2. Sachstand zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs



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EDV-Länderbericht Stand: Juni 2015 In den vergangenen Jahren wurde in die Unterstützung sämtlicher Arbeitsplätze mit entsprechenden IT-Fachverfahren fortgeführt. So können z. B. über ein Justizintranet (Just) die juristischen Informationssysteme juris, Beck-online, jurion und ibr-online direkt am Arbeitsplatz genutzt werden. Die große anstehende Herausforderung für die Justiz wird aber die Einführung des elektronischen Rechtsverkehres mit einhergehender Einführung der elektronischen Aktenführung bilden. Zukünftig wird der gesamte Arbeitsprozess durchgehend mit IT unterstützt und elektronisch abgebildet. Auswirkungen auf die Arbeitsweisen sowie Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der IT-Organisation sind zu bedenken und entsprechende Anpassungen sind vorzunehmen, um eine auch den zukünftigen Anforderungen gerecht werdende IT-Organisation der Justiz zu gewährleisten. 1. Beteiligung von in Länderverbünden ist in folgenden Länderverbünden bzw. kooperativen Länderübergreifenden Zusammenarbeiten beteiligt: AUREG AuRegis BASIS-Web DaBaG EGVP EUREKA-Fach FOKUS Folia/EGB forumstar Justizportal Mahnverfahren MESTA Nexus VeLiS Kammerverwaltung SoPart Justiz 2. Sachstand zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 16.10.2013 (ERV-Gesetz) gibt einen klaren zeitlichen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor. Von der den Bundesländern im ERV-Gesetz eingeräumten Möglichkeit, die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Landesverordnung auf den 1.1.2019 oder 1.1.2020 zu verschieben, soll in Schleswig Holstein kein Gebrauch gemacht werden. Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung vom 12.11.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 328) beschlossen, dass das Land ab dem 1.1.2018 den elektronischen Zugang zu seinen Gerichten zusichert (Artikel 14 Absatz 2 LVerf). Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den elektronischen Rechtsverkehr und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit einer elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes hat das Justizministerium gemein- Seite 1 von 6

sam mit den Präsidialgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit sowie dem Generalstaatsanwalt das Gesamtvorhaben ejustiz SH initiiert. Dieses Gesamtprojekt bündelt alle Maßnahmen und Aktivitäten, die die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der schleswig-holsteinischen Justiz zum Gegenstand haben. Das Projekt ejustiz SH hat somit folgende Ziele: Einführung Elektronischer Rechtsverkehr (Posteingang) Der elektronische Posteingang ist in allen Bereichen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis zum 1.1.2018 gewährleistet. Einführung elektronischer Postausgang Der elektronische Postausgang wird spätestens im Zuge der Einführung der elektronischen Akte eingeführt. Einführung Elektronische Akte Die elektronische Akte ist in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens bis zum 1.1.2026 eingeführt. Aktuell ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz in folgendem Umfang eröffnet: 1. Automatisiertes Mahnverfahren Im Bereich Mahngericht wurde im Jahre 2002 das elektronische Mahnverfahren via Datenträgeraustausch beim AG Schleswig eingeführt. Seit dem 01.11.2006 hat das Zentrale Mahngericht in Schleswig die alleinige Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren in, wobei gleichzeitig die maschinelle Bearbeitung aller Mahnsachen vorgeschrieben wurde. Neben dem Datenträgeraustausch werden auch der Online-Mahnantrag und das Belegleseverfahren unterstützt. 2. Registersachen Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister sowie das Partnerschaftsregister sind landesweit auf die elektronische Registerführung umgestellt. In allen Registerbereichen ist der elektronische Rechtsverkehr seit 2007 eröffnet und die Akten werden vollständig elektronisch geführt. Auskünfte aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister können über das gemeinsame Registerportal der Länder bezogen werden. 3. Grundbuch Seit 2006 steht das schleswig-holsteinische Grundbuch online zur Verfügung. Unter der Internetadresse www.grundbuch-sh.de haben professionelle Nutzer des Grundbuchs die Möglichkeit Grundbuchblätter einzusehen. Beginnend mit dem 01.09.2014 wird der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen in den Gerichten s schrittweise eröffnet. Die landesweite Umstellung soll Ende 2016 abgeschlossen sein. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs werden die Akten der betroffenen Grundbuchämter elektronisch geführt. 4. Arbeitsgerichtsbarkeit Bereits seit dem 01.05.2009 ist der elektronische Rechtsverkehr als weitere Einreichungsmöglichkeit in allen Arbeitsgerichten des Landes eröffnet. Seite 2 von 6

5. Urheberrechtsverfahren nach 101 Abs. 9 UrhG Für die Urheberrechtsverfahren nach 101 Abs. 9 UrhG beim Landgericht Flensburg ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 01.02.2011 eröffnet. 6. Finanzgerichtsbarkeit Seit dem 01.02.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr als weitere Einreichungsmöglichkeit bei dem ischen Finanzgericht in Kiel eröffnet. Zeitgleich hat die initiative Nutzung des elektronischen Postausgangs begonnen. 7. Verwaltungsgerichtsbarkeit Ebenfalls seit dem 01.02.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr als weitere Einreichungsmöglichkeit in der ischen Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet. Zeitgleich hat die initiative Nutzung des elektronischen Postausgangs begonnen. 8. Insolvenzbekanntmachungen Seit dem 01.04.2004 nimmt die Veröffentlichung der Insolvenzdaten über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de vor. 3. Neue IT-Organisation Justiz Die IT-Organisation der Justiz (zentrale wie dezentrale IT) ist mit geänderten und gestiegenen Anforderungen konfrontiert. Maßgeblich ist dies durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften induziert (Projekt ejustiz SH, siehe lfd. Nr. 2 in diesem Dokument), da insbesondere durch jenes Projekt angestrebt wird, den juristischen Fachprozess durchgehend mit IT zu unterstützen. Infolge dieser Entwicklung steigen die Anforderungen an die IT-Organisation der Justiz bzgl.: Tiefergehende Kenntnisse der juristischen Abläufe und der Bedürfnisse der Anwender aus der Justiz, Hochverfügbarkeit der IT-Anwendungen, Auf hohem Niveau Absicherung der IT-Anwendungen und der elektronischen Daten gegen Schad-Software und unbefugtem Zugriff, Professionelle, transparente und Anwender-orientierte IT-Prozesse insbesondere zu Betrieb, Fehlerbehebung und Änderungsmanagement, Sicherer Umgang der IT mit zunehmend vernetzten IT-Architekturen, um stabilen, kostenadäquaten Betrieb bei gleichzeitiger Gewährleistung von Flexibilität, Performance und hoher Funktionalität zu ermöglichen. Daneben ändern sich auch die Bedürfnisse der Anwender. So besteht z. B. zunehmend der Bedarf an mobilem Arbeiten. In Summe erzeugen diese Entwicklungen einen signifikanten Auftrieb an Umfang, Komplexität und juristischer Fachbezogenheit der IT-Aufgaben, auf den die IT-Organisation der Justiz sich einzurichten hat. Deshalb wird in diesem Jahr ein Projekt zur Entwicklung einer Neuen IT-Organisation aufgesetzt, welches durch ein geplantes IT-Gesetz Justiz flankiert wird. Das Gesamtziel des Projektes ist, die IT-Organisation der Justiz s (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug) auf Betrieb und Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung und allgemein auf die IT- Unterstützung des juristischen Fachprozesses auszurichten. Hierzu gehören insbesondere die Ausrichtung auf den Ausbau der Fachverfahrensbetreuung inkl. der hinreichenden Gestaltung praktikabler, leistungsstarker und transparenter IT-Prozesse sowie die adäquate, Seite 3 von 6

sowohl auf sicheren Betrieb als auch auf Entlastung ausgerichtete Einbeziehung von Dataport als IT-Dienstleister. 4. IT-Unterstützung der Geschäftsbereiche IT-Unterstützung der Staatsanwaltschaften Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) Die Justizverwaltungen der MESTA-Partnerländer Brandenburg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und haben in Zusammenarbeit mit Dataport die ganzheitliche staatsanwaltliche Automationslösung MESTA realisiert. MESTA ist eine umfassende Softwarelösung für die Unterstützung aller Arbeitsvorgänge in einer Staatsanwaltschaft. Sowohl bei der Erfassung von Taten und Delikten, Geschädigten und Beschuldigten als auch bei Auskünften, Gesetzesrecherchen und der fallspezifischen Korrespondenz assistiert MESTA. Aus der MESTA-Umgebung heraus wird die elektronische Kommunikation mit Registern und anderen Behörden betrieben. So können z. B. BZR und VZR-Abfragen und die Auskunft aus dem ZStV als PDF Dokument direkt am Arbeitsplatz eingesehen werden. Im Vorgriff auf eine zukünftige elektronische Aktenführung im Bereich der Staatsanwaltschaften ermöglicht die elektronische Geldstrafenvollstreckung in MESTA die vollständige digitale Sachbearbeitung ohne Vorlage von (Papier-) Akten und führt damit zur Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Servicedienste. In wurde in diesem Jahr der zentrale Betrieb von MESTA innerhalb des Hochsicherheitsrechenzentrums RZ² von Dataport realisiert. Durch den zentralen Betrieb wird die technische Infrastruktur der Fachanwendung BSI-konform und zukunftssicher in einer zeitgemäßen Umgebung bereitgestellt. Weitere Informationen zum Programm MESTA und dem Projekt RZ² finden Sie im Internetangebot des beauftragten IT-Dienstleisters Dataport (www.dataport.de). Textgenerierung MESTA-TEXT Aus der Fachanwendung MESTA erfolgt die Datenübergabe für die Textgenerierung, die ebenfalls in einem Partnerschaftsprojekt mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin mit dem Produkt FAME entwickelt wurde und seit 2008 flächendeckend in im Einsatz ist. Zusätzlich wurde in das Schreibwerk das digitale Diktat und die Möglichkeit der Spracherkennung integriert. IT-Unterstützung der ordentlichen Gerichtsbarkeit forumstar Zur Ablösung des Altverfahrens MEGA ist dem forumstar Länderverbund beigetreten. Seit Anfang 2011 wird die Einführung von forumstar in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in vorangetrieben und soll bis Mitte 2018 mit allen Modulen flächendeckend im Einsatz sein. Seite 4 von 6

Seit Anfang 2015 werden die Module Zivil, Mobiliarvollstreckung und Betreuung in sämtlichen Amtsgerichten eingesetzt. Das Zivilmodul wird in diesem Jahr in die Kollegialgerichte, das Immobiliarvollstreckungsmodul in die erste Hälfte der Amtsgerichte ausgerollt. Elektronisches Grundbuch Im Verbund mit Baden-Württemberg wurden mit FOLIA/EGB die Voraussetzungen geschaffen, die Grundbuchdaten durch eine Erfassung in strukturierter Form für die Bearbeitung in den Grundbuchämtern und für die Auskunft externer berechtigter Nutzer bereitzustellen. Die Sicherheit der Daten wird durch digitale Signaturen mit Smartcards gewährleistet, die die frühere handschriftliche Unterschrift durch die verantwortlichen Beamtinnen und Beamten ersetzen. Registerautomation Als Fachanwendung in den Registergerichten ist die Software AUREG im Einsatz, die im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und entwickelt wurde. Wie alle anderen Bundesländer arbeitet am Projekt für eine zukünftige gemeinsame Registerautomation mit. Automatisiertes Mahnverfahren Entsprechend 688 ff. ZPO wird am Amtsgericht Schleswig zentral für ein vollautomatisiertes Mahnverfahren eingesetzt. Mahnbescheids- und Folgeanträge werden über elektronischen Datenaustausch, über Datenträgeraustausch oder mit signaturgesetzes-konformer Datenübermittlung über das EGVP eingereicht. IT-Unterstützung der Fachgerichte Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Landesverfassungsgericht In der Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Landesverfassungsgericht s wird das Programm EUREKA-Fach zur IT-Unterstützung aller Arbeitsplätze eingesetzt. Arbeitsgerichtsbarkeit Im Länderverbund mit der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg wird die Fachanwendung FOKUS eingesetzt. Seit dem 01. Mai 2009 können in Verfahren insbesondere Rechtsanwälte auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erheben, Anträge stellen und Schriftsätze einreichen. IT-Unterstützung des Justizvollzugs Im Anschluss an die Modernisierung der IT-Basisinfrastruktur in den Jahren 2011 / 2012 sowie die Einführung des IT-Verfahrens BASIS-Web (Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug - Verfahren zur Unterstützung der Abwicklung der die Gefangenen betreffenden Verwaltungsaufgaben) wurde in den Jahren 2013 / 2014 zunächst das IT-Verfahren Nexus VeLiS Kammerverwaltung in allen Justizvollzugseinrichtungen zum Einsatz gebracht. Die Software unterstützt im Wesentlichen die Kammern bei der dortigen Aufgabenwahrnehmung und verfügt über eine Schnittstelle zum IT-Verfahren BASIS-Web. Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2014 das IT-Verfahren SoPart Justiz, welches ebenfalls eine Schnittstelle zu BASIS-Web aufweist, im Strafvollzug eingeführt. Das Produkt dient zusammengefasst der elektronischen Dokumentation der vollzuglichen Maßnahmen und er- Seite 5 von 6

möglicht die elektronische Kooperation mit den ambulanten sozialen Diensten der Justiz im Rahmen des Übergangsmanagements. Letztlich ist im Jahr 2015 ein Projekt zur Einführung des IT-Verfahrens Nexus Web für die elektronische Unterstützung der Arbeitsverwaltungen und -betriebe in den Justizvollzugseinrichtungen initiiert worden. Gleichzeitig wurden Vorprüfungen zur Einführung von IT-Verfahren für die elektronische Dienstplanung und zur Abwicklung der Aufgaben der Küchen aufgenommen. Der Justizvollzug in setzt auf die Nutzung von in Länderverbünden entwickelten Verfahren. So werden BASIS-Web und Nexus VeLiS Kammerverwaltung im Verbund mit 12 weiteren Bundesländern und Luxemburg entwickelt. SoPart Justiz wird in drei weiteren Bundesländern im Justizvollzug eingesetzt. Das Produkt Nexus Web wird bereits in vier anderen Bundesländern betrieben. IT-Unterstützung der Bewährungs- und Gerichtshilfe In der Bewährungs- und Gerichtshilfe ist seit 2008 das IT-Verfahren SoPart Justiz im Einsatz. Der Länderverbund setzt sich aus den Ländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein- Westfalen, Saarland und zusammen. Kontakt Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Lorentzendamm 35 24103 Kiel Dr. Jörg-Peter Weiß (Leiter des Referates für Informationstechnik in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzug) Telefon 0431-988 3821 Telefax 0431 / 988-3895 mailto: joerg-peter.weiss@jumi.landsh.de Internet: http://www.justiz.schleswig-holstein.de Seite 6 von 6