Wahlfachkorb Computer und Recht Elektronischer Verkehr mit den Gerichten Sommersemester 2007 E-Government Dr. Helmut Auer, Konsulent im Bundesministerium für Justiz
E-Government : Nach einer Studie der Weltbank bedeutet E-Government den Einsatz von Technologien aus dem Bereich Information und Kommunikation ("IKT", auch IT, früher einfach EDV genannt; durch BKA als ADV bezeichnet) wie Wide Area Networks, World Wide Web und Mobile Computing in der staatlichen Verwaltung.
Diese Technologien liefern die Basis für eine grundsätzliche Änderung in der Beziehung zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung und dienen dabei unterschiedlichsten Zielen: Dienste der öffentlichen Verwaltung können dem Bürger besser zur Verfügung gestellt werden. Der Bürger erhält mehr Einfluss durch leichteren Zugang zu Informationen. Die staatliche Verwaltung wird effizienter.
Erwartete Erfolge können bei weniger Korruption, größerer Transparenz, Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, mehr Gewinn bzw. Verringerung der Kosten liegen.
E-Commerce, erlaubt Unternehmen, Geschäfte miteinander effizienter auszuführen (B2B), und Kunden näher an Unternehmen zu bringen (B2C). E-Government will das Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Bürger (G2C), zwischen Verwaltung und Unternehmen (G2B) und zwischen verschiedenen Stellen der Verwaltung (G2G) schneller, einfacher, bequemer und bedienungsfreundlicher sowie billiger gestalten.
Anderson Consulting: E-Commerce hat eine Entwicklung in vier Stufen bereits durchlaufen: Publishing, das ist die Zurverfügungstellung von Information Interactivity, das ist das Starten eines Vorgangs, etwa einer Bestellung Completing Transactions, das ist die IT- Unterstützung bei der Abwicklung des Geschäfts, und Delivery, das ist die Ablieferung des Ergebnisses des Geschäfts an den Konsumenten.
EU erkennt den Informations- und Kommunikationstechnologien einen sehr hohen Stellenwert zu - Lissabon-Strategie, Feira, EU-Programm i2010. Bundesregierung arbeitet an einem umfänglichen Ausbau von E- Government
E-Government Offensive: Verbund der bestehenden Informations- bzw. Transaktionsportale von Ländern und Bund Schaffung einer breiten Basis für das Konzept Bürgerkarte, Verschmelzung Personalausweis mit Chipkarte, Führerschein als Smartcard e-government taugliche Organisationsregister (Firmenbuch, Vereinsregister, Adressregister,..), die durch die Wirtschaft nutzbar sind. help.gv.at als zentrales Portal für Bürger und Wirtschaft Förderung eines offenen Dialogs zwischen Regierung, politischen Entscheidungsträgern, den Bürgerinnen und Bürgern und den Akteuren der Wirtschaft (E- Governance, direkte Demokratie)
BENCHMARKING Die Europäische Kommission vergibt im Bereich E- Government regelmäßig Benchmarking-Studien. Erstens eine Studie über die quantitative Umsetzung der 20 E-Government Basisdienste, zweitens eine Studie hinsichtlich Integration dieser E- Government Basisdienste in Back Office Anwendungen, und drittens eine Studie bezüglich Servicequalität von EGovernment Diensten.
E-Government Basisdienste: Bürger Unternehmer Einkommenssteuer Sozialbeiträge für Beschäftigte Jobsuche Körperschaftssteuer Sozialleistungen Mehrwertsteuer Persönliche Dokumente Gewerbeanmeldung KFZ-Anmeldungen Statistische Daten Baubewilligungen Zollerklärungen Polizeiliche Meldungen Umweltbezogene Genehmigungen Öffentliche Bibliotheken Öffentliche Beschaffung Geburts- / Heiratsurkunden Hochschulanmeldungen Umzugsmeldungen Gesundheitsbezogene Dienste
Gemessen wird in vier Transaktionsstufen: 1. Information auf Websites 2. einfache Interaktion (Ausdruckbare Formulare) 3. zweiseitige Interaktion (elektronische Formulare) 4. Transaktion (vollständige elektronische Abwicklung)
Benchmarking (2006 zum 6. Mal durchgeführt) Österreich hat den ersten Platz erreicht und ist somit Europameister im E-Government. Die Studie wurde über 28 europäische Staaten (25 Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Schweiz) durchgeführt. Österreich liegt mit 95 Prozent bei den Online- Services und über 83 Prozent in der höchsten Transaktionsstufe klar voran. Das bedeutet, dass in Österreich mehr als 83 Prozent der öffentlichen Serviceleistungen vollständig elektronisch abwickelbar sind.
EU Benchmarking Servicequalität von E-Government Die Top of the Web Umfrage wurde in 18 Staaten bei BürgerInnen, Unternehmen und Webmastern zur Messung der Zufriedenheit und Vorteilen/Problemen von E-Government Diensten durchgeführt. Im Ranking der Top 10 EU-Webseiten hinsichtlich Qualität liegt auf Platz 1 die Österreichische Sozialversicherung und Platz 3 das Wiener Gewerberegister.
Organisation: Koordination federführend BKA Einrichtung eines Beratungs- und Entwicklungsgremiums - IKT-Board, bestehend aus dem CIO des Bundes (UnivProf Dr. Posch) und je einem Vertreter jedes Bundesministeriums (CIO) Plattform Digitales Österreich : koordiniert im neuen Arbeitsprogramm "IKT-Strategie 2005+" die Zusammenarbeit aller Kooperationspartner - Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Wirtschaft - im E-Government und stellt ein abgestimmtes Vorgehen sicher.
Bundeskanzleramt - IKT STRATEGIE DES BUNDES: ABTEILUNGEN I/9, I/11 UND I/13 Leitung LEDINGER Roland Ing Mitarbeiter/in POSCH Reinhard Dr Dipl-Ing (Chief Information Officer) RUPP Christian (Public Relations E-Government) ABTEILUNG I/13: E-GOVERNMENT - PROGRAMM- UND PROJEKTMANAGEMENT Leitung LEDINGER Roland Ing Stellvertretung MÜLLER Harald Mag ("help.gv") Mitarbeiter/in BAROTANYI Brigitte Mag ("Anwendungsentwicklung und Rechtsinformatik") u. a. Weitere Informationen: www.cio.gv.at
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfordert für viele dieser neuartigen Verwaltungsabläufe auch neue rechtliche Grundlagen, die in einem E-Government- Gesetz geschaffen wurden, und zwar für: Eindeutige elektronische Identifikation Elektronische Standarddokumente Datenschutz im e-government Bürgerkarten und Verwaltungssignatur Portalverbundsysteme Verzeichnisse und Register Elektronische Zustellung e-governance und Bürgerbeteiligung
Justiz Eine moderne Justiz versteht sich als Dienst am Bürger und der Gesellschaft. Diesem Ziel dient auch ihr IT-Einsatz. Allerdings ist die Tätigkeit der Justiz, die der Bürger grundsätzlich als Gerichtsbarkeit, manchmal auch als Strafvollzug kennen lernt, derart, dass ihre Inanspruchnahme durch den Bürger, der nicht fachkundig ist, oft die Hilfe von Rechtsanwälten oder Notaren oder Wirtschaftstreuhändern erfordert. In vielen Fällen schreibt das Gesetz daher auch ausdrücklich eine Vertretung oder Mitarbeit der genannten Berufsgruppen vor.
Justiz - Zielgruppe Dementsprechend sieht die Justiz primär nicht den einfachen Bürger als Zielgruppe des IT-Einsatzes, sondern die sogenannten Professionisten, deren erfolgreiche Einbindung in die IT-Welt der Justiz dem Bürger den meisten Nutzen bringt. Diese Betrachtungsweise wird auch durch oben angeführte, dem EU-Benchmarking zugrundegelegte Zusammenstellung von Fachgebieten gestützt: Keines dieser 20 Sachgebiete kann in irgendeinem der EU-Mitgliedsstaaten der Justiz zugerechnet werden!
Justiz-IT-Programm Um den Dienst der Justiz am Bürger zu verbessern, sieht das Regierungsprogramm 2003 2006 zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren u.a. den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Grundbuch und Firmenbuch, insbesondere durch Einrichtung eines Justiz- Dokumenten-Archivs (Urkundensammlungen etc.) die Verstärkung des IT-Einsatzes überhaupt und auch eine Prüfung vor, ob und inwieweit Formalerfordernisse zeitgemäß sind (Beglaubigungen, Amtssignatur etc).