Stellungnahme des OVT zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35)

Ähnliche Dokumente
Stellungnahme der Alpen-Initiative zur Vernehmlassung «Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35»

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Leuthard Sehr geehrte Damen und Herren

Grimseltunnel zukunftsweisendes und innovatives Projekt Treffen Grimseltunnel-Komitee und Unterstützungskomitee

Info 10 STEP 2030/35 Ausbau Lötschberg-Basistunnel und Nord-/Südachse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Gemeinsam stark - für Zimmerberg-Basistunnel 2 und Durchgangsbahnhof Luzern

Mobilität der Zukunft: Wo drückt der Schuh? Situationsbeschrieb aus der Praxis. Nicolas Germanier, Leiter Fahrplan und Netzdesign, SBB Infrastruktur.

Referat M. Friedli Medienorientierung ZEB. 23. September 2005

Eröffnung Vernehmlassung FABI

S glemmt! Dr. Hans-Peter Wessels, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Generalversammlung Lötschberg-Komitee vom 8. März (Es klemmt!

Der Ausbauschritt 2035 macht das öv-angebot der Zukunft erst möglich. Position des VöV zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35

Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35: Vernehmlassungsantwort SP Schweiz

Entwicklungsperspektiven Lötschberg-/Simplonachse Güterverkehrsreise Bahnjournalisten Novara, 17. September 2014

Vernehmlassung FABI. Stellungnahme zur Vernehmlassung. Vernehmlassung FABI def. 1

Praxisbeispiel aus der Schweiz: Bahninfrastrukturfonds BIF

Verlagerungspolitik mit dem kombinierten Verkehr. Ausführungen von Dr. Dirk Stahl, Unternehmensleiter BLS Cargo

Konferenz des BAV zum Schienengüterverkehr Dr. Dirk Stahl, CEO BLS Cargo

Korridorrahmenplan Zentralschweiz

Raumplanung, Litra-Sessionsveranstaltung vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Güterverkehr und Verlagerungspolitik sind neue Konzepte und Paradigmenwechsel nötig? Statement Litra-Anlass Dr. Dirk Stahl, BLS Cargo AG

Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35: Stellungnahme der Zentralschweizer Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ZKöV)

Bahnausbauschritt 2030/35 Vernehmlassungsantwort der Zentralschweizer Kantone

wird eng. Der ÖV in der Zentralschweiz stösst an seine Grenzen. Zimmerberg- Basistunnel 2 und Durchgangsbahnhof JA!

In Etappen zum Ziel Von der Lancierung zur Erweiterung mit der Hochrhein-Tangente. IGöV 29. Oktober 2016, Konstanz

Stellungnahme der Grünliberalen zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35

S a c h p l a n V e r k e h r, T e i l I n f r a s t r u k t u r S c h i e n e

1. Wieso einen Bahnhof Ost und nicht West? (Wohnungen werden im Moment vor allem im Westen gebaut) Beschluss-Nr. 191

Die Rolle der Region in der Stadtentwicklung

Sitzung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates

FABI: So wird das Bahnnetz verbessert

Bahn-Journalisten Schweiz Medienreise Ostschweiz-Bodensee Robert Dedecius, 14. April 2014

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene 18. Oktober 2010 Anpassungen und Ergänzungen 2011

Studie zur Zukunft des Regionalverkehrs Spiez Interlaken Ost Entscheidungsgrundlagen

Mobilitätskonzept im Raum Luzern. Fredy Rey Kantonsingenieur Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur

Den Mysterien der Planung des öffentlichen Verkehrs auf der Spur

Inhalt Inputreferat. 1. Bedeutung des Freizeitverkehrs in CH. 2. Vision, Ziele und Massnahmen des Bundes aus der Strategie Freizeitverkehr 2009

Dossier Verkehrspolitik: Positionen der Metropolitankonferenz Zürich

Herzlich willkommen. Arth-Goldau, 2. August 2017.

Strasse Täsch-Zermatt, Erwirkung bessere Wintersicherheit. Information

Sektion Zentralschweiz. Bundesamt für Verkehr Herr Dr. Peter Füglistaler Frau Anna Barbara Remund 3003 Bern. Luzern, 27.

Bedeutung nationaler Infrastrukturen. für das AareLand

Fragenkatalog zur Vernehmlassung ÖV-Programm

Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur FABI Wie bringt das BAV die verschiedenen Interessen unter einen Hut?

Presseinformation. Bahn erarbeitet Alternativvarianten zur Y-Trasse. Schaffung von Kapazitäten, Lärm- und Umweltschutz stehen im Vordergrund

«Voraussetzungen für einen fairen und wirksamen Wettbewerb im Schienengüterverkehrs - und Transportmarkt»

Folie 1, Quelle: SBB historic

Raum- und Verkehrsentwicklung in Transiträumen am Beispiel des Korridors Rotterdam/Genua

OB 1.7 Raum Obersee. Funktion und Begründung

Schienenverkehrskonferenz der IHKs der Metropolregion Nürnberg

Entflechtung Wylerfeld. Mehr Zug für Bern und die Schweiz. sbb.ch/wylerfeld

Präsentation BLS Autoverlad Kandersteg, 27. Februar Urs Hochuli, Leiter Autoverlad BLS

Wie alles begann: Gründung des heutigen KVöV

Nicht amtlich publizierte Fassung

PPP Verkehrsinfrastruktur

RAUMPLANUNG / RAUMENTWICKLUNG

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität

Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr. (Bild: Andrea Stalder)

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 27. Mai 2015,

DIE INTERESSENVERTRETUNG DER BAHN-, BUS- UND TRAMBENÜTZER

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität

Öffentlicher Verkehr im Grenzraum St.Gallen Vorarlberg

6. September 2011, Trento

Erfolgsmodell «Lötschberger» Tourismustag SAB am 18. Mai 2017 Sandro Borrelli, Leiter Marketing BLS

Orientierung über den Projektstand. 31. August 2015 / Pierre-Alain Graf / Peter Teuscher

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen

Zukunft Bahnhof Bern Drittes Werkstattgespräch 1. Dezember 2010

Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels als sinnvolle Entwicklungsvariante für neue Süd-Nord Verkehre

Zukunft Bahnhof Bern. Medienkonferenz 4. Juni Ergebnisse der Varianten-Grobbeurteilung

Den Leuchtturm vor Augen Prioritäten und Zielsetzungen bei der S-Bahn-Planung im Grossraum Zürich

Die BLS in der Schweizer Bahnlandschaft Bernard Guillelmon, CEO Präsentation KVöV Kaderverband öffentlicher Verkehr im Novotel Bern

Die fünf großen S-Bahn Systeme: Herausforderungen und Zukunftschancen Deutscher Nahverkehrstag Andreas Schilling. DB Regio AG

Der Gotthard- Basistunnel

FABI und Bahninfrastruktur- Projekte

S a c h p l a n V e r k e h r, T e i l I n f r a s t r u k t u r S c h i e n e

Beilage Antworten zum Fragenkatalog des Zentralschweizer Komitees

Eingangsreferat am. Verkehrsforum vom 8. Mai in Hamburg

Die NEAT ein Herzstück der schweizerischen und europäischen Verkehrspolitik

MOBILITÄT 2030 UND PARKRAUMPOLITIK

Die Argumente für die Neat sind heute aktueller denn je

4. SALZBURGER VERKEHRSTAGE

Schweizer Verkehrspolitik von A bis Z

NORD-OSTSEE-KORRIDOR - DER KNOTEN BERLIN AUS SICHT DES REGIONALEN PERSONENVERKEHRS

Bahn 2000 Die Schweizerischen Bundesbahnen

Allgemeine Informationen zum öffentlichen Verkehr

Drei Länder - ein Angebot: Die trinationale S-Bahn Basel

Verkehrspolitik im Kanton Basel-Landschaft

Zimmerberg-Basistunnel II die beste Variante Korridorrahmenplan Zentralschweiz

Botschaft zum Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur

Die Entwicklung der Bahninfrastruktur in der Schweiz (ZEB)

11772/AB. vom zu 12292/J (XXV.GP)

Detaillierte Anträge zu Projekten im Kanton Bern

Info 11 STEP 2030/35 Die Bedeutung leistungsfähiger Infrastrukturen. 1. STEP 2030/35: Den Rückstand in der Westschweiz beseitigen

Gut unterwegs zu einer nachhaltig gesunden BLS. Bernard Guillelmon, CEO

Schienengüterverkehr der Zukunft BLS Cargo bereitet sich vor. Referat D. Stahl, CEO BLS Cargo Fachtagung GdI, Langenthal

Im Dialog im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Runder Tisch Rotenburg Verden

Stellungnahme der SAB zu Bau und Finanzierung eines 4- Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse

Transkript:

Eyholz, 4. Januar 2018 Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard Vorsteherin UVEK Kochergasse 10 3003 Bern konsultationen@bav.admin.ch Stellungnahme des OVT zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Verein Oberwallis Verkehr und Tourismus OVT vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Mitglieder aus den Bereichen Verkehr und Tourismus. Für den OVT hat eine gute Anbindung des Oberwallis an die nationalen Verkehrsnetze oberste Priorität. Dies liegt sowohl im Interesse der einheimischen Bevölkerung als auch unserer Gäste. In Bezug auf die vorliegende Vernehmlassungsvorlage unterstützt der OVT deshalb mit Nachdruck den Vollausbau des Lötschbergbasistunnels ebenso wie den Bau des Grimseltunnels. Gerne werden wir unsere Haltung nachfolgend anhand der gestellten Fragen detailliert erläutern. Zielsetzungen 1. Sind Sie mit den generellen Zielsetzungen der Vorlage einverstanden? Nein. Der OVT unterstützt zwar die generelle Stossrichtung der Vorlage und teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach die Qualität der Infrastrukturen des Schienenverkehrs für die wirtschaftliche, räumliche und touristische Entwicklung des Landes von entscheidender Bedeutung ist. Der OVT begrüsst deswegen, dass der Bundesrat mit der Vernehmlassung zur Bahninfrastruktur 2030/35 einen weiteren Ausbauschritt vorlegt, um die Ziele des strategischen Entwicklungsprogramms der Eisenbahninfrastruktur (STEP) zu erreichen. Der OVT begrüsst auch die angestrebten Angebotsverbesserungen auf der Rhonetallinie ebenso wie auf dem Streckennetz der Matterhorn Gotthard Bahn. Der OVT ist

jedoch enttäuscht, dass weder der Vollausbau des Lötschbergbasistunnels noch der Bau des Grimseltunnels in die Vorlage aufgenommen wurden. Die Vorlage zum Ausbausschritt 2030/35 fokussiert zu stark auf Angebotsverbesserungen im Mittelland. Dabei steht für den OVT ausser Diskussion, dass in den Metropolitanregionen Handlungsbedarf besteht, um den stetig wachsenden Pendlerverkehr zu bewältigen. Gleichzeitig müssen aber aus Sicht des OVT mit dem Ausbauschritt 2030/35 auch folgende Zielsetzungen verfolgt werden: 1) Grossräumige Erschliessung der Berggebiete über die Anbindung an die Metropolitanregionen sowie Anbindung an die Hauptachsen des nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrs. 2) Verbesserte Erreichbarkeit der Tourismusorte und ländlichen Zentren mittels geeigneter Infrastrukturmassnahmen und eines Ausbaus des Angebots. 3) Fortführung der Verlagerungspolitik im alpenquerenden Güterverkehr. 4) Entwicklung der Infrastruktur und des Angebots innerhalb der Berggebiete zur Stärkung der bestehenden Lebens- und Wirtschaftsräume, sowohl interkantonal wie auch grenzüberschreitend. Diese Kriterien stehen im Einklang mit den räumlichen Entwicklungszielen der Schweiz, wie sie unter anderem im Raumkonzept Schweiz definiert wurden. Damit ist auch ausgesagt, dass sich der Ausbauschritt 2030/35 nicht alleine auf Angebotsverbesserungen im Mittelland fokussieren darf. Wie beurteilen Sie den vorgeschlagenen Ausbauschritt 2030/35? 2. Sind Sie mit den Zielen des Ausbauschrittes 2030/35 einverstanden (Leitsätze) Der erläuternde Bericht des Bundesrates erwähnt für den Ausbauschritt die folgenden vier Leitsätze: 1) Der Infrastrukturausbau richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage während der Hauptverkehrszeit im Umsetzungshorizont 2030/35. Die Kapazität des Netzes wird erhöht, um einen stabilen Betrieb sowie die effiziente Umsetzung des Substanzerhalts und der Erweiterungen sicherzustellen. Der Ausbau der Publikumsanlagen ist voranzutreiben. 2) Im Fernverkehr wird eine Attraktivitätssteigerung durch Angebotsverdichtung in ausgewählten Korridoren angestrebt. Fahrzeitverkürzungen sind nicht prioritär. 3) Im Regionalverkehr wird eine Attraktivitätssteigerung durch Angebotsverdichtung innerhalb urbaner Zentren angestrebt. Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen und die Grundversorgung ländlicher Räume sind sicherzustellen. 4) Im Güterverkehr werden Voraussetzungen für eine attraktive, wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Produktion geschaffen. Der Fokus liegt auf der Sicherstellung der benötigten Anlagen sowie der Trassenkapazität und -qualität im Binnen-, Import- und Exportverkehr. 5) Im Grundsatz begrüsst der OVT die vier Leitsätze des Ausbauschrittes 2030/35. Insbesondere die explizite Erwähnung der Tourismusregionen sowie der Grund- Seite 2

versorgung ländlicher Räume erachtet er als positiv. Dennoch ist die derzeitige Formulierung der Leitsätze nicht zufriedenstellend. Im Hinblick auf die Verabschiedung der Botschaft hält es der OVT für wünschenswert, folgende Verbesserungen anzubringen: Leitsatz 1 Die einseitige Fokussierung der Infrastrukturmassnahmen auf die Nachfrage während der Hauptverkehrszeit birgt das Risiko, dass das Angebotsgefälle im öffentlichen Verkehr zwischen den Regionen weiter zunimmt. Zu einem stabilen Betrieb gehört zudem die Schaffung nötiger Redundanzen. Dies betrifft insbesondere den Lötschbergbasistunnel. Bei der kleinsten technischen Störung ist diese wichtige Nord-Süd-Achse lahmgelegt. Durch den Vollausbau könnte diese Situation wesentlich entschärft werden, wobei selbstverständlich auch die dringend nötige Schaffung von Kapazitätsreserven auf dem Engpass Bern Thun dazu gehört. Leitsatz 2 Ein wichtiges Element des Ausbauschrittes 2030/35 ist die Schaffung eines durchgehenden Halbstundentaktes auf dem Fernverkehrsnetz. Es ist in diesem Zusammenhang äusserst störend, dass die Achse Bern Brig als einzige Fernverkehrsverbindung keinen durchgehenden Halbstundentakt erhalten soll. Durch einen Vollausbau des Lötschbergbasistunnels könnte die Kapazität des Lötschbergbasistunnels verdoppelt und ein durchgehender Halbstundentakt eingeführt werden. Leitsatz 3 Dieser Leitsatz ist bezüglich Tourismuszentren und Grundversorgung zu defensiv formuliert. Die Verkehrspolitik ist ein wichtiger Hebel, um die Erreichbarkeit der Tourismusregionen und die Grundversorgung nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern diese auch zu verbessern und so zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Standortattraktivität beizutragen. In dieser Hinsicht kommt dem geplanten Grimseltunnel eine hohe Bedeutung zu. Er kann wesentliche Impulse setzen für die wirtschaftliche Entwicklung der eher strukturschwachen Regionen im Berner Oberland, Goms, Uri und Obwalden. Leitsatz 4 Der OVT erachtet es als wichtig, dass der Güterverkehr explizit erwähnt wird. Dabei geht es einerseits um die Umsetzung der Vorlage zum Güterverkehr in der Fläche aber auch um den alpenquerenden Güterverkehr. Dieser kommt in der vorliegenden Vorlage eindeutig zu kurz. Der Bundesrat schreibt selber im erläuternden Bericht auf S. 13, dass für den Zeithorizont 2030 eine Überlast auf den Zulaufstrecken zum Gotthard- und Lötschberg-Basistunnel besteht. Hier zeigt sich ebenfalls der Handlungsbedarf für den Lötschbergbasistunnel. Fehlender Leitsatz 5 Ferner fehlt aus Sicht des OVT jegliche Erwähnung des Freizeitverkehrs. Dies ist symptomatisch für die derzeitige Verkehrspolitik des Bundes. Obschon der Freizeitverkehr noch vor dem Pendlerverkehr den weitaus grössten Verkehrszweck ausmacht, fehlt jegliche Strategie zur Bewältigung dieses Verkehrsaufkommen. Konsequenz daraus ist, dass Projekte welche für den Freizeitverkehr wichtig wären wie z.b. die Grimselbahn nicht in die Weiterentwicklung des Bahnnetzes einbezogen werden. Seite 3

3. Welche der beiden Varianten für den Ausbauschritt 2030/35 bevorzugen Sie? Weshalb? Aus Sicht des OVT kommt nur eine Variante Ausbauschritt 2035 mit 11,5 Mrd. Fr. PLUS in Frage. Der Ausbauschritt 2035 gemäss Vorschlag Bundesrat muss weiter aufgestockt werden, um den Vollausbau des Lötschbergbasistunnels und den Bau des Grimseltunnels zu ermöglichen. 4. Sind sie mit den vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen und Massnahmen der Varianten Ausbauschritt 2030 bzw. Ausbauschritt 2035 einverstanden? a) Beim Personenverkehr Nein! Für den OVT gehören der Vollausbau des Lötschbergbasistunnels und der Bau des Grimseltunnels zwingend in den Ausbauschritt 2035. b) Beim Güterverkehr Nein. Wie bereits dargelegt, erachtet der OVT die Prioritätensetzung im Bereich des Güterverkehrs als unbefriedigend. Die Verbesserung der Anlagen für den Binnenverkehr auf der Ost-West-Achse darf nicht zu einer Verzögerung der Projekte für den alpenquerenden Güterverkehr führen. Die Nord-Süd-Achse muss deswegen stärker berücksichtigt werden, als dies derzeit der Fall ist. c) Beim grenzüberschreitenden Verkehr Nein. Die im Bericht erwähnten Projekte im grenzüberschreitenden Verkehr betreffen hauptsächlich den Regionalverkehr in den grenznahen städtischen Agglomerationen. Hingegen werden die zunehmenden grenzüberschreitenden Pendlerströme und die Zunahme des grenzüberschreitenden Freizeitverkehrs in anderen Regionen völlig ausgeblendet. So besteht aus Sicht des OVT zum Beispiel Handlungsbedarf auf der Verbindung Brig Domodossola. Die Qualität des Rollmaterials für den regionalen Personenverkehr wurde seit der Übernahme durch die BLS verbessert. Beim Autoverlad stehen ebenfalls Angebotsverbesserungen an. Jedoch bleibt die Kapazität des über 100 Jahre alten Simplontunnels beschränkt. Dies wegen des starken Mischverkehrs und des relativ hohen Streckengefälles, welches vor allem den Güterverkehr behindert. Der OVT fordert deshalb, dass im Zeitrahmen des Ausbauschritts 2030/35 die Planungsarbeiten für eine Leistungssteigerung auf der Simplonlinie an die Hand genommen und für den nächsten Ausbauschritt die nötigen Infrastrukturmassnahmen realisiert werden. d) Bei den betrieblichen Anlagen Nein. Aus Sicht des OVT müssten unter anderem die Kapazitäten im Bahnhof Visp für die Abwicklung des Personenverkehrs weiter verbessert werden. Seite 4

e) Wenn nein, welche Massnahmen erachten Sie als dringender oder als nicht notwendig? Weshalb? Der OVT beantragt, folgende Projekte in den Ausbauschritt 2030/35 aufzunehmen: Lötschberg-Basistunnel Der Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels ist aus folgenden Gründen zwingend notwendig: - Der Lötschbergbasistunnel liegt bereits seit seiner Eröffnung im Jahr 2007 an der Kapazitätsgrenze. Durch den Mischverkehr von Fernverkehrszügen und Güterverkehrszügen sind auf dem weitgehenden einspurigen Tunnel keine Trassen mehr frei. Die Fernverkehrszüge sind zu den Spitzenzeiten voll ausgelastet. Gemäss den vorliegenden Analysen zum Verkehrsaufkommen ist weiterhin eine starke Zunahme der Nachfrage zu erwarten. Eine Taktverdichtung im Personenverkehr analog zu den anderen Fernverkehrslinien ist daher dringend notwendig. Dies bedingt den Vollausbau des 34,6 km langen Lötschberg-Basistunnels. Das noch fehlende Teilstück der zweiten Tunnelröhre von 7 km muss ausgebrochen und zusammen mit dem bereits ausgebrochenen aber nie ausgerüsteten Teilstück von 14,7 km in Betrieb gesetzt werden. Erst dann könnte das Versprechen, welches dem Schweizer Stimmvolk mit der Volksabstimmung zur NEAT abgegeben wurde, eingehalten werden. Durch den Vollausbau kann die Kapazität verdoppelt und so der durchgehende Halbstundentakt realisiert werden. Die Planungen für den Vollausbau sind abgeschlossen, mit dem Bau könnte somit im Gegensatz zu verschiedenen anderen Projekten des Ausbauschrittes 2030/35 unverzüglich begonnen werden. - Bei einem Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels kann die Anzahl Güterzüge erhöht werden. Derzeit verkehrt nur die Hälfte der Güterzüge durch den Lötschberg-Basistunnel, die übrigen Züge werden über die Bergstrecke geführt. Eine Erhöhung der verfügbaren Gütertrassen durch den Basistunnel erlaubt es, die Produktionskosten im Schienengüterverkehr erheblich zu senken. Dies ist im Hinblick auf die Stärkung der Verlagerungspolitik wichtig. - Mit der NEAT verfügt die Schweiz über zwei sich ergänzende Nord-Süd- Transitachsen am Gotthard und am Lötschberg. Ein Ausbau des Lötschberg-Basistunnels stellt die angestrebte Achsenredundanz der NEAT sicher. Die teilweise einspurige Linienführung im Lötschberg-Basistunnel führt sowohl im Personen- wie auch im Güterverkehr zu einer hohen Störungsanfälligkeit. Ein Ausbau ermöglicht es zudem, periodisch notwendige Erneuerungs- und Sanierungsarbeiten der Tunnelinfrastruktur durchzuführen, ohne den Verkehr für längere Zeit zu unterbrechen. - Der Kapazitätsausbau verbessert dank der höheren jährlichen Trasseneinnahmen die Wirtschaftlichkeit des Lötschberg-Basistunnels markant. Seite 5

SIM-Trassen Lötschbergachse Der Kapazitätsausbau ist unerlässlich, um das Verlagerungsziel zu erreichen. Auf der Transitachse Basel-Bern-Lötschberg-Simplon bestehen bereits heute Engpässe. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Güterverkehr auf der Lötschbergachse in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Grimselbahn Anders als der Lötschberg-Basistunnel, der prioritär als Transitachse und für den Personenfernverkehr von Bedeutung ist, dient die Grimselbahn der inneren Erschliessung der Berggebiete. Sie ermöglicht eine ganzjährige verkehrssichere Verbindung zwischen dem östlichen Berner Oberland und dem Goms. Zudem verbindet sie die bestehenden Schmalspurnetze in den Kantonen Waadt, Freiburg, Bern, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Wallis, Uri und Graubünden. Dies verbessert die Erreichbarkeit der Tourismusorte und ermöglicht die Einführung neuer touristischer Angebote. Mit der Grimselbahn wird das bestehende Schmalspur-Bahnnetz (> 800 km) konsolidiert und fertiggestellt, indem eine Lücke von 22 Kilometern geschossen wird. Bedeutende Verbindungen zwischen Zentren sowie Regionen werden dadurch ermöglicht. Die neuen Verbindungen entfalten starke Impulse für prominente Tourismusdestinationen. Der wertschöpfungsstarke Langsamverkehr kann als Pfeiler des Schweizer Tourismus weiter ausgebaut werden. Letztlich stärkt die Grimselbahn das wirtschaftliche Potenzial in tendenziell strukturschwachen Gebieten der Zentralalpen. Da der Grimseltunnel neben einer Bahnlinie auch eine Kabelanlage enthält, ist es wichtig, die beiden Vorhaben koordiniert zu realisieren. Dies entspricht auch den Vorgaben des Bundes, wonach bei der Bündelung von Infrastrukturmassnahmen die Verfahren aufeinander abgestimmt werden müssen. Swissgrid plant, die Verlegung der heute bestehenden Freileitung über den Grimselpass 2027 in Angriff zu nehmen. Wird die Grimselbahn nicht in den Ausbauschritt 2030/35 aufgenommen, besteht die Gefahr, dass die optimale Variante eines Kabel-Bahn-Tunnels nicht realisiert werden kann. Angesichts des Innovationscharakters des Projektes, des Mehrwerts für den Landschaftsschutz und des starken Rückhaltes, den es in der Bevölkerung geniesst, gehört der Bau des Grimseltunnels in den vorliegenden Ausbauschritt. Wie beurteilen Sie die Finanzierung gewisser Massnahmen durch Dritte? 1) Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern und die Projektierung des Herzstücks Basel durch Dritte auf eigenes Risiko Keine Stellungnahme. 2) Gesetzliche Voraussetzungen für eine nachträgliche Erstattung der Investitionskosten durch den Bund Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Projekte, die im Rahmen der verschiedenen Ausbauschritte realisiert werden, ist eine solche Bestimmung zweckmässig. Allerdings bestehen derzeit gewisse Widersprüche, die noch ge- Seite 6

klärt werden sollten. Der Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung der Investitionsbeträge durch den Bund relativiert die Bedingung, wonach die Kantone die Kosten der Realisierung auf eigenes Risiko tragen müssen. Eine Klärung ist für die Planungssicherheit in den Kantonen wichtig. Haben Sie weitere Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage? 3) Haben sie zu den übrigen Themen der Vorlage Bemerkungen? Nein. 4) Gibt es Themen, die Ihrer Ansicht nach zu wenig berücksichtigt wurden? Ja: Grundversorgung und Freizeitverkehr. a) Grundversorgung In Berggebieten wie dem Wallis stellt die Sicherung der Grundversorgung im öffentlichen Regionalverkehr eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der teilweise geringen Auslastung während der Randzeiten bestehen Tendenzen zur Ausdünnung des Angebots und zur Umstellung auf Bahnersatz-Angebote. Damit ist die Gefahr verbunden, dass die Qualität der Grundversorgung abnimmt. Vor diesem Hintergrund bedauert der OVT, dass die Planungsarbeiten zum Ausbauschritt 2030/35 nicht genutzt wurden, um weitergehende Strategien zur Sicherung der Grundversorgung in den Berggebieten und ländlichen Räumen zu entwickeln. Die technologischen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Digitalisierung ermöglichen innovative Lösungen, die im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs zu einer Verbesserung der Grundversorgung führen können, ohne dass dafür aufwendige Infrastrukturmassnahmen nötig sind. Es wäre wünschenswert, unter Berücksichtigung der neuen technologischen Möglichkeiten spezifische Modelle für die Berggebiete und ländlichen Räume zu entwickeln und damit die Qualität der Grundversorgung zu verbessern. b) Freizeitverkehr Siehe unsere Bemerkungen zu den Zielen / fehlender Leitsatz 5. Oberwallis Verkehr und Tourismus OVT Geschäftsführer, Jörg Salzmann Walligrundstrasse 27 3930 Eyholz info@ovt.ch 079 416 28 14 Seite 7