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MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift

Verhandlungsschrift Gemeinderat

Transkript:

Verhandlungsschrift ( Nr. 5 / 2015) über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Moosbach am Donnerstag, 17.09.2015, Beginn: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Anwesende: Es fehlen entschuldigt: FPÖ-Fraktion: 1. Bgm. Ing. Johann Scharf, Vorsitzender GR Kasinger Mathias 2. VzBgm Ing. Seeburger Franz 3. GR Reiseder Josef 4. GR Jodlbauer Kristof 5. GR Mag. Denk Johann 6. ÖVP-Fraktion: 1. VzBgm Schießl Gerhard GR Maier Franz 2. GR Reiter-Hofmann Irmgard 3. GR Öller Franz 4. GR Bramberger Engelbert 5. SPÖ-Fraktion: 1. GR Köhl Josef GR Ernst Schachner 2. Es fehlen unentschuldigt: niemand Anwesende stimmberechtigte Ersatzmitglieder: 1. GRE Pointinger Ingeborg, FPÖ 2. GRE Jakob Anneliese, ÖVP 3. 4. 5. 6. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 1 von 9

Sonstige Anwesende: Amtsleiter Johann Spitzlinger als fachkundige Person und Schriftführer (gem. 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990) * * * * * Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister * - Vizebürgermeister * - einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am 09. September 2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 09. September 2015 öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juli 2015 (Nr. 4 / 2015) bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und -ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 Oö. GemO 1990 eingebracht wurde: Bürgermeister Ing. Johann Scharf hat am 15.09.2015 schriftlich folgenden Dringlichkeitsantrag beim Gemeindeamt eingebracht: Vermietung eines Teils des Bauhofs an die Jägerschaft Moosbach; Mietvertrag zwischen Gemeinde Moosbach und Jägerschaft Moosbach; Beratung und Beschlussfassung Dieser Antrag soll als TOP 8 vor TOP Nr. 9 Allfälliges behandelt werden. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Aufnahme dieses Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung wie vorgetragen beschließen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden:. Der Antrag soll deshalb als eigener TOP in die Tagesordnung aufgenommen werden. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilung: keine Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 2 von 9

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: * * * * * TOP 1) Prüfbericht des Prüfungsausschusses; zur Kenntnisnahme gemäß 91 Oö. GemO 1990 Bericht des Prüfungsausschusses: Gemeinderat Kristof Jodlbauer trägt dem Gemeinderat den Bericht zur Prüfungsausschusssitzung vom 24.06.2015 vor. Beratungsverlauf: es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Prüfungsberichts vom 24.06.2015. TOP 2) Auftragsvergaben, Asphaltierungsarbeiten Gehsteig Moosbach; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: der Bürgermeister trägt vor, dass die Errichtung des Gehsteigs Kirchweg bereits mit dem Kostenvoranschlag der Straßenmeisterei Altheim am 10.12.2014 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Fläche der Asphaltierung wurde im Zuge der Bauarbeiten erweitert und soll deshalb nochmals mit dem tatsächlichen Endbetrag beschlossen werden. Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Asphaltierungsarbeiten zum Gehsteig Kirchweg in der Höhe von 11.629,44 beschließen. TOP 3) Änderung des Dienstpostenplanes in der allgemeinen Verwaltung und im Kindergarten; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 3 von 9

a) Die Gemeinde hat am Stichtag zur Gemeinderatswahl erstmals die 1.000 Einwohnergrenze überschritten (953 HWS und 79 NWS = 1.032 Gesamt). Damit ändern sich die Bezüge/Aufwandsentschädigungen/Sitzungsgelder der Gemeindeorgane und die Verwendungszulage/Aufwandsentschädigung für leitende Gemeindebedienstete. Für die Festsetzung der Dienstposten bei Gemeinden mit 1.001-1.500 Einwohner legt die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung fest: 1 GD 11 - Leiter/in des Gemeindeamts 1 GD 16 - Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion 1 GD 18 - Sachbearbeiter/in 1 GD 20 - Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung Derzeit ist das Gemeindeamt mit 1 GD 12, 1 GD 17 und 0,25 GD 20 besetzt. Amtsleiter Johann Spitzlinger beantragt die Änderung der Einstufung in GD 11 anstatt wie bisher in GD 12. b) Der Kindergarten musste im laufenden KIGA-Jahr um eine Gruppe erweitert werden, damit der steigende Betreuungsbedarf in der Gemeinde entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen bewältigt werden kann. Folgende Anstellungen bzw. Änderungen waren deshalb erforderlich: Dienstposten Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppenleiterin 40,00 h/wo = 100,00 % ± 0 %(bisher 100,00 %) Helferin 19,50 h/wo = 48,75 % - 6,25 %(bisher 55,00 %) Reinigung 12,00 h/wo = 30,00 % ± 0 %(bisher 30,00 %) 37,00 h/wo = 92,50 % + 92,50 %(bisher 0,00 %) 16,00 h/wo = 40,00 % + 40,00 %(bisher 0 %) 8,00 h/wo = 20,00 % + 15,00 %(bisher 0 %) Integrationskraft 13,00 h/wo = 32,50 %, + 5,00 % (bisher 27,50 %) Aus diesen Änderungsanträgen ergibt sich folgender Dienstpostenplan: Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 4 von 9

Dienstpostenplan Anmerkungen Allgemeine Verwaltung 1 B GD 11.1 B II-VI ab 01.10.2015 1 VB GD 17.5 I/c 0,25** VB GD 20.3 I/d Kindergarten 1,925 VB KBP I L/l 2b 1 Gruppenleitung ab 07.09.2015 0,8875 VB GD 22.3 I/e Helferin ab 07.09.2015 0,325 VB GD 22.3 I/e Integration ab 07.09.2015 0,45 VB GD 25.1 II/p 5 Reinigung ab 07.09.2015 0,3 VB GD 25/EB * II/p 5 Kindergartenbusbegleitung; Reinigungs-arbeiten; Schülerbeaufsichtigung Handwerklicher Dienst 1 VB GD 19.1 II/p 3 0,95 VB GD 25.1 II/p 5 * EB = Einzelbewertung (Gem-210027/27-2006-Ki vom 13. Juli 2006) ** befristet bis zur Pensionierung von Fr. Steingress (VB GD 17.5 I/c). Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Änderung des Dienstpostenplanes in der allgemeinen Verwaltung und im Kindergarten beschließen. TOP 4) Änderung Nr. 2 des Flächenwidmungsplans Nr. 4/2015; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Der Bürgermeister erläutert anhand der Mappendarstellung von Dipl.- Ing. Brunner, GZ 14922 die geplante Parzellierung der restlichen, bereits gewidmeten Teilflächen der Parzellen 657/1 und 652 in der neu geschaffenen Siedlung Obermühlen. In diesem Plan ist weiters dargestellt, dass der Flächenwidmungsplan mit den geplanten Grundgrenzen nicht übereinstimmt. Es handelt sich dabei um eine Abweichung im Ausmaß von 1.103 m² bei insgesamt vier Parzellen. Mit dieser Änderung des Flächenwidmungsplans soll dieser Mangel behoben werden. Die Zustimmungserklärung der betroffenen Grundanrainer wird eingeholt. Mit dieser Umwidmung werden keinerlei Interessen Dritter verletzt. Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 5 von 9

Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Umwidmung eines Teils der Parzellen 657/1 und 652 der KG 40226 Waasen im Gesamtausmaß von 1.103 m² von derzeit Grünland in Dorfgebiet beschließen. TOP 5) Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 3 des Flächenwidmungsplans Nr. 4/2015; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: im Ortszentrum soll die bestehende Siedlung der Wilhelm Mayer Straße in westlicher Richtung erweitert werden. Hierfür sollen Teile der Parzellen 305/1, 307/1 und 310 der KG 40226 Waasen von derzeit Grünland in Dorfgebiet umgewidmet werden. Bei dieser Umwidmung besteht öffentliches Interesse, weil die Gemeinde damit vor allem jüngeren Interessenten einen kostengünstigen Baugrund in Zentrumsnähe anbieten kann. Dieser große Bedarf kann mit der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur relativ kostengünstig abgedeckt werden. Mit dieser Umwidmung werden keinerlei Interessen Dritter verletzt. Im persönlichen Gespräch mit Dipl.-Ing. Joham, Land Oö., Abteilung Raumordnung wurde festgehalten, dass für diese Umwidmung lediglich die Zustimmung der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung GTW eingeholt wird. Weiters sind diese Flächen bereits im ÖEK als Baugebiet definiert, es kann somit bereits die Umwidmung beschlossen werden. Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Umwidmung eines Teils der Parzellen 305/1, 307/1 und 310 von derzeit Grünland in Dorfgebiet beschließen. TOP 6) Finanzierungsplan "Erneuerung der Möbel und Errichtung eines Kuschelbereiches im Kindergarten" lt. Finanzierungsdarstellung vom 9. Juli 2015, GZ.: IKD-2013-369416/10-Os; Beratung und Beschlussfassung Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 6 von 9

Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt der Amtsleiter dem Gemeinderat die Finanzierungsdarstellung des Amts der Oö. Landesregierung vom 09. Juli 2015, GZ.: IKD- 2013-369416/10-Os vollinhaltlich vor. Beratungsverlauf: es werden hierzu keine Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Finanzierungsplan für das Projekt "Erneuerung der Möbel und Errichtung eines Kuschelbereiches im Kindergarten" lt. Finanzierungsdarstellung vom 9. Juli 2015, GZ.: IKD-2013-369416/10-Os beschließen. TOP 7) Festlegung des Sitzungsplanes für das nächste Halbjahr Wegen der anstehenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen werden diese Termine vom Gemeinderat derzeit noch nicht fixiert. TOP 8) Vermietung eines Teils des Bauhofs an die Jägerschaft Moosbach; Mietvertrag zwischen Gemeinde Moosbach und Jägerschaft Moosbach; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: wegen Platzmangels hat die Jägerschaft den Bürgermeister ersucht, die Wildkammer auf den restlichen Teil der Werkstatt im Bauhof zu erweitern. Mittels eines Lokalaugenscheins mit Franz Danninger und dem Gemeindevorstand wurde diese Möglichkeit vor Ort bereits geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass diesem Wunsch der örtlichen Jägerschaft entgegengekommen werden kann. Auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt der Amtsleiter dem Gemeinderat den Entwurf des Mietvertrags vollinhaltlich vor. Beratungsverlauf: der Gemeinderat legt den Beginn des Mietverhältnisses mit 01.04.2016 fest. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 16 Jahren abgeschlossen und kann jeweils zum 31.08. unter Setzung einer sechsmonatigen Frist schriftlich mittels eingeschriebenen Brief gekündigt Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 7 von 9

werden. Der jährliche Mietzins beträgt 1 und für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr werden pauschal 10 m³ an Wasserverbrauch verrechnet. Es werden hierzu keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Mietvertrag wie vorgetragen beschließen. TOP 9) Allfälliges Die Fraktionsobfrau Irmgard Reiter-Hofmann und die Fraktionsobmänner Josef Reiseder und Josef Köhl bedanken sich beim gesamten Gemeinderat für die stets konstruktive Zusammenarbeit, durch die es innerhalb der letzten sechs Jahre möglich war, viele Projekte im Ort umzusetzen. Dadurch wurde für Moosbach viel erreicht. Dem schließt sich auch Bürgermeister Ing. Johann Scharf an. Er schließt die Sitzung mit dem Wunsch, dass der Gemeinderat in seiner neuen Zusammensetzung genauso effektiv zusammenarbeiten wird als dies bisher der Fall war, sodass die anstehenden Herausforderungen stets in guter Zusammenarbeit bewältigt werden. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16. Juli 2015 wurden keine* - folgende* - Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:45 Uhr. (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 8 von 9

(Schriftführer) (Gemeinderat) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde* und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54 (5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Moosbach, am Der Vorsitzende Bürgermeister Ing. Johann Scharf * Nichtzutreffendes streichen ** Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 17. September 2015 Seite 9 von 9