Praxisanleitung. Eine Herausforderung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung

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Pflegepolitische Positionen

Konkret haben wir Anmerkungen zu folgenden Punkten:

Transkript:

Praxisanleitung Eine Herausforderung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung Carsten Drude

Praxisanleitung - zentrale Botschaft für Qualität www.german.quernheim.de Gib mir nicht, was ich mir wünsche, sondern was ich brauche. Antoine de Saint-Exupéry

Gesetzliche Rahmenbedingungen Pflegeberufereformgesetz Aus 3 mach 5 oder Aus 3 mach 1 https://www.wir-in-leutkirch.de/wpcontent/uploads/2014/02/leuchtturm.jpg

Was da kommen soll Pflegefachfrau Pflegefachmann 20. Monat der Ausbildung Wahl des Abschlusses Zwischenprüfung nach zwei Jahren Vertiefung Altenpflege (Ausweisung Berufsbezeichnung) Pflegefachfrau /Pflegefachmann Pflegefachfrau /Pflegefachmann (BA) Gemeinsame Ausbildung mit Vertiefung beim Träger Vertiefung Gesundheits- und Krankenpflege (Ausweisung Berufsbezeichnung) Bei den Spezialisierungen: Zielgruppen begrenzte Selbständigkeit ( 5) und begrenzter Vorbehalt ( 4), keine europäische Anerkennung und fehlende horizontale Durchlässigkeit! A. Jakobs, C. Vogler, C. Drude Anspruch auf Umschreibung der bisherigen Berufsbezeichnungen entfällt bei der AP/GKKP

PflBRefG Auswirkungen für die praktische Ausbildung 1 Berufsbezeichnung 4 vorbehaltene Tätigkeiten 5 Ausbildungsziel Träger der Ausbildung 6 Absatz 3 praktische Ausbildung 7 Durchführung der praktischen Ausbildung 8 Träger der praktischen Ausbildung https://www.wir-in-leutkirch.de/wpcontent/uploads/2014/02/leuchtturm.jpg A. Jakobs, C. Vogler, C. Drude

1 Berufsbezeichnung Gesetzliche Rahmenbedingungen Pflegefachmann/Pflegefachfrau Schutz der Berufsbezeichnung auch für akademischen Grad 4 vorbehaltene Tätigkeiten (erstmalig schriftlich verankert) Absatz 2 Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfes Organisation/Gestaltung/Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität A. Jakobs, C. Vogler, C. Drude

Gesetzliche Rahmenbedingungen 4 vorbehaltene Tätigkeiten -Absatz 3 Wer als Arbeitgeber Personen ohne eine Erlaubnis nach 1 in der Pflege beschäftigt, darf diesen Personen Aufgaben nach Absatz 2 weder übertragen noch die Durchführung von Aufgaben nach Absatz 2 durch diese Personen dulden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen 5 Zentrale Inhalte für ein schulinternes Curriculum Prozessorientierte Pflege Kompetenzorientierung Bezogen auf Lebensphasen In allen pflegerischen Settings Professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und berufliches Selbstverständnis Auswirkungen auf das zu entwickelnde Praxiscurriculum

Gesetzliche Rahmenbedingungen 6; Absatz 3 praktische Ausbildung Praktische Ausbildung in den Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger erstellten Ausbildungsplanes # Pflichteinsätze # Vertiefungseinsatz # weitere Einsätze

Gesetzliche Rahmenbedingungen 6; Absatz 3 praktische Ausbildung Recht auf Praxisanleitung mindestens 10% der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit PAL: mind. 2 Jahre Berufserfahrung, 300 Stunden Kurs Praxisbegleitung in angemessenem Umfang unterstützt die Pflegeschule die praktische Ausbildung Lehrende: regelmäßige persönliche Anwesenheit; mind. ein Besuch/Pflicht- und Vertiefungseinsatz Ausgestaltung der Praxisanleitung & -begleitung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ein Novum im Gesetz 6; Absatz 3 praktische Ausbildung 24 Std. jährliche pädagogische Fortbildung für die Praxisanleiter Ausgestaltung offen!!!! https://www.wir-in-leutkirch.de/wpcontent/uploads/2014/02/leuchtturm.jpg hoher Gestaltungsspielraum zu Themen wie Haltung/Position/Stellung

Gesetzliche Rahmenbedingungen 7 Durchführung der praktischen Ausbildung Pflichteinsätze stationäre Akut-Pflege stationäre Langzeitpflege ambulante Pflege Akut- /Langzeitpflege (Versorgung der zu pflegenden Sozialgesetzbuch V und XI) Vertiefungseinsätze beim Träger der Ausbildung: in denen bereits ein Pflichteinsatz statt gefunden hat Mehrheit der Einsätze beim Träger der praktischen Ausbildung - Ausgestaltung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Weiterer Einsatz (z.b. Zur freien Verteilung ; 80 Pflegeberatung, Rehabilitation,, Palliation); 80 Stationäre Akutpflege; 400 IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung Orientierungseinsatz (flexibel) beim Träger der praktischen Ausbildung; 400 Stationäre Langzeitpflege; 400 III. Vertiefungseinsatz Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach I oder II (Regelfall: beim Träger der praktischen Ausbildung); 500 Ambulante Akut-/Langzeitpflege; 400 Psychiatrische Versorgung (allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrisch); 120 Pädiatrische Versorgung; 120 A. Jakobs, C. Vogler, C. Drude

Auswirkungen auf den Träger der praktischen Ausbildung Erstellen und Ausgestaltung des Ausbildungsplan Expertise der Pflegeschulen nutzen Kooperation bilden oder Praxiskoordinatoren etablieren Umsetzung der Ausbildungsziele Verantwortung über die Organisation der praktischen Ausbildung interne und externe Einsätze nach Gesetzesvorgaben gewährleisten Arbeitsort Lernort Bildungsauftrag vor Versorgungsauftrag umsetzen Entwicklung eines Praxiscurriculums Kompetenzorientierung und Vorbehaltsaufgaben je nach Ausbildungsjahr spiralig umsetzen

Auswirkungen auf die Praxisanleitung Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung Gewährleisten der Fremdeinsätze, d.h. fremde Auszubildende in der eigenen Einrichtung adäquat anleiten Festgelegte Anleitungssequenzen ermöglichen Umsetzung des 4 und 5 eigene Station präsentieren und einzigartig darstellen (Auszubildende in der Regel nur einen oder wenige Einsätze auf der Station haben) Pflegephänomene und Pflegesystem herausarbeiten Marketingstrategie entwickeln, Willkommenskultur etablieren

24 Stunden FB im Jahr Jahresplanung Der/die Schüler*in/Student*in soll nach der Ausbildung wiederkommen Angebote machen Praxisanleiter/in Ich brauche Unterstützung Team und Schule Eindeutige Stundenzeiten für direkte Anleitung planen und organisieren! Der Auszubildende kennt meinen Fachbereich nicht Anleitungsstandards Ich bekomme viele & unterschiedliche Schüler*innen / Student*innen im Jahr Anleitung professionalisieren

!Vernetzen, Informieren, Unterstützen! A. Jakobs, C. Vogler, C. Drude

Berufspolitische Position o Lernort Praxis benötigt in der Bildungsdiskussion eine zentrale Rolle o PAL ist mehr als eine Funktionszuweisung o PAL ist eine Teamaufgabe und von dem Management mitzutragen o PAL nach eine Chance durch die längeren Einsätze; Station muss sich in dem einen oder den zwei Einsätzen, so darstellen, das Azubis wieder kommen o PAL = "must have" anstatt "nice to have o Praxisanleiter benötigen mehr Verantwortung und Freiraum für die Gestaltung: Dienstplanschreiben, Patienteneinteilung, Zeiteinteilung in der Arbeit mit dem Auszubildenden, Planen von Übungssequenzen mit den Auszubildenden und Patienten...

Berufspolitische Position o Praxisanleiter benötigen mehr Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein und Wertschätzung o Praxisanleiter benötigen eine Position analog einer Stationsleitung mit Weisungsverpflichtung im pädagogischen Bereich/Ausbildungsbereich o Praxisanleiter und Lehrende aus der Theorie benötigen Möglichkeiten für gemeinsame Projekte: Ausbildungsstation/ Schulstation/ Lerninseln/ Skillslab... (Der Praxisanleiter überblickt die Abläufe und der Lehrende die Reflektionsfähigkeit der Auszubildenden am besten)

Berufspolitische Position zu diskutieren ist die Etablierung einer 720h Praxisanleiterweiterbildung nach dem aktuellen WB-Gesetz Position der PAL damit aufwertbar und tariflich abbildbar und/oder Einsatz von Bachelorabsolventen mit pädagogischer Ausrichtung

o in der Theorie ist die Sinnfindung die Subjektorientierung und die Persönlichkeitsorientierung mit dem Trainieren von Selbstreflektion o vs in der Praxis Verrichtungsorientierung und Patientenorientierung Modelllernen: wichtiger "was" gearbeitet und weniger wie" und warum" dies so gemacht wird Lernort Praxis oft kein Lernort = wirtschaftliche Interessen vor Bildungsinteressen o Lernort Praxis = Sozialisation (heimlicher Lehrplan in der Praxis - Auszubildende lernen dies intensiv, was sie denken in der Praxis zu benötigen) o o Herausforderungen Beziehungsebene bei Auszubildenden oft wichtiger als Fachebene bei Neunanfang auf Station --> Praxisanleitende haben große Bedeutung und starke Wirkung, Praxisanleiter sind sich dessen wenig bewusst Bei Auszubildenden: life work balance anstatt work life balance

http://www.blgs-ev.de http:// www.pflegeschule-dortmund.de