Artenschutzprüfung. zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia in Bad Wünnenberg

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1 Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6

2 Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Jordis Schulte MSc. Forstwissenschaft Ann-Katrin Gockel M.Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr Warstein-Hirschberg, April 2016

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Rechtlicher Rahmen und Methodik Vorhabensbeschreibung Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Festlegung des Untersuchungsrahmens Ermittlung der Wirkfaktoren Datenquellen zur Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Auswertung des Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Ermittlung von Konfliktarten Häufige und verbreitete Vogelarten Betrachtungsrelevante Arten Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten Resümee...24 Literaturverzeichnis

4 Veranlassung und Aufgabenstellung Veranlassung und Aufgabenstellung Am Südrand des Siedlungsbereichs Bleiwäsche befindet sich das Schlosshotel Sophia (ehemals Landhotel Waldwinkel), welches sich insbesondere in letzter Zeit unter neuer Führung zu einem touristischen Schwerpunkt entwickelt hat. Um auf die steigende Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten reagieren zu können, und das Angebot entsprechend der Nachfrage zu erweitern, ist vorgesehen, die nördlich des Hotelkomplexes vorhandene unbebaute Freifläche mit kleineren Gästehäusern/Ferienhäusern zu bebauen. Diese sind vom Hotelkomplex räumlich getrennt, stehen jedoch mit ihm funktional in engem Zusammenhang, so dass die Hoteleinrichtungen und die vorhandene Infrastruktur des Hotels direkt genutzt werden können. So soll das Schlosshotel Sophia durch zusätzliche elf Appartementhäuser erweitert und an die bestehende Hotelnutzung angebunden werden (HOFFMANN & STA- KEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Bleiwäsche Abb. 1 Lage des Plangebiets (rote Markierung) im südöstlichen Bereich der Ortschaft Bleiwäsche, Stadt Bad Wünnenberg auf Grundlage der Topografischen Karte 1: Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung wird hiermit vorgelegt. Parallel wird ein Umweltbericht erstellt.

5 Rechtlicher Rahmen und Methodik Rechtlicher Rahmen und Methodik Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des 44 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach 15 BNatSchG i.v.m. 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben ( 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH- Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz) (MWME 2010). Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Maßgabe des 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten (MUNLV 2010).

6 Rechtlicher Rahmen und Methodik 3 Planungsrelevante Arten Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für- Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien [N]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko (MUNLV 2010). Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.

7 Rechtlicher Rahmen und Methodik 4 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Im vorliegenden Fall wurden zur Ermittlung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten die folgenden Datenquellen ausgewertet: Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen (Naturschutzgebiete, Geschützte Biotope, Flächen des Biotopkatasters) Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Auswertung des Fachinformationssystems Geschütze Arten in Nordrhein- Westfalen Ortsbegehung des Plangebiets

8 Vorhabensbeschreibung Vorhabensbeschreibung Lage des Plangebiets Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche, Kreis Paderborn. Umgeben wird das Plangebiet von dem Hotelparkplatz im Westen, Siedlungsflächen im Norden, einem Waldgebiet im Osten sowie den Hotelgebäuden im Süden. Abb. 2 Der Geltungsbereich des Plangebiets des Bebauungsplans (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. Beschreibung Der Planbereich umfasst den nördlichen Teil des Hotelgrundstücks, auf dem die Errichtung von elf Appartementhäusern vorgesehen ist. Die Häuser werden mit den Abmessungen von 13,00 x 6,00 m geplant und sind als Zwei-Parteien-Wohnungen ausgelegt. Bei Bedarf können die Wohnungen verbunden werden. Die überwiegend als Holzhäuser konzipierten Gebäude werden als Ferien- und Appartementhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einem flach geneigten Satteldach von errichtet. Die Gebäudestellung erlaubt durch ihre großzügigen Abstände zueinander ausreichend Freiraum und Privatsphäre für jeden Nutzer. Um diese städtebauliche Zielsetzung sicherzustellen, werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen definiert. So kann gewährleistet werden, dass ein gemeinsam nutzbarer Bereich frei gehalten wird und die einzelnen Gebäude ausrei-

9 Vorhabensbeschreibung 6 chend Abstand zueinander haben, um die Privatsphäre und auch die Erholung zu gewährleisten (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Abb. 3 Grundriss eines der geplanten Ferienhäuser (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg, der für das Plangebiet ein Sondergebiet gemäß 1 (1) Nr. 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hotel, Pension, Erholung darstellt, wird der gesamte Planbereich als Sondergebiet gemäß 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferien-/ Appartementhäuser festgesetzt. Um zu gewährleisten, dass die Gebäude nicht zu Dauerwohnzwecken entfremdet werden, wird gemäß 10(4) BauNVO festgesetzt, dass die Häuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen. Für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan wird gemäß 16 und 18 BauNVO eine maximale Firsthöhe von 3,50 m festgesetzt. Die Firsthöhe bemisst sich von der Gebäudeecke, die am höchsten ü. NN ansteht, bis zum höchsten Punkt (der First) des Gebäudes. Damit wird gewährleistet, dass sich die Ferien-/Appartementhäuser durch ihre Höhe der vorhandenen Wohnbebauung und dem südlichen Hotelkomplex unterordnen. Auf eine Festsetzung von Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl wird verzichtet, da die Gebäude entsprechend des Grundrisses und der Ansichten zu errichten sind. Zudem handelt es sich nicht um einzeln definierte Grundstücke, sodass sich die Festsetzung von GRZ und GFZ erübrigt. Im Norden des Plangebietes wird eine Fläche gemäß 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um einen Abstand zur im Norden angrenzenden Wohnbebauung zu bewahren. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist gemäß 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun-

10 Vorhabensbeschreibung 7 gen festgesetzt. In Anlehnung an die angrenzende Waldfläche sind diese Flächen in Form eines gestuften Waldsaums aus standortgerechten, heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist das gesamte Areal bereits erschlossen. Dabei erfolgt die Erschließung fahrtechnisch durch die im Westen angrenzende Straße Roter Landweg. Über diese Straße ist sowohl das gesamte Grundstück als auch der zum Hotel gehörige Parkplatz zu erreichen. Die innere Erschließung erfolgt über einen zwischen den Gebäuden geführten Weg, der mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt werden. Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft der Weg von der Straße Roter Landweg aus entlang des Gehölzstreifens. Der Weg führt zwischen der 2. und der 3. Häuserreihe hindurch und mündet nördlich des Hotels an befestige Flächen. Die Breite der Wege und die Befestigung werden mit 3 m festgelegt. In den Kurven wird die befahrbare Fläche mit Schotterrasen verbreitert um eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Für die Nutzer bzw. Feriengäste sind die Wege grundsätzlich nicht befahrbar. Das bedeutet, dass der außerhalb des Plangebiets gelegene Parkplatz zum Abstellen der Pkw genutzt werden muss. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen Parkplatz und Ferienhäusern/Appartements kann die Strecke problemlos zu Fuß bewältigt werden. Dies ermöglicht, die Ferienanlage vom Individualverkehr frei zu halten, und den Erholungswert durch das Wegfallen störender Fahrzeugbewegungen und -geräusche, zu steigern. Die Wege sind somit dem fußläufigen Verkehr vorbehalten. Sie führen nach Süden zum Hotelkomplex, um die Angebote des Hotels in Anspruch nehmen und leicht erreichen zu können. Die an der Straße Roter Landweg sowie zwei im nördlichen Plangebiet stehenden Bäume werden in die Planung integriert und bleiben bestehen.

11 Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 Vorhabensbeschreibung Abb. 4 8 Entwurf des Bebauungsplans für Ferienhäuser in Bleiwäsche (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2015A).

12 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia mit den dort anstehenden sowie den benachbarten, relevanten Biotopstrukturen. 4.2 Ermittlung der Wirkfaktoren Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus der mit dem Vorhaben einhergehenden Überbauung von Freiflächen (Zierrasen) ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Folgende potenzielle Wirkfaktoren können erwartet werden: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia der Stadt Bad Wünnenberg. Maßnahme Wirkfaktor Potenzielle Auswirkungen Baubedingt Anlagebedingt Bau von Ferienhäusern und Errichonsbeständen Entfernung von Vegetatitung von Zufahrten Schallemissionen und stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Flächeninanspruchnahme durch die Planung Gebäudeneubau Betriebsbedingt Nutzung der Gebäude Versiegelung und nachhaltiger Lebensraumverlust Silhouettenwirkung der Gebäude Lärmemissionen und Personen- und Fahrzeugbewegungen, Beleuchtung Töten von Tieren im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

13 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Datenquellen zur Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen Im Umkreis bis m um das Plangebiet werden im FFH-Gebiet DE Leiberger Wald die Tierarten Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Rotmilan und Schwarzstorch als Brutvögel genannt. In den Fließgewässern ist die Groppe vorhanden. Dieses FFH-Gebiet befindet sich ca m nordwestlich vom Plangebiet. Im FFH-Gebiet Buchholz bei Bleiwäsche mit der Kennung DE werden die Vogelarten Grauspecht, Schwarzspecht und Rotmilan als Brutvögel genannt. Dieses befindet sich ca m westlich des Plangebiets (LANUV 2014A) Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LINFOS) weist für das Plangebiet und die weitere Umgebung Nachweise von planungsrelevanten Tierarten im LINFOS (FT ) aus (LANUV 2014A). Diese werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 2 Planungsrelevante Tierarten (LANUV 2014A). Kennung Tierart Status Baumfalke sicher brütend Kiebitz Durchzügler Kornweihe Durchzügler Mornellregenpfeifer Durchzügler Neuntöter sicher brütend Raubwürger Wintergast Rebhuhn sicher brütend Rohrweihe beobachtet zur Brutzeit FT Rotmilan rastend, sicher brütend Schwarzmilan sicher brütend Turteltaube sicher brütend Uhu beobachtet zur Brutzeit Wachtel singendes Männchen Waldohreule sicher brütend Wespenbussard wahrscheinlich brütend Wiesenpieper sicher brütend Wiesenweihe beobachtet zur Brutzeit FT Rotmilan möglicherweise brütend

14 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 11 Abb. 5 Ausdehnung der Fläche FT (grüne Schraffur) und der Lage des Plangebietes (rote Markierung, Pfeil) (LANUV 2014A). In einer Entfernung von ca. 200 m südöstlich des Plangebietes wird der Rotmilan als möglicherweise brütend angegeben (FT ) Auswertung des Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts 4518 Madfeld. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2014B). Das Ergebnis dieser Auswertung wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar und mittelbar beansprucht: Laubwälder mittlerer Standorte Kleingehölze Säume und Hochstaudenfluren Gärten Gebäude Lebensraumtypen im Plangebiet Die Lebensraumtypen im Plangebiet setzen sich aus einem Zierrasen mit Einzelbäumen und einer Baumreihe zusammen. Westlich wird das Plangebiet durch eine

15 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 12 Zufahrt begrenzt. Entlang der Zufahrt stehen im Plangebiet 4 Kastanien in einer Reihe, abwechselnd mit Straßenleuchten. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich einen Garage. Durch das Plangebiet führt ein unbefestigter Fußweg. Lebensraumtypen im Umfeld des Plangebietes Westlich der Zufahrt befindet sich der Parkplatz des Hotels. Zwischen den Parkplatzflächen sind Platanen und immergrüne Ziersträucher als Bodendecker gepflanzt. Südlich des Plangebiets befindet sich der Hotelkomplex mit den dazugehörigen Nebengebäuden. Um die Nebengebäude sind Grünflächen angelegt, die in erster Linie mit immergrünen Ziergehölzen und Sträuchern bepflanzt sind. Darunter finden sich Eibe, Zeder, Kiefer, Fichte und Liguster. Östlich wird das Plangebiet durch einen Buchen-Eichenwald (Stammdurchmesser 30 bis 50 cm) begrenzt. In den Bestand sind einzelne Fichten eingestreut. Der Waldrand wird durch einen Saum aus Hainbuchen, Buchen und Eichen aus Naturverjüngung mit einzelnen Birken und Hartriegeln gebildet. Nördlich wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung begrenzt. Nordöstlich begrenzt eine Fichtenreihe das Plangebiet Abb. 6 Bestandssituation auf Basis des Luftbilds. Grenze des Plangebietes als rote Strichlinie. Legende: 1 = Zierrasen 2 = Laubwald 3 = Gebäude 4 = Kleingehölze

16 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 13 Kennziffer 1 Gärten Abb. 7 Blick aus südlicher Richtung über das Plangebiet mit dem anstehenden Zierrasen und den Einzelbäumen. Kennziffer 2 Laubwälder mittlerer Standorte Abb. 8 Saum des östlich angrenzenden Laubwaldes bestehend aus Eichen-, Buchen- und Hainbuchennaturverjüngung.

17 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 14 Kennziffer 3 Gebäude Abb. 9 Blick aus südlicher Richtung auf die Garage im Plangebiet. Kennziffer 4 Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 10 Blick auf die Einzelbäume im Plangebiet und auf die nordöstlich angrenzende Fichtenreihe Für das Messtischblatt 4518 Madfeld (Quadrant 1) werden im FIS für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 39 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 29 Vogelarten und eine Amphibie. Planungsrelevante Pflanzenarten kommen nicht vor. Das Ergebnis der Auswertung des FIS wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

18 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 15 Tab. 3 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4518 Madfeld (LANUV 2014B) in den ausgewählten Lebensraumtypen (kontinentale Region): Laubwälder Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten Gebäude Art Status Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region) Laubwälder Kleingehölze Säume Gärten Gebäude Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung U U U P/U U Säugetiere Bechsteinfledermaus Art vorhanden S+ XX X (X) X (WQ) Braunes Langohr Art vorhanden G XX X X X WS/(WQ) Breitflügelfledermaus Art vorhanden G- (X) X XX WS/WQ Fransenfledermaus Art vorhanden G XX X (X) (X) X/WS/WQ Großer Abendsegler Art vorhanden G XX WS/WQ (X) X (WQ) Großes Mausohr Art vorhanden U XX X (X) WS/WQ Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G X XX (X) XX X/WS/WQ Wasserfledermaus Art vorhanden G X X X (WQ) Zwergfledermaus Art vorhanden G X XX XX WS/WQ Vögel Baumfalke sicher brütend U X X X Baumpieper sicher brütend U X X Braunkehlchen sicher brütend S XX Eisvogel sicher brütend G (X) Feldlerche sicher brütend U- X Feldschwirl sicher brütend U XX XX Feldsperling sicher brütend U (X) X X X Grauspecht sicher brütend U- XX (X) Habicht sicher brütend G X X X Kleinspecht sicher brütend G XX X X Mäusebussard sicher brütend G X X X Mehlschwalbe sicher brütend U X X XX

19 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 16 Fortsetzung Tab. 3 Art Status Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region) Laubwälder Kleingehölze Säume Gärten Gebäude Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung U U U P/U U Mittelspecht sicher brütend G XX Neuntöter sicher brütend G- XX X Raubwürger sicher brütend S X XX X Rauchschwalbe sicher brütend U- X X XX Raufußkauz sicher brütend U XX (X) Rotmilan sicher brütend U X X (X) Schwarzspecht sicher brütend G XX X X Schwarzstorch sicher brütend G XX Sperber sicher brütend G X X X X Turmfalke sicher brütend G X X X X Turteltaube sicher brütend U- X XX (X) Wachtel sicher brütend U XX Waldkauz sicher brütend G X X (X) X X Waldlaubsänger sicher brütend G XX Waldohreule sicher brütend U X XX (X) X Waldschnepfe sicher brütend G XX X Wiesenpieper sicher brütend S XX Amphibien Geburtshelferkröte Art vorhanden S X (X) X (X) Legende: Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen Fledermäuse: WS = Wochenstube, ZQ = Zwischenquartier, WQ = Winterquartier, (X) = potenzielles Vorkommen

20 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 17 Ortsbegehung Am 18. März 2013 wurde im Rahmen der Ortsbegehung eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Der Schwerpunkt der Begehung lag auf den Biotopstrukturen im Plangebiet und in der näheren Umgebung. Im Bereich der Gehölzbestände im Plangebiet konnten keine Nestbauten als Brutstandort von planungsrelevanten Vogelarten festgestellt werden. Ebenfalls weisen die Gehölze keine Baumhöhlungen oder -spalten auf, die für Baumhöhlen bewohnende planungsrelevante Fledermaus- oder Vogelarten eine potenzielle Quartiermöglichkeit bieten können. Die Gehölzbestände im Plangebiet weisen lediglich eine potenzielle Funktion als nicht essenzielles (Teil-)Habitat und/oder Nahrungshabitat auf. Der Zierrasen im Plangebiet und in der näheren Umgebung wird intensiv gepflegt und ist wenig strukturiert. Eine Funktion als Brutstandort bodenbrütender Vogelarten kann der Zierrasen im Plangebiet aufgrund der Ausstattung und Strukturierung nicht übernehmen. Die Grünflächen im Plangebiet und der näheren Umgebung stellen lediglich eine potenzielle Funktion als nicht essenzielles (Teil-)Habitat und/oder Nahrungshabitat dar. Das Gebäude im Plangebiet (Garage) ist wenig geeignet, eine Funktion als Quartier für Gebäude bewohnende Fledermaus- und Vogelarten zu übernehmen. Eine vertiefende Prüfung einer potenziellen Quartiernutzung wurde nicht durchgeführt, da die Garage in den Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia integriert wird und damit erhalten bleibt.

21 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Ermittlung von Konfliktarten Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. Allerweltsarten wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Im vorliegenden Fall kann es durch die Umsetzung des Vorhabens allenfalls zu Störungen und zum Verlust von Teillebensräumen dieser Arten kommen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG tritt eine Verletzung des Schädigungsverbotes der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG) nicht ein, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies gilt auch für damit verbundene, unvermeidbare Beeinträchtigungen der wild lebenden Tiere für das Tötungs-/Verletzungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten im Rahmen der Konfliktanalyse abgesehen werden kann. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind Betrachtungsrelevante Arten Im Untersuchungsgebiet gibt es Hinweise auf ein Vorkommen von 9 Säugetierarten, 29 Vogelarten und eine Amphibienart. Die Artenrecherche beim LINFOS ergab Hinweise auf 9 zusätzliche Tierarten in der Umgebung des Plangebiets. Hinsichtlich der individuellen Lebensraumansprüche in Verbindung mit den dokumentierten Tierarten, den vorhandenen Strukturen im Untersuchungsgebiet sowie den relevanten Wirkfaktoren werden in Tab. 4 die als Konfliktarten definierten Tierarten ausgearbeitet. Tierarten, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen mit nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population durch das geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können, werden als Konfliktarten

22 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 19 gekennzeichnet. Für die ausgearbeiteten Konfliktarten wird anschließend eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) durchgeführt. Tab. 4 Auflistung der im Untersuchungsgebiet dokumentierten planungsrelevanten Tierarten und Darstellung der Konfliktarten. Erläuterungen Datenquelle/Status: FIS: B = sicher brütend, BV = Brutverdacht, D = Durchzügler, W = Wintergast, N = Nahrungshabitat LINFOS: bzb = beobachtet zur Brutzeit, D = Durchzügler, W = Wintergast, sb = sicher brütend, r = rastend, wb = wahrscheinlich brütend, sm = singendes Männchen Säugetiere Art Datenquelle/ Status Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren Konfliktart Bechsteinfledermaus FIS keine nein Braunes Langohr FIS keine nein Breitflügelfledermaus FIS keine nein Fransenfledermaus FIS keine nein Großer Abendsegler FIS keine nein Großes Mausohr FIS keine nein Kleine Bartfledermaus FIS keine nein Wasserfledermaus FIS keine nein Zwergfledermaus FIS keine nein Vögel Baumfalke FIS: B LINFOS: sb keine nein Baumpieper FIS: B keine nein Braunkehlchen FIS: B keine nein Eisvogel FIS: B keine nein Feldlerche FIS: B keine nein Feldschwirl FIS: B keine nein Feldsperling FIS: B keine nein Grauspecht FIS: B keine nein Habicht FIS: B keine nein Kiebitz LINFOS: D keine nein Kleinspecht FIS: B keine nein Kornweihe LINFOS: D keine nein Mäusebussard FIS: B keine nein Mehlschwalbe FIS: B keine nein Mittelspecht FIS: B keine nein

23 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 20 Fortsetzung Tab. 4 Art Vögel Datenquelle/ Status Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren Konfliktart Mornellregenpfeifer LINFOS: D keine nein Neuntöter FIS: B LINFOS: sb keine nein Raubwürger FIS: B LINFOS: W keine nein Rauchschwalbe FIS: B keine nein Raufußkauz FIS: B keine nein Rebhuhn LINFOS: sb keine nein Rohrweihe LINFOS: bzb keine nein Rotmilan FIS: B LINFOS: r, sb keine nein Schwarzmilan LINFOS: sb keine nein Schwarzspecht FIS: B keine nein Schwarzstorch FIS: B keine nein Sperber FIS: B keine nein Turmfalke FIS: B keine nein Turteltaube FIS: B LINFOS: sb keine nein Uhu LINFOS: bzb keine nein Wachtel FIS: B LINFOS: sm keine nein Waldkauz FIS: B keine nein Waldlaubsänger FIS: B keine nein Waldohreule FIS: B LINFOS: sb keine nein Waldschnepfe FIS: B keine nein Wespenbussard LINFOS: wb keine nein Wiesenpieper FIS: B LINFOS: sb keine nein Wiesenweihe LINFOS: bzb keine nein Amphibie Geburtshelferkröte FIS keine nein Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten Fledermausarten Die Bäume innerhalb des Plangebiets sind nicht geeignet, um Fledermausarten als Quartier zu dienen. Bei der Ortsbegehung am 18. März 2013 wurden in den Bäumen keine Baumhöhlungen oder -spalten mit potenzieller Quartiereignung festgestellt. Die Garage ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 6 Schlosshotel Sophia und wird mit der Umsetzung der Bebauung nicht verändert. Dem Gebäude kommt keine besondere Eignung als Quartierstandort zu. Selbst wenn Fledermäuse dort

24 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 21 ein Quartier haben, werden sie von dem Vorhaben nicht tangiert. Das Plangebiet kann mit der anstehenden Zierrasenfläche und den einzelnen Bäumen allenfalls eine Funktion als nicht essenzielles Nahrungshabitat übernehmen. Nahrungsflächen gehören nicht zu den Schutzobjekten des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Eine Betroffenheit von Fledermausarten gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Vogelarten Horst- und Koloniebrüter Im Bereich des Plangebietes sind keine Horst- oder Koloniebäume vorhanden. Eine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die folgenden Horst- und Koloniebrüter wird nicht erwartet. Baumfalke Habicht Mäusebussard Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Sperber Wespenbussard Der Rotmilan wird im LINFOS als Brutvogel in ca. 200 m Entfernung angegeben. Das Plangebiet ist als nichtessenzielles Nahrungshabitat nur bedingt geeignet. Darüber hinaus sind in der näheren Umgebung geeignete Nahrungsflächen vorhanden. Die Nutzung der geplanten Ferienhäuser wird nicht zu einer Störung führen, die über das Maß der bereits vorhandenen Störung durch den Hotelbetrieb hinausgeht. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit der Arten gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Höhlenbrüter Im Plangebiet und der näheren Umgebung wurden mangels geeigneter Gehölze keine Specht- oder Großhöhlen festgestellt. Eine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die folgenden Höhlenbrüter wird nicht erwartet. Feldsperling Grauspecht Kleinspecht Mittelspecht Raufußkauz Schwarzspecht Waldkauz Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden.

25 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 22 Felsenbrüter Im Plangebiet und der näheren Umgebung sind keine Steinbrüche vorhanden, die dem Uhu als Lebensraum und Nistquartier dienen können. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Wald-, Gehölz- und Gebüschbrüter Die Gehölzflächen im Plangebiet oder dessen direkter Umgebung sind nicht geeignet um für die planungsrelevanten Arten Baumpieper Neuntöter Raubwürger Turteltaube Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe einen Lebensraum zu bieten. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Offenlandarten Aufgrund der Kleinflächigkeit am Rande des vorhandenen Siedlungsbereiches ist das Plangebiet nicht als Lebensraum für die Vogelarten Braunkehlchen Feldlerche Feldschwirl Kiebitz Kornweihe Mornellregenpfeifer Rebhuhn Rohrweihe Wachtel Wiesenpieper Wiesenweihe geeignet. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Fließ- und Stillgewässerarten In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind keine Gewässer vorhanden. Daher bietet das Plangebiet keinen Lebensraum für den Eisvogel. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.

26 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 23 Gebäudebrüter Die in oder an Gebäuden brütenden Vogelarten Mehlschwalbe Rauchschwalbe Turmfalke nutzen die Gebäude im Plangebiet aktuell nicht als Quartier. Eine gegenwärtige oder vergangene Nutzung der Gebäude durch die genannten Vogelarten konnte bei der Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Amphibienarten Im Plangebiet und der Umgebung des Plangebiets finden sich keine für Amphibien geeigneten Gewässer sowie Strukturen, die als Sommerlebensraum dienen können. Daher ist das Plangebiet nicht geeignet, eine Lebensraumfunktion für die Geburtshelferkröte zu übernehmen. Eine Betroffenheit gemäß 44 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG wird ausgeschlossen. Besonders geschützte Pflanzenarten Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Ergebnis der Stufe I und weitere Vorgehensweise Die Aufstellung des Bebauungsplans führt zu keinen erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten. Eine Durchführung der Stufe II der Artenschutzprüfung ist nicht erforderlich.

27 Resümee Resümee Nördlich des Schlosshotels Sophia ist die Errichtung von Ferienhäusern zur Deckung der steigenden Nachfrage an entsprechenden Unterkünften geplant. Das Plangebiet soll mit insgesamt 11 Ferienhäusern bebaut werden. Diese sind jeweils als Doppelhaus gestaltet und bieten 2 Wohnungen mit jeweils ca. 30 m² Wohnfläche. Das ca. 0,5 ha große Plangebiet befindet sich auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche im Kreis Paderborn. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche werden folgende Lebensraumtypen mittelbar und unmittelbar beansprucht: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume und Hochstaudenfluren Gärten In der Umgebung kommen Laubwälder Säume und Hochstaudenfluren vor. Nach der Ermittlung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens erfolgte die Auswertung des Fachinformationssystems Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) sowie der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LIN- FOS). Am 18. März 2013 wurde im Rahmen der Ortsbegehung eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Die Vorprüfung des Artenspektrums hatte zum Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet Hinweise auf ein Vorkommen von 9 Säugetierarten, 36 Vogelarten und einer Amphibienart vorliegen.

28 Resümee 25 Ergebnis Die Aufstellung des Bebauungsplans führt zu keinen erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten: Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen: Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungsmaßnahme nicht zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen auf Tierarten führen. Das geplante Vorhaben wird unter diesen Voraussetzungen keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen. Warstein-Hirschberg, April 2016 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

29 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2014): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia vom Büren. HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2015): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia vom Büren. HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2015A): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 Schlosshotel Sophia vom Büren. LANUV (2014A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, LINFOS Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. (WWW-Seite) Zugriff: , 15:45 MEZ. LANUV (2014B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) Zugriff: , 09:10 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v , - III MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom

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