Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713

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Transkript:

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1974 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713 Tiertransporte im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 727 vom 10. Juni 2015: Millionen Tiere werden jährlich durch Deutschland transportiert. Für viele Tiere sind diese Transporte eine Qual. Wie die Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im vergangenen Jahr ergeben hat, wurde bei einem Viertel aller kontrollierten Schweinetransporte und fast 40 Prozent aller Rindertransporte in Deutschland im Jahr 2013 gegen geltende Vorschriften verstoßen. Oft sind Transporter überladen oder es mangelt an ausreichendem Sauerstoff und Wasser für die Tiere. Von Tierschützern werden seit Langem schärfere Regelungen in der Tierschutztransport-Verordnung sowie bessere Kontrollen und eine strengere Ahndung von Verstößen eingefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Quell- oder Zielort in Brandenburg fanden in den letzten fünf Jahren pro Jahr statt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? Bitte um ergänzende Übersicht zur Transportdauer. 2. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere werden hierbei aus welchen Ländern importiert/exportiert, wie viele Transporte finden innerhalb Brandenburgs statt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren wurden pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren von den Veterinärämtern kontrolliert? Wie oft wurden welche Mängel festgestellt? Wie wurden die Verstöße geahndet? 4. Wurden diese Mängel in jedem Fall sofort der zuständigen Behörde für das Transportunternehmen und für das Transportmittel mitgeteilt?

5. Wird vom zuständigen Veterinäramt bei Mängelfeststellung zeitgleich geprüft, ob das Unternehmen bereits aufgefallen ist (hierzu existiert eine Datenbank die für die Veterinärämter zugänglich ist)? 6. Erfolgt bei Mängelfeststellung von im Ausland ansässigen Transportunternehmen eine Rückmeldung zu erfolgten Sanktionen? 7. Wurden in Brandenburg ansässigen Transportunternehmen wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften bereits die Zulassungen entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? 8. Wurden in Brandenburg bereits Zulassungsnachweise für Brandenburger Transportmittel entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? 9. Wurden in Brandenburg bereits Befähigungsnachweise für Begleitpersonal wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? 10. Wie wird sichergestellt, dass tierschutzwidrige Tiertransporte bei Mängelfeststellung vor Ort beendet werden können? Gibt es für solche Fälle ausreichend freie Stallkapazitäten? 11. Was unternimmt die Landesregierung, um die Überwachung der Tiertransporte in Brandenburg zu verbessern? 12. Welche Vorschriften in Bezug auf den Tierschutz bei Tiertransporten hält die Landesregierung für verbesserungsbedürftig? Welche Aktivitäten plant sie hierzu? 13. In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen dem Verbraucherschutzministerium, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern statt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Quell- oder Zielort in Brandenburg fanden in den letzten fünf Jahren pro Jahr statt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? Bitte um ergänzende Übersicht zur Transportdauer.

zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Transportunternehmer und Tierhalter sind nicht verpflichtet, die Behörden über Transporte zu unterrichten, die keiner Kontrolle vor dem Transport unterliegen. Die Gesamtzahl an Transporten mit Quell- oder Zielorten in Brandenburg lässt sich daher auf Basis der behördlichen Informationen nicht ermitteln. Frage 2: Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere werden hierbei aus welchen Ländern importiert/exportiert, wie viele Transporte finden innerhalb Brandenburgs statt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren wurden pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren von den Veterinärämtern kontrolliert? Wie oft wurden welche Mängel festgestellt? Wie wurden die Verstöße geahndet? zu Frage 3: Die im folgenden aufgeführten Zahlen beruhen auf dem gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erstellten Bericht über nicht diskriminierende Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren, zusammen mit einer Analyse der wichtigsten festgestellten Mängel. Anzahl der kontrollierten Transporte: 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Dokumentenkontrollen 17.249 19.202 14.045 6.586 5.689 Anzahl der kontrollierten Transportmittel 17.418 17.837 14.229 24.668 24.210 Anzahl der dabei transportierten Tiere 32.108.872 34.350.21 6 27.352.95 7 29.078.82 1 32.427.74 1 Anzahl und Einzelheiten der festgestellten Verstöße: Tiere 2010 2011 2012 2013 2014 Transportfähigkeit 128 113 37 53 68 Tränke / Futter/ Ruhepau- 0 2 0 5 5

Transportmittel Begleitdokumente se Transportdauer 2 0 0 0 0 Trennung / Anbindung 17 32 29 44 44 Sonstiges 4 16 12 3 0 Tränkeinrichtung 0 9 3 0 0 Witterungsschutz 0 0 0 0 0 Belüftung 0 3 0 0 0 Einstreu 8 14 13 16 17 Ladedichte 293 128 40 33 46 Kennzeichnung 8 13 24 38 37 Sonstiges 2 1 9 0 2 Registrierung 1 3 0 2 0 Sachkunde 3 1 11 0 0 Transporterklärung/ Transportkontrollbuch 2 0 0 60 63 Transportplan 2 2 10 0 0 Eingeleitete Maßnahmen: 2010 2011 2012 2013 2014 Empfehlung/ Belehrung 453 213 113 151 191 Ordnungsverfügung 1 2 2 0 2 Ordnungswidrigkeit 9 9 4 2 3 Strafverfahren 0 0 0 0 0 Frage 4: Wurden diese Mängel in jedem Fall sofort der zuständigen Behörde für das Transportunternehmen und für das Transportmittel mitgeteilt? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die zuständigen Behörden führen die Kontrollen in eigener Verantwortung durch und entscheiden selbständig über die dabei notwendigen Maßnahmen. Frage 5: Wird vom zuständigen Veterinäramt bei Mängelfeststellung zeitgleich geprüft, ob das Unternehmen bereits aufgefallen ist (hierzu existiert eine Datenbank die für die Veterinärämter zugänglich ist)? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

Frage 6: Erfolgt bei Mängelfeststellung von im Ausland ansässigen Transportunternehmen eine Rückmeldung zu erfolgten Sanktionen? zu Frage 6: Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 hat Deutschland eine Nationale Kontaktstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingerichtet. Über diese Kontaktstelle informieren die Überwachungsbehörden die betroffenen Mitgliedstaaten über Verstöße bei Transporten, so wie es die genannte Verordnung vorschreibt. Ebenso werden die deutschen Behörden über die Nationale Kontaktstelle über Verstöße unterrichtet, die in anderen Mitgliedstaaten in Verbindung mit Transporten mit deutschem Start- bzw. Zielort festgestellt wurden. Frage 7: Wurden in Brandenburg ansässigen Transportunternehmen wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften bereits die Zulassungen entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? zu Frage 7: Soweit es der Landesregierung bekannt ist, wurde bislang keinem Transportunternehmen die Zulassung entzogen. Frage 8: Wurden in Brandenburg bereits Zulassungsnachweise für Brandenburger Transportmittel entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Überwachungsbehörden entscheiden in eigener Verantwortung, ob für ein Transportmittel der Zulassungsnachweis entzogen werden muss. Es erfolgt keine systematische Erfassung dieser Maßnahme durch die Behörden. Frage 9: Wurden in Brandenburg bereits Befähigungsnachweise für Begleitpersonal wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften entzogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Überwachungsbehörden entscheiden in eigener Verantwortung, ob Begleitpersonal der Befähigungsnachweis entzogen werden muss. Es erfolgt keine systematische Erfassung dieser Maßnahme durch die Behörden.

Frage 10: Wie wird sichergestellt, dass tierschutzwidrige Tiertransporte bei Mängelfeststellung vor Ort beendet werden können? Gibt es für solche Fälle ausreichend freie Stallkapazitäten? zu Frage 10: Müssen Tiere entladen werden, kann dies in einer Sammelstelle erfolgen, in der sonst Tiere zur Wahrung der vorgeschriebenen Ruhezeiten untergebracht werden. Ist eine Kontrollstelle zu weit entfernt, kann eine Unterbringung bei einem Tierhalter gesucht werden. Frage 11: Was unternimmt die Landesregierung, um die Überwachung der Tiertransporte in Brandenburg zu verbessern? zu Frage 11: Die Überwachung erfolgt innerhalb des national und gemeinschaftlich vorgegebenen rechtlichen Rahmens. Um die Überwachung von Transporten auf hohem Niveau zu halten, werden alle einschlägigen Rechtsvorschriften, Erkenntnisse aus dem Vollzug, zusammenfassende Berichte über Transporte und deren Kontrolle sowie aktuelle Ereignisse regelmäßig mit den Überwachungsbehörden besprochen. Mögliche Defizite bei der Überwachung und ihre Korrektur sowie die Beibehaltung bewährter Vorgehensweise werden den Behörden durch das Ministerium und das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erläutert. Die Überwachung von Tiertransporten ist durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen des behördlichen Qualitätssicherungssystems sowie ein ausführliches Handbuch in Brandenburg detailliert beschrieben. Frage 12: Welche Vorschriften in Bezug auf den Tierschutz bei Tiertransporten hält die Landesregierung für verbesserungsbedürftig? Welche Aktivitäten plant sie hierzu? zu Frage 12: Die Länder haben in Bezug auf den Tierschutz keine Gesetzgebungskompetenz. Verbesserungen der geltenden Regelungen müssen durch den Bund bzw. die Europäische Union erfolgen. Die Landes-regierung wird sich jedoch in Zukunft konstruktiv in die betreffenden Gesetzgebungsverfahren einbringen. Frage 13: In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen dem Verbraucherschutzministerium, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern statt?

zu Frage 13: Die Frage wird so verstanden, dass eine Zusammenarbeit vor dem Hintergrund von Tiertransporten im Land Brandenburg gemeint ist. Ministerium, Landesamt und Behörden tauschen sich mehrmals jährlich in Arbeitsberatungen zu allen anstehenden Fragen zur Überwachung von Tiertransporten aus. Zudem können alle für den Vollzug relevanten Fragen, z. B. zur Auslegung von Rechtsvorschriften, durch die nachgeordneten Behörden an das Ministerium herangetragen werden.