Artenschutzrechtliche Prüfung
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- Imke Koch
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1 Artenschutzrechtliche Prüfung ASP Stufe Bebauungsplan Nr.134 Sinnersdorf Stadt Pulheim Haan, den Verfasser: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan Telefon: / Telefax: / mail@isr-haan.de
2 Gliederung 1. Einführung Projektbeschreibung Lage des Untersuchungsgebietes Bestandssituation Rechtliche Grundlagen Fotodokumentation Vorprüfung - ASP Stufe I Vorprüfung der Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Auswertung von Informationssystemen Ortsbegehung Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit Zusammenfassung der Artenschutzprüfung ASP - Stufe I Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände - ASP Stufe II Zusammenfassung der Artenschutzprüfung - ASP, Stufe II Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen Gesamtergebnis der Artenschutzprüfung Quellen- und Literaturverzeichnis ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 2
3 1. Einführung Die vorliegende Artenschutzprüfung wurde für den Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf der Stadt Pulheim erstellt. Am westlichen Ortsrand von Sinnersdorf, angrenzend an den Randkanal, befinden sich zwischen Siegstraße und Sportanlage bis heute ungenutzte Grundstücksflächen, die sich z.t. im Eigentum der Stadt befinden. Ein bis 2007 wirksamer Bebauungsplan sah für die Fläche eine Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz vor. Nach der Aufhebung des Bebauungsplans sind die erschließbaren Teilflächen entlang der Siegstraße gem. 34 BauGB (Baugesetzbuch) bebaubar. Ziel des Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf ist es, die gesamten Flächen einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und so der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet eine mit Sträuchern und vereinzelten Bäumen bewachsene Brachfläche, die sich zwischen dem Randkanal, der Siegstraße, Wohnbebauung an der Wupperstraße und dem Sportplatz befindet. Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Sinnersdorf der Stadt Pulheim. Nördlich und östlich grenzt die Bestandswohnbebauung von Sinnersdorf an. Südlich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein Sportplatz und in westliche Richtung verläuft der Randkanal mit begleitenden Weg und ihm folgende die offene Agrarlandschaft. Um im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG auszuschließen, wurde die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie dem Planungsleitfaden Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (Hrsg. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen von 2011). ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 3
4 2. Projektbeschreibung 2.1 Lage des Untersuchungsgebietes Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsbereichs im Luftbild (rot markiert, verändert nach Geobasis.NRW) Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Sinnersdorf der Stadt Pulheim. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Siegstraße im Norden, den entlang des Randkanals verlaufenden Willy-Schumacher-Weg im Westen, der Sportanlage des VfR Sinnersdorf im Süden, die Gärten der Reihenhäuser an der Wupperstraße im Osten. Die Größe des Plangebietes beträgt rund m² und umfasst die Flurstücke 41, 543, 544, 545, 546, 547 und 548 der Flur 1 in der Gemarkung Sinnersdorf. Im Plangebiet und seinem wirkungsrelevanten Umfeld liegt verschiedene Schutzgebieten. Das Plangebiet ist Bestandteil des Naturparks Rheinland. Nordwestlich des Plangebietes, jenseits des Randkanals befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Hasselrath (LSG ) das zur Erhaltung des wertvollen Lebensraum in der ehemaligen Abgrabung sowie der Gehölzstrukturen mit Vernetzungsfunktion geschützt ist. Zudem liegt, angrenzend an das LSG, ca. 250 m nordwestlich des Plangebietes ein gesetzlich geschütztes Abgrabungsgewässer mit Ufergehölzen und Röhrichten ( 62- Biotop). ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 4
5 Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Biotopverbundfläche des Kölner Randkanals (VB-K ) mit besonderer Bedeutung als Vernetzungs- und Strukturierungselement. Weitere Schutzgebiete wie FFH-, Vogel- oder Naturschutzgebiete befinden sich nicht im Plangebiet oder seinem wirkungsrelevanten Umfeld. 2.2 Bestandssituation Das Untersuchungsgebiet stellt sich derzeit als eine mit Gräsern, Sträuchern und Bäumen bewachsene Brachfläche dar. Der westliche Teil der Brachfläche stellt sich als eine mit Gräsern und Brennsesselfluren bewachsene Fläche dar. Am östlichen Gebietsrand stehen zwei Reihen mit älteren Bäumen, davor gibt es Jungaufwuchs von Birken und Pappel. Neben dem Bäumen im Osten besteht auch in der nordwestlichen Ecke des Plangebietes ein Feldgehölz aus zwei Birken, einer Korkenzieher-Weide sowie Feld-Ahorn, Schwarzem Holunder und Eschen. Die Bäume am südlichen Plangebietsrand befinden sich nicht mehr innerhalb des Plangebietes, sondern gehören zur Fläche des Sportplatzes. Störwirkungen im Plangebiet entstehen vor allem durch die Nutzung des Sportplatzes und die umgebende Wohnbebauung. Der Willy-Schumacher-Weg entlang des Randkanals wird zudem als Rad- und Spazierweg für die Naherholung genutzt. 2.3 Rechtliche Grundlagen Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht bei zulassungspflichtigen Planungen vor, im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG, die Schutzbelange gesetzlich geschützter Arten zu betrachten. Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten: - Besonders geschützte Arten - Europäische Vogelarten - Streng geschützte Arten inkl. Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie oder Anhang A - EG-ArtSchVO oder Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind. In NRW unterliegen 1100 Tierarten einer der genannten Schutzarten, die sich aber in der Planungspraxis nicht sinnvoll abarbeiten lassen. Aus diesem Grunde sind in NRW alle nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt. Sie werden jedoch wie auch alle anderen nicht planungsrelevanten Arten - bei der Eingriffsregelung weiterhin berücksichtigt. In NRW hat das LANUV eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der zu betrachtenden Arten erstellt, die als planungsrelevante Arten geführt werden. Wichtige Kriterien für die Auswahl sind ein rezentes oder bodenständiges Vorkommen der Art in NRW und ein regelmäßiges Vorkommen bei Zugarten. Für die europäischen Vogelarten gelten weitere Kriterien. So werden alle in der Roten Liste als gefährdet gelistete Arten, alle Koloniebrüter und streng geschützten Arten, sowie Arten des Anhangs 1 Vogelschutz-RL als planungsrelevant geführt. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 5
6 Die übrigen in NRW vorkommenden europäischen Vogelarten weisen grundsätzlich einen guten Erhaltungszustand auf. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit ist im Regelfall davon auszugehen, dass bei den Arten nicht gegen ein Zugriffsverbot verstoßen wird. Eine nähere Betrachtung im Rahmen der Artenschutzprüfung erfolgt nicht. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrags zum Artenschutz wird geprüft, welche der in NRW sogenannten planungsrelevanten Arten" im Plangebiet aktuell bekannt oder zu erwarten sind und ob möglicherweise Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften vorliegen können. Hierbei werden die spezifischen Eingriffswirkungen des Bauvorhabens den artspezifischen Empfindlichkeitsprofilen gegenübergestellt. Eine Artenschutzprüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Stufe II: Stufe III: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren des Vorhabens) > wenn hier Konflikte erkennbar sind, wird Stufe II der Prüfung erforderlich Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (vertiefende Art-zu-Art Betrachtung) > wenn hier trotz Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände bestehen bleiben, wird Stufe III der Prüfung notwendig Ausnahmeverfahren (Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen und ggf. Zulassung von Ausnahmen von Verboten). In der ersten Stufe wurde durch eine artenschutzrechtliche Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Ergänzend wurde anhand der Liste der planungsrelevanten Arten des Messtischblatt 4906 (Pulheim) 4. Quadranten, dem das Plangebiet zuzuordnen ist, die Habitatanforderungen der Arten mit den im Gebiet vorhandenen Raum- und Habitatstrukturen abgeglichen. Zudem wurde sichergestellt, dass alle örtlichen Gegebenheiten sowie relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens in der Prüfung durch Geländekartierungen in gebührendem Maße berücksichtigt wurden. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 6
7 2.4 Fotodokumentation Abb. 2: Blick von Nordwesten auf das Plangebiet Abb. 3: Blick vom Südwesten auf das Plangebiet ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 7
8 Abb. 4: Jungaufwuchs im Osten des Plangebiets Abb. 5: älterer Gehölze am Ostrand des Plangebiets ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 8
9 Abb. 6: Baumloch in einer Hainbuche Abb. 7: Baumloch in einer Sandbirke ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 9
10 Abb. 8: Potenzielles Spaltenversteck in einem Hauptast einer Hainbuche 3. Vorprüfung - ASP Stufe I Im ersten Schritt wird ermittelt, welche Wirkungen des Vorhabens (Wirkfaktoren) auf welche Arten potenziell zu erwarten sind und bei welchen Arten- / Artengruppen ggf. Artenschutzkonflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Mit dem Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, welche u.u. negative Auswirkungen auf planungsrelevante Arten haben können. Im Folgenden wurden die Einflüsse der verschiedenen Wirkfaktoren untersucht. Im zweiten Schritt wird durch eine Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des 44 BNatSchG bei Umsetzung der Planung zu erwarten sind. Hierzu wird anhand der Liste der planungsrelevanten Arten des Messtischblattes 4906 (Pulheim), 4. Quadrant, die Habitatanforderungen der Arten mit den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Habitatstrukturen verglichen und im Rahmen von Ortsbegehungen in der Örtlichkeit überprüft, sodass alle lokalen Begebenheiten sowie relevante Wirkfaktoren des Vorhabens in der Prüfung berücksichtigt werden konnten. 3.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Temporäre Flächeninanspruchnahme Hierunter ist die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen zu verstehen, die u.u. bedeutende Habitatflächen streng und besonders geschützter Arten kurz und mittelfristig schädigen können. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 10
11 Da die bauliche Erschließung überwiegend über bereits bestehende Verkehrsflächen erfolgen soll und die Flächeninanspruchnahme nur temporär erfolgt, wird nicht mit einer erheblichen baubedingte Beeinträchtigung im Zuge der Planung gerechnet. Lärmimmissionen In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung bei besonders störungsempfindliche Arten zu temporären Beeinträchtigung im faunistischen Arteninventar kommen. Da die zu erwartenden Lärmimpulse im Zuge der Bautätigkeit temporär begrenzt sind und das Gebiet durch den angrenzenden Sportplatz und die umgebenden Wohnnutzung bereits vorbelastet ist, gehen von diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Beeinträchtigungen des lokalen Artenspektrums aus. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben den Lärm- können auch die Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhabitaten führen. Während einzelne Fledermausarten das Licht z. B. an Straßenlaternen tolerieren und dort gar nach Insekten jagen (Abendsegler, Zwergfledermäuse), ist von der Mehrzahl der Myotis-Arten bekannt, dass sie Licht meiden. Für Fledermäuse und viele Zugvögel sind bedeutende Störwirkungen zeitlich auf die sommerliche Aktivitäts-, Brut- und Aufzuchtphase beschränkt. Zusätzlich können durch baubedingte Wirkfaktoren z.b. durch Baukräne und Baustellenfahrzeuge zusätzliche temporäre Störungen und Scheuimpulse auf Tierarten ausgelöst werden. Nächtliche Arbeiten bzw. Arbeiten in Dunkelheit mittels Ausleuchtung der Baustelle sind im Sinne des Vorsorgenschutzes im Zeitraum von bis eines Jahres zu vermeiden. Da nächtliche Arbeiten durch die angrenzende Wohnbebauung unwahrscheinlich sind, werden keine erheblichen artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen erwarten Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Anlagebedingte Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Versiegelungen durch Gebäude und Verkehrsflächen) hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust von Lebensstätten der Arten oder zu einem Funktionsverlust dieser Lebensräume. Im Rahmen der Planung kommt es einer Versiegelung des aktuell unversiegelten Bereiches. Dabei geht einen Brachfläche mit Gräsern, Sträuchern und Bäumen verloren. Der Wiesenfläche im Westen des Plangebietes wird aufgrund der Größe und der großflächigen Acker- und Grünlandflächen im Umfeld des Plangebietes keine essenzielle Bedeutung als Nahrungs- und Nisthabitat zugewiesen. Ein Verlust bzw. eine erhebliche Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten von planungsrelevanten Arten im Bereich des Gehölzbestandes konnte im Rahmen der Artenschutzprüfung (Stufe I) nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Hier bedarf es einer vertiefenden Untersuchung. Barrierewirkungen / Zerschneidung Die Zerschneidung der Landschaft ist die Unterbrechung zusammenhängender oder funktional miteinander in Verbindung stehender Strukturen durch lineare Elemente und technische Infrastruktur. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 11
12 Die Barrierewirkungen einer Fläche sind je nach Ansprüchen der Art sehr spezifisch. Sie gehen immer dann von einer Fläche aus, wenn der Bestand ein Hindernis für die jeweilige Art darstellt und so die Ausbreitung oder Wanderung der Art behindert. Das Plangebiet ist bereits im Bestand durch Barrieren, wie den Randkanal und den Siedlungskörper vorbelastet. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 134 Sinnersdorf wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine zusätzliche erhebliche Barrierewirkung erzeugt Betriebsbedingte Wirkfaktoren Lärmimmissionen Betriebsbedingte Lärmimmissionen entstehen durch die Wohnnutzung (z.b. Individualverkehr, spielende Kinder) des Gebietes. Durch Verlärmung kann es generell zu temporären oder langfristigen Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, da besonders störungsempfindliche Arten Lärmquellen meiden. Da die Lärmimmissionen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht über die im Siedlungsraum üblich Belastung hinaus geht wird und das Plangebiet durch den Sportplatz und die umgebende Wohnnutzung bereits vorbelastet ist, ist im Zuge der Planung nicht mit erheblichen lärmbedingten Beeinflussungen zu rechnen. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Durch die optischen Lichtreize von Gebäude- bzw. Außenbeleuchtung und verkehrsbedingten Lichtimpulsen können dämmerungs- und nachtaktive Tiere potenziell beeinträchtigt werden. Bei einer Umsetzung der Planung ist mit einer Zunahme der Lichtemissionen durch Gebäude- und Wegbeleuchtung zu rechnen. Diese gehen jedoch nicht über die im Siedlungsbereich übliche Grundbelastung hinaus, sodass nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Kollisionsrisiko Bei Umsetzung der Planung können Beeinträchtigungen aufgrund von Kollisionsgefährdung für sich im Plangebiet aufhaltende Tiere entstehen. Im Zuge der Planung erhöht sich das Kollisionsrisiko für Tierarten im Plangebiet. Im Rahmen der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wird empfohlen, die Beleuchtung der Gebäude, Wege und Stellplätzen mit LED-Beleuchtung zu versehen. Diese strahlen in einem Wellenlängenbereich, der für Insekten und somit für jagende Fledermäuse unattraktiv ist. Dementsprechend kann eine Kollisionsgefährdung für diese Arten vermieden werden. 3.2 Auswertung von Informationssystemen Mittels der LANUV Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW wurde geprüft, ob planungsrelevante Arten des Messtischblattes 4906 (Pulheim), 4. Quadrant im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommen können bzw. ob Lebensstätten dieser Arten im Gebiet zu erwarten sind. Dazu wurde die Liste der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten des Messtischblattes mit den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensraumtypen abgeglichen und eingegrenzt. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 12
13 Bei der hier vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Bestandsausprägung die planungsrelevanten Arten folgender Lebensräume gemäß LANUV berücksichtigt und in der folgenden Tabelle dargestellt: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Brachen Säume- und Hochstaudenflure Tab. 1: Planungsrelevante Arten des MTB 4906/4 (Pulheim) für ausgesuchte Lebensraumtypen Art Wissenschaftlicher Name Art Deutscher Name Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säume Gärten Brachen Säugetiere Cricetus cricetus Feldhamster S (FoRu) (FoRu) Vögel Alauda arvensis Feldlerche U- FoRu FoRu! Asio otus Waldohreule U (Na) Na (Na) Athene noctua Steinkauz G- Na (FoRu) Na Aythya ferina Tafelente G Buteo buteo Mäusebussard G (Na) (Na) Charadrius dubius Flussregenpfeifer U FoRu Coturnix coturnix Wachtel U FoRu! FoRu! Delichon urbicum Mehlschwalbe U (Na) Na (Na) Dryobates minor Kleinspecht U Na Falco tinnunculus Turmfalke G Na Na Na Hirundo rustica Rauchschwalbe U (Na) Na (Na) Luscinia megarhynchos Nachtigall G FoRu FoRu FoRu Passer montanus Feldsperling U Na Na Na Perdix perdix Rebhuhn S FoRu! (FoRu) FoRu! Streptopelia turtur Turteltaube S (Na) (Na) Na Strix aluco Waldkauz G Na Na Na Vanellus vanellus Kiebitz U- FoRu Amphibien Rana dalmatina Springfrosch G Ru Ru Erläuterung: Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen, atlantisch geprägter Raum (Erhaltung NRW ATL): G: günstig; U: ungünstig; S: schlecht; +: sich verbessernd; -: sich verschlechternd; FoRu: Fortpflanzungs- und Ruhestätte Vorkommen im Lebensraum, FoRu!: Fortpflanzungs- und Ruhestätte - Hauptvorkommen im Lebensraum, (FoRu): Fortpflanzungs- und Ruhestätte potenzielles Vorkommen im Lebensraum, Ru: Ruhestätte Vorkommen im Lebensraum, Na: Nahrungshabitat Vorkommen im Lebensraum, (Na): Nahrungshabitat potenzielles Vorkommen im Lebensraum 3.3 Ortsbegehung Die Ortsbegehung erfolgte am 25. August Bei der Begehung konnten keine planungsrelevanten Arten im Gebiet nachgewiesen werden. Es wurden lediglich Allerweltsarten wie Blau- und Kohlmeise sowie Ringeltauben erfasst. In einem Baum entlang des Randkanals wurde zudem ein Buntspecht gesichtet. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 13
14 Die Grasfläche im Westen des Plangebietes wird als unauffällig bewertet. Im Gehölzbestand im Osten des Plangebietes wurden in einer Hainbuche und einer Birke Astlöcher entdeckt, die einer weiteren Untersuchung des Gehölzbestandes bedingen. 3.4 Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit Anhand eines Abgleiches der lokalen Habitatstrukturen mit dem Arteninventar des Messtischblattes (vgl. Tab. 1) und den Ergebnissen der Geländebegehungen wurde die nachfolgende Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit planungsrelevanter Arten ermittelt: Säugetiere Der Feldhamster () ist die Charakterart des strukturreichen Ackerlandes. Er kommt auf Getreidefeldern oder mehrjährige Feldfutterkulturen mit einem tiefgründigen, grundwasserfreien Boden vor. Ein Vorkommen im Plangebiet, kann aufgrund der Lage und der Bestandssituation ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG sind mit hoher Wahrscheinlich nicht erwartet. Nach den Angaben des LANUV sind im Bereich des Messtischblattquadranten keine Fledermausarten gelistet. Ein Vorkommen im Plangebiet ist jedoch wahrscheinlich. Der Gehölzbereich und die lineare Struktur des Randkanals und der angrenzenden Wege bieten gute Jagdhabitate für verschiedene Arten dieser Tiergruppe. Zudem kann das Vorkommen von Baumquartieren innerhalb des Gehölzbereiches nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen, wird die Fläche nicht als essenzielles Jagdhabitat eingestuft. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG müssen abschließend ihm Rahmen einer vertiefenden artenschutzrechtlichen Betrachtung (ASP Stufe 2) der Gehölzbereiche ausgeschlossen werden. Vögel Die Wiesenfläche im Plangebiet ist durch die anthropogene Nutzung des Willy-Schumacher-Weges entlang des Randkanals im Westen und durch die angrenzende Wohnbebauung nur bedingt als Lebensraum und Nahrungshabitat für planungsrelevante Arten geeignet. Das Vorkommen verschiedener im Offenland brütenden Arten wie Kiebitz (Vanellus vanellus), Feldlerche (Alauda arvensis), Wachtel (Coturnix coturnix) und Rebhuhn (Perdix perdix) kann durch die Größe der Fläche und die im Realbestand vorkommende Lebensraumausstattung ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG werden mit hoher Wahrscheinlichkeit für diese Artengruppe nicht eintreten. Durch die geringe Flächengröße ist eine Jagdnutzung durch Greifvögel wie Mäusebussard (Buteo buteo) und Turmfalke (Falco tinnunculus), sowie weitere Vogelarten wie Waldohreulen (Asio otus), Steinkauz (Athene noctua), Waldkauz (Strix aluco), Feldsperlinge (Passer montanus), Mehlschwalben (Delichon canorus) und Rauchschwalben (Hirundo rustica) relativ unwahrscheinlich bzw. nicht von essenzieller Bedeutung. Da die Fläche stark anthropogen vorbelastet ist und im Umkreis des Plangebietes höherwertigere Lebensräume vorhanden sind, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erhebliche Beeinträchtigung der oben genannten Arten erwartet. Ein Vorkommen des Flussregenpfeifers (Charadrius dubius) kann aufgrund der Bestandssituation ausgeschlossen werden. Er brütet auf kiesigem und sandigem Untergrund. Da im Plangebiet keine ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 14
15 offenen Bodenstellen vorhanden sind, kann eine erhebliche negative Beeinflussung der Art ausgeschlossen werden. Der Steinkauz (Athene noctua) nistet in Höhlen in von z.b. Kopfbaumweiden und in Nischen von Gebäuden. Im Plangebiet sind keine geeigneten Nisthabitate vorhanden, weshalb eine erhebliche Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden kann. Die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) besiedelt gebüschreiche Lebensräume an Waldrändern, Feldgehölzen, Gebüschen und Hecken, die in der Nähe von Gewässern oder Feuchtgebieten liegen. Ein Vorkommen im Plangebiet kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, ist jedoch aufgrund der einwirkenden Störeinwirkungen unwahrscheinlich. Die Turteltaube (Streptopelia turtur) besiedelt offene bis halb offene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen oder an Waldrändern. Im Siedlungsbereich eher selten vorkommend, werden hier verwilderte Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe besiedelt. Ein Brutvorkommen im Gehölzbereich kann im Rahmen der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch aufgrund der einwirkenden Störeinwirkungen unwahrscheinlich. Ein Vorkommen des Kleinspechtes (Dryobates minor) kann aufgrund des fehlenden Totholzes im Plangebiet ausgeschlossen werden. Das Eintreffen von Verbotstatbeständen gem. 44 BNatSchG werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Im Bereich des Messtischblattquadranten 4906/4 ist zudem ein Rast- und Wintervorkommen der Tafelente (Aythya ferina) angegeben. Da keine geeigneten Rast- und Nahrungshabitate der Art im Plangebiet vorkommen, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Art mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Amphibien Durch den östlich des Plangebiets verlaufenden Randkanal mit seinen steilen Betonwänden besteht eine Wanderbarriere von dem östlich des Plangebiets vorhanden Gewässer. Das Vorkommen von Amphibien, wie z.b. dem Springfrosch (Rana dalmatina) wird im Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG werden nicht erwartet. 3.5 Zusammenfassung der Artenschutzprüfung ASP - Stufe I Um dem Eintreten von Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG entgegen zu wirken, wurde in einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit, mithilfe der Auswertungen der Informationssysteme des LANUV die Artengruppen genauer untersucht. Nach Informationen des LANUV sind 19 planungsrelevante Arten für die berücksichtigten Lebensraumtypen in dem Messtischblatt gelistet. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten lediglich typische Allerweltsarten im Plangebiet erfasst werden. Das Plangebiet lässt sich in einen offenen, mit Gräsern bewachsenen und einen durch größere Bäume charakterisierten Bereich untergliedern. Eine Nutzung der Offenlandfläche als Brut- oder Nahrungshabitat kann aufgrund der Größe und der anthropogenen Störwirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Im östlich Geltungsbereich konnten jedoch bei der Begehung mehrere Gehölze mit tieferen Baumhöhlen und Astlöchern festgestellt werden. Ein Vorkommen von höhlenbewohnenden Fledermaus- ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 15
16 oder Vogelarten bzw. die artenschutzrechtliche Relevanz der Stammaushöhlungen muss in einer vertiefenden Prüfung (ASP Stufe II) geklärt werden. Eine vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung kann im Kontext der zuvor genannten Aspekte auf den Baumbestand im östlichen Plangebiet begrenzt werden. Anhand des durchgeführten Abgleiches der Informationssysteme mit den zusammengetragenen Informationen zu den lokalen Habitatstrukturen und dem potenziellen Arteninventar des LANUV-Messtischblattes kann eine mit dem Vorhabens verbundene artenschutzrechtliche Betroffenheiten von planungsrelevanten Arten nicht im Rahmen der ASP Stufe I ausgeschlossen werden. 4. Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände - ASP Stufe II Am wurde eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung (Art-zu-Art Betrachtung) in Form einer Baumhöhlenkartierung, mit umfassenden Kontrollen der vorgefundenen Baumhöhlen / Astlöcher im Plangebiet durchgeführt. Hierzu wurde mittels Anleitern, Sichtkontrolle mit Ausleuchten bzw. dem Einsatz eines Endoskops (DNT Findoo Profiline) umfassend der lokale Baumbestand auf potenziellen faunistischen Besatz hin kontrolliert. Abb. 8: Untersuchung der Baumspalten mit Endoskop ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 16
17 Abb. 9: Kontrolle einer Baumhöhle mit dem beleuchteten Kamerakopf des Endoskops Nachdem die einzelnen Aushöhlungen in den Bäumen detailliert untersucht worden sind und kein Besatz festgestellt werden konnte, wurden die tieferen Öffnungen im Sinne einer Prophylaxe-Maßnahme, zum Schutz gegen einen nachträglichen Bezug durch Fledermäuse oder Vögel, mit PE- Schaum verschlossen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 17
18 Abb. 10 (links): Verschluss einer Baumhöhle mit PE-Schaum Abb. 11 (rechts): Verschluss von größeren Stammspalten mit PE-Schaum Abb. 12: Verschluss von größeren Stammspalten mit PE-Schaum ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 18
19 4.1 Zusammenfassung der Artenschutzprüfung - ASP, Stufe II Um dem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG entgegen zu wirken, wurde für den im Plangebiet befindlichen Gehölzbestand mit Baumhöhlen, Astlöchern und Stammspalten eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Ergebnis der vertiefenden Artenschutzprüfung konnten in den untersuchten Gehölzen keine planungsrelevante Arten bzw. Indizien für ein Vorkommen dieser Arten nachgewiesen werden. Im Sinne des allgemeinen Artenschutzes sind dennoch die nachfolgenden Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen. 5. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des 44 BNatSchG werden folgende generelle Maßnahmen formuliert: Baufeldvorbereitungen Zum Schutz der Brutvögel sind die Baufeldvorbereitungen, insbesondere Rodungsarbeiten und Baumfällungen generell auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zu beschränken. Zu den Rodungsarbeiten gehört auch das Entfernen von Gebüschen. Da einige Vogelarten auch Nester in Bodennähe, Holzstapeln oder Schnittguthaufen bauen, muss das Entfernen dieser Strukturen auch in diesen Zeitraum fallen. Die Maßnahme leitet sich aus den potenziellen Brutvorkommen von ubiquitären Vogelarten (sog. Allerweltsarten) im Plangebiet ab. Dem Verbot der Tötung unterliegen alle europäischen Vogelarten. Auszuschließen sind solche Verbotstatbestände nur, wenn diese Arbeiten außerhalb der Brutzeit erfolgen. 6. Gesamtergebnis der Artenschutzprüfung Durch die Artenschutzprüfung konnte in gebührenden Umfang nachgewiesen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahem bei Umsetzung der Planung keine Fortpflanzungsund Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden. Die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG können durch die in Kapitel 5 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden. Werden die Maßnahmen umgesetzt, ist eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gegeben. Eine Ausnahme gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. Das Vorhaben ist aus artenschutzrechtlichen Aspekten zulässig. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 19
20 7. Quellen- und Literaturverzeichnis BNATSCHG GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATUR- SCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 7 DES GE- SETZES VOM 17. AUGUST 2017 (BGBL. I S. 3202) GEÄNDERT WORDEN IST LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW): INTERNETRECHERCHE QUELLE: DE/ARTENSCHUTZ/DE/START, RECHERCHIERT AM LNATSCHG NRW- LANDESNATURSCHUTZGESETZ NRW VOM 21. JULI 2000 IN DER FASSUNG VOM 11. FEBRUAR 2017 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LAN- DES NORDRHEIN-WESTFALEN: GESCHÜTZTE ARTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN VORKOMMEN, ERHALTUNGSZUSTAND, GEFÄHRDUNG, MAßNAHMEN, 2016 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN- WESTFALEN, HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUM ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, DÜSSELDORF, VV ARTENSCHUTZ VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHIFTEN ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIEN 92/43/EWG (FFH-RL) UND 2009/147/EG (V-RL) ZUM ARTEN- SCHUTZ BEI PLANUNGS- ODER ZULASSUNGSVERFAHREN. RD.ERL. D. MINISTERIUMS FÜR KLIMA- SCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW V , - III GEOSERVER: Haan, Bearbeitung: M.Sc. Lena Neugebauer Stadt- und Landschaftsökologin Dipl.-Ing. (FH) Christian Pott Landschaftsarchitekt AKNW ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 20
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