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Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter:

Transkript:

Wochenblatt für die Bergstadt Schneeberg Mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Bergstadt Schneeberg Auflage: 800 Exemplare Ausgabe 43/2017 Dienstag, 24. Oktober 2017 Herausgeber: aha marketing, Andreas Haeßler Preis: EUR 0,50 An der Marienstraße wird gebaut Seite Beschlüsse fassten die Stadträte 3 Benutzungsordnung für Wall of fame 5 Bereitstellung von Informationstafeln 6 Bierpfad entdecken Wanderfreunde 7 Beginn für zwei Neue im Rathaus 10 Schneeberg ah An der Marienstraße wird weiter gebaut. Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan für das Wohngebiet an der Marienstraße. Ein privater Bauträger wird in das Areal investieren, informierte Bürgermeister Ingo Seifert. Mit der Vergabe für die Ausführung von Leistungen an eine Baugesellschaft in Bernsbach leiteten die Räte die Neugestaltung der aktuell brachliegenden Freiflächen des ehemaligen Sportplatzes Dieses Areal an der Marienstraße/Dr. Martin-Luther-Straße wird ein weiteres Wohngebiet. Foto: Prager/google-maps. unweit der Keilbergschule zu einem Wohngebietszentrum ein. Rund 420 Tausend Euro werden dafür eingesetzt, damit sich diese Fläche zwischen den beiden Wohngebieten in ein attraktives Areal für die Anwohner verwandelt. Während der Beratung informierte Bauamtsleiter Steffen Schmidt über die Fortführung des Verkehrskonzeptes für die Innenstadt. Als fachlich kompetenter Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 1

Noch ist das Gelände um den alten Sportplatz eine Wildnis. Das wird sich nach dem Willen der Stadträte bald ändern. Foto: Prager Partner wurde ein Ingenieurbüro in Dresden gewonnen. besteht auch darin, dass bestehende Bilder Eine Besonderheit an derartigen Tagen Als nächsten Schritt kündigte Schmidt durch andere Künstler übermalt werden. die Durchführung einer sogenannten Spezielle Wandregeln kennen und akzeptieren die Teilnehmer. Ist-Stand-Erhebung an. Es gibt eine klare Zeitschiene, die jedoch auf Grund innerstädtischer Baumaßnahmen, wie der Sper- neue Mitarbeiter im Rathaus vorgestellt. Während der Beratung wurden zwei rung des Postplatzes, leicht in Verzug geraten ist. Das Dresdner Ingenierbüro SVU reichen für die Öffentlichkeitsarbeit der Beide wirken in unterschiedlichen Be- will bei seinen Analysen und Vorschlägen Bergstadt Schneeberg (siehe Seite 10). zur Verkehrsplanung die Bedürfnisse aller Stadträtin Martina Sachse sieht den Menschen, egal welches Verkehrsmittel Beschluss zur Änderung der Bündelung sie nutzen berücksichtigen. Zugleich fließen die städtebaulichen Gegebenheiten Märkte und Touristinformation skep- der Kapazitäten für Stadtmanagement, ein. Erste Erhebungen werden, trotz noch tisch. Ihr fehlt eine Kontinuität, und halbseitiger Sperrung der Neustädtler Straße, realisiert. Damit müssen wir leben, sinnvoll ist. 1999 beschließen wir genau sie bezweifelt, ob dieses Hin- und Her so Schmidt auf Nachfrage. das Gegenteil von dem, was wir jetzt Im Zusammenhang mit der laufenden verabschieden. Insbesondere die künftig Analyse des Breitbandausbaus in den angedachte gemeinsame Betreibung einer Regionen orientierte Bürgermeister Seifert Touristinformation mit Bad Schlema - und auch darauf, dass sich Nutzer über ihre damit Vermarktung beider Orte - sieht sie Netzanbieter informieren sollten, welche kritisch. Nach ihrer Überzeugung ist es Bandbreite angeboten werden. Manche besser für unsere Stadt, wenn Schneeberg Anbieter bieten tarifgebunden durchaus eine eigene Touristinformation hat. unterschiedliche Geschwindigkeiten und 1999 hatte der Stadtrat beschlossen, Datenvolumen an. das Stadtmarketing inklusive der Touristinformation sowie das Marktwesen in Dass der Herbst mit einer bunten Vielfalt aufwartet, ist allgemein bekannt, die Verantwortung des Kulturzentrums aber am kommenden Samstag kann es in Goldne Sonne zu legen. Rechtliche Schneeberg so richtig bunt werden. Darüber informierte der Bürgermeister. Am diese Kapazitäten wieder in die kommu- Rahmenbedingungen erfordern jedoch, 28. Oktober verwandelt sich Schneeberg nale Verantwortung zu integrieren, so die in Sprayberg, dann verwandelt sich die Argumentation der Beigeordneten, Marei Rückwandfläche der Garagen in der Bruno-Dost-Straße/Karl-Liebknecht-Straße in Für Bürgermeister Seifert ist wesent- Hilmer. das große Freiluftatelier wall of fame. lich, wenn wir interkommunale Zusammenarbeit wollen, dass wir Projekte Auf diesen insgesamt 44 Einzelflächen darf an diesem Tag vom 9 bis 21 Uhr machen, bei denen Bad Schlema und jedermann Graffitis legal auftragen. Die Schneeberg ihr touristisches Potential zusammenführen, und so Synergien nutzen. Zustimmung für dieses Projekt aller 44 Garageneigentümer liegt schriftlich vor. Wir sollten es einfach versuchen. > KabelJournal-Programm vom 27.10. bis 02.11.2017 < ERZ-TV KOMPAKT - Montag bis Freitag täglich zu jeder geraden Stunde Die Magazinsendungen: ERZ-TV - Die Reportage / Das Magazin Moment mal - Kultur im Erzgebirge Treffpunkt kulinarisch zu jeder ungeraden Stunden Sieben Tage Sachsen - täglich 6:30 Uhr und 18:30 Uhr In die Nase gefahren...... ist mir ein Versuch. Nicht dass ich etwas gegen einen Versuch habe, aber manch ein Versuch stimmt mich nachhaltig nachdenklich. Jetzt meine ich nicht einmal die mehr oder weniger freundlichen Ännäherungsversuche der vier möglichen künftigen Regierungsparteien. Das braucht Zeit, um aus politischen Gegnern temporäre Freunde - na gut, wenigstens Partner - zu machen. Auch der Versuch des sächsischen Regierungspartners SPD, die angezählte CDU in die Ecke zu treiben, stimmt nachdenklich. Wenn jemand am Boden liegt, sollte man als Partner eher die Hand reichen, als Forderungen zu stellen. Forderungen hätte die sächsische SPD viel eher machen können, richtiger, müssen. Und da ist noch der nächste Versuch, Schneeberg wieder einmal gescheit zu vermarkten. Da war doch noch was, hinterfragt eine Stadträtin, die seit 1990 ununterbrochen im Parlament sitzt. Unsere altehrwürdige Bergstadt war einst die erste sächsische Stadt, die eine Touristinformation betrieb. Abraxas beschrieb einen möglichen Weg interkommunaler Zusammenarbeit. Ehrenamtliches Engagement wurde in einem Verkehrsverein mobilisiert, um 1999 letztlich zu beschließen, das Stadtmarketing in einem Haus professioneller zu betreiben. Und in diesem Jahr wieder alles auf Anfang. Kontinuität sieht irgendwie anders aus. Manch einer fragt nicht zu Unrecht, ob wir überhaupt Tourismus wollen oder brauchen. Zwei junge Gesichter haben einen gewaltigen Berg Arbeit vor sich, wie viele Versuche werden sie brauchen, fragt Euer Schnupperich Impressum Herausgeber: aha marketing Andreas Haeßler Schönheider Straße 88 08328 Stützengrün Telefon: 037462/28190 Fax: 037462/28189 Internet: www.aha-marketing.de email: info@aha-marketing.de Post Schneeberg: Neustädtler Straße 28 08289 Schneeberg Telefon: 0 3772/381091 email: post@schneeberger-stadtanzeiger.de Internet: www.schneeberger-stadtanzeiger.de V.i.S.P.: Andreas Haeßler Gestaltung/Satz: Andreas Haeßler/Michael Prager Druck: Druckerei Schönheide Auflage: 800 Stück/Ausgabe Der Schneeberger Stadtanzeiger erscheint wöchentlich dienstags mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Bergstadt Schneeberg. Redaktionsschluss ist Donnerstag vor Erscheinen. Es gilt die Anzeigenpreisliste 1/2002. Namentlich gezeichnete Beiträge stimmen nicht immer mit der Meinung der Redaktion überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bücher und Aufnahmen wird keine Haftung übernommen. Der Schneeberger Stadtanzeiger sowie alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Verbreitung von Auszügen aus Beiträgen (oder ganze Beiträge) in Druckerzeugnissen, Bild- oder Tonspeichern bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Autoren oder des Herausgebers. Leserbriefe werden gegebenenfalls sinnwahrend gekürzt. Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 2

43/17 Öffentliche Bekanntmachungen der Bergstadt Schneeberg 24.10.2017 Verantwortlich für die öffentlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Ingo Seifert, Markt 1, 08289 Schneeberg In der 10. Sitzung des Stadtrates am 19. Oktober 2017 stimmten die Stadträte über nachfolgende Beschlüsse ab: Öffentliche Beschlussvorlagen R 17-72 Vergabe für die Ausführung von Leistungen der Baumaßnahme Freiflächengestaltung Wohngebietszentrum Keilbergring/Griesbacher Hang 2. BA, Freifläche ehemaliger Sportplatz Der Stadtrat der Stadt Schneeberg genehmigt die Auftragserteilung für die Ausführung von Leistungen der Baumaßnahme Freiflächengestaltung Wohngebietszentrum Keilbergring/ Griesbacher Hang 2. BA, Freifläche ehemaliger Sportplatz inkl. Erneuerung der Straßenbeleuchtung (hier: tiefbautechnischer Teil) auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung an den für die Gesamtmaßnahme wirtschaftlichsten Bieter, die Firma GSG Baugesellschaft mbh, Lauter-Bernsbach, mit einer geprüften Angebotssumme von 422.348,41 Euro brutto. Die Zuschlagserteilung auf der Grundlage dieses Beschlusses erfolgt gemäß 8 Abs. 1 und 2 SächsVergabeG vorbehaltlich nach Ablauf der 10-tägigen Widerspruchsfrist, welche mit dem Folgetag der Absendung der Informationsschreiben beginnt bzw. wenn die Nachprüfungsbehörde das Vergabeverfahren im Widerspruchsfall nicht innerhalb von 10 Kalendertagen beanstandet hat. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen R 17-94 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Wohngebiet an der Marienstraße der Stadt Schneeberg nach 13b Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Schneeberg stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohngebiet an der Marienstraße in den im Planblatt dargestellten Grenzen nach 13b BauGB zu. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen R 17-96 Stammkapitalerhöhung Wohnungsbaugesellschaft Bergstadt Schneeberg mbh Der Bürgermeister oder der mit seiner ständigen Vertretung beauftragte Vertreter der Stadt Schneeberg erhält auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses R 17-86 vom 21.09.2017 für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Bergstadt Schneeberg mbh die Weisung, dem folgenden Beschluss zur Kapitalerhöhung und Gesellschaftsvertragsänderung zuzustimmen: 1. Das Stammkapital der Wohnungsbaugesellschaft Bergstadt Schneeberg mbh wird von 600.000,00 Euro um 112.400,00 Euro auf 712.400,00 Euro (i.w. Siebenhundertzwölftausendvierhundert EURO) erhöht. 2. Der Geschäftsanteil der Bergstadt Schneeberg wird von 600.000,00 Euro um 112.400,00 Euro auf 712.400,00 Euro (i.w. Siebenhundertzwölftausendvierhundert EURO) aufgestockt. 3. 3 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft Bergstadt Schneeberg mbh erhält folgende Fassung: 3 Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 712.400,00 Euro. 4. Die Erhöhung erfolgt im Wege der Sacheinlage. Von der Stadt Schneeberg wird zu diesem Zwecke das folgende Grundstück inklusive des sich darauf befindlichen Gebäudes als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht: Grundbuch des Amtsgerichts Aue für Schneeberg: Blatt 1607, Flurstück 136 zu einer Größe von 430 qm. Dieses Grundstück wurde im Wertgutachten des Sachverständigen Gerfried Krauß vom 24.08.2017 mit einem aktuellen Verkehrswert von 112.400,00 EUR angegeben. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen R 17-97 Zustimmung zur Veräußerung des Flurstückes 1280/20 der Gemarkung Schneeberg Der Stadtrat genehmigt die Veräußerung des Flurstückes 1280/20 der Gemarkung Schneeberg, GBB 1489 von Schneeberg, mit einer Gesamtfläche von 5184 m² zweckgebunden zur Errichtung von Büroräumen, Lager- und Stellflächen zu einem Verkaufspreis von mindestens 10,00 Euro/m², insgesamt also vorläufig 51.840,00 Euro, an Klausnitz Immobilien GbR. Bestandteil des Vertrages ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, eine Zweckbindungsklausel und eine Bauverpflichtung. Die mit dem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten trägt dabei der Erwerber. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen R 17-98 Grundsatzbeschluss zur Änderung der Bündelung der Kapazitäten für Stadtmanagement, Märkte und Touristinformation in der Goldne Sonne Vermietungs- und Veranstaltungsbetriebe Bergstadt Schneeberg GmbH Der Stadtrat der Bergstadt Schneeberg genehmigt infolge der beihilferechtlichen Untersuchung zur Gesellschaftereinlage bei der Eigengesellschaft Goldne Sonne Vermietungs- und Veranstaltungsbetriebe Bergstadt Schneeberg GmbH die Bündelung von Aufgaben hinsichtlich Stadtmanagements, Märkte und Touristinformation in den Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung Schneeberg zu überführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden folgende Geschäftsaufgaben genehmigt. 1. Aufgrund der Bündelung der Kapazitäten in die Aufgabenkompetenz der Stadtverwaltung Schneeberg ist der Gesellschaftervertrag zum Gegenstand des Unternehmens anzupassen. 2. Die Gesellschaftereinlage zur Erledigung des Unternehmensgegenstandes ist mit Wirkung des angepassten Gesellschaftervertrages anzugleichen. 3. Der Aufgabenübergang für die Bereiche Stadtmanagement und Touristinformation ist im Rahmen der Doppelhaushaltsatzung 2017/2018 zu sichern. 4. Mit Wirkung zum 01.11.2017 erfolgt die Aufhebung der Aufgabenübertragung aus dem Beschluss R 09 124 vom 19.11.2009 für die Durchführung des Wochenmarktes einschließlich der Sondermärkte im kommunalem Sinne durch die Goldne Sonne Vermietungsund Veranstaltungsbetriebe Bergstadt Schneeberg GmbH. 5. Mit Wirkung zum 01.11.2017 erfolgt die Aufhebung der Aufgabenübertragung aus dem Beschluss R 06-84 vom 2006-08-31 für die Durchführung von Weihnachtsmarkt und Lichtelfest durch die Goldne Sonne Vermietungs- und Veranstaltungsbetriebe Bergstadt Schneeberg GmbH. 6. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird mittels Personalwechsel die Stelle Marktmeister für den 1.11.2017 aus der Eigengesellschaft Goldne Sonne Vermietungsund Veranstaltungsbetriebe Bergstadt Schneeberg GmbH in die Stadt Schneeberg BgA Markt vollzogen. 7. Die ausschließlich für die Durchführung von Märkten vorhandene Einrichtung ist an die Stadt Schneeberg zu veräußern. Mietverträge für Einlagerung von Anlagengut sind auf die Stadt Schneeberg überzuleiten. Gleiches gilt für die Überleitung rechtswirksamer Verträge des Bereiches Marktwesen. 8. Die Verwaltung wird beauftragt für das Marktwesen und zur Entgelterhebung nach den für unternehmerische Tätigkeiten geltenden Gesetzlichkeiten eine Regelung herbeizuführen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung R 17-100 Überplanmäßige Haushaltsüberschreitung in der Kostenstelle 52.20.01.10/431816 Maßnahme IH FÖ/1 - Wohnungsbauförderung - Zuweisungen und Zuschüsse Private Der Stadtrat der Stadt Schneeberg genehmigt den überplanmäßigen Antrag zu der Kostenstelle 52.20.01.10/431816 Maßnahme IH FÖ/1 Wohnungsbauförderung Zuweisungen und Zuschüsse Private FÖM - mit einer Gesamtsumme in Höhe von 59.175,00 Euro. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 3

Erhaltungssatzung der Stadt Schneeberg vom 19. Oktober 2017 Aufgrund von 172 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in Verbindung mit 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Schneeberg in seiner Sitzung am 21. 09. 2017 mit Beschluss Nr. R 17 89 folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gebiet Gehäng, begrenzt von Rödergasse - Webergasse - Kobaltstraße - Bachstraße - Grundstraße sowie das Stadtgebiet, begrenzt von Untere Zobelgasse - Hinter dem Magazin - Große Badergasse - Schlachthofplatz - Oberes Sporengäßchen - Seminarstraße - Postplatz - Hartensteiner Straße - Auer Straße Gymnasialstraße - Ritterstraße - Am Marienplatz, gemäß dem der Satzung als Anlage beiliegenden Lageplan. Der Lageplan vom 15. 08. 2017 ist Bestandteil dieser Satzung. 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungspflicht (1) Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen einer besonderen Genehmigung. (2) Die Genehmigung für Abbruch, Änderung oder Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird ( 172 Abs. 3 BauGB). 3 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht (1) Die Genehmigung wird durch die Stadt Schneeberg erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis, als Baugenehmigungsbehörde erteilt; im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren wird über die in 172 Abs. 3 BauGB bezeichneten Belange entschieden ( 173 Abs. 1 BauGB). (2) Wird in den Fällen des 172 Abs. 3 die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von der Stadt Schneeberg unter den Voraussetzungen des 40 Abs. 2 BauGB die Übernahme des Grundstücks verlangen. 43 Abs. 1, 4 und 5 sowie 44 Abs. 3 und 4 BauGB sind entsprechend anzuwenden ( 173 Abs. 2 BauGB). (3) Vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag hat die Stadt Schneeberg mit dem Eigentümer oder sonstigen zur Unterhaltung Verpflichteten die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu erörtern ( 173 Abs. 3 BauGB). 4 Ordnungswidrigkeit (1) Nach 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB handelt ordnungswidrig, wer im Geltungsbereich der Satzung eine bauliche Anlage rückbaut oder ändert, ohne die erforderliche Genehmigung nach 2, 3 dieser Satzung eingeholt zu haben. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach 213 Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro (in Worten: dreißigtausend Euro) geahndet werden. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erhaltungssatzung der Stadt Schneeberg vom 02. 11. 2016 außer Kraft. Schneeberg, den 19. Oktober 2017 Seifert Bürgermeister Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 4

Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbekanntmachung Der Plan des Erhaltungsgebietes (Lageplan vom 15.08.2017) wird gemäß 2 Ersatzbekanntmachung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Schneeberg vom 24.04.2015 bekannt gemacht, indem dieser in der Zeit vom 02. 11. 2017 bis 17. 11. 2017 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt, 08289 Schneeberg während der Sprechzeiten: Montag Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 17:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird. Schneeberg, den 19. Oktober 2017 Seifert Bürgermeister Sprechzeiten der Stadtverwaltung Schneeberg: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Gemäß 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO gilt dies nicht, 1. wenn die Ausfertigung der Satzung nicht Bekanntmachungsanordnung oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Schneeberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Schneeberg, den 19. Oktober 2017 Seifert Bürgermeister Allgemeinverfügung über die Benutzungsordnung der Wall of Fame in Schneeberg Durch diese benutzungsregelnde Allgemeinverfügungen nach 35 Satz 2 Alternative 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird das Benutzungsverhältnis für die öffentliche Sache - Wall of Fame - geregelt. Es werden die Rechte und Pflichten der Benutzer mit den nachfolgenden Verhaltensregeln verfügt. Für diese Allgemeinverfügung gilt folgende Besonderheit: Die Anhörung nach 28 VwVfG für die Beteiligten entfällt. Die Begründung gemäß 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG entfällt. Des Weiteren wird sie gemäß 41 Abs. 3 VwVfG öffentlich bekannt gemacht. An der Garagenreihe an der Bruno-Dost- Straße in Schneeberg auf dem Flurstück 1548/8 der Gemarkung Schneeberg wird die Aufbringung der Graffitis zur Gestaltung als Wall-of-Fame-Projekt Jedermann gestattet. Die Garagenreihe besteht aus 44 Einzelgaragen, die sich jeweils in Privateigentum Dritter befinden. Die Zustimmung zur Nutzung der Rückseiten für das Wall-of-Fame-Projekt aller 44 Garageneigentümer liegt der Bergstadt Schneeberg in schriftlicher Form vor. Die Wall of Fame Schneeberg ist eine Sprühfläche, an der legal Graffiti angebracht werden dürfen. Bestehende Bilder an der Wall of Fame dürfen durch andere Künstler übermalt werden. Dabei sind die Wandregeln einzuhalten. Das Projekt Wall of Fame dient der Förderung der Jugendkultur in Schneeberg und verfolgt weiterhin den Zweck, Akzeptanz und Wertschätzungsprozesse für junge Menschen und deren kreativen Gestaltungswillen in der Gesellschaft zu fördern. Jeder Benutzer verpflichtet sich die betreffenden Garagenrückseiten sowie den Schaukasten stets im guten Zustand zu halten. Die außerhalb der genehmigten Flächen der in beigefügter Flurkarte eingezeichneter Garagen- und Grundstücksbestandteile sind weder mit Müll noch Farbrückständen zu versehen oder zu verunreinigen. Die vom Team KulturBar nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln sind vollumfänglich einzuhalten: Das Besprühen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Die Lüftungsfenster der Garagen sind vorher abzukleben. Das Besprühen ist nur in der Zeit von 9.00 21.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist besonders darauf zu achten, keinen unnötigen Lärm zu verursachen. Musik ist in angemessener Lautstärke oder über Kopfhörer zu hören. Leere Dosen, verstopfte Caps, leere Eimer etc. und sonstige Abfälle sind wieder mitzunehmen. Zum Erhalt des Wall und des Bildes in der Öffentlichkeit wird besonders darauf hingewiesen, den Platz vor der Wand nicht zu verunreinigen und keine Farbrückstände zu verursachen. Dies gilt auch für den angrenzenden Gehweg sowie das gesamte Umfeld. Crossen oder unnötiges Taggen sind untersagt. Die Arbeiten der Anderen sollen respektiert werden, so dass nur an freien Stellen gearbeitet werden soll. Für erste und/oder unbeholfene Versuche und Übungen steht eine Rookie-Zone zur Verfügung. Streitigkeiten sind zu unterlassen (ernst gemeintes Dissen in Bildern oder mit Tags). Platte politische, sexistische, rassistische oder religiöse Parolen sind untersagt. Diese Allgemeinverfügung tritt am 28.10.2017 in Kraft. Schneeberg, den 20.10.2017 Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 5

Schließung am 01.11.2017 Wegen Schulungsmaßnahmen bleiben das Bürgerbüro und das Amt für Jugend, Soziales und Schulen am 01.11.2017 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns vorab telefonisch unter folgenden Rufnummern: Bürgerbüro: 03772 356-253, - 235, - 236 Jugend, Soziales und Schulen: 03772 356-212, - 270, - 249 Termine für öffentliche Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse im Monat November 2017 Technischer Ausschuss am 01.11.2017, 18:00 Uhr im Beratungsraum Schulgasse 9 Verwaltungsausschuss am 02.11.2017, 17:00 Uhr im Ratssaal Markt 1 Stadtrat (Sondersitzung) am 02.11.2017, 18:00 Uhr im Ratssaal Markt 1 Stadtrat mit am 16.11.2017, 17:00 Uhr im Kulturzentrum Goldne Sonne Bürgerfragestunde Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen im Rathaus. Ende der öffentlichen Bekanntmachungen Informationstafeln zeigen Wege über ehemaligen Standortübungsplatz Schneeberg Schneeberg/hartmannsdorf red Oft fragt sich der Wanderer, welche Tier- und Pflanzenarten finden in dem Gebiet, wo er sich gerade befindet, ihren Lebensraum? Die neuen Informationstafeln der gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), der DBU Naturerbe GmbH, auf dem Gelände des ehemaligen Standortübungsplatzes Schneeberg und angrenzender Waldgebiete geben Antworten auf diese Fragen. In der 1.900 Hektar großen DBU-Naturerbefläche Hartmannsdorfer Forst haben die Revierleiterinnen Karin und Sabine Haas vom Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge in den vergangenen Wochen gemeinsam mit der Firma Meier aus Lindenau 16 Tafeln aufgestellt. Die ehemals militärisch genutzte Fläche zeichnet sich durch besondere Lebensräume wie Hochmoore, Magerrasen und Heideflächen aus. Sie ist seit 2013 Teil des sogenannten Nationalen Naturerbes. Wir möchten Besucher darüber informieren, was für einen Schatz an Tier- und Pflanzenarten sie vor ihrer Haustür haben, betont Prof. Dr. Werner Wahmhoff, stellvertretender Generalsekretär der DBU und fachlicher Leiter sowie Prokurist des DBU Naturerbes. Eine Karte auf der Tafel stellt die Naturerbefläche mit empfohlenen Wanderwegen, Parkplätzen und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, Einkehrmöglichkeiten sowie Natur- und Kulturdenkmälern dar. Auch die einzelnen Standorte der Tafeln sind eingezeichnet, sodass sich der Besucher einen guten Überblick über seinen Standort und die Umgebung verschaffen kann. Außerdem sei es für die Wildtiere und bestimmte seltene Pflanzen wichtig, dass Spaziergänger ihre Hunde anleinen. Bei den ausgezeichneten Wegen handelt es sich um Routen, die die DBU-Tochter gemeinsam mit den Bundesforstmitarbeitern und den örtlichen Behörden abgestimmt hat. Schritt für Schritt werden in Zukunft für jede ihrer 70 Flächen Naturer- be-entwick- lungspläne erarbeitet, in denen die geplanten Maßnahmen sowie die Besucherlenkung der folgenden zehn Jahre festgehalten wird. Die Wegeführung wird in diesem Zusammenhang noch einmal mit Akteuren vor Ort diskutiert und gegebenenfalls angepasst, erläutert Wahmhoff. Ein Vorteil: Der langlebige Edelstahlrahmen ermögliche es, die Tafeln auszutauschen. DBU-Tochter stellt rund 240 Tafeln auf 70 Flächen auf Bislang hat die DBU-Tochter rund 240 Infotafeln für 70 Naturerbeflächen entwickelt und gedruckt. Jede einzelne von ihnen ist 130 Zentimeter hoch und 180 Zentimeter breit. Die Tafeln werden an abgestimmten Standorten am Wegesrand aufgestellt, sodass Brutvögel und die Pflanzenwelt so wenig wie möglich gestört oder beeinflusst werden. Wer sich die neuen Infotafeln anschauen möchte, findet diese an fast allen Waldeingängen des Hartmannsdorfer Forstes. DBU-Tochter hat 69.000 Hektar als Nationales Naturerbe vom Bund übernommen Das DBU Naturerbe hat rund 69.000 Hektar vor allem ehemals militärisch genutzte Flächen vom Bund übernommen und möchte diese Flächen treuhänderisch für zukünftige Generationen verwalten und unter naturschutzfachlichen Aspekten sichern. Auf den Flächen sollen offene Lebensräume mit seltenen Arten durch Diese Tafel steht am Lichtenauer Flügel, in der Nähe der Lindenauer Waldschänke Pflege bewahrt, Wälder möglichst ihrer natürlichen Entwicklung überlassen, artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umgewandelt und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufgewertet oder erhalten werden. Die Karte zeigt die Standorte der Informationstafeln. Fotos: Prager Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 6

Schneeberger Wände werden bunt - Sprayaktion am Wall of fame Schneeberg mtl Am Garagenkomplex an der Bruno-Dost-Straße in Schneeberg wird es bunt: Denn zukünftig ist es Sprayern erlaubt, sich auf den Flächen kreativ zu verwirklichen. Dazu gibt es feste Regeln, die per Aushang in einem Schaukasten erläutert werden. Demnach ist es zwischen 9 und 21 Uhr möglich, Motive und Bilder auf die Wand zu sprühen. Die Eröffnung der ersten Wall of Fame in Schneeberg soll gebührend zelebriert werden. Daher sind Interessierte und Neugierige am 28. Oktober zum Live-Graffiti mit Musik herzlich an den Garagenkomplex eingeladen. Wer sich mit Graffiti-Technik noch nicht auskennt, es aber gern mal versuchen Noch präsentiert sich die Wall of fame im tristen Grau... Foto: Prager will, ist herzlich willkommen, denn für Anfänger gibt es eine sogenannte Rookie-Zone zum Ausprobieren. Zudem ist am 28. Oktober ein Schnupper-Kurs für Einsteiger geplant, von 14 bis 16 Uhr, ehe die Auftaktveranstaltung gegen 18 Uhr endet. Hunger und Durst muss keiner fürchten, auch die Verpflegung ist gesichert. Neustädtler Wanderfreunde auf Bierpfad um den Steinberg Auf dem Steinberg. Fotos: Verein Veranstaltungen - der Steinberg galt als der romantischste Berg des Vogtlandes mit den meisten Veranstaltungen. Der Rundblick vom Turm bot ein überwältigendes Panorama und die Einkehr in der Berggaststätte konnte die allermeisten Ansprüche zufrieden stellen. Dass es inzwischen angefangen hatte zu regnen, konnte die gute Laune nicht mehr trüben. Ein schönes Sprüchlein von Carola Seiferth-Bender, einer Gästeführerin im Erzgebirge, fiel Wanderleiter Reiner Uhlisch gerade noch ein: Is ganze Laabn is ne Sehnsucht nooch dr Haamit! Schneeberg/neustädtel ru Den Steinberg oberhalb der Gemeinde Rothenkirchen hatten sich die Wanderfreunde vom Verein 825 Jahre Neustädtel als Wanderziel auserkoren. 26 Wanderer nahmen die Tour vom Steinberg über die Plitzschenhäuser zur Wernesgrüner Brauerei und zurück in den Steinbergwald auf. Bei zuvor nahezu hochsommerlichen Temperaturen war die Witterung bei leicht bedecktem Himmel und etwa 15 Grad gerade richtig. Bald standen die Teilnehmer am Waldesrand und hatten die Plitzschenhäuser und in der Ferne Lengenfeld im Blick. Auf diesem Weg soll über Jahrhunderte der Biertransport nach Rodewisch und Auerbach erfolgt sein und mancher Wanderer wollte den Bierduft noch in der Nase haben. Diesen Duft hatten bald alle, als der Brauereigasthof in Wernesgrün erreicht wurde. Nach einer zünftigen Rast ging es wieder an den Weiden für die Brauereipferde vorbei in Richtung Steinbergwald und auf einsamen Waldwegen wieder ins Fichtengrün. Schon bald, nach etwa sechs Kilometern war der Ausgangspunkt erreicht, und es klangen erste Lieder zu Tal - begleitet von den kosmitzkieschen Gitarrenklängen. Wie in besten Zeiten der steinbergschen Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 7

Touristische Anlaufstellen am Feiertag offen Schneeberg mtl Das Museum für bergmännische Volkskunst und das technische Museum Siebenschlehener Pochwerk haben am Reformationstag, dem 31. Oktober, ab 10 Uhr für Besucher geöffnet. Die letzte Führung im Pochwerk beginnt 16 Uhr. Tipp: Die Sonderausstellung mit Untertageaufnahmen des Hahnekräher Stollns ist nur noch an diesem Tag zu besichtigen. Im Museum für bergmännische Volkskunst wird am Reformationstag von 10 bis 17 Uhr der mechanische Heimatberg Erzgebirgische Dorfkirmes vorgeführt. Erich Parthey schuf diese Darstellung der Dorfkirmes von Einsiedel. Es ist bei Gästen aus nah und fern ein sehr beliebtes Ausstellungsstück, auf dem es eine Menge Details zu entdecken gibt. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit, die Sonderausstellung Gedanken zur Reformation die Malerei von Dr. Petra Beckert-Oehler in Augenschein zu nehmen. Johanniter - Seniorenzentrum Keilbergring 24b, Tel. 03772/55274 Mittwoch, 25. Oktober 14:00 Uhr Oktoberfest im Club Freitag, 27. Oktober 11:00 Uhr Fahrt in die Oberpfalz und ins Fichtelgebirge Samstag, 28. Oktober 10:00 Uhr Gottesdienst Wochenmarkt in Schneeberg Mittwoch, 25.10.2017 Bretschneider Bäcker Bauer Fleischer, Zschorlau Gartenbau Seiferth, Gößnitz S. Ali, Zwickau, 0,50 Artikel A. Müller, Schwarzenberg, Textilien Landwirtschaftsbetrieb R. Puschbeck, Schneeberg, Kartoffelverkauf Donnerstag, 26.10.2017 Bretschneider Bäcker Bauer Fleischer, Zschorlau Gartenbau Seiferth, Gößnitz A. Zeckzer, Schneeberg, Textilien B. Böttger, Stollberg, Geschenkartikel, Heimtextilien A. Müller, Schwarzenberg, Textilien Landwirtschaftsbetrieb R. Puschbeck, Schneeberg, Kartoffelverkauf Freitag, 27.10.2017 Bretschneider Bäcker Fleischerei Köhler Geflügelhof Weber, Schönberg, Eier, Nudeln, Geflügel Martin Groth, Wiesenbad, Kräuter, Tee, Gewürze M.C. Tran, Der Schneeberger Stadtanzeiger gratuliert den älteren Jubilaren 27. Oktober Gisela Schnürer 28. Oktober Eva-Maria Lein (OT Lindenau) Christa Tränkner 80 Jahre 75 Jahre 80 Jahre Insulintherapie im Alltag Schneeberg mtl Die Diabetikerselbsthilfegruppe (SHG) Schneeberg lädt am Mittwoch, dem 25. Oktober, um 13:30 Uhr, zu einer Veranstaltung Insulintherapie im Alltag ein. Die wechselvolle Geschichte einer Kurgemeinde Bad schlema mtl Ein Lichtbildervortrag über die Entwicklung des Kurortes Bad Schlema findet am 25. Oktober um 19 Uhr im Kurhotel Bad Schlema statt. Nicht nur Kurgäste und Urlauber, sondern auch Einwohner der Region sind zu dieser Veranstaltung eingeladen. Vortragender ist Hermann Meinel. Mittwoch, 25. Oktober - 19 Uhr Luther und die Entdeckung der Gnade Was hat das für die Menschen damals an Veränderungen gebracht? Nicht nur aus rein kirchlicher Sicht, sondern allgemeingültig geht Johannes Berthold vom Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften Sachsen dieser Frage im Zuge der Luther-Reihe und des Jubiläums Zwickau, Heimtextilien, Gardinen A. Schubert, Geyer, Textilien Partyservice Cistecky, Schneeberg, Fischangebot Landwirtschaftsbetrieb R. Puschbeck, Schneeberg, Kartoffelverkauf Irmgard Richter 30. Oktober Peter Heinz 1. November Irmgard Puschmann 90 Jahre 70 Jahre 85 Jahre 29. Oktober 2. November Hubert Schwarzer 75 Jahre Eberhard Köhler 80 Jahre Der Schneeberger Stadtanzeiger wünscht alles Gute Goldne Sonne Fachreferentin Anke Fischer aus der Diabetikerschwerpunktpraxis Dr. Groh in Zwickau hält im Kulturzentrum Goldne Sonne Schneeberg einen thematischen Vortrag. Die Veranstaltung gilt als Rückschau und Erinnerung an die wechselvolle Geschichte der mehr als 600 Jahre alten Kurgemeinde. In einer Art Vorher-Nachher-Präsentation werden die Veränderungen im Ort nachvollziehbar. Der Eintritt zu diesem circa 90.minütigen Vortrag ist frei. 500 Jahre Reformation nach. Eintritt: frei Freitag, 27. Oktober - 17 bis 20 Uhr Teenie-Disco Mal ganz ohne elterliche Aufsicht feiern, tanzen und mit Freunden abhängen - Ein findiger DJ legt angesagte Hits auf und erfüllt gern auch Musikwünsche. Also nichts wie rausgeputzt und hereinspaziert zur Teenie-Disco und zum Feiern (fast) wie bei den Großen! Eintritt: 4, Tel. 03772 370930, Sternwarte und Planetarium Beobachtungsabend Freitag, 27. Oktober - 19:00 Uhr Luthers Sternenhimmel Die Herbststernbilder lassen interessante Objekte wie der große Andromeda-Nebel oder der Kugelsternhaufen M15 auffinden, und mit dem größten Fernrohr Sachsens in die Welt riesiger Galaxien oder großer Kugelsternhaufen eindringen. Die Planetenriesen Uranus und Neptun lassen sich mit den Teleskopen der Sternwarte entdecken. Planetariumsvorträge - 10 Uhr Von der Erde ins Universum Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 8

Kirchen Ev.-luth. Kirchgemeinde St. Wolfgang Montag, 30. Oktober 16:30 Uhr Festlicher Gottesdienst in der St. Wolfgangskirche mit Gemeindefest: TAT- ORT-SCHNEEBERG (siehe Extraartikel) Ev.-luth. Kirchgemeinde St. Georg und St. Martin, Griesbach 9:00 Uhr Hauptgottesdienst mit Taufe Ev.-luth. Kirchgemeinde Zu unserer lieben Frauen, Neustädtel 14:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Lindenau Dienstag, 31. Oktober 10:30 Uhr Bergmännischer Gottesdienst Ev.-methodistische Kirche Auferstehungskirche Schneeberg 10:00 Uhr Gottesdienst Erlöserkirche Neustädtel 10:00 Uhr Gottesdienst Katholische Kirche St. Pius X. Freitag, 27. Oktober 8:00 Uhr Heilige Messe 8:30 Uhr Heilige Messe Dienstag, 31. Oktober 9:00 Uhr Heilige Messe mit Laudes Landeskirchliche Gemeinschaft Schneeberg, Ritterstraße 8 jeden Sonntag 17:30 Uhr Gemeinschaftsstunde jeden Mittwoch 19:30 Uhr Bibelstunde Neustädtel, Gartenstraße 23 Mittwoch 16:30 Uhr Frauenstunde Evang. Christengemeinde Elim Schneeberg, Forststr. 1 9:30 Uhr Gottesdienst Ev.-Freikirchliche Gemeinde Schneeberg, Neustädtler Straße 21 9:30 Uhr Gottesdienst Adventgemeinde (STA) Grundstraße 2 Samstag, 28. Oktober 9:30 Uhr Bibelgespräch und Predigt Die nächste Ausgabe des Schneeberger Stadtanzeiger erscheint am Mittwoch, dem 1. November 2017 Unesco Welterbeprojekt: der Bergbau in Marienberg Schneeberg su Halden, Stolln, Röschen, Pochwerke und Huthäuser sind nur einige erhaltene Sachzeugen der 850-jährigen Bergbauhistorie in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří. Verbunden mit diesen technischen Anlagen und durch den Bergbau entstandenen Landschaften ist ein enormes Wissen über den Abbau von Bodenschätzen. Genau darum geht es am 24. Oktober, 18 Uhr, in einem Vortrag im Hut- und Treibehaus der Bergsicherung Schneeberg, Kobaltstraße 42. Das UNESCO-Welterbe-Projekt Montanregion Erzgebirge verfolgt unter anderem das Ziel, dieses einmalige kulturelle Erbe der Region und damit verbundene, immateriellen Werte zu bewahren und bekanntzumachen. Mit dem seit Oktober 2016 laufenden Projekt Glück Auf Welterbe! soll diesem Ziel über eine Veranstaltungsreihe in der Region näher gekommen werden. Beispielsweise durch Vorträge und Entdeckertouren. Die Wirtschaftsförderung Erzgebirge Aus dem kirchlichen Leben Gedanken zum Reformationstag 2017 von Pfarrerin Barbara-Christina Scholz Es müssen wirklich dunkle und finstere Zeiten gewesen sein, in denen Martin Luther aufgewachsen ist und gelebt hat. Zeiten, in die wir uns vielleicht gar nicht mehr gedanklich versetzen können. Vieles gibt uns Sicherheit, beruhigt uns, ist uns selbstverständlich geworden. Für Martin Luther war das ganz anders. Viele Gefahren wirkten auf das Leben ein. Und immer wieder hat Luther sich gefragt, wie er diesen Gefahren begegnen kann, wie er damit umgehen kann. Die größte Sorge und Angst war die, zu sterben. Zu sterben, ohne vorher gebeichtet zu haben, ohne eine Möglichkeit zu haben, das Leben noch ins Positive zu rücken, für begangenes Unrecht, für entstandene Schuld, für Sünde Buße zu tun. Aus Angst vor dem Tod und der damit verbunden Strafe im Fegefeuer, verpflichtete sich Martin Luther, ins Kloster zu gehen. Aus dem einfachen Mönch wurde bald ein Theologiestudent, dann schließlich ein Theologieprofessor. Aber die Angst begleitete ihn weiterhin. Immer wieder fragte sich Luther, wie er einen gnädigen Gott finden würde. Einen Gott, der ihn liebt und annimmt, so wie er ist auch als Sünder. Im Römerbrief fand Martin Luther schließlich die Antwort. Um Jesu Christi willen nimmt Gott den Menschen an. Allein aus Gnaden - weil er es möchte. Es braucht keine Buße, die im Kauf von Ablassbriefen oder im Erledigen von Werken besteht. Sondern eine Hinwendung zu Christus, die von Offenheit und Ehrlichkeit dominiert wird. Als Martin Luther dies entdeckt hat, kam es ihm vor, als wären ihm die Augen geöffnet worden und er konnte nahezu auf das Paradies schauen, was wieder zugänglich war, nicht bewacht wurde. Seine Entdeckung musste er mit der Welt teilen. Und so wurden am 31. Oktober 1517 95 Thesen gegen den Ablasshandel veröffentlicht. 500 Jahre sind seitdem vergangen. Vieles hat sich in dieser Zeit verändert. Das Gottesgeschenk der Gnade nehmen wir sicherlich oft als selbstverständlich an. Und die Tatsache, dass unser Leben plötzlich enden könnte, verdrängen wir oft. Und, obwohl wir in sicheren Zeiten leben, nehmen wir all das anders wahr. Ich wünsche uns, dass wir die Freude über die Gnadenzusage Gottes in Jesus Christus, die Martin Luther empfunden hat, auch empfinden können. Dass auch wir uns vorstellen können, dass das Paradies für uns offen steht, dass Christus uns alles möglich macht. Einen gesegneten Reformationstag 2017! GmbH (WFE) lädt zum Vortrag Der Bergbau von Marienberg in das Hutund Treibehaus der Fundgrube Weißer Hirsch ein. Auf einem Gebiet von ca. 70 Quadratkilometern, das heute als Marienberger Lagerstättenbezirk bezeichnet wird, konnten neben vielen kleinen Erzgängen 150 ergiebige Gänge aufgeschlossen werden. Eine besondere Bedeutung kam den silbererzführenden Gängen zu. Im Jahr 1519 erhielt der dortige Bergbau mit dem Auffinden der ersten Silbererze bei der Grube Fabian Sebastian den entscheidenden Impuls. Die frühen Ausbeuten führten 1521 zur Gründung einer Stadt, die 1523 als Bergstadt Marienberg privilegiert wurde und das Stadtrecht erhielt. Frank Ihle, Kenner des Marienberger Bergbaus, nimmt während des Vortrags seine Zuhörer auf eine Zeitreise durch die Geschichte des Reviers mit, unterlegt von teils einzigartigen Untertagefotos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Vortrag ist kostenfrei. Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 9

Schneebergs Öffentlichkeit erhält neuen Schub Anne Eberlein und Stefan Unger sind neue Mitarbeiter im Schneeberger Rathaus, die sich der Öffentlichkeitsarbeit verschrieben haben. Foto: Stadtverwaltung Schneeberg Schneeberg mtl Mit Anne Eberlein und Stefan Unger haben in den vergangenen Tagen im Schneeberger Rathaus zwei neue Mitarbeiter ihre Arbeit aufgenommen. Beide neuen Mitarbeiter machen sich in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen für einen öffentlichkeitswirksamen Auftritt der Bergstadt Schneeberg stark. Anne Eberlein ist seit dem 1. September 2017 Schneebergs Koordinatorin für Tourismus/UNESCO-Welterbe Schnee- BERGer Tourismus. In dieser Position wirkt sie mit an der Gesamtkonzeption für das UNESCO-Welterbeprojekt Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří. Zentrale Aufgabe für sie ist aktuell die Erstellung eines Marketingkonzeptes, darin eingebunden die Entwicklung und das Etablieren touristischer Anlaufstellen für Schneeberg als zukünftige Welterbe-Stadt. Die junge Frau aus Schneeberg studierte an der Hochschule Mittweida und absolvierte ihren Bachelor und Master. Ihre Bachelorarbeit befasste sich mit der Entwicklung eines touristischen Konzepts. Diese schrieb sie in Zusammenarbeit mit den Kultur-, Tourismus- und Messebetrieben (Kultour Z. GmbH) in Zwickau. In ihrer Masterarbeit hat sich Anne Eberlein dem Thema Weiterbildung gewidmet und ein Trainingskonzept für die Carl Zeiss Meditec AG in Jena entwickelt. In ihrer neuen Funktion in der Schneeberger Stadtverwaltung ist sie Ansprechpartnerin für alle Themen rund um das Projekt UNESCO-Welterbe für die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří. Kontakt: a.eberlein@schneeberg.de / Ruf 03772 356-226 Stefan Unger zeichnet seit dem 1. Oktober 2017 für Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit in der Bergstadt Schneeberg verantwortlich. Damit verbunden liegt in seinem Verantwortungsbereich unter anderem der Social-Media-Auftritt der Bergstadt Schneeberg mit Facebook und Instagram. Beide Medien werden aktiv durch ihn betreut. Stefan Unger erwarb an der Berufsakademie Dresden ein Diplom und arbeitete danach bei einem Konzern in der ITK-Branche unter anderem als Schulungsleiter und im Vertrieb. Bei den Zweitliga-Ringern des FC Erzgebirge Aue ist er sportlich aktiv und organisiert diverse Veranstaltungen. In seinem Aufgabenbereich Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit will er in der Schneeberger Stadtverwaltung künftig stets ein offenes Ohr für Themen der Bürgerinnen und Bürger haben. Kontakt: s.unger@schneeberg.de / Ruf 03772 356-232 Reformationsjubiläum in St. Wolfgang Schneeberg schneeberg red Anlässlich des Reformationsjubiläums veranstaltet die Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Wolfgang am Vorabend des Reformationstages am Sonntag, dem 30. Oktober 2017, ein Gemeindefest. Nach einem festlichen Gottesdienst um 16:30 Uhr lädt die Gemeinde zu Essen und Trinken wie zu Luthers Zeiten ein. Gäste erleben ein buntes Marktreiben und viele Angebote für Kinder. Zum Abschluss findet 19:30 eine Multimedia-Lichtinstallation in St. Wolfgang statt. Auch dazu eine herzliche Einladung und: bringen Sie gern Ihre Freunde mit... Grafik: Kirchgemeinde St. Wolfgang Schneeberger Stadtanzeiger Ausgabe 43-2017 Seite 10