2, Vereinbarung zwischen

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Transkript:

2, Vereinbarung zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vertreten durch den Geschäftsführer Operativ Herrn Johannes Pfeiffer und dem Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg vertreten durch die Leiterin des Integrationsamtes Frau Simone Wuschech zur Optimierung des Übergangs von der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach 38 a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Präambel (1) Gegenstand der Vereinbarung ist die Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung entsprechend der Vorschriften des 38 a SGB IX sowie der Gemeinsamen Empfehlung nach 38 a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR GE nach 38 Abs, 6 SGB IX) vom 01,12.2010. (2) Durch die Vereinbarung sollen einheitliche und verbindliche Kriterien für den Übergang von der InbeQ zur Berufsbegleitung, insbesondere die Zusammenarbeit der Beteiligten, geregelt werden. (3) Zur Umsetzung eines reibungslosen und landesweit einheitlichen Verfahrensprozesses sichern die Vereinbarungspartner die in 38 a Abs, 3 SGB IX geforderte frühzeitige Einbindung beim Übergang von der InbeQ in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu. 1 Grundsätzliche Bestimmungen (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, wesentliche notwendige Änderungen rechtzeitig abzusprechen und die Vereinbarung im beiderseitigen.einvernehmen schriftlich entsprechend anzupassen, (2) Die Vertragspartner organisieren anlassbezogen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den Leistungserbringern- der InbeQ und dem Integrationsfachdienst, um sich über den aktuellen Umsetzungsstand und bisherige Erfahrungswerte auszutauschen, (3) Die regionalen Partner kennen sich und arbeiten eng zusammen. 2 Inhalte des Verfahrensprozesses (1) Der zuständige Leistungserbringer führt ca. 3 Monate vor Beendigung der Maßnahme der individuellen betrieblichen Qualifizierung, unter Beteiligung der Arbeitsagentur ein Planungsgespräch durch, um den reibungslosen Übergang in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis zu gewährleisten. (2) Die Organisation dieses Planungsgesprächs durch den Leistungserbringer erfolgt in enger Abstimmung mit der Arbeitsagentur und soll möglichst beim aktuellen oder potentiellen Arbeitgeber durchgeführtwerden. (3) Zielgruppe des Planungsgesprächs sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Menschen mit Schwerbehinderung anerkannt oder diesen gleichgestellt sind und im Beschäftigungsverhältnis 1

mit hoher Wahrscheinlichkeit berufsbegleitende odersonstige Hilfen benötigen werden. (4) Der Teilnehmerkreis des Planungsgesprächs setzt sich grundsätzlich wie folgt zusammen; Maßnahmeteilnehmerin bzw. teilnehmer (ggf. gesetzlicher Vertreter), Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Arbeitsagentur, insbesondere auch des Arbeitgeberservices, des Integrationsamtes, des aktuellen oder potentiellen Arbeitgebers sowie des gegenwärtigen und künftigen Leistungserbringers. (5) Der Leistungserbringer InbeQ soll grundsätzlich für die Moderation des Planungsgesprächs verantwortlich zeichnen. (6) Die Ergebnisse des Planungsgespräches werden unter Nutzung des Anmeldebogens ab Punkt 4 vom gegenwärtigen Leistungserbringer protokolliert und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Planungsgespräches zur Verfügung gestellt. (7) Das Integrationsamt stellt sicher, dass der potentielle Arbeitgeber über die möglichen Unterstützungsleistungen des Integrationsamtes umfassend informiert wird. 3Anmeideverfahren Planungsgespräch (1) Die Anmeldung der Maßnahmeteilnehmerin bzw. des Maßnahmeteilnehmers zum Planungsgespräch soll durch den Leistungserbringer InbeQ unter Verwendung des Anmeldebogens erfolgen, der von den Vereinbarungspartnern für das Planungsgespräch entworfen wurde. Dieser Anmeldebogen gilt nicht als Antrag auf.leistungen der Berufsbegleitung oder andere begleitende Hilfen und ist nicht an Arbeitgeber für deren Leistungsbeantragung weiterzuleiten. (2) 14 Tage vor. dem Planungsgespräch müssen per, Anmeldebogen grundsätzlich die aktuellen Fälle angemeldet sein, bei denen eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in absehbarer Zeit bevorsteht. (3) Auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen soll der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem Integrationsamt den potentiellen Teilnehmerkreis ( 2 Abs. 5) spätestens eine Woche vor dem Planungsgespräch einladen. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer über die Teilnahme am Planungsgespräch wird erwartet. (4) Die entsprechenden Anlagen zum Anmeldebogen (Übersicht zu Pkt. 2, Feststellungs.bescheid, Lebenslauf u.a.) müssen spätestens eine Woche,vor dem Planungsgespräch vollständig der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter des Leistungserbringers sowie der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt vorliegen, um eine ausreichende inhaltliche Vorbereitung auf das Planungsgespräch zu gewährleisten. 4 Anmeldebogen (1) Der für das Planungsgespräch zu verwendende Anmeldebogen wird als Muster der Vereinbarung beigefügt als verbindliche Unterlage fürdas Planungsgespräch. (2) Der Leistungserbringer kann im Rahmen des Anmeldeverfahrens davon ausgehen, dass die jeweilige Arbeitsagentur im Vorfeld ihre Fördermöglichkeiten prüft und im Planungsgespräch möglichst eine verbindliche Aussage dazu trifft. (3) Wird vom Leistungserbringer InbeQ eine Berufsbegleitung für notwendig erachtet, ist der erwartete Bedarf in einem entsprechenden Bericht dem Anmeldebogen zum Planungsgespräch beizufügen. Der Bericht trifft eine Aussage zu Ziel, Art, Umfang und prognostizierter Dauer der Berufsbegleitung. 2

5 Durchführung der Berufsbegleitung (1) Für die Durchführung der Berufsbegleitung nach 38 a Abs. 3 SGB IX ist das Integrationsamt zuständig. (2) Die Leistung der Berufsbegleitung setzt voraus, dass es sich bei dem zu Stande gekommenen Beschäftigungsverhältnis um ein entsprechend dem Mindestlohngesetz entlohntes Beschäftigungsverhältnis auf einem Arbeitsplatz nach 73 Abs. 1 und 102 Abs. 2 Satz 3 SGB IX handelt. (3) Die Berufsbegleitung setzt nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit dem Ziel ein, das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. Die Berufsbegleitung stellt eine prozessorientierte Unterstützung des Menschen mit Behinderung und seines Arbeitgebers dar, um das Beschäftigungsverhältnis weiter zu stabilisieren und die Arbeitsvertragspartner möglichst unabhängig von der Hilfe Dritter werden zu lassen. (4) Das Integrationsamt orientiert sich bei der Gewährung der Berufsbegleitung an der.gemeinsamen Empfehlung nach 38 a Abs. 6 SGB IX "Unterstützte Beschäftigung" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der entsprechenden Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). (5) Der Leistungserbringer der Berufsbegleitung informiert die für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer zuständige Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur über auftretende Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (insbesondere drohender Abbruch), die in den ersten 6 Monaten nach dessen Beginn auftreten. 6 Wunsch- und Wahlrecht Die Vereinbarungspartner haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten frühzeitig sicher zu stellen, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten im Hinblick auf die Auswahl bzw. Bestimmung des Leistungserbringers der Berufsbegleitung beachtet wird. 7 Datenschutz Der Schutz der personenbezogenen Daten einschließlich der Sozialdaten sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind zu gewährleisten. Die Weitergabe von personalisierten Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreuenden Arbeitsagenturen an Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Unterstützter Beschäftigung ist nicht zulässig. 8 Kündigung Diese Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. 9 In-Kraft-Treten Die. Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Der Rahmenvereinbarung vom 25.12.2012 tritt außer Kraft. Johan 1es Pfeiffer Gesch:ftsführer Op:. iv der Regionaldirektion Be~-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Simone Wuschech Leiterin des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg 3

Anlage An das Landesamt für Soziales und Versorgung - Integrationsamt - Anmeldebogen für das Planungsgespräch für den Übergang InbeQ Sozial-versi= cherungspflichtiges Arbeitsverhältnis am: Kontaktdaten der zuständiqen Beratungsfachkraft bei der Aqentur für Arbeit: Kontaktdaten Leistunqserbrinqer InbeQ-Träger der Maßnahme (inkl. Mailadresse): I. Datenerhebunq 1. Persönliche Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers Name, Vorname: geb.. Geschlecht: II männlich Wohnort (Straße, PLZ, Ort): Wohnhaft bei: Telefon: E-Mail-Adresse: Gibt es einen gesetzlichen Vertreter: I I nein Il ja (Kopie Bestellungsurkunde beifügen) Wenn ja, bitte aktuelle Anschrift und Telefonnummer angeben! Liegt eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vor II nein. ja I I weiblich wenn ja: Grad der Behinderung 30 - unter 50 (aktuellen Gleichstellungsbescheid in Kopie beifügen) 50-100 (aktuellen Gleichstellungsbescheid in Kopie beifügen) Erreichter Schulabschluss: Klasse: Schulart: Von: Bis: 2. Praktika in der InbeQ Bitte Übersicht mit Ausführungen zu Zeitraum, Betrieb, Art der Tätigkeit und ggf. vorliegendem Unterstützungsbedarf als Anlage beifügen. 3. Anqaben zum Arbeitsverhältnis Wurde bereits ein'arbeitsvertrag geschlossen? I I nein I I ja Falls ja, bei welchem Arbeitgeber? (bitte Kopie Arbeitsvertrag inkl. Kontaktdaten beifügen) Falls nein, steht einer in Aussicht? I 1 ja (Entwurf oder Absichtserklärung AG beifügen) nein Das Arbeitsverhältnis beginnt voraussichtlich am: Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis Art der Tätigkeit: oder: 1 I nöch nicht bekannt unbefristet (nicht zutreffendes bitte streichen)

Anlage An das Landesamt für Soziales und Versorgung - Integrationsamt - Anmeldebogen für das Planungsgespräch für den Übergang InbeQ Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis am.- Kontaktdaten der zuständiqen Beratunqsfachkraft bei der Aqentur für Arbeit: Kontaktdaten Leistunqserbrinqer InbeQ-Träger der Maßnahme (inkl. Mailadresse): I. Datenerhebunq 1. Persönliche Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers Name, Vorname: geb.: Geschlecht: männlich weiblich Wohnort (Straße, PLZ, Ort): Wohnhaft bei: Telefon: E-Mail-Adresse: Gibt es einen gesetzlichen Vertreter: nein I I ja (Kopie Bestellungsurkunde beifügen) Wenn ja, bitte aktuelle Anschrift und Telefonnummer angeben! Liegt eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vor nein ja wenn ja: Grad der Behinderung 30 - unter 50 (aktuellen Gleichstellungsbescheid in Kopie beifügen) 50-100 (aktuellen Gleichstellungsbescheid in Kopie beifügen) Erreichter Schulabschluss: Klasse: Schulart: Von: Bis: 2. Praktika in der InbeQ Bitte Übersicht mit Ausführungen zu Zeitraum, Betrieb, Art der Tätigkeit und ggf. vorliegendem Unterstützungsbedarf als Anlage beifügen. 3. Angaben zum Arbeitsverhältnis Wurde bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen? nein ja Falls ja, bei welchem Arbeitgeber? (bitte Kopie Arbeitsvertrag inkl. Kontaktdaten beifügen) Falls nein, steht einer in Aussicht? ja (Entwurf oder Absichtserklärung AG beifügen) nein Das Arbeitsverhältnis beginnt voraussichtlich am: oder: noch nicht bekannt Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis Art der Tätigkeit: unbefristet (nicht zutreffendes bitte streichen)

Höhe des Entgelts/Lohns (Arbeitnehmer-Brutto): Umfang der Tätigkeit: 1 1 Vollzeit Teilzeit mit Wochenstunden II. Protokoll Planunqsqespräch 4. Förderung / Unterstützunq des Arbeitsverhältnisses Hat die BA geprüft, ob die Gewährung eines Eingliederungszuschusses möglich wäre? nein ja Wann ja, wie ist das Ergebnis? (Bemerkungen der BA) Sind sonstige Leistungen von der BA oder anderen Rehabilitationsträgern zu erwarten? I I nein ja, und zwar: Besteht voraussichtlich Bedarf an Berufsbegleitung? nein ja Falls ja, in welchem Umfang? Stunden pro Woche / Stunden pro Monat Hat bereits ein Gespräch mit dem Teilnehmer der UB darüber stattgefunden, wer die Berufsbegleitung durchführen soll? ja 1 1 nein Durch wen soll die Berufsbegleitung durchgeführt werden? I I bisheriger Träger der InbeQ IFD sonstige, und zwar: noch unklar - Bemerkungen: Besteht voraussichtlich Bedarf an weiteren unterstützenden Hilfen? nein ja Falls ja, an welchen? Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen Leistungen für technische Hilfen Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung berufl. Kenntnisse Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung u. Unterhaltung der Arbeitsstätte Leistungen für sonstige Maßnahmen, z. B. Übernahme von Gebärdendolmetscherkosten Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (Minderleistungsausgleich, Betreuungsaufwand durch Arbeitgeber) Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung Leistungen zur Beschäftigung einer Arbeitsassistenz 5. Vereinbarunqen aus Planunqsqespräch Ort, Datum: Unterschrift des Trägers InbeQ: Unterschrift Agentur für Arbeit: Unterschrift Integrationsamt: