Sparen, Liefern, Pachten:



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Transkript:

Basis Seminar Sparen, Liefern, Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Wibke Korf & Markus Meyer Erfurt, 21.09.2015 Thüringer Energie- und GreenTech- Agentur Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Sparen, Liefern, Pachten Neue Solarstromkonzepte t anwenden 2 Zum Projekt: Informationen zu PV-Geschäftsmodellen (rechtliche und wirtschaftliche Aspekte) Durchführung von Veranstaltungen zu Neuen Solarstromkonzepten Beratungskompetenz professioneller Akteure der Photovoltaik unterstützen und ausbauen www.solarwirtschaft.de/sparenliefernpachten li f ht Zielgruppe: PV- und Elektroinstallateure Energieberater / Klimamanager Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Architekten Immobilien- und Wohnungswirtschaft Energieversorger Finanzdienstleister

Sparen, Liefern, Pachten Neue Solarstromkonzepte anwenden 3 Partner: AEE C.A.R.M.E.N EnergieAgentur NRW Handwerkskammer Aachen Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Haus sanieren profitieren! SolarCluster Baden-Württemberg SolarInput ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) ThEEN ( Thüringer Erneuerbare Energien Agentur)

Bundesverband d Solarwirtschaft e.v. 4 AUFGABEN Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche in Deutschland und wichtigen Auslandsmärkten VISION Eine weltweit nachhaltige Energieversorgung g g mit großen Anteilen Solarenergie AKTIVITÄTEN Interessensvertretung, Politikberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktbeobachtung, Standardisierung, Qualitätssicherung, Serviceleistungen, Exportförderung ERFAHRUNG Aktiv in der Solarbranche seit mehr als 30 Jahren MITGLIEDER Der BSW vertritt die Interessen von rd 1.000 Unternehmen aus dem Bereich Solarenergie + Speichertechnologie, Zulieferer, Hersteller, Systemhäuser, Großhändler, Handwerker, Berater, Betreiber u.a. SITZ Berlin, www.solarwirtschaft.de BSW Solar

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Agenda Neue Solarstromkonzepte t anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Veränderter politischer Rahmen 8 EEG 2012 EEG 2014 Regelfall: Einspeisevergütung Option: Direktvermarktung Ausbauziel: 2.500 bis 3.500MW pro Jahr* PV-Deckel: 52 GW Keine EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Solares Grünstromprivileg bei Lieferung vor Ort Marktintegrationsmodell Regelfall: Direktvermarktung Ausnahme: Einspeisevergütung Ausbaukorridor: 2.400 bis 2.600MW pro Jahr (brutto)* PV-Deckel: 52 GW EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Volle EEG-Umlage auf Direktlieferung Kein Marktintegrationsmodell Umstellung auf Ausschreibungen *Absenkung der Basisdegression innerhalb des Korridors von 1% auf 0,5%

Veräußerungsformen im EEG 2014 9 Regelfall: Direktvermarktung mit der gleitenden Marktprämie geförderte Direktvermarktung sonstige Direktvermarktung Verordnungsermächtigung für ein System zur Direktvermarktung von Strom aus EE an Letztverbraucher Ausnahme: Einspeisevergütung für Bestandsanlagen für kleine Neuanlagen in Ausnahmefällen ( Ausfallvermarktung ; 80 % von AW)

Einspeisevergütung Einspeisevergütung g (anzulegender Wert) nur noch für kleine Anlagen ( 37): INB vom 1.08.2014 bis 31.12.2015 12 2015 INB ab 1.01.2016 500kWp und 100kWp. Option, in die Direktvermarktung zu wechseln Höhe der Einspeisevergütung: g Bereits enthaltener Aufschlag auf die Vergütung von 0,3 ct/ kwh für Anlagen mit einer Leistung von mind. 10 kw bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW Die dem jeweiligen Vergütungssatz zu Grunde liegenden anzulegenden Werte werden um die eingepreiste Managementprämie reduziert (0,4 Cent/kWh)

EEG 2014 - feste Einspeisevergütungen im Überblickbli

Verpflichtende Direktvermarktung Direktvermarktung wird für große Neuanlagen verpflichtend AB ist verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten oder direkt vermarkten zu lassen, d.h. an einen Stromhändler (Direktvermarkter) zu verkaufen, um die Marktprämie zu bekommen. INB vom 1.08.2014 bis 31.12.2015 > 500kWp und INB ab 1.01.2016 > 100kWp. Systematik wie bei dem optionalen Marktprämienmodell bleibt erhalten Ausfallvergütung; 80 Prozent von AW

Was ist Direktvermarktung Direktvermarktung im EEG? 13 Definition: Direktvermarktung ist die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn, der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet. Keine Direktvermarktung im EEG: Lieferung vor Ort Eigenversorgung

Exkurs Fernsteuerbarkeit 14 Direktvermarkter oder ein anderes Unternehmen, an das der Strom veräußert wird, muss 1. technisch in der Lage und 2. rechtlich dazu befugt sein, jederzeit (!) die Ist-Einspeisung abzurufen und die Leistung zu reduzieren. Bündelung aller Anlagen am selben Netzverknüpfungspunkt ist möglich. Im Fall des Einbaus von Smart Metern muss die Fernsteuerbarkeit über den Smart Meter erfolgen können. Einspeisemanagement des Netzbetreibers muss immer Vorrang haben.

Marktprämie - Höhe Die Höhe der Marktprämie wird ähnlich wie im EEG 2012 errechnet, vereinfacht durch die Einpreisung der Managementprämie Die Formel lautet: MP = AW MW AW = anzulegender Wert = hypothetische EEG-Vergütung (Erlösobergrenze) MW = Marktwert

Marktprämie im EEG 2012 / EEG 2014 Differenz zum Förderanspruch Einspeisevergütung Management -prämie MP Management- prämie Förder- anspruch (AW) Differenz zur Einspeisevergütung Marktwert Marktwert EEG 2012 EEG 2014

Beispiel für die Bestimmung der Marktprämie PV-Anlage (Gebäudeanlage, IBN August 2014, 100kW inst. Leistung Annahme: MW (Solar) = 3,039 ct/kwh MP = AW MW (Solar) MP = 11,49 ct/kwh 3,039 ct/kwh = 8,451 ct /kwh

EEG 2014 Erlösobergrenzen im Sinne des Marktprämienmodells

Exkurs - Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Preisen - 24 EEG 19 Mit 24 EEG 2014 hat der deutsche Gesetzgeber im Zuge der EEG- Reform 2014 eine Regelung erlassen, die auf Grund der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien sicherstellen soll, dass Stromerzeuger keinen Anreiz haben zu negativen Preisen zu erzeugen. Gültigkeit für Anlagen ab 500 kw, IBN 1.1.2016 ab

EEG 2014 ( 61 EEG - Eigenversorgungsregelung) 30 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2015* 35 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2016* 40 Prozent EEG-Umlage ab 2017 EE- und KWK-Anlagen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten Keine EEG-Umlage Kleinanlagen bis 10 kwp und 10 MWh/a völlig autark betriebene ( Insel -) Anlagen (u.a. Schiffe)** Vollständige EE-Versor- gung ohne Förderung*** Kraftwerkseigenverbrauch Bisherige Eigenversorger im Bestand 100 Prozent EEG- Umlage fossile Eigenerzeuger solare Mieterversorgung * Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, müssen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen! ** Insellösung: Wenn der Eigenversorger weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen ist, er sich also selbst als Insel versorgt. *** Vollversorgung: Wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbare Energien versorgt. D.h., es gibt keinen Fremdstrombezug, der gesamte Stromverbrauch wird über regenerative Eigenerzeugung gedeckt. Überschussstrom darf ins Netz eingespeist werden, allerdings darf dafür keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden.

Ausnahmen von der EEG-Umlage- Belastung 21 Bestandsschutz für vor dem 1.9.2011 realisierte Eigenversorgungsmodelle (Hintergrund wohl: 66 Abs. 15 EEG 2012 i.v.m. 37 Abs. 6 EEG 2009) für vor dem 1. August 2014 realisierte Eigenversorgungsmodelle für vor dem 23. Januar 2014 genehmigte und vor dem 1. Januar 2015 realisierte Eigenversorgungsmodelle für Erneuerungen, Erweiterungen oder Ersetzungen bestehender Eigenversorgungsmodelle, sofern die installierte Leistung nicht um mehr als 30 % erhöht wird

Ausnahmen 22 Keine Belastung von Anlagen mit installierter Leistung von bis zu 10 kw für bis zu 10 MWh Eigenversorgung im Jahr des Kraftwerkseigenverbrauchs von völlig autark betriebenen ( Insel -)Anlagen von Eigenversorgern, die sich vollständig selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und dkeine Föd Förderung nach hdem EEG in Anspruch nehmen

Exkurs Inselanlagen l 23 Inselanlagen : 61 Abs.2 Nr.2 EEG 2014: Voraussetzung: [ ] völlig autarke Stromerzeugungsanlagen, [ ] bei denen der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz der öffentlichen Versorgung g angeschlossen ist. Eigenversorger, deren Eigenversorgungsanlage in ein nichtöffentliches Netz eingebunden ist, welches aber seinerseits mit dem Netz der öffentlichen Versorgung verbunden ist, ist mittelbar an das Netz angeschlossen

EEG-Merkblatt und Vergütungsübersichten üb

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Politischer PV-Zielkorridor id 2014 deutlich unterschritten 26 Jährlich Jähr neu rlich installierte neu PV-Leistung ierte ung in Deutschlan in land in in MWp Politischer Zielkorridor Entwicklung für den jährlichen der PV-Installationen PV Ausbau Jährlich neu Jährlich neu installierte Leistung in MWp in seit MWp 2000 seit 2000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 Marktdaten Photovoltaik in Deutschland 2014* Neu installierte PV-Leistung in 2014 1,9 GWp Gesamt installierte PV-Leistung 37,6 GWp Solarstromerzeugung 35 Mrd. kwh Anzahl insgesamt installierter PV-Anlagen 1,5 Mio. 660 930 850 1.270 3.800 7.400 7.500 7.600 3.300 1.940 1.850** 45 115 113 147 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 * Werte gerundet ** Bereinigt um zwischen August und Dezember 2014 gemeldeten, jedoch in den Vorjahren installierten PV-Anlagen Quelle: BSW-Solar, BNetzA, EEX, Stand 1/2015 * Werte für 2014: vorläufige Hochrechnung

Zahl der KfW-geförderten Speicher steigt kräftig Mehr als 4.800 Speicher in den ersten acht Monaten gefördert (2014: 3.460) 27 1000 h bewilligten Anträge 900 800 700 600 500 610 00* 6 762 682 78 89 568 900 559 593 2013 2014 2015 Anzahl der monatlic 400 300 200 100 25 53 336 25 56 374 357 485 419 407 6 278 51 442 360 382 416 310 486 487 465 0 55 * Wert für Aug 2015 vorläufig Quelle: KfW, Stand 9/2015 In den ersten acht Monaten des Jahres 2015 steigt Anzahl der geförderten Solarstromspeicher um rund 36% ggü. 2014 Speichermarkt wirkt stabilisierend

Interesse an Speicherförderprogramm wächst Rund 13.100 Speicher seit Programmstart gefördert 28 ten Anträge - kumuliert Anzah hl der bewillig 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 3 9 596 55 333 775 1.135 1.517 1.933 2.243 2.730 2.983 3.23 3.5 4.015 4.422 4.938 5.620 6.188 6.747 7.34 7 40.826 8.291 8.627 9.001 9.486 10.096 10.645 11.4 407 12.196 13.096 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 3.458 4.80 5 Jan - Aug 2014 Jan - Aug 2015 * Vorläufige Angabe; Quelle: KfW Per 31.7.2015 rd. 13.100 Zusagen; Kreditvolumen i. H. v. 207 Mio. Euro Regionale Zusageschwerpunkte BY, BW, NW, NI und HE >90% der Anträge betreffen Kombi-Installation (PV-Anlage + Speicher)

Preisrutsch bei Solarstromspeichern um ein Viertel in den letzten 12 Monaten Preismonitor 2. Halbjahr 2015 erscheint im November 29 BSW-Solar-Preisindex Solar Batteriespeicher nach Technologie (bis 10 kwh) 110,0 105,4 105,2 100,00 100,0 102,3 104,4 90,0 80,0 Preisindex Blei-Speicher 70,0 Preisindex i Lithium-Speicher i h 84,3 80,3 80,0 71,2 60,0 50,0 n=41 n=36 n=20 1. Halbjahr 2013 2. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2014 2. Halbjahr 2014 1. Halbjahr 2015 Start: 1. Halbjahr 2013 = 100% Quelle: BSW-Solar, Stand 5/2015 Hinweis: Der Preisindex der jeweiligen Speicher-Technologie wird auf Basis des durchschnittlichen Speicherpreises (Größenklassen bis 10 kwh) vom BSW-Solar mit Unterstützung der Intersolar Europe ermittelt.

KfW-Förderprogramm ist bis dato ein Erfolg 30 Signal der staatlichen Förderung beschleunigte Marktentwicklung. Im August 2015 wurde der 13.000ste Speicher gefördert. Bei Förderquote von ca. 50% wurde somit seit Mai 2013 ca. 20.000 neue Speicher in den Verkehr gebracht. Jede 4. PV-Kleinanlage (bis 10 Kwp) inzwischen mit Speicher ausgerüstet. Speicher stabilisieren schrumpfenden PV Markt. Von KfW ca. 170 Mio. Euro Kredite in Anspruch genommen. Gesamtes Investitionsvolumen in Batteriespeicher seit Mai 2013: ca. 250 Mio. Euro

Konventionelle Speicherung hat keinen Entlastungseffekt t fürs Stromnetz t 31

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Schnelle Fördereinschnitte erfordern Umdenken beim Vertrieb 33 Ansatz für neue PV- Geschäftsmodelle: Wirtschaftlichkeitslücke durch PV-Eigenverbrauch oder Direktlieferung schließen.

Strompreise für Endverbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen 34 Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2013; verivox 2011

Betreiber-/ Geschäftsmodelle im Überblick 35 Eigenstrommodelle Anlagenkauf Pachtmodelle Stromliefermodelle Anlagebetreiber liefert Solarstrom für einen Verbraucher Anlagebetreiber liefert Solarstrom an mehrere Verbraucher Effizienzmodelle Anrechenbarkeit EnEV Heizen mit PV-Strom

Hauseigentümer kauft die Anlage und betreibt sie selbst 36 Hauseigentümer = PV-Betreiber Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister

Gepachtete PV-Anlage auf einem Unternehmen 37 Unternehmen PV-Anlage Wartungs- und Betriebsführungsvertrag t Anlagenpachtvertrag Dachflächennutzungsvertrag g Dienstleister Gebäudeeigentümer

Anlagenpacht durch Wohneigentümergemeinschaft 38 Wohnung 1 Wohnung 2 Wartungs- und Betriebsführungs- vertrag Anlagenpachtvertrag PV Wohnung 3 Dachflächennutzungsvertrag GbR

Beispiel: Stromlieferung aus einer PV- Anlage an ein Unternehmen 39 Dachflächennutzungsvertrag Unternehmen PV Stromliefervertrag Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister

Beispiel: Stromlieferung aus einer PV- Anlage an mehrere Mieter 40 Vermieter Wohnung 1 Wohnung 2 Stromliefervertrag PV Wohnung 3 Dachflächen- nutzungsvertrag Wartungs- und Betriebsführungs- vertrag Dienstleister

Akteure neuer Betreiber-/ Geschäftsmodelle 41 Akteure Private Anlagenbetreiber Anlagenbetreiber im Gewerbe Energiegenossenschaften Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungsbauwirtschaft Projektentwickler/ Investoren Direktvermarkter Grünstromanbieter und Stadtwerke Geschäftsmodelle Eigenversorgung Direktlieferung Eigenversorgung/Anlagenpacht

Bereits ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nutzen oder planen eine EE-EigenversorgungEi 42 Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen der Energiewirtschaft und politik? Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. 27.6.2014, 2.200 Antworten)

Photovoltaik ist häufigste Eigenerzeugungstechnologie i 43 Eigenerzeugung nach Technologien (Mehrfachnennungen möglich) Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. 27.6.2014, 2200 Antworten)

DIHK zeigt großes Interesse an neuen Betreiber-/ und Geschäftsmodellen 44

Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PV- Betreibermodellen: Pacht und Stromlieferung 45 Investorenleitfaden Photovoltaik - Marktübersicht und Praxishilfe zu Solarstrom- Geschäftsmodellen in Deutschland. PV Investor Guide - New business models for photovoltaics in international markets PV-Eigenversorgung - Musterverträge zur Anlagenpacht mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014). PV-Stromlieferung - Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014). Mehr Informationen unter: www.bsw-solar-shop.de

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Solarstrom kann vom Endenergiebedarf Strom abgezogen werden 47 PV-Anlagen senken den Primärenergiebedarf Q p eines Gebäudes! Bei neu zu errichtenden Gebäuden und bei Sanierungen mit wesentlichen Veränderungen PV-Anlage muss in unmittelbarem, räumlichen Zusammenhang stehen Strom muss vorrangig selbst genutzt werden Der Ertrag einer PV-Anlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu berechnen. (DIN EN 15316-4-6, Strahlungswerte aus DIN V 18599-10) PV-Strom wird vom Gesamtendenergiebedarf Strom abgezogen. Die Bilanzierung erfolgt monatsweise (DIN V 18599:2007-2)

Bilanzierung Endenergiebedarf Strom 48 1. Hilfsenergie Q f,aux (neu W f ) Quelle: ea-nrw 2. Energiebedarf für elektrische WW- Bereitung,Beheizung, Kühlung, RLT Q f,el 3. Beleuchtung Q l,f (Nur bei Nichtwohngebäuden) Bilanzierung ier ng von Strom nach EnEV: Nur rechnerisch ermittelter Strombedarf für Raum-Konditionierung und Warmwasser-Bereitung! Nicht: Elektrische Geräte

Senkung des Primärenergiebedarfs durch Solarstrom beim Einfamilienhaus 49

Senkung des Primärenergiebedarfs durch Solarstrom beim Bürogebäude 50

Agenda Das Projekt Sparen, Liefern Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern

Eigenverbrauch Umsatzsteuer 52 Anlagen mit Inbetriebnahme ab April 2012 Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis für Strom einschl. Nebenkosten Auslegung noch strittig Nettopreis plus anteilige Grundkosten? Fachmeinung: Grundpreis kann nicht zusätzlich angesetzt werden, da dieser bereits im privaten Sektor aufgewendet wird. (Johann Erwin Graf, Steuerseminare Graf) Empfehlung: Netto-Strombezugspreis ansetzen

Eigenverbrauch Umsatzsteuer 53 Rechenbeispiel Umsatzsteuer bei Anlagen ab April 2012 Berechnungsbeispiel BMF: 4.000 kwh (Gesamtverbrauch) x 25 ct (Bruttobezugspreis) + 6,55 (Grundgebühr brutto) x 12 Monate = 1.078,60 1.078,60 geteilt durch (4.000 kwh x 1,19) = 22,66 ct auf diesen Nettopreis zahlt der PV-Betreiber 19 % Umsatzsteuer, also 4,31 ct je kwh z. B. 1.000 kwh: 43,10 oder Netto-Strompreis ohne anteilige Grundgebühr: 25 ct / 1,19 = 21,01 x 0,19 = 3,99 ct z. B. 1.000 kwh: 39,90

Batteriespeicher Umsatzsteuer 54 Stellt eine Batterie zur Speicherung des Stroms im Einzelfall umsatzsteuerlich ein eigenständiges Zuordnungsobjekt dar (vgl. Abschnitt 15.2c Abs. 9 UStAE; ist ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Batterie nicht zulässig, wenn der gespeicherte Strom zu weniger als 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verbraucht wird ( 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auszug aus BMF-Schreiben vom 19.9.2014, Tz. Tz. II/2 letzter Absatz: Neue Komplettanlage inkl. Stromspeicher: einheitliches Wirtschaftsgut -> Vorsteuerabzug mit der PV-Anlage (DC und auch AC-Speicher) Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/weitere_themen/photovoltaikanlagen/hilfe_fuer_photovoltaikanlagen_2015.pdf Nachrüstung: eigenständiges Zuordnungsobjekt -> kein Vorsteuerabzug bei rein privater Nutzung -> Vorsteuerabzug wenn mindestens 10 % unternehmerisch genutzt

Batteriespeicher i in PV-Anlagen 55 Vereinfachter Überblick über die steuerliche Behandlung von Batteriespeichern wie vom Bayerischen Landesamt für Steuern im Leitfaden vom Januar 2015 vorgegeben.

Zusammenfassung 56 Eigenerzeugter Solarstrom = fiktiver Einkaufspreis - Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche ist der gegenwärtige Einkaufspreis + anteilige Grundgebühr zum Zeitpunkt des Umsatzes Vorsteuerabzug für Speicher bei Neuanschaffung (als ein mit PV-gekoppeltes System). flickr.com/lorenzwalthert Vorsteuerabzug für Speicher bei Nachrüstung bei Nachweiserbringung, dass mind. 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verbraucht werden ( 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Das am 19. September veröffentlichte Schreiben darf als Momentaufnahme verstanden werden, da etwaige Änderung durch EEG 2014 nicht berücksichtig sind. Detaillierte Informationen im BSW-Merkblatt Eigen- verbrauch und Batteriespeicher i bei Photovoltaikanlagen l im Steuerrecht

Agenda Neue Solarstromkonzepte t anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest

Definitionen bei Eigenversorgungs- und Stromliefermodelle ll im Überblickbli 58 Eigenversorgung: g g Verbrauch des Stroms vor Ort durch dieselbe natürliche oder juristische Person, die auch die Anlage betreibt. Direktlieferung: Belieferung eines Abnehmers, der nicht mit dem Anlagenbetreiber identisch ist, über eine Direktleitung vor Ort. Direktvermarktung: Einspeisung i in das Netz der allgemeinen Versorgung und Belieferung eines Abnehmers, der nicht mit dem Anlagenbetreiber identisch ist (Direktvermarkter, Stromhändler, Kunde).

Gesetzliche Voraussetzung der Eigenversorgung Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage g g als Eigenversorger g (Personenidentität) Keine Durchleitung durch ein Netz und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage Letztverbraucher t verbraucht den erzeugtem Strom selbst (Zeitgleichheit i (Erzeugung und Verbrauch bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall))

Personenidentität 61 Der Stromverbraucher muss mit dem Anlagenbetreiber identisch sein. Begriff des Anlagenbetreibers im Sinne des EEG in 5 Nr. 2 EEG Anlagenbetreiber [ist], wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt, Gesetzesbegründung zum EEG 2009: Anlagenbetreiber ist, wer die Kosten und das wirtschaftliche h Risiko ik des Anlagenbetriebs trägt und das Recht hat, die Anlage auf eigene Rechnung zur Stromerzeugung zu nutzen, also über den Einsatz der Anlage bestimmt bzw. zumindest bestimmenden Einfluss hat.

Anlagenpachtmodelle für verschiedene Akteurskonstellationenk t ti 62 Anlageneigentümer g ist nicht Letztverbraucher und Anlagenbetreiber PV-Anlage wird vom Eigentümer an den Letztverbraucher verpachtet Beispiele: EVU oder Projektierer an einen Immobilieneigentümer Investor an ein energieintensives Unternehmen Vermieter einer Immobilie an Mieter Der Pachtvertrag muss so ausgestaltet sein, dass dem Pächter das Betriebsrisiko übertragen wird und er Betreiber der Anlage wird.

Warum eine PV-Anlage pachten od. verpachten? 63 AUS SICHT DES PÄCHTERS Für den Erwerb einer PV-Anlage steht kein Eigenkapital zur Verfügung Vorhandenes Kapital soll nicht für den Erwerb einer PV-Anlage gebunden werden Aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen wurden das Gebäudeeigentum und der Gewerbebetrieb des Unternehmens gesellschaftsrechtlich getrennt. Das Anlagenpachtmodell ermöglicht nun, eine PV-Anlage zur Eigenversorgung von der ausgegliederten Immobilien GmbH zu pachten AUS SICHT DES VERPÄCHTERS Durch das Pachtmodell kann ein Energieversorger oder Stadtwerk seinen Strombezugskunden die Möglichkeit eröffnen, Selbstversorger zu werden, ohne dass sie als Kunden verloren gehen. Durch das Pachtmodell gewinnt ein Solarteur neue Kunden, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, selbst in eine PV-Anlage zu investieren.

Anlagenbetreibereigenschaft i (1/2) 64 Entscheidend ist, wer das Betriebsrisiko trägt Welche Risiken und Pflichten muss der Pächter im Einzelnen übernehmen, um das Betriebsrisiko zu tragen? Rechtliche Praxis arbeitet mithilfe einer Indizienbeurteilung: Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls und des Gesamtbildes Gefestigte Rechtsprechung gibt es bislang nicht

Anlagenbetreibereigenschaft i 65 Indizien für die Übernahme des Betriebsrisikos Übernahme des vollen wirtschaftliche Risikos, insbesondere des Ertragsrisikos Entscheidungshoheit über wirtschaftliche Verwertung des produzierten Stroms Ungehinderter Zugriff auf die Anlage Bestimmung der Fahrweise der Anlage und die erstmalige Inbetriebnahme Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Verantwortung für den Netzanschluss Verantwortung für technischen Betrieb, Wartung und Reparatur der Anlage Übernahme des Anlagenausfallrisikos Übernahme des Risikos der Erhöhung oder Einführung von Abgaben, Umlagen und Steuern usw.

Rechtssicherer Anlagenpachtvertrag 66 Errichtung der PV-Anlagen Netzanschluss und Meldepflichten Messung Pflicht des Anlagenpächters Beauftragung eines Dritten Betrieb der PV-Anlage Wartung und Instandhaltung Pachtzins Regelungen zu Haftung und Versicherungen Vertragsdauer und Kündigung PV-Eigenversorgung Musterverträge mit Anwenderleitfaden www.bsw-solar-shop.de

Zusatzversorgung 67 Neben Eigenversorgung g g in der Regel Stromlieferung über das Netz erforderlich Eigenversorger darf nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sein Abschluss eines Zusatzversorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen

Best-Practice-Beispiel ti B i i (N-ERGIE Nürnberg) 68 PV-Anlage mieten/pachten von Stadtwerken an EFH-Besitzer Filmanimation: www.n ergie.de/pv

Best-Practice-Beispiel ti B i i (Stadtwerke Aachen) 69 Quelle: www.stawag.de (Stadtwerke Aachen)

Was ist Direktlieferung Direktlieferung? 71 Keine gesetzliche Definition Direktlieferung ist nach dem EEG zulässig ( 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014): Anlagenbetreiber können jederzeit den Strom vollständig oder anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. Charakteristisch: Lieferung an einen Dritten (KEINE Personenidentität) in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Durchleitung durch ein Netz

Akteursstruktur für Stromlieferung an Einzelkunden 72

Akteursstruktur für Stromlieferung an mehrere Mieter 73

Pflichten bei der Stromdirektlieferung 74 Lieferung an Letztverbraucher begründet grundsätzlich energierechtliche Pflichten als Energieversorgungsunternehmen (EnWG) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG) Versorger (StromStG) Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen Melde- und Anzeigepflichten Rechnungslegung und -gestaltung Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten Vertragsgestaltung

PV-Stromlieferung Mustervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014) 75 erhältlich auf www.bsw-solar-shop.de

Best-Practice-Beispiele ti B i i Mieterstrom t 76 PV-Anlage auf einem Mietshaus im PV-Anlage auf einem Mietshaus gelben Viertel in Berlin Hellersdorf - Neue Heimat in Nußloch (nähe Kooperation aus Ökostromanbieter, Heidelberg) - Kooperation aus Wohnbaugesellschaft und Heidelberger eg und PV-Betreiber Baugenossenschaft Familienheim 3.000 Mietparteien Heidelberg rd. 50 Prozent Solarstrom und 116 Mietparteien zertifizierter Ökostrom 100 Prozent Ökostrom 24,5 ct/kwh Arbeitspreis und 8,95 25,4 ct/kwh Arbeitspreis und 6,95 Grundgebühr Grundgebühr Liefervertrag Liefervertrag

Agenda Neue Solarstromkonzepte t anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest

Vermeidung von Steuern und Abgaben bietet Anreiz für neue PV-Geschäftsmodelle 78 Preisbestandteile e e Stromrechnung 1. Die Umsatzsteuer 2. Die EEG-Umlage 3. Die Stromsteuert 4. Konzessionsabgaben 5. Netzentgelte 6. Die KWK-Umlage 7. Die 19-Umlage 8. Die Offshore-Haftungsumlage 9. Die Abschaltbare-Lasten-Umlage

Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit 79 Die tatsächliche Liefer- /Eigenversorgungs-Quote Die Entwicklung des Strombezugspreises Die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage Die Entwicklung der PV-Systempreise

Solarstrom macht unabhängiger Liefer- /Eigenversorgungs-Quote erhöhen 80 Dachflächenauswahl PV-Anlagengröße Lastmanagement E-Mobilität Speicher

Modell Eigenerzeugung 81

Preisspielräume bei Eigenerzeugung mit Direktleitung in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang 82

Modell Solarstrom-Lieferung 83

Preisspielräume für Stromlieferung mit Direktleitung it 84

Umfrage zu Gründen für den Wechsel des Stromanbieters t 85

Berechnungsbeispiel für ein MFH 86

Zusammenfassung - Vergleich Wirtschaftlichkeit hk it 87 Förderung für den gelieferten/selbst verbrauchten Strom Förderung der Überschusseinspeisung Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten Direktlieferung Eigenversorgung NEIN JA NEIN NEIN JA NEIN Stromsteuerbefreiung t bei JA JA Nennleistung kleiner 2 MW und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang oder Stromlieferung aus rein erneuerbaren Netzen EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst verbrauchten Strom im Jahr 2015 6,170 Cent/kWh 1,851 Cent/kWh

Agenda Neue Solarstromkonzepte t anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest

PV Power Invest 89 Berechnung und Vergleich von: Nutzungsformen: Eigenversorgung, Volleinspeisung, Direktvermarktung, Direktlieferung (mit und ohne Speicher) Vergütungen: Einspeisevergütung, Ausfallvergütung, Marktprämie und ohne Vergütung Finanzierung: Anlagenkauf und Anlagenpacht Berechnung von beliebiger bi Anzahl von Projekten Freie Eingabe von Investitions- und Systemkosten, Betriebskosten, Vergütungen, Steuersätzen und Spezifika wie Pachteinnahmen Kostenlose Testlizenz: www.pv-power-invest.de

Webinar zu PV Power Invest 90

Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PV- Betreibermodellen: Pacht und Stromlieferung 91 Investorenleitfaden Photovoltaik - Marktübersicht und Praxishilfe zu Solarstrom- Geschäftsmodellen in Deutschland. PV Investor Guide - New business models for photovoltaics in international markets PV-Eigenversorgung - Musterverträge zur Anlagenpacht mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014). PV-Stromlieferung - Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014). Mehr Informationen unter: www.bsw-solar-shop.de

Aktuelle Seminartermine: www.bsw-solar.de/seminare 92 Verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab 100 KW: Praxiswissen und Tipps zur Stromvermarktung 2016 18.09. 2015, Düsseldorf / 01.10.2015 Stuttgart / 17.11.2015 Frankfurt Webinar: PV Power Invest: Solarstromkonzepte berechnen und vergleichen 24. September: kostenlos Recycling von Komponenten 28.September, Frankfurt a.m. Informationstag Branchennews Photovoltaik, Solarwärme, Batteriespeicher 6.10.2015, Frankfurt a.m. PV-Pachtmodelle: Worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen November/Dezember 2015 in Planung

Vielen Dank Wibke Korf Leiterin Projektentwicklung Tel. 030/ 2977788-13 korf@bsw-solar.de Markus Meyer Leiter Politik und Strategie Tel. 030/ 2977788-32 meyer@bsw-solar.de Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Quartier 207 Französische Straße 23 10117 Berlin Source: Solarmarkt