Haese Büro für Umweltplanung

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1 . Haese Büro für Umweltplanung Anlage 6 Von-Werner-Straße Stolberg/Rhld Tel.: 02402/ mobil: bfu-wieland@t-online.de 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stadt Düren, Kreis Düren) Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) Juli 2014 Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis Bankverbindung: Sparkasse Aachen IBAN: DE

2 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 2 1 Aufgabenstellung Das Areal einer Gärtnerei in Birgel soll teilweise zu einem Neubaugebiet entwickelt werden. Dazu wird der Flächennutzungsplan der Stadt Düren in diesem Bereich geändert und in einer südlich benachbarten privaten Fläche an die bestehende Nutzung angepasst. Die bisherige Darstellung im FNP ist Fläche für die Landwirtschaft, die künftige Wohnbaufläche und in einem kleinen Teilbereich Grünfläche zur Arrondierung einer bestehenden Grünfläche. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bereitet eine verstärkte bauliche Nutzung in der geplanten Wohnbaufläche vor, die in der nachfolgenden Bauleitplanung konkretisiert wird. Bei bisher teilweise unbebautem Gelände ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch die Planung Belange des Artenschutzes von Tieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz berührt werden könnten. Daher ist eine Artenschutzprüfung erforderlich, um mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen zu können. Gegebenenfalls können Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder lösung erforderlich sein, die auf der jeweiligen Planungsebene dann mit dargestellt werden können. Im Rahmen der Bauleitplanung ist generell gemäß des Erlasses Artenschutz in der Bauleitplanung vom zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Sie besteht aus einer Zusammenstellung und Bewertung des potentiell betroffenen Spektrums planungsrelevanter Tierarten. Erfassungen vor Ort sind in diesem Rahmen auf orientierende Ortsbegehungen beschränkt. Diese Vorprüfung der Artenschutzbelange wurde am 12. Mai 2014 in Auftrag gegeben; eine Ortsbegehung erfolgte daraufhin am 21. Mai Aus dieser Vorprüfung sollen sich Hinweise auf Arten ergeben, bei denen ein Konflikt erwartet werden könnte. Für diese wären dann ggf. vertiefende artspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände (Stufe II) erforderlich, die auf der Grundlage gezielter Untersuchungen vor Ort zu bestimmten vorgegebenen Zeiten (z.b. Brutzeit) beruhen. Erforderlichenfalls oder auch prophylaktisch bei einer Prognoseunsicherheit können vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures) artspezifisch vorgeschlagen werden, um einen Ersatz zu schaffen, ehe ggf. eine Verschlechterung für eine Art eintritt.

3 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 3 2 Planungsrelevante Arten Nach aktuellen Angaben des zuständigen Landesamtes (LANUV) sind im Bereich des 2. Quadranten der hier zu Grunde zu legenden topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt) TK 5204 Kreuzau insgesamt Vorkommen von 46 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Im Folgenden wird diskutiert, für welche dieser Arten eine Betroffenheit überhaupt plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sein könnten. Dabei werden ökologische Gruppen von Tierarten mit ähnlichen Bedürfnissen zusammengefasst. Betrachtet wird diese Artenliste (Internetabfrage vom ): 2.1 Säugetiere Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Großes Mausohr Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus Bechsteinfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Wildkatze 2.2 Amphibien Geburtshelferkröte Springfrosch 2.3 Vögel Baumfalke Eisvogel Feldschwirl Gartenrotschwanz Habicht Kleinspecht Mäusebussard Mittelspecht Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Schwarzkehlchen Schwarzstorch Sperber Turmfalke Waldkauz Waldschnepfe Baumpieper Feldlerche Feldsperling Graureiher Kiebitz Kuckuck Mehlschwalbe Nachtigall Pirol Rebhuhn Schleiereule Schwarzmilan Schwarzspecht Steinkauz Turteltaube Waldohreule Wiesenpieper

4 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 4 Das geplante Wohngebiet (rot) liegt am Nordrand des Siedlungsbereichs von Birgel und ist keineswegs landwirtschaftlich genutzt. Maßstab ca Das Luftbild zeigt, dass größere Teile des geplanten Wohngebietes bebaut sind. Planerisch gesichert wird eine Grünfläche (grün). Maßstab ca

5 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 3.1 Säugetiere Für Fledermäuse (9 Arten) kann eine direkte Betroffenheit nicht generell ausgeschlossen werden. Es gibt im Plangebiet einzelne Wohn- und Nebengebäude, die Möglichkeiten für Fledermausquartiere bieten könnten. Allerdings ist der größere Komplex von Gewächshäusern für diese Tiere nicht attraktiv, weil die Glasbauweise zu deutlich zu hellen Verhältnissen führt. Daher bestehen keine Bedenken, die für die Gärtnerei typischen Nutzungen aufzugeben. Ob die bestehenden Wohn- und Nebengebäude im Rahmen der weiteren Planung erhalten oder durch Neubauten ersetzt werden, spielt auf der Ebene des Flächennutzungsplanes noch keine Rolle. Gegebenenfalls können die Gebäude im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes näher auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden (Stufe II der Artenschutzprüfung), wenn deren Beseitigung beabsichtigt sein sollte. Älterer Baumbestand, der für Fledermäuse nutzbare Höhlungen enthalten könnte, wurde im Bereich der Gärtnerei nicht gefunden. Allerdings gibt es im südlichen Teil des Plangebietes außerhalb der Gärtnerei einige großkronige Bäume in einem für eine nähere Untersuchung nicht zugänglichen privaten Garten. Sie stehen hier aber nahe der rückwärtigen Grundstücksgrenze von der Krahkopfstraße aus gesehen. Daher kann die Erhaltung dieser Bäume bei einer straßennahen weiteren baulichen Verdichtung durchaus gewährleistet sein. Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes muss dies noch nicht im Detail geprüft werden. Als Gebäude-bewohnende Arten kommen nur Zwerg- und Breitflügelfledermaus im Siedlungsraum vor. Für beide Arten wurde landesweit ein günstiger Erhaltungszustand ermittelt. Somit muss eine konkrete Feststellung dieser Arten vor Ort nicht unbedingt zu einem Konflikt führen, weil die lokale Population auch unabhängig von der Situation im Plangebiet gesichert sein könnte. Es kommt auch in Betracht, dass beide Arten von der Weiterentwicklung der Fläche zu einem Wohngebiet profitieren könnten, zumindest wenn gezielte Maßnahmen ergriffen werden, wie Einbau von Fledermaussteinen oder dachpfannen in neue Gebäude, was im weiteren Verfahren festgesetzt werden könnte. Somit entsteht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes jedenfalls kein unlösbarer Konflikt, und eine gezielte Untersuchung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

6 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 6 Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhhaut- sowie Wasserfledermaus sind den Wald bewohnende Arten, die im Plangebiet gar nicht oder allenfalls in den wenigen o.g. Altbäumen im Grenzbereich zu der im FNP vorgesehenen Grünfläche zu erwarten sind. Das Große Mausohr besiedelt besondere (meist historische) Gebäude (Kirchen, Burgen ect.), die es im Plangebiet nicht gibt und jagt ebenfalls eher im Wald. Somit muss nur dieser räumlich beschränkte Baumbestand im weiteren Verfahren näher beachtet werden. Generell ist für Fledermäuse ein Gärtnereibetrieb möglicherweise ein interessantes Jagdgebiet, insbesondere in Bereichen, in denen aus gelagerten organischen Reststoffen (Kompost) zeitweise Insekten ausschwärmen. Da es in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet aber auch kleinere Waldflächen gibt und die Jagdreviere von Fledermäusen deutlich größer sind, ist nicht zu befürchten, dass eine lokale, ggf. auch außerhalb des Plangebietes ansässige Population einen essentiellen Nahrungsraum verliert, wenn die gärtnerische Nutzung aufgegeben wird. Für die Wildkatze ist das Untersuchungsgebiet unbedeutsam, weil sie nur größere zusammenhängende Waldgebiete besiedelt. Das Gelände kommt auch nicht für Wanderungen zwischen verschiedenen Waldgebieten in Frage. Der von der Wildkatze besiedelte Hürtgenwald reicht zwar mit einem Ausläufer (Gürzenicher Bruch) westlich von Birgel bis in die Nähe des Plangebietes, aber eine Ausbreitung der Art in Richtung der Stadt Düren ist aufgrund der Landschaftsstrukturen ausgeschlossen. 3.2 Amphibien Der Springfrosch erreicht am Fuß des Hürtgenwaldes eine regionale Verbreitungsgrenze. Er könnte Gewässer im Bereich des Golfplatzes am Rand des Nachbarortes Gürzenich besiedeln und im Rahmen seines Aktionsradius dann auch die kleinen Wäldchen nahe des Plangebietes erreichen. Das Gärtnereigelände hat für ihn aber keine Bedeutung, da er Wälder als Sommerquartier bevorzugt. Gewässer, die für ihn als Laichplatz interessant sein könnten, wurden im Plangebiet nicht gefunden, wobei er zu diesem Zweck auch geeignete Gartenteiche an Ortsrändern annehmen würde. Das Plangebiet liegt auch nicht in einem denkbaren Wanderkorridor für Amphibien. Geburtshelferkröten besiedeln besondere vegetationsarme Pioniergewässer, die sie im Plangebiet und seiner benachbarten Umgebung definitiv nicht finden. Ihr Aktionsradius ist deutlich geringer, sodass ein Vorkommen im Plangebiet auszuschließen ist.

7 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite Vögel Im Gärtnerei-Teil des Plangebietes gibt es keine Bäume, die groß genug sind, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen oder anderen Arten überlassen. Somit sind Brutvorkommen von Mäusebussard, Habicht, Sperber oder nachfolgend Waldohreule hier nicht möglich. Diese Arten können aber durchaus auch den benachbarten Siedlungsraum bewohnen und wären damit im Bereich der größeren Bäume des im Süden des Plangebietes einbezogenen privaten Gartens keineswegs von vornherein auszuschließen. Während der Vegetationsperiode lassen sich die Bäume auch nicht hinreichend einsehen. Andererseits bleibt die Zuordnung des bereits bebauten Grundstückes zur Wohnbaufläche auf der Ebene des Flächennutzungsplans richtig. Es ist erst auf der Ebene eines möglichen Bebauungsplanes zu prüfen, ob diese Bäume an der rückwärtigen Grundstücksgrenze erhalten werden müssten (vgl. Fledermäuse). Außerdem steht unmittelbar anschließend ein hinreichend großes Wäldchen als alternativer Brutplatz für Arten mit durchschnittlichen Ansprüchen zur Verfügung. Als weitere Horstbrüter sind Graureiher und Baumfalke im betroffenen Landschaftsraum aufgrund weitergehender Ansprüche nicht zu erwarten; sie folgen in der Regel dem näheren Umfeld der Rur. Schwarzmilan und Schwarzstorch sind in Siedlungsnähe generell auszuschließen. Saatkrähen brüten zwar aufgrund (illegaler) jagdlicher Verfolgung gerne im Siedlungsgebiet, sind als Koloniebrüter aber sehr auffällig, sodass ein Vorkommen im Plangebiet bei der Ortsbegehung im Mai zur Zeit der intensiven Fütterung der Jungen mit Sicherheit gefunden worden wäre. Für Turmfalken als Gebäudebrüter gibt es im Plangebiet keinen geeigneten Brutplatz, weil sie aus der Umgebung herausragende Bauwerke suchen (z.b. Kirchen). Auch Schleiereulen sind Gebäudebrüter, jedoch hauptsächlich in landwirtschaftlichen Höfen. Innerhalb der Gärtnerei kommt ausschließlich ein offener Geräteschuppen als potentieller Brutplatz in Frage, der allerdings verglichen mit einer Scheune sehr beengt wirkt. Es wurden in ihm auch keine Gewölle, Federn oder sonstige typische Spuren gefunden. Da der Besuchstermin innerhalb des optimalen Wertungszeitraumes gemäß den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands nach SÜDBECK et al. (2005) liegt, darf ein Vorkommen aufgrund dieses Untersuchungsergebnisses ausgeschlossen werden.

8 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 8 Für den Waldkauz gilt ähnliches wie für die Wald-Fledermäuse. Ein Brutvorkommen wäre ausschließlich im Altbaumbestand des Gartens im südlichen Plangebiet möglich, wobei die Art sehr große Baumhöhlen zur Brut benötigt, die zumindest im Winterhalbjahr gut erkannt werden könnten. Ein solcher Brutbaum müsste im weitergehenden Verfahren erkannt und eine Festsetzung zu seiner Erhaltung getroffen werden, da große Bruthöhlen in Bäumen ein seltenes Phänomen sind und die Tiere sie nicht selbst anlegen können. Diese Frage muss auf der Ebene der Flächennutzungsplanung aber noch nicht geklärt sein, zumal dort keine Bauabsicht besteht. Der Steinkauz benötigt beweidetes Grünland mit geeigneten solitären Brutbäumen. Die Gärtnerei weist zwar Rasenflächen mit kleinen Obstbäumen auf, die seinen Ansprüchen entgegen kommen; jedoch fehlen hinreichend große Jagdrevierflächen, weil angrenzend nur Äcker liegen, die nicht ganzjährig Nahrung bieten. Eine Reviergröße von 5-50 ha ist hier nicht gegeben. Die Obstbäume weisen bisher altersbedingt auch noch keine geeigneten Höhlungen auf. Der Kiebitz brütet auf offenen Agrarflächen. Sowohl Siedlungs- als auch Waldränder meidet er. Rebhuhn und Feldlerche sind in dieser Hinsicht weniger empfindlich. Sie könnten den Übergangsbereich zwischen Gärtnerei und offener Feldflur besiedeln, zumal gerade dort eine geringere Nutzungsintensität mit einer partiellen Verbrachung zu beobachten war. Gerade diese Flächen wurden aber nicht ins Plangebiet einbezogen und verbleiben nördlich des zu ändernden Bereiches als Fläche für die Landwirtschaft. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens muss daher ein Vorkommen dieser Feldvogelarten nicht geprüft werden. Der Feldsperling ist neu in die Liste der planungsrelevanten Arten aufgenommen worden. Trotz landesweit noch ca Brutpaaren wurde er aufgrund einer aktuell rasch erfolgten Halbierung der Bestände in die Rote Liste als gefährdet aufgenommen. Im 2. Quadranten des Messtischblattes Düren gibt es mit geschätzt Paaren einen durchschnittlichen Bestand. Wesentlich ist, dass die Art wegen der Bevorzugung von Baumhöhlen als Nistplatz in der Agrarlandschaft nicht gleichmäßig verteilt ist (wie die Feldlerche), sondern im Umfeld von Wald- und Ortsrändern konzentrierter auftritt. Der nördliche Ortsrand von Birgel mit den vorgelagerten Laubwaldparzellen trifft somit genau seine Ansprüche. Diese Struktur bleibt aber auch bei Durchführung der Planung erhalten. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass einzelne Brutpaare auch innerhalb des Plangebietes vorkommen, aber eine Gefährdung der lokalen Population wird nicht erwartet.

9 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 9 Gerade für diese Art wird jedoch empfohlen, im Rahmen des ökologischen Ausgleichs im weiteren Verfahren geeignete Nahrungsflächen für Feldvögel wie Ackerwildkrautsäume in der benachbarten Feldflur anzulegen, z.b. auf den nicht in das Plangebiet einbezogenen Flächen der Gärtnerei, die in dieser Hinsicht auch heute schon am ehesten Bedeutung haben. Wenn eine solche Kompensation gesichert ist, kann auf eine gezielte quantitative Überprüfung des tatsächlichen Vorkommens der Art im Plangebiet im weiterführenden Verfahren wohl verzichtet werden. Das Schwarzkehlchen kommt mit geschätzten 8-20 Paaren im Quadranten überdurchschnittlich häufig vor. Es bevorzugt offene trockene Flächen, wobei Bereiche mit sehr niedriger Vegetation wichtig sind. Die Brachflächen am nördlichen Rand der Gärtnerei außerhalb des Plangebietes haben grundsätzlich eine geeignete Struktur, sind aber bei einem Flächenanspruch von 0,5 bis 2 ha zu klein für ein Revier, zumal im Umfeld ansonsten keine vergleichbaren Biotope erreichbar sind. Da die Begehung in der Brutzeit erfolgte, und weil sich revierzeigende Paare durch Rufen von höheren Warten auffallend verhalten, kann ein Vorkommen ausgeschlossen werden. Der Gartenrotschwanz ist entgegen seines Namens kein üblicher Gartenvogel. Er bevorzugt lichte Gehölzbestände, also weder richtigen Wald noch zu offene Landschaften. Daher ist er im Bereich der Gärtnerei nicht zu erwarten, jedoch kann sein Vorkommen im südlichen Teilgebiet mit dem lichten Altbaumbestand in einem privaten Garten nicht ausgeschlossen werden. Der landesweite Erhaltungszustand der Art ist sehr schlecht, weil sie innerhalb von 10 Jahren etwa ein Drittel ihres Brutareals verloren hat und der Rückgang anhält. Daher wird es für erforderlich gehalten, dieses Teilgebiet im nachfolgenden Verfahren im Hinblick auf diese Art näher zu untersuchen. Es kann im Falle eines Brutvorkommens sein, dass hier eine bauliche Verdichtung nicht in Frage kommt, selbst wenn der Baumbestand erhalten bleibt (was bei einigen anderen hier betrachteten Arten als Schutzmaßnahme ausreichend wäre). Unter Einbeziehung des westlich an das Plangebiet angrenzenden Waldes mit zwei größeren Lichtungen könnten sich allerdings auch Kompensationsmöglichkeiten für den Gartenrotschwanz ergeben. Diese Fragen können aber zurückgestellt werden, weil ein möglicher künftiger Bebauungsplan diese Fläche nicht unbedingt einbeziehen muss. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung kommt eine Beibehaltung der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft aus dieser Sicht jedenfalls auch nicht in Betracht.

10 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 10 Auch der Bestand der Turteltaube geht landesweit sehr stark zurück. Das betroffene Rasterfeld gehört mit 8-20 Paaren zu den besten verbliebenen Brutgebieten. Für die Art sind die kleinen Waldstücke im Umfeld des Plangebietes als potentielle Brutplätze von Bedeutung. Dabei spielt aber die Erhaltung einzelner Bäume innerhalb solcher Bestände bei dieser Art keine Rolle, weil der Nestbau bei Tauben kein Problem ist. Die Erreichbarkeit der Feldflur von den Waldrändern aus wird durch die Planung nicht eingeschränkt. Soweit das Plangebiet Teil des Nahrungsraumes eines Paares sein sollte, wird dies nicht als essentiell für dessen Erhaltung eingestuft, sodass auch kein Bedarf für nähere Erhebungen gesehen wird. Die Art würde allerdings von prophylaktischen Kompensationsmaßnahmen für den Feldsperling mit profitieren. Für Neuntöter, Feldschwirl und Baumpieper als Vögel der halboffenen Kulturlandschaft ist das Plangebiet nicht geeignet, weil sie größere Brachlandkomplexe mindestens mit eingestreutem dichten Buschwerk benötigen, was hier fehlt. Auch der Kuckuck ist auf strukturreichere Landschaften beschränkt und kommt in gärtnerisch geprägten Flächen nicht vor. Nachtigall und Pirol sind in ihrem lokalen Vorkommen auf die Auenlandschaften entlang der Rur beschränkt. Der Eisvogel kommt nur an Gewässerbiotopen vor. Waldschnepfe, Schwarz- und Mittelspecht sind Bewohner des Waldesinneren, die im Plangebiet auszuschließen sind. Der Kleinspecht kann dagegen auch Waldränder und Gartenland besiedeln, wenn Weichhölzer und vor allem stehendes Totholz zur Verfügung stehen, wobei letzteres im Plangebiet aber völlig fehlt, sodass mit seinem Vorkommen auch nicht zu rechnen ist. Rauch- und Mehlschwalben sind Gebäudebrüter, wobei in Wohnsiedlungsgebieten nur mit der Mehlschwalbe zu rechnen ist, während die Rauchschwalbe offene landwirtschaftliche Gebäude mit Tierhaltung benötigt. An den wenigen im Plangebiet vorhandenen Wohngebäuden wurden keine Schwalbennester gefunden, wobei dieser Gebäudebestand im Rahmen der Planung nicht in Frage gestellt wird. Die Gärtnerei ist für Schwalben ohne Bedeutung. Insgesamt wird für keine Vogelart ein zwingendes Bedürfnis gesehen, nähere Brutzeituntersuchungen im Rahmen der Stufe II der Artenschutzprüfung auf der Ebene des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu veranlassen.

11 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 11 4 Zusammenfassendes Fazit Das Plangebiet umfasst das Gelände einer Gärtnerei und eines großzügigen privaten Gartens, die im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind. Durch die 27. Änderung sollen diese Bereiche Wohnbaufläche werden, was eine bauliche Verdichtung ermöglicht. Im Bereich des privaten Gartens könnte ein Vorkommen des inzwischen seltenen Gartenrotschwanzes die baulichen Möglichkeiten einschränken. Auch der ältere Baumbestand kann Vorkommen geschützter Arten beherbergen, die die Erhaltung einzelner Bäume erfordern (Fledermäuse und Waldkauz). Dies kann aber im nachfolgenden Verfahren näher untersucht und konkretisiert werden. Die neue Zuordnung im Flächennutzungsplan wird davon nicht berührt, zumal sie heute schon aufgrund der gegebenen Nutzung richtig ist. Beim Gärtnereigelände kommen nur einzelne (Neben-)Gebäude als mögliche Quartiere für Zwerg- oder Breitflügelfledermäuse in Betracht. Diese Arten können grundsätzlich aber auch in Wohngebieten leben, und die Frage, welche Gebäude erhalten oder abgerissen werden, stellt sich derzeit noch nicht. Daher sind Fledermausvorkommen erst im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung zu ermitteln, und ggf. sind ersatzweise Fördermaßnahmen (spezielle Einbausteine) festzusetzen. Das Gelände der Gärtnerei könnte ansonsten nur für den Feldsperling interessant sein, für den aber in der angrenzenden Feldflur außerhalb des Plangebietes einfache kompensierende Maßnahmen (Wildkrautsäume) durchgeführt werden können, ohne dass hierzu konkrete Bestandsermittlungen erforderlich wären. Verletzungen des gesetzlichen Artenschutzes werden daher bei keiner der hier geprüften 46 planungsrelevanten Arten in einer Weise erwartet, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Änderung des Flächennutzungsplanes nehmen könnte. Es ist auch keine Stufe II der Artenschutzprüfung erforderlich. Im weiteren Verfahren sind nur wenige Detailfragen näher zu untersuchen, die zu besonderen Festsetzungen führen können. Dies betrifft z.b. die Erhaltung der baumhohen Hecke entlang eines Fußweges im Plangebiet durch ausreichende Abstände zu möglichen Baufeldern. Aufgestellt: Stolberg, den 23. Juli 2014 Anlage: 10 Fotos (Seiten 12-16)

12 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 12 Die Produktionsflächen der Gärtnerei mit zahlreichen baulichen Einrichtungen sind für den Artenschutz nicht von Bedeutung. Das gilt weitgehend auch für die unbebauten Flächen unmittelbar nördlich des Plangebietes, die nur für den Feldsperling interessant sein könnten.

13 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 13 Im bewohnten Teil der Gärtnerei gibt es einige Obstbäume. Die Strukturen sind aber zu kleinräumig, um für den Steinkauz interessant zu sein. Überwiegend sind die Gartenflächen im Plangebiet konventionell und wenig naturnah gestaltet, auch wenn sie großflächiger sind.

14 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 14 Glashäuser sind für Fledermäuse uninteressant. Solche attraktiveren Nebengebäude sind selten. Selbst in Holzstapeln können aber Fledermäuse sitzen. Auch das Heizhaus könnte für Fledermäuse interessante Nischen bieten. Dies ist jedoch erst bei einer konkreten Folgeplanung gezielt zu prüfen.

15 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 15 Durch das Plangebiet führt ein attraktiver Fußweg durch einen grünen Tunnel bis zur freien Feldflur und einem kleinen Wäldchen dort. Die baumhohe Hecke zwischen diesem Weg und der Gärtnerei erfordert in der weiteren Planung die Freihaltung einer hinreichenden Abstandsfläche.

16 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren (DN): Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 16 Jenseits des Fußweges liegt ein privater Garten, dessen Biotopqualität und Baumbestand bei weiterführenden Planungen berücksichtigt werden muss. Zum ökologischen Ausgleich könnten Gärtnereiflächen nördlich des Plangebietes beitragen, wenn sie für Feldvögel attraktiver gestaltet würden.

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Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

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