Haese Büro für Umweltplanung

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1 . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße Stolberg/Rhld Tel.: 02402/ mobil: Anlage 8 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof (Stadt Düren, Kreis Düren) Prüfung der Artenschutzbelange (Stufen I+II) September 2015 Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis Bankverbindung: Sparkasse Aachen IBAN: DE

2 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 2 1 Aufgabenstellung Die Cornetzhof-Schule wurde abgerissen und benachbart neu erbaut. Ihr ehemaliges Areal (Titelfoto) soll nun zu einem Neubaugebiet entwickelt werden. Durch Einbeziehung eines weiteren, ähnlich großen Flurstückes, das bisher unbebaut ist, soll dabei der Ortsrand umfassend arrondiert werden. Dabei bleiben Teilflächen unbebaut, die vom Hochwasser des Birgeler Baches tangiert werden könnten. Auch diese unbebauten Flächen werden durch Bodenabtrag und Intensivierung der Nutzung (z.b. als Spielplatz) allerdings verändert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof bereitet eine verstärkte bauliche Nutzung in der geplanten Wohnbaufläche vor. Insbesondere bei bisher unbebautem Gelände ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch die Planung Belange des Artenschutzes von Tieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz berührt werden könnten. Daher ist eine Artenschutzprüfung erforderlich, um mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen zu können. Gegebenenfalls können Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder lösung erforderlich sein, die im Rahmen der Planaufstellung mit dargestellt werden können. Diese Prüfung der Artenschutzbelange wurde am 27. März 2015 von der Stadt Düren in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Bauleitplanung ist generell gemäß des Erlasses Artenschutz in der Bauleitplanung vom zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Sie besteht aus einer Zusammenstellung und Bewertung des potentiell betroffenen Spektrums planungsrelevanter Tierarten. Aus dieser Vorprüfung sollen sich Hinweise auf Arten ergeben, bei denen ein Konflikt erwartet werden könnte. Für diese ist dann eine vertiefende art-spezifische Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) erforderlich. Auf der Grundlage gezielter Untersuchungen vor Ort zu bestimmten vorgegebenen Zeiten (z.b. Brutzeit) ist dazu zunächst einmal das tatsächliche Vorkommen der betreffenden Arten zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgte im Rahmen von mehreren örtlichen Begehungen in der Saison Das Ergebnis der Prüfung gemäß Stufe I und bei einem Teil der Arten gemäß Stufe II wird hiermit vorgelegt. Erforderlichenfalls oder auch prophylaktisch bei einer Prognoseunsicherheit können vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures) artspezifisch vorgeschlagen werden, um einen Ersatz zu schaffen, ehe ggf. eine Verschlechterung für eine Art eintritt.

3 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 3 2 Planungsrelevante Arten Nach den Angaben des zuständigen Landesamtes (LANUV) sind im Bereich des 2. Quadranten der topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt) TK 5204 Kreuzau Vorkommen von 47 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Im Folgenden wird diskutiert, für welche dieser Arten eine Betroffenheit plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sein könnten. Dabei werden ökologische Gruppen von Tierarten mit ähnlichen Bedürfnissen zusammengefasst. Betrachtet wird diese Artenliste (Internetabfrage vom ): 2.1 Säugetiere Biber Bechsteinfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Wildkatze Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Großes Mausohr Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus 2.2 Amphibien Geburtshelferkröte Springfrosch 2.3 Vögel Baumfalke Eisvogel Feldschwirl Gartenrotschwanz Habicht Kleinspecht Mäusebussard Mittelspecht Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Schwarzkehlchen Schwarzstorch Sperber Turmfalke Waldkauz Waldschnepfe Baumpieper Feldlerche Feldsperling Graureiher Kiebitz Kuckuck Mehlschwalbe Nachtigall Pirol Rebhuhn Schleiereule Schwarzmilan Schwarzspecht Steinkauz Turteltaube Waldohreule Wiesenpieper

4 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 4 Das Gelände der ehemaligen Cornetzhof-Schule und angrenzende Flächen (rot) sollen zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Maßstab ca Das Luftbild zeigt, dass die ehemalige Schule nicht mehr existiert. Erhalten werden soll eine Überschwemmungsfläche (grün). Maßstab ca

5 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 3.1 Säugetiere Der Biber kommt entlang der gesamten Rur vor. Das Plangebiet liegt zwar in der Nähe der Rur, ist jedoch durch die uferbegleitende Dr.-Overhues-Allee wirkungsvoll vom Fluss getrennt. Zwischen dieser Straße und dem bewaldeten Uferkorridor liegt zudem noch ein offener Grünlandstreifen. Daher ist nicht anzunehmen, dass das Plangebiet durch Aktivitäten des Bibers direkt (z.b. durch umfallende Bäume) beeinträchtigt werden kann. Indirekt ist allerdings denkbar, dass die vom Birgeler Bach ausgehende Hochwassergefahr sich künftig verschärfen kann, weil sich die im Oberlauf bereits ausbreitenden Biberansiedlungen natürlich auch im Unterlauf ankommen werden und hier Strömungsbehinderungen verursachen können. Die im Rahmen der Planaufstellung angestrebte Rücksichtnahme auf das potentielle Überschwemmungsgebiet ist daher sinnvoll, auch wenn der Birgeler Bach ziemlich weit entfernt fließt. Von der Rur gehen Anstau-Probleme durch Biber nicht aus. Für Fledermäuse (9 Arten) kann eine direkte Betroffenheit nur im Hinblick auf den Baumbestand nicht generell ausgeschlossen werden. Älterer Baumbestand, der für Fledermäuse nutzbare Höhlungen enthalten könnte, wurde allerdings nicht gefunden. Bei den ersten Begehungen im Frühjahr vor Beginn der Belaubung wurden die Bäume innerhalb des Plangebietes in dieser Hinsicht einzeln überprüft. Bei der letzten nächtlichen Begehung am wurden aber mindestens 3 jagende Fledermäuse über der Wiese südlich des Altenheimes beobachtet, also in relativer Nähe zum Rurkorridor, der als Nahrungsraum für Fledermäuse sicherlich wichtig ist. Jagdgebiete von Fledermäusen unterliegen allerdings keinem gesetzlichen Schutz, zumal die essentielleren Jagdflächen benachbart in der Ruraue liegen. Insofern erscheint es nicht zwingend notwendig, die Artzugehörigkeit der beobachteten Tiere durch eine weitergehende Untersuchung (z.b. mithilfe von Ultraschall-Detektoren) festzustellen. Als Gebäude-bewohnende Arten kommen hauptsächlich Zwerg- und Breitflügelfledermaus im siedlungsnahen Raum vor. Im Hinblick auf mögliche Quartiere können auch Neubaugebiete für sie interessant sein. Ein Mangel an Jagdgebieten ist für diese Arten keinesfalls zu befürchten. Die lokale Population bliebe ohnehin unabhängig von der Situation im Plangebiet gesichert. Für beide Arten gilt landesweit ein günstiger Erhaltungszustand.

6 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 6 Das Große Mausohr besiedelt besondere (meist historische) Gebäude (Kirchen, Burgen ect.), die es im Plangebiet nicht gibt und jagt eher im Wald. Mit dieser Art ist im Plangebiet daher nicht zu rechnen. Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhhaut- sowie Wasserfledermaus sind insgesamt eher den Wald bewohnende Arten. Sie können alle im Bereich der Ruraue mit ihrem Altbaumbestand vorkommen und in diesem Zusammenhang auch im Plangebiet jagen. Im Einzelfall könnten sie dort auch nach Baumhöhlen außerhalb des geschlossenen Waldes suchen. Da bei den Begehungen aber keinerlei geeignete Höhlungen gefunden wurden, sind entsprechend schutzwürdige Quartiere im Plangebiet nicht zu erwarten. Für die Wildkatze ist das Untersuchungsgebiet unbedeutsam, weil sie nur größere zusammenhängende Waldgebiete besiedelt. Das Gelände kommt auch nicht für Wanderungen zwischen verschiedenen Waldgebieten in Frage. Selbst der Waldkorridor entlang der Rur eignet sich in diesem dicht besiedelten Raum nicht für sie. Die Ausläufer des von ihr besiedelten Hürtgenwaldes liegen etwa 3 km entfernt, und eine Ausbreitung der Wildkatze in Richtung der Stadt Düren ist aufgrund der Landschaftsstrukturen ausgeschlossen. 3.2 Amphibien Der Springfrosch erreicht am Eifelrand eine regionale Verbreitungsgrenze. Er könnte Gewässer in der Ruraue besiedeln und im Rahmen seines Aktionsradius dann auch kleinere Waldbestände im Rurtal erreichen. Die Gehölzbestände im Plangebiet haben für ihn aber keine Bedeutung, da er geschlossene Wälder als Sommerquartier bevorzugt. Gewässer, die für ihn als Laichplatz interessant sein könnten, wurden im Plangebiet nicht gefunden. Das Plangebiet liegt auch nicht in einem denkbaren Wanderkorridor für Amphibien. Geburtshelferkröten besiedeln besondere vegetationsarme Pioniergewässer, die sie im Plangebiet und seiner benachbarten Umgebung definitiv nicht finden. Ihr Aktionsradius ist deutlich geringer, sodass ein Vorkommen im Plangebiet auszuschließen ist.

7 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite Vögel In den Randbereichen des Plangebietes gibt es Bäume, die groß genug sein könnten, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen oder anderen Arten überlassen. Somit waren Brutvorkommen von Mäusebussard, Habicht, Sperber oder nachfolgend Waldohreule hier nicht auszuschließen. Diese Arten können zudem auch den unmittelbar benachbarten Siedlungsraum bewohnen und dort durch Baumaßnahmen gestört werden. Da der Brutvogelatlas NRW (2013) für den betroffenen Kartenquadranten 5204/2, der mit ca. 30 qkm das südwestliche Stadtgebiet von Düren umfasst, 4-7 Brutpaare der Waldohreule angibt, war mit ihrem Vorkommen durchaus zu rechnen. Bei den drei genannten Greifvogelarten liegt die Brutpaardichte ebenso hoch oder sogar höher. Daher war es nötig, noch vor Beginn der Belaubung die in Frage kommenden Bäume nach Horsten abzusuchen, was am erfolgte. Dabei war der Anteil der ganzjährig schwer einsehbaren Nadelbäume gering. Entsprechende Nester wurden nicht gefunden. Auch bei den sonstigen Begehungen zur Brutzeit wurden keine Anhaltspunkte entdeckt, die auf Brutvorkommen von Greifvögeln schließen lassen. Im Hinblick auf die Waldohreule erfolgten drei nächtliche Begehungen am , und , bei denen auch eine Klangattrappe eingesetzt wurde. Die ausbleibenden Reaktionen zeigen, dass sich das Plangebiet nicht im engeren Revier einer Waldohreule befindet, obwohl die Wiesen zumindest als Jagdgebiet attraktiv wären und geeignete Brutmöglichkeiten auch in der benachbarten Ruraue vorhanden wären. Die Auswahl der nächtlichen Termine erfolgte auf der Grundlage der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005). Diese legen fest, in welchen Zeiträumen und unter welchen Voraussetzungen Erfassungen erfolgen müssen, damit anschließend aus einem nicht gelungenen Nachweis tatsächlich der Schluss gezogen werden darf, dass die Art nicht vorkommt. Die Einhaltung dieser Standards ist erforderlich, weil Vögel sich nur zu bestimmten Zeiten überhaupt in ihrem Lebensraum aufhalten und zeitweise auch sehr unauffällig sind. Die Vorgaben sind natürlich artspezifisch unterschiedlich und schließen eine Fehldiagnose nicht hundertprozentig aus. Da je Art in der Regel drei Begehungen in unterschiedlichen Zeiträumen gefordert werden und sich daraus eine Mehrzahl von Aufenthalten im Gelände während der gesamten Brutsaison ergibt, ist insgesamt aber eine recht gute Sicherheit der Aussagen gegeben.

8 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 8 Als weitere Horstbrüter sind Baumfalke, Schwarzmilan und Schwarzstorch aufgrund weitergehender Ansprüche generell auszuschließen. Sie sind zwar am ehesten entlang des Rurtales zu erwarten, aber nicht in Siedlungsnähe. Graureiher meiden dagegen nicht unbedingt besiedeltes Gebiet, sind aber sehr auffällig, und ihre Brutkolonien sind in der Regel bekannt. Saatkrähen brüten sogar aufgrund (illegaler) jagdlicher Verfolgung besonders gerne im Siedlungsgebiet. Vom Plangebiet aus wurde am ein Vorkommen entdeckt, dass sich durch lautes Rufen vom Sportplatz aus bemerkbar machte, der gut 100 m südlich des Plangebietes jenseits der wasserwirtschaftlichen Anlagen liegt. Hier gibt es einen älteren Baumbestand, in dem eine Kolonie mit mindestens 10 Nestern gefunden wurde. Der Abstand des Plangebietes zu diesem schutzbedürftigen Koloniestandort ist aber ausreichend, um Störwirkungen ausschließen zu können. Für Turmfalken als Gebäudebrüter gibt es im Plangebiet keinen geeigneten Brutplatz, weil sie herausragende Bauwerke suchen (z.b. Kirchen) und solche Gebäude auch in der Umgebung nicht vorhanden sind. Auch Schleiereulen sind Gebäudebrüter, jedoch hauptsächlich in landwirtschaftlichen Höfen. Innerhalb des Plangebietes sowie seiner Umgebung sind potentielle Brutplätze nicht erkennbar. Für den Waldkauz wäre ausschließlich im Altbaumbestand entlang der Rurufer ein Brutvorkommen zu erwarten, weil er sehr große Baumhöhlen benötigt, die im Baumbestand des Plangebietes nicht zu finden sind. Die drei nächtlichen Termine waren zudem geeignet, ein mögliches Vorkommen festzustellen, was nicht der Fall war. Der Steinkauz benötigt kurzgrasiges, möglichst beweidetes Grünland mit geeigneten solitären Brutbäumen. Ausnahmsweise kann er auch in Schuppen z.b. in Kleingärten brüten. Das Gras der großen Wiese im Plangebiet ist im Jahresverlauf nicht allzu hoch gewachsen. Insofern kam die Wiese als Jagdgebiet in Frage. Zusammen mit den Flächen der benachbarten wasserwirtschaftlichen Anlagen wird die Mindestgröße für ein geeignetes Revier von 5 ha Grünland deutlich überschritten. Daher waren die drei nächtlichen Begehungen gerade im Hinblick auf den Steinkauz erforderlich. Er wurde aber nicht festgestellt. Im betroffenen Quadranten gibt es 4-7 Brutpaare. An sich werden Ortsränder vom Steinkauz sogar deutlich bevorzugt, aber offenbar braucht er insgesamt offenere Landschaften.

9 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 9 Der Kiebitz brütet ausschließlich in weiträumig offenen Agrarlandschaften. Sowohl Siedlungs- als auch Waldränder meidet er. Rebhuhn und Feldlerche sind in dieser Hinsicht zwar weniger empfindlich, aber die frei begehbaren Wiesenflächen im Plangebiet bieten für die beiden bodenbrütenden Arten keine hinreichend ruhigen Brutplätze. Außerdem bevorzugen beide Arten Ackerflächen. Bei den Begehungsterminen zur Brutzeit am , und wären Vorkommen dieser Arten aufgefallen. Der Feldsperling ist neu in die Liste der planungsrelevanten Arten aufgenommen worden. Trotz landesweit noch ca Brutpaaren wurde er aufgrund einer aktuell rasch erfolgten Halbierung der Bestände in die Rote Liste als gefährdet aufgenommen. Im 2. Quadranten des Messtischblattes Düren gibt es mit geschätzt Paaren einen durchschnittlichen Bestand. Wesentlich ist, dass die Art wegen der Bevorzugung von Baumhöhlen als Nistplatz in der Agrarlandschaft nicht gleichmäßig verteilt ist (wie die Feldlerche), sondern im Umfeld von Wald- und Ortsrändern konzentrierter auftritt. Das Plangebiet bietet in dieser Hinsicht Vorteile, hat aber den Nachteil, dass keine produktiven Agrarflächen als Nahrungsraum angrenzen. Bei den o.g. Begehungsterminen zur Brutzeit wurden daher ausschließlich die häufigeren Haussperlinge angetroffen. Das Schwarzkehlchen kommt mit geschätzten 8 Paaren im Quadranten überdurchschnittlich häufig vor. Es bevorzugt offene trockene Flächen, wobei Bereiche mit sehr niedriger Vegetation wichtig sind. Die Brachfläche am ehemaligen Schulstandort hätte für diese Art eine geeignete Struktur, ist aber bei einem Flächenanspruch von 0,5 bis 2 ha knapp zu klein für ein Revier. Die angrenzenden Garten-, Gebüschund Wiesenflächen erreichen keine geeignete Habitatqualität. Bei den Begehungen zur Brutzeit hätte sich ein revierzeigendes Paar durch Rufen von höheren Warten auffallend verhalten, sodass ein Vorkommen ausgeschlossen werden kann. Der Gartenrotschwanz ist entgegen seines Namens kein üblicher Gartenvogel. Er bevorzugt lichte Gehölzbestände, also weder richtigen Wald noch zu offene Landschaften. Kiefern und offene Bodenstellen sind für ihn interessant. Daher wäre er im nördlichen Teil des Plangebietes mit strukturiertem Gehölzbestand angrenzend zu den Brachflächen des alten Schulstandorts zu erwarten gewesen. Schon beim ersten Brutzeit-Begehungstermin am wurde aber nur der Hausrotschwanz dort angetroffen, der mit etwa 100 Brutpaaren im Quadranten zehn Mal häufiger ist. Wahrscheinlich ist wie beim Schwarzkehlchen das geeignete Gelände zu klein.

10 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 10 Das betroffene Rasterfeld gehört mit 8-20 Paaren zu den besten verbliebenen Brutgebieten der Turteltaube. Für die Art ist vermutlich der bewaldete Korridor entlang der Rur in Verbindung mit nahrungsreichen Agrarflächen von Bedeutung. Das Plangebiet wurde deshalb als geeignetes Habitat eingestuft. Neben den Begehungen zur frühen Brutzeit erfolgte noch eine Kontrolle am für solche Langstreckenzieher, die spät mit der Brut beginnen. Trotzdem wurden bei keinem Termin Turteltauben angetroffen. Generell nimmt die Art rapide ab, was aber auch mit ihrer jagdlichen Verfolgung auf den Zug-wegen zusammen hängen kann. Auch der Kuckuck besiedelt strukturreiche Landschaften und hätte im Plangebiet vorkommen können, ohne dass er nachgewiesen werden konnte. Er hat allerdings große Streifgebiete, wo er nach geeigneten Wirtsvögeln sucht, sodass eine kleinräumige Siedlungserweiterung ihn nicht tangieren würde. Nachtigall und Pirol sind in ihrem lokalen Vorkommen auf die eigentlichen Auenlandschaften entlang der Rur beschränkt. Dabei kommt der Pirol nur in Bereichen mit hohen Baumkronen (Pappeln) vor, die es im Plangebiet nicht gibt. Die Nachtigall benötigt dagegen Gehölzbestände mit üppige Bodenvegetation (Brennnesseln), die im Plangebiet nur kleinflächig im nördlichen Randbereich zu finden sind. Vermutlich liegen diese Flächen zu stark dem Siedungsbereich benachbart. Jedenfalls wurde bei den Brutzeit-Begehungen kein Gesang festgestellt. Der Eisvogel kommt innerhalb der Ruraue nur direkt am Gewässer vor. Im Hinblick auf mögliche Vorkommen vom Neuntöter war insbesondere die frei wachsende Hecke, die den nördlichen vom südlichen Teil des Plangebietes trennt, interessant. Es wurde aber kein Nachweis erbracht, wobei auch bei dieser Art der späte Begehungstermin Anfang Juli wichtig war. Der Baumpieper als Vogel der halboffenen Kulturlandschaft bevorzugt sonnige Waldränder in Verbindung mit frühen Sukzessionsstadien und wäre deshalb am Ostrand des alten Schulstandortes durchaus zu erwarten gewesen. Seine Singflüge und das Sitzen auf Warten machen ihn aber auffällig genug, dass er bei den Begehungen aufgefallen wäre. Der Feldschwirl braucht dagegen eine höhere und dichtere Krautschicht, die es im Plangebiet nur punktuell, aber nicht flächig gibt. Mit ihm war daher nicht zu rechnen.

11 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 11 Waldschnepfe, Schwarz- und Mittelspecht sind Bewohner des Waldesinneren, die im Plangebiet auszuschließen sind. Der Kleinspecht kann dagegen auch Gartenland besiedeln, wenn Weichhölzer und vor allem stehendes Totholz zur Verfügung stehen, wobei letzteres im Plangebiet aber fehlt. Bei den frühen Begehungsterminen vor der Belaubung konnten im März weder Spechtlöcher an Bäumen entdeckt noch Spechte direkt festgestellt werden. Am wurde von der Ruraue her ein Grünspecht rufend gehört, aber diese Art ist aufgrund guter Bestandsentwicklung nicht planungsrelevant. Rauch- und Mehlschwalben sind Gebäudebrüter. Das Plangebiet bietet bisher für sie keine Brutplätze. Für Mehlschwalben könnte ein Neubaugebiet interessant sein. 4 Zusammenfassendes Fazit Das Plangebiet umfasst den Standort einer ehemaligen Schule, der aktuell eine verwilderte Brachfläche ist, sowie südlich angrenzende Wiesenflächen. Beide Bereiche sollen Wohnbaufläche werden, wobei eine Teilfläche aus Gründen des Hochwasserschutzes unbebaut bleiben soll. Die vielfältigen Biotopstrukturen im Plangebiet ließen durchaus erwarten, dass eine Reihe von planungsrelevanten geschützten Vogelarten hier vorkommen könnte. Daher wurde dies durch mehrere Begehungen zur Brutzeit überprüft. Es konnten aber keine relevanten Brutnachweise erbracht werden. Auch im Hinblick auf einige Amphibien- und Säugetierarten gibt es keine plausiblen Gründe, weshalb sie in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden sollten. Verletzungen des gesetzlichen Artenschutzes werden daher bei keiner der hier geprüften 47 planungsrelevanten Arten in einer Weise erwartet, die Einfluss auf die Ausgestaltung des Bebauungsplanes nehmen könnte. Aufgestellt: Stolberg, den 4. September 2015 Anlage: 12 Fotos (Seiten 12-17)

12 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 12 Der südliche Teil des Plangebietes ist eine offene Wiesenfläche, die sich aber nicht für Wiesenvögel wie Kiebitze oder Feldlerchen eignet ( ). Die umgebenden Bäume, hier vor dem Altenheim, konnten noch vor dem Laubaustrieb auf Nester und Höhlungen untersucht werden.

13 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 13 Auch am Rand der offenen Brachfläche im nördlichen Teil des Plangebietes gibt es Gehölzbestände, darunter auch einige Nadelbäume (Kiefern). Im hinteren Teil des Grundstückes sind die Gehölze waldartig verdichtet. Hier hätte der Kleinspecht erwartet werden können.

14 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 14 Nördlicher und südlicher Teil des Plangebietes werden durch eine große Landschaftshecke getrennt, wo Neuntöter hätten brüten könnten ( ). Die Kombination von Sukzessionsfläche und Waldrand mit Laub- und Nadelbäumen wäre für Schwarzkehlchen und Baumpieper attraktiv.

15 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 15 Die dichten und vielfältigen Gehölzbestände im hinteren Teil des nördlichen Plangebietes hätten sogar für die Nachtigall interessant sein können. Für den Gartenrotschwanz eignet sich diese Lichtung im Gehölzbestand in Nachbarschaft zu den angrenzenden Gärten an der Dr.-Overhues-Allee.

16 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 16 Nach Feldsperlingen wurde besonders entlang der Hecke am Feldweg südlich der Schule gesucht. Alle diese Vogelarten wurden aber nicht gefunden. Im südwestlichen Teil des Plangebietes soll aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Grünfläche erhalten bleiben ( ).

17 Bebauungsplan Nr. 1/374 Gelände Cornetzhof, Stadt Düren (DN): Prüfung der Artenschutzbelange Seite 17 Fledermäuse wurden abends vor allem über dem südöstlichen Teil der Wiese jagend angetroffen. Sie kommen offenbar vom bewaldeten Rurkorridor her. Im Sommer ist die Brachfläche am Schulstandort für Insekten attraktiv, z.b. die nicht planungsrelevante Blauflüglige Ödlandschrecke (3.8.15).

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