Unterstützte Beschäftigung aus Sicht des Integrationsamtes Hamburg. Fachforum

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1 Unterstützte Beschäftigung aus Sicht des Integrationsamtes Hamburg Fachforum

2 Verfahren beim Integrationsamt Hamburg Keine Vorinformation über Teilnehmer der InbeQ, Anträge gehen ein, wenn ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Sichtung der Unterlagen (Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid, Arbeitsvertrag, Bewilligung der InbeQ, Lebenslauf, Förderplan) Betriebstermin mit Arbeitgeber/in, schwerbehindertem Arbeitnehmer/ schwerbehinderter Arbeitnehmerin, Leistungserbringer zur Klärung des Unterstützungsbedarfs Der Unterstützungsbedarf wird in Betreuungsstunden festgelegt. Vorerfahrungen, besondere persönliche Lebenslagen und betriebliche Gegebenheiten finden Berücksichtigung. Nachträgliche Anpassungen sind möglich. Fachforum von 6

3 Wer erhält Berufsbegleitung nach 38a SGB IX? Z.Zt. in Hamburg 14 Personen Geschlecht: 11 Männer (79%), 3 Frauen (21 %) Alter: Jahre, Durchschnittsalter: 24 GdB: 4 Personen: GdB 30 od. 40 und gleichgestellt, 4 P. GdB 50 od. 60, 3 P. GdB 70 od. 80, 2 P. GdB: 100 Anerkannte Behinderungen (teilweise Mehrfachbehinderungen): 10 x geistige Behinderung/Lernbehinderung (71 %), 5 x psychische Behinderung (36 %), 2 neurologische Behinderung (14 %), 4 x Körperbehinderung (29%), 1 Sinnesbehinderung. Fachforum von 6

4 Art der Arbeitsverträge 11 Arbeitsverträge (79%) wurden unbefristet, 3 (21 %) befristet abgeschlossen. Die Befristung betrug 24 Monate (z.t. nach Verlängerung). Arbeitszeit: 19,25 40 Stunden, durchschnittlich 27,6 Stunden, nur 2 Personen sind vollbeschäftigt. Kündigung? Bisher ist beim Integrationsamt noch kein Kündigungsverfahren durchgeführt worden und auch noch keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bekannt. Unterstützungsbedarf: Für das erste Beschäftigungsjahr wurden im Durchschnitt 144 Stunden bewilligt (ob tatsächlich gebraucht bleibt abzuwarten), in 2 Fällen ist auch für das zweite Beschäftigungsjahr Berufsbegleitung in geringerem Umfang bewilligt worden. Fachforum von 6

5 Persönliche Bewertung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung Die Maßnahme erfordert einen höheren Organisations- und Abspracheaufwand als andere Maßnahmen. Hamburg hat bisher den Vorteil, dass UB-Leistungserbringer und Träger der Berufsbegleitung identisch gewesen sind, so dass es an dieser Stelle keine Reibungsverluste gegeben hat. Die Höhe der Kosten für die Berufsbegleitung hängt auch von der Dauer der vorangegangenen Förderung im Rahmen der InbeQ ab. Es gibt positive Rückmeldungen aus Gesprächen mit den unterstützten Personen und deren Arbeitgebern. Die Maßnahme ist oft eingebettet in weitere Hilfen (z.b. päd. Betreuung, Umzüge in andere Wohnformen, Lese- und Rechtschreibkurse). Bei den jungen schwerbehinderten Menschen ist ein Motivationsschub, eine Persönlichkeitsentwicklung und eine Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu beobachten. Fachforum von 6

6 Baustellen und offene Fragen Wer hilft Menschen ohne Schwerbehindertenausweis? Abgrenzung zu anderen Leistungen erscheint schwierig. Zusätzliche Förderungen, z.b. ob und wie lange gibt es einen Eingliederungszuschuss? Hängt die Länge der InbeQ von anderweitigen Maßnahmen ab? Wieviel ist ggf. auf andere Arbeitsverhältnisse übertragbar? Verschiebung der Kosten auf die Ausgleichsabgabe? Was passiert, wenn jemand nicht im Rahmen der InbeQ vermittelt werden kann, sondern erst kurz danach? Wer ist Kostenträger, falls Unterstützung erforderlich ist? Welche Möglichkeiten bestehen nach einer Kündigung? Fachforum von 6

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