VLSA an Landesstraßen



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Transkript:

VLSA an Landesstraßen Projektierungsrichtlinien Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Verkehrsplanung -

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Abbildungen 5 Tabellen 6 0 Allgemeines 7 1 Projektorganisation 8 1.1 Grundlagen 8 1.2 Projektbeteiligte 10 1.3 Projektablauf 11 1.4 Übersicht Verkehrslichtsignalanlagen 12 1.5 Gestaltung, Inhalt und Versionierung der Planungsunterlagen 12 2 Voruntersuchungen 15 2.1 Verkehrszählungen 15 2.2 Knotenpunktwahl 18 2.3 Einsatzkriterien 19 2.3.1 Kreuzungen und Einmündungen 19 2.3.2 Kreisverkehr 20 2.3.3 VLSA 21 2.4 VLSA - Leistungsfähigkeitsberechnungen 23 3 VLSA Grundversorgung 24 3.1 Verkehrstechnische Beschreibung 24 3.2 Lageplan 25 3.3 Signalgruppen- und Signalgeberversorgung 27 3.4 Zwischenzeiten 31 3.5 Phasendefinition, Phasenübergänge und Phasenfolgeplan 32 3.6 Mindest- und Standardfreigabezeiten 34 3.7 Signalprogramme und Schaltzeiten 36 3.8 Ein- und Ausschaltprogramm 37 3.9 Koordinierung/Grüne-Welle-Bänder 37 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 2

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 4 VLSA - Verkehrsabhängige Steuerung 38 4.1 Individualverkehr (IV) 38 4.1.1 Steuerungsphilosophie 38 4.1.2 Anforderungsbemessung 38 4.1.3 Zeitlückenbemessung 39 4.1.4 Belegungsbemessung 40 4.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖV) 41 4.2.1 Steuerungsphilosophie 41 4.2.2 Annäherungsstrecken 41 4.2.3 Datenübertragung der Funktelegramme 43 4.2.4 Zuständigkeitsbereiche ÖV-Beschleunigung 47 4.3 Versorgungstabellen 48 4.4 Ablaufdiagramme 52 5 VLSA Ausschreibung und Vergabe 54 5.1 Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 54 5.2 Leistungsverzeichnis 54 5.3 Vergabe 54 6 VLSA Qualitätssicherung 55 6.1... bei der verkehrstechnischen Projektierung 55 6.2... bei der Implementierung 55 6.3... bei der Abnahme 56 6.4... im laufenden Betrieb 56 6.5... bei der Organisation 57 6.6... bei der Dokumentation 57 7 Schnittstelle VLSA VMZ Tirol 58 7.1 Steuergeräteversorgung 58 7.2 Anlagensynchronisierung und Wellenniveau 58 7.3 Bedienmöglichkeiten der VMZ 58 7.4 Systemarchitektur VMZ Tirol 59 Quellenverzeichnis 60 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 3

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Anhang 1: Übersichtsplan und Übersichtsliste VLSA in Tirol 61 Anhang 2: Vorlage Deckblatt der verkehrstechnischen Ausarbeitung 62 Anhang 3: Vorlage Plankopf für Lageplanerstellung 63 Anhang 4: Beispiel Verkehrszählung (Schemaplan, Handout 1-3, Knotenstrombelastungspläne) 64 Anhang 5: Verkehrsbelastung auf Bundes- und Landesstraße ECE-Zählung 2005 65 Anhang 6: Rechtliche und verkehrstechnische Situation für Fußgänger bei VLSA 66 Anhang 7: Zustimmungserklärung zur Verwendung der Frequenz 146,075 MHz für die Aussendung von Datenfunktelegrammen zur ÖV-Beeinflussung von VLSA 67 Anhang 8: Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 68 Anhang 9: Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehrslichtsignalanlagen (LB-VL) 69 Anhang 10: Erhaltungsvereinbarung von VLSA zwischen Land Tirol und Gemeinde 70 Anhang 11: Verkehrstechnische Ausarbeitung einer VLSA (Musteranlage) 71 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 4

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Abbildungen Abbildung 1 Fahrzeugklassen und deren Zuordnung zu Fahrzeuggruppen 16 Abbildung 2 Definition Rückstau bei Verkehrszählungen 17 Abbildung 3 Leistungsfähigkeitsabschätzung Linksabbieger (Kreuzung/Einmündung) 19 Abbildung 4 Leistungsfähigkeitsabschätzung vierarmiger Kreisverkehr 20 Abbildung 5 Einsatzkriterien in Abhängigkeit von M H, M N und Grenzzeitlücke 22 Abbildung 6 Legende zum Lageplan 25 Abbildung 7 Schemaskizze für Benennung der VLSA-Komponenten 29 Abbildung 8 ÖV-Signalfolge in Tirol 30 Abbildung 9 Kammernaufbau der Fußgängersignalisierung Tirol 31 Abbildung 10 Systemskizze Fahrstreifendarstellung im Phasenfolgeplan 32 Abbildung 11 Beispiel Phasenfolgeplan 33 Abbildung 12 Gehenbedingungen von signalisierten Schutzwegen 35 Abbildung 13 Zusammenhang Detektorabstand Mindestfreigabezeit 40 Abbildung 14 Detektorabstand bei Belegungsbemessung für Schaltung Vor- oder Nachlauf 40 Abbildung 15 Vermaßung Annäherungsstrecke ÖV 42 Abbildung 16 Ablaufdiagramme nach Darstellungsart A und B, Auszug aus [3] 53 Abbildung 17 Systemarchitektur VMZ Tirol Version 1.4, Auszug aus [5] 59 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 5

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Tabellen Tabelle 1 Versionsverzeichnis 7 Tabelle 2 Aufgaben, Zuständigkeitsbereiche und Projektbeteiligte 10 Tabelle 3 Faktoren für die Umrechnung der Verkehrsstärken in Pkw-Einheiten [Pkw-E] 17 Tabelle 4 Gegenüberstellung Vorteile Kreisverkehr VLSA 18 Tabelle 5 Ermittlung Grenzzeitlücke in Sekunden 21 Tabelle 6 Benennung Maste 26 Tabelle 7 Benennung Erfassungseinrichtungen 27 Tabelle 8 Benennung Signalgeber 28 Tabelle 9 Mindest- und Standardfreigabezeiten in Sekunden 34 Tabelle 10 Signalprogramme und Schaltzeiten [VTB-Standardtabelle] 37 Tabelle 11 Detektorabstand l D bei ZL-Bemessung, Standardwert [Min Maxwert] 39 Tabelle 12 Fahrdynamische Parameter der ÖV-Fahrzeuge 42 Tabelle 13 Umschlüsselung VVT-Linien in 3-stellige Liniennummern für R09-Telegramm 45 Tabelle 14 Anwendungsbeispiel TAE-Versorgung 46 Tabelle 15 Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben im Bereich ÖV-Beschleunigung 47 Tabelle 16 Systemtabelle [optional VTB-Standardtabelle] 48 Tabelle 17 Konstantentabelle [optional VTB-Standardtabelle] 49 Tabelle 18 Detektorentabelle [optional VTB-Standardtabelle] 49 Tabelle 19 Meldepunktpaartabelle [optional VTB-Standardtabelle] 50 Tabelle 20 Benennungsschema logische Bedingungen 50 Tabelle 21 Tabelle logische Bedingungen [optional VTB-Standardtabelle] 51 Tabelle 22 Tabelle minimale und maximale Freigabezeiten [optional VTB-Standardtab.] 51 Tabelle 23 T-Zeiten-Tabelle [optional VTB-Standardtabelle] 52 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 6

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 0 Allgemeines Vorwort Die vorliegenden Projektierungsrichtlinien haben primär den Zweck, systemtechnische und verkehrstechnische Versorgungsstandards der Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) im Bundesland Tirol zu vereinheitlichen. Dieses Dokument wird in regelmäßigen Abschnitten fortgeschrieben und dient als Nachschlagewerk bzw. Hilfsmittel, um die Anforderungen und Aufgabenbereiche verschiedenster Projektbeteiligter möglichst präzise zu definieren. Die Projektierungsrichtlinien sind dabei als Ergänzung zu den in Österreich allgemein gültigen Gesetze, Regelwerke und Normen zu verstehen und ersetzen diese nicht. Die Projektierungsrichtlinien richten sich generell an alle Projektbeteiligte, die mit der Erstellung von VLSA betraut sind, wie beispielsweise Ziviltechniker, Signalbaufirmen sowie abteilungsübergreifend an die Mitarbeiter des Amtes der Tiroler Landesregierung inklusive den Bezirkshauptmannschaften und Baubezirksämtern. Die Projektierungsrichtlinien beschränken sich dabei auf Knotenpunkt- und Engstellensignalisierungen und behandeln daher keine Tunnelsignalisierungen, sogenannte Tunnel-VLSA. Hierfür existieren gesonderte Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, siehe Kapitel 1.1. Versionsverzeichnis Versionsnr. Datum Kommentar V 1.0 04.02.2010 Ersterstellung (Bearbeitung Ingenieurbüro Vössing) V 1.1 22.10.2010 Vervollständigung und Optimierung (Bearbeitung Ingenieurbüro Vössing) Tabelle 1 Versionsverzeichnis Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 7

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 1 Projektorganisation 1.1 Grundlagen Unabhängig von den hier vorliegenden Projektierungsrichtlinien finden die in Österreich allgemein gültigen Gesetze, Regelwerke und Normen Anwendung. Konkret sind für Planung, Bau und Betrieb von VLSA mindestens die folgenden Gesetzestexte, technische Regelwerke und österreichische Normen anzuwenden: Gesetze Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960, BGBl. I Nr. 16/2009 Bodenmarkierungsverordnung auf Basis der StVO. 1960, BGBl. Nr. 848/1995, und BGBl. II Nr. 370/2002 Straßenverkehrszeichenverordnung - StVZVO 1998, BGBl. II Nr. 238/1998 Bundesvergabegesetz BverG 2006, BGBl. I Nr. 17 Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) 02.03.11 Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Ausgabe 1999 03.02.10 ff. Nichtmotorisierter Verkehr, Ausgabe 1990/2001/2004 03.05.10 ff. Knoten - Planung, Dimensionierung, Gestaltung, Ausgabe 2001/2005/2007 05.04.20 ff. Verkehrsleitsysteme, Ausgabe 2001 05.04.30 ff. Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA), Ausgabe 1999/2007 08.23.07 Ausschreibung und Abnahme von VLSA, Ausgabe 2009 (VLSA-spezifische Ergänzung zu RVS 10.01.11) 09.02.22 Tunnelausrüstung, Ausgabe 2002 ÖNORMEN V 2000 Steuergeräte für VLSA - Einteilung und Hauptabmessung, Ausgabe 1979 V 2001 Steuergeräte für VLSA - Verkehrstechnische und funktionelle Anforderungen, Ausgabe 2002 EN 12675 Steuergeräte für VLSA - Funktionale Sicherheitsanforderungen, Ausgabe 2001 Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 8

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien V 2004 Steuertableau für VLSA, Ausgabe 1999 V 2005 VLSA-Anmeldetableaus für Fußgänger, Ausgabe 1996 EN 12368 Anlagen zur Verkehrssteuerung Signalleuchten, Ausgabe 2006 V 2010 Signalgeber für VLSA - Abmessungen, Massen und Eigenschaften, Ausgabe 2001 V 2020 Installation von VLSA Neubau, Umbau und Verlegung, Ausgabe 08/2005 V 2030 Instandhaltung von VLSA, Wartung, Inspektion und Instandsetzung, Ausgabe 1985 V 2031 Instandhaltung der Systemeinrichtungen von VLSA, Wartung, Inspektion und Instandsetzung, Ausgabe 1985 V 2032 Instandhaltung der Signalgeber, Signalgebertragwerke, Signalgeberbefestigung und der Umhüllungskästen von VLSA, Wartung, Inspektion und Instandsetzung, Ausgabe 1985 V 2033 Instandhaltung der Kabelanlagen von VLSA, Inspektion und Instandsetzung, Ausgabe 1985 V 2101 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen Akustische und tastbare Hilfssignalgeber an VLSA, Ausgabe 2003 A 2063 Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Ausschreibungs-, Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsdaten in elektronischer Form, Ausgabe 2009 B 2061 Preisermittlung für Bauleistungen Verfahrensnorm, Ausgabe 1999 B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen Werkvertragsnorm, Ausgabe 2009 ÖVE L 1 Errichtung von Starkstromfreileitungen bis 1000 V einschließlich des Nachtrages ÖVE-L 1 a/1986, Ausgabe 1981 L 20 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln, Ausgabe 1998 ÖVE/ÖNORM EN 1 Errichtung von Starkstromanlagen mit Netzspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V E 8001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Netzspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V E 8800-638 Straßenverkehrs-Signalanlagen EN 50293 Elektromagnetische Verträglichkeit Straßenverkehrs-Signalanlagen - Produktnorm Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 9

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 1.2 Projektbeteiligte In nachfolgender Tabelle sind die Aufgabenschwerpunkte der mitwirkenden Institutionen der Tiroler Landesregierung inklusive deren Zuständigkeitsbereiche dargestellt. Je Projektphase kann dabei auf die Mitarbeit von Bezirkshauptmannschaft (BH), Baubezirksamt (BBA), Gemeinden, Exekutive, Projektwerber (PW), verschiedenster Verkehrsunternehmen (VU), Baufirmen (BF), Signalbaufirmen (SBF) und Ziviltechniker (ZT) zurückgegriffen werden. Aufgaben Festlegungen Zuständigkeitsbereich Mitarbeit Vorgespräche Abt. Straßenbau BH/BBA/Gemeinden/ Exekutive/PW/ZT u.a. Knotenpunktgestaltung Machbarkeit, Abt. Straßenbau Abt. Verkehrsplanung/ ZT Notwendigkeit Neuplanung/ Kostenteilung, Abt. Straßenbau Adaptierung Bauprogramm Neuplanung/ Auftrag Projektierung Abt. Verkehrsplanung Adaptierung Belange ÖV ÖV-Beschleunigung Abt. Verkehrsplanung VTG/IVB/Sonstige VU/ZT Projektierung VLSA Steuerung Abt. Verkehrsplanung ZT Projektierung Knoten Straßenbauplanung Abt. Straßenbau Abt. Verkehrsplanung/BBA/ ZT Ausschreibung Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis Abt. Straßenbau Abt. Verkehrsplanung/BBA/ ZT Vergabe Auftrag VLSA-Neu-/Umbau Abt. Straßenbau Abt. Verkehrsplanung Realisierung Bauabwicklung Abt. Straßenbau/BBA BF/SBF Rechtswirksamkeit Verordnung, Bescheid Abt. Straßenbau BH/BBA/ZT Inbetriebnahme Abnahme Abt. Verkehrsplanung ZT/SBF/BBA Er- und Instandhaltung Wartung/Service SG Straßenerhaltung SBF/BBA E&M-Technik Störungsmanagement Reparatur SG Straßenerhaltung/BBA SBF/BBA Auskünfte Steuerung Abt. Verkehrsplanung SBF/BBA Tabelle 2 Aufgaben, Zuständigkeitsbereiche und Projektbeteiligte Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 10

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 1.3 Projektablauf Zuständigkeitsbereich Projektierungen von VLSA werden von der Abt. Verkehrsplanung des Amtes der Tiroler Landesregierung beauftragt. Die Begleitung der Planung Festlegung des Auftragsumfanges, Projektbesprechungen und Freigabe erfolgt ebenfalls durch die Abt. Verkehrsplanung. Die Ausschreibung und Vergabe sowie der Bau und die Erhaltung der VLSA obliegt der Abt. Straßenbau bzw. dem Sachgebiet (SG) Straßenerhaltung / Fachbereich Elektro- und maschinelle Technik (E&M-Technik). Diese Vorgehensweise gilt sowohl für den Neubau als auch für Adaptierungen von Steuerungen von VLSA. Projektierung Nach Formulierung der Aufgabenstellung durch die Abt. Verkehrsplanung sind vom beauftragten Planer zunächst alle relevanten Bestandsunterlagen (Verkehrs- und ggf. Unfallzahlen, vorhandene VLSA-Steuerung, etc.) zu beschaffen. Anschließend sollte der Planer Ortsbesichtigungen zu den relevanten Tageszeiten durchführen, um das Umfeld und die momentan vorliegende Verkehrssituation samt möglichen Störungen des Verkehrsablaufs zu erfassen. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend ist ein Vorentwurf des Lageplans und des angedachten Phasenfolgeplans zu erstellen, welches die Grundlage für ein Projektgespräch mit der Abt. Verkehrsplanung bildet. Zu diesem Gespräch können weitere Projektbeteiligte hinzugezogen werden, um offene Sachverhalte best- und schnellstmöglich zu klären. Bei leistungskritischen Fragestellungen sollten im Vorfeld zusätzlich zu Lageplan und Phasenfolgeplan Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt werden. Im weiteren Projektablauf kann die VLSA-Steuerung durch den Planer ausführungsreif umgesetzt werden. Besondere Erkenntnisse, die erst durch die tiefgreifende Ausführungsplanung gewonnen werden konnten und eine Abweichung der bis dato getroffenen Absprachen erfordern, sind mit der Abt. Verkehrsplanung zu kommunizieren. Eventuell ist infolge dessen ein zweites Projektgespräch anzuberaumen. Die Freigabe zur Realisierung erfolgt nach Prüfung der abgegebenen Projektierungsunterlagen durch Vermerk von Datum und Prüfer am Deckblatt durch die Abt. Verkehrsplanung. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 11

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Inbetriebnahme Nach erfolgter Fertigstellungsmeldung durch die Abt. Straßenbau bzw. dem BBA wird durch die Abt. Verkehrsplanung ein naheliegender Abnahmetermin vereinbart. Abnahme Es wird eine Abnahme nach den RVS 05.04.34 durchgeführt und dabei die VLSA vom Planer unter Mitwirkung der Abt. Verkehrsplanung und der Abt. Straßenbau/SG Straßenerhaltung E&M-Technik auf Einhaltung der Planungsvorgaben geprüft. Die Signalbaufirma übergibt je eine vollständige Dokumentation der VLSA an die Abt. Verkehrsplanung sowie an die Abt. Straßenbau/SG Straßenerhaltung und hinterlässt ein Exemplar mit Wartungsheft im Steuergerät. 1.4 Übersicht Verkehrslichtsignalanlagen Im [Anhang 1: Übersichtsplan und Übersichtsliste VLSA in Tirol] ist ein graphischer Übersichtsplan sowie eine Übersichtsliste aller VLSA in Tirol - mit Ausnahme der VLSA im Stadtgebiet Innsbruck wiedergegeben. Aktuelle Auszüge können jederzeit von der die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) Tirol generiert werden. In der Übersichtsliste sind ferner Angaben zur VLSA-Nummer, Gemeinde, Bezeichnung, Steuerungsverfahren sowie Hinweise zur systemtechnischen Anbindung der einzelnen VLSA an die VMZ Tirol enthalten. 1.5 Gestaltung, Inhalt und Versionierung der Planungsunterlagen Die Planungsunterlagen werden begrifflich als verkehrstechnische Ausarbeitung in einem Dokument zusammengefasst. Die verkehrstechnische Ausarbeitung setzt sich aus nachfolgend angeführten Bestandteilen zusammen. Das zu verwendende Deckblatt der verkehrstechnischen Ausarbeitung ist im [Anhang 2: Vorlage Deckblatt der verkehrstechnischen Ausarbeitung] angeführt und steht als Datei im Internetportal der Tiroler Landesregierung unter www.tirol.gv.at/vmt/ zum Download bereit. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 12

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Das Inhaltsverzeichnis der verkehrstechnischen Ausarbeitung sollte im allgemeinen folgenden Umfang enthalten: 1. Lageplan, siehe Kapitel 3.2 (Verwendung Plankopfvorlage, siehe [Anhang 3: Vorlage Plankopf für Lageplanerstellung], Download der Datei unter www.tirol.gv.at/vmt/ möglich) 2. ggf. Funkmeldepunktplan bei verkehrsabhängiger Steuerung mit ÖV-Beschleunigung, siehe Kapitel 4.2.2 3. Phasenfolgeplan, siehe Kapitel 3.5 4. Verkehrstechnische Beschreibung, siehe Kapitel 3.1 5. Basisdaten und Signalgruppendaten, siehe Kapitel 3.3 6. Berechnung Zwischenzeiten und Darstellung Zwischenzeiten-Matrix, siehe Kapitel 3.4 7. Phasenübergänge, siehe Kapitel 3.5 8. Signalprogramme, siehe Kapitel 3.7 9. Ein- und Ausschaltprogramm, siehe Kapitel 3.8 10. ggf. Versorgungstabellen bei verkehrsabhängiger Steuerung, siehe Kapitel 4.3 11. ggf. Ablaufdiagramme bei verkehrsabhängiger Steuerung, siehe Kapitel 4.4 12. ggf. Knotenstrombelastungspläne für Morgen-, Mittag- und Abendspitze, siehe Kapitel 2.1 und [Anhang 4: Beispiel Verkehrszählung (Schemaplan, Handout 1-3, Knotenstrombelastungspläne)] 13. ggf. Leistungsfähigkeitsberechnungen, siehe Kapitel 2.4 14. ggf. TAE-Versorgung bei verkehrsabhängiger Steuerung mit ÖV-Beschleunigung, siehe Kapitel 4.2.3 15. ggf. Prüffälle zum Testen der VLSA-Programmierung, siehe Kapitel 6.2 16. ggf. Sonstiges (z.b. Fotodokumentation, etc.) 17. Massenermittlung und Kostenschätzung, siehe Kapitel 5.2 Hinweis: Grüne-Wellen-Bänder umfassen mehrere VLSA und sind daher nicht Bestandteil der verkehrstechnischen Ausarbeitung. Die Abgabe der Grünen Wellen erfolgt als extra Planungsunterlage. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 13

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann es sein, dass ein oder mehrere dieser 17 Punkte nicht Bestandteil der verkehrstechnischen Ausarbeitung sind. In diesem Fall wird trotzdem an der oben angeführten Grundgliederung festgehalten. Die nicht in der verkehrstechnischen Ausarbeitung enthaltenen Punkte sind in diesem Fall zu kennzeichnen, indem bspw. die Schriftfarbe verändert wird. Das Datum der Ersterstellung ist auf dem Deckblatt einzutragen und wenn möglich auf jeder Seite der verkehrstechnischen Ausarbeitung zu dokumentieren. Ggf. später durchgeführte Änderungen der verkehrstechnischen Ausarbeitung sind in einer speziell dafür vorgesehenen Tabelle chronologisch zu vermerken. Die Versionierung erfolgt allein über das Datum, d.h. das zuletzt angeführte Änderungsdatum dokumentiert den aktuellen Stand. Die Austauschseiten sind dabei mit dem Änderungsdatum zu versehen, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, wann welche Änderungen im Dokument durchgeführt wurden. Die verkehrstechnische Ausarbeitung ist im A4-Format und in 5-facher Ausfertigung (Abt. Verkehrsplanung, Abt. Straßenbau/SG Straßenerhaltung, Gemeinde/Privater, Signalbaufirma, Archiv/Reserve) mit Heftern zur Ablage in Ordnern zu liefern. Zudem ist die verkehrstechnische Ausarbeitung im Portable Document Format (pdf) auf CD-Rom bereitzustellen. Dabei ist die verkehrstechnische Ausarbeitung ohne das Kapitel 17 (Massenermittlung und Kostenschätzung) in eine pdf-datei mit der Bezeichnung 000-vta-JJMMTT.pdf zusammen zu fassen. Das Kapitel 17 sollte in einer zweiten pdf-datei mit dem Dateinamen 000-lvz-JJMMTT geliefert werden. Anstelle der Ziffern 000 ist die entsprechende 3-stellige VLSA-Nummer in Tirol zu verwenden. Das Kürzel JJMMTT steht für das aktuelle Erstellungs- bzw. Änderungsdatum nach ISO 8601. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 14

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2 Voruntersuchungen 2.1 Verkehrszählungen Für die Bemessung der Freigabezeiten einer VLSA sind im Vorfeld ggf. Knotenstromzählungen mit oder ohne Fußgänger durchzuführen. Hierfür sind zur Erfassung des Werksverkehrs Dienstags, Mittwochs oder Donnerstags Verkehrszählungen am Knotenpunkt zu den Spitzenstunden durchzuführen. Für die Ermittlung von Ausflugsverkehren, Wochenendverkehren ist der Zeitpunkt der Zählung den örtlichen Gegebenheiten ggf. anzupassen. Üblicherweise wird von 07:00 09:00 Uhr, 11:00 13:00 Uhr und 16:00 18:00 Uhr gezählt. Im [Anhang 4: Beispiel Verkehrszählung (Schemaplan, Handout 1-3, Knotenstrombelastungspläne)] ist beispielhaft eine manuell durchgeführte Verkehrszählung, d.h. ohne Anwendung elektronischer Hilfsmittel, wiedergegeben. Diese Unterlagen bestehen aus Schemaplan (Zuordnung Zählpersonal <-> Knotenströme) Handout 1 für Zählpersonal zur Erfassung der Fahrzeuganzahl und -typen, Radfahrer und ggf. Fußgänger Handout 2 für Zählpersonal zur Erfassung rückgestauter Fahrzeuge Handout 3 für Zählpersonal zur Notiz besonderer Verkehrsbeobachtungen Knotenstrombelastungspläne für Morgen-, Mittag- und Abendspitze Aufgrund unterschiedlicher Knotengeometrien sind der Schemaplan sowie die Handouts für jede Verkehrszählung individuell anzupassen bzw. neu zu erstellen. Im Handout 1 führt der Zähler im Viertelstundentakt Strichlisten zu den ihm zugeteilten Knotenströme durch. Die einzelnen Fahrzeugklassen sind bei der Zählung in zwei Fahrzeuggruppen zusammen zu fassen: PkwÄ: Pkw bzw. Pkw-ähnliche Fahrzeuge (Krad, Pkw ohne Anhänger, Lieferwagen) LkwÄ: Lkw bzw. Lkw-ähnliche Fahrzeuge (Pkw mit Anhänger, Bus, Lkw ohne und mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeug) Nachfolgende Abbildung 1 gibt einen Überblick zu den einzelnen Fahrzeugklassen und deren Gruppierung in Fahrzeuggruppen. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 15

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien relevant für Verkehrszählung Abbildung 1 Fahrzeugklassen und deren Zuordnung zu Fahrzeuggruppen Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 16

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Die Umrechnung der erfassten Fahrzeuge in Pkw-Einheiten [Pkw-E] erfolgt in Anlehnung an die RVS 03.05.11, wobei hinsichtlich des Umrechnungsfaktors auf eine Unterscheidung zwischen Lkw und Lastzügen (Sattelkraftfahrzeuge) verzichtet wird. Für die Umrechnung in Pkw-Einheiten können somit folgende Faktoren eingesetzt werden: Umrechnungsfaktor für Rad 1) PkwÄ LkwÄ Fz 2) 0,5 1,0 2,0 1,1 1) Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn 2) Näherungswert für überschlägige Berechnungen, bei denen die Verkehrszusammensetzung nicht genau bekannt ist Tabelle 3 Faktoren für die Umrechnung der Verkehrsstärken in Pkw-Einheiten [Pkw-E] Um Rückstaulängen am Knotenpunkt zu ermitteln, kommt das Handout 2 zum Einsatz. Hier kann das Zählpersonal in Abhängigkeit von der Umlaufzeit einer VLSA je Umlauf die rückgestauten Fahrzeuge festhalten. Folgende Abbildung 2 verdeutlicht die als Rückstau zu wertenden Fahrzeuge. Abbildung 2 Definition Rückstau bei Verkehrszählungen Das Handout 3 erhält jeder Verkehrszähler, um besondere Verkehrsbeobachtungen, die ggf. Einfluss auf das Zählergebnis haben, schriftlich zu fixieren. Alle Handouts für Verkehrszählungen können dem Internetportal der Tiroler Landesregierung als Datei unter www.tirol.gv.at/ entnommen werden. Im Anschluss erfolgt die knotenstrombezogene Auswertung. Mittels gleitender Summenbildung lassen sich die maßgebenden Spitzenstunden morgens, mittags und abends ermitteln und in Knotenstrombelastungspläne graphisch darstellen. Auf Basis der ECE-Zählung von 2005 sind im [Anhang 5: Verkehrsbelastung auf Bundes- und Landesstraße ECE-Zählung 2005] der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) und die maßgebende stündliche Verkehrsmenge (MSV) für alle Bundes- und Landesstraßen in Tirol zusammengestellt. Aktuelle und historische Verkehrsdaten von Tirol können unter www.tirol.gv.at/ abgerufen werden. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 17

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2.2 Knotenpunktwahl Knoten dienen der Vereinigung, der Trennung und dem Kreuzen von Verkehrsströmen. An Landesstraßen in Tirol sind Knoten in der Regel als Kreuzung (Überschneidung zweier Straßen), T-Kreuzung (Einmündung einer Straße in eine andere) oder als Kreisverkehr ausgebildet. Folgende Entscheidungskriterien liegen der Auswahl der Knotenform zu Grunde: Funktion der Straße(n), benachbarte Knoten und Zufahrten Platzbedarf, Topographie Verkehrsorganisation Sichtverhältnisse Leistungsfähigkeit Verkehrsbelastungen der Zufahrtsäste Unfallanalyse, Verkehrssicherheit Berücksichtigung von Fußgängern, Radfahrern und des öffentlichen Verkehrs Verkehrsplanerische und technische Grundsätze Straßenraumgestaltung und städtebauliche Aspekte Erhaltung und zukünftiger Ausbau (ÖROK) Knotenpunkte mit komplexen Verkehrsbeziehungen oder starkem Verkehrsaufkommen müssen entweder als Kreuzung mit einer Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) oder als Kreisverkehr ausgeführt werden. Die Entscheidung für die eine oder andere Knotenform folgt nach Untersuchung und Abwägung der o.a. Kriterien. Die stellt die grundsätzlichen Vorteile der zwei Knotenformen gegenüber. Kreisverkehr Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Platzgestaltung Verkehrsberuhigung Verkehrssicherheit Wartezeiten in Schwachlastzeiten Lärmemissionen und Luftschadstoffe Routenwahl Betriebs- und Erhaltungskosten gleichberechtigte Verkehrsströme Platzbedarf Koordinierung (Grüne Welle) Fußgänger, Radfahrer, ÖV-Beschleunigung Anpassung an Verkehrsspitzen verkehrsabhängige Steuerung Baukosten, Adaptionen Spezialschaltungen (z.b. Feuerwehreinsatz) untergeordnete Verkehrsströme Tabelle 4 Gegenüberstellung Vorteile Kreisverkehr VLSA Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 18

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2.3 Einsatzkriterien 2.3.1 Kreuzungen und Einmündungen Entscheidend für die Knotenpunktwahl ist die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit. Bei plangleichen Knotenpunkten kommen in der Regel folgende Ausbauformen in Betracht: Kreuzungen und Einmündungen mit und ohne Vorfahrtsbeschilderung Kreisverkehrsplätze Verkehrslichtsignalanlagen Für eine Vorabschätzung der Leistungsfähigkeit von Kreuzungen und Einmündungen kann gemäß RVS 03.05.11 zunächst überschlägig mit Hilfe von Abbildung 3 die Leistungsfähigkeit des aus dem Hauptstrom kommenden linksabbiegenden Verkehrsstroms über den DTV ermittelt werden. Sollte diese nachgewiesen werden können, sind detailliertere Leistungsfähigkeitsnachweise der Kreuzung bzw. T-Kreuzung gemäß 03.05.12 durchzuführen. Abbildung 3 Leistungsfähigkeitsabschätzung Linksabbieger (Kreuzung/Einmündung) Die Ergebnisse lassen sich gemäß RVS 03.05.11 in zwei Bereiche klassifizieren: Bereich I: Bereich II: Kreuzung bzw. T-Kreuzung abhängig von den Abbiegerelationen möglich, weitere Leistungsfähigkeitsnachweise nach RVS 03.05.12 sind zu führen. Kreuzung bzw. T-Kreuzung ohne VLSA nicht möglich. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 19

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2.3.2 Kreisverkehr Auch beim Kreisverkehr lässt sich eine überschlägige Vorabschätzung der Leistungsfähigkeit eines vierarmigen Kreisverkehrs mit einstreifigen Ein- und Ausfahrten und einem Fahrstreifen im Kreis ermitteln. q A,DTV [Fz/24h]: Summe des durchschnittlich zufließenden Verkehrs der zwei am stärksten belasteten Einfahrten q B,DTV [Fz/24h]: Summe des durchschnittlich zufließenden Verkehrs der verbleibenden Einfahrten Hinweis: Der zufließende Verkehr einer Einfahrt kann näherungsweise als die halbe JDTV des Knotenarmes angenommen werden Abbildung 4 Leistungsfähigkeitsabschätzung vierarmiger Kreisverkehr Die Ergebnisse lassen sich gemäß RVS 03.05.11 in vier Bereiche klassifizieren: Bereich I: Bereich II: Kreisverkehr ohne Leistungsfähigkeitsnachweis möglich, günstige Verhältnisse der Verkehrsbelastungen. Kreisverkehr ohne Leistungsfähigkeitsnachweis möglich, ungünstige Verhältnisse der Verkehrsbelastungen. Bereich III: Kreisverkehr möglich, Leistungsfähigkeitsnachweis nach RVS 03.05.14 notwendig Bereich IV: Einstreifiger Kreisverkehr nicht mehr möglich. Hinweis: Für dreiarmige Kreisverkehrsanlagen kann zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit sinngemäß Abbildung 4 verwendet werden, wobei q B,DTV der durchschnittlich zufließende Verkehr der verbleibenden Einfahrt ist. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 20

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2.3.3 VLSA Die Einsatzkriterien einer VLSA orientieren sich an den Vorgaben der RVS 05.04.31. Demnach kann entweder aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Leistungsfähigkeit die Errichtung einer VLSA erforderlich sein. Eine VLSA ist aus Leistungsfähigkeitsgründen dann in Betracht zu ziehen, wenn eine unsignalisierte Kreuzung bzw. Einmündung an ihre Leistungsfähigkeitsgrenzen stößt/überschreitet. Hierfür ist zunächst die Mindestgrenzzeitlücke zu ermitteln, die ein untergeordneter Verkehrsstrom benötigt, um in den übergeordneten Verkehr einbiegen bzw. kreuzen zu können, siehe Tabelle 5. Tabelle 5 Ermittlung Grenzzeitlücke in Sekunden Mit Hilfe der Grenzzeitlücke und der nachfolgenden Abbildung 5 lassen sich die Einsatzkriterien einer VLSA in Abhängigkeit vom maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge des Nebenstroms (M N ) und des Hauptstroms (M H ) definieren. Für die Berücksichtigung von einstreifigen Nebenstraßenzufahrten, bei denen mehrere Abbiegerelationen (rechts, geradeaus, links) möglich sind, ist folgende Mischformel zu verwenden: M N a j Verkehrsmenge des Nebenstromes [Pkw-E/h] Anteil des Teilstroms (rechts, geradeaus, links) am gesamten Nebenstrom M Ni Verkehrsmenge des anteiligen Nebenstroms [Pkw-E/h] aus Abbildung 5 unter der Voraussetzung, dass ein eigener Fahrstreifen vorhanden ist Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 21

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Abbildung 5 Einsatzkriterien in Abhängigkeit von M H, M N und Grenzzeitlücke Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 22

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 2.4 VLSA - Leistungsfähigkeitsberechnungen Es sind Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Festzeitersatzprogramme des Morgen-, Tages- und Abendprogramm zu führen. Dabei können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Die gängigsten Berechnungsverfahren sind in den nachfolgenden Literaturangaben enthalten und Bestandteil mancher Verkehrsingenieurarbeitsplätze. RVS 05.04.32 Heft 175: Planen und Bemessen von Verkehrslichtsignalanlagen [1] HBS 2001, Fassung 2005 [2] RiLSA 92 [3] Liegen keine sinnvoll verwendbaren Verkehrserhebungsdaten vor, wie es bspw. bei Verkehrsnetzerweiterungen des häufigeren der Fall ist, sind Prognosedaten für den Leistungsfähigkeitsnachweis heranzuziehen. Zusätzlich sind Auswertungen aus Simulationen für verkehrsabhängige Steuerungen zur Aussage der Qualität der VLSA auf IV-/ ÖV-Ebene möglich. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 23

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 3 VLSA Grundversorgung 3.1 Verkehrstechnische Beschreibung Die verkehrstechnische Beschreibung (VTB) ist der textliche Bestandteil der verkehrstechnischen Ausarbeitung einer VLSA. Hierin sind mindestens folgende Kapitel bzw. Textbausteine vorzusehen: Grundlagen Aufnahme eines kurzen Verweises hinsichtlich der für die Erstellung der VLSA-Steuerung zugrunde gelegten Gesetze, Richtlinien, Normen und Projektierungsrichtlinien. Signalprogramme Die in der Steuerung hinterlegten Signalprogramme sind tabellarisch mit Angabe zum Programmplatz, zur Programmbezeichnung und zu den empfohlenen Schaltzeiten (für die Versorgung der Wochenautomatik) anzuführen, siehe hierzu auch Kapitel 3.7. Verkehrsabhängiger Ablauf Dieser Abschnitt ist vom Planer individuell auszuarbeiten. Hierin ist der verkehrsabhängige Ablauf der IV- und ÖV-Steuerungsebene kurz zu beschreiben. Auch die Einbindung in eine Koordinierung/ Grüne Welle ist an dieser Stelle zu erwähnen. Besonderheiten Steuerungstechnische Besonderheiten, wie z.b. die Verwendung eines Markenaustauschs zwischen zwei VLSA, sollten in diesem Kapitel beschrieben werden. Lebenslauf Der Lebenslauf dokumentiert chronologisch die durchgeführten baulichen und steuerungstechnischen Änderungen, die seit Aufbau des Steuergeräts an der VLSA durchgeführt worden sind. Über ein Index ist der Bezug zum Änderungsvermerk auf dem Deckblatt herzustellen. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 24

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 3.2 Lageplan Der Lageplan ist entweder im Maßstab 1:250 oder 1:500 mit entsprechendem Plankopf gemäß Vorlage, siehe www.tirol.gv.at/, auszuführen. Sämtliche Symbole des Lageplans sind entsprechend Heft 175 - Planen und Bemessen von Verkehrslichtsignalanlagen [1] wie folgt darzustellen: Abbildung 6 Legende zum Lageplan Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 25

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Dabei sind Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen und Beleuchtungskörper im Plan gemäß Bodenmarkierungs- und Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) darzustellen. Zudem ist der Plan mit einem Nordpfeil auszustatten. Signalgeber Die Signalgeberbezeichnung orientiert sich an der Signalgruppenversorgung und ist gemäß später folgendem Kapitel 3.3 zu benennen. Maste Die verwendeten VLSA-Maste werden in Abhängigkeit von der Bauform durchnummeriert. Dabei erhalten alle Masttypen eine Kennung aus einem Großbuchstaben (siehe Tabelle 6), eine Nummer für die zugehörige Zufahrt x und eine fortlaufende Nummer y beginnend am rechten Fahrbahnrand und an der Haltelinie. Zufahrt x=1 erhält die Hauptrichtung in Kilometrierungsrichtung, x=2 die Zufahrt der Gegenrichtung und x=3 bis x=n die Zufahrten der Nebenrichtungen im Uhrzeigersinn beginnend bei Zufahrt 1. Typ Kennung Zusatz (optional) Beispiel Ausleger- oder Abspannmast Axy - A11, A21 Signalmast Mxy - M12, M22, M31, M41 Lichtmast Lxy - L32, L42 Tabelle 6 Benennung Maste Der Abstand der Haltelinie zum Auslegermasten sollte aus Sichtgründen im Regelfall 3,5m (mindestens 2,5m) und zu Signalmasten im Regelfall 2,5m (mindestens 1,5m) betragen. Erfassungseinrichtungen Für die Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen ist die Versorgung von Detektoren zur Erfassung des Verkehrsaufkommens unabdingbar. Unter dem Oberbegriff Erfassungseinrichtungen/ Detektoren versteht man Induktionsschleifen bzw. Sonderbauformen (Video, Infrarot,...) für den Verkehr, Drucktaster für Fußgänger/Radfahrer sowie Funkmeldepunkte für den ÖV. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 26

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien In Abhängigkeit von der Bauart erhalten die Erfassungseinrichtungen eine Kennung aus einem Großbuchstaben (siehe Tabelle 7), eine Nummer für die zugehörige Zufahrt x, eine fortlaufende Nummer y beginnend am rechten Fahrbahnrand und an der Haltelinie. Bei Bedarf erhalten Detektoren für den Verkehr einen Zusatz mittels Großbuchstaben zur näheren Beschreibung der Erfassungseinrichtungen. Dabei stehen die Zusätze V, I und R für Detektoren, die nicht als Induktionsschleife ausgeführt sind. Konkret stehen V für Videodetektoren, I für Infrarotdetektoren und R für Radardetektoren. Funkmeldepunktketten für den ÖV werden entsprechend der Fahrtrichtung durchnummeriert. Typ Kennung Zusatz (optional) Beispiel Detektoren/Sonden für Verkehr Dxy V, I, R D11, D12, D13 D31I Drucktaster für Fußgänger und Radfahrer Txy - T11, T12, T21, T22 Drucktaster für Blinde (Handicapped) Hxy - H11, H12, H31, H32 Funkmeldepunkte für ÖV (Control-Point) Cxy - C31, C32 C41, C42, C43 Tabelle 7 Benennung Erfassungseinrichtungen Hinweis: Blindensignale werden standardmäßig als taktile und akustische Signale kombiniert ausgeführt und werden in den verkehrsabhängigen Programmen stets nur auf Anforderung freigegeben. Demnach müssen die Anmeldetasten für Blinde (Handicapped) nicht gesondert im Lageplan dargestellt werden, da deren Erfordernis stets der Fall ist, sobald entsprechende Signalgeber angeführt sind. Sollten in Ausnahmefällen nur taktile oder nur akustische Signale zum Einsatz kommen, so ist dies im Signallageplan textlich gesondert zu vermerken. In den Festzeitersatzprogrammen und dem Handprogramm erfolgt die Freigabe der taktilen und akustischen Signale zyklisch. 3.3 Signalgruppen- und Signalgeberversorgung Durch die einheitlichen Bezeichnungen der Signalgruppen einer VLSA ist die einfache Lesbarkeit der Signallage- und Signalprogramme gegeben. Die Bezeichnungen sind selbsterklärend und müssen in Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 27

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien allen Projektierungsschritten (Lageplan, Zwischenzeitmatrix, Phasenübergänge, Signalprogramme, Programmierung, etc.) eingehalten werden. Signalgruppen Alle Signalgruppentypen erhalten eine Kennung aus einem Großbuchstaben (siehe Tabelle 8) und eine Nummer für die zugehörige Zufahrt x sowie bei Bedarf einen Zusatz mittels Großbuchstaben zur näheren Beschreibung von Signalen für einzelne Verkehrsströme (G, R, L, D) bei abweichender Signalisierung von dem zugehörigen Hauptsignal. Dabei steht G für Geradeaus, R für Rechtsab- bzw. Rechtseinbiegen, L für Linksab- bzw. Linkseinbiegen bei gesicherter Führung in einer eigenen Phase und D für Diagonallinksab- bzw. Linkseinbiegen (grüner Linkspfeil diagonal gegenüber) bei gesicherter Führung im Nach- oder Vorlauf unter Vollscheibe des jeweiligen Hauptsignals. Zufahrt x=1 erhält die Hauptrichtung in Kilometrierungsrichtung, x=2 die Zufahrt der Gegenrichtung und x=3 bis x=n die Zufahrten der Nebenrichtungen im Uhrzeigersinn beginnend bei Zufahrt 1. Die zu wählende Reihenfolge der Signalgruppentypen ist Tabelle 8 zu entnehmen. Ausnahme: Zusatzsignale für den Verkehr sind dem jeweiligen Hauptsignal, Blindensignale dem jeweiligen Fußgängersignal und Blinker der zu schützenden Signalgruppe unmittelbar nachfolgend zuzuordnen. Signalgeber Die Bezeichnungen der Signalgeber sind Bestandteil des Lageplans und entwickeln sich aus den Signalgruppen, indem den Signalgruppentyp nach der Zufahrtsdefinition x eine fortlaufende Nummer y beginnend am rechten Fahrbahnrand und an der Haltelinie zugewiesen wird. Typ Kennung Signalgeber Zusatz Beispiel Signalgruppe Beispiel Signalgeber Hauptsignal für den Verkehr Vxy V1 V11, V12 Zusatzsignal für den Verkehr Vxy G, R, L o. D V1D V13D Radfahrsignal Rxy R2 R21 Fußgängersignal Fxy F1 F11, F12 Blindensignal Hxy H1 H11, H12 Kombisignal Fußgänger und Radfahrer Kxy K2 K21, K22 ÖV-Signal (Bus, Straßenbahn,...) Öxy Ö3 Ö31 Sondersignal Sxy S3 S31 Blinker Bxy B1 B11, B12 Tabelle 8 Benennung Signalgeber Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 28

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Zur Verdeutlichung ist in Abbildung 7 eine Schemaskizze für die Benennung aller VLSA-Komponenten (Signalgebern, Masten und Erfassungseinrichtungen) dargestellt. Abbildung 7 Schemaskizze für Benennung der VLSA-Komponenten Auf die Beschilderung von Fußgängerschutzwegen kann am Knotenpunkt in der Regel verzichtet werden, da im Aus-Betrieb der VLSA stets alle Zufahrten gelb blinken. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 29

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Neue VLSA sind hinsichtlich der Außenanlagen auf dem neuesten Stand der Technik zu planen, d.h. die Außenanlagen sind behindertengerecht zu gestalten, mit ausreichend Erfassungseinrichtungen zu versehen und die Signalgeber sind gut wahrnehmbar zu platzieren und mit LED-Technik auszustatten. Nachts ist die Lichtintensität reduzierbar zu gestalten. Die ÖV-Signalisierung in Tirol entspricht dem Standard Innsbruck auszuführen. D.h. der Querbalken wird rot, das Übergangssignal gelb (senkrechter Balken) und das Freigabesignal weiß (senkrechter Balken) dargestellt. Durch die weiße Farbwahl der Freigabe kann auf 4s Grünblinken verzichtet werden. Als 4. Kammer (oberste Kammer) ist die Angabe der Anmeldung i.d.r. sinnvoll (weißes A ). Der senkrechte Balken (geradeaus) kann auch durch einen Rechts-/Linksbalken ersetzt werden. Anstelle des Freigabesignals kann auch ein Permissivsignal gemäß Heft 175 des Bundesministeriums für Bauten und Technik [1] zur Anwendung kommen. In besonderen Fällen ist auch eine Kombination von Freigabe- und Permissivsignal möglich, siehe Abbildung 8. Abbildung 8 ÖV-Signalfolge in Tirol Die Signalkammern der ÖV-Signale sind in der Regel mit einem Durchmesser von 200mm auszuführen. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 30

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Bei der Fußgängersignalisierung wird zwischen zwei- und dreifeldigen Signalgebern unterschieden. Zweifeldige Signalgeber (rot, grün) kommen bei zyklischer Bedienung des Signals zum Einsatz, während dreifeldige Signalgeber nur bei Übergängen mit Anforderungsmöglichkeit über Drucktaster eingesetzt werden. Die mittlere Signalkammer stellt ein Quittierungssignal mit dem Schriftzug BITTE WARTEN dar, indem dem Fußgänger die Registrierung der Anforderung angezeigt wird, siehe Abbildung 9. Abbildung 9 Kammernaufbau der Fußgängersignalisierung Tirol Fußgängerschutzblinker sind anzubringen, wenn infolge der verkehrsabhängigen Steuerung auf eine stets gemeinsame Bedienung des Fußgängers mit dem bedingt verträglichen MIV verzichtet wird. Dies ist z.b. der Fall, wenn der Fußgänger nur explizit auf Anforderung freigeschaltet wird und der parallele MIV je nach Anforderungskonstellation des Fußgängers beim Einbiegen mal den bevorrechtigten Fußgänger zu beachten hat und mal nicht. 3.4 Zwischenzeiten Die Zwischenzeitberechnung ist auf Grundlage der RVS 05.04.32 durchzuführen. Der verkehrstechnischen Ausarbeitung ist das Berechnungsprotokoll und die Zwischenzeitmatrix mit Angabe des Bearbeiters beizufügen. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 31

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 3.5 Phasendefinition, Phasenübergänge und Phasenfolgeplan Phasendefinition Die Phasendefinition ergibt sich aus dem gewählten Signalisierungskonzept. Aspekte wie Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und die Bestimmung der günstigsten Phasenfolge aus der Summe der erforderlichen Zwischenzeiten ist in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Die Freigabe der vorfahrtsberechtigten Ströme gemäß Verkehrszeichenanordnung ist als Hauptrichtung und somit als Phase 1 zu definieren. In Phase 1 ist somit die Hauptrichtungssignalgruppe V1 freizugeben. Die weitere Nummerierung der Phasen 2 bis n erfolgt im Uhrzeigersinn. Phasenübergänge Phasenübergänge sind auch bei Umsetzung einer reinen Festzeitsteuerung zu erstellen, da diese die Grundlage für die Erstellung von Signalprogrammen bilden. Bei der Erstellung der Phasenübergänge sind neben den üblichen Zwischenzeit- und Versatzzeitbedingungen auch Freigabezeiten der neu zugeschalteten Signalgruppen mit einer Dauer von 2s zu hinterlegen. Die Benennung der Phasenübergänge orientiert sich an [3] und baut sich aus den Phasennummern der Phasen - die der Phasenübergang miteinander verbindet - und einem Trennpunkt zusammen. Bspw. leitet der Phasenübergang 1.2 einen Phasenwechsel von Phase 1 nach 2 ein. Phasenfolgeplan Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die Phasen und Phasenübergänge in einem Phasenfolgeplan graphisch dargestellt. Dabei ist die Anzahl der Fahrstreifen gemäß Anzahl und Aufteilung richtig wiederzugeben, siehe Abbildung 10. Abbildung 10 Systemskizze Fahrstreifendarstellung im Phasenfolgeplan Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 32

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Im Phasenfolgeplan sind je Phase textlich ergänzende Informationen anzuführen, die auf Basis der Steuerungslogik die logischen und zeitlichen Bedingungen des frühesten und spätesten Abbruchs einer Phase in Kurzform wiederzugeben. Beispielhaft ist in nachfolgender Abbildung 11 ein Phasenfolgeplan dargestellt. Siehe hierzu auch Musteranlage im Anhang 11. Abbildung 11 Beispiel Phasenfolgeplan Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 33

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien 3.6 Mindest- und Standardfreigabezeiten Generell wird zwischen Mindestfreigabezeiten und Standardfreigabezeiten der einzelnen Signalgruppentypen unterschieden. Im IV-Ablauf sind stets die Standardfreigabezeiten zu schalten. Nur bei ÖV-Eingriff kann für eine verbesserte Beschleunigung der ÖV-Fahrzeuge in begründeten Fällen auf die Mindestfreigabezeiten zurückgegriffen werden. Im Regelfall sind die Standardfreigabezeiten zu gewährleisten. Die Tiroler Vorgaben können Tabelle 9 entnommen werden. Signalgruppentyp Mindestfreigabezeit Standardfreigabezeit Hauptsignal für Verkehr (Hauptrichtung / Nebenrichtung) 10 / 6 15 / 8 Zusatzsignal für Verkehr G, R oder L 6 8 Zusatzsignal für Verkehr D - 6 Radfahrsignal 6 8 Fußgängersignal/Kombisignal * 6 8 Blindensignal * - 8 ÖV-Signal (Straßenbahn, Bus,...) - 5 * Gehenbedingungen beachten, siehe Abbildung 12 Tabelle 9 Mindest- und Standardfreigabezeiten in Sekunden Die Dauer des 4s andauernden Grünblinkens ist in den angeführten Mindest- und Standardfreigabezeiten enthalten. Die Mindestfreigabezeiten sind in den Signalgruppendaten zu hinterlegen. Dem Planer bleibt überlassen, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten höhere Mindest- und Standardfreigabezeiten für sämtliche Haupt- und Nebenrichtungsströme knotenbezogen zu definieren. Die in Tabelle 9 enthaltenen Angaben der Freigabezeiten von Fußgängern und Blinde müssen bei langen und signalgeregelten Schutzwegen oder bei mehreren hintereinander liegenden und signalgeregelten Schutzwegen einem weiteren Kriterium, den sogenannten Gehenbedingungen, genügen. Hierin wird sichergestellt, dass die Fußgänger bei Überqueren der Fahrbahn mindestens die halbe Fahrbahnbreite zurücklegen können, bevor das Signal auf rot wechselt. Bei hintereinander liegenden Schutzwegen muss der Fußgänger mindestens die zweite Fahrbahnhälfte bei grün betreten können. Die Standardfreigabezeiten sehen stets eine Querung bis zur Hälfte des 2. Richtungsfahrstreifen (bei einer Fahrbahn) bzw. bis zur Hälfte der 2. Richtungsfahrbahn (bei zwei Fahrbahnen) vor. In Tirol kann einheitlich von einer Gehgeschwindigkeit von 1,2m/s ausgegangen werden. Abbildung 12 verdeutlicht graphisch das Berechnungsschema der Mindest- und Standardfreigabezeiten für Fußgänger/Blinde. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 34

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Schemaskizze signalgeregelter Schutzweg: Relevante Wegstrecken [m]: Fußgänger - Mindestfreigabe: Fußgänger - Standardfreigabe: L1 L3 L2 maßg.l = Max(L1,L2) maßg.l = Max(L3,L4) Blinde - Mindest- und maßg.l = L5 Standardfreigabe: L5 L4 Mindest- und Standardfreigabezeit [s]: Berechnungsformel: t = maßg.l / v mit v = 1,2 m/s Schemaskizze hintereinander liegende und signalgeregelte Schutzwege: Relevante Wegstrecken [m]: Fußgänger - Mindestfreigabe: Fußgänger - Standardfreigabe: L1 L3 L2 maßg.l = Max(L1,L2) maßg.l = Max(L3,L4) Blinde - Mindest- und maßg.l = L5 Standardfreigabe: L5 L4 Mindest- und Standardfreigabezeit [s]: Berechnungsformel: t = maßg.l / v mit v = 1,2 m/s Abbildung 12 Gehenbedingungen von signalisierten Schutzwegen Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 35

VLSA an Landesstraßen - Projektierungsrichtlinien Die rechtliche und verkehrstechnische Situation von Fußgängern an VLSA in Tirol bzw. in Österreich ist im [Anhang 6: Rechtliche und verkehrstechnische Situation für Fußgänger bei VLSA] mit Bezug auf die StVO und einschlägigen Planungsrichtlinien dargelegt. 3.7 Signalprogramme und Schaltzeiten Signalprogramme Standardmäßig werden in Tirol drei verkehrsabhängige Programme (Morgen-, Tages- und Abendprogramm) versorgt. Weitere Programme können aufgrund örtlicher Gegebenheiten definiert und auf den Programmplätzen P4 bis P9 versorgt werden. Je verkehrsabhängigen Signalprogramm ist mindestens eine graphische Darstellung des Maximal- und Minimalablaufs gewünscht. Jedem verkehrsabhängigen Programm ist als Rückfallebene ein Festzeitersatzprogramm auf den Programmplätzen P11 bis P19 zuzuordnen. Die Darstellung der Festzeitersatzprogramme hat dem Maximalablauf des zugehörigen verkehrsabhängigen Programms zu entsprechen. D.h. jenem Signalprogramm, welches sich unter Volllast beim verkehrsabhängigen Programm einstellt. Sämtliche anfordernden Signalgruppen einschließlich Blindensignale sind zyklisch zu bedienen. Quittiersignale - wie bspw. das A -Signal bei ÖV oder BITTE WARTEN bei der Fußgängersignalisierung - sind dauerhaft zu schalten. Das Handprogramm belegt den Programmplatz P20 und ist mit Angabe der Stopppunkte, z.b. als senkrechte Striche im Signalprogramm, graphisch darzustellen. Schaltzeiten Regelmäßig geschaltete Programme sind mit Schaltzeiten zu versehen, die auf Basis von Verkehrszahlen, Unfallauswertungen und Erfahrungen der Projektbeteiligten festzulegen sind. Eine besondere Problematik stellt die Anordnung von Schutzwegen an VLSA in Ortsgebieten gemäß StVO 56 und die Forderung der RVS 03.02.12 dar, in der unsignalisierte Schutzwege aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung queren dürfen. Aufgrund von Fahrstreifenaufweitungen im Knotenpunktbereich kann diese Forderung an VLSA im Gelbblinkbetrieb oftmals nicht eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass neue VLSA in Tirol an denen die Forderung nicht eingehalten werden kann im 24h-Betrieb laufen müssen. Ausnahmen können nur in begründeten Fällen genehmigt werden. Abt. Verkehrsplanung 101022_PRL_VLSA-Tirol_V1.1 Version 1.1 / 22.10.2010 36