Artenschutzprüfung. zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt, Stadt Olsberg

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1 Artenschutzprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt, Stadt Olsberg

2 Artenschutzprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt, Stadt Olsberg Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Ann-Katrin Gockel M. Sc. (-Ing.) Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr Warstein-Hirschberg, November 2015

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Rechtlicher Rahmen und Methodik Vorhabensbeschreibung Bestandssituation Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Festlegung des Untersuchungsrahmens Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Wirkfaktoren Betroffenheit von Lebensraumtypen Arten im Untersuchungsgebiet Auswertung des Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Ortsbegehung des Untersuchungsgebiets Konfliktanalyse und Ermittlung von Konfliktarten Häufige und verbreitete Vogelarten Planungsrelevante Arten Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten Zusammenfassung...34 Literaturverzeichnis Anhang Anlage 1 Biotoptypenkartierung M 1:1.000

4 Veranlassung und Aufgabenstellung Veranlassung und Aufgabenstellung Durch den Fachausschuss Planen und Bauen der Stadt Olsberg wurde im Sommer 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt in Olsberg beschlossen. Das Waldhotel Schinkenwirt befindet sich ca. 2,4 km nordöstlich des Ortskerns von Olsberg, inmitten großflächiger Waldbereiche und überwiegend landwirtschaftlich genutzter Wiesenflächen. Im Zuge der Bestrebungen die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, sollen nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen Ausbau des Hotels, insbesondere durch Nebenanlagen wie zum Beispiel einer Sauna (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A). Abb. 1 Lage des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt (roter Kreis) in Olsberg, Hochsauerlandkreis, auf Grundlage der Topografischen Karte 1: Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben, der Aufstellung des Bebauungsplans, ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung wird hiermit vorgelegt.

5 Rechtlicher Rahmen und Methodik Rechtlicher Rahmen und Methodik Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des 44 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach 15 BNatSchG i.v.m. 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben ( 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH- Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz) (MWME 2010). Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Maßgabe des 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten (MUNLV 2010).

6 Rechtlicher Rahmen und Methodik 3 Planungsrelevante Arten Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für- Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien [K]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko (MUNLV 2010). Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.

7 Rechtlicher Rahmen und Methodik 4 Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann (MUNLV 2010). Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Im vorliegenden Fall wurden zur Ermittlung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten die folgenden Datenquellen ausgewertet: Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen (Naturschutzgebiete, Geschützte Biotope, Flächen des Biotopkatasters) Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Auswertung des Fachinformationssystems Geschütze Arten in Nordrhein- Westfalen Ortsbegehung des Plangebiets

8 Vorhabensbeschreibung Vorhabensbeschreibung Im Zuge der Bestrebungen die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, sollen nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen Ausbau des Hotels, insbesondere durch Nebenanlagen wie zum Beispiel einer Sauna, (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A). SO 1-Gebiet Der östlich der Straße Eisenberg liegende Bereich wird gemäß 9 (1) Nr. 1 BauGB i. v. m. 11 (2) BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotelund Gastronomiebetrieb festgesetzt. In diesem Bereich sind auch untergeordnete hotel- und gastronomiebezogene Nebenanlagen, z. B. Außengastronomie/-terrasse, (Außen-)Sauna, Spielplatz/Spielmöglichkeiten, Schwimmbad etc. zulässig (HOFF- MANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015B). Abb. 2 Vorentwurf (Auszug) des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt in Olsberg (HOFFMANN & STAKEMEIER GMBH 2015B).

9 Vorhabensbeschreibung 6 Diese Festsetzungen der Art der Nutzung orientiert sich an der vorhandenen Nutzung und lässt gleichzeitig untergeordnete betriebsgebundene Einrichtungen zu, die für die Optimierung des Hotel- und Gastronomiebetriebes sinnvoll sind (HOFF- MANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A). Im Bereich des Hotel- und Gastronomiebetriebes wird eine offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt und die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 1,6. Dabei richtigen sich beide Werte nach dem aktuellen Bestand. Es wird eine maximale Gebäudehöhe von 437 m über NN festgesetzt, diese berücksichtigt die derzeitige Gebäudehöhe von ca. 14 m (talseits) und garantiert bei einer NN-Höhe von ca. 423 m über NN, dass eine über den Bestand hinausgehende Gebäudehöhe nicht erreicht werden kann. Der östliche Bereich des SO 1-Gebietes wird in offener Bauweise mit einer GRZ und GFZ von 0,3 festgesetzt, da in diesem Bereich nur dem Hauptgebäude untergeordnete Gebäude und Nutzungen entstehen sollen. Die Gebäudehöhe wird dort mit max. 432 m über NN festgesetzt. Die mittels Baugrenzen definierte überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich im SO 1-Gebiet im Westen an dem vorhandenen Gebäude des Hotel- und Gastronomiebetriebes und lässt auf der Nord- und Westseite des Hotels eine bauliche Erweiterung um ca. 5 7 m zu. Direkt auf Höhe der nordöstlichen Gebäudekante verspringt die Baugrenze nach Süden auf einen Abstand von ca. 5 m zur nördlich gelegenen Obstwiese. Sie umfasst hier das vorhandene Gebäude und lässt in diesem östlichen Bereich auch Möglichkeiten der Erweiterung zu (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A). SO 2-Gebiet Der Bereich nordwestlich der Straße Eisenberg, welcher mit einem Ferienhaus bestanden ist, wird ebenfalls als Sondergebiet gemäß 9 (1) Nr. 1 BauGB i. v. m. 11 (2) BauNVO festgesetzt. Dabei erfolgt eine Beschränkung auf die Zweckbestimmung Ferienhäuser. Dieser Bereich wird in offener Bauweise mit einer GRZ und GFZ von 0,3 und einer maximalen Gebäudehöhe von 4 m über dem vorhandenen Gelände festgesetzt, wodurch das bereits bestehende Ferienhaus planungsrechtlich gesichert wird. Die Festsetzung der überbaubaren Fläche erfolgt analog zu dem vorhandenen Gebäude, wodurch keine maßgeblichen Erweiterungen möglich sind. Erschließung Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz erfolgt durch die vorhandene Straße Eisenberg, über die der Hotel- und Gastronomiebetrieb sowie die umliegenden Ferienhäuser erschlossen sind.

10 Vorhabensbeschreibung 7 Betriebsintern ist eine Zuwegung südlich des Hotelgebäudes vorhanden, die dem Zulieferverkehr und den Eigentümern als Zuwegung zu dem östlichen Gebäudeteil zur Verfügung steht. Diese wird als private Verkehrsfläche festgesetzt (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A). Stellplätze / ruhender Verkehr Der Hotel- und Gastronomiebetrieb verfügt derzeit über 33 Stellplätze. Diese befinden sich südwestlich des Gebäudekomplexes sowie im Süden des Plangebietes entlang der Straße Eisenberg. Diese Stellplatzflächen werden im Bebauungsplan Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt entsprechend festgesetzt. Dort darf keine vollflächige Versiegelung stattfinden, diese Fläche ist nur mit wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Außerdem werden im Norden des Plangebietes weitere Stellplätze vorgesehen. Diese dienen vorrangig dazu, die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze bei einer möglichen Erweiterung des Hotel- oder Gastronomiebetriebes nachweisen zu können. Die festgesetzten Stellplätze werden zur freien Landschaft hin durch standortgerechte heimische Laubgehölze eingegrünt, dazu werden im Vorhinein die vorhandenen fremdländischen Scheinzypressen am südlichen Stellplatz entfernt. Für die Pflanzung der heimischen Laubgehölze, ist im Bebauungsplan eine 3 bzw. 4 m breite Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. In den Hinweisen des Bebauungsplans findet sich die entsprechende Pflanzenliste (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015B). Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die im nordöstlichen Bereich vorhandene Obstbaumwiese soll als prägendes, grünordnerisches Element erhalten bleiben. Damit an dieser Stelle langfristig die Obstwiese gesichert wird und die ökologische Funktion sowie die Bedeutung für das Landschaftsbild bewahrt werden, erfolgt die Festsetzung des Bereiches als Fläche zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Als Ausgleich für die im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietsflächen werden östlich der vorhandenen Obstbäume, wie in der Planzeichnung dargestellt, auf einer Fläche von ca. 300 m² sechs weitere heimische Obstbäume als Hochstamm im Abstand 10 x 10 m gepflanzt. Wald Westlich und östlich des SO 2-Gebietes befinden sich bewaldete Flächen, die Teil eines nördlich und westlich angrenzenden Waldgebietes sind. Diese werden entsprechend der Festsetzung als Waldfläche gesichert (HOFFMANN & STAKEMEIER IN- GENIEURE 2015A).

11 Bestandssituation Bestandssituation Das etwa 1,08 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt befindet sich östlich der Straße Eisenberg, die als Verbindungsweg zwischen der Ortslage Olsberg und dem Bereich Eisenberg/Maxstollen dient. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 128 (tlw.), 129, 47 (tlw. Straßenparzelle) und 144 (tlw.) der Flur 5, Gemarkung Olsberg. Abb. 3 Lage des geplanten Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbilds. Die Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wird geprägt durch landwirtschaftlich reizvolle Wald- und Wiesenflächen. Nordöstlich am Waldrand sowie westlich des Hotels befinden sich einige als Ferienhaus genehmigte kleinere Gebäude. In Richtung Süden zum Tal hin erstrecken sich ausgedehnte Freiflächen, welche überwiegend landwirtschaftlich als Wiesen- oder Weideland genutzt werden. Das vorhandene Hotel Schinkenwirt dominiert die landschaftliche Situation. An das Hauptgebäude schließen östlich kleinere Nebengebäude an, nordöstlich befindet sich auf dem Hotelgelände eine Obstwiese mit Birnen und Apfelbäumen. Die das Hotel, die Nebengebäude und das Ferienhaus im Norden umgebenden Flächen stellen sich als Zier- und Hausgartenbereiche mit kleineren und größeren Gehölzen, Staudenpflanzungen und größeren Rasenflächen dar.

12 Bestandssituation 9 Die Kapelle nördlich des Hotels wird ebenfalls durch verschiedene Gehölze, wie Birke, Kiefer und Hartriegel, sowie durch Sträucher und Staudenpflanzungen umgeben. Der Parkplatz entlang der Straße Eisenberg wir von einer Koniferenpflanzung in Richtung Osten begrenzt. Im Nordwesten schließen Waldrandstrukturen an das Plangebiet an. Das Untersuchungsgebiet wird durch die vorhandene Nutzung als Hotel- und Gastronomiebereich geprägt, dazu gehören die Stellplätze für Hotelbesucher, Wanderer und Erholungssuchende entlang der Straße Eisenberg sowie ein kleiner Wanderparkplatz nördlich des Hotels. Abb. 4 Blick Richtung Nordosten auf das Waldhotel Schinkenwirt. Im Vordergrund Weideflächen. Am linken Rand die Straße Eisenberg mit Stellflächen im Bereich des Waldhotels. Im Hintergrund die ausgeprägten Waldbereiche.

13 Bestandssituation 10 Abb. 5 Charakteristischer Ausblick von Norden in Richtung des Waldhotels (weißes Gebäude am rechten Bildrand) mit angrenzender Obstbaumwiese.

14 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche Natura 2000-Gebiete Das geplante Vorhaben befindet sich ca. 70 m südlich eines Teilgebietes des FFH- Gebiets DE Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig. Das Schutzgebiet umfasst zehn Teilflächen in der näheren Umgebung von Olsberg und Bestwig mit einer Gesamtfläche von ca. 63 ha (LANUV 2015A). Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete Nördlich des Plangebiets liegt in einer Entfernung von ca. 70 m das Naturschutzgebiet NSG Eisenberg und Maxstollen. Das Plangebiet befindet sich mit seinen Randbereichen teilweise im Landschaftsschutzgebiets LSG Offenlandschaftskomplex Olsberg-Ost und im LSG Olsberg (LANUV 2015B). Gesetzlich geschützte Biotope Nach 30 BNatSchG sowie nach 62 LG NRW werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. In 350 m Entfernung befindet sich nördlich des Plangebietes das gesetzlich geschützte Biotop GB mit den Lebensraum Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210) (LANUV 2015C). Biotopkatasterflächen Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalens ist eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten erfasst und im Gelände überprüft sowie dokumentiert. Ca. 70 m nördlich befindet sich die Biotopkatasterfläche BK Buchenwald am Eisenberg mit Fledermausstollen (LANUV 2015D).

15 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 6.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet sowie deren vorhabensspezifisch relevante, nähere Umgebung. Im Zuge der Auswertung des Fachinformationssystems Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) werden die Informationen über planungsrelevante Arten für alle potenziell betroffenen Lebensräume im gesamten Untersuchungsgebiet erhoben. 6.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat alle planungsrelevanten Arten den Lebensräumen zugeordnet, in denen sie üblicherweise angetroffen werden können. Die Lebensräume wurden abschließend zu einem übergeordneten System von Lebensraumtypen entwickelt. Auf Grundlage der vorhabensspezifisch betroffenen Lebensraumtypen erfolgt im Fachinformationssystem (FIS) eine Datenbankabfrage über die planungsrelevanten Arten im Raum. Mit dem geplanten Vorhaben gehen mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf Lebensraumtypen einher. Nachfolgend werden die vorhabensspezifisch betroffenen Lebensraumtypen aufgeführt (vgl. dazu Anlage 1 Biotoptypenkartierung) Tab. 1 Mittelbar und unmittelbar betroffene Biotoptypen und Lebensraumtypen gemäß FIS. Code Biotoptypen nach HSK Versiegelte Flächen mit direktem 1 Abfluss in Kanal/Vorfluter Wassergebundene Flächen, Drainpflaster, Reitplätze 2 Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Oberflächenwasserversi- 3 ckerung Junge Ziergärten, Zierrasen, Kinderspielplatz 4 16 Hausgärten, Nutzgärten Rasengittersteine, Schotterrasen; 5 begrünte Straßenränder bzw. -bankette (intensiv gepflegt) 8 Nadelholz-Sonderkulturen Alleen/Baumreihen/Baumgruppen/ 18 Einzelbäume mit relativ geringer Fernwirkung 23 Relativ junge Obstwiesen Gering strukturierte Feldgehölze, 26 artenarme und/oder schmale Hecken Lebensraumtypen gemäß FIS Gebäude, bzw. versiegelte Flächen Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Säume, Hochstaudenfluren Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken

16 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 13 Fortsetzung Tab. 1 Code Biotoptypen nach HSK Lebensraumtypen gemäß FIS 32 Ältere Obstwiesen 38 Alleen/Baumreihen/Baumgruppen/ Einzelbäume mit relativ hoher Fernwirkung. Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 39 Gut strukturierte Hecken/Feldgehölze/Waldränder 13 Grünland in intensiver Nutzung Fettwiesen und -weiden Abb. 6 Bestandssituation auf Basis des Luftbildes. Die rote Linie markiert das Plangebiet. Die Kennziffern entsprechen den Codes aus Tab. 1. Detaillierte Biotoptypenkartierung in der Anlage 1.

17 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 14 Kennziffern 1, 2 und 3 Biotoptyp: Versiegelte Flächen mit direktem Abfluss in Kanal/Vorfluter Wassergebundene Flächen, Drainpflaster, Reitplätze Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Oberflächenwasserversickerung Lebensraumtyp: Gebäude, bzw. versiegelte Flächen Abb. 7 Waldhotel Schinkenwirt mit angrenzender Wiesenfläche und Obstbäumen. Abb. 8 Ferienhaus nordwestlich des Waldhotels Schinkenwirt mit Gartenfläche. Abb. 9 Nebengebäude des Waldhotels Schinkenwirt östlich des Hauptgebäudes. Abb. 10 Kleines Nebengebäude nordöstlich des Hauptgebäudes.

18 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 15 Abb. 11 Kapelle nördlich des Waldhotels. Abb. 12 Zuwegung zu den Mitarbeiterparkplätzen östlich am Waldhotel Schinkenwirt. Abb. 13 Parkplatz an der Straße Eisenberg. Abb. 14 Parkplatz direkt am Waldhotel Schinkenwirt. Abb. 15 Wanderparkplatz westlich des Waldhotels Schinkenwirt.

19 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 16 Kennziffer 4 Biotoptyp: Junge Ziergärten, Zierrasen, Kinderspielplatz Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 16 Spielplatz östlich des Waldhotels Schinkenwirt und südlich des Nebengebäudes. Abb. 17 Nutz-/Kräutergarten neben dem Spielplatz. Kennziffer 5 Biotoptyp: Rasengittersteine, Schotterrasen; begrünte Straßenränder bzw. -bankette (intensiv gepflegt) Lebensraumtyp: Säume und Hochstaudenfluren Abb. 18 Rasenweg im Osten des Untersuchungsgebietes. Abb. 19 Saum entlang der Straße Eisenberg.

20 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 17 Kennziffern 8, 18, 23, 26, 32, 38 und 39 Biotoptyp: Nadelholz-Sonderkulturen Alleen/Baumreihen/Baumgruppen/Einzelbäume mit relativ niedriger Fernwirkung Relativ junge Obstwiesen Gering strukturierte Feldgehölze, artenarme und/oder schmale Hecken Ältere Obstwiesen Alleen/Baumreihen/Baumgruppen/Einzelbäume mit relativ hoher Fernwirkung Gut strukturierte Hecken/Feldgehölze/Waldränder Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 20 Blick auf die älteren Obstbäume auf der Wiesenfläche. Im Vordergrund ein Sitzplatz. Abb. 21 Blick auf die jüngere Obstbaumpflanzung im Hotelgarten. Abb. 22 Zypressenpflanzung entlang des Parkplatzes. Am linken Rand die große Kastanie im Bereich der Hotelterrasse. Abb. 23 Blick auf die Heckenstruktur im nordwestlichen Bereich des Plangebietes.

21 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 18 Kennziffer 13 Biotoptypen: Grünland in intensiver Nutzung Lebensraumtyp: Fettwiesen und -weiden Abb. 24 Weidefläche westlich der Straße Eisenberg. Abb. 25 Weidefläche östlich der Straße Eisenberg und südlich des Hotelgebäudes (weißes Gebäude am linken Bildrand). Abb. 26 Wiesenfläche östlich des Plangebietes. Abb. 27 Weidefläche im Norden des Plangebietes.

22 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Wirkfaktoren Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus der mit dem Vorhaben einhergehenden Entfernung von Grünlandflächen, einzelnen Gehölzen und Saumbereichen sowie dem daraus resultierenden Verlust von Lebensraumstrukturen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Baufeldfreimachung/Bauphase Mit der Baufeldfreimachung findet eine Flächeninanspruchnahme mit dauerhafter Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen statt. In der Bauphase können Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Biotopstrukturen können im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Nutzung von Lager- und Abstellflächen oder beim Rangieren von Baufahrzeugen und -maschinen beansprucht werden. Baustellenbetrieb Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Mit der geplanten Erweiterung des Hotel- und Gastronomiebetriebes Waldhotel Schinkenwirt wird die anstehende Biotopstruktur dauerhaft beansprucht. Durch die Nutzung kann es zu einer Erhöhung des PKW- und Personenverkehrs im Bereich des Plangebiets und in der näheren Umgebung kommen.

23 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 20 Tab. 2 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt in Olsberg. Maßnahme Wirkfaktor Potenzielle Auswirkungen Baubedingt Entfernung der Vegetation zur Baufeldvorbereitung Bauphase Entfernung von Grünland, Gehölzen und krautiger Vegetation Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus Töten von Tieren im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Töten von Tieren im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Baustellenbetrieb Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Anlage- und Betriebsbedingt Erweiterung des Hotelgebäudes und Errichtung von Nebenanlagen, Parkplatzflächen Nutzung des Hotelgebäudes und der Nebenanlagen Nutzung der Parkplätze Versiegelung und nachhaltiger Lebensraumverlust Lärmemissionen und Personenbewegungen Geringe zusätzliche Lärmemissionen durch Fahrzeugverkehr Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störung der Tierwelt im Sinne 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 6.4 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht: Fettwiesen und -weiden Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren

24 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 21 Weiterhin finden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet: Fettwiesen und -weiden Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Laubwälder mittlerer Standorte Säume, Hochstaudenfluren 6.5 Arten im Untersuchungsgebiet In der Stufe I der Artenschutzprüfung wird das Artenspektrum im Untersuchungsgebiet auf Basis verfügbarer Daten analysiert. Es erfolgt eine lebensraumbezogene Datenbankabfrage im Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein- Westfalen (FIS). Zusätzliche Informationen zum Artenvorkommen im Untersuchungsgebiet werden in der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens (LINFOS) abgefragt Auswertung des Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4617 Brilon (Quadrant 1). Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2015E). Folgende Lebensraumtypen finden sich im Untersuchungsgebiet: Laubwälder mittlerer Standorte Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Fettwiesen und -weiden Für das Messtischblatt 4617 Brilon (Quadrant 1) werden im Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 35 Tierarten, davon 9 Säugetierarten und 26 Vogelarten, als planungsrelevante Arten genannt. Planungsrelevante Pflanzenarten kommen nicht vor. Das Ergebnis der Auswertung des Fachinformationssystem wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

25 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 22 Tab. 3 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4617 Brilon (Quadrant 1) (LANUV 2015E) in den ausgewählten Lebensraumtypen (kontinentale Region): Laubwälder, mittlerer Standorte Kleingehölze, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Fettwiesen und -weiden Art Status Erhaltungszustand in NRW (KON) Laubwälder mittlerer Standorte Kleingehölze, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Fettwiesen und -weiden Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung U P/U P/U P/U P P/U Säugetiere Bechsteinfledermaus Art vorhanden S+ XX X (X) X (WQ) (X) Braunes Langohr Art vorhanden G XX X X X WS/(WQ) X Fransenfledermaus Art vorhanden G XX X (X) (X) X/WS/WQ (X) Großes Mausohr Art vorhanden U X X (X) WS/WQ X Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G X XX (X) XX X/WS/WQ Nordfledermaus Art vorhanden S X X XX WS/WQ Teichfledermaus Art vorhanden G (X) X (X) WS/(WQ) X Wasserfledermaus Art vorhanden G X X X (WQ) (X) Zwergfledermaus Art vorhanden G X XX XX WS/WQ (X) Vögel Baumpieper sicher brütend U X X (X) Feldlerche sicher brütend U- X XX Feldsperling sicher brütend U (X) X X X X Gartenrotschwanz sicher brütend U X X X X Grauspecht sicher brütend U- XX (X) (X) Habicht sicher brütend G X X X (X) Kleinspecht sicher brütend G XX X X (X)

26 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 23 Fortsetzung Tab. 3 Art Status Erhaltungszustand in NRW (KON) Laubwälder mittlerer Standorte Kleingehölze, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Fettwiesen und -weiden Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung U P/U P/U P/U P P/U Vögel Mäusebussard sicher brütend G X X X (X) Mehlschwalbe sicher brütend U X X XX (X) Neuntöter sicher brütend G- XX X (X) Raubwürger sicher brütend S X XX X (X) Rauchschwalbe sicher brütend U- X X XX X Raufußkauz sicher brütend U XX (X) (X) Rotmilan sicher brütend U X X (X) (X) Schleiereule sicher brütend G X XX X X X Schwarzspecht sicher brütend G XX X X (X) Sperber sicher brütend G X X X X (X) Turmfalke sicher brütend G X X X X X Turteltaube sicher brütend U- X XX (X) (X) Uhu sicher brütend G X (X) Wachtel sicher brütend U XX (X) Waldkauz sicher brütend G X X (X) X X (X) Waldlaubsänger sicher brütend G XX Waldohreule sicher brütend U X XX (X) X (X) Waldschnepfe sicher brütend G XX X Wiesenpieper sicher brütend S XX XX Legende: Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd, XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen Fledermäuse: WS = Wochenstube, ZQ = Zwischenquartier, WQ = Winterquartier, (X) = potenzielles Vorkommen

27 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen Das geplante Vorhaben befindet sich ca. 70 m südlich eines Teilgebietes des FFH- Gebiets DE Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig, mit dem wesentlichen Schutz- und Entwicklungsziel, die Erhaltung der Höhlen und Stollen, einschließlich der in ihnen herrschenden mikroklimatischen Verhältnisse, sowie dem Schutz der Fledermäuse vor Störungen und die Erhaltung der naturnahen Waldbereiche um die unterirdischen Winterquartiere durch entsprechende Waldbewirtschaftung und Förderung des Alt- und Totholzanteils (LANUV 2015A). Für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend ist das Vorkommen von: Teichfledermaus Großes Mausohr Darüber hinaus besitzt das FFH-Gebiet Bedeutung für: Bechsteinfledermaus Uhu Im Bereich des FFH-Gebiets Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig befindet sich das Naturschutzgebiet HSK-284 Eisenberg und Maxstollen, für dieses werden die Teichfledermaus, das Große Mausohr, die Kleine Bartfledermaus und der Uhu als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie genannt (LANUV 2015B). Auf der Fläche des Naturschutzgebietes befindet sich außerdem die Biotopkatasterfläche BK Buchenwald am Eisenberg mit Fledermausstollen mit einer Bedeutung für Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr und Teichfledermaus (LA- NUV 2015D). Vorhabensspezifische Auswirkungen auf die Schutzgebiete bzw. besonders geschützten Bereiche und ihre Schutzfunktion sind vor dem Hintergrund der Vorhabenscharakteristik, der Entfernung zu den jeweiligen Schutzgebieten und dem Fehlen einer direkten Betroffenheit ausgeschlossen.

28 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LINFOS) weist für das Plangebiet keine planungsrelevanten Arten aus. In der Umgebung des Plangebiets sind folgende planungsrelevante Arten dokumentiert worden: Philipp-Stollen, Eisenberg (2004, 2005, 2009) (Kennziffer 1) o Bartfledermaus o Braunes Langohr o Fransenfledermaus o Großes Mausohr o Nordfledermaus o Teichfledermaus o Wasserfledermaus o Zwergfledermaus Kirschbaum-Stollen, Eisenberg (2004, 2005, 2009) (Kennziffer 2) o Bartfledermaus o Fransenfledermaus o Großes Mausohr o Nordfledermaus o Teichfledermaus o Wasserfledermaus Eisenberg (2009, 2011) (Kennziffer 3) o Bartfledermaus o Braunes Langohr o Fransenfledermaus o Großes Mausohr o Nordfledermaus o Teichfledermaus Maxstollen, Eisenberg (2004, 2005, 2009) (Kennziffer 4) o Bartfledermaus o Fransenfledermaus o Großes Mausohr o Nordfledermaus o Teichfledermaus o Wasserfledermaus Allerheiligen Stollen (2005, 2009) (Kennziffer 5) o Bartfledermaus o Fransenfledermaus o Großes Mausohr Buchenwald am Eisenberg mit Fledermausstollen (Kennziffer 6) o Großes Mausohr o Kleine Bartfledermaus o Teichfledermaus (LANUV 2015F).

29 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Abb. 28 Lage der in der Umgebung des Plangebiets dokumentieren Stollen (rote Punkte) zum Plangebiet (roter Kreis). 6.6 Ortsbegehung des Untersuchungsgebiets Im Zuge der Ortsbegehung am 15. September 2015 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet. Grünlandflächen stellen grundsätzlich potenzielle Lebensräume für Offenlandarten dar. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch, bedingt durch die Nähe zum Hotel- und Restaurantbereich und der damit einhergehenden Störwirkung, stark eingeschränkt. So können diese Wiesenbereiche keine Lebensraumfunktion für störungsempfindliche Bodenbrüter übernehmen. Die Gehölzbestände im Plangebiet und Untersuchungsgebiet weisen generell eine Eignung als Bruthabitat für Vogelarten (insbesondere Gebüschbrüter/Gehölzbrüter) auf. Die älteren Obstbäume nordöstlich des Waldhotels Schinkenwirt weisen an einigen Stellen kleinere Höhlungen auf, diese sind aber aufgrund der Lage und Ausprägung keine potenziellen Quartiere für Höhlenbrüter und Fledermäuse. Die große Kastanie westlich des Hauptgebäudes kann als potenzieller Höhlenbaum angesehen werden. Bei einer Sichtkontrolle der vorhandenen Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet wurden keine Höhlungen oder Spalten mit potenzieller Quartiereignung festgestellt.

30 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 27 Die Gebäude im Untersuchungsgebiet können potenziell durch Gebäudebewohnende Fledermaus- und Vogelarten genutzt werden. Da die Gebäude von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen sind und erhalten bleiben, kann eine Betroffenheit der Arten ausgeschlossen werden. Das Plangebiet weißt außerdem eine potenzielle Eignung als (Teil-)Jagdgebiet für einige Fledermausarten auf. 6.7 Konfliktanalyse und Ermittlung von Konfliktarten Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. Allerweltsarten wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Das Eintreten unvermeidbarer Beeinträchtigungen wird durch die Einhaltung der folgenden Vermeidungsmaßnahmen sichergestellt: Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums kann durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. Die Aktivitäten der Baumaßnahme (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf die vorhandenen befestigten Flächen oder zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Gehölzbestände und Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung der häufigen und verbreiteten Vogelarten im Rahmen der Konfliktanalyse abgesehen werden kann.

31 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums Planungsrelevante Arten Im Untersuchungsgebiet gibt es gemäß Fachinformationssystem (FIS) Hinweise auf Vorkommen von 9 Fledermausarten und 26 Vogelarten. Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da nichtessenzielle Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nichtessenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. Hinsichtlich der individuellen Lebensraumansprüche in Verbindung mit den dokumentierten Tierarten, den vorhandenen Strukturen im Untersuchungsgebiet sowie den relevanten Wirkfaktoren, werden in Tab. 4 die als Konfliktarten definierten Tierarten ausgearbeitet. Für diese Tierarten wird im Folgenden eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) durchgeführt. Tab. 4 Für das Untersuchungsgebiet recherchierte, planungsrelevante Tierarten und Darstellung der Konfliktarten. Art Säugetiere Konfliktart Bechsteinfledermaus Erläuterungen Datenquelle/Status: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, LINFOS = Landschaftsinformationssystem; Status: B = sicher brütend, A. v. = Art vorhanden, WS = Wochenstube Datenquelle/ Status Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren FIS: A. v. keine nein Braunes Langohr LINFOS / FIS: A. v. keine nein Fransenfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Großes Mausohr LINFOS / FIS: A. v. keine nein Kleine Bartfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Nordfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Teichfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Wasserfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Zwergfledermaus LINFOS / FIS: A. v. keine nein Vögel Baumpieper FIS: B keine nein Feldlerche FIS: B keine nein Feldsperling FIS: B keine nein

32 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 29 Fortsetzung Tab.4 Art Vögel Datenquelle/ Status relevante Wirkfaktoren Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Konfliktart Gartenrotschwanz FIS: B keine nein Grauspecht FIS: B keine nein Habicht FIS: B keine nein Kleinspecht FIS: B keine nein Mäusebussard FIS: B keine nein Mehlschwalbe FIS: B keine nein Neuntöter FIS: B keine nein Raubwürger FIS: B keine nein Rauchschwalbe FIS: B keine nein Raufußkauz FIS: B keine nein Rotmilan FIS: B keine nein Schleiereule FIS: B keine nein Schwarzspecht FIS: B keine nein Sperber FIS: B keine nein Turmfalke FIS: B keine nein Turteltaube FIS: B keine nein Uhu LINFOS /FIS: B keine nein Wachtel FIS: B keine nein Waldkauz FIS: B keine nein Waldlaubsänger FIS: B keine nein Waldohreule FIS: B keine nein Waldschnepfe FIS: B keine nein Wiesenpieper FIS: B keine nein Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten Fledermausarten Die Bechsteinfledermaus ist die am stärksten an den Lebensraum Wald gebundene einheimische Fledermausart. Sie bevorzugt große, mehrschichtige Laub- und Mischwälder, die einen hohen Altholzanteil haben. Seltener werden auch Kiefernwälder, parkartige Offenlandbereiche sowie Streuobstwiesen oder Gärten besiedelt. Die Waldfledermaus Braunes Langohr bevorzugt unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit vielen Baumhöhlen. Als Jagdgebiete dienen Wald-

33 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 30 ränder, gebüschreiche Wiesen aber auch strukturreiche Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Die Fransenfledermaus lebt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die Kleine Bartfledermaus ist in strukturreichen Landschaften mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen zu finden. Bevorzugte Jagdgebiete sind linienhafte Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Die Nordfledermaus ist eine Gebäudefledermaus, die als Lebensraum waldreiche Gebiete im Gebirgsvorland und im Mittelgebirge bevorzugt. Als Jagdgebiete werden lichte Wälder, Waldränder, Freiflächen im Wald sowie an Gewässern genutzt. Im Siedlungsbereich kann man die Nordfledermaus an Straßenlaternen beobachten. Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus, die strukturreiche Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil besiedelt; Ebenso die Teichfledermaus und Wasserfledermaus die gewässerreiche, halboffene Landschaften mit großen stehenden oder langsam fließenden Gewässern benötigen. Die Zwergfledermaus nutzt überwiegend Gebäude als Quartierstandort. Baumquartiere werden nur selten aufgesucht (vgl. LANUV 2015E). Das Plangebiet und die nähere Umgebung sind nicht geeignet, eine Funktion als Quartierstandort oder essenzielles Teilhabitat für Fledermausarten zu übernehmen. Die Bäume im Bereich der Obstwiese sowie die große Kastanie bleiben erhalten. Die Gebäude im Untersuchungsgebiet können potenziell durch Gebäudebewohnende Fledermausarten, wie die Zwergfledermaus, genutzt werden. Da die Gebäude von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen sind und erhalten bleiben, kann aber eine direkte Betroffenheit der Arten ausgeschlossen werden. Die Fledermausarten finden besonders in den Stollen im nahe gelegenen FFH- Gebiet Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig geeignete Strukturen für Quartiersstandorte, daher werden die vorhandenen Strukturen im Plangebiet und der näheren Umgebung lediglich als Nahrungshabitat genutzt. Nahrungshabitate fallen nicht unter den Schutzzweck des 44 Abs. 1 BNatSchG. Eine Ausnahme davon liegt vor, wenn aufgrund des Wegfalls des Nahrungshabitats die lokale Population in ihrem Bestand gefährdet ist. Diese indirekten Auswirkungen auf Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch den Wegfall von Nahrungshabitaten könnten angenommen werden, wenn das betroffene Nahrungshabitat in einem direkten räumlichen Bezug zu diesen steht und andere adäquate Nahrungshabitate

34 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 31 nicht verfügbar sind. Dies ist in der untersuchten Situation nicht der Fall, die ökologische Funktion potenziell betroffener Nahrungshabitate wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit der Fledermäuse gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Vogelarten Horst- und Koloniebrüter Im Bereich des Plangebiets und des Untersuchungsgebiets sind keine Horst- oder Koloniebäume vorhanden. Eine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die folgenden Horst- und Koloniebrüter wird nicht erwartet. Habicht Mäusebussard Rotmilan Sperber Greifvögel können die Grünlandflächen als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Höhlenbrüter In der näheren Umgebung befinden sich größere Waldflächen, mit teilweise lichten und lückigen Altholzbeständen in Laub- und Mischwäldern sowie geeignete Gehölze mit Specht- und Großhöhlen. Im direkten Untersuchungsgebiet befinden sich jedoch keine Gehölze mit entsprechenden Höhlen, somit kann eine direkte Betroffenheit von folgenden Höhlenbrütern im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden: Feldsperling Grauspecht Kleinspecht Raufußkauz Schwarzspecht Waldkauz Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Felsenbrüter Die an Felswänden und Steinbrüchen brütende Vogelart Uhu findet im Plangebiet und der näheren Umgebung keine geeigneten Felswände oder Steinbrüche vor. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.

35 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 32 Wald-, Gehölz- und Gebüschbrüter sowie Halboffenlandarten Im Untersuchungsgebiet sind Gehölz- und Gebüschstrukturen vorhanden. Ein Vorkommen der folgenden Arten im Untersuchungsgebiet ist infolge der unmittelbaren Nähe zum Hotel- und Gastronomiebetrieb nicht zu erwarten. Baumpieper Gartenrotschwanz Neuntöter Raubwürger Turteltaube Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Offenlandarten Aufgrund der Kleinflächigkeit sowie der landwirtschaftlichen Nutzung der Wiesenflächen als Weideflächen ist das Plangebiet nicht als Lebensraum für die folgenden Vogelarten geeignet. Feldlerche Wachtel Wiesenpieper Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden. Gebäudebrüter Die in oder an Gebäuden brütenden Vogelarten Mehlschwalbe Rauchschwalbe Schleiereule Turmfalke finden im Plangebiet generell geeignete Gebäude vor. Da die Gebäude durch die Aufstellung des Bebauungsplan nicht betroffen sind und erhalten bleiben, kann daher eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Besonders geschützte Pflanzenarten Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

36 Stufe I Vorprüfung des Artenspektrums 33 Ergebnis der Stufe I und weitere Vorgehensweise Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt in Olsberg hat keine artenschutzrechtlichen Auswirkungen auf die genannten planungsrelevanten Tierarten. Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände gemäß Stufe II der Artenschutzprüfung ist demnach nicht durchzuführen.

37 Zusammenfassung Zusammenfassung Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 Waldhotel Schinkenwirt ist es, die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, dafür sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen Ausbau des Hotels, insbesondere durch Nebenanlagen wie zum Beispiel einer Sauna. Relevante Wirkfaktoren durch das Vorhaben sind die Flächeninanspruchnahme und die nachhaltige Beanspruchung der anstehenden Biotopstrukturen. Hiervon sind insbesondere Wiesenbereiche, Gehölze und Säume betroffen. Durch das Vorhaben sind geringfügige akustische Wirkungen durch Lärmemissionen und optische Wirkungen durch Personen- und Fahrzeugbewegungen zu erwarten. Die Höhe des geplanten Gebäudes wird sich an der bestehenden Bebauung orientieren. Zu den im Untersuchungsgebiet erfassten Lebensraumtypen mit einer potenziellen wirkungsspezifischen Beeinträchtigung zählen: Laubwälder mittlerer Standorte Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenfluren Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Fettwiesen und -weiden Im Hinblick auf die derzeitige Situation im Untersuchungsgebiet wurde das Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet. Im Rahmen der am 15. September 2015 erfolgten Ortsbegehung sind die Lebensraumtypen erfasst und als Lebensraum für planungsrelevante Tierarten eingeschätzt worden. Die Artenrecherche ergab Hinweise zum Vorkommen von insgesamt 35 betrachtungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsgebiet, davon neun Säugetierarten und 26 Vogelarten. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Im Rahmen der Konfliktanalyse (Stufe I) konnte eine Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten, unter Einhaltung der formulierten Vermeidungsmaßnahmen zur Bauzeitenregelung und zum Schutz von angrenzenden Gehölz- und Vegetationsbeständen, ausgeschlossen werden. Planungsrelevante Arten sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen, da die anstehenden Lebensraumtypen nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als essenzieller Teillebensraum für die im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten geeignet sind.

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