Markenrecht in der Verfahrenspraxis



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Transkript:

Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com

Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen

Widerspruchsverfahren Dritter kann mit Widerspruch binnen 3M ab Veröffentlichung der CTM Anmeldung deren Zurückweisung beantragen Voraussetzung: Rechte an einer älteren Marke oder einer anderen Form von gewerblichem Schutzzeichen haben Formular nicht zwingend Widerspruchsverfahren beginnt mit dem Zugang der Widerspruchsschrift beim HABM CTM Anmelder wird sofort durch Zusendung einer Kopie von der Einlegung des Widerspruchs in Kenntnis gesetzt 3

Widerspruchsverfahren Zulässigkeitsprüfung HABM prüft Zulässigkeit des Widerspruchs absolute Mängel = Mängel, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr behoben werden können zb keine Angabe der Anmeldung, gegen die der Widerspruch gerichtet ist relative Mängel = Mängel, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch behoben werden können zb HABM fordert den Widerspruchsführer zur Mängelbehebung binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 2M auf, Unzulässigkeit des Widerspruchs nur bei Fristverstreichen 4

Widerspruchsverfahren Cooling off Cooling off -Frist = Phase, in der die Parteien über eine Vereinbarung verhandeln können Zweck: Verfahrensbeendigung ohne zusätzliche Kosten für die Parteien Dauer: 2M nach Mitteilung der Zulässigkeit des Widerspruchs Verlängerung um 22M mögl (sichere Bewilligung wenn von beiden Parteien beantragt) danach beginnt der kontradiktorische Teil des Verfahrens 5

Widerspruchsverfahren kontradiktorischer Teil Vorbringen von Stellungnahmen und Beweisen zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung bzw des Widerspruchs durch die Parteien idr 3 Runden : 1. Äußerung des Widerspruchsführers binnen 2M: jegliche Tatsachen, Beweismittel und Bemerkungen, die ihm zur Begründung seines Widerspruchs geeignet erscheinen 2. Äußerung des CTM Anmelders binnen weiteren 2M: Erwiderung auf das Vorbringen des Widerspruchsführers 3. Äußerung des Widerspruchsführers: zum Vorbringen des CTM Anmelders weitere Runden bei Zustimmung oder Anordnung durch HABM mögl 6

Widerspruchsverfahren Benutzungsnachweis Verteidigung des CTM Anmelders: Nachweis, dass keines der Rechte, auf welche der Widerspruch gestützt wird, der angemeldeten CTM entgegensteht alternativ oder zusätzlich: Bestreitung der Benutzung der Marke des Widerspruchsführers durch Antrag auf Benutzungsnachweis Darauf folgendes Verfahren: Widerspruchsführer muss beweisen, dass die ältere Marke ernsthaft benutzt wurde oder dass es berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung gab Zurückweisung des Widerspruchs, wenn kein Beweis erbracht oder angebotener Beweis für unzureichend befunden CTM Anmelder immer Stellungnahme binnen 2M, danach Stellungnahme durch Widerspruchsführer 7

Widerspruchsverfahren Entscheidung kontradiktorischer Verfahrensteil endet mit Mitteilung durch HABM, dass kein weiteres Vorbringen mehr zugelassen wird Folge: Akt ist entscheidungsreif Widerspruchsabteilung des HABM prüft das Beteiligtenvorbringen und entscheidet: Zurückweisung der CTM Anmeldung ganz oder zum Teil Zurückweisung eines unbegründeten Widerspruchs Instanzen: Widerspruchsabteilung des HABM Beschwerdekammer des HABM Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) Europäischen Gerichtshof (EuGH) 8

CTM Löschungsverfahren

Löschungsverfahren 2 verschiedene Verfahren: Verfahren zur Erklärung des Verfalls einer CTM Marke: Gültigkeit ab dem Datum des Antrags Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit einer CTM Marke: Eintragung rückwirkend aus dem Register gelöscht Gebühr jeweils EUR 700,- Nur gegen eingetragene CTM Marken Kostenersatz 10

Erklärung des Verfalls Folgende Fälle: Wegen nicht ernsthafter Benutzung für Zeitraum von 5J Wenn die CTM durch das Verhalten des Inhabers zur gebräuchlichen Bezeichnung eines Produkts oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, und der Inhaber keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um dies zu verhindern Wenn die CTM infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber irreführend geworden ist, was die Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Waren und Dienstleistungen angeht, für die die CTM eingetragen ist 11

Nichtigerklärung Nichtigerklärung aus absoluten Gründen: CTM trotz eines absoluten Eintragungshindernisses eingetragen Anmelder war bei der Anmeldung bösgläubig Nichtigerklärung aus relativen Gründen: Widerspruchsgründe (ältere Marke) sonstiges älteres Recht zur Untersagung der Benutzung in einem Mitgliedstaat (Namensrecht, Recht an der eigenen Abbildung, Urheberrecht etc) 12

Wiederholungsfragen 1. In welchem Stadium kann eine Widerspruch gegen CTM und wann gegen AT und IR Marken eingelegt werden? 2. Welche Bedeutung hat die Cooling off -Frist? 3. Welche 2 Arten des Löschungsverfahrens gibt es vor dem HABM? Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 13