Berufsbildende Schulen Lingen (Ems) Gewerbliche Fachrichtungen Beckstr.23 49809 Lingen (Ems) Tel 0591 710020 Fax 0591 7100240 Fachoberschule für Gestaltung Information für Praktikumsbetriebe Häufig gestellte Fragen: FOS Gestaltung, Klasse 11 Einige Antworten auf Einzelfragen sollen Ihnen die Arbeit mit den Praktikantinnen und Praktikanten erleichtern: A) Welche Tätigkeiten sollen/dürfen Praktikantinnen und Praktikanten ausführen? Neben zwei Unterrichtstagen an den BBS Lingen (gewerbl.fachr.) findet die praktische Ausbildung an drei Tagen (z.b. Montag bis Mittwoch) in der Woche statt. Gemäß 36, Anlage 7 der Verordnung über Berufsbildende Schulen übt die Schule die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus. Die Ausbildung dauert 40 Wochen (bei drei Wochentagen mit jeweils 8-stündigem Praktikum) bzw. 960 Stunden (EB-BbS-VO August 2009). Zu Beginn des Praktikums ist ein Praktikantenvertrag abzuschließen. (Mustervertrag auf den letzten Seiten,bzw. als Download bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland, http://www.hwk-osel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=121:praktikantenvertrag-fuerschueler-der-klasse-11-der-fachoberschule&catid=51:balehrlingsrolle&itemid=125 ) Darin werden die Dauer des Praktikums, die Pflichten des Betriebes und der Praktikantinnen und Praktikanten, sowie ggf. seiner gesetzlichen Vertreter, Kündigung, Zeugniserteilung und die Regelung von Streitigkeiten, vereinbart. Sinn und Ziel des Praktikums (Ausbildung) aus schulischer Sicht: Es findet eine Einführung in die unterschiedlichen grundlegenden Techniken des jeweiligen Berufsfeldes statt. Die Betriebe geben Anleitungen, die es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, an einfachen Aufgaben mitzuwirken. Den Praktikantinnen und Praktikanten ist genügend Freiraum für Übungs- und Anwendungsphasen zu geben. Die Ausbildung soll die Bedienung und Handhabung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, sowie deren Sicherheitsbestimmungen umfassen. Eine Vermittlung von Kenntnissen über die jeweils im Berufsfeld eingesetzten Materialien, deren Herkunft, Eigenschaften und Materialbeschaffenheit, sowie ihre Verwendung soll erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten. Es enthält wichtige Bestimmungen über einzuhaltende Arbeitszeiten, ausreichenden Urlaub und angemessene Freizeit, sowie das Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit.
-2- Ferner ist darin festgelegt, dass Jugendliche unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden dürfen. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen auch keine gefährlichen Arbeiten verrichten und müssen ihrer Schulpflicht ohne Überbelastung genügen können. B) Wie lange dürfen Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten? Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Bei volljährigen jungen Leuten ist der für den Betrieb gültige Tarifvertrag zugrunde zu legen. Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Praktikantinnen und Praktikanten unsere Schülerinnen und Schüler sind, die in der Schule weitere 12 Stunden Unterricht und zusätzlich Hausaufgaben zu bewältigen haben. C) Welche Bezahlung bekommen Praktikantinnen und Praktikanten? Grundsätzlich ist eine Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten nicht geregelt. Diese Frage liegt also ganz in Ihrer Entscheidung. Sie steigern jedoch die Motivation Ihrer Praktikantinnen und Praktikanten und schaffen ein Äquivalent für die Unterstützung im Betriebsablauf, die Ihnen Praktikantinnen und Praktikanten sicher auch bieten, wenn Sie eine dafür angemessene Bezahlung gewähren. Steuerliche Fragen in diesem Zusammenhang hängen von der Höhe des Entgelts ab. D) Wie viel Urlaubsanspruch hat eine Praktikantin/ein Praktikant? Neben den 40 Wochen Praktikum steht den Praktikantinnen und Praktikanten der Urlaub während der offiziellen Schulferien zu. Der Urlaub liegt also in den üblichen Schulferien, in denen auch in der Fachoberschule kein Unterricht stattfindet. Ein Sonderurlaub zu anderen Zeiten muss bei der Schule und dem Betrieb beantragt werden. Befreiungen vom Unterricht sollten auf Ausnahmefälle beschränkt sein und sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen. E) Ist eine Kündigung eines Praktikumvertrages möglich? Ja! Ein Wechsel des Praktikumbetriebes ist möglich. Wenn die Praktikantin /der Praktikant bzw. der Betrieb feststellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht den Vorstellungen entspricht, sollte im beiderseitigem Einvernehmen eine Auflösung des Praktikantenvertrages erfolgen. Eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen sollte von beiden Seiten beachtet werden. Die Praktikantin/der Praktikant hat für ein Anschlusspraktikum zu sorgen und die Gesamtpraktikumsdauer von 40 Wochen einzuhalten.
- 3 - F) Müssen die Praktikantinnen und Praktikanten eine Praktikantenmappe führen? Um den Praktikantinnen und Praktikanten und dem Praktikumsbetrieb eine Übersicht über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung zu geben, ist im Praktikumsvertrag die Führung einer Praktikantenmappe vorgesehen. Wir halten dies für eine sinnvolle Maßnahme. Nach Beendigung oder Auflösung des Praktikums stellt der Betrieb den Praktikantinnen und Praktikanten eine Beurteilung / ein Zeugnis aus. Diese Beurteilung ist neben dem erfolgreichen Besuch des Unterrichts und der Praktikantenmappe die dritte Voraussetzung für eine Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die 12. Klasse der Fachoberschule. Den Vordruck zur Abschlussbescheinigung des Betriebes erhalten die Schülerinnen und Schüler durch die BBS Lingen (gewerbl. Fachr.) G) Versicherungsrechtliche Fragen Die Praktikantinnen und Praktikanten sind während der 11. Klasse im Regelfall über Ihre Eltern oder eigenständig in einer Kranken- und Pflegeversicherung Mitglied. Für die Rentenversicherung gilt das Jahr der 11. Klasse als Ersatzzeit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber nach Abschluss der Schulzeit eine Bescheinigung. Eine Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht. Bei Unfällen in Ihrem Betrieb sind die Praktikantinnen und Praktikanten über Ihre betriebliche Unfallversicherung (SGBVII 2, 8b v. 07.08.1996) bzw. bei Unfällen in der Schule durch die schulische Unfallversicherung versichert. Entstehende Sach- oder Personenschäden durch die Praktikantin / den Praktikanten sind durch ihre/seine Haftpflichtversicherung zu regeln. In Schadensfällen ist in jedem Fall auch die Fachoberschule zu informieren. H) Was man sonst noch wissen sollte Aufgrund der Abschaffung des Gesetzes zur Lernmittelfreiheit in Niedersachsen werden den Schülerinnen und Schülern zur Zeit notwendige Bücher für den Unterricht nur noch gegen eine Leihgebühr gestellt. Für das Fach Technisches Zeichnen/Gestaltung wird eine Reihe von Arbeitsmitteln benötigt, die die Schülerinnen und Schüler selbst bezahlen müssen. Finanzielle Unterstützung können die Schülerinnen und Schüler nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) bekommen, wenn ihre persönlichen Verhältnisse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. I ) Mustervertrag Wenn Sie keinen Vertrag zwischen Praktikantin/Praktikant über die HWK Osnabrück abschließen möchten, können Sie auch nachfolgenden Vordruck verwenden:
Praktikantenvertrag Zwischen in und Frau/Herrn geboren am wohnhaft in in und der/dem unterzeichnenden Erziehungsberechtigten wird nachstehender Praktikantenvertrag über die fachpraktische Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der ( ) Fachoberschule Gestaltung, BBS Lingen(gewerbl.Fachr.), Beckstraße 23, 49809 Lingen 1 Dauer des Praktikums geschlossen. Die Praktikumszeit beträgt ( )960 Stunden (zb.8 Stunden an 3 Tagen pro Wochen; 40 Wochen). ( ) Stunden Das Praktikum beginnt am und endet am. Die ersten Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten können. Der Praktikumsbetrieb übernimmt es, 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes 1. die Praktikantin/den Praktikanten entsprechend den geltenden Bestimmungen der BbS-VO auszubilden, 2. eine etwaige vorzeitige Auflösung des Vertrages den BBS Lingen (gewerbl.fachr.) anzuzeigen. Der Praktikumsbetrieb gewährt Urlaub nach den allgemeinen Bestimmungen während der Schulferien. Der Urlaub ist nicht in die abzuleistenden 960 Stunden einzurechnen. Die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet sich, 3 Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten 1. alle ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte, Werkstoffe und sonstige Einrichtungen sorgsam zu behandeln; 4. die Interessen des Praktikumbetriebes zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren; 5. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen, den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankungen bis zum dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
4 Pflichten der/des Erziehungsberechtigten* Die/der mit unterzeichnende Erziehungsberechtigte hat die Praktikantin/den Praktikanten zur Erfüllung der ihr/ihm aus dem Praktikantenvertrag erwachsenen Verpflichtungen anzuhalten. Sie/Er haftet neben der Praktikantin/dem Praktikanten für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von dieser/diesem verursachten Schäden als Selbstschuldner. 5 Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Grund ist als wichtig anzusehen, wenn demjenigen, der sich darauf beruft, die Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Die Schule ist hierbei zu benachrichtigen! 6 Zeugnis Nach Ablauf der fachpraktischen Ausbildung stellt der Praktikumsbetrieb ein Zeugnis aus, welches als Nachweis der ordnungsgemäßen fachpraktischen Ausbildung dient. 7 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer und der Fachoberschule zu versuchen. 8 Sonstige Vereinbarungen** Ort, Datum _ Ort, Datum Der Praktikumsbetrieb: Die Praktikantin/der Praktikant: Die/Der Erziehungsberechtigte der Praktikantin/des Praktikanten *) Bei minderjährigen Praktikantinnen/Praktikanten treffen die Verpflichtungen die Erziehungsberechtigte/den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen die unterzeichnete Unterhaltspflichtige/den unterzeichneten Unterhaltspflichtigen. **) Hier können auch Vereinbarungen über die etwaige Zahlung einer Ausbildungsbeihilfe und über einen evtl. Urlaub getroffen werden. Prakt/03-2010