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Transkript:

AMTSBLATT für den Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 44 Ausgabe: 27/2018 Datum: 23.11.2018 Datum Inhalt Seite 16.11.2018 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 1 2 04.12.2018 15.11.2018; 15.11.2018 Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung 2 3 16.11.2018 Bekanntmachung nach 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 12.11.2018 Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) 20.11.2018; 20.11.2018; 21.11.2018; 21.11.2018 3 4 Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland 4 5 4 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 04.12.2018 Es findet die folgende Sitzung statt: Gremium: Kreistag Sitzungstermin: nstag, 04.12.2018, 17:00 Uhr Ort / Raum: Kreishaus Borken, Großer Sitzungssaal (Raum 2180) Hinweis: in der Tagesordnung aufgeführte Einwohnerfragestunde wird gegen 17:00 Uhr aufgerufen. Einwohnerfragen können noch bis drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Sie sind zu richten an: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde Kreisverwaltung Borken Stabsstelle 46322 Borken 2 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 11.10.2018 3 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 4 Aktuelle Flüchtlingssituation 5 Naturpark Hohe Mark 2020-2025 und Regionaltouristisches Konzept Das Amtsblatt für den ist über den Internetauftritt des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per Newsletter. Das Amtsblatt kann auch laufend per Newsletter bezogen werden. ses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken.

6 Neufassung der Satzung des Kreises Borken über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene 7 Erlass einer Katzenschutzverordnung zur Einführung einer Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen im nach 13 b Tierschutzgesetz auf Antrag von Bündnis 90 / Grünen vom 04.06.2018 8 Teilnahme des Berufskollegs Borken am Schulversuch "Ingenieurtechnik und FHR" 9 Teilnahme des Berufskollegs für Technik Ahaus am Schulversuch "Ingeniertechnik und FHR" 10 Medienentwicklungsplan Berufskollegs 11 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem und der Stadt Münster (citeq) zur Übertragung der Bereitstellung und des Betriebs der Fachanwendung "votemanager" 12 Abschaffung des NachtBus-Aufpreises 13 Vergabe der Buslinie RVN 61 - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Kreis Kleve 14 Verwendung der ÖPNV-Pauschale ( 11 Abs. 2 ÖPNVG) für die Fahrzeugförderung 15 Kommunales Investitionsförderungsgesetz - aktualisierte Maßnahmenübersicht 16 Inanspruchnahme des Bürgschaftsrahmens 2018 für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh 17 Bürgschaftsrahmen 2019 für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh 18 Anpassung der Entgeltregelung der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh für die Abfallentsorgung 19 Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien 20 Mitteilungen der Verwaltung 21 Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil 22 Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 11.10.2018 23 Verwendung der ÖPNV-Pauschale ( 11 Abs. 2 ÖPNVG) für die Fahrzeugförderung - Anpassung des öffentlichen nstleistungsauftrages mit SWK-Fahrservice 24 Mitteilungen der Verwaltung 25 Anfragen Borken, den 16.11.2018 Dr. Kai Zwicker Landrat Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung Herrn Mirsad Wehnke, geboren am 15.05.1978 in Prishtine, zuletzt wohnhaft in 45143 Essen, Altendorferr Str. 364, ist ein Bescheid vom 13.11.2018, Aktenzeichen 51.20.UV.40572, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Seite 2

Der Bescheid kann auf meiner nststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 15.11.2018 Fachbereich Jugend und Familie Wilting Herrn Christian Hobot, geboren am 07.12.1984 in Bocholt, zuletzt wohnhaft in 46399 Bocholt, Röntgenweg 7, ist ein Bescheid vom 15.11.2018, Aktenzeichen 51.20.UV.43318, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner nststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 15.11.2018 Fachbereich Jugend und Familie Wilting Bekanntmachung nach 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) BGA Almsick GbR mit Sitz in 48703 Stadtlohn, Almsick 18, hat mit Antrag vom 23.10.2017 die Änderung und den geänderten Betrieb einer Biogasanlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Stadtlohn, Almsick 18, Gemarkung: Kirchspiel Stadtlohn, Flur: 104, Flurstück: 392, 393, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung eine Flex-BHKW zur flexiblen Stromeinspeisung und einer Gasaufbereitungsanlage. produzierte Biogasmenge sowie die Inputstoffe bleiben unverändert. Nach Durchführung der beantragten Änderung beträgt die Feuerungswärmeleistung der BHKW 2,248 MW. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Mit dem Vorhaben wird ein Flex-BHKW im Container auf dem Gelände der vorhandenen Biogasanlage errichtet. Durch dieses Vorhaben erfolgt keine Erhöhung der Emissionen, da die produzierte und in den BHKW verbrannten Biogasmengen gleichbleiben. Vielmehr ermöglicht das Flex-BHKW die bedarfsgerechte Seite 3

Stromeinspeisung. Somit sind keine Auswirkungen auf die Schutzgüter nach Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG zu erwarten. Auch im Zusammenwirken mit der vorhandenen Biogasanlage werden keine nachteiligen Umwelteinwirkungen hervorgerufen, da von der Biogasanlage nur ein geringes Emissions- und Gefährdungspotential ausgeht. Es liegen geringe Abluftmassenströme vor. Einwirkungen von Geruch und Lärm sind reversibel, insgesamt hat die Biogasanlage nur einen geringen Einwirkungsbereich. Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist. se Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar., 16.11.2018 Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-03582 2017-wink Martin Ohlms Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) Der hat mit der Stadt Dortmund mit Datum vom 11.11.2011 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgabe der Entsorgung von Bioabfällen geschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat der mit der Stadt Dortmund durch die 1. Ergänzung zu dieser öffentlichrechtlichen Vereinbarung eine vorzeitige Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31.12.2027 und eine Anpassung der Abfallmengen (Reduzierung) vereinbart. Bezirksregierung Münster hat die 1. Ergänzung zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Verfügung vom 25.10.2018 genehmigt. Der Vertragstext und der Genehmigungsvermerk der Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 44 vom 02.11.2018 unter der laufenden Nummer 210 veröffentlicht worden. Borken, 12.11.2018 Fachbereich Natur und Umwelt Blickmann Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 370141459 (ggf. ausgestellt unter der Nummer 33090218, BLZ 401 540 06) geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 20.02.2019 seine Rechte unter Vorlage der Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 20.11.2018 Der Vorstand Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 370149031 (ggf. ausgestellt unter der Nummer 33111337, BLZ 401 540 06) geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. Seite 4

fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 20.02.2019 seine Rechte unter Vorlage der Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 20.11.2018 Der Vorstand Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 301025292 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 21.02.2019 seine Rechte unter Vorlage der Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 21.11.2018 Der Vorstand Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 301028338 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 21.02.2019 seine Rechte unter Vorlage der Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 21.11.2018 Der Vorstand Seite 5