säugetiere (Mammalia, Chiroptera) Im ländlich geprägten Umfeld der Stadt Wachtendonk, insbesondere wenn die Landschaft durch Wald und Flußauen geprägt wird, ist mit einer hohen Anzahl von Fledermausarten zu rechnen. So konnten vom Verfasser in etwa m Entfernung, im Umfeld des Holleshofs an der Niers mehrere Fledermausarten, z. T. in erstaunlich hohen Abundanzen, im Juni 2013 beobachtet werden. Da die Betrachtungsfläche zwischen einem Gewerbe- und einem durch Einfamilienhäuser jüngeren Datums geprägten Gebiet liegt, ist mit einem eingeschränkten Artenspektrum zu rechnen. Im Siedlungsgebiet, wie auch im Gewerbegebiet, fehlt älterer Baumbestand. Dieser ist erst in gut 600m Entfernung als Wald (Am Slümer/Kersten) ausgeprägt. Strukturen, die Insektenreichtum generieren (Nahrungsgrundlage für Fledermäuse) sind lediglich in Form einer Hecke und der Eingrünung der L361 vorhanden. Diese linienhaften Leitstrukturen sind Strukturelemente entlang derer sich Fledermäuse häufig orientieren, um von Ihren Quartieren zu den Jagdrevieren zu gelangen. Da es nach Kenntnis des Verfassers weder zur Beseitigung von älteren Gehölzen kommt, noch Gebäude zurückgebaut werden sollen, ist weder mit einem Quartierverlust für Waldfledermäuse (Baumhöhlen) noch für Gebäudefledermäuse (z. B. Fassadenquartiere) zu rechnen (vgl. 44 (1) 3. BNatSchG). Allenfalls kommt es auf Grund der Beseitigung eines Teils der Hecke zu einer marginalen Beeinträchtigung der Jagdrevierqualität. Diese kann durch entsprechende Eingrünungsmaßnahmen im Umfeld des geplanten Gebäudes kompensiert werden (vgl. Karte 4). Nach Auffassung des Verfassers käme es bei Abwägung der Eingriffsfolgen, in Folge der Bebauung der Fläche, hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse nicht zur Auslösung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG (DER BUNDESMINISTER FÜR NATUR, UMWELT UND REAKTORSICHERHEIT 2009), ganz gleich welche Fledermausarten die Fläche überfliegen. Wegen der unmaßgeblichen Betroffenheit erübrigen sich weitere Untersuchungen. 14

15 Foto 4: Die Gehölzsäume an der L361 und der Lessingstraße gehören mit großer Sicherheit zum Jagdrevier von Fledermäusen. 3.2 Lurche (Amphibia) Es sind weder relevante Reproduktionsgewässer noch Landhabitate für Amphibien im Bereich der Betrachtungsfläche vorhanden. Dies gilt insbesondere für die im MTB 4504 nachgewiesene planungsrelevante Art Kleiner Wasserfrosch. Die Auslösung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG muss nicht angenommen werden. Weitere Untersuchungen erübrigen sich daher. 3.3 Kriechtiere (Reptilia) Die Zauneidechse besiedelt häufig durch kleinere Gebüsche und Hecken gegliedertes, offenes Gelände. Als Kulturfolger ist sie häufig in Heidebiotopen, an Eisenbahndämmen, in Abgrabungen, etc. zu beobachten. Ein Vorkommen der Zauneidechse im Bereich der Betrachtungsfläche kann sicher ausgeschlossen werden, da derartige besiedelbare Biotope für die Echse völlig fehlen. Die Auslösung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Weitere Untersuchungen erübrigen sich daher. 3.4 Vögel (Aves) Für fast keine der in Tabelle 1 gelisteten planungsrelevanten Vogelarten bietet die Betrachtungsfläche günstige Lebensmöglichkeiten. Insbesondere die an Gewässer gebundenen Arten wie der Eisvogel, der Flussregenpfeifer (auch Brutplatz nicht betroffen), der Teichrohrsänger und die Uferschwalbe, finden im Bereich der Betrachtungsfläche keinen Lebensraum. Greifvogelarten mit hohem Raumbedarf in einer abwechslungsreichen Landschaft aus Wiesen, Äckern und Wäldern wie der Baumfalke, der Habicht, der Mäusebussard, 15

16 die Rohrweihe, der Rotmilan, die Schleiereule, der Steinkauz, der Waldkauz, die Waldohreule und der Wespenbussard sind ebenfalls im Bereich der nur ca m² großen Fläche nicht zu erwarten. Für Arten der offenen Feldflur, wie die Feldlerche, die Grauammer, der Kiebitz, das Rebhuhn, die Saatkrähe und die Wachtel sind die räumlichen Verhältnisse im Betrachtungsgebiet zu beengt. Ein Vorkommen von Arten mit hoher Bindung an Wald wie der Kleinspecht, der Pirol, der Schwarzspecht, der Waldlaubsänger und die Waldschnepfe ist auszuschließen. Arten mit hoher Bindung an Gebäude, wie die Mehl- und die Rauchschwalbe, aber auch die schon genannte Schleiereule sind von der projektierten Baumaßnahme nicht betroffen, da keine Gebäude zurückgebaut werden. Arten wie der Gartenrotschwanz benötigen Habitate mit dörflichem Charakter, alternativ Heidelandschaften oder lichte Kiefernwälder. Da derartige Biotope nicht vorhanden sind, kann eine Beeinträchtigung des Gartenrotschwanzes ausgeschlossen werden. Eine Charakterart der halboffenen Landschaften wie Waldrandlagen, Kahlschläge, Lichtungen, Moor, etc. ist der Baumpieper. Ähnliche Biotope sucht auch der Feldsperling auf. Lebensräume für die beiden Arten sind im Bereich der Betrachtungsfläche nicht vorhanden. Der Kuckuck ist als Brutschmarotzer eng an die Lebensräume seiner Wirtsvogelarten in einer abwechselungsreichen Agrarlandschaft gebunden. Im besiedelten Raum der Stadt Wachtendonk, insbesondere im Bereich der Betrachtungsfläche, findet er keinen geeigneten Lebensraum. Für den Sperber und den Turmfalken könnten im Bereich der Betrachtungsfläche marginale Anteile ihres jeweiligen Gesamtjagdreviers liegen. Brutplätze können jedoch ausgeschlossen werden. Der hohe Versiegelungsgrad im Gewerbe- und Wohngebiet, im Zusammenwirken mit den wenigen hier vorhandenen Gehölzen, ermöglicht lediglich die Besiedlung der Fläche durch Arten, die eine hohe Anpassung an den überbauten urbanen Raum aufweisen. Zu diesen können auch die Nachtigall und die Turteltaube zählen. Diese beiden Vogelarten wären jedoch, bei ihrem tatsächlichen Vorkommen, lediglich durch den temporären Verlust eines vernachlässigbaren Teils ihres Brutreviers betroffen. Im Vergleich mit den verbleibenden Hecken im Umfeld erscheint der temporäre Verlust als vertretbar. Da die als Brutplatz geeigneten Hecken jedoch unmittelbar an einer viel befahrenen Landstraße liegen, ist ihr Vorkommen wegen der ständigen Schlaggefahr eher unwahrscheinlich. Neben den hier diskutierten planungsrelevanten Arten (MUNLV 2008) können im Bereich der Betrachtungsfläche einige häufigere, insbesondere an Brutplätze in Hecken gebundene, Arten erwartet werden. Zu diesen zählen z. B. die Heckenbraunelle und die Amsel. Da alle europäischen Vogelarten dem Schutz der EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE, 2009 unterliegen, kommt i. d. R. dem Schutz der Vogelzönosen generell ein hoher Stellenwert zu. In Folge der geplanten Bebauung der Fläche sind in Abhängigkeit zur Gestaltung der Freiflächen für die Vogelzönose im Raum kaum Auswirkungen, insbesondere bei naturnaher Eingrünung der Fläche, zu erwarten. Hinsichtlich der möglichen Beseitigung des betroffenen Gehölzbestands sollte ein strikt einzuhaltendes Zeitmanagement erfolgen, um keine Vogelbruten zu beeinträchtigen. Hinweise zur Vermeidung von relevanten Störungen werden im Kap. 5 gegeben. Insgesamt sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die projektierte Baumaßnahme auf Jagdreviere bzw. Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten (Nachtigall, Sperber, Turmfalke, Turteltaube) als marginaler Verlust von 16

17 kleineren Anteilen am Gesamtjagdrevier und ersetzbare Einschränkungen von pot. Brutplätzen, zu kennzeichnen. Nach Einschätzung des Verfassers würde die vorgesehene Bebauung der Betrachtungsfläche nicht zur Auslösung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG bzw. der EU- VOGELSCHUTZRICHTLINIE, 2009 führen, wenn im Verlauf der projektierten Baumaßnahmen relevante Störungen von Brutplätzen vermieden würden (Zeitmanagement). 17

18 4. Zusammenfassung und Prognose In der Verwaltungsvorschrift-Artenschutz (MUNLV 2010) wird darauf hingewiesen, dass auf Bestandserfassungen vor Ort in Bagatellfällen (z. B. das Schließen kleiner Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) verzichtet werden kann, wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprüchen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten sichere Rückschlüsse auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen bestimmter Arten zulassen. Es ist also im engen Rahmen (Bagatellfälle) möglich, auf niedrigem Niveau, noch unterhalb der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (s. Stufe I der VV-Artenschutz), Aussagen zur möglichen Betroffenheit von Arten zu tätigen. Auf Grund der Auswertung der vorhandenen Informationen (LINFOS des LANUV), Heranziehung eigener Daten mit räumlichen Bezug und einer stichprobenhaften Begehung, ergaben sich lediglich wenige Hinweise auf eine mögliche Betroffenheit der Artengruppe Vögel und Fledermäuse. Vögel Einige, wenige Vogelarten könnten marginal durch die projektierte Baumaßnahme durch den Verlust von kleinen Teilen des Gesamtjagreviers (Sperber, Turmfalke) oder den Verlust von kleinen Teilen des Brutreviers (Nachtigall, Turteltaube) betroffen werden. Weiterhin ist ein möglicher Brutplatzverlust allgemein häufigerer Vogelarten zu prognostizieren. Insgesamt erscheinen die prognostizierten potenziellen Beeinträchtigungen nicht gravierend. Die zu erwartende Beeinträchtigung der Vogelzönose durch die mögliche Beseitigung von Gehölzen betrifft auch streng geschützte Vogelarten. Planungsrelevante Arten sind aber nicht maßgeblich betroffen. Um die mögliche Betroffenheit von Brutplätzen (vgl. 44 (1) 1. u. 3. BNatSchG) so gering wie möglich zu gestalten, ist die Einhaltung eines strikten Zeitmanagements notwendig (s. Kap. 5). Um die Auswirkungen der projektierten Baumaßnahme nur vorübergehend wirken zu lassen, ist eine naturnahe Eingrünung der Baumaßnahmen notwendig. Fledermäuse Durch die Beseitigung eines Teilbereichs der vorhandenen Hecke kann es zu nicht relevanten Beeinträchtigungen der Jagdrevierqualität vor allem häufigerer Fledermausarten wie der Zwergfledermaus kommen. Diese werden mittelfristig im Zug von Ersatzpflanzungen ausgeglichen. 18

19 5. Vorschläge zur Integration des Artenschutzes in die Planung Auf der Basis der derzeit vorliegenden Informationen ist bei der Umsetzung der Bebauungsplanung mit der Beeinträchtigung einiger besonders und streng geschützter Tierarten aus der Artengruppe Vögel zu rechnen. Relevante Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten. Der Sperber und der Turmfalke wären ggf. durch die Verkleinerung ihres Gesamtjagdreviers betroffen, Turteltaube und Nachtigall verlören vorübergehend Teile ihres pot. Brutreviers. Um die Beeinträchtigungen, insbesondere der pot. Brutplätze von Vögeln, auch häufigerer Arten, zu minimieren, böten sich folgende Maßnahmen an: Zur Einhaltung des Tötungs- und Störungsverbot nach 44 BNatSchG - Definition und strikte Einhaltung eines Zeitfensters für notwendige Beseitigung eines Teils der Hecke. Ein günstiges Zeitfenster liegt im Bereich der Monate Oktober bis Februar (jeweils inkl.). Da keine Fledermausquartiere betroffen sein können (s. Anhang), wäre auch ein Zeitraum nach Ende Juli bis Ende Februar, also außerhalb der Brutsaison von Heckenbrütern, wäre auch akzeptabel. Nach Abschluss der Bebauung, Eingrünung der Freiflächen um das geplante Gebäude mit bodenständigen Gehölzen mit buschartigem Wuchs, die den Verlust des Heckenabschnitts ersetzen könnten. Gehölze, die Insektenreichtum generieren sind zu bevorzugen. 19

20 6. Literatur Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Wachtendonk Lessingstraße DER BUNDESMINISTER FÜR NATUR, UMWELT UND REAKTORSICHERHEIT (2009): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG). Zuletzt geändert EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung). FFH-Richtlinie (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere. Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MUNLV) NRW (Hrsg.) (2008): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen (inkl. Neuregelungen). MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFHRL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v , - III , 32 S. u. Anhang. 20

21 7. Anhang Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Wachtendonk Lessingstraße Bewertung einer Hecke 21

22 Im Zug der Erschließung des geplanten Gebäudes wäre es notwendig einen Teil der Hecke, die das Gewerbegebiet an der Straße Auf dem Bock gegenüber der westlich angrenzenden Wohnbebauung, abschirmt, zu beseitigen. Um die artenschutzrechtlichen Belange im Vorfeld einer möglichen Beseitigung von einigen Gehölzen zu bewerten, wurde auf Wunsch der zuständigen ULB des Kreises Kleve der Verfasser gebeten eine Begutachtung hinsichtlich der ökologischen Funktion der Hecke vorzunehmen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob im Bereich nach 44 (1) 3. BNatSchG geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die z. B. von Fledermäusen als Quartier oder Wochenstube genutzt werden können, vorhanden sind. Die Begutachtung erfolgte am durch den Verfasser. Im Bereich der ca. 10m bis 15m breiten und ca. 90m langen Hecke stocken eine Vielzahl heimischer aber auch einige nicht heimische Gehölze. Sie bilden stellenweise eine dichte Hecke, in der sich auch einige Überhälter befinden. Einige Gehölze dürften sich zusätzlich eigenständig angesalbt haben. Fremdländische Gehölze wurden möglicherweise von Anliegern gepflanzt. Im Konzept der Heckenpflanzung wurde offensichtlich Wert darauf gelegt eine Hecke aus bodenständigen Gehölzen mit einem gewissen ökologischen Wert zu pflanzen, die zusätzlich das Gewerbegebiet gegenüber der Wohnbebauung abschirmt (Immissionsschutz). Zu den heimischen Gehölzen zählen Spitzahorn (Acer platanoides), Birken (Betula), Brombeeren (Rubus), Hainbuche (Carpinus betulus), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus), Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Roter Holunder (Sambucus racemos), Saalweide (Salix caprea), Stieleiche (Quercus robur), Weißdorn (Crataegus), Wildrosen (Rosa) und einige weitere mehr. Fremdländische Gehölzen im Bereich der betrachteten Hecke sind die Walnuss (Juglans regia) und einige Koniferen (Coniferales). An einer Stelle wurde gezielt Bambus (Bambuseae) angepflanzt. Keines der vorhandenen Gehölze (Bäume) erreicht einen Stammdurchmesser von mehr als 15cm bis 20cm (s. Foto 7). Alle Gehölze sind wüchsig und weisen, soweit das bei der vorhandenen Belaubung erkennbar war, keine Baumhöhlen auf, die als Fortpflanzung oder Ruhestätten, z. B. für Vögel oder Fledermäuse, von Bedeutung (s. oben) wären. Zum Zeitpunkt der Begehung waren keine künstlichen Baumhöhlen, wie Fledermaus- oder Vogelkästen, im Bereich der Hecke vorzufinden. Es konnten jedoch, da das Innere der Hecke an zwei Stellen zugänglich war, zwei aufgelassene Amsel-Nester vorgefunden werden (s. Foto 5). Wie in der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung vermutet, hat die Hecke als Brutplatz eine gewisse Bedeutung für (häufigere) heimische Heckenbrüter. Wie vielerorts im besiedelten Raum sind im Bereich der Hecke auch einige negative Auswirkungen der Siedlungsnähe zu bemerken. Offensichtlich erfolgte im Bereich der Hecke punktuell die Entsorgung von Bodenaushub und Grünschnitt. Resümee Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich, nach Einschätzung des Verfassers, keine Verbotstatbestände, insbesondere nach 44 BNatSchG, ableiten. Die durch die Erschließung des Grundstücks entfallenden Gehölze lassen sich durch Eingrünungsmaßnahmen im Bereich des möglichen Baugrundstücks mittelfristig ersetzen. 22

23 Foto 5: Amsel-Nest im Bereich der Hecke. Foto 6: Mangels gezielter Pflege, z. B. durch auf den Stock setzen, der Gehölze beginnt die Hecke durchzuwachsen. Der Bestand wird an der Basis lichter. 23

24 Foto 7: Die ältesten der wüchsigen Bäume erreichen derzeit einen Durchmesser von kaum 20cm. Foto 8: Nur wenige Überhälter sind im Bestand vorhanden. 24

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Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

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