Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
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- Dennis Michel
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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Bebauungsplan NR. 23, 1. Änderung 'LEBENSMITTELDISCOUNTER WAHLSCHEID-SÜD' Auftraggeber Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG c/o Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG. Gustav-Heinemann-Ufer Köln Bearbeiter ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan Telefon: / Telefax: / mail@isr-haan.de Haan,
2 Gliederung 1. Einführung Geltungsbereich Projektbeschreibung Realnutzung/ Gegebenheiten Fotodokumentation Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Ergebnisse - Stufe 1 - der ASP Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen baubedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Auswertung von Informationssystemen Ergebnisse des Arten- und Hitatgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Zusammenfassung Stufe 1 der Artenschutzprüfung Fazit Quellenverzeichnis ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de
3 1. Einführung Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 23 wird gemäß 12 BauGB als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des 13 a BauGB geändert, da er dazu dient, bestehende bebaute Flächen zu erweitern. Durch die Planung wird eine zulässige Grundfläche festgesetzt, die sich weit unterhalb des Schwellenwertes von m² Grundfläche anordnet. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhen begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen, eine Vorprüfung des Einzelfalles erfolgte als eigene Anlage. Die in 1 Abs. 6 Nr.7b) BauGB genannten Schutzgüter sind nicht betroffen. Die Stadt Lohmar sieht die Voraussetzungen für die Anwendung des 13 a BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 23 als gegeben. Für den Bebauungsplan wird demnach keine Umweltprüfung erfolgen. Ein Umweltbericht wird der Begründung nicht beigefügt. Die durch die Planung bedingten Eingriffe gelten vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig. Obgleich auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine entsprechende landschaftsökologische Begutachtung im Zuge des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB verzichtet werden kann, wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Potenzialschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten sowie Begehungen des Geländes durchgeführt, um mögliche streng oder besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Plangebietes festzustellen und zu prüfen, ob durch das Planvorhen ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG verursacht wird. Die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie dem Planungsleitfaden Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhen. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird folgendermaßen begrenzt: - Im Norden durch Ackerflächen und die angrenzenden Siedlungsbereiche. - Im Osten die Wahlscheider Straße - Im Süden durch Ackerflächen - Im Westen durch die Bundesstraße B 484 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca m². Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Wahlscheid Flur 4 die Flurstücke 914 (tlw.), 1005, 1007 und Die genaue Abgrenzung ist der Abbildung 1 zu entnehmen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 1
4 B 484 Wahlscheider Straße Agger Abb. 1: Lage des Plangebietes (rot markiert) am südlichen Ortsausgang von Lohmar- Wahlscheid (verändert nach LAND NRW, Zugriff am ) 3. Projektbeschreibung Die LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG vertreten durch die LIDL Immobilienbüro West GmbH & Co. KG besichtigt die Nettoverkaufsfläche des bereits im Plangebiet befindlichen LIDL- Lebensmittel-Discountmarktes von qm auf qm Verkaufsfläche zu vergrößern. Die geplanten baulichen Maßnahmen sehen eine Vergrößerung der Verkaufsfläche sowie eine interne Neuaufteilung des bestehenden Marktes vor. Die Gebäudeerweiterung soll auf der östlichen Seite erfolgen, wodurch eine bereits bestehende Gehölzpflanzung, die als Ausgleichsmaßnahme angelegt wurde, in Anspruch genommen wird. Die weiteren Parkplatz- und Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches bleiben in ihrer heutigen Form erhalten. Die Erschließung des Plangebietes soll auch zukünftig über die Wahlscheider Straße erfolgen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 2
5 3.1 Realnutzung/ Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Wahlscheid der Stadt Lohmar. Es liegt zwischen der Bundesstraße B 484 und der Wahlscheider Straße. Westlich befindet sich in etwa 180 Meter Entfernung der Agger mit ihren Auenbereichen, welche als FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Zudem erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet Aggertal zwischen den Siedlungsgrenzen und der Agger, der Eingriffsbereich ist aus der Gebietskulisse ausgeklammert. Das nähere Umfeld wird nach Norden von Siedlungsstrukturen nebst Zier- und Nutzgärten, nach Westen, Osten und Süden hin durch landwirtschaftliche Nutzung, besonders Ackerbau geprägt. Gehölzstrukturen wie Alleen, Einzelbäume, Feldgehölze und hecken sowie kleinere Waldbestände ergänzen die landschaftliche Ausstattung. Das bestehende Ladengebäude und die zugehörigen Stellplatzflächen sind durch Einfriedungsmaßnahmen und Pflanzmaßnahmen in die Landschaft eingebunden. Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet sich Gehölzpflanzungen, die als Ausgleichsfläche dienen. Diese sind jedoch in ihrer Ausprägung nicht als hochwertige Lebensräume zu besxchreiben. Durch starken Rückschnitt sind hier wenig Rückzugmöglichkeiten für die heimische Fauna geboten. Das Landschaftsbild ist überwiegend durch die regionaltypischen landwirtschaftlichen Strukturen sowie durch gliedernde und belebende Elemente geprägt. Der Wechsel aus Gehölz- / Waldflächen sowie offenen Flächen führt zu einem wechslungsreichen Landschaftsbild. Bestehende Beeinträchtigungen für das lokale Artenspektrum. Im Rahmen der Freilandkartierungen konnten für den Untersuchungsraum mehrere Störimpulse, besonders durch die Barriere- und Schallwirkung der B 484, und potenziellen Beeinträchtigungsquellen festgestellt werden, welche sich u. U. negativ auf das lokale Artenspektrum auswirken können. Anthropogene Einflüsse: Neben den bereits erwähnten Barriere- und Schallwirkungen durch die B 484 gehen potenzielle negative Auswirkungen auf das Artenspektrum besonders durch die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung, bedingt auch durch das Klärwerk der Stadt Lohmar sowie dem an- und fahrenden Personen- und Lieferverkehr im Bereich des Discounters und durch die Flächenversiegelung im Umfeld des Eingriffsbereiches aus. Durch die Sondernutzung als Discounter kann es zudem zu Störimpulsen auf das vorhandene Artenspektrum im Untersuchungsraum im Umfeld des Betrachtungsraums kommen. Neben der Beleuchtung der Stellplatzflächen und der Ladenfassaden im Zeitraum der Betriebszeiten (Lichtemissionen), führt der Laden-Betrieb als solcher zu Lärmeinwirkungen und Bewegungseinwirkungen auf das Umfeld. Dies führt zu einer Beeinträchtigung lärmsensibler Arten führen. Insgesamt sind also audio-visuelle Störimpulse (Lärm-, Licht und Bewegungsimpulse) im Untersuchungsraum möglich. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 3
6 3.2 Fotodokumentation Abb. 2: Rückseite des Laden-Gebäudes und Einfridungsmaßnahme durch Baum-/Strauchpflanzung ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 4
7 Abb. 3: Gehölzpflanzung im östlichen Planungsbereich an der Wahlscheider Straße (Erweiterungsbereich) Abb.4: Stellplatzflächen des Ladens mit wenig Lebensraumpotenzial für Tiere und Pflanzen ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 5
8 Abb.5: FFH-Gebiet Agger: im Umfeld des Planungsbereiches sind keine ausgeprägten Auwaldbereiche 3.3 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Besonders geschützte Biotope nach 62 Landschaftsgesetz NRW sind auf den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden. Entlang der angrenzenden Wahlscheider Straße verläuft die nach 47 LNatSchG gesetzlichgeschützte Allee an der Wahlscheider Straße mit ihren Linden-Beständen. Gemäß des Landschaftsplanes Nr. 10 des Rhein-Sieg-Kreises werden die Flächen im Umfeld des Plangebietes als LSG Aggeraue festgesetzt. Zudem befinden sich das NSG Aggeraue und das FFH-Gebiet Agger in etwa 150 bzw. 180 Meter Entfernung westlich des Eingriffsbereiches. Diese sind wie folgt zu beschreiben: Landschaftsschutzgebiet Aggeraue (LSG ) in direkter Nachbarschaft zum Planungsbereich (Entfernung rund 25 Meter). Schutzziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die besondere Bedeutung für die Erholung. Naturschutzgebiet Aggeraue (SU-118), Entfernung rund 150 Meter westlich, zum Schutz und Entwicklung der Agger und ihren Auenbereichen, weitestgehend entsprechenden den Zielen des FFH-Gebietes Agger (DE ) zum Erhalt und der Entwicklung des in weiten Teilen naturnahen Flusslaufes, seiner Auenbiotope, besonders der Lebensraumtypen nach An- ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 6
9 hang I Erlen- und Eschenwälder und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder sowie der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Bach- und Flussneunauge. In einer eigenständigen Betrachtung wurde durch das Büro ISR (201) für das Planungsvorhen eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Negative Auswirkungen durch das Vorhen und seiner Wirkfaktoren auf das FFH-Gebiet konnten hierbei ausgeschlossen werden. Der Planungsbereich liegt in der Gebietskulisse des Naturparks Bergisches Land. 4. Ergebnisse - Stufe 1 - der ASP Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in 44 die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) benannten sog. planungsrelevanten Arten. Demnach ist es u. a. verboten, Tiere zu töten, während bestimmter Zeiten erheblich zu stören oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen, wurde eine Artenschutzprüfung für das Plangebiet durchgeführt. Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten wird in drei Schritten vorgenommen. Stufe 1: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren des Vorhens). > erst wenn hier Konflikte erkennbar sind, wird Stufe 2 der Prüfung erforderlich Stufe 2: vertiefende Prüfung der Verbotsbestände (vertiefende Art-zu-Art Betrachtung). > wenn hier trotz Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände bestehen bleiben, wird Stufe 3 der Prüfung notwendig Stufe 3: Ausnahmeverfahren (Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen und ggf. Zulassung von Ausnahmen von Verboten) 4.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen Im ersten Schritt wurde ermittelt, welche Wirkungen des Vorhens (Wirkfaktoren) auf welche Arten potenziell zu erwarten sind und bei welchen Arten- / Artengruppen ggf. Artenschutzkonflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Ergänzend werden potenzielle Vorkommen anhand eines Abgleiches der örtlichen Hitatstrukturen mit den Informationssystemen ermittelt. In der ersten Stufe wurde durch eine Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Hierzu wurde anhand der Liste der planungsrelevanten Arten des Messtischblattes 5109 (Lohmar), 1. und 2. Quadrant die Hitatsanforderungen der Arten mit den im Plangebiet vorhandenen Hitatstrukturen verglichen und im Rahmen von Ortsbegehungen in der Örtlichkeit überprüft, sodass alle lokalen Begebenheiten sowie relevante Wirkfaktoren des Vorhens in der Prüfung berücksichtigt werden konnten baubedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 7
10 Hierunter ist die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen zu verstehen, die u. U. bedeutende Hitatflächen streng und besonders geschützter Arten kurz und mittelfristig schädigen können. Da die Planung die weitere Nutzung der bereits bestehenden Verkehrsstrukturen im Plangebiet vorsieht, und ein Umbau des Marktes bei laufendem Betrieb erfolgen soll, sind hier allenfalls kurzzeitige, jedoch keine intensiven baubedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Vorhen weitestgehend vernachlässigt werden, da das Plangebiet aufgrund der bereits bestehenden Gebäude- und Verkehrsstrukturen sowie der umlaufend geschlossenen Strukturen, eine geringe Funktion als Durchzugs- und Wanderterritorium besitzt. Lärmimmissionen In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung zu temporären Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, besonders störungsempfindliche Arten können u. U. verdrängt werden. Eine erhöhte Störempfindlichkeit ist bei Arten mit weitem Hörspektrum wie etwa den Fledermäusen anzunehmen. Vögel reagieren artspezifisch in Abhängigkeit von der Funktion, die akustische Kommunikation und Wahrnehmung innerhalb ihrer jeweiligen Biologie spielen. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können allenfalls tagsüber temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Da die Bautätigkeiten während der Betriebszeiten erfolgen, sind hier keine erheblichen artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten, da die Bestandssituation vorbelastet ist. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben dem Lärm können auch Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhitaten führen. Während einzelne Fledermausarten das Licht z. B. an Straßenlaternen tolerieren und dort gar nach Insekten jagen (Abendsegler, Zwergfledermäuse), ist von der Mehrzahl der Myotis-Arten bekannt, dass sie Licht meiden. Für Fledermäuse und viele Zugvögel sind bedeutende Störwirkungen zeitlich auf die sommerliche Aktivitäts-, Brut- und Aufzuchtphase beschränkt. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können z. B. durch Baukräne, Baustellenfahrzeuge und Materiallieferverkehre neben den bestehenden betriebsbedingten Beeinträchtigungspotenzialen zusätzliche temporäre Störungen und Scheuchimpulse auf empfindliche Tierarten ausgelöst werden. Durch die geringe Arten- und Strukturvielfalt der Biotopausstattung im Plangebiet können erhebliche artenschutzrelevante Beeinträchtigungen durch optische Störungen jedoch ausgeschlossen werden Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme infolge von Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust von Lebensstätten der Arten oder zu einem Funktionsverlust dieser Lebensräume. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 8
11 Durch die Planung wird überwiegend eine bestehende Ausgleichsfläche (Gehölzpflanzung, Zielbiotop: Strauch- und Baumpflanzung B1) in Anspruch genommen, die mittelfristig eine Bedeutung für den Artenschutz erlangen würde, im Realbestand jedoch noch keine größere Bedeutung als Lebensraum aufweist. Jedoch ist eine Funktion als Jagdrevier verschiedener Arten denkbar, wenngleich die Lage zwischen Marktgebäude und Wahlscheider Straße eine gewisse Vorbelastung hervorruft. Ein Verlust bzw. erhebliche Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten von planungsrelevanten Arten konnte im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht festgestellt werden. Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Projekt vernachlässigt werden, da das Plangebiet bedingt durch die bestehenden Gebäude- und Verkehrsstrukturen eine eher untergeordnete Funktion in puncto Durchzugs- / Wanderterritorium besitzt Betriebsbedingte Wirkfaktoren Bei Umsetzung der Planung führt das Vorhen zu einem kleinflächigen Verlust mittelwertiger Biotopstrukturen. Durch die bereits bestehenden großflächigen Versiegelungen und der zeitgleich geringen Grünkulisse verfügt das Plangebiet über keine hervorzuhebenden Hitate für planungsrelevante Tierarten. Lärmimmissionen Durch Verlärmung kann es während des Betriebes generell zu temporären oder langfristigen Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, da besonders störungsempfindliche Arten Lärmquellen vermeiden werden. Bereits im Bestand wirken während der Betriebszeiten des LIDL-Marktes (Öffnungszeiten, Anlieferung, Entsorgung) Lärmimmissionen auf das Plangebiet ein, weshalb die Bestandssituation vorbelastet ist. Bei Durchführung der Planung ist mit keiner nennenswerten Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen, so dass keine erheblichen lärmbedingten Beeinträchtigungen für potenzielle planungsrelevante Arten zu erwarten sind. Dies bestätigt auch die Schalltechnische Untersuchung des Büros Graner + Partner Ingenieure zur geplanten Erweiterung des Verkaufsgebäudes. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Die Lebensräume im Wirkraum werden während der Betriebsphase in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch Lichteinwirkungen (Licht von KFZ-Verkehr, Gebäuden, Außenwerbung) gestört. Durch die optischen Lichtreize können dämmerungs- und nachtaktive Tiere beeinträchtigt werden. Bei Umsetzung der Planung wird der bestehende LIDL-Markt auf der Ostseite des Bestandgebäudes in Richtung der Gehölzpflanzung erweitert. Die durch die zusätzlichen Verkehrsbewegungen zu erwartenden optischen Störimpulse stellen kein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Tiergruppen und -arten im Plangebiet dar. Eine geschlossene bauliche Ausführung der Rück- und Seitenwände bzw. die Minimierung von lichtdurchlässigen Fassadenöffnungen sowie eine auf ein erforderliches Mindestmaß erforderliche Außenbeleuchtung, sind hier als Vermeidungsmaßnahme zu empfehlen. Falls eine Beleuchtung der Stellplatzflächen vorgesehen ist, so ist diese, wie im Real-Bestand bereits gege- ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 9
12 ben, mit LED-Beleuchtung auszuführen. Kollisionsrisiko Bei Umsetzung der Planung können Beeinträchtigungen aufgrund von Kollisionsgefährdung für sich im Plangebiet aufhaltende Tiere entstehen. Da im Plangebiet aufgrund der vorherrschenden Gebäude und Verkehrsflächen kaum geeignete Lebensräume für Tiere vorhanden sind sein werden, ist das Kollisionsrisiko als gering einzustufen. 4.2 Auswertung von Informationssystemen Mittels der LANUV Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW wurde geprüft, ob planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5109 (Lohmar), 2. Quadrant im Plangebiet potenziell vorkommen können bzw. ob Lebensstätten dieser Arten im Gebiet zu erwarten sind. Dazu wurde die Liste der potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten des Messtischblattes (mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen geglichen und eingegrenzt. Bei der hier vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Bestandsausprägung die planungsrelevanten Arten folgender Lebensräume gemäß LANUV berücksichtigt worden: Im direkten Eingriffsbereich: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KG) Äcker, Weinberge (Ä) Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (GA) Gebäude (GB) T1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 1 im Messtischblatt 5109 Art Wissenschaftlicher Name Vögel Accipiter gentilis Deutscher Name Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Hicht Accipiter nisus Sperber Alauda arvensis Ardea cinerea Buteo buteo Feldlerche Graureiher Mäusebussard Delichon urbicum Mehlschwalbe Status Nachweis Erhalt in NRW (KON) KG Ä GA GB G- Na Na FoRu! G (FoRu), Na (Na) Na G (FoRu), Na (Na) Na U- FoRu! U (FoRu) Na Na G (FoRu) Na U Na Na FoRu! ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 10
13 Dryobates minor Dryocopus martius Falco tinnunculus Kleinspecht Schwarzspecht Turmfalke Hirundo rustica Rauchschwalbe Lanius collurio Neuntöter Locustella naevia Milvus milvus Pernis apivorus Phalacrocorax carbo Scolopax rusticola Streptopelia turtur Strix aluco Tyto alba Feldschwirl Rotmilan Wespenbussard Kormoran Waldschnepfe Turteltaube Waldkauz Schleiereule G Na Na G (Na) G (FoRu) Na Na FoRu! U- (Na) Na Na FoRu! G- FoRu! U FoRu (FoRu) U (FoRu) Na U G G Na (FoRu) (FoRu) U- FoRu Na (Na) G Na (Na) Na FoRu! G Na Na Na FoRu! Erläuterung: Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen, kontinental / atlantisch geprägter Raum (Erhaltung NRW KON / ATL): G: günstig; U: ungünstig; S: schlecht; +: sich verbessernd; -: sich verschlechternd; BV: Brutvorkommen; R/W: Rast/Wintervorkommen; FoRu: Fortpflanzungs- und Ruhestätte Vorkommen im Lebensraum, FoRu!: Fortpflanzungs- und Ruhestätte - Hauptvorkommen im Lebensraum, (FoRu): Fortpflanzungs- und Ruhestätte potenzielles Vorkommen im Lebensraum, Ru: Ruhestätte Vorkommen im Lebensraum, Na: Nahrungshitat Vorkommen im Lebensraum, (Na): Nahrungshitat potenzielles Vorkommen im Lebensraum Eine Abfrage der nachfolgenden Lebensraumtypen Feucht- und Nasswälder Fließgewässer Feucht- und Nasswiesen und -weiden als schutzwürdige Biotope der ökologisch hochwertigen Aggeraue wurde nicht durchgeführt. Zwar ist eine Strahlwirkung solcher hochwertiger Biotopkomplexe möglich, gerade durch die mobilen Arten der Vögel und Fledermäuse. Doch auf Grund der Ausstattung des Planungsraumes (keine Altbaumbestände, versiegelte Bodenflächen) im Realbestand, der Vorbelastung durch die vorhandene Infrastruktur mit ihrer Barrierewirkung, hier besonders für die Herpetofauna, und der räumlichen ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 11
14 Entfernung ist der Einfluss bzw. die Bedeutung der Eingriffsflächen für diese Arten als gering einzuschätzen. Der Ausgleichsfläche kommt eine geringe Bedeutung als Jagdrevier zu, im Umfeld des Planungsraumes finden sich jedoch großflächige Ersatzhitate, so das Auswirkungen auf lokale Population als unwahrscheinlich einzustufen sind. Insgesamt ist eine erhebliche negative Beeinflussung der Arten im Bereich der Aggeraue durch die geplante Erweiterung des Marktgebäudes auszuschließen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 12
15 4.3 Ergebnisse des Arten- und Hitatgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Anhand eines Abgleiches der lokalen Hitatsstrukturen mit dem Arteninventar des Messtischblattes (vgl. T. 1) und den Ergebnissen der Geländebegehung wurde die nachfolgende Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten planungsrelevanter Arten ermittelt: Säugetiere Das im Plangebiet befindliche Gebäude des LIDL-Marktes bietet auf Grund seiner baulichen Ausprägungen keine potentiellen Quartiere für an den Siedlungsraum angepasste Fledermausarten wie der Breitflügelfledermaus. Bedingt durch die bauliche Ausführung des Gebäudes (Putz-, Glasund Metallfassaden, Blechprofile im Attikereich) sind keine adäquaten Nischen- und Spaltenverstecke vorhanden, welche als Quartiere für Fledermäuse in Frage kommen. Im Rahmen der Prüfung konnten keine Fundpunkte, Spuren oder Hinweise von Fledermausquartieren im Plangebiet nachgewiesen und dokumentiert werden. Es konnten keine Individuen von planungsrelevanten Säugetierarten im Plangebiet festgestellt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Plangebiet als erweitertes Jagdrevier für in der Liste enthaltene Fledermausarten dient, welche aus den angrenzenden Bereichen stammen und Insektenvorkommen der dem Plangebiet benachbarten, beleuchteten Straßenräume jagen. Die an das Plangebiet anschließenden Strukturen (Siedlungsflächen u.a. mit älteren Häusern, Gärten, Waldbereiche, Allee) bieten ein potentielles Quartiersangebot an, die als Sommer, Balz- und Winterquartiere primär für siedlungsangepasste Fledermausarten dienen können. Diese Bereiche werden jedoch von dem geplanten Vorhen nicht tangiert. Die Beleuchtung der Stellplatz-Fläche erfolgt mit LED-Beleuchtung, die deutlich weniger Störwirkung auf Fledermäuse ausüben und darüber hinaus weniger jagdbare Insekten in den Straßenraum locken. Eine Relevanz für die in der Liste enthaltenen Säugetierarten ist mit einer Verwirklichung der Planung nicht gegeben. Vögel Die in der Liste des Messtischblattes aufgeführten Vogelarten sind überwiegend auf naturnahe, ungestörte Nist- und Nahrungshitate angewiesen. Diese Eigenschaften werden im stark durch Siedlungsflächen und landwirtschaftlicher Nutzung geprägte Plangebiet nicht erfüllt. Während der Öffnungszeiten sowie durch Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten und den Verkehrsbewegungen auf der Bundesstraße wirken eine Vielzahl von audio-visuellen Störimpulsen auf das Plangebiet ein, welche u.u. eine hohe Scheuch- und Meidewirkung auf Vögel hen können. Auch von den aufgelisteten "Kulturfolger" Rauch- und Mehlschwalbe, Mäusebussard und Turmfalke sind Vorkommen im direkten Plangebiet mit Sicherheit auszuschließen. Diese Arten sind Charakterarten des ländlich geprägten Raumes. Im Plangebiet sind keine geeigneten Nist-oder Nahrungshitate für die Vogelarten vorhanden. In Bezug auf die angrenzenden Bereiche bietet lediglich die östlich gelegene Waldfläche Hitatpotenziale für Waldvögel an. Offen- und Halboffenlandvögel finden hingegen in den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen potentielle und gut strukturierte Brut- und Jagdhitate. Zudem bieten die Siedlungsflächen weitere Bruthitate für viele Vogelarten. Bei Umsetzung der Planung sind auf Grund der geschlossenen Bauweise (keine Fassadenöffnungen zur Nordseite) keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für diese Bereiche im Kontext zum Bestand zu erwarten. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 13
16 Im Rahmen der Geländebegehung konnten keine Vorkommen bzw. Indikatoren für Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet vorgefunden werden. Eine vorhensbezogene Relevanz für diese Vogelarten ist nicht gegeben. Die Grünflächen und -strukturen bieten wenig geeignete Hitatstrukturen für Vögel. Durch das Einhalten der gängigen Fällzeitenregelung gem. 39 BNatSchG sind somit erhebliche negative Beeinträchtigungen auf die Avifauna auszuschließen. Amphibien und Reptilien Das Plangebiet weist keine artentypischen bzw. -notwendigen Hitate für die aufgeführten Amphibienarten auf. Zudem hat das Plangebiet auf Grund seiner baulichen Ausprägung und der Insellage zwischen der B 484 und der Wahlscheider Straße keine Funktion als Durchzugs- oder Wanderterritorium zu angrenzenden Biotopstrukturen. Eine Relevanz für die in der Liste enthaltenen Arten ist nicht gegeben Zusammenfassung Stufe 1 der Artenschutzprüfung Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Plangebiet kann mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Artenschutzprüfung konnten jedoch keine Fortpflanzungs-, Nist- und Brutstätten potenzieller planungsrelevanten Arten im Plangebiet nachgewiesen werden. Anhand der Kartierungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass bedingt durch die großflächigen Versiegelungen die Biotopstrukturen des Plangebietes eine sehr geringe Arten- und Strukturvielfalt aufweisen. Dem entsprechend konnte anhand der Vorprüfung ein geringes potenzielles Arteninventar im Plangebiet ausgemacht werden. In den bestehenden Gehölzstrukturen (Bäume entlang des Parkplatzes) konnten mittels Sichtprüfung keine Altnester oder Baumhöhlen ausfindig gemacht werden. In Hinblick auf eine mögliche Rodung der Gehölze im Plangebiet im Zuge der Planumsetzung, sollten im Sinne des 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (Fällung, Schnitt, Rodung von Gehölzen und / oder Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September) vorsorglich entsprechende Hinweise und Empfehlungen mit in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen werden, um das das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des 44 BNatSchG im Vorfeld zu verhindern. 5. Fazit Um dem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) entgegen zu wirken, wurden in einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit, mit Hilfe der Auswertungen der Prüfprotokolle des LANUV, die Artengruppen genauer untersucht. In der vorliegenden Artenschutzprüfung, im Rahmen des hier vorliegenden Bauleitplanverfahren, sind nach der Auswertung der Naturschutzfachinformationssysteme, dem Abgleich der vorherrschenden Lebensraumtypen und Überprüfungen vor Ort, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG zu erwarten, die gegen eine Durchführung der Planung sprechen. Durch die Artenschutzprüfung konnte im gebührenden Umfang nachgewiesen werden, dass bei Umsetzung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Plangebiet keine planungsrelevanten Tierarten nachgewiesen werden konnten. Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe 2 der ASP) oder ein Ausnahmeverfahren gem. 45 (7) BNatSchG sind für das weitere Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. Ein Verbot der Planung nach 44 BNatSchG ist nicht begründet. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 14
17 Quellenverzeichnis BNATSCHG GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE BUNDESNATURSCHUTZGESETZ BUNDESNATURSCHUTZGESETZ VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 15. SEPTEMBER 2017 (BGBL. I S. 3434) GEÄNDERT WORDEN IST GRANER + PARTNER INGENIEURE: SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN, BEBAUUNGSPLAN NR. 23, 1. ÄNDERUNG LEBENSMITTELDISCOUNTER WAHLSCHEID-SÜD VOM FFH-RICHTLINIE RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLI- CHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW): INTERNETRECHERCHE QUELLE: RECHERCHIERT AM UND ISR GMBH (2018): LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG BEBAUUNGSPLAN NR. 23, 1. ÄNDE- RUNG LEBENSMITTELDISCOUNTER WAHLSCHEID-SÜD ISR GMBH (2018): VORPRÜFUNG DER FFH-VERTRÄGLICHKEIT BEBAUUNGSPLAN NR. 23, 1. ÄNDERUNG LEBENSMITTELDISCOUNTER WAHLSCHEID-SÜD LNATSCHG - GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR IN NORDRHEIN-WESTFALEN IN DER FASSUNG VOM 01.JANUAR 2018 (GV. NRW. S. 934) LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN (LÖBF): METHODEN FÜR NATUR- SCHUTZRELEVANTE FREILANDUNTERSUCHUNGEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1996 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: GESCHÜTZTE ARTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN VORKOMMEN, ERHALTUNGSZUSTAND, GEFÄHRDUNG, MAßNAHMEN, 2007 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN- WESTFALEN, HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUM ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, DÜSSELDORF, ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN- WESTFALEN, 4. FASSUNG 2011 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 2. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 4. FAS- SUNG 2011 TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH (2014): SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUR GE- PLANTEN BETRIEBSERWEITERUNG DES LIDL-MARKTES IN LOHMAR, WAHLSCHEIDER STRAßE 120 ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, mail@isr-haan.de 15
18 Haan, Bearbeitung: M.Eng. Benjamin Schleemilch Landschaftsarchitekt AKNW ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, Haan, 16
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