Gemeinsame (?) Grundsätze und Maßstäbe...



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Qualitätsanforderungen aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Fachtagung Eching, 14. Juni 2007 Dr. med. Ottilie Randzio Ärztliche Leiterin Ressort Pflege MDK Bayern Gemeinsame (?) Grundsätze und Maßstäbe... 2 1

Eigentlich ganz einfach... 2 und 11 SGB XI human und aktivierend entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse möglichst selbständig und selbstbestimmt und in Würde 3 Gesetze und Verträge legen Anforderungen fest SGB XI Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI LQV nach 80 a SGB XI Rahmenverträge nach 75 SGB XI Versorgungsverträge nach 72 SGB XI sonstige bundes- und landesrechtliche Regelungen 4 2

Q-Anforderungen SGB XI selbstbestimmtes Leben ( 2 Abs. 1 SGB XI ) humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde ( 11 Abs. 1 SGB XI) entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ( 11 Abs. 1 SGB XI) Grundsätze ( 112 SGB XI): Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung, externe Qualitätsprüfung und Beratung durch den MDK 5 Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI Prämissen bei der Sicherstellung einer qualifizierten vollstationären Pflege, sozialen Betreuung und Versorgung: Menschenwürde Lebensqualität und Zufriedenheit des Bewohners Biographie und bisherigen Lebensgewohnheiten Erhaltung und Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen Lebensführung Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben 6 3

Umsetzung der Anforderungen im Pflegeprozess Individuelle Pflegeplanung Aktivierende Pflege und Einbeziehung von Ressourcen und Fähigkeiten Festlegung von Pflegezielen Schnittstellenmanagement Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse Kontinuierliche Aktualisierung Soziale und kulturelle Integration wird berücksichtigt (Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI vom 07.03.1996) 7 Aufbau Prüfinstrument gem. 112 ff. SGB XI Umsetzung Erhebungsbogen Einrichtung Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Erhebungsbogen Bewohner Organisation 8 4

Q-anforderungen: Ernährung und Flüssigkeit Struktur- und Prozessqualität schriftliches Konzept für Pflege & Hauswirtschaft (HW) Organisation der Speisen - und Getränkeversorgung Fortbildungen für Pflege, HW & Küche Pflegedokumentation/ Informationsweitergabe Personaleinsatzplanung gewährleistet Kontinuität Verantwortungsbereiche und Aufgaben geregelt für Pflege, HW & Küche 9 Exemplarische Prüffragen: Ernährung und Flüssigkeit Struktur- und Prozessqualität Wird in der Pflegeeinrichtung ein Speiseplan veröffentlicht und den Bewohnern zur Kenntnis gebracht? Wird in der Einrichtung ein abwechslungsreiches, vielseitiges und bedarfsgerechtes Speiseangebot vorgehalten? Übernehmen die Bewohner ihren Fähigkeiten entsprechend die mundgerechte Zubereitung der Nahrung? Zu welchen Zeiten werden die Mahlzeiten angeboten? Findet eine angemessene Getränkeversorgung für die Bewohner zuzahlungsfrei statt? Wird speziellen Erfordernissen der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr der Bewohner Rechnung getragen? 10 5

Q- Anforderungen: Ernährung und Flüssigkeit Ergebnisqualität Visite beim Bewohner - Zufriedenheitsbefragung - Beobachtung - Erhebung Ist-Zustand Überprüfung des sachgerechten Umgangs im Bereich der Ernährung und Flüssigkeitszufuhr Nachvollziehbarkeit des Pflegeprozesses in der Pflegedokumentation 11 Ergebnisqualität: Ernährung und Flüssigkeit Was den Bewohner interessiert! Beispiele: Kann ich spät Abends meine gewohnte Brotzeit mit einem Glas Weißbier und mit meinem Lieblingsmesser machen? Nehmen alle (Hauswirtschaftskräfte, Pflegende) darauf Rücksicht, dass ich beim Essen auf ein gepflegtes Ambiente und Ruhe Wert lege? Bekomme ich das, was ich für meine Gesundheit brauche? 12 6

Anforderungen an neue Prüfinstrumente Prüfung der Ergebnisqualität Unternehmerische Freiheit den Einrichtungen gewähren Transparenz der Prüfergebnisse Vergleichbarkeit der Ergebnisse unter den Einrichtungen Wettbewerb 13 Vom PQT profitieren alle Partner Verbraucher und Gesellschaft: zeigt, wie viel Pflege tatsächlich beim Bewohner ankommt ist repräsentativ für die geprüfte Einrichtung zeigt Stärken und Defizite der Einrichtung auf (Wahlmöglichkeit) Versichertenbeiträge fließen nur für wirksam erbrachte Leistungen 14 7

Vom PQT profitieren alle Partner Einrichtungen und ihre Träger: liefert Ergebnisse, die direkt mit denen anderer Einrichtungen vergleichbar sind stärkt die Marktposition der Einrichtung gibt der Einrichtung ihre unternehmerische Freiheit zurück (Messung der Ergebnisqualität) steigert die Motivation der Mitarbeiter 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Ottilie Randzio Ärztliche Leiterin Ressort Pflege MDK Bayern Tel.: 089-67008 301 Mail: pflege@mdk-bayern.de 8

Q-Anforderungen 112 SGB XI Struktur Prozesse Ergebnisqualität der allgemeinen Pflegeleistungen und der Behandlungspflege. Maßstäbe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Qualität der Leistungen sind in den Vereinbarungen nach 80 sowie in den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach 80a geregelt. 17 Intern vor extern Qualität kann nicht von außen in die Pflegeeinrichtungen hineingeprüft werden primäre Verantwortung der Träger für Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Leistungen Schaffung eines aufeinander abgestimmten Systems von internem Qualitätsmanagement und externer Qualitätssicherung Impulswirkung durch Instrumente der externen Qualitätssicherung 18 9

Prüfung der Struktur- und Prozessqualität 1. Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung 2. Allgemeine Angaben 3. Aufbauorganisation Personal 4. Ablauforganisation 5. Konzeptionelle Grundlagen 6. Qualitätsmanagement 7. Pflegedokumentationssystem 8. Hygiene 9. Verpflegung 10. Soziale Betreuung ambulant und stationär stationär 19 Prüfung der Prozess- und Ergebnisqualität 11. Allgemeine Angaben 12. Bewohnerzufriedenheit 13. Isterhebung der Pflegesituation unter Berücksichtigung der aktuellen Pflegedokumentation 14. Umsetzung Pflegeprozess und Dokumentation 15. Behandlungspflege 16. Bewohnerbezogene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität 17. Sonstiges ambulant und stationär 20 10

LQV nach 80a SGB XI Auftrag und Aufgabenstellung der Einrichtung Art, Inhalt und Ziel der Leistungen Personelle Ausstattung Sächliche Ausstattung Qualitätssicherung Gültigkeit und Änderung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung 21 Rahmenverträge nach 75 SGB XI Inhalt der Pflegeleistungen Allgemeine Bedingungen der Pflege Abwesenheitsregelungen Personelle Ausstattung Notwendigkeit und Dauer der Pflege Zugangsberechtigung der Prüforgane Wirtschaftlichkeitsprüfungen Qualitätsprüfungen 22 11

Versorgungsverträge nach 72 SGB XI beinhalten Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen ( 4 Abs.2) dürfen nur geschlossen werden mit selbständig wirtschaftenden Pflegeheimen (unter ständiger Verantwortung einer PFK) eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung muss sichergestellt werden Verpflichtung zur Implementierung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ( 80 SGB XI) 23 Qualitätsanforderungen - stationäre Pflegeeinrichtungen Beispiel: Ernährung 24 12

Es wurde ein hohes Niveau definiert! 25 Qualitätsanforderungen an uns/ Unsere Weiterentwicklung 26 13

Beratungsorientierter Prüfansatz Selbstverständnis als Begleiter im Prozess der Qualitätsentwicklung Unterstützung des internen Qualitätsmanagements Umfassende Analyse der Pflegeeinrichtung auf Basis eines einheitlichen Prüfkonzepts Prüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Empfehlung qualitätssichernder Maßnahmen Dynamischer Prozess produktives Miteinander 27 Qualitätsanforderungen Ergebnisqualität Beispiel individueller Interventionen : Berücksichtigung von biographischen Daten Anbieten bevorzugter Speisen & Gewohnheiten (z.b. Essenszeiten) Appetitliches Anrichten der Speisen, kleine Portionen, gut gewürzte Speisen Förderung körperlicher Aktivität (frische Luft Spaziergang/Spazierfahrt) Aus der Sicht des Bewohners formulieren Anforderung, die in der Qp gem. 114 nicht vorgesehen ist als Überleitung zur WP nachweisliches Ergebnis: stabiler Gewichtsverlauf bzw. kein unbeabsichtigter Gewichtsverlust stimmige Flüssigkeitszufuhr, ohne Anzeichen einer Exsikkose Erhaltung einer größtmögliche Autonomie Einbindung der Schnittstellen (Sicht des Bewohners) 28 14

Qualitätsanforderungen - Struktur- und Prozessqualität - schriftliches Konzept für Pflege & Hauswirtschaft (HW) Organisation der Speisen - und Getränkeversorgung Fortbildungen für Pflege, HW & Küche Personaleinsatzplanung gewährleistet Kontinuität Pflegedokumentation/ Informationsweitergabe Pflegedokumentation/ Informationsweitergabe Verantwortungsbereiche und Aufgaben geregelt für Pflege, HW & Küche 29 Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI Ziele Ambulant vor Sicherstellung der vollstationären Pflege Lebensqualität, Biographie, bisherige Lebensgewohnheiten, Bedürfnisse Möglichst selbständige Lebensführung Bewohnerorientierte Tages- und Nachstrukturierung Vertrauensbeziehung Informations- und Erfahrungsaustausch Bedarfsgerecht und flexibel nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen 30 15

Wirkung der Pflege, sozialen Betreuung und Versorgung Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI Konsentierter, noch nicht verabschiedeter Entwurf 16.12.2003 Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI vom 07.03.1996 Pflegezustand und Verhalten Wohlbefinden, Zufriedenheit und Lebensqualität Biographie, bisherige Lebensgewohnheiten, Bedürfnisse, Vertrauensbeziehung Selbstbestimmung Bewohnerorientierte Tages- und Nachstrukturierung, möglichst selbständige Lebensführung Unabhängigkeit des Bewohners Bedarfsgerecht und flexibel (nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen) Gesundheitsförderung und Prävention 31 16