Thema 1. Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen Grenzfragen der Lohnsteuer und der Schenkungssteuer; Was ist bei der Ausgestaltung zu beachten?

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Transkript:

70. Düsseldorfer Steuerfachtagung 25. Februar 2019 Thema 1 Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen Grenzfragen der Lohnsteuer und der Schenkungssteuer; Was ist bei der Ausgestaltung zu beachten? Referent Dr. Stephanie Thomas, RA/StB Kommentator Regierungsdirektor Walter Niermann

A. Sachverhalt I. Ausgangslage S-GmbH Gesellschafter A 40 % Gesellschafter B 30 % Gesellschafter C 5 % eigene Anteile 25 % Geschäftsführer 2019: Anteile an der Gesellschaft an GF (C) und leitenden Mitarbeiter (D) Ziel: Bindung v. Führungskräften 1

A. Sachverhalt I. Ausgangslage 2017 Ausscheiden des Gesellschafters E (25 % - Beteiligung) Abfindung: 2.125.000 2018 Gebot eines Dritten für 10 % Anteile ( 850.000) Wertermittlung: steuerl. vereinfachtes Ertragswertverfahren 1.500.000 für 10 % der Anteile Kaufangebot für C und D Jeweils 10 % der Anteile am Stammkapital durch Ausgabe der eigenen Anteile Anteile unterliegen Ausschlussrechten i. F. d. Beendigung des GF- Dienstvertrages / Anstellungsvertrages 2

A. Sachverhalt I. Ausgangslage Anteilserwerb Fall 1: D S-GmbH 10 % für 850.000 Variante 1: D S-GmbH 10 % für 400.000 Variante 2: D S-GmbH 10 % für 400.000 Variante 3: D S-GmbH Verkauf nach drei Jahren: 1.000.000 Variante 4: D S-GmbH 10 % für 400.000 Vinkulierung Verkauf nach drei Jahren: 1.000.000 mit Zust. 3

A. Sachverhalt I. Ausgangslage Anteilserwerb Fall 2: C S-GmbH 10 % für 400.000 Fragen: 1. Welche ertragsteuerlichen Folgen zieht der Anteilserwerb in der jeweiligen Variante nach sich? 2. Zieht der jeweilige Anteilserwerb schenkungsteuerliche Folgen nach sich? 3. Welche ertragsteuerlichen Folgen löst die Veräußerung der Geschäftsanteile den Varianten 3 und 4 des Falles 1 aus? 4

I. Vorbemerkung Themenbereich Mitarbeiter-/ Managementbeteiligung an der S-GmbH LSt durch Erwerb vga Schenkungsteuer Zeitpunkt der Besteuerung 5

I. Vorbemerkung Lohnsteuerpflichtige Einnahmen: - Güter in Geld oder Geldeswert - aus dem Dienstverhältnis - für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft Kein Arbeitslohn: - Zuwendung aufgrund anderer Rechtsverhältnisse - Zuwendungen aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zw. AN und AG 6

I. Vorbemerkung Beteiligungsmöglichkeit nur für MA Beteiligungsmöglichkeit nur für einen best. Kreis an MA Vereinbarung von Ausschlussu./o.Kündigungsmöglichkeiten bei Veräußerung der Kapitalbeteiligung Indizien für Veranlassungszusammenhang, aber weiterer Umstand notwendig 7

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 1. Lohnsteuer 10 % für 850.000 Variante 1: D S-GmbH Kaufpreis ( 850.000) Abfindung in 2017 / Kaufangebot eines Dritten in 2018 Nach 11, 199 ff BewG Wert dieser Anteile nach vereinfachtem Ertragswertverfahren: 1.500.000 Frage: Lohnsteuerlicher Vorteil: Ist als weiteres Indiz ein zu geringer Kaufpreis gegeben? 8

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 1. Lohnsteuer (+), wenn Wert von 1.500.000 im Vergleich zum Kaufpreis v. 850.000 maßgeblich (-), wenn Preis aus 2017 und Angebot aus 2018 = 850.000 herangezogen werden können 9

II. 1. Lohnsteuer Finanzverwaltung: Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 3 Nr. 39 S. 4 EStG Spezialvorschrift vor der allgemeinen Vorschrift 8 Abs. 2 EStG à gemeiner Wert, wohl in Anwendung von 11 Abs. 2, 199 ff. BewG à zwingend: Ableitung aus Verkäufen, die weniger als ein Jahr vor dem Stichtag erfolgen vereinfachtes Ertragswertverfahren Erstellung eines Unternehmenswertgutachtens Verweis auf Gutachten zur Indizienbestimmung Tatbestand der Befreiungsvorschrift (-), da Angebot nicht an alle Mitarbeiter mit der erfüllten Zugehörigkeitszeit 10

II. 1. Lohnsteuer Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 Rechtsprechung: 19a EStG zu Altfällen gemeiner Wert in Anwendung von 11 Abs. 2 BewG aber Angebot an alle Mitarbeiter war nicht TB-Voraussetzung 8 Abs. 2 EStG marktübliche Konditionen, zu denen auch Dritte erworben haben als Orientierung: 11 BewG brauchbares Hilfsmittel: Stuttgarter Verfahren à Anwendung von 11 Abs. 2, 199 ff. BewG nicht zwingend à Angebot aus 2018 und Kauf aus 2017 können für Indizienbestimmung herangezogen werden Ergebnis: marktübliche Konditionen einschl. marktüblicher Preis kein lohnsteuerpflichtiger Vorgang, da kein weiteres Indiz 11

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 2. Schenkungsteuer Vereinfachtes Ertragswertverfahren: 11 Abs. 2. 199 ff. BewG Wert der gekauften Anteile 1.500.000 Frage: Liegt eine gemischte Schenkung von der S-GmbH an D vor? 12

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 1 2. Schenkungsteuer Variante 1: D 10 % für 850.000 S-GmbH Voraussetzung 1: Objektives Missverhältnis Wert der Leistung (Beteiligung) Wert der Gegenleistung (Geldbetrag) Vorliegender Fall: Objektives Missverhältnis (+), sofern Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren Voraussetzung 2: Subjektives Element Kenntnis beider Parteien über objektives Missverhältnis Wiederlegbare Vermutung, sofern Wertunterschreitung von über 20-25 % Vorliegender Fall: subjektives Element (-) à Widerlegbare Vermutung, da Unterschreitung um etwa 43 % (+) à Widerlegung durch Angebot aus 2018 und Preis aus 2017 (+) Ergebnis: gemischte Schenkung (-), Empfehlung aber: Unternehmenswertgutachten 13

II. 1. Lohnsteuer Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 2 Vorliegender Fall: Veräußerungspreis ( 400.000) < Abfindung u. Kaufangebot ( 850.000) weiteres Indiz für Veranlassungszusammenhang mit Ausstellungsverhältnis (+) Problem: lohnsteuerpflichtiger Vorteil = Differenz gezahltes Entgelt u. Geldwert des Sachbezugs 8 Abs. 2 EStG Geldwert = am Abgabeort um übliche Preisnachlässe geminderter üblicher Endpreis Einzelbewertung Sachbezugswert 14

II. 1. Lohnsteuer Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 2 Ermittlung des Geldwertes: FV: 3 Nr. 39 S. 4 EStG (zwingende Anwendung von 11 Abs. 2, 199 ff. BewG) Rspr: meist 8 Abs.2 EStG (Orientierung an 11 Abs. 2, 199 ff. BewG) Stuttgarter Verfahren à brauchbares Hilfsmittel Partei- bzw. Sachverständigengutachten à im Zweifel FV 11 BewG Orientierung an 11 BewG à lohnsteuerpflichtiger Vorteil: 1.100.000 à zwingende Erstellung d. Gutachtens à Beleg d. Preises d. Abfindung in 2017 / Angebot in 2018 Ergebnis: steuerpflichtiger Arbeitslohn ( 450.000) à Besteuerung mit pers. ESt-Satz Übernahme der LSt durch S-GmbH à lohnsteuerpfl. Vorgang à Steuer 15

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 2 2. Schenkungsteuer 850.000 Geldwert der Kapitalanteile 400.000 Entgeltzahlung 450.000 Lohnsteuerpflichtige Leistung Frage: Liegt eine gemischte Schenkung vor? 16

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 2 2. Schenkungsteuer Voraussetzung 1: Objektives Missverhältnis Wert der Leistung (Beteiligung) Wert der Gegenleistung (Geldbetrag) Vorliegender Fall: Objektives Missverhältnis (+), sofern Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren 1.500.000 450.000 + 400.000= 850.000 Voraussetzung 2: subjektives Element Kenntnis beider Parteien über objektives Missverhältnis Wiederlegbare Vermutung, sofern Wertunterschreitung von über 20-25 % Vorliegender Fall: subjektives Element (-) à Widerlegbare Vermutung, da Unterschreitung um ca. 43 % (+) à Widerlegung durch Angebot aus 2018 und Preis aus 2017 (+) Ergebnis: Gemischte Schenkung (-); Empfehlung aber: Wertgutachten 17

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 3 Gewährter Preisvorteil unterliegt einer Lohnversteuerung bei Gewährung Frage: Welcher Betrag ist bei Veräußerung i. R. welcher Einkunftsart zu besteuern? Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an KapG, 17 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, 19 EStG 18

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 3 Rechtsprechung: - Beteiligungsmöglichkeit nur für MA - Beteiligung nur für ausgewählten Kreis an MA - Vereinbarung von Ausschluss- u./o. Kündigungsmöglichkeiten Genügt nicht für Veranlassung durch das Dienstverhältnis regelmäßig: Einkünfte gem. 19 EStG bei Indiz eines zu geringen KP 19

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 3 Aber lohnsteuerlicher Vorteil: bereits mit Gewährung zugeflossen u. versteuert weiteres Indiz gegen eigenständige Erwerbsgrundlage entfällt Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an KapG, 17 EStG VP ( 1.000.000) VK AK ( 450.000 + 400.000) = stpl. VG ( 150.000) à unterliegt dem Teileinkünfteverfahren 20

II. Hinweise im Einzelnen Fall 1 Variante 4 Vinkulierung, 15 Abs. 5 GmbHG Gewährter Preisvorteil unterliegt einer Lohnversteuerung Frage: Zufluss und Höhe des Sachbezugs? Zufluss: Verschaffung der wirtschaftl. Verfügungsmacht über die Anteile, 11 Abs. 1 S. 1 EStG Wirtschaftl. Verfügungsmacht wirtschaftliches Eigentum Vorliegender Fall: wirtschaftl. Eigentum (+) Übertragung ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht möglich à wirtschaftl. Verfügungsmacht (-) Ergebnis: à Zufluss im Zeitpunkt der Veräußerung à Lohnbesteuerung in voller Höhe ( 1.000.000-400.000= 600.000) 21

II. Hinweise im Einzelnen Fall 2 Verbilligte Beteiligung für einen Gesellschafter-GF Frage: Zufluss aus Anstellungsverhältnis als GF oder aus seiner Gesellschafterstellung (Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis)? Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (Def. vga): KapG gewährt Gesellschafter einen Vermögensvorteil, der einem Nichtgesellschafter nicht gewährt werden würde Vorliegender Fall: (-) Vermögensvorteil wird auch dem Nichtgesellschafter D gewährt Veranlassungszusammenhang: ausschließlich abhängig davon, ob und wann ein weiterer Nicht-Gesellschafter vergünstigte Anteile erhält? 22

II. Hinweise im Einzelnen Fall 2 Verbilligte Beteiligung für einen Gesellschafter-GF Frage: Führt verdeckte Gewinnausschüttung zur Gewinnerhöhung bei S-GmbH? HGB: eigene Anteile werden vom EK abgesetzt FV/ herrsch. Auffassung: Kapitalerhöhung, nicht stpfl. Veräußerung Folge: à steuerlich keine verhinderte Vermögensmehrung (keine vga) à vga führt bei der S-GmbH nicht zur Gewinnerhöhung 23

II. Hinweise im Einzelnen Fall 2 Verbilligte Beteiligung für einen Gesellschafter-GF Gewinnausschüttung an C (angemessener KP abzgl. tatsächl. KP) Gesellschaft : Kapitalertragsteuereinbehalt für Schuldner (C) 1. Haftung für Kapitalertragsteuer ( 45 Abs. 5 EStG) 2. Erstattungsanspruch gg. Gesellschafter (C) Bei Übernahme der KapErtSt für den Gesellschafter (Erstattungsanspruch (-) ) = vga Folge: Gesellschafter à vga, Steuersatz 33 1/3 % (25 %) 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. RA / StB / FAStR Dr. Stephanie Thomas WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft www.wws-gruppe.de