Weg oder weg in die Selbständigkeit

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Transkript:

Weg oder weg in die Selbständigkeit Informationen um das Thema: Existenzgründung bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen nach dem SGB II www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 1

Selbständig sein und Geld vom Jobcenter erhalten - bei Hilfebedürftigkeit Rechtsanspruch auf Grundsicherung (Fördern), verbunden mit Pflichten (Fordern) - im Vordergrund der Bemühungen zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit steht die Integration in den Arbeitsmarkt (Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) - keine Wirtschaftsförderung durch Jobcenter - Existenzgründung kann als zielführender Weg aus der Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter anerkannt werden, wenn: - die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind und ein tragfähiges Konzept vorliegt - Folge: - Betreuung im Team Selbständige - Freistellung von der Vermittlung zur Ausübung der Selbständigkeit im Haupterwerb www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 2

Selbständig sein und Geld vom Jobcenter erhalten Als zuständiges Gesetzbuch sieht das SGB II die Existenzgründung als eine Möglichkeit an, unabhängig von staatlichen Leistungen leben zu können. Das bedeutet, dass zunächst Ihre Leistungen weiter gezahlt werden können, wenn Sie sich selbständig machen. Auch sieht das Gesetz eine Möglichkeit, Ihre Selbständigkeit/ Existenzgründung fördern zu können. Da kein Rechtsanspruch besteht, ist eine Förderung vor der Gründung beim Jobcenter zu beantragen und eine Bewilligung abzuwarten! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 3

Selbständig sein und Geld vom Jobcenter erhalten Wichtig ist, dass es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt und Sie nachweisen, dass Sie von den zu erwartenden Einnahmen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie (bezogen auf Ihre Bedarfsgemeinschaft) zukünftig bestreiten können. Hierzu legen Sie der Leistungsabteilung Ihre Schätzung vor. Daraus erstellen wir eine Prognose und setzen Ihre Leistung vorläufig fest. Das ermittelte Einkommen wird dann bei der Ermittlung des Leistungsanspruches berücksichtigt. Sie müssen es von Anfang an selber verdienen! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 4

Selbständig sein und Geld vom Jobcenter erhalten Selbständigkeiten im Nebenerwerb / Hobbytätigkeiten werden seitens des Jobcenters nicht unterstützt! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 5

Weg oder weg in die Selbständigkeit Team Selbständige 616 in Aachen a.) Fallmanagement und b.) Einkommensermittlung www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 6

Chancen und Risiken einer Existenzgründung www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 7

Chancen und Risiken einer Existenzgründung - Selbstbestimmtes Arbeiten - Freie Zeiteinteilung - Steuervorteile - Gesellschaftliches Ansehen - Hohe Gewinne - Staatliche Förderungen u.v.m. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 8

Chancen und Risiken einer Existenzgründung - Lange Arbeitstage - Wenig bis kein Urlaub - Steuervorauszahlungen - Gesellschaftliche Pflichten - Hohe Kosten - Staatliche Regelungen u.v.m. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 9

Chancen und Risiken einer Existenzgründung Und im schlimmsten Fall bleiben erhebliche Schulden www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 10

Chancen und Risiken einer Existenzgründung Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) wurden die offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Durchschnitt nur zu einem Anteil von 3,6 % durch die verfügbare Masse befriedigt. Das bedeutet, dass die Schulden komplett zu Lasten des Pleite gegangen Unternehmers gehen und von ihm (und auch noch von seinen Kinder und Kindeskindern) bis zum letzten Cent privat bezahlt werden müssen! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 11

Chancen und Risiken einer Existenzgründung Statistisch gesehen: - 75% aller Kunden können ihre Existenzgründung nicht wie geplant umsetzen -Von den übrigen 25% geben ebenfalls 75% nach 2 Jahren wieder auf Also schaffen es von 100 Gründern maximal 7 und somit 93 nicht. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 12

Chancen und Risiken einer Existenzgründung Besonders die Kunden, die selber und ohne jede Beratung oder Rücksprache mit ihrem Arbeitsvermittler und/oder Fallmanager ein Gewerbe angemeldet hatten, waren ausnahmslos ohne Erfolg. Und auch gerade diese Kunden hatten auch noch die höchsten Schulden von allen zu verzeichnen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 13

Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern und Risiken verkleinern! Wie das geht? www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 14

Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern und Risiken verkleinern! Durch fundierte Informationen Durch umfassende Experten-Beratung Durch eine gute Vorausplanung Umfassende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BMWI: www.existenzgruender.de www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 15

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Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern und Risiken verkleinern! Qualifikation Gründungsarten Branchen und Zielgruppen Beratung Initiativen und Wettbewerbe Umfassende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BMWI: www.existenzgruender.de www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 17

Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern durch Qualifikation Persönliche Qualifikation Fachliche Qualifikation www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 18

Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern durch die Art der Gründung Die Wahl eines bestimmten Wegs in die Selbständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Haben Sie eine gute Geschäftsidee, die Sie verwirklichen wollen? Oder Haben Sie die Gelegenheit, ein funktionierendes Unternehmen weiter zu führen? www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 19

Dringendes Fazit : Die Chancen vergrößern durch die Branche und Zielgruppe Gewerbe, Handwerk oder Freier Beruf? Die Gründungsvorbereitungen unterscheiden sich. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 20

Wer darf sich selbständig machen? www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 21

Wer darf sich selbständig machen? Gewerbebegriff - jede erlaubte, - auf Gewinnerzielung gerichtete, - auf Dauer angelegte und - selbständige Tätigkeit (Gemäß 14 Gewerbeordnung (GewO) www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 22

Wer darf sich selbständig machen? Im Prinzip bedeutet dies, dass die Voraussetzungen von Fall zu Fall völlig unterschiedlich sind. Deshalb sollten Sie zu allererst: - Ihre zuständige Kammer (IHK; HK; etc.) - Ihr zuständiges Gewerbeordnungsamt - Ihr zuständiges Bauordnungsamt - sowie sonstige Entscheidungsträger aufsuchen und Ihre Gründung dort im Vorfeld der Anzeige besprechen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 23

Wer darf sich selbständig machen? Wichtig für alle Kunden/-innen, die nicht deutsche Staatsbürger sind: - hier ist ihre Erlaubnis zum Aufenthalt und auch Ihre Arbeitserlaubnis festzustellen - die Freizügigkeitsbescheinigung ist ebenfalls dahingehend zu überprüfen www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 24

Wer darf sich selbständig machen? www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 25

Wichtige Hinweise Ihre Gewerbeanmeldung wird automatisch einigen Institutionen wie - der Krankenkasse und Rentenversicherung - dem Finanzamt - den Kammern - der Berufsgenossenschaft - und sonstigen angeschlossenen Verbänden etc. angezeigt; dort wird z.b. entschieden, wie hoch Ihre zukünftigen Zahlungen ausfallen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 26

Wichtige Hinweise Nur wenn Sie vor Ihrer Gründung diese Institutionen ansprechen, können Sie über Ihre Gebühren und Ihre Zahlungshöhen verhandeln. Tun Sie dass nicht, dann wird man Ihren Erfolg schätzen und sich dabei an anderen Selbständigen Ihrer Branche orientieren. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 27

Wichtige Hinweise Wenn sich Ihr neues Unternehmen damit beschäftigen soll, ihre Produkte besser verkaufen zu können als andere, oder Sie das Produkt zuerst noch entwerfen und entwickeln müssen, dann ist der Tatbestand der Selbständigkeit nicht erfüllt. Dies ordnet sich der Forschung zu und nicht dem Gewerbe. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 28

Wichtige Hinweise für Künstler Zur Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit seitens des Jobcenters sollte eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse vorliegen bzw. angestrebt werden. Die Mitgliedschaft in der KSK zeigt, dass die künstlerische Tätigkeit hauptberuflich und mit Gewinnerzielungsabsicht zu betrachten ist oder ob es sich um ein Hobby handelt. Bei der Vermittlung in Engagements unterstützt Sie unsere ZAV (Zentrale-Arbeits-Vermittlung). www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 29

Wichtige Hinweise Achten Sie auf Fallen, die besonders in Verträgen lauern und die für Sie verbindlich sind, wenn Sie erst mal unterschrieben haben. So bindet ein gewerblicher Mietvertrag dem Grunde nach solange er läuft und auch mündliche Vereinbarungen gelten zwischen Geschäftsleuten. Doch wer dann doch mal klagen muss, der braucht für alles einen Beweis! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 30

Wichtige Hinweise Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Sie vor der Gründung Fördermittel beantragen müssen. Eine übereilte Gründung verhindert in verschiedenen Fällen Ihre Ansprüche, die Ihnen dann verloren gehen. Zuständig für die Wirtschaftsförderung ist in NRW die KfW und die NRW Bank. Beide sprechen Sie über Ihre Hausbank an. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 31

Wichtige Hinweise Für die Rückzahlung der Gelder und für die Haftung sind Sie verantwortlich www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 32

Was eine kleine Selbständigkeit so kostet? Ganz genau und pauschal kann man das nicht feststellen, aber es lässt sich mit kaufmännischem Wissen berechnen. Deshalb machen alle selbständigen Kunden ihren ganz eigenen Plan, den Businessplan. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 33

Was aufgeschrieben und berechnet werden muss? Für das Jobcenter muss dieser Plan eine Beschreibung davon enthalten: 1. Was Sie machen werden 2. Warum Sie das ganz besonders gut können, 3. Besser als die Konkurrenz 4. Wie Sie das alles machen werden 5. Mit wem Sie zusammenarbeiten 6. Was Sie investieren werden 7. Wie Sie Ihr Vorhaben finanzieren 8. Was Sie mit Ihrem Vorhaben verdienen 9. Wovon Sie zukünftig leben werden Mein Plan www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 34

Besonders schwierig wird es: Wenn gesundheitliche Einschränkungen eine ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes beeinträchtigen Wenn der Gründer/die Gründerin vorbestraft ist Wenn Sie Ihre Steuern nicht gezahlt haben Wenn schon Schulden (besonders aus einer ehemaligen Selbständigkeit) da sind Wenn es nur einen Auftraggeber gibt, der sagt: Wann, Was und für Welchen Preis gemacht wird Hat Ihnen eine Institution sogar ein Gewerbeverbot ausgesprochen, dann ist eine Selbständigkeit nicht möglich! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 35

Selbständig sein und Geld vom Jobcenter erhalten Wie das so genau funktionieren wird, das erklärt nach einer kurzen Pause mein(e) Kolleg(in) der Einkommensermittlung Zunächst bedanken wir uns für Ihre bisherige Aufmerksamkeit www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 36

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 37

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit Hier folgen wir den gesetzlichen Grundlagen: - 11, 11a und 11b Sozialgesetzbuch II (SGB II) i.v.m. 3 Arbeitslosengeld II / Sozialgeldverordnung (ALG II-V) Diese finden Sie als Anlage! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 38

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit Es ist zu beachten, dass es ab dem 01.01.2008 bei der Berechnung Ihres Einkommens nicht mehr auf den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn im Kalenderjahr ankommt. Vielmehr erfolgt die Einkommensermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum BWZ (i.d.r. 6 Monate!). www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 39

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit Das zu berücksichtigende Bruttoeinkommen ermittelt sich grundsätzlich nach den im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlichen, notwendigen, unvermeidbaren und angemessenen Ausgaben. Angemessen sind Ausgaben, die den Lebensumständen während des Bezuges von Arbeitslosengeld II entsprechen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 40

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit Grundsatz: Summe der (voraussichtlichen) Betriebseinnahmen (BE) im BWZ./. abzüglich Summe der (voraussichtlichen) notwendigen, unvermeidbaren und angemessenen Betriebsausgaben (BA) im BWZ = gleich (vorläufiger) Gewinn im BWZ geteilt durch die Anzahl der Monate im BWZ! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 41

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit Bei der Berechnung des Einkommens sind sowohl bei der Vorausschau für in der Zukunft liegende Zeiträume als auch beim tatsächlich nachgewiesenen Einkommen für vergangene Zeiträume folgende Besonderheiten bezüglich a.) Ausgaben bzw. b.) Einnahmen zu berücksichtigen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 42

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit a) Ausgaben Anders als bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung werden seit dem 1.1.2008 keine Abschreibungen oder sonstigen pauschalen Abzüge mehr berücksichtigt, da hier keine tatsächlichen Ausgaben zugrunde liegen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 43

Berechnung des Einkommens (EK) aus Selbständigkeit b.) Einnahmen Es erfolgt eine angemessene Erhöhung der nachgewiesenen Einnahmen, wenn anzunehmen ist, dass die tatsächlichen Einnahmen höher sind (z.b. Privatentnahme / oder die Gewinne nur unwesentlich über den Ausgaben liegen). www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 44

Wichtiger Hinweis: Der Selbständige muss bereits bei der Antragstellung angeben, welche Betriebsausgaben er plant, d.h. bereits vor Erlass der vorläufigen Entscheidung ist zu prüfen, ob die geplanten Ausgaben notwendig sind. Investitionen sind daher im Vorhinein mit dem Fallmanager zu besprechen und genehmigen zu lassen. Daher werden bereits bei der Antragstellung alle geplanten Betriebsausgaben sorgfältig hinterfragt. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 45

Notwendige vorzulegende Unterlagen Es sind abhängig von Art und Umfang der selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. a) Gewerbebetrieb 15 EStG Gewerbeanmeldung b) selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft 13 und 18 EStG Anzeige beim Finanzamt www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 46

Notwendige vorzulegende Unterlagen! Die Angaben über das voraussichtliche Einkommen sind, soweit wie möglich zu plausibilisieren. I.d.R. durch folgende Unterlagen: Anlage EKS (genauere Erläuterung nachfolgend); Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vorangegangenen 6 Monate; Kontoauszüge für alle unterhaltenen privaten und geschäftlichen Bankkonten bzw. Kreditkartenabrechnungen; www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 47

Notwendige vorzulegende Unterlagen Die Angaben über das voraussichtliche Einkommen sind, soweit wie möglich zu plausibilisieren durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das vorangegangene Kalenderjahr aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) mit Summen- und Saldenliste (SuSa) der letzten Monate oder Quartale (falls vorhanden); ggf. weitere auswertbare Unterlagen wie die Einzelkontenübersicht über die Privatentnahmen, letzter aktueller Steuerbescheid; www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 48

Notwendige vorzulegende Unterlagen! Eintrag in die Handwerksrolle Kapital- und Finanzierungsplan (Businessplan) Gewerbeanmeldung www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 49

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass unsere Prüfungen individuell vorgenommen werden müssen. Insofern sind hier Vergleichbarkeiten schwierig. Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Bitte achten Sie auf Ihre Registrierung! www.jobcenter-staedteregion-aachen.de 50