Leitfaden Checkliste Verarbeitung / Handel (ohne LEH) Regionalfenster (RF)

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Betriebe, die RF-Ware erzeugen oder herstellen, müssen das Unternehmen selbst sowie sämtliche RF- Produkte/Rohstoffe beim Regionalfenster registrieren. Zudem muss jeder registrierte Artikel (vom Regionalfenster) freigegeben und (von der Zertifizierungsstelle) zertifiziert sein, bevor er gehandelt werden darf. Zu prüfen: Abgleich der unternehmenseigenen RF-Sortimentsliste mit der RF-Datenbank Als RF-Ware gehandelte Rohstoffe/Produkte müssen in der RF-Datenbank registriert, freigegeben und zertifiziert sein, was in der Spalte Freigabestatus ersichtlich ist. 1.1 1.2 RF-Ware wird erst nach Freigabe durch das Regionalfenster und nach RF-Zertifizierung gehandelt. Die bei der Registrierung gemachten Angaben (zu Region(en), Ort(en) der Herstellung und ggf. Angabe des regionalen Rohstoffanteils) treffen zu Hinweis: Solange die RF-Datenbank noch nicht in Funktion ist, ist die unternehmenseigene RF-Sortimentsliste mit der aktuellen RF-Produktregistrierung (bei Produkten) bzw. mit der aktuellen Rohstoffregistrierung oder Unternehmensregistrierung (bei Rohstoffen) abzugleichen. Dabei müssen o als RF-Ware gehandelte Produkte auf der Produktregistrierung aufgeführt und dort mit der farblichen Markierung zur Etikettenfreigabe versehen sein. o als RF-Ware gehandelte Rohstoffe auf der Rohstoffregistrierung oder Unternehmensregistrierung aufgeführt sein. Zu beachten: Damit der Abgleich in der Kontrolle vorgenommen werden kann, muss der Auditor die entsprechenden Registrierunterlagen in aktueller Version von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt bekommen (Produktregistrierung, Rohstoffregistrierung, Unternehmensregistrierung). Dokumentation: Unternehmenseigene RF-Sortimentsliste als Anlage beifügen Die bei der Registrierung gemachten Angaben (zu Region(en), Ort(en) der Herstellung und ggf. Angabe des regionalen Rohstoffanteils) sind in der Datenbank beim jeweiligen Produkt bzw. Rohstoff hinterlegt. Solange die Datenbank noch nicht in Funktion ist, sind die Angaben der Produktregistrierung bzw. Rohstoffregistrierung zu entnehmen. Zu prüfen: Abgleich der bei der Registrierung gemachten Angaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Dokumentation: bei nicht vollständiger Überprüfung geprüfte Beispiele angeben Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 1 von 10

1.3 Die Abweichungen der Vorkontrolle(n) wurden vollständig behoben. Zu prüfen: Die Behebung sämtlicher Abweichungen (B, C, D) aus der Vorkontrolle anhand der Checkliste der Vorkontrolle 2 Zertifikate 2.1 Von Lieferanten von RF- Erzeugnissen liegen Nachweise (RF- Zertifikate bzw. ggf. Zertifikate eines anerkannten Standards) darüber vor, dass die Ware aus der registrierten Region stammt. Zu prüfen: Zertifikate einsehen. Bei der Prüfung der Zertifikate ist darauf zu achten, dass das relevante Erzeugnis mit der entsprechenden Region in der Zertifizierung erfasst ist: - Wird ein Produkt hergestellt, müssen Zertifikate für die Rohstoffe vorliegen, die in Zeile 1 des Regionalfensters ausgelobt sind. Bsp.: ein Wursthersteller lobt bei einem Wurstprodukt Schweinefleisch aus Bayern in Zeile 1 des Regionalfensters aus. Für das Schweinefleisch aus Bayern muss vom Lieferanten ein Zertifikat vorliegen. - Wird ein verarbeiteter Rohstoff hergestellt, muss für die in der Rohstoffregistrierung angegebene Hauptzutat ein Zertifikat des Lieferanten vorliegen. Bsp.: Weizenmehl als Siloware zur Weiterverarbeitung. Für die Hauptzutat Weizen müssen Zertifikate der Lieferanten vorliegen. - Wird ein Rohstoff oder ein Produkt lediglich gehandelt, muss das Zertifikat des Lieferanten für diesen Rohstoff/dieses Produkt vorliegen. Ist die gelieferte Ware über einen anerkannten Standard abgesichert, muss das Zertifikat des anerkannten Standards vorhanden sein. Handelt es sich bei den gelieferten Erzeugnissen um RF-Ware, muss das RF-Zertifikat vorgelegt werden. Dokumentation: Liste der freigegebenen Lieferanten inkl. Gültigkeit der Zertifikate als nummerierte Anlage beifügen. Bei einer Gruppenzertifizierung verfügen die Lieferanten über kein Zertifikat. Insofern ist der Prüfpunkt in diesem Fall mit N.A. zu bewerten. Als Nachweise sind stattdessen die Teilnahmeerklärung (Prüfpunkt 6.4) und bei der Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugerkontrollen zudem die Bestätigung des RF-Lizenznehmers an den QS- Erzeuger (Prüfpunkt 6.7.4) zu prüfen. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 2 von 10

2.2 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 Nur relevant bei loser Ware Von Abnehmern loser RF-Ware liegen RF-Zertifikate vor. Herstellung Die Herstellung/Verpackung der Erzeugnisse erfolgt an dem registrierten Standort. Nur relevant, wenn es Lohnunternehmer gibt Auflistung der Lohnunternehmer einschließlich Kontrolldaten Der RF-Vertrag für Lohnunternehmen (bei nicht eigenständig zertifiziertem Lohnunternehmen) bzw. das RF- Zertifikat (bei eigenständiger RF- Zertifizierung) liegt vor. Vertreibt ein Unternehmen lose Ware z.b. an den LEH, muss es das Zertifikat des Abnehmers vorliegen haben. Zu prüfen: Zertifikat einsehen. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass das betreffende Produkt mit der entsprechenden Region in der Zertifizierung erfasst ist. Dokumentation: Zertifikat als nummerierte Anlage beifügen Zu prüfen: Die Verarbeitungs- und Verpackungsschritte finden an dem registrierten Standort statt. Die Orte der Verarbeitungsschritte sind der Produktregistrierung/Rohstoffregistrierung zu entnehmen. Lohnunternehmen sind aufzulisten und es ist anzugeben, ob diese eigenständig RF-zertifiziert sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass das betreffende Erzeugnis mit der entsprechenden Region in der Zertifizierung erfasst ist. Liegt keine eigenständige RF-Zertifizierung vor, ist eine Kontrolle beim Lohnunternehmen durchzuführen und das Datum der geplanten Kontrolle einzutragen. Mit Lohnunternehmen ohne eigenständige RF-Zertifizierung muss zwischen Lizenznehmer und Lohnunternehmen der RF-Vertrag für Lohnunternehmen geschlossen werden und beim Lizenznehmer vorliegen. Zu prüfen: Zertifikat bzw. Vertrag einsehen Dokumentation: Zertifikat (bei eigenständig zertifizierten Lohnunternehmen) bzw. Vertrag (bei nicht eigenständig zertifiziertem Lohnunternehmen) als nummerierte Anlage beifügen. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 3 von 10

4 4.2 5.1 6 6.1 RF-Auslobung einer Vorstufe Nur relevant bei RF-Auslobung einer Vorstufe (Saatgut, Pflanzgut, Substrat/Deckerde, Futtermittel) der landwirtschaftlichen Erzeugnisse Die genannte(n) Vorstufe(n) stammen zu 100% aus der jeweils angegebenen Region. RF- Zertifikate liegen vor. Der Anteil der regionalen Rohstoffe (gemäß Rezeptur bzw. QUID- Angabe im Zutatenverzeichnis) entspricht der Angabe in der Produktregistrierung. Nur relevant bei Gruppenzertifizierung Ein vom Regionalfenster freigegebenes, firmeninternes RF- Eigenkontrollsystem liegt vor und wird angewendet. Die Auslobung einer Vorstufe ist für Unternehmen optional möglich. Voraussetzung ist die Registrierung der Vorstufe beim Regionalfenster. Die Registrierung einer Vorstufe ist den Registrierungsdetails des zugehörigen Rohstoffs / Produktes zu entnehmen und daran zu erkennen. Die Auslobung ist für folgende Vorstufen möglich: Futtermittel, Saatgut, Pflanzgut sowie bei der Erzeugung von Pilzen für Substrat und Deckerde. Lediglich im Fall der Registrierung einer Vorstufe beim Regionalfenster zu prüfen: Zertifikat einsehen: Auf dem/den unter 2.1 geprüften RF-Zertifikat(en) muss die Vorstufe mit aufgeführt sein. Dokumentation: Zertifikate als nummerierte Anlage beifügen Nur relevant bei zusammengesetzten Produkten Zu prüfen: Der im Regionalfenster ausgelobte Anteil regionaler Rohstoffe ist zu überprüfen: - Lautet die Angabe im Regionalfenster Anteil regionaler Rohstoffe am Endprodukt, muss die Anteilsangabe der im Zutatenverzeichnis angegebenen %-Zahl entsprechen. - Lautet die Angabe im Regionalfenster Anteil regionaler Zutaten am Gesamtprodukt, erfolgt die Anteilsberechnung nach Rezeptur, wobei nicht-landwirtschaftliche (z.b. Wasser, Salz) Zutaten herausgerechnet werden. Dokumentation: Geprüfte Beispiele angeben Das gruppenverantwortliche Unternehmen richtet ein betriebliches RF-Eigenkontrollsystem ein, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Gruppenzertifizierung umgesetzt und eingehalten werden. Zu prüfen: RF-Eigenkontrollsystem einsehen: Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 4 von 10

- Überprüfen, ob Freigabe durch Regionalfenster erfolgt ist (Hinweis: um dies bewerten zu können, muss der Auditor das freigegebene Eigenkontrollsystem in aktueller Version von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt bekommen und mit dem vom Unternehmen vorgelegten abgleichen) - Das im Eigenkontrollsystem beschriebene System wird im Unternehmen umgesetzt (z. B. System zur Schulung der Erzeuger, System für interne Audits bei den Erzeugern) Hinweis: das Eigenkontrollsystem muss den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. (Bsp.: ändern sich Gegebenheiten, muss das Unternehmen das Eigenkontrollsystem anpassen und erneut vom Regionalfenster freigeben lassen. Bsp.: Umstellung der Gruppenzertifizierung auf Gruppenzertifizierung mit QS/RF- Erzeugerkontrollen) Dokumentation: Datumsstand des freigegebenen Eigenkontrollsystems 6.2 6.3 Es liegt eine aktuelle und vollständige Liste der Gruppenmitglieder der RF- Erzeugergruppe vor. Sämtliche Erzeuger sind der Zertifizierungsstelle gemeldet worden. Die vom Lizenznehmer ermittelte Risikoklasse der Erzeugergruppe ist korrekt. Zu prüfen: Liste der Gruppenmitglieder einsehen und prüfen ob: - sie auf aktuellem Stand gehalten wird, - sämtliche Gruppenmitglieder (mit Adressdaten) erfasst sind, - die definierte(n) Region(en) und die Erzeugnisse aufgeführt sind, - ob die Zertifizierungsstelle über den aktuellen Stand informiert wurde (nicht relevant bei Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugeraudits). Dokumentation: Liste als nummerierte Anlage beifügen Die Risikoklasse der Erzeugerbetriebe ist in Abhängigkeit von den in der Erzeugergruppe vorhandenen Betriebstypen durch den Lizenznehmer zu ermitteln. Dies erfolgt gemäß Anlage 1 des Leitfaden Gruppenzertifizierung. Dieser Prüfpunkt ist nicht relevant bei der Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugeraudits. Zu prüfen: Übersicht über die Betriebstypen der an der Gruppenzertifizierung teilnehmenden Erzeugerbetriebe einsehen. Überprüfung der Risikoklasse anhand der Übersicht. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 5 von 10

Dokumentation: Übersicht als nummerierte Anlage beifügen 6.4 6.5 6.6 Von allen Gruppenmitgliedern liegt die Teilnahmeerklärung vor. Die Gruppenmitglieder werden zu den RF-Anforderungen geschult. Entsprechende Nachweise liegen vor. Angemessene interne Audits werden durchgeführt und dokumentiert. Die Häufigkeit entspricht der im Leitfaden Gruppenzertifizierung festgelegten Risikoeinstufung. Zu prüfen: Teilnahmeerklärungen anhand der Erzeugerliste einsehen In Abhängigkeit von der Art der Gruppenzertifizierung unterscheiden sich die Teilnahmeerklärungen. Bei der - Gruppenzertifizierung (ohne QS/RF-Erzeugeraudits): Teilnahmeerklärung an der RF- Gruppenzertifizierung - Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugeraudits: Teilnahmeerklärung zur Teilnahme am Modul Regionalfenster Dokumentation: bei nicht vollständiger Überprüfung geprüfte Beispiele angeben Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, den Gruppenmitgliedern nachweislich sämtliche notwendigen Informationen zu den RF-Anforderungen in aktueller Form zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen: - die aktuellen RF-Erzeugungskriterien für das betreffende Erzeugnis - RF-Kennzeichnungsvorgaben - Zukauf von RF-Erzeugnissen ist im Rahmen der Gruppenzertifizierung nicht zulässig Zu prüfen: Schulungsunterlagen und bei Anwesenheitsschulung unterzeichnete Teilnehmerliste Dokumentation: Bei Anwesenheitsschulung geprüfte Schulung mit Datum angeben. Bei schriftlicher Schulung Schulungsdokument als Anlage beifügen. Die Häufigkeit interner Audits ist im Leitfaden Gruppenzertifizierung geregelt. Dieser Prüfpunkt ist nicht relevant bei der Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugeraudits. Bestandteil der internen Audits bei den Erzeugern muss die Überprüfung der Einhaltung der RF-Anforderungen sein. Dazu zählt die Überprüfung von: - RF-Erzeugungskriterien für das betreffende Erzeugnis - RF-Kennzeichnung - Zukauf von RF-Erzeugnissen Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 6 von 10

Zu prüfen: Dokumentation zu internen Audits, Auditberichte Dokumentation: Geprüfte interne Audits mit Datum angeben 6.7 6.7.1 6.7.2 6.7.3 Zusätzlich bei Gruppenzertifizierung mit QS/RF- Erzeugerkontrollen Der RF-Lizenznehmer ist zertifizierter QS-Systempartner Die Freischaltung der Gruppenmitglieder in der QS- Datenbank wird wie im Eigenkontrollsystem beschrieben überprüft. Den Gruppenmitgliedern wurde die Bestätigung des RF-Lizenznehmers an den QS-Erzeuger ausgestellt. Kopien liegen vor. Die Prüfpunkte 6.6.1 bis 6.6.3 sind bei der Gruppenzertifizierung mit QS/RF-Erzeugerkontrollen zusätzlich zu den Prüfpunkte 6.1 bis 6.5 zu prüfen. Zu prüfen: Nachweis QS-Zertifizierung des betroffenen Standortes Dokumentation: Datum Gültigkeit QS-Zertifizierung Der Lizenznehmer muss bei Bezug von RF-Ware sicherstellen, dass der Lieferant aktuell in der QS-Datenbank Regionalfenster-freigeschaltet ist. Dies erfolgt bei jeder Lieferung oder ist bei anderslautender Häufigkeit dem Eigenkontrollsystem zu entnehmen. Zu prüfen: - Überprüfung, ob das Unternehmen wie vorgegeben den Freigabestatus der Lieferanten kontrolliert - Stichprobenartige Überprüfung des Lieferantenstatus in der QS-Datenbank Dokumentation: geprüfte Beispiele angeben Die Bestätigung des RF-Lizenznehmers an den QS-Erzeuger ist ein vom Regionalfenster vorgegebenes Dokument. Zu prüfen: Einsehen der Bestätigung anhand der Erzeugerliste Dokumentation: bei nicht vollständiger Überprüfung geprüfte Beispiele angeben Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 7 von 10

7 Warenidentifizierung/ Kennzeichnung RF-Ware aus unterschiedlichen Regionen wird nachweislich getrennt gehandhabt. 7.1 Ebenso wird Nicht-RF-Ware nachweislich von RF-Ware getrennt gehandhabt. Zu prüfen: Einrichtung und Umsetzung eines Systems zur Trennung von Warenströmen und Identifizierung von RF- Ware über den gesamten Prozess vom Wareneingang bis Warenausgang Dokumentation: Beschreibung der Mechanismen zur Warentrennung 7.2 7.3 7.4 Kennzeichnung der Ware an der Lagereinrichtung durch den Begriff Regionalfenster (oder Abkürzung RF ) sowie die definierte Region. Lieferscheine von RF-Ware im Wareneingang sind korrekt gekennzeichnet ( Regionalfenster (oder RF ) sowie die definierte Region). Es liegen für alle RF-Produkte vom Regionalfenster freigegebene Etikettenlayouts vor. Die Produktkennzeichnung erfolgt mit Zu prüfen auf Betriebsrundgang Dokumentation: geprüfte Beispiele angeben Zu prüfen: Die Kennzeichnung der Lieferdokumentation (Lieferscheine, Wiegeprotokolle u. ä.) Erläuterung: Die Anforderung zur Kennzeichnung der Lieferdokumentation betrifft RF-zertifizierte Ware. Wird Ware geliefert, die nicht über eine RF-Zertifizierung, sondern über einen anerkannten Standard abgesichert ist, gelten die RF- Anforderungen an die Kennzeichnung der Lieferdokumentation nicht. Weitere Erläuterungen wie unter 7.5 Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlage beifügen Das Etikettenlayout eines jeden Produktes ist beim Regionalfenster zur Freigabe einzureichen. Es dürfen lediglich vom Regionalfenster freigegebene Etikettenlayouts verwendet werden. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 8 von 10

den vom Regionalfenster freigegebenen Etiketten. Zu prüfen: - Die Freigabe der Etikettenlayouts ist zu prüfen. Die Freigabe ist an der farblichen Markierung zur Etikettenfreigabe in der Produktregistrierung zu erkennen. Hinweis: Sobald die RF-Datenbank in Funktion ist, entfällt die Überprüfung der Freigabe, da die Freigabe eines Produktes in der Datenbank automatisch die Freigabe der Etikettenlayouts beinhaltet. - Zudem sind die tatsächlich verwendeten Etiketten (aktuelle Produktion / Produktlager / Etikettenlager) mit den freigegebenen Etikettenlayouts auf Übereinstimmung abzugleichen. Hinweis: Solange die RF-Datenbank noch nicht in Funktion ist, muss der Auditor, damit der Abgleich in der Kontrolle vorgenommen werden kann, die freigegebenen Etiketten in aktueller Version von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt bekommen. Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlagen beifügen Lieferscheine von RF-Ware im Warenausgang sind korrekt gekennzeichnet ( Regionalfenster (oder RF ) sowie die definierte Region). Zu prüfen: Die Kennzeichnung der Lieferdokumentation (Lieferscheine, Wiegeprotokolle u. ä.) Erläuterung: Ist die definierte Region ein Bundesland, können bei der Kennzeichnung der Lieferdokumente anstelle des vollständig ausgeschriebenen Bundeslandes die offiziellen Länderabkürzungen verwendet werden. 7.5 In einer Erstkontrolle kann die korrekte Kennzeichnung der Lieferscheine nicht überprüft werden. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall mit E = nicht anwendbar. Es sollte ein schriftlicher Hinweis an das Unternehmen zu dieser Anforderung erfolgen. Eine D = KO-Bewertung ist ausschließlich bei folgender Abweichung vorgesehen: Die Regionsangabe auf dem Lieferschein entspricht nicht der Warenherkunft / der registrierten Region. Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlage beifügen Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 9 von 10

8 8.1 8.2 Rückverfolgung/ Mengenplausibilität Es ist ein System eingerichtet und umgesetzt, welches die lückenlose Rückverfolgung von RF-Ware ermöglicht und das sämtliche relevanten Eingangs-, Bearbeitungs-, Lagerungs- und Vertriebsschritte mit einbezieht. Entsprechende Aufzeichnungen zur Rückverfolgung liegen vor. Für einen RF-Artikel ist eine Rückverfolgung mit Überprüfung der Mengenplausibilität durchzuführen. Die Überprüfung der Mengenplausibilität erfolgt in Form eines Abgleichs der Verkaufsmenge eines RF-Artikels über einem ausgewählten Zeitraum mit der Menge der dafür zugekauften RF- Ware. Die Rückverfolgung konnte lückenlos durchgeführt werden. Die Bilanz bei der Berechnung der Mengenplausibilität ist stimmig. Zu prüfen mittels -Betriebsrundgang -Aufzeichnungen zu Wareneingang (bei Zukauf) / Ernte / Bearbeitungsschritten (z.b. Waschen, Sortieren, Verpacken) / Lagerung / Kennzeichnung im Prozess und an Lagereinrichtungen, Warenausgangsdokumente (z.b. Lieferscheine, Wiegeprotokolle) Dokumentation: Kurzbeschreibung des Systems Zu prüfen: - Die Rückverfolgungsprüfung ist durchzuführen für eine Charge eines RF-Artikels vom Warenausgang bis zum Rohstoffeingang. - Überprüfung der Mengenplausibilität: Abgleich der Verkaufsmenge eines RF-Artikels mit der Menge der dafür zugekauften RF-Ware unter Berücksichtigung der Anfangs- und Endbestände des Bezugszeitraums. Bei der Berechnung ist ein angemessener und aussagkräftiger Zeitraum zugrunde zu legen, z.b. die Vertriebsmenge des Vorjahres. Existiert im Falle einer Erstzertifizierung keine RF-Ware, so ist der Prüfpunkt 8.2 mit Nicht-RF-Ware durchzuführen. Dokumentation: Plausibilitätsberechnung und zugehörige Nachweise als nummerierte Anlage beifügen Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle Handel (ohne LEH), Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 10 von 10