Stadt Lingen Bebauungsplan Nr. 4 Änderung Nr. 4 Baugebiet: "An der Gergstraße" mit örtlichen Bauvrschriften Übersichtsplan M : 5.000 Nvember 07 M : 500 Stadt Lingen (Ems) Elisabethstraße 4-6 Pstfach 060 Telefn 059/944-0 Internet: www.lingen.de Fachdienst Stadtplanung 49808 Lingen (Ems) 49803 Lingen (Ems) Telefax 059/944-643 Email: inf@lingen.de
Kirche (neuapst.) Christuskirche 4 7 46D A 3 45 7 9 3A A 3 8 5 6 9 5 50 53 9 46A 3 46 9 46B B 7 8 0 3 48 5 46E 4 46C 0 6 Brckhauser Weg Esch 4 6 37 80 40 6 6 6 4 3 9 93 4 6 4 5 33 58 3 58 4 38 6 5 80 5 7 6 7 9 4 4 4 39 5 7 8 5/ 5 8 /7 6 8 4/30 6 4 6/43 58 7 6 9 6 37 80 6 4 5 5 30 5 34 80 8 6 3 6 6 80 9 58 5 6 7 5 35 39 4/7 5 37 580 6 9 5 3 6/38 5 0 4/9 6 39 36 7 30 / 4/8 6 88 4 4/7 7 6 88 5 583 5 6 0 6 8 5 38 58 6 583 4 5 3 355 6 4 35 5 6 0 5 36 7 3 5 9 4/43 7 9 Fussweg Fuss u. Radweg Fussweg Wendehammer Privatparkplatz Privatparkplatz Fussweg Fussweg Fahrbahnbelag: Asphalt Fahrbahnbelag: Pflasterung Ahrn Kiefer Pller 3 x Pller 5.36 Fahrbahnbelag: Asphalt Fahrbahnbelag: Pflasterung Pller 3 x Pller 5.36 3 4 5 F+R F+R F+R GL 5 G Whnweg 3 4 50 m Richtfunktrasse Nr. 77 50 m LPB III III 0,4, WA III 0,4, WA III 0,4, WA III 0,4, WA III 0,4, WA II 0,4 0,8 WA II 0,4 0,8 WA Fuss u. Radweg Schutzstreifen Schutzstreifen Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 4 M. :.000
z. B. z. B. WA II 0,4 z. B. 0,8 TH max. GH max. F+R
G GL z. B. LPB II DN
Textliche Festsetzungen. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. Nr. BauGB i.v.m. Abs. 5 und 6 BauNVO). Allgemein zulässige Nutzungen Die nach 4 Abs. Nr. BauNVO in den Allgemeinen Whngebieten allgemein zulässigen Nutzungen - die der Versrgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften swie nicht störende Handwerksbetriebe sind nach Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.. Ausnahmsweise zulässige Nutzungen Die nach 4 Abs. 3 BauNVO in Allgemeinen Whngebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind gemäß Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und smit nicht zulässig.. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. Nr. BauGB i.v.m. 8 und 0 BauNVO). Traufhöhe ( 8 Abs. BauNVO) In den Allgemeinen Whngebieten (WA) dürfen flgende festgesetzten Traufhöhen (TH) der Gebäude nicht überschritten werden: - WA : 34,5 m ü. NHN - WA : 3,5 m ü. NHN Für die Bemessung der Traufhöhe (TH) gilt jeweils der Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut.. Gebäudehöhe ( 8 Abs. BauNVO) In den Allgemeinen Whngebieten (WA) dürfen flgenden festgesetzten Gebäudehöhen (GH) nicht überschritten werden: - WA : 37,5 m ü. NHN - WA : 34,5 m ü. NHN Die Regelung zu den maximal zulässigen Gebäudehöhen (GH) bezieht sich auf die abslute Gebäudehöhe und smit auf den bersten Punkt der jeweiligen Dachfläche..3 Höhe des fertigen Erdgeschssfußbdens ( 8 Abs. BauNVO) Im gesamten Plangebiet darf eine maximale Erdgeschssfussbdenhöhe 5,5 m ü. NHN nicht überschritten werden. 3. Nebenanlagen, Stellplätze und Garage ( 9 Abs. Nr. 4 BauGB) Zwischen geschlssenen und ffenen Garagen (Carprts) nach Abs. BauNVO swie Nebenanlagen nach 4 BauNVO und den öffentlichen Verkehrsflächen swie Verkehrsflächen besnderer Zweckbestimmung Fuß- und Radweg ist ein Minderstabstand vn,00 m einzuhalten. 4. Oberflächenentwässerung ( 9 Abs. Nr. 4 BauGB) Im Plangebiet ist das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser durch bauliche der technische Maßnahmen auf den Grundstücken zu versickern. Die Merkblätter DWA-M 53 und DWA-A 38 sind bei der Versickerung vn Regenwasser zu berücksichtigen. Die Errichtung vn zulässigen Sammelvrrichtungen für Nutzwasser (z.b. Speicher der die Entnahme vn Brauchwasser) bleiben hiervn unberührt. Das gleiche gilt für die Versagungsgründe nach 8 NWG bei der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis.
5. Flächen für besndere Vrkehrungen an Gebäuden zum Schutz vr schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissinsschutzgesetzes ( 9 Abs. Nr. 4 BauGB) 5. Schallschutz vn Whn- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 409 In den gekennzeichneten Lärmegelbereichen II und III sind für schützenswerte Whn- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 409 die flgenden erfrderlichen resultierenden Schalldäm- Maße (erf. R w,ges ) durch die Außenbauteile (Wandanteil, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereich II Aufenthaltsräume vn Whnungen: Bürräume u.ä.: Lärmpegelbereich III Aufenthaltsräume in Whnungen: Bürräume u.ä.: erf. R` w, res = 30 db (A) erf. R` w, res = 30 db (A) erf. R` w, res = 35 db (A) erf. R` w, res = 30 db (A) 5. Schutz vn typischen Aufenthaltsbereichen im Freien (Außenwhnbereiche) In den Lärmpegelbereichen II und III sind Außenwhnbereiche wie Terrassen in Erdgeschsslage bzw. Balkne und Lggien im Obergeschss hne lärmmindernde Maßnahmen unzulässig. Alternativ sind diese nur mit ausreichend ptimierten zusätzlichen schallabschirmenden Maßnahmen mit Einzelnachweis zulässig, die gesunde Aufenthaltsverhältnisse im Außenwhnbereich gewährleisten. 6. Grünrdnerische Festsetzungen Der Gehölzbestand innerhalb der festgesetzten privaten öffentlichen Grünfläche gemäß 9 Abs. 5 b BauGB mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung vn Bäumen, Sträuchern und snstigen Bepflanzungen ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang hat eine Ersatzanpflanzung der abgegangenen Art zu erflgen.
Rechtliche Grundlagen für diese Bebauungsplanänderung sind: - Baugesetzbuch 004 (BauGB) - Verrdnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke 990(Baunutzungsverrdnung BauNVO) - Verrdnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes 990 (Planzeichenverrdnung PlanzVO) - Bundesnaturschutzgesetz 009 (BNatSchG) - Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 00 (NAGBNatSchG) - Niedersächsische Baurdnung 0 (NBauO) in der jeweils gültigen Fassung. Rechtsgrundlagen Örtliche Bauvrschriften 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 84 NBauO. Dächer. Dachfrmen Für die Hauptbaukörper sind nur Satteldächer zulässig.. Dachneigung Die zulässige Dachneigung (DN) der Hauptbaukörper in den Allgemeinen Whngebieten (WA) beträgt DN = 0-30.. Dacheindeckungen Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel der Dachpfannen (Hhlziegel, Falzpfanne) in rten, rtbraunen und dunklen Farbtönen zulässig. Flgender Farbrahmen ist nach der Karte zum Farbregister RAL 840 festgelegt: Farbtn rt und rtbraun: RAL Nr. 00, 00, 3000, 300, 300, 3003, 3004, 3005, 3007, 3009, 30, 303, 306, 303, 800, 8004, 80, 805 Farbtn braun-schwarz bis grau-schwarz und anthrazit: RAL Nr. 60, 705, 706, 70, 70, 704, 706, 7043, 9004, 9005, 90, 907 3. Einfriedungen Grundstückseinfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen besnderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radwege) sind nur bis zu einer Höhe vn max.,50 m zulässig. Lebende Hecken sind bis max.,80m zulässig. Nachrichtliche Übernahmen 9 Abs. 6 BauGB Verrdnung über die Festsetzungen eines Wasserschutzgebietes Das Plangebiet liegt im Bereich der Wasserschutzzne III der Wassergewinnungsanlage Strt der Stadtwerke Lingen. Bei allen Baumaßnahmen innerhalb des Plangebietes sind die geltenden Schutzgebietsbestimmungen gemäß der Schutzgebietsverrdnung vm 5.08.007 zu beachten und einzuhalten. Richtfunkstrecken Die den Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung tangierende Richtfunkstrecke Nr. 77 ist einschließlich ihrer ntwendigen Schutzstreifen nachrichtlich in die Bebauungsplan-Änderung übernmmen.
Hinweise. Für diesen Bebauungsplan gilt die Verrdnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i. d. F. vm 3.0.990 (BGBl. I, S. 3), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzten vm 04. Mai 07 (BGBl. I, S. 057).. Sllten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- der frühgeschichtliche Bdenfunde (das können u.a. sein: Tngefäßscherben, Hlzkhleansammlungen, Schlacken swie auffällige Bdenverfärbungen und Steinknzentratinen, auch geringe Spuren slcher Funde) gemacht werden, sind gemäß 4 Abs. des Nds. Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Lingen (Ems) der dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Referat Archälgie Stützpunkt Oldenburg, Ofener Straße 5, Tel. 044 / 90 unverzüglich gemeldet werden. Bdenfunde und Fundstellen sind nach 4 Abs. des NDSchG bis zum Ablauf vn 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Srge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vrher die Frtsetzung der Arbeiten gestattet. 3. Sllten bei Erdarbeiten Landkampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, ist umgehend die zuständige Plizeibehörde, der Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Lingen (Ems) der der Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN Reginaldirektin Hameln - Hannver zu benachrichtigen. 4. Bei Tiefbauarbeiten ist auf evtl. vrhandene Versrgungsleitungen Rücksicht zu nehmen, damit Schäden und Unfälle vermieden werden. Die Lage der Versrgungsleitungen ist den Bestandsplänen der zuständigen Versrgungsunternehmen zu entnehmen. Im Bereich der erdverlegten Versrgungseinrichtungen sind nur flachwurzelige Gehölze zulässig. 5. Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht gilt für die Träger der in der Fläche des Geh- und Leitungsrechtes verlaufenden Hauptversrgungsleitungen. 6. Die Flächen des Sichtdreieckes sind vn Bebauung, Bewuchs und anderen sichtbehindernden Gegenständen höher als 0,80 m über Fahrbahnberkante freizuhalten. 7. Die der Planung zugrunde liegenden Vrschriften (Gesetze, Verrdnungen, Erlasse) können im Rathaus der Stadt Lingen (Ems) im Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 4 6 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. 8. Mit Inkrafttreten der 4. Änderung werden für den Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 und seiner bisherigen Änderungen swie die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. überplant.