14 Tatjana & Co. gründen eine GmbH (II) Die drei Freundinnen Tatjana, Yeliz und Helen haben sich zusammengeschlossen, um eine GmbH zu gründen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Stammkapital konnten die Gesellschafterinnen zusammen aufbringen, der Gesellschaftsvertrag ist vereinbarungsgemäß formuliert und notariell beurkundet worden. Diese Vorgänge können in der November-Ausgabe dieser Zeitschrift nachgelesen werden. Damit ist die Kapitalgesellschaft der drei Frauen aber nicht abschließend rechtswirksam zu Stande gekommen. Im nachfolgenden Text werden Sie deshalb erfahren, welche Schritte noch erfolgen müssen, bis die neu gegründete GmbH nach außen in Erscheinung treten wird. Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz Eintragung im Handels register Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das elektronische Handelsregister anzumelden ist ( 7 Wegen der verpflichtenden Eintragung in Abteilung B dieses öffentlichen Registers wird ersichtlich, dass die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist. Dabei handelt es sich um eine juristische Person, die durch die Eintragung die Rechtsfähigkeit erwirbt. Neben der Abteilung B gibt es im Handelsregister auch noch die Abteilung A, kurz HRA bezeichnet. Die Registerbekanntmachungen können über www.handelsregister. de eingesehen werden. Unter dieser Internetadresse werden alle Eintragungen veröffentlicht, bei denen eine öffentliche Bekanntmachung durch die Gerichte vorgesehen ist. Darüber hinaus werden solche Eintragungen und Verfügungen (= Entscheidungen) veröffentlicht, bei denen das Gericht eine entsprechende Veröffentlichung im Einzelfall angeordnet hat. Enthalten sind damit auch die sog. Löschungsankündigungen. Beispielhaft können folgende Eintragungen genannt werden: Die Eintragung eines neuen Rechtsträgers, z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Firma/Name, Un ternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital, Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Prokuristen) etc. Änderungen der Firmen, Sitzverlegungen oder Veränderungen bei sonstigen Rechtsverhältnissen eingetragener Unternehmen Die Löschung von eingetragenen Firmen
15 Ankündigungen über beabsichtigte Löschungen Die Veröffentlichungen werden dauerhaft gespeichert und nicht gelöscht ( 10 ff. HGB). Schaubild Unternehmensformen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Eintragungen im Unternehmensregister Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz: EHUG, zum 1. Januar 2007 sind für die Entgegennahme und Veröffentlichung von wichtigen Daten der Unternehmenslegung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zuständig. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh in Köln. Der Vorteil dieser Neuregelungen besteht darin, dass die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet werden. Die eingereichten Unterlagen werden vom Betreiber des Bundesanzeigers an das Unternehmensregister übermittelt. Dort sind sie auf der Internetseite www.unternehmensregister.de eingestellt. Darüber hinaus können die Daten auch im elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de eingesehen werden. Das Unternehmensregister (EHUG) vermittelt den Zugang zu den Eintragungen im (A) Handelsregister, (B) Genossenschaftsregister und (C) Partnerschaftsregister, d. h. den Bekanntmachungen aus den Registern, Offene Handelsgesellschaft [= OHG] HRA Kommanditgesellschaft [= KG] den zu den Registern eingereichten Dokumenten und den Zugang zu den Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte gemäß 8b, Absatz 2 HGB. Sind Registrierungen beim elektronischen Unternehmensregister beabsichtigt, sind folgende Mindestangaben zu machen: 1. Firma oder Name des Nutzers, 2. Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes, 3. elektronische Postadresse, 4. Rufnummer. Ist die Registrierung erfolgt, so erhält der Nutzer eine Kennung (z. B. Benutzername) und ein Passwort. Da der Zugang zu den Daten über die Internetseite des Unternehmensregisters erfolgt, ist dieses öffentliche Register für alle Interessenten im In- und Ausland geöffnet, Unternehmergesellschaft [= UG (haftungsbeschränkt)] + Gesellschaft mit beschränkter Haftung [= GmbH] HRB Aktiengesellschaft [= AG]
16 Schaubild Organe der GmbH die über das Internet auf das Unternehmensregister zugreifen können. Haftung der Geschäftsführer Die GmbH erlangt durch die Eintragung im Handelsregister die Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass nicht der einzelne Gesellschafter Träger von Rechten und Pflichten wird, sondern die Gesellschaft als solche, d. h. für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen ( 13, Abs. 2 Geschäftsführer Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat 6, 35 ff. GmbHG 48 GmbHG 52 GmbHG Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht für Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Die gleiche Verpflichtung trifft die Geschäftsführer für Zahlungen an Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten. Anders formuliert bedeutet dies, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf ( 30 Ist die GmbH führungslos (geworden), also ohne Geschäftsführer, so ist jeder Gesellschafter im Falle des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gemäß Insolvenzordnung zur Stellung des Antrags auf Insolvenz verpflichtet. Hier gilt es aufzupassen: Mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch schuldhaftes Verzögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, keinen Insolvenzantrag gestellt hat ( 15a InsO). In einem solchen Fall spricht man von einer Insolvenzverschleppung. Organe der GmbH Es wurde bereits festgestellt, dass die im Handelsregister eingetragene GmbH eine juristische Person ist. Als solche kann sie nur durch ihre Organe handeln. Geschäftsführer Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt i. d. R. im Gesellschaftsvertrag. Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass sämtliche Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei Festsetzung dieser Bestimmung angehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer. Eine Aufgabe der Geschäftsführer besteht darin, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich im
17 Außenverhältnis zu vertreten ( 35 Die Geschäftsführer sind aber auch verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen. Sie haben den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen. Ist der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu kontrollieren, so haben die Geschäftsführer ihn zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichts vorzulegen. Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, so ist dessen Bericht über das Ergebnis der Prüfung ebenfalls unverzüglich vorzulegen. Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, haften der Gesellschaft solidarisch für den Schaden, der dadurch entsteht, dass diese Person die ihr gegenüber der Gesellschaft bestehenden Obliegenheiten verletzt. Das GmbH-Gesetz führt mehrere Gründe auf, warum jemand nicht Geschäftsführer sein kann, so z. B. kann nicht Geschäftsführer sein, wer wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt wurde oder aufgrund eines gerichtlichen Urteils einen Beruf nicht ausüben darf oder wegen des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung) eine Straftat begangen hat oder als Gesellschafter oder Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft, der Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals oder in öffentlichen Mitteilungen vorsätzlich falsche Angaben macht ( 6, 82 Darüber hinaus führt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten nach 265b StGB (Kreditbetrug), 266 StGB (Untreue) oder 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zur Annahme der generellen Ungeeignetheit als Geschäftsführer. Gesellschafterversammlung Sind Beschlüsse zu fassen, etwa wegen der Erweiterung der GmbH durch zusätzliche Niederlassungen in anderen Städten, so werden diese durch die Versammlung der Gesellschafter gefasst. Deshalb ist die Gesellschafterversammlung das oberste Willensorgan der GmbH. Allerdings müssen nicht alle Beschlüsse in einer Versammlung gefasst werden; sie können auch im Umlaufverfahren erfolgen. Für die Abstimmung gilt, dass jeder Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt, d. h. einer Stimme gleichzusetzen ist Zum Aufgabenbereich der Gesellschafter und damit der Gesellschafterversammlung gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), die Einforderung von Einlagen, Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb ( 46, 48 Aufsichtsrat Ein Aufsichtsrat, d. h. das die Gesellschaft überwachende Organ, ist grundsätzlich nur dann zu bestellen, wenn der Gesellschaftsvertrag ein solches Organ vorsieht ( 52 Auflösung der GmbH Die GmbH wird aufgelöst 1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit; 2. durch Beschluss der Gesellschafter; ( 60 Weitere im Gesetz genannte Auflösungsgründe sind: Auflösung durch Urteil ( 61 GmbHG), Auflösung durch Verwaltungsbehörde, wenn das Gemeinwohl gefährdet ist ( 62 GmbHG), Auflösung durch Geschäftsführer ( 66 GmbHG), Auflösung durch Insolvenz im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ( 64 Tatjana und ihre Freundinnen, die eine GmbH gründen wollen, müssen sich also sachkundig machen, sodass sie am Ende ihres gemeinsamen Denkprozesses wissen, dass die Gründung einer GmbH in mehreren Schritten erfolgt.
18 Zusammenfassung GmbH-Gründung Gründung einer GmbH 1. Schritt Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch notarielle Beurkundung oder in einem vereinfachten Verfahren durch Musterprotokoll Gesellschaftsvertrag * * 2. Schritt Bestellung der Organe 3. Schritt Aufbringung von Stammkapital (Summe der Geschäftsanteile) Geldeinlage Sacheinlage (Erststellung eines Sachgründungberichts) 4. Schritt Anmeldung und Eintragung in das elektronische Handelsregister Abteilung B Amtsgericht 5. Schritt Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister (gemäß HGB)